0827/2025
Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
16067 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 0827/2025 Freigabedatum 12.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die Einführung eines Standardho- norars für die freiberuflichen Dozierenden der VHS. Zugleich beschließt der Rat der Stadt Köln die Entgeltordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung. Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 19.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 870.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 444.682 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 425.318 € Beginn, Dauer ab 2026 Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Neue Honorarordnung Für die Volkshochschule Köln wird es zunehmend schwieriger, qualifizierte freiberufliche Do- zierende zu rekrutieren und damit auch letztendlich die Erfüllung der kommunalen Pflichtauf- gabe zu garantieren. Die Gewinnung neuer qualifizierter Dozierender ist aktuell eine beson- dere Herausforderung, die in den nächsten Jahren noch größer werden wird angesichts des Ausscheidens vieler Dozierender aus Altersgründen. Die freiberufliche Dozierendenschaft steht quasi vor einem Umbruch. Nach der geltenden Honorarordnung der VHS Köln erhalten die freiberuflich Dozierenden für ihre Lehrtätigkeit ein Standardhonorar von 21, bzw. 22,- EUR pro Unterrichtseinheit (45 Minu- ten). Das ist im interkommunalen Vergleich über 50 % weniger als an anderen Volkshoch- schulen. Die aktuelle Honorarsituation an der VHS Köln führt dazu, dass es schwierig und in manchen Bereichen nahezu unmöglich ist, die für die VHS Köln freiberuflich tätigen Lehrkräfte zu halten 3 und vor allem neue zu gewinnen. Das beeinträchtigt die Qualität, die Quantität und auch den Innovationsgrad des Bildungsan- gebots der VHS Köln in besonderem Maße. Und dies wirkt sich wiederum auf die Bereitschaft der Kundschaft aus, Kurse und andere Veranstaltungen bei VHS Köln zu buchen. Dieser Entwicklung muss die VHS Köln aktiv entgegenwirken, um ihr Pflichtangebot nach §11 Weiterbildungsgesetz NRW zu sichern und für Köln ein attraktives Bildungsprogramm mit qua- lifizierten Lehrkräften anbieten zu können Vor diesem Hintergrund setzt die VHS Köln auf eine angemessene Honorierung der Arbeit von freiberuflichen Lehrkräften mit einem Standardhonorar von 35,- EUR pro Unterrichtsein- heit (45 Minuten). Angesichts der aktuellen städtischen Gesamthaushaltslage ist sich die VHS ihrer finanziellen Verantwortung bewusst und wird den für die Erhöhung erforderlichen Mehrbedarf an Finanz- mitteln budgetneutral aus dem eigenen Haushalt von Amt 42 / Volkshochschule erbringen. Andere Volkshochschulen wie die in Mönchengladbach, Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Berlin oder Krefeld haben in den vergangenen Jahren die Honorare auf 35,- EUR und mehr erhöht und dies nicht aus eigenen Mittel gedeckt. Finanziert wurden die Honoraranhebungen zum Teil über Erhöhungen der Teilnehmendenentgelte und zum Teil - in manchen Städten auch in Gänze - aus zusätzlichen Mitteln aus dem allgemeinen städtischen Haushalt. Dies ist in Köln zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Da die Mittel aus dem VHS-Haushalt zur Deckung des Mehrbedarfs bei der Honorarerhöhung nicht ausreichen, wird die VHS Köln eine Anhebung der Teilnehmendenentgelte vornehmen müssen. Diese erfolgt mit Maß und insbesondere sozialverträglich. Eine Anhebung der Honorare voll- ständig über eine Erhöhung der Entgelte zu refinanzieren würde zu sozialunverträglichen Ent- gelten führen. Das widerspräche dem Bildungsauftrag der Volkshochschule. In Kenntnis dessen schlägt die Verwaltung eine allgemeine Erhöhung der Entgelte um 8%. Die neue Entgeltordnung berücksichtigt, dass eine Entgeltanpassung um 8 % für einkom- mensschwächere Personengruppen eine überproportionale Belastung darstellen kann. Zur Abmilderung dieser Wirkung wird eine Anhebung der Ermäßigungssätze vorgeschlagen. Die Refinanzierung der Honorarerhöhungen erfolgt zweiteilig: 1. Neue Entgeltordnung Die geltende Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln wurde in ihrer Struk- tur vor vielen Jahren entwickelt und seither nicht wesentlich verändert. Sie ist daher nicht mehr zeitgemäß. Dem gewachsenen Bedürfnis der Bürger*innen nach transparenter und klarer Information im Sinne von Entbürokratisierung wird in der nun vorliegenden neuen Entgeltordnung Rechnung getragen. Dabei handelt es sich um eine reine Entgeltordnung. Der bisherige Teil der Benut- zungsordnung wird abgekoppelt, um als VHS flexibler auf die Anforderungen