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3191/2020

Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 73409/05 - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen

Beschlussvorlage Ausschuss 22.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.03.2021, TOP 14.1

Anlage 3 Erläuterung Feuerwache Ensen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Bebauungsplan

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 3 Erläuterung Feuerwache Ensen

6826 Zeichen

/ 2 
 
ANLAGE 3  
 
 
 
Erläuterungen zum Bebauungsplan-Entwurf 73409/05 
Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen,  1. Änderung Feuerwache Ensen 
  
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Der Bebauungsplan 73409/05 soll im Bereich der Dreiecksfläche zwischen Kölner Straße und 
Hohe Straße geändert werden. 
 
Die Löschgruppe Ensen-Westhoven befindet sich inmitten eines Wohngebietes in der Annastraße 9 
und ist in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Das Gebäude ist als Wohnhaus konzipiert. 
Die Feuerwehr nutzt die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die darüberliegenden Obergeschosse 
werden als Wohnungen genutzt. Das Umfeld ist durch eine reine Wohnnutzung geprägt. Durch die 
Feuerwehrnutzung wird die Wohnqualität erheblich gemindert und beeinträchtigt.  
 
Für die 21 Mitglieder sowie der Jugendfeuerwehr mit 20 Mitgliedern und den 3 Fahrzeugen sind 
die angemieteten Gebäudebereiche zu beengt und erfordern dringend eine Verbesserung der Ar-
beitsverhältnisse. Weitere Bestandsentwicklungen sind vor dem Hintergrund des Nutzungskonflik-
tes nicht zu realisieren.  
 
Um die Versorgung des Gebietes weiterhin sicherzustellen, ist ein zentraler Standort in unmittelba-
rer Umgebung des jetzigen Standortes zum Wohngebiet unerlässlich. 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Ziel dieser Bebauungsplan-Änderung ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbe-
stimmung Feuerwache planungsrechtlich zu sichern. 
 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes, von öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung 
Parkanlage in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwache, sind die 
Grundzüge der Planung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, eine Feuerwache kurzfristig zu verlagern und die Versor-
gung des Gebietes weiterhin sicherzustellen. 
 
Aus diesen Gründen wird die Änderung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit  
§ 1 Absatz 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Be-
bauungsplanes 73409/05 in Köln-Porz-Ensen, südlich der Kölner Straße und betrifft die Dreiecks-
fläche zwischen Kölner Straße und Hohe Straße.

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Ensen. Es handelt sich bei der Fläche um eine brach-
liegende Grünfläche, die sich in Privateigentum befindet und der Öffentlichkeit nicht zugängig ist. 
 
2.3 Erschließung 
 
Der Plangeltungsbereich ist bereits über die Kölner Straße mit den Ortsteilen Westhoven und  
Ensen verbunden und ist östlich und westlich durch die Hohe Straße erschlossen. 
 
2.4 Alternativstandorte 
 
Umfangreiche Prüfungen, die über die optimale Abdeckung des Einzugsbereiches, die Anbindung 
an das öffentliche Straßennetz und die kurzfristige Verfügbarkeit hinaus auch die Nachbarschafts-
verträglichkeit einer solchen Einrichtung berücksichtigten, ergab als optimalen Standort eine brach-
liegende Grünfläche südlich der Kölner Straße. 
 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
 
Der Bebauungsplan 73409/05 umfasst den Bereich nordöstlich der Elisenstraße bis zur KVB-
Trasse im Norden und nordwestlich der Gremberghovener Straße bis zu Kölner Straße und  
verläuft südlich der Kölner Straße östlich der Hohe Straße bis zum Rhein. 
 
Er ist seit der öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln vom 04.05.1992 rechtsver-
bindlich. 
 
Der Bebauungsplan weist nördlich der Kölner Straße und nordwestlich der Gremberghovener 
Straße bis zur KVB-Trasse ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) aus. Südlich der Kölner Straße 
und südöstlich der Gremberghovener Straße bis zum Rhein wird durch Festlegung "Öffentliche 
Grünfläche" und "Private Grünflächen" eine größere Freifläche gesichert. 
 
Der Bebauungsplan 73409/05 wurde seinerseits aufgestellt, um eine geordnete städtebauliche 
Entwicklung im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung mit Erschließung des Hinterlandes  
zwischen Annastraße und Elisenstraße sowie die Ansiedlung weiterer ortsnahen Wohnbauland- 
reserveflächen nordwestlich der Gremberghovener Straße bis zur KVB-Trasse zu erschließen. 
Darüber hinaus sollte eine größere begrünte Freifläche zwischen Porz-Ensen und Porz-Mitte  
weiterentwickelt werden. 
 
Dieser Bebauungsplan überplante im Bereich der Dreiecksfläche zwischen Kölner Straße und 
Hohe Straße den vorhandenen Bebauungsplan 73409/02 (Nummer 47), der hier ebenfalls öffentli-
che Grünfläche festsetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes 73409/05 wurde der 
überdeckte Bebauungsplan außer Kraft gesetzt. 
 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes 73409/05 mit der Zielsetzung Gemeinbedarf werden 
die Grundzüge dieses Bebauungsplanes ebenfalls berührt. Die damalige Zielsetzung wird mit dem 
Einleitungsbeschluss nicht mehr verfolgt. 
 
