0827/2025
Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln
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Anlage_5_Finanzplan_BeVo
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Teilergebnisplan 0414 TPZ Kontierungso bjekt Kostenart Plan 2026 Veränderung Erläuterungen 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte (ohne Projekte;DeuFö u. I-Kurse; Firmenschulungen) 446300 -5.778.747 -462.300 Mehr-Ertrag durch Erhöhung der TN- Entgelte um 8% 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 -213.380 Mehr Ertrag durch Erhöhung der Auslastungsquote um 2% 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 17.618 Weniger Ertrag durch Erhöhung der Ermäßigungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 529300 870.000 Mehr-Aufwand durch Honoraranpassung 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529900 -80.000 IT-Leistungen aufgr. fehlendem Wartungsvertrag 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529300 -88.686 Einsparung bei Honoraranpassung aufgr. Arbeitnermerähnl. Status auf 35€ 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -9.002 Einsparung Portokosten durch Digitalisierung der Honorarverträge 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -14.250 Einsparung Portokosten durch Online Wiederanmeldung 16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 542200 -20.000 Einsparung Öffentl. Arbeit / Flyer
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 0827/2025 Freigabedatum 12.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die Einführung eines Standardho- norars für die freiberuflichen Dozierenden der VHS. Zugleich beschließt der Rat der Stadt Köln die Entgeltordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung. Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 19.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 870.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 444.682 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 425.318 € Beginn, Dauer ab 2026 Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Neue Honorarordnung Für die Volkshochschule Köln wird es zunehmend schwieriger, qualifizierte freiberufliche Do- zierende zu rekrutieren und damit auch letztendlich die Erfüllung der kommunalen Pflichtauf- gabe zu garantieren. Die Gewinnung neuer qualifizierter Dozierender ist aktuell eine beson- dere Herausforderung, die in den nächsten Jahren noch größer werden wird angesichts des Ausscheidens vieler Dozierender aus Altersgründen. Die freiberufliche Dozierendenschaft steht quasi vor einem Umbruch. Nach der geltenden Honorarordnung der VHS Köln erhalten die freiberuflich Dozierenden für ihre Lehrtätigkeit ein Standardhonorar von 21, bzw. 22,- EUR pro Unterrichtseinheit (45 Minu- ten). Das ist im interkommunalen Vergleich über 50 % weniger als an anderen Volkshoch- schulen. Die aktuelle Honorarsituation an der VHS Köln führt dazu, dass es schwierig und in manchen Bereichen nahezu unmöglich ist, die für die VHS Köln freiberuflich tätigen Lehrkräfte zu halten 3 und vor allem neue zu gewinnen. Das beeinträchtigt die Qualität, die Quantität und auch den Innovationsgrad des Bildungsan- gebots der VHS Köln in besonderem Maße. Und dies wirkt sich wiederum auf die Bereitschaft der Kundschaft aus, Kurse und andere Veranstaltungen bei VHS Köln zu buchen. Dieser Entwicklung muss die VHS Köln aktiv entgegenwirken, um ihr Pflichtangebot nach §11 Weiterbildungsgesetz NRW zu sichern und für Köln ein attraktives Bildungsprogramm mit qua- lifizierten Lehrkräften anbieten zu können Vor diesem Hintergrund setzt die VHS Köln auf eine angemessene Honorierung der Arbeit von freiberuflichen Lehrkräften mit einem Standardhonorar von 35,- EUR pro Unterrichtsein- heit (45 Minuten). Angesichts der aktuellen städtischen Gesamthaushaltslage ist sich die VHS ihrer finanziellen Verantwortung bewusst und wird den für die Erhöhung erforderlichen Mehrbedarf an Finanz- mitteln budgetneutral aus dem eigenen Haushalt von Amt 42 / Volkshochschule