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AN/0666/2026

Brücke am Lentpark für den Radverkehr ertüchtigen

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 23.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3033 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 22.04.2026 
AN/0666/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Brücke am Lentpark für den Radverkehr ertüchtigen 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Brücke über die Innere Kanalstraße am Lentpark, die eine wichtige Verbindung für den 
Fuß- und Fahrradverkehr zwischen den Bezirken Nippes und Innenstadt bildet, soll für den 
Radverkehr ertüchtigt und freigegeben werden.  
 
Dafür sind die Brückengeländer auf die erforderliche Mindesthöhe zu bringen. Dies kann ent-
weder durch Einbau zusätzlicher Erhöhungen, oder durch den Austausch der Geländer um-
gesetzt werden, je nachdem welche Option schneller und kosteneffizienter ist. 
 
Anschließend ist die Beschilderung auf der Brücke so anzupassen, dass das Befahren mit 
dem Fahrrad erlaubt wird.  
 
Begründung: 
 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Die Brücke am Lentpark gehört zum Radverkehrshauptnetz und ist mit den Velorouten-Weg-
weisern ausgeschildert. Sie bietet eine geografisch günstige, ampelfreie Verbindung zwi-
schen Nippes und Agnesviertel und wird sowohl von Fußgängerinnen als auch von Radfah-
renden rege genutzt.  
 
Formell darf die Brücke jedoch von den Radfahrenden nicht genutzt werden, was auf beiden 
Seiten der Brücke durch die Zusatzschilder „Radfahrer absteigen“ kommuniziert wird. Dieses 
Verbot, das in der Praxis regelmäßig missachtet wird, ist nach dem Kenntnisstand der An-
tragstellenden der unzureichenden Höhe der Brückengeländer geschuldet.  
 
Diese Problemlage wurde in der Vergangenheit bei anderen Brücken in Köln und anderen 
Städten durch die Ertüchtigung der Brückengeländer gelöst. So werden oft zusätzliche Ele-
mente auf das vorhandene Geländer angeschweißt oder angeschraubt. Sollte dies aus tech-
nischen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll sein, können Geländer auch durch höhere 
ausgetauscht werden. 
 
Durch diese Maßnahme wird die Sicherheit erhöht und eine wichtige Lücke für den Radver-
kehr geschlossen.  
 
Wir verweisen außerdem auf den beschlossenen Antrag AN/0347/2024 (BV Nippes, Grüne), 
in dem es um eine neue barrierefreie Nordrampe für die Brücke am Lentpark geht. Auch die-
ser Antrag dient der Förderung des Radverkehrs zwischen den Bezirken Nippes und Innen-
stadt. Die Maßnahmen sind voneinander unabhängig und sollten jeweils schnellstmöglich 
umgesetzt werden.  
 
 
 
gez. Anne Roth 
 
 
Bild 1: Brücke am Lentpark mit dem Schild „Radfahrer absteigen“

Bild 2: Veloroute-Wegweiser  
 
 
 
Bild 3: Mögliche Lösung (am Beispiel einer anderen Brücke im Bezirk Nippes)

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Innere Kanalstraße
  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0666/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
23.04.2026
Erstellt
23.04.2026 11:11