Mit der Bebauung der Fläche wird die Aufhebung des Bebauungsplanes 73407/02 eingeleitet. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Der planungsverbindliche FNP stellt für den Planbereich Grünfläche dar und wird im Rahmen einer 
Sammelbenachrichtigung klargestellt.

- 3 - 
 
 
 
 
4. Begründung der Planinhalte 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Der Planungsbereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr 
festgesetzt. 
 
Der Bebauungsplan setzt nur einen Rahmen für die baulichen Anlagen der Feuerwache fest, die 
Konkretisierung des Vorhabens erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,6 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,2 begrenzt. In 
Verbindung mit der festgesetzten maximalen zweigeschossigen Höhe der baulichen Anlagen wird 
die Höhenentwicklung des Feuerwehrgebäudes deutlich begrenzt, so dass das Ortsbild nicht be-
einträchtigt wird. 
 
4.3 Bauweise 
 
Die Grundstücksgröße des Plangebietes lässt für die Bebauung nur eine offene Bauweise zu. 
 
4.4 Erschließung 
 
Der Plangeltungsbereich ist bereits über die Kölner Straße mit dem Ortsteilen Westhoven und  
Ensen verbunden, so dass die Erschließung des geplanten Feuerwehrgrundstückes gesichert ist. 
 
Die Realisierung der Feuerwache fügt sich in das bestehende Verkehrsnetz ein. 
 
Die Hauptzufahrt ist an der Ostseite über die Hohe Straße und weiter über die Kölner Straße ge-
plant, um einen sicheren Verkehrsfluss in die Kölner Straße zu gewährleisten. 
 
4.5 Umweltbelange 
 
Eine bodenkundliche Bodenuntersuchung wird im Verfahren an einem konkretisierten Entwurf vor-
genommen. Es wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, um dem Schutzbedürfnis der südlich gele-
genen Wohnbebauung gerecht zu werden. Der Artenschutz sowie die Eingriffs-/Ausgleichsrege-
lung werden im weiteren Verfahren geprüft.

Beschlussvorlage Ausschuss

3375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Schl Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3191/2020 
Freigabedatum 
 22.01.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
betreffend der Änderung des Bebauungsplan Nr. 73409/05  
Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend der Änderung 
des Bebauungsplans Nr. 73409/05 für das Gebiet Porz —Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-
Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Ab-
satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.05.2015 (Bekanntmachung am 12.08.2015) den Einlei-
tungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren und den Beschluss 
zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens 73409/05 
–Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1. Änderung Feuerwache Ensen– gefasst.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in 
der Zeit vom 17.09. bis 24.09.2015 durch Aushang stattgefunden. Es ist eine Stellungnahme (Grund-
stückseigentümer des Plangebietes) eingegangen. 
 
Ziel der Planung ist es, einen neuen Standort für ein benötigtes Feuerwehrgerätehaus zu ermöglichen 
und die bestehende Wohnsituation am bisherigen Standort erheblich zu entlasten. Die Erreichbarkeit 
des Einsatzgebietes für die Löschgruppe Ensen-Westhoven war bei der Wahl des Grundstückes da-
bei ausschlaggebend. 
 
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 73409/05 ist für dieses Grundstück öffentliche Grünfläche-
Parkanlage festgesetzt (siehe Anlage 2). 
 
Das Grundstück ist in privater Hand und sollte mit Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die Stadt 
Köln erworben werden. Trotz intensiver Bemühungen konnte keine Einigung mit den Grundstücksei-
gentümern zum Erwerb des Grundstückes gefunden werden. 
Auch Untersuchungen von alternativen Standorten innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungspla-
nes 73409/05 führten zu keiner Lösung. Weitere Planungen seitens der Löschgruppe Ensen-
Westhoven wurden der Verwaltung nicht vorgebracht. 
 
Die Verwaltung ist verpflichtet, den politischen Auftrag, der mit dem Beschluss über die Einleitung 
eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, zügig durchzuführen. 
 
Eine Weiterführung des Verfahrens Grünzug Ensen, 1. Änderung Feuerwache Ensen ist durch die 
negative Haltung der Eigentümer nicht möglich. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz sind nicht betroffen, da durch die Aufhebung des Einleitungsbe-
schlusses die festgesetzte Grünfläche unverändert gesichert wird. 
 
Der Einleitungsbeschluss kann aufgehoben werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Bebauungsplan 73409/05 
Anlage 3 Erläuterung

Anlage 2 Bebauungsplan

192 Zeichen

Anlage 2
XQPD‰VWlEOLFKN
StadtplanungsamtBebauungsplanes Nr. 73409/05*UQEHUHLFK(QVHQLQ.|OQ3RU](QVHQbQGHUXQJ)HXHUZDFKH(QVHQ
bQGHUXQJFeuerwache Ensen
BebauungsplanNr. 73409/05

Anlage 1 Geltungsbereich

460 Zeichen

(OLVHQVWUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73409/05*UQ]XJ(QVHQLQ.|OQ3RU](QVHQbQGHUXQJ)HXHUZDFKH(QVHQ
0 10050 200300 Meter
bQGHUXQJFeuerwache Ensen
BebauungsplanNr. 73409/05

Beratungsverlauf (2)

04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3191/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.01.2021
Erstellt
02.11.2020 10:07