erbringen. Andere Volkshochschulen wie die in Mönchengladbach, Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Berlin oder Krefeld haben in den vergangenen Jahren die Honorare auf 35,- EUR und mehr erhöht und dies nicht aus eigenen Mittel gedeckt. Finanziert wurden die Honoraranhebungen zum Teil über Erhöhungen der Teilnehmendenentgelte und zum Teil - in manchen Städten auch in Gänze - aus zusätzlichen Mitteln aus dem allgemeinen städtischen Haushalt. Dies ist in Köln zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Da die Mittel aus dem VHS-Haushalt zur Deckung des Mehrbedarfs bei der Honorarerhöhung nicht ausreichen, wird die VHS Köln eine Anhebung der Teilnehmendenentgelte vornehmen müssen. Diese erfolgt mit Maß und insbesondere sozialverträglich. Eine Anhebung der Honorare voll- ständig über eine Erhöhung der Entgelte zu refinanzieren würde zu sozialunverträglichen Ent- gelten führen. Das widerspräche dem Bildungsauftrag der Volkshochschule. In Kenntnis dessen schlägt die Verwaltung eine allgemeine Erhöhung der Entgelte um 8%. Die neue Entgeltordnung berücksichtigt, dass eine Entgeltanpassung um 8 % für einkom- mensschwächere Personengruppen eine überproportionale Belastung darstellen kann. Zur Abmilderung dieser Wirkung wird eine Anhebung der Ermäßigungssätze vorgeschlagen. Die Refinanzierung der Honorarerhöhungen erfolgt zweiteilig: 1. Neue Entgeltordnung Die geltende Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln wurde in ihrer Struk- tur vor vielen Jahren entwickelt und seither nicht wesentlich verändert. Sie ist daher nicht mehr zeitgemäß. Dem gewachsenen Bedürfnis der Bürger*innen nach transparenter und klarer Information im Sinne von Entbürokratisierung wird in der nun vorliegenden neuen Entgeltordnung Rechnung getragen. Dabei handelt es sich um eine reine Entgeltordnung. Der bisherige Teil der Benut- zungsordnung wird abgekoppelt, um als VHS flexibler auf die Anforderungen der Teilnehmen- den oder Sondersituationen wie einer Pandemie reagieren zu können. Die Volkshochschule legt dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen fest. Insgesamt erhöhen sich die Teilnehmendenentgelte zum 1. Januar 2026 um 8 %. Die neue Entgeltordnung sieht ein Mindestentgelt von 2,50 EUR pro Unterrichtseinheit vor. Die konkreten Parameter der Entgeltordnung werden von der Volkshochschule festgelegt und in der Verwaltungssoftware hinterlegt, über die das Entgelt für die vielfältigen Veranstaltungen kalkuliert wird. Damit werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der konkreten Entgelte ge- währleistet. In der vorliegenden neuen Entgeltordnung sollen die Verbraucher*innen eindeutig Kenntnis erlangen über die bei der VHS zu zahlenden Entgeltstrukturen und über ggf. zu gewährende Ermäßigungen in Einzelfällen (z. B. Schüler*innen, Studierende, Menschen mit Behinderung, Inhaber*innen des Köln-Passes). Insbesondere die Regelungen zu Ermäßigungen beim Teilnehmendenentgelt wurden im Zuge 4 der Neuordnung überarbeitet. Sie sind für die Kundschaft transparenter und zugleich plausib- ler gestaltet. Bisher gab es drei Stufen für Ermäßigungen; künftig wird es nur noch zwei Ermä- ßigungsstufen geben. Die vom Rat mit Beschluss vom 20.12.2016 (Session 0990/2016) festgelegte Ermäßigung von 50 % für Menschen mit Behinderung gilt in Zukunft ebenso für: Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeldempfänger*innen) Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfeempfänger*innen) Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt. Die Erhöhung des Ermäßigungssatzes für die relevanten Gruppen um 5 % erfolgt im Sinne der Sozialverträglichkeit, da zugleich die Entgelte zur Gegenfinanzierung der Dozierendenho- norare um 8 % angehoben werden müssen. Das heißt konkret: Derzeit zahlen Teilnehmende im Durchschnitt 117,66 EUR pro Bildungs- veranstaltung (bei 45 % Ermäßigung: 64,71 EUR). Nach der Erhöhung würde sich der Durch- schnittsbetrag des TN-Entgelts auf 127,07 EUR erhöhen (bei 50 % Ermäßigung: 