der Teilnehmen- den oder Sondersituationen wie einer Pandemie reagieren zu können. Die Volkshochschule legt dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Insgesamt erhöhen sich die Teilnehmendenentgelte zum 1. Januar 2026 um 8 %. Die neue Entgeltordnung sieht ein Mindestentgelt von 2,50 EUR pro Unterrichtseinheit vor. Die konkreten Parameter der Entgeltordnung werden von der Volkshochschule festgelegt und in der Verwaltungssoftware hinterlegt, über die das Entgelt für die vielfältigen Veranstaltungen kalkuliert wird. Damit werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der konkreten Entgelte ge- währleistet. In der vorliegenden neuen Entgeltordnung sollen die Verbraucher*innen eindeutig Kenntnis erlangen über die bei der VHS zu zahlenden Entgeltstrukturen und über ggf. zu gewährende Ermäßigungen in Einzelfällen (z. B. Schüler*innen, Studierende, Menschen mit Behinderung, Inhaber*innen des Köln-Passes). Insbesondere die Regelungen zu Ermäßigungen beim Teilnehmendenentgelt wurden im Zuge 4 der Neuordnung überarbeitet. Sie sind für die Kundschaft transparenter und zugleich plausib- ler gestaltet. Bisher gab es drei Stufen für Ermäßigungen; künftig wird es nur noch zwei Ermä- ßigungsstufen geben. Die vom Rat mit Beschluss vom 20.12.2016 (Session 0990/2016) festgelegte Ermäßigung von 50 % für Menschen mit Behinderung gilt in Zukunft ebenso für: Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen) Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt. Die Erhöhung des Ermäßigungssatzes für die relevanten Gruppen um 5 % erfolgt im Sinne der Sozialverträglichkeit, da zugleich die Entgelte zur Gegenfinanzierung der Dozierendenho- norare um 8 % angehoben werden müssen. Das heißt konkret: Derzeit zahlen Teilnehmende im Durchschnitt 117,66 EUR pro Bildungs- veranstaltung (bei 45 % Ermäßigung: 64,71 EUR). Nach der Erhöhung würde sich der Durch- schnittsbetrag des TN-Entgelts auf 127,07 EUR erhöhen (bei 50 % Ermäßigung: 63,53 EUR). Ermäßigungsgruppe Ermäßigung bis 31.12.2025 Ermäßigung ab 01.01.2026 Azubi; Schüler*in; Student*in; AuPair; FSJ; Bufti 25 % 25 % Leistungen nach SGBII; SGBIII; SGB XII; Köln Pass 45 % 50 % Menschen mit Behinderung SGB IX 50 % 50 % Späteinsteiger/Einzelfall nach § 4 (5) Entgeltordnung verschieden 25% Die Veränderungen der bestehenden Ermäßigungen stellen eine Ertragsminderung in Form von Entgeltausfall i. H. v. 17.618 EUR dar. Im Rahmen der Teilnehmerentgelterhöhung um 8 % werden Mehrerträge i. H. von 462.300 EUR generiert. Teilnehmerentgelte ohne Projekte, Integrationskurse, Berufssprachkurse (2024) 5.778.747 EUR Mehrbedarf an Aufwendungen für die Honoraranpas- sung auf 35,- EUR 870.000 EUR Mehrbedarf gesamt 870.000 EUR Mehrerträge infolge TN-Entgelterhöhung um 8 % 462.300 EUR Abzgl. Ertragsminderung infolge Erhöhung Ermäßigung von 45% auf 50 % 17.618 EUR Mehrerträge gesamt 444.682 EUR Ausgleich über Einsparung/Umschichtung/Optimierung 425.318 EUR Mehrerträge, Einsparung, Umschichtung gesamt 870.000 EUR 2. Aufwandsreduzierung im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen 5 Möglich ist dies, weil die VHS infolge des Ratsbeschlusses vom 12.12.2024 (Session 3419/2024) im zweiten Halbjahr 2025 eine neue Software einführt, die folgendes ermöglicht: die Digitalisierung von Prozessen, die bisher hohe Kosten verursacht haben (Versand von ca. 5000 Verträge/Jahr, Versand von ca. 15.000 Wiederanmeldungen) bessere Controlling- und Steuerungsfunktionen in Bezug auf die Auslastung von Bil- dungsveranstaltungen (z. B. Minimal-/Maximalanzahl von Teilnehmenden in Veranstal- tungen) weniger Wartungskosten aufgrund höherer Zuverlässigkeit effizienteres und effektiveres Marketing - insbesondere eine kundenfreundlichere Homepage und ein Magazin, das das Programmheft und verschiedene Flyer ersetzt. Digitalisierung Honorarverträge 9.002 EUR Wiederanmeldung online 14.250 EUR Einsparung öffentl. Arbeit/ Flyer 20.000 EUR IT-Leistungen aufgr. fehlendem Wartungs- vertrag 80.000 EUR Optimierung Auslastungsquote um 2 % 213.380 EUR Umschichtung Kostenstelle arbeitneh- merähnl. Anpassung 88.686 EUR Summe 425.318 EUR Mit der neuen Software haben die Fachbereichsleitungen ein besseres Instrument zur Be- trachtung und Analyse der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den einzelnen Kursen zur Verfügung. So lassen sich Kurse leichter identifizieren, die wegen zu wenig Teilnehmen- den abzusetzen oder in Kleingruppenkurse zu einem höheren Entgelt umzuwandeln sind. Bei Absetzung des Kurses würde der Aufwand für das Dozierendenhonorar entfallen, bei ei- ner Umwandlung zum Kleingruppenkurs