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AN/0103/2022

Heinrich Heine Straße

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 8.1.1

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

2220 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0103/2022
Stand: 20.10.2023 
Sachstandsbericht  
Heinrich Heine Straße 
Heinrich-Heine-Straße,  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen AN/0103/2022 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten,  
 
a.) zu prüfen, ob die vorhandenen Birken in der Heinrich Heine Straße, die unter Denkmal-
schutz stehen und im Alleenkataster NRW gelistet ist,  zukunftsfähig sind oder ob perspekti-
visch die dortigen Birken durch eine neue Baumart ersetzt werden sollen. Soweit nach Ein-
schätzung der Verwaltung eine neue Baumart anzupflanzen ist, soll diese der Bezirksvertre-
tung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.  
 
b.) die vielen bestehenden Baumfehlstellen in der Heinrich-Heine Straße sind durch Nach-
pflanzungen durchgängig zu füllen, ggf. bereits durch die neue festzulegende Baumart, soweit 
die Birken durch die Verwaltung als nicht zukunftsfähig eingestuft werden (siehe Prüfantrag 
a.)  
 
c.) für die Nachpflanzungen ist zu rekonstruieren, an welchen Stellen ursprünglich Bäume ge-
standen haben. Ggf. ist der Pflanzabstand im Einzelfall nach fachlicher Bewertung und Ein-
schätzung durch die Verwaltung zu vergrößern oder zu verringern.  
 
d.) die Grünstreifen in der Flucht zwischen den Bäumen, durchgängig zu entsiegeln soweit die 
Fläche nicht als rechtmäßige Zufahrt oder einziger direkter Zugang zu einem Anliegerhaus ge-
nutzt wird. Härtefallregelung sollen dabei hinreichend berücksichtigt werden. 
 
Die Birkenallee in der Heinrich Heine Straße steht unter Denkmalschutz und ist im Alleenka-
taster NRW gelistet. Sie fällt damit unter den allgemeinen Alleenschutz nach  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Mit der Vorlage 0802/2022 hat die Verwaltung eine Stellungnahme zum gefassten Beschluss 
abgegeben. Diese wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 02.05.2022 zur Kenntnis 
genommen. 
 
In derselben Sitzung beschloss die Bezirksvertretung den Antrag AN/0809/2022 auf Grund-
lage der vorgenannten Stellungnahme. Dieser Beschluss wird durch das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen bearbeitet. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

2990 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0103/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Heinrich Heine Straße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
 
 
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung der BV 2 am 31.01.2022 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten,  
a.) zu prüfen, ob die vorhandenen Birken in der Heinrich Heine Straße zukunftsfähig 
sind oder ob perspektivisch die dortigen Birken durch eine neue Baumart ersetzt 
werden sollen. Soweit nach Einschätzung der Verwaltung eine neue Baumar t anzu-
pflanzen ist, soll diese der Bezirksvertretung zur abschließenden Entscheidung 
vorgelegt werden. 
b.) die vielen bestehenden Baumfehlstellen in der Heinrich -Heine Straße sind durch 
Nachpflanzungen durchgängig zu füllen, ggf. bereits durch die neue fes tzulegende 
Baumart, soweit die Birken durch die Verwaltung als nicht zukunftsfähig eingestuft 
werden (siehe Prüfantrag a.)  
c.) für die Nachpflanzungen ist zu rekonstruieren, an welchen Stellen ursprünglich 
Bäume gestanden haben. Ggf. ist der Pflanzabstand  im Einzelfall nach fachlicher 
Bewertung und Einschätzung durch die Verwaltung zu vergrößern oder zu verrin-
gern.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

d.) die Grünstreifen in der Flucht zwischen den Bäumen, durchgängig zu entsiegeln 
soweit die Fläche nicht als rechtmäßige Zufahrt oder einzige r direkter Zugang zu 
einem Anliegerhaus genutzt wird. Härtefallregelung sollen dabei hinreichend be-
rücksichtigt werden. 
 
 
Begründung:  
Die Birkenallee in der Heinrich Heine Straße steht unter Denkmalschutz und ist im Alleen-
kataster NRW gelistet. Sie fällt d amit unter den allgemeinen Alleenschutz nach Landesna-
turschutzgesetz. Die derzeitige Birkenallee ist eine der prägenden Straßenbildfaktoren im 
Auenviertel. Die durch den Klimawandel umsichgreifende Trockenheit setzt den Birken 
enorm zu. In den letzten Jahren sind viele Birken abgestorben oder zeigen bereits erhebli-
che Anzeichen der Abgängigkeit. Insoweit ist zu prüfen, ob die Baumart der Birken nicht 
durch eine andere, dem Klimawandel besser trotzende, ersetzt werden kann.  
Die Baumallee hat viele Baumfehls tellen. Der ursprüngliche Alleecharakter soll wieder 
hergestellt bzw. wieder hinreichend deutlich hervorgehoben werden. Dazu sind diese 
Baumfehlstellen wieder durch Nachpflanzungen aufzufüllen. Um die Bäume zukunftsfähig 
zu machen, sind die Baumscheiben durchgängig zu vergrößern und zu entsiegeln.  
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
gez. Oliver Ismail                               gez. Carolin Ramrath

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0103/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
14.01.2022
Erstellt
14.01.2022 13:07