63,53 EUR). Ermäßigungsgruppe Ermäßigung bis 31.12.2025 Ermäßigung ab 01.01.2026 Azubi; Schüler*in; Student*in; AuPair; FSJ; Bufti 25 % 25 % Leistungen nach SGBII; SGBIII; SGB XII; Köln Pass 45 % 50 % Menschen mit Behinderung SGB IX 50 % 50 % Späteinsteiger/Einzelfall nach § 4 (5) Entgeltordnung verschieden 25% Die Veränderungen der bestehenden Ermäßigungen stellen eine Ertragsminderung in Form von Entgeltausfall i. H. v. 17.618 EUR dar. Im Rahmen der Teilnehmerentgelterhöhung um 8 % werden Mehrerträge i. H. von 462.300 EUR generiert. Teilnehmerentgelte ohne Projekte, Integrationskurse, Berufssprachkurse (2024) 5.778.747 EUR Mehrbedarf an Aufwendungen für die Honoraranpas- sung auf 35,- EUR 870.000 EUR Mehrbedarf gesamt 870.000 EUR Mehrerträge infolge TN-Entgelterhöhung um 8 % 462.300 EUR Abzgl. Ertragsminderung infolge Erhöhung Ermäßigung von 45% auf 50 % 17.618 EUR Mehrerträge gesamt 444.682 EUR Ausgleich über Einsparung/Umschichtung/Optimierung 425.318 EUR Mehrerträge, Einsparung, Umschichtung gesamt 870.000 EUR 2. Aufwandsreduzierung im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen 5 Möglich ist dies, weil die VHS infolge des Ratsbeschlusses vom 12.12.2024 (Session 3419/2024) im zweiten Halbjahr 2025 eine neue Software einführt, die folgendes ermöglicht: die Digitalisierung von Prozessen, die bisher hohe Kosten verursacht haben (Versand von ca. 5000 Verträge/Jahr, Versand von ca. 15.000 Wiederanmeldungen) bessere Controlling- und Steuerungsfunktionen in Bezug auf die Auslastung von Bil- dungsveranstaltungen (z. B. Minimal-/Maximalanzahl von Teilnehmenden in Veranstal- tungen) weniger Wartungskosten aufgrund höherer Zuverlässigkeit effizienteres und effektiveres Marketing - insbesondere eine kundenfreundlichere Homepage und ein Magazin, das das Programmheft und verschiedene Flyer ersetzt. Digitalisierung Honorarverträge 9.002 EUR Wiederanmeldung online 14.250 EUR Einsparung öffentl. Arbeit/ Flyer 20.000 EUR IT-Leistungen aufgr. fehlendem Wartungs- vertrag 80.000 EUR Optimierung Auslastungsquote um 2 % 213.380 EUR Umschichtung Kostenstelle arbeitneh- merähnl. Anpassung 88.686 EUR Summe 425.318 EUR Mit der neuen Software haben die Fachbereichsleitungen ein besseres Instrument zur Be- trachtung und Analyse der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den einzelnen Kursen zur Verfügung. So lassen sich Kurse leichter identifizieren, die wegen zu wenig Teilnehmen- den abzusetzen oder in Kleingruppenkurse zu einem höheren Entgelt umzuwandeln sind. Bei Absetzung des Kurses würde der Aufwand für das Dozierendenhonorar entfallen, bei ei- ner Umwandlung zum Kleingruppenkurs stiege der Ertrag. Ebenso könnte bei sehr gut nach- gefragten Kursen zeitnah nachgeplant und kurzfristig weitere Kurse ins VHS-Angebot aufge- nommen und somit weitere Entgelte erzielt werden. Die neue Software unterstützt die Fachbereichsleitungen bei der Planung und im Monitoring der Kurse, so dass eine Steigerung der Kursauslastung um 2 % ein realistisches Ziel ist. Mit der neuen Software lassen sich datenbasiert und in Echtzeit fundierte Entscheidungen treffen. Konkret bedeutet das: Deckungsbeitragsrechnung auf Kursebene: Erstmals ist transparent zu sehen, welche Kurse oder Themenfelder kostendeckend oder gewinnbringend laufen. Standort-Analyse: Es ist erkennbar, welche Standorte gut gebucht sind und welche nicht – so kann das Marketing gezielt gesteuert werden. Dozenten-Einsatzplanung: Es wird sichtbar, wie effizient die Honorarkräfte eingesetzt werden, Honorarkosten lassen sich gezielter steuern. Langfristige Trendanalysen: Besuchszahlen, Stornoquoten oder Kursfeedback lassen sich über Jahre vergleichen – daraus lassen sich strategische Entscheidungen ablei- ten. Beispielhafte Folge: Ein Kurs mit geringer Auslastung, der jedoch hohe Kosten verursacht (z. B. wegen ho- her Honorare oder Raumkosten), kann eingestellt oder überarbeitet werden. 