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AN/1002/2019

Stärkung kulturelle Bildung

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 01.07.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 5.2.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3075 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.07.2019 
 
AN/1002/2019 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 
 
Stärkung kulturelle Bildung 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung 
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2019 auf-
zunehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen: 
 
1. welche Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeit der Facheinrichtungen zu 
stabilisieren und qualifizieren mit Blick auf den Bedarf an kulturpädagogischer Fach-
arbeit, u.a. auch vor dem Hintergrund stark gestiegener Teilnehmerzahlen und Auf-
gaben wie Kinderschutzmaßnahmen, Antrags- und Abrechnungswesen etc.

- 2 - 
 
2. welche Kosten (incl. Overheadkosten, Ergänzungskräfte und pädagogisches 
Material) für die Haushaltsjahre 2020/21 sowie für eine mittelfristige Finanzplanung 
zu veranschlagen sind, wenn die Stellenplanung für die zehn geförderten Einrichtun-
gen in Angleichung an die Richtlinien der Offenen Jugendarbeit jeweils um eine halbe 
Stelle zuzüglich der Ergänzungsmittel auf bis zu max. 2 Stellen aufgestockt wird und 
ob eine Angleichung der pauschalisierte Förderung der Träger z. B. auch durch die 
Einführung einer Förderung der Miet- und Reinigungskosten erfolgen werden kann. 
 
Die Ergebnisse der Prüfung bitten wir auch dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie 
dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Begründung: 
Die Anforderungen an die kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind in den letzten Jahren 
deutlich sowohl inhaltlich gestiegen, als auch auf Grund der weiter steigenden Zahl von Kin-
dern und Jugendlichen 
Die zehn kulturpädagogischen Facheinrichtungen tragen mit ihrem Angebot im Rahmen der 
kommunalen Aufgabenerfüllung hinsichtlich kultureller Bildung maßgeblich dazu bei, Kinder 
und Jugendliche an Kunst und Kultur heranzuführen. Mit ihrem kulturspezifischen Projekten 
und Angeboten unterstützen sie zudem Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung, 
dies gilt besonders für sozialbenachteilige Kinder und Jugendliche. Sie ergänzen damit auch 
Angebote der Offenen Jugendarbeit. Derzeit werden die zehn Einrichtungen mit 0,5 bis 1,5 
Stellen (Ausnahme JFC) gefördert.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD- Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführerin 
 
gez. Lino Hammer   gez. Michael Weisenstein 
GRÜNEN-Geschäftsführer   LINKE-Geschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1002/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
01.07.2019
Erstellt
01.07.2019 15:44