Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1401/2018 vom 30.04.2018
Stand: Am 07.05.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 1401/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat eine Anfrage für die Sitzung am 19.03.2018 unter TOP 7.2 gestellt. Diese Anfrage unterteilt sich in 5 Einzelfragen. Frage 1: Wurden die notwendigen Baugenehmigungen zwischenzeitlich erteilt? Antwort der Verwaltung: Es ist eine Baugenehmigung für die Errichtung von Büro und Logistikgebäuden als Teil eines Gewer- beparks, Errichtung einer Sprinkleranlage und eines Technikgebäudes sowie zur Herstellung von 134 Stellplätzen erteilt worden. Frage 2: Gibt es weitere Gründe, die den Fortschritt der Baumaßnahme verzögern? Antwort der Verwaltung: Seitens der Verwaltung gibt es keine Gründe, die den Fortschritt der genehmigten Baumaßnahme verzögern. Der Baubeginn ist zum 08.03.2018 von der Bauherrin angezeigt worden. Frage 3: Der o. a. erwähnte Artikel zitiert den Projektleiter von Segro dahingehend, dass der Erhalt des ehe- maligen Verwaltungsgebäudes von Herbig Haarhaus aus dem Jahr 1937 aus Sicht von Segro keine Priorität genießt. Das ist für den Betrachter offensichtlich: Schaut man sich die eingeschlagenen Fensterscheiben und Schmierereien an. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung bzgl. des Erhalts des historisch bedeutenden Verwaltungsgebäudes? Antwort der Verwaltung: Es ist eine Abbruchgenehmigung für das Bürogebäude erteilt worden, allerdings wurde während des Verfahrens der Antragsgegenstand modifiziert. Ziel ist es, die schützenswerte - aber nicht unter Denkmalschutz stehende – Fassade des Bürogebