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0827/2025

Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 6.2.2

Anlage_2_Entwurf_VHS-Entgeltordnung_ab-2026-01-01

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Anlage_4_bisherige_VHS-Entgelt- und Benutzungsordnung

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Ansehen

Anlage_5_Finanzplan_BeVo

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage_3_bisherige_VHS-Honorarordnung

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Ansehen

Anlage_1_Entwurf_VHS-Honorarordnung_ab_2026-01-01

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Ansehen

Anlage_6_Beantwortung zur Frage aus dem AVR am 19.05.2025

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Ansehen

Anlage_5_Finanzplan_BeVo

1131 Zeichen

Teilergebnisplan 0414
TPZ
Kontierungso
bjekt Kostenart Plan 2026 Veränderung Erläuterungen
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte (ohne 
Projekte;DeuFö u. I-Kurse; 
Firmenschulungen) 446300 -5.778.747 -462.300
Mehr-Ertrag durch Erhöhung der TN-
Entgelte um 8%
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 -213.380
Mehr Ertrag durch Erhöhung der 
Auslastungsquote um 2%
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte 446300 17.618
Weniger Ertrag durch Erhöhung der 
Ermäßigungen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 529300 870.000
Mehr-Aufwand durch 
Honoraranpassung
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529900 -80.000
IT-Leistungen aufgr. fehlendem 
Wartungsvertrag
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. S350000000 529300 -88.686
Einsparung bei Honoraranpassung 
aufgr. Arbeitnermerähnl. Status auf 
35€
16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -9.002
Einsparung Portokosten durch 
Digitalisierung der Honorarverträge
16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 940020 -14.250
Einsparung Portokosten durch Online 
Wiederanmeldung
16 - sonstige ordentl. Aufw. S350000070 542200 -20.000 Einsparung Öffentl. Arbeit / Flyer

Beschlussvorlage Rat

16067 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0827/2025 
Freigabedatum 
 12.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Honorarordnung und neue Entgeltordnung der Volkshochschule Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln in der als 
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die Einführung eines Standardho-
norars für die freiberuflichen Dozierenden der VHS. 
 
Zugleich beschließt der Rat der Stadt Köln die Entgeltordnung für die Volkshochschule Köln in 
der als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 19.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  870.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    870.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge    444.682 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    425.318 € 
Beginn, Dauer ab 2026  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Neue Honorarordnung 
Für die Volkshochschule Köln wird es zunehmend schwieriger, qualifizierte freiberufliche Do-
zierende zu rekrutieren und damit auch letztendlich die Erfüllung der kommunalen Pflichtauf-
gabe zu garantieren. Die Gewinnung neuer qualifizierter Dozierender ist aktuell eine beson-
dere Herausforderung, die in den nächsten Jahren noch größer werden wird angesichts des 
Ausscheidens vieler Dozierender aus Altersgründen. Die freiberufliche Dozierendenschaft 
steht quasi vor einem Umbruch. 
Nach der geltenden Honorarordnung der VHS Köln erhalten die freiberuflich Dozierenden für 
ihre Lehrtätigkeit ein Standardhonorar von 21, bzw. 22,- EUR pro Unterrichtseinheit (45 Minu-
ten). Das ist im interkommunalen Vergleich über 50 % weniger als an anderen Volkshoch-
schulen.  
Die aktuelle Honorarsituation an der VHS Köln führt dazu, dass es schwierig und in manchen 
Bereichen nahezu unmöglich ist, die für die VHS Köln freiberuflich tätigen Lehrkräfte zu halten

3 
und vor allem neue zu gewinnen.  
Das beeinträchtigt die Qualität, die Quantität und auch den Innovationsgrad des Bildungsan-
gebots der VHS Köln in besonderem Maße. Und dies wirkt sich wiederum auf die Bereitschaft 
der Kundschaft aus, Kurse und andere Veranstaltungen bei VHS Köln zu buchen. 
Dieser Entwicklung muss die VHS Köln aktiv entgegenwirken, um ihr Pflichtangebot nach §11 
Weiterbildungsgesetz NRW zu sichern und für Köln ein attraktives Bildungsprogramm mit qua-
lifizierten Lehrkräften anbieten zu können  
Vor diesem Hintergrund setzt die VHS Köln auf eine angemessene Honorierung der Arbeit 
von freiberuflichen Lehrkräften mit einem Standardhonorar von 35,- EUR pro Unterrichtsein-
heit (45 Minuten). 
Angesichts der aktuellen städtischen Gesamthaushaltslage ist sich die VHS ihrer finanziellen 
Verantwortung bewusst und wird den für die Erhöhung erforderlichen Mehrbedarf an Finanz-
mitteln budgetneutral aus dem eigenen Haushalt von Amt 42 / Volkshochschule erbringen. 
Andere Volkshochschulen wie die in Mönchengladbach, Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Berlin 
oder Krefeld haben in den vergangenen Jahren die Honorare auf 35,- EUR und mehr erhöht 
und dies nicht aus eigenen Mittel gedeckt. Finanziert wurden die Honoraranhebungen zum 
Teil über Erhöhungen der Teilnehmendenentgelte und zum Teil - in manchen Städten auch in 
Gänze - aus zusätzlichen Mitteln aus dem allgemeinen städtischen Haushalt. 
Dies ist in Köln zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Da die Mittel aus dem VHS-Haushalt zur 
Deckung des Mehrbedarfs bei der Honorarerhöhung nicht ausreichen, wird die VHS Köln eine 
Anhebung der Teilnehmendenentgelte vornehmen müssen.  
Diese erfolgt mit Maß und insbesondere sozialverträglich. Eine Anhebung der Honorare voll-
ständig über eine Erhöhung der Entgelte zu refinanzieren würde zu sozialunverträglichen Ent-
gelten führen. Das widerspräche dem Bildungsauftrag der Volkshochschule. 
In Kenntnis dessen schlägt die Verwaltung eine allgemeine Erhöhung der Entgelte um 8%.  
Die neue Entgeltordnung berücksichtigt, dass eine Entgeltanpassung um 8 % für einkom-
mensschwächere Personengruppen eine überproportionale Belastung darstellen kann. Zur 
Abmilderung dieser Wirkung wird eine Anhebung der Ermäßigungssätze vorgeschlagen.  
Die Refinanzierung der Honorarerhöhungen erfolgt zweiteilig:  
1. Neue Entgeltordnung 
Die geltende Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln wurde in ihrer Struk-
tur vor vielen Jahren entwickelt und seither nicht wesentlich verändert. Sie ist daher nicht 
mehr zeitgemäß. 
Dem gewachsenen Bedürfnis der Bürger*innen nach transparenter und klarer Information im 
Sinne von Entbürokratisierung wird in der nun vorliegenden neuen Entgeltordnung Rechnung 
getragen. Dabei handelt es sich um eine reine Entgeltordnung. Der bisherige Teil der Benut-
zungsordnung wird abgekoppelt, um als VHS flexibler auf die Anforderungen der Teilnehmen-
den oder Sondersituationen wie einer Pandemie reagieren zu können. Die Volkshochschule 
legt dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen fest. 
Insgesamt erhöhen sich die Teilnehmendenentgelte zum 1. Januar 2026 um 8 %. Die neue 
Entgeltordnung sieht ein Mindestentgelt von 2,50 EUR pro Unterrichtseinheit vor.  
Die konkreten Parameter der Entgeltordnung werden von der Volkshochschule festgelegt und 
in der Verwaltungssoftware hinterlegt, über die das Entgelt für die vielfältigen Veranstaltungen 
kalkuliert wird. Damit werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der konkreten Entgelte ge-
währleistet. 
In der vorliegenden neuen Entgeltordnung sollen die Verbraucher*innen eindeutig Kenntnis 
erlangen über die bei der VHS zu zahlenden Entgeltstrukturen und über ggf. zu gewährende 
Ermäßigungen in Einzelfällen (z. B. Schüler*innen, Studierende, Menschen mit Behinderung, 
Inhaber*innen des Köln-Passes). 
Insbesondere die Regelungen zu Ermäßigungen beim Teilnehmendenentgelt wurden im Zuge

