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Stärkung kulturelle Bildung
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1002/2019 vom 01.07.2019
Stand: Am 02.07.2019 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.07.2019 AN/1002/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 Stärkung kulturelle Bildung Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.07.2019 auf- zunehmen: Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen: 1. welche Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeit der Facheinrichtungen zu stabilisieren und qualifizieren mit Blick auf den Bedarf an kulturpädagogischer Fach- arbeit, u.a. auch vor dem Hintergrund stark gestiegener Teilnehmerzahlen und Auf- gaben wie Kinderschutzmaßnahmen, Antrags- und Abrechnungswesen etc. - 2 - 2. welche Kosten (incl. Overheadkosten, Ergänzungskräfte und pädagogisches Material) für die Haushaltsjahre 2020/21 sowie für eine mittelfristige Finanzplanung zu veranschlagen sind, wenn die Stellenplanung für die zehn geförderten Einrichtun- gen in Angleichung an die Richtlinien der Offenen Jugendarbeit jeweils um eine halbe Stelle zuzüglich der Ergänzungsmittel auf bis zu max. 2 Stellen aufgestockt wird und ob eine Angleichung der pauschalisierte Förderung der Träger z. B. auch durch die Einführung einer Förderung der Miet- und Reinigungskosten erfolgen werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung bitten wir auch dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Anforderungen an die kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind in den letzten Jahren deutlich sowohl inhaltlich gestiegen, als auch auf Grund der weiter steigenden Zahl von Kin- dern und Jugendlichen Die zehn kulturpädagogischen Facheinrichtungen tragen mit ihrem Angebot im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung hinsichtlich kultureller Bildung maßgeblich dazu bei, Kinder und Jugendliche an Kunst und Kultur heranzuführen. Mit ihrem kulturspezifischen Projekten und Angeboten unterstützen sie zudem Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung, dies gilt besonders für sozialbenachteilige Kinder und Jugendliche. Sie ergänzen damit auch Angebote der Offenen Jugendarbeit. Derzeit werden die zehn Einrichtungen mit 0,5 bis 1,5 Stellen (Ausnahme JFC) gefördert. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD- Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNEN-Geschäftsführer LINKE-Geschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
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