3191/2020
Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 73409/05 - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen
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Anlage 3 Erläuterung Feuerwache Ensen
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/ 2 ANLAGE 3 Erläuterungen zum Bebauungsplan-Entwurf 73409/05 Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1. Änderung Feuerwache Ensen 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Der Bebauungsplan 73409/05 soll im Bereich der Dreiecksfläche zwischen Kölner Straße und Hohe Straße geändert werden. Die Löschgruppe Ensen-Westhoven befindet sich inmitten eines Wohngebietes in der Annastraße 9 und ist in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Das Gebäude ist als Wohnhaus konzipiert. Die Feuerwehr nutzt die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die darüberliegenden Obergeschosse werden als Wohnungen genutzt. Das Umfeld ist durch eine reine Wohnnutzung geprägt. Durch die Feuerwehrnutzung wird die Wohnqualität erheblich gemindert und beeinträchtigt. Für die 21 Mitglieder sowie der Jugendfeuerwehr mit 20 Mitgliedern und den 3 Fahrzeugen sind die angemieteten Gebäudebereiche zu beengt und erfordern dringend eine Verbesserung der Ar- beitsverhältnisse. Weitere Bestandsentwicklungen sind vor dem Hintergrund des Nutzungskonflik- tes nicht zu realisieren. Um die Versorgung des Gebietes weiterhin sicherzustellen, ist ein zentraler Standort in unmittelba- rer Umgebung des jetzigen Standortes zum Wohngebiet unerlässlich. 1.2 Ziel der Planung Ziel dieser Bebauungsplan-Änderung ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbe- stimmung Feuerwache planungsrechtlich zu sichern. Durch die Änderung des Bebauungsplanes, von öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwache, sind die Grundzüge der Planung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die planungs- rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, eine Feuerwache kurzfristig zu verlagern und die Versor- gung des Gebietes weiterhin sicherzustellen. Aus diesen Gründen wird die Änderung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes 73409/05 in Köln-Porz-Ensen, südlich der Kölner Straße und betrifft die Dreiecks- fläche zwischen Kölner Straße und Hohe Straße. - 2 - / 3 2.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Ensen. Es handelt sich bei der Fläche um eine brach- liegende Grünfläche, die sich in Privateigentum befindet und der Öffentlichkeit nicht zugängig ist. 2.3 Erschließung Der Plangeltungsbereich ist bereits über die Kölner Straße mit den Ortsteilen Westhoven und Ensen verbunden und ist östlich und westlich durch die Hohe Straße erschlossen. 2.4 Alternativstandorte Umfangreiche Prüfungen, die über die optimale Abdeckung des Einzugsbereiches, die Anbindung an das öffentliche Straßennetz und die kurzfristige Verfügbarkeit hinaus auch die Nachbarschafts- verträglichkeit einer solchen Einrichtung berücksichtigten, ergab als optimalen Standort eine brach- liegende Grünfläche südlich der Kölner Straße. 2.5 Planungsrechtliche Situation Der Bebauungsplan 73409/05 umfasst den Bereich nordöstlich der Elisenstraße bis zur KVB- Trasse im Norden und nordwestlich der Gremberghovener Straße bis zu Kölner Straße und verläuft südlich der Kölner Straße östlich der Hohe Straße bis zum Rhein. Er ist seit der öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln vom 04.05.1992 rechtsver- bindlich. Der Bebauungsplan weist nördlich der Kölner Straße und nordwestlich der Gremberghovener Straße bis zur KVB-Trasse ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) aus. Südlich der Kölner Straße und südöstlich der Gremberghovener Straße bis zum Rhein wird durch Festlegung "Öffentliche Grünfläche" und "Private Grünflächen" eine größere Freifläche gesichert. Der Bebauungsplan 73409/05 wurde seinerseits aufgestellt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung mit Erschließung des Hinterlandes zwischen Annastraße und Elisenstraße sowie die Ansiedlung weiterer ortsnahen Wohnbauland- reserveflächen nordwestlich der Gremberghovener Straße bis zur KVB-Trasse zu erschließen. Darüber hinaus sollte eine größere begrünte Freifläche zwischen Porz-Ensen und Porz-Mitte weiterentwickelt werden. Dieser Bebauungsplan überplante im Bereich der Dreiecksfläche zwischen Kölner Straße und Hohe Straße den vorhandenen Bebauungsplan 73409/02 (Nummer 47), der hier ebenfalls öffentli- che Grünfläche festsetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes 73409/05 wurde der überdeckte Bebauungsplan außer Kraft gesetzt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes 73409/05 mit der Zielsetzung Gemeinbedarf werden die Grundzüge dieses Bebauungsplanes ebenfalls berührt. Die damalige Zielsetzung wird mit dem Einleitungsbeschluss nicht mehr verfolgt. Mit der Bebauung der Fläche wird die Aufhebung des Bebauungsplanes 73407/02 eingeleitet. 