4 
der Neuordnung überarbeitet. Sie sind für die Kundschaft transparenter und zugleich plausib-
ler gestaltet. Bisher gab es drei Stufen für Ermäßigungen; künftig wird es nur noch zwei Ermä-
ßigungsstufen geben. 
Die vom Rat mit Beschluss vom 20.12.2016 (Session 0990/2016) festgelegte Ermäßigung von 
50 % für Menschen mit Behinderung gilt in Zukunft ebenso für: 
 Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II 
(Grundsicherung für Arbeitssuchende) 
 Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB III 
(Arbeitslosengeldempfänger*innen) 
 Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII 
(Sozialhilfeempfänger*innen) 
 Inhaber*innen des Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses, der zur 
kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt. 
Die Erhöhung des Ermäßigungssatzes für die relevanten Gruppen um 5 % erfolgt im Sinne 
der Sozialverträglichkeit, da zugleich die Entgelte zur Gegenfinanzierung der Dozierendenho-
norare um 8 % angehoben werden müssen.  
Das heißt konkret: Derzeit zahlen Teilnehmende im Durchschnitt 117,66 EUR pro Bildungs-
veranstaltung (bei 45 % Ermäßigung: 64,71 EUR). Nach der Erhöhung würde sich der Durch-
schnittsbetrag des TN-Entgelts auf 127,07 EUR erhöhen (bei 50 % Ermäßigung: 63,53 EUR). 
 
Ermäßigungsgruppe 
Ermäßigung bis 
31.12.2025 
Ermäßigung ab 
01.01.2026 
Azubi; Schüler*in; Student*in; AuPair; 
FSJ; Bufti 25 % 
 
25 % 
Leistungen nach SGBII; SGBIII; 
SGB XII; Köln Pass 45 % 
 
50 % 
Menschen mit Behinderung SGB IX 50 % 50 % 
Späteinsteiger/Einzelfall nach § 4 (5) 
Entgeltordnung verschieden 
 
25% 
 
Die Veränderungen der bestehenden Ermäßigungen stellen eine Ertragsminderung in Form 
von Entgeltausfall i. H. v. 17.618 EUR dar. Im Rahmen der Teilnehmerentgelterhöhung um 8 
% werden Mehrerträge i. H. von 462.300 EUR generiert.  
Teilnehmerentgelte ohne Projekte, Integrationskurse, 
Berufssprachkurse (2024) 
5.778.747 EUR 
Mehrbedarf an Aufwendungen für die Honoraranpas-
sung auf 35,- EUR 
870.000 EUR 
Mehrbedarf gesamt 870.000 EUR 
Mehrerträge infolge TN-Entgelterhöhung um 8 % 462.300 EUR 
Abzgl. Ertragsminderung infolge Erhöhung Ermäßigung 
von 45% auf 50 %  
17.618 EUR 
Mehrerträge gesamt 444.682 EUR 
Ausgleich über Einsparung/Umschichtung/Optimierung 425.318 EUR 
Mehrerträge, Einsparung, Umschichtung gesamt 870.000 EUR 
 