6 Gleichzeitig können stark nachgefragte Formate frühzeitig erkannt und häufiger ange- boten werden. Die neue Software ist nicht nur eine Lösung für den aktuellen Bedarf – sie schafft die Grund- lage, um das VHS-Angebot zukunftssicher weiterzuentwickeln und flexibel auf neue Anforde- rungen zu reagieren. Konkret bedeutet das: Wachstum ohne Überlastung der Verwaltung: Neue Kursformate oder höhere Teilneh- merzahlen können einfach abgebildet werden – ohne zusätzlichen personellen Auf- wand. Integration neuer Angebotsformen: Die Software unterstützt z. B. Onlinekurse, Hyb- ridformate und modulare Angebote – daraus ergibt die Möglichkeit, auf Marktverände- rungen zu reagieren. Beispielhafte Folge: Statt bei jeder Weiterentwicklung des Angebots neue Tools oder Prozesse einführen zu müssen, haben wir eine skalierbare Plattform, auf der alles zusammenläuft. Fazit: Return on Investment (ROI) Erhöhte Kursauslastung Verbesserte Entscheidungsgrundlagen Nachhaltigere Kursplanung Stärkere Kundenbindung Konkretes Beispiel: Wenn durch bessere Kursplanung fünf unrentable Kurse gestrichen und dafür fünf gut gebuchte Formate doppelt angeboten werden, steigert dies den Ertrag messbar – bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt: Neben besseren Möglichkeiten zur Beobachtung und Auswertung der Entwick- lung der Teilnehmendenzahlen sorgt die neue Software im Zusammenspiel mit der ebenfalls neugestalteten VHS-Internetseite für ein barrierefreies, weil einfacheres Anmeldeverfahren. Finanzierung: Die zur Maßnahmenfinanzierung in 2026 benötigten Aufwandsermächtigungen i. H. v. 870.000 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13. zur Verfügung bzw. werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckung und mit- tels Umschichtung zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung erfolgt zweischrittig. 444.682 € sind auf die Mehrerträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten im Teilergebnis- plan des Amtes für Weiterbildung in der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 5 zurückzuführen, welche durch die Erhöhung der Entgelte entstehen. Durch unechte Deckung innerhalb der Bewirtschaftung in 2026 wird das Aufwandsbudget in Teilplanzeile 13 entspre- chend erhöht. Die übrigen 425.318 € werden zum einen durch Mehrerträge aufgrund von Optimierungsmaß- nahmen und durch Einsparungen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro- duktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13 gedeckt. Diese Einsparungen und Opti- mierungen sind auf die Einführung der Software zurückzuführen (Session- Nr.: 3419/2024). Die ab dem Jahr 2027 notwendigen Aufwandsermächtigungen für die Erhöhung der Honorar- aufwendungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro- duktgruppe 0414- Volkshochschule in den o.g. Teilplanzeilen innerhalb des dann jeweils zu- gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auch die Mehrerträge werden dann entsprechend eingeplant. 7 Die infolge der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 geschärften Budgetvorgaben wur- den berücksichtigt. Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die neue Honorarordnung sowie die neue Entgelt- ordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Die Planungen für das VHS-Angebot müs- sen sehr frühzeitig erfolgen und dann auch mit den freiberuflich tätigen Dozierenden vertrag- lich besiegelt werden. Bereits im Frühsommer werden erste Honorarverträge für das Folgejahr geschlossen. Die Honorarhöhe muss als wesentliche Vertragsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststehen. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und des damit verbundenen Abstimmungsprozesses war eine frühere Einbringung der Be- schlussvorlage in die politischen Entscheidungsgremien nicht möglich. Anlagen 1. Entwurf neue VHS-Honorarordnung 2. Entwurf neue VHS-Entgeltordnung 3. bisherige VHS-Honorarordnung 4. bisherige VHS-Entgelt- und Benutzungsordnung 5. Finanzplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0827/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 16:33