stiege der Ertrag. Ebenso könnte bei sehr gut nach- gefragten Kursen zeitnah nachgeplant und kurzfristig weitere Kurse ins VHS-Angebot aufge- nommen und somit weitere Entgelte erzielt werden. Die neue Software unterstützt die Fachbereichsleitungen bei der Planung und im Monitoring der Kurse, so dass eine Steigerung der Kursauslastung um 2 % ein realistisches Ziel ist. Mit der neuen Software lassen sich datenbasiert und in Echtzeit fundierte Entscheidungen treffen. Konkret bedeutet das: Deckungsbeitragsrechnung auf Kursebene: Erstmals ist transparent zu sehen, welche Kurse oder Themenfelder kostendeckend oder gewinnbringend laufen. Standort-Analyse: Es ist erkennbar, welche Standorte gut gebucht sind und welche nicht – so kann das Marketing gezielt gesteuert werden. Dozenten-Einsatzplanung: Es wird sichtbar, wie effizient die Honorarkräfte eingesetzt werden, Honorarkosten lassen sich gezielter steuern. Langfristige Trendanalysen: Besuchszahlen, Stornoquoten oder Kursfeedback lassen sich über Jahre vergleichen – daraus lassen sich strategische Entscheidungen ablei- ten. Beispielhafte Folge: Ein Kurs mit geringer Auslastung, der jedoch hohe Kosten verursacht (z. B. wegen ho- her Honorare oder Raumkosten), kann eingestellt oder überarbeitet werden. 6 Gleichzeitig können stark nachgefragte Formate frühzeitig erkannt und häufiger ange- boten werden. Die neue Software ist nicht nur eine Lösung für den aktuellen Bedarf – sie schafft die Grund- lage, um das VHS-Angebot zukunftssicher weiterzuentwickeln und flexibel auf neue Anforde- rungen zu reagieren. Konkret bedeutet das: Wachstum ohne Überlastung der Verwaltung: Neue Kursformate oder höhere Teilneh- merzahlen können einfach abgebildet werden – ohne zusätzlichen personellen Auf- wand. Integration neuer Angebotsformen: Die Software unterstützt z. B. Onlinekurse, Hyb- ridformate und modulare Angebote – daraus ergibt die Möglichkeit, auf Marktverände- rungen zu reagieren. Beispielhafte Folge: Statt bei jeder Weiterentwicklung des Angebots neue Tools oder Prozesse einführen zu müssen, haben wir eine skalierbare Plattform, auf der alles zusammenläuft. Fazit: Return on Investment (ROI) Erhöhte Kursauslastung Verbesserte Entscheidungsgrundlagen Nachhaltigere Kursplanung Stärkere Kundenbindung Konkretes Beispiel: Wenn durch bessere Kursplanung fünf unrentable Kurse gestrichen und dafür fünf gut gebuchte Formate doppelt angeboten werden, steigert dies den Ertrag messbar – bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt: Neben besseren Möglichkeiten zur Beobachtung und Auswertung der Entwick- lung der Teilnehmendenzahlen sorgt die neue Software im Zusammenspiel mit der ebenfalls neugestalteten VHS-Internetseite für ein barrierefreies, weil einfacheres Anmeldeverfahren. Finanzierung: Die zur Maßnahmenfinanzierung in 2026 benötigten Aufwandsermächtigungen i. H. v. 870.000 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13. zur Verfügung bzw. werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckung und mit- tels Umschichtung zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung erfolgt zweischrittig. 444.682 € sind auf die Mehrerträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten im Teilergebnis- plan des Amtes für Weiterbildung in der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 5 zurückzuführen, welche durch die Erhöhung der Entgelte entstehen. Durch unechte Deckung innerhalb der Bewirtschaftung in 2026 wird das Aufwandsbudget in Teilplanzeile 13 entspre- chend erhöht. Die übrigen 425.318 € werden zum einen durch Mehrerträge aufgrund von Optimierungsmaß- nahmen und durch Einsparungen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro- duktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13 gedeckt. Diese Einsparungen und Opti- mierungen sind auf die Einführung der Software zurückzuführen (Session- Nr.: 3419/2024). Die ab dem Jahr 2027 notwendigen Aufwandsermächtigungen für die Erhöhung der Honorar- aufwendungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro- duktgruppe 0414- Volkshochschule in den o.g. Teilplanzeilen innerhalb des dann jeweils zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auch die Mehrerträge werden dann entsprechend eingeplant. 7 Die infolge der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 geschärften Budgetvorgaben wur- den berücksichtigt. Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die neue Honorarordnung sowie die neue Entgelt- ordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Die Planungen für das VHS-Angebot müs- sen sehr frühzeitig erfolgen und dann auch mit den freiberuflich tätigen Dozierenden vertrag- lich besiegelt werden. Bereits im Frühsommer werden erste Honorarverträge für das Folgejahr geschlossen. Die Honorarhöhe muss als wesentliche Vertragsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststehen. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und des damit verbundenen Abstimmungsprozesses war eine frühere Einbringung der Be- schlussvorlage in die politischen Entscheidungsgremien nicht möglich. Anlagen 1. Entwurf neue VHS-Honorarordnung 2. Entwurf neue VHS-Entgeltordnung 3. bisherige VHS-Honorarordnung 4. bisherige VHS-Entgelt- und Benutzungsordnung 5. Finanzplan