3. Planungsvorgaben Flächennutzungsplan (FNP) Der planungsverbindliche FNP stellt für den Planbereich Grünfläche dar und wird im Rahmen einer Sammelbenachrichtigung klargestellt. - 3 - 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Der Planungsbereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt nur einen Rahmen für die baulichen Anlagen der Feuerwache fest, die Konkretisierung des Vorhabens erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,6 und die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,2 begrenzt. In Verbindung mit der festgesetzten maximalen zweigeschossigen Höhe der baulichen Anlagen wird die Höhenentwicklung des Feuerwehrgebäudes deutlich begrenzt, so dass das Ortsbild nicht be- einträchtigt wird. 4.3 Bauweise Die Grundstücksgröße des Plangebietes lässt für die Bebauung nur eine offene Bauweise zu. 4.4 Erschließung Der Plangeltungsbereich ist bereits über die Kölner Straße mit dem Ortsteilen Westhoven und Ensen verbunden, so dass die Erschließung des geplanten Feuerwehrgrundstückes gesichert ist. Die Realisierung der Feuerwache fügt sich in das bestehende Verkehrsnetz ein. Die Hauptzufahrt ist an der Ostseite über die Hohe Straße und weiter über die Kölner Straße ge- plant, um einen sicheren Verkehrsfluss in die Kölner Straße zu gewährleisten. 4.5 Umweltbelange Eine bodenkundliche Bodenuntersuchung wird im Verfahren an einem konkretisierten Entwurf vor- genommen. Es wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, um dem Schutzbedürfnis der südlich gele- genen Wohnbebauung gerecht zu werden. Der Artenschutz sowie die Eingriffs-/Ausgleichsrege- lung werden im weiteren Verfahren geprüft.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Schl Sa Vorlagen-Nummer 3191/2020 Freigabedatum 22.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend der Änderung des Bebauungsplan Nr. 73409/05 Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend der Änderung des Bebauungsplans Nr. 73409/05 für das Gebiet Porz —Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln- Porz-Ensen, 1.Änderung Feuerwache Ensen — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Ab- satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.05.2015 (Bekanntmachung am 12.08.2015) den Einlei- tungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens 73409/05 –Arbeitstitel: Grünzug Ensen in Köln-Porz-Ensen, 1. Änderung Feuerwache Ensen– gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.09. bis 24.09.2015 durch Aushang stattgefunden. Es ist eine Stellungnahme (Grund- stückseigentümer des Plangebietes) eingegangen. Ziel der Planung ist es, einen neuen Standort für ein benötigtes Feuerwehrgerätehaus zu ermöglichen und die bestehende Wohnsituation am bisherigen Standort erheblich zu entlasten. Die Erreichbarkeit des Einsatzgebietes für die Löschgruppe Ensen-Westhoven war bei der Wahl des Grundstückes da- bei ausschlaggebend. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 73409/05 ist für dieses Grundstück öffentliche Grünfläche- Parkanlage festgesetzt (siehe Anlage 2). Das Grundstück ist in privater Hand und sollte mit Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die Stadt Köln erworben werden. Trotz intensiver Bemühungen konnte keine Einigung mit den Grundstücksei- gentümern zum Erwerb des Grundstückes gefunden werden. Auch Untersuchungen von alternativen Standorten innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 73409/05 führten zu keiner Lösung. Weitere Planungen seitens der Löschgruppe Ensen- Westhoven wurden der Verwaltung nicht vorgebracht. Die Verwaltung ist verpflichtet, den politischen Auftrag, der mit dem Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, zügig durchzuführen. Eine Weiterführung des Verfahrens Grünzug Ensen, 1. Änderung Feuerwache Ensen ist durch die negative Haltung der Eigentümer nicht möglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz sind nicht betroffen, da durch die Aufhebung des Einleitungsbe- schlusses die festgesetzte Grünfläche unverändert gesichert wird. Der Einleitungsbeschluss kann aufgehoben werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Bebauungsplan 73409/05 Anlage 3 Erläuterung
Anlage 2 Bebauungsplan
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Anlage 2 XQPDVWlEOLFKN StadtplanungsamtBebauungsplanes Nr. 73409/05*UQEHUHLFK(QVHQLQ.|OQ3RU](QVHQbQGHUXQJ)HXHUZDFKH(QVHQ bQGHUXQJFeuerwache Ensen BebauungsplanNr. 73409/05
Anlage 1 Geltungsbereich
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(OLVHQVWUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73409/05*UQ]XJ(QVHQLQ.|OQ3RU](QVHQbQGHUXQJ)HXHUZDFKH(QVHQ 0 10050 200300 Meter bQGHUXQJFeuerwache Ensen BebauungsplanNr. 73409/05
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3191/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.01.2021
- Erstellt
- 02.11.2020 10:07