2. Aufwandsreduzierung im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen

5 
Möglich ist dies, weil die VHS infolge des Ratsbeschlusses vom 12.12.2024 (Session 
3419/2024) im zweiten Halbjahr 2025 eine neue Software einführt, die folgendes ermöglicht: 
 die Digitalisierung von Prozessen, die bisher hohe Kosten verursacht haben (Versand 
von ca. 5000 Verträge/Jahr, Versand von ca. 15.000 Wiederanmeldungen) 
 bessere Controlling- und Steuerungsfunktionen in Bezug auf die Auslastung von Bil-
dungsveranstaltungen (z. B. Minimal-/Maximalanzahl von Teilnehmenden in Veranstal-
tungen) 
 weniger Wartungskosten aufgrund höherer Zuverlässigkeit 
 effizienteres und effektiveres Marketing - insbesondere eine kundenfreundlichere 
Homepage und ein Magazin, das das Programmheft und verschiedene Flyer ersetzt. 
Digitalisierung Honorarverträge   9.002 EUR 
Wiederanmeldung online  14.250 EUR 
Einsparung öffentl. Arbeit/ Flyer  20.000 EUR 
IT-Leistungen aufgr. fehlendem Wartungs-
vertrag 
 80.000 EUR 
Optimierung Auslastungsquote um 2 % 213.380 EUR 
Umschichtung Kostenstelle arbeitneh-
merähnl. Anpassung 
88.686 EUR 
Summe 425.318 EUR 
 
Mit der neuen Software haben die Fachbereichsleitungen ein besseres Instrument zur Be-
trachtung und Analyse der Entwicklung der Teilnehmendenzahlen in den einzelnen Kursen 
zur Verfügung. So lassen sich Kurse leichter identifizieren, die wegen zu wenig Teilnehmen-
den abzusetzen oder in Kleingruppenkurse zu einem höheren Entgelt umzuwandeln sind.  
Bei Absetzung des Kurses würde der Aufwand für das Dozierendenhonorar entfallen, bei ei-
ner Umwandlung zum Kleingruppenkurs stiege der Ertrag. Ebenso könnte bei sehr gut nach-
gefragten Kursen zeitnah nachgeplant und kurzfristig weitere Kurse ins VHS-Angebot aufge-
nommen und somit weitere Entgelte erzielt werden.  
Die neue Software unterstützt die Fachbereichsleitungen bei der Planung und im Monitoring 
der Kurse, so dass eine Steigerung der Kursauslastung um 2 % ein realistisches Ziel ist. 
Mit der neuen Software lassen sich datenbasiert und in Echtzeit fundierte Entscheidungen 
treffen. Konkret bedeutet das: 
 Deckungsbeitragsrechnung auf Kursebene: Erstmals ist transparent zu sehen, welche 
Kurse oder Themenfelder kostendeckend oder gewinnbringend laufen. 
 Standort-Analyse: Es ist erkennbar, welche Standorte gut gebucht sind und welche 
nicht – so kann das Marketing gezielt gesteuert werden. 
 Dozenten-Einsatzplanung: Es wird sichtbar, wie effizient die Honorarkräfte eingesetzt 
werden, Honorarkosten lassen sich gezielter steuern. 
 Langfristige Trendanalysen: Besuchszahlen, Stornoquoten oder Kursfeedback lassen 
sich über Jahre vergleichen – daraus lassen sich strategische Entscheidungen ablei-
ten. 
Beispielhafte Folge: 
 Ein Kurs mit geringer Auslastung, der jedoch hohe Kosten verursacht (z. B. wegen ho-
her Honorare oder Raumkosten), kann eingestellt oder überarbeitet werden.