Anlage_3_bisherige_VHS-Honorarordnung
5966 Zeichen
Anlage_1_VHS-Honorarordnung_neu_ab2020-1.pdf Honorarordnung für die Volkshochschule Köln Präambel Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: 1. Allgemeines Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich vereinbart. Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und – nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises – tatsächlich durchgeführte Leistungen. 2. Honorarsätze Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende Honorarsätze vereinbart werden: 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten (a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. (b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen (a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro UStd. (b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro UStd. 2 Kategorie III (a) Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- EUR pro UStd. (b) Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- EUR pro UStd. Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 2.1.2 Zu- und Abschläge (a) Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. (b) Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. (c) Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). (d) Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde. (e) Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. (f) Dozentinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 2.1.3 Ausnahmen Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen ein abweichendes Honorar vereinbart werden. 3 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart werden. 2.3 Sonstige Leistungen 2.3.1 Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: (a) Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro Zeitstunde (b) Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 24,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: (a) Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 35,- EUR pro Zeitstunde (b) Beratung zur beruflichen Entwicklung und Anerkennungsberatung: 45,- EUR pro Zeitstunde 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene Konzepte Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird durch die Programmbereichsleitung genehmigt. 2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online-Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden. 2.4 Handlungsanweisung Im Rahmen einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter Ziffer 2.1.1 festgelegt. 4 3. Inkrafttreten Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Anlage_1_Entwurf_VHS-Honorarordnung_ab_2026-01-01
1503 Zeichen
Honorarordnung für die Volkshochschule Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW 2024) folgende Honorarordnung beschlossen: § 1 Honorarzahlung (1) Für Tätigkeiten im Auftrag der Volkshochschule werden Honorare nach dieser Ordnung gezahlt. (2) Das Honorar wird in der Regel nach Abschluss der Tätigkeit fällig. § 2 Honorarsätze (1) Das Honorar für Lehrtätigkeiten beträgt 35,00 EUR je 45 Minuten. (2) Die Honorare für andere Tätigkeiten orientieren sich am Honorar für Lehrtätigkeiten, am Aufwand der jeweiligen Tätigkeit und der erforderlichen Qualifikation. Hierzu zählen z. B. das Erstellen von Prüfungsvorschlägen, die Korrektur von Prüfungsarbeiten, die Beratung und Einstufung von Teilnehmenden. § 3 Ausnahmen (1) Für besondere Veranstaltungen können abweichende Honorarsätze vertraglich vereinbart werden. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen mit außerordentlicher Bedeutung, Veranstaltungen im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit Dritten, Einzel- und Diskussionsveranstaltungen, Vorträge, Veranstaltungen, die eine besondere Qualifikation erfordern oder die mit hohem Vorbereitungsaufwand verbunden sind. § 4 Inkrafttreten Diese Honorarordnung tritt für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die am 04.04.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Honorarordnung außer Kraft.
