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1264/2023

Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Shahrzad e.V.) für das Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 22.05.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 23.05.2023, TOP 8.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage_Information zur Förderung von Shahrzad e.V._2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6576 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1264/2023 
Freigabedatum 
 22.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Shahrzad 
e.V.) für das Haushaltsjahr 2023  
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 31. Satzung zur Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt Köln vom 25.02.2023 und der Haushaltssatzung für das Jahr 
2023/2024 über die Verwendung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 in Höhe 
von 3.638 Euro anteilig für die Zeit vom 01.05. – 31.12.2023, zur Förderung des Ver-
eins Shahrzad e.V. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Aus-
schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 zur Anerkennung 
des Vereins als neues Interkulturelles Zentrum (Nr: 1263/2023) 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil-
lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.  
 
 
Integrationsrat 23.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   3.638,-   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Anerkannte Interkulturellen Zentren werden jährlich finanziell von der Stadt Köln geför-
dert. Dafür stehen im Haushalt Mittel in begrenzter Höhe zur Verfügung. Für Shahrzad 
e.V. beträgt die Fördersumme ab dem Zeitpunkt der Anerkennung für acht Monate 
3.638 Euro. Wieviel ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleineres, 
mittleres oder größeres Zentrum ist. 
 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 31. Satzung zur Änderung 
der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über de-
ren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie 
 zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und 
 zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und 
Akzeptanz 
entscheidet.

3 
 
Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Inter-
kulturellen Zentren beschlossen (Vorlage 1909/2019/1). Hier wurde unter Punkt 2 
(Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhal-
ten.  
Die Anerkennung von Shahrzad e.V. als Interkulturelles Zentrum soll am 25.05.2023 
durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren (Nr:1263/2023) 
 beschlossen werden. 
  
Der Verein hat im Zuge der Anerkennung als Interkulturelles Zentrum Köln für 2023, 
auch einen Förderantrag gestellt. 
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kos-
tenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des 
Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt.  
„Shahrzad e.V.“ belegt den Zuschussbedarf durch seinen Kostenplan und kann ab-
hängig von seiner Einstufung in der jeweiligen Kategorie für acht Monate (ab Anerken-
nung im Mai 2023), gefördert werden.  
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Aus-
richtung und der Angebote der Einrichtung nach den festgelegten Kriterien gem. der 
o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie 
(Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Ein-
stufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass „Shahrzad e.V.“ als kleineres Zentrum 
eingestuft wird (siehe auch Anlage). 
 
So ergibt sich für das Jahr 2023 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu aner-
kannte Zentrum für die Zeit vom 01.05. – 31.12.2023 wie folgt:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale 
pro 
Zentrum in 
€ 
An-
zahl 
der 
Zen-
tren 
Finanzielle Förde-
rung in € 
Kleinere Zentren 5.457,- 1 3.638,- (für 8 Monate) 
Mittlere Zentren 10.807,- 0  
Größere Zentren 24.289,- 0 
 
Gesamt   3.638,- 
 
Finanzierung 2023:  
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Haushaltsjahr 2023 zur Förderung von 
anerkannten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insg. 772.000 Euro im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwil-
lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur 
Verfügung. Sie setzen sich zusammen aus: 
- 672.000 Euro aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren, 
- 100.000 Euro zusätzlich aus dem Fördertopf Migrantenselbstorganisationen 
und Interkulturelle Zentren.  
 
33 der 43 Interkulturellen Zentren sind Migrantische Organisationen. Die zu-
sätzlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro kommen über den politischen Ver-
änderungsnachweis zum Haushalt 2023/2024 ff. Sie stehen unter dem Freiga-
bevorbehalt des Fachausschusses.  
 
Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2023 in Höhe von 761.733 Euro an 43 beste-
hende Zentren per Beschluss des Integrationsrates am 17.01.2023 (Nr. 4287/2023)

4 
und der Verteilung der Mittel in Höhe von 3.638 Euro an den Verein Shahrzad e.V. 
verbleiben insg. noch Mittel in Höhe von 6.629 Euro.  
 
Begründung Dringlichkeit: 
Der Verein Shahrzad e.V. hat die Möglichkeit, nach Anerkennung des Trägers als IKZ 
eine finanzielle Förderung ab dem Monat der Anerkennung zu erhalten. Die Mittel, die 
der Verein für wichtige Ausgaben einsetzen möchte, können erst fließen, wenn der In-
tegrationsrat die Mittel freigegeben hat. 
Dazu ist die Behandlung in der Mai-Sitzung erforderlich. Die nächste Sitzung des In-
tegrationsrates findet erst im August statt, der Verein würde dann erst in der zweiten 
Augusthälfte die Gelder ausbezahlt bekommen. 
 
 
Anlage: Informationen zur Förderung von „Shahrzad e.V.“

Anlage_Information zur Förderung von Shahrzad e.V._2023

974 Zeichen

Anlage  Information zur Förderung von Shahrzad e.V.  2023 Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Rechts-
form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen, 
Projekte, Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
1
Shahrzad e.V.,
 Im Stavenhof 18, 
50668 Köln
Stadtbezirk 1
e.V.
Gehörlose und 
schwerhörige 
Menschen aller 
Altersklassen mit 
Fluchterfahrung und 
internationaler 
Familiengeschichte
Deutsch, Persisch, Englisch, 
folgende 
Gebärdensprachen: 
Deutsch, Persisch, 
Chinesisch, Ukrainisch, 
Russisch, internationales  
Verständigungssystem
 1 AK,
3 Kooperationen 
 Drittmittel ja
9 HA,
     1 NA,
7 EA
kleineres Zentrum
3.638
3.638
Angebote in allen Bereichen mit 11 Std./Wo.,
 z.B. Ausflüge, Schwimmkurs, Fahrradkurs, 
Kurse in Deutscher Gebärdensprache
Gesamt
Angebote wöchentlich
 Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, 
Bildung, Integration, Kultur/Freizeit
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

23.05.2023 Integrationsrat
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Stavenhof 18

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Details

Aktenzeichen
1264/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.05.2023
Erstellt
14.04.2023 15:55