6 
 Gleichzeitig können stark nachgefragte Formate frühzeitig erkannt und häufiger ange-
boten werden. 
Die neue Software ist nicht nur eine Lösung für den aktuellen Bedarf – sie schafft die Grund-
lage, um das VHS-Angebot zukunftssicher weiterzuentwickeln und flexibel auf neue Anforde-
rungen zu reagieren. Konkret bedeutet das: 
 Wachstum ohne Überlastung der Verwaltung: Neue Kursformate oder höhere Teilneh-
merzahlen können einfach abgebildet werden – ohne zusätzlichen personellen Auf-
wand. 
 Integration neuer Angebotsformen: Die Software unterstützt z. B. Onlinekurse, Hyb-
ridformate und modulare Angebote – daraus ergibt die Möglichkeit, auf Marktverände-
rungen zu reagieren. 
Beispielhafte Folge: 
 Statt bei jeder Weiterentwicklung des Angebots neue Tools oder Prozesse einführen 
zu müssen, haben wir eine skalierbare Plattform, auf der alles zusammenläuft. 
Fazit: Return on Investment (ROI) 
 Erhöhte Kursauslastung 
 Verbesserte Entscheidungsgrundlagen 
 Nachhaltigere Kursplanung 
 Stärkere Kundenbindung 
Konkretes Beispiel: Wenn durch bessere Kursplanung fünf unrentable Kurse gestrichen und 
dafür fünf gut gebuchte Formate doppelt angeboten werden, steigert dies den Ertrag messbar 
– bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand. 
 
Hinzu kommt: Neben besseren Möglichkeiten zur Beobachtung und Auswertung der Entwick-
lung der Teilnehmendenzahlen sorgt die neue Software im Zusammenspiel mit der ebenfalls 
neugestalteten VHS-Internetseite für ein barrierefreies, weil einfacheres Anmeldeverfahren.  
 
Finanzierung: 
Die zur Maßnahmenfinanzierung in 2026 benötigten Aufwandsermächtigungen i. H. v. 
870.000 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung im Haushaltsplan 
2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13. 
zur Verfügung bzw. werden im Rahmen der Bewirtschaftung per unechter Deckung und mit-
tels Umschichtung zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung erfolgt zweischrittig.  
444.682 € sind auf die Mehrerträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten im Teilergebnis-
plan des Amtes für Weiterbildung in der Produktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 5 
zurückzuführen, welche durch die Erhöhung der Entgelte entstehen. Durch unechte Deckung 
innerhalb der Bewirtschaftung in 2026 wird das Aufwandsbudget in Teilplanzeile 13 entspre-
chend erhöht. 
 
Die übrigen 425.318 € werden zum einen durch Mehrerträge aufgrund von Optimierungsmaß-
nahmen und durch Einsparungen im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro-
duktgruppe 0414-Volkshochschule, Teilplanzeile 13 gedeckt. Diese Einsparungen und Opti-
mierungen sind auf die Einführung der Software zurückzuführen (Session- Nr.: 3419/2024). 
Die ab dem Jahr 2027 notwendigen Aufwandsermächtigungen für die Erhöhung der Honorar-
aufwendungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Weiterbildung in der Pro-
duktgruppe 0414- Volkshochschule in den o.g. Teilplanzeilen innerhalb des dann jeweils zu-
gewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Auch die Mehrerträge werden dann entsprechend eingeplant.

7 
Die infolge der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 geschärften Budgetvorgaben wur-
den berücksichtigt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die neue Honorarordnung sowie die neue Entgelt-
ordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Die Planungen für das VHS-Angebot müs-
sen sehr frühzeitig erfolgen und dann auch mit den freiberuflich tätigen Dozierenden vertrag-
lich besiegelt werden. Bereits im Frühsommer werden erste Honorarverträge für das Folgejahr 
geschlossen. Die Honorarhöhe muss als wesentliche Vertragsgrundlage zum Zeitpunkt des 
Vertragsabschlusses feststehen. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten 
und des damit verbundenen Abstimmungsprozesses war eine frühere Einbringung der Be-
schlussvorlage in die politischen Entscheidungsgremien nicht möglich. 
 
 
Anlagen 
 
1. Entwurf neue VHS-Honorarordnung 
2. Entwurf neue VHS-Entgeltordnung 
3. bisherige VHS-Honorarordnung 
4. bisherige VHS-Entgelt- und Benutzungsordnung 
5. Finanzplan

Beratungsverlauf (4)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
19.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0827/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.05.2025
Erstellt
17.03.2025 16:33