Anlage_6_Beantwortung zur Frage aus dem AVR am 19.05.2025
781 Zeichen
Anlage 6 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Werner Marx aus der Sitzung des AVR am 19.05.2025 betreffend TOP 10.6 „Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln“ (Session Nr. 0827/2025) Frage: Erfolgt eine Überprüfung der mit Honorar vergüteten Dozenten auf Scheinselbstständigkeit? Antwort: Eine solche Prüfung wird derzeit im Nachgang zum Herrenberg -Urteil des Bundessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarkräften durch die Verwaltung vorgenommen. Der Deutsche Bundestag hat eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis in Bildungseinrichtungen beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Bis dahin wird die Verwaltung eine rechtliche Bewertung vor genommen haben.
Anlage_4_bisherige_VHS-Entgelt- und Benutzungsordnung
13640 Zeichen
Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln ab dem 1. Semester 2023
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.05.2020 aufgrund des § 41
Abs. 1 Satz 2 lit. i Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt-
und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln beschlossen:
§ 1
Allgemeines
(1) Die Volkshochschule Köln ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der
Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§
2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
(2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in
diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.
(3) Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten ausschließlich für
Leistungen, die die Volkshochschule im Rahmen privat-rechtlicher
Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im
Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung.
§ 2
Veranstaltungsformen
Die Volkshochschule Köln führt Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und
Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und
Diskussionsveranstaltungen und andere Veranstaltungen wie zum Beispiel
Studienfahrten, Bildungsurlaube und Ausstellungen durch.
§ 3
Teilnahmeentgelt
(1) Die Leitung der Volkshochschule Köln setzt die Entgelte unter Berücksichtigung
von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Veranstaltungen in
folgendem Rahmen fest:
1. Für Kurse, die aufgrund ihres Inhaltes oder der Zielgruppe
gesellschaftspolitisch besonders relevant sind, wird ein Entgelt ab 2,00 € je
Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
2. Für Kurse, die der sprachlichen oder beruflichen Qualifizierung der
Teilnehmenden dienen, wird ein Entgelt ab 3,00 € je Unterrichtsstunde (45
Minuten) erhoben.
3. Für Kurse, die der persönlichkeitsbildenden Qualifizierung dienen, wird ein
Entgelt ab 3,40 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
4. Bei Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt mindestens 5,00 € je
Veranstaltung.
5. Bei allen übrigen Veranstaltungen hat das Teilnahmeentgelt die durch die
Veranstaltung entstehenden direkt zurechenbaren Kosten sowie einen
angemessenen Teil der Gemeinkosten zu decken.
6. Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel mit reduziertem Entgelt oder unentgeltlich
durchgeführt werden.
7. Die Volkshochschule Köln kalkuliert alle Entgelte grundsätzlich so, dass die
sich daraus ergebenden Erlöse die der jeweiligen Veranstaltung
zurechenbaren Kosten nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind bei
Veranstaltungen mit stark freizeitorientiertem Charakter und Veranstaltungen
aufgrund individueller Bestellung zulässig.
(2) Die nicht ermäßigten Teilnahmeentgelte werden auf volle Euro-Beträge
aufgerundet.
§ 4
Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe
(1) Entgeltbefreiungen
1. Bei Veranstaltungen im Bereich Alphabetisierung/Grundbildung ist der
Besuch des ersten Kurses entgeltfrei.
2. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins, dessen ausschließlicher
satzungsgemäßer Zweck in der Förderung und Unterstützung der Arbeit der
Volkshochschule Köln besteht (Förderverein), haben gegen Vorlage ihres
Mitgliedsausweises freien Eintritt bei Vortrags- und
Diskussionsveranstaltungen.
(2) Ermäßigungen
1. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten
Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines
Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von
Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis)
erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist
ausgeschlossen.
2. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 45 % für Kurse erhalten
Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare
Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder
b) im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses
sind, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler
Leistungen berechtigt.
3. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 25 % für Kurse erhalten
Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) Auszubildende sind,
b) Schülerinnen/Schüler oder Studentinnen/Studenten sind,
c) einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder
Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder
d) einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nachgehen.
4. Ermäßigungen gelten nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und
Prüfungen.
5. Die Ermäßigung entfällt außerdem, wenn der Kursteilnehmende gegen einen
Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgelts aus dem
Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen hat.
(3) Entgeltnachlässe
Über Entgeltnachlässe im Zusammenhang mit Sonderaktionen zur
Kundengewinnung entscheidet die Leitung der Volkshochschule.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Materialumlagen, Modellgelder,
Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im
Teilnahmeentgelt enthalten sind.
(5) Der Personenkreis nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 und 2 erhält für ausgewiesene Last-
Minute-Angebote eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 %.
Der § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar.
Eine Abmeldung von der Veranstaltung entsprechend § 8 ist nicht möglich.
§ 5
Anmeldung/Vertragsabschluss
(1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (auch per Fax), online oder durch
persönliche Vorsprache erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und
Nachname, Adresse und Geburtsdatum anzugeben.
(2) Der Nachweis für die Berechtigung der Kursteilnehmenden auf Ermäßigung ist
bei der persönlichen Anmeldung vorzulegen. Bei telefonischen, schriftlichen und
Online-Anmeldungen ist der Nachweis grundsätzlich bis zu 7 Tagen nach der
Anmeldung, spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn nachzureichen.
(3) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch
vergleichbare Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung im Sinne von Absatz 1
nicht erforderlich.
(4) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur
Zahlung des Teilnahmeentgelts.
(5) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Volkshochschule Köln
eine Buchungsbestätigung. Bei Anmeldungen über VHS-Online wird die
Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege zugesandt. Mit dieser kommt
der Vertrag zwischen der Volkshochschule Köln und der Kundin/dem Kunden
zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer
Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die
jeweilige Veranstaltung.
§ 6
Umbuchung auf Kundenwunsch
(1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen schriftlich per Brief oder Fax, per E-
Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Der Angabe von
Gründen bedarf es nicht.
(2) Die Umbuchung auf Kundenwunsch kann grundsätzlich bis zum Beginn des
dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit
nicht mehr als drei Terminen (z. B. Führungen, Exkursionen) kann die
Umbuchung bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen
werden.
(3) Umbuchungen auf Kundenwunsch sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die
neue Veranstaltung um mehr als 50,00 € geringer ist als das für die bisher
gebuchte Veranstaltung.
(4) Für die Umbuchung auf Kundenwunsch berechnet die Volkshochschule Köln
5,00 €. Darüber hinaus erstattet die Kundin/der Kunde der Volkshochschule Köln
den Betrag, den die Volkshochschule Köln für die Kundin/den Kunden bereits
gegenüber Dritten aufgewandt oder zu dessen Zahlung sie sich gegenüber
Dritten bereits verbindlich verpflichtet hat.
(5) Bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sowie Bildungsurlauben sind
Umbuchungen auf Kundenwunsch nicht möglich.
§ 7
Zahlung
(1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt spätestens nach Beginn der
Veranstaltung durch Lastschrifteinzug. Dazu teilt die Kundin/der Kunde der
Volkshochschule bei der Anmeldung ihre/seine Kontoverbindungsdaten mit. Bei
persönlichen Anmeldungen kann die Zahlung auch bar erfolgen.
(2) Die Volkshochschule Köln kann abweichend von Absatz 1 auch andere
Zahlungsweisen (z. B. Zahlung durch Überweisung) und -termine festlegen.
(3) Das Entgelt für als Einzelveranstaltung gekennzeichnete Vortrags- und
Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Veranstaltungen
ist unmittelbar vor der Veranstaltung bar zu zahlen.
(4) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 € und die Dauer der
Veranstaltung mindestens acht Wochen, kann die Kundin/der Kunde
Ratenzahlung beantragen. Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur im
Zusammenhang mit einer persönlichen Anmeldung erfolgen. Die erste Rate in
Höhe von mindestens 150,00 € ist bei der Anmeldung, die zweite Rate in Höhe
des Restbetrages binnen vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn, spätestens
jedoch vor dem Ende der Veranstaltung zu zahlen. Sätze 1-3 gelten nicht für
Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder
vergleichbaren anderen Regelungen, wenn sich eine Behörde (z. B. Sozialamt;
Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zur Zahlung des Entgelts unmittelbar an die
Volkshochschule Köln verpflichtet.
(5) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 €, kann die Volkshochschule
eine Anzahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtpreises verlangen. Die
Anzahlung ist binnen einer Woche nach Zugang des Verlangens der
Volkshochschule bei der Kundin/beim Kunden zahlbar. Absatz 4 findet in diesen
Fällen keine Anwendung.
§ 8
Abmeldung
(1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleiter
und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben von der Veranstaltung sind
unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden
und schriftlich per Brief oder Fax, per E-Mail oder online gegenüber der
Volkshochschule Köln erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss während der
Dauer des Kurses erfolgen, jedoch spätestens am letzten Tag des Kurses.
(2) Bei Abmeldungen erhebt die Volkshochschule Köln folgende
Stornierungsentgelte:
1. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5,00 €,
2. 14 - 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmeentgelts,
mindestens 5,00 €,
3. Ausnahme: 7 - 1 Tag(e) vor Beginn eines Bildungsurlaubs 50 % des
Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €,
4. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes vor Veranstaltungsbeginn (Wegzug,
geänderte Arbeitszeiten, Erkrankung des Kursteilnehmers) wird ein
Stornierungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben.
(3) Ab dem Tag der Veranstaltung ist eine Abmeldung nur bei Nachweis eines
wichtigen Grundes (siehe Abs. 2 Nr. 4) möglich. In diesen Fällen erstattet die
Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig,
maximal bis zu 50 %, und abzüglich eines Stornierungsentgelts in Höhe von
5,00 €.
§ 8a
Mehrwertsteuer
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben
unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer
besteht, ist diese von den Nutzerinnen und Nutzern zusätzlich in der jeweils
geltenden Höhe zu zahlen.
§ 9
Absagen von Veranstaltungen durch die Volkshochschule Köln
(1) Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule Köln erstattet
sie der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt in voller Höhe.
(2) Bei Absagen von Teilen einer Veranstaltung (z. B. Ausfall einzelner
Unterrichtsstunden) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat,
erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das
Teilnahmeentgelt anteilig. Wenn mehr als ein Drittel der Unterrichtsstunden
ausgefallen ist, erstattet die Volkshochschule Köln das volle Teilnehmerentgelt.
§ 10
Haftung
Die Volkshochschule Köln haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 11
Sonstiges
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen
bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird.
Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung.
(2) Die Volkshochschule Köln ist berechtigt, in ihren Veranstaltungen
Anwesenheitslisten zu führen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die die
Volkshochschule Köln in ihrem Programm anbietet. Sie gelten nicht für
bedarfsorientierte Sonderveranstaltungen, die die Volkshochschule Köln auf
besondere Nachfrage durchführt (z. B. Firmenschulungen).
(4) Soweit sich aus dem VHS-Programm besondere Regelungen zu An- und
Abmelde- sowie Zahlungsmodalitäten für einzelne Veranstaltungen ergeben,
gehen diese den hier formulierten Regelungen vor.
(5) Die Volkshochschule kann beim Nachweis eines sozialen Härtefalls von den
Regelungen dieser Entgelt- und Benutzungsordnung (Allgemeine
Geschäftsbedingungen) abweichen.
§ 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die §§ 4 - 11 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Köln.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für Veranstaltungen der Volkshochschule
Köln ab dem 1. Semester 2023.
Anlage_5_Finanzplan_BeVo
1131 Zeichen
Teilergebnisplan 0414 TPZ Kontierungso bjekt Kostenart Plan 2026 Veränderung Erläuterungen 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte (ohne Projekte;DeuFö u. I-Kurse; Firmenschulungen) 446300 -5.778.747 -462.300 Mehr-Ertrag durch Erhöhung der TN- Entgelte um 8% 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 -213.380 Mehr Ertrag durch Erhöhung der Auslastungsquote um 2% 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 17.618 Weniger Ertrag durch Erhöhung der Ermäßigungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 529300 870.000 Mehr-Aufwand durch Honoraranpassung 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529900 -80.000 IT-Leistungen aufgr. fehlendem Wartungsvertrag 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529300 -88.686 Einsparung bei Honoraranpassung aufgr. Arbeitnermerähnl. Status auf 35€ 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -9.002 Einsparung Portokosten durch Digitalisierung der Honorarverträge 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -14.250 Einsparung Portokosten durch Online Wiederanmeldung 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 542200 -20.000 Einsparung Öffentl. Arbeit / Flyer
Anlage_2_Entwurf_VHS-Entgeltordnung_ab-2026-01-01
4500 Zeichen
Entgeltordnung für die Volkshochschule Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom __________ aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW 2024) folgende Entgeltordnung beschlossen: I. Entgeltpflicht 1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben. 2. Zur Zahlung des Entgeltes ist der/die Teilnehmende verpflichtet. Minderjährige Teilnehmende haben die Zustimmung ihres/ihrer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin beizubringen. 3. Zusätzlich zum Entgelt können Auslagen für benötigtes Material und sonstige Kosten - auch als Pauschale - erhoben werden. II. Entgelte 1. Die Volkshochschule setzt die Entgelte für die Veranstaltungen fest. Dabei beträgt das Mindestentgelt für Veranstaltungen pro Teilnehmende/r je Unterrichtseinheit (45 Minuten) 2,50 EUR. 2. Maßgebliche Kriterien für die Bemessung des Entgeltes sind: Anzahl der Unterrichtseinheiten Höhe des Dozierendenhonorars Anzahl der Teilnehmenden Art der Veranstaltung Zielgruppe Intensität der Betreuung Höhe der Bezuschussung durch Dritte Prüfungsaufwand Größe und Ausstattung des Raumes. 3. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,00 EUR erhoben. 4. Für Veranstaltungen, die für einen geschlossenen Teilnehmendenkreis im Auftrage Dritter durchgeführt werden, ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt aufgrund vertraglicher Vereinbarung zu zahlen. In diesem Fall kann der privatrechtliche Vertrag direkt mit dem/der Dritten zustande kommen, der/die dann auch das Entgelt schuldet. 5. Stellt die Volkshochschule außerhalb einer Veranstaltung Dritten Mittel zur Verfügung (z.B. Räume, Geräte oder Ähnliches), ist ein vertraglich vereinbartes, mindestens kostendeckendes Entgelt zu zahlen. 2 III. Ermäßigungen 1. Personen unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende und Auszubildende jeweils bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) leisten oder einer Au- pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, zahlen für Veranstaltungen ein um 25 % ermäßigtes Entgelt. 2. Eine Ermäßigung von 50 % des Teilnahmeentgelts erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen. Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen) Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt. 3. Voraussetzung für ein ermäßigtes Entgelt ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung zur Veranstaltung. 4. Die Ermäßigung gilt nicht für hiervon ausdrücklich ausgenommene Veranstaltungen, Material- und sonstige Kosten sowie bei Übernahme des Entgeltes durch Dritte. 5. Zur Förderung der Weiterbildungsbeteiligung, zur Kund*innenbindung oder zur Gewinnung neuer Teilnehmendengruppen kann die Volkshochschule unter Einhaltung der Haushaltsvorgaben innovative Entgeltmodelle erproben (z. B. Abonnements, Gutscheine, Bündelung von Angeboten). 6. Bei einem verspäteten Kurseinstieg, nachdem mindestens 25 % des Kurses bereits stattgefunden hat, wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt. IV. Ausnahmen Die Volkshochschule kann aus wichtigen Gründen eine von dieser Entgeltordnung abweichende Regelung treffen. Abweichende Regelungen kommen insbesondere in Betracht, um integrativ wertvolle oder andere, besonders förderungswürdige Veranstaltungen anbieten zu können (z. B. Alphabetisierungskurse, Veranstaltungen zur Demokratieförderung). 3 V. Schlussbestimmung Diese Entgeltordnung gilt für die Veranstaltungen der Volkshochschule Köln ab dem 1. Januar 2026. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Stadt Köln am 14.05.2020 beschlossene Entgelt- und Benutzungsordnung außer Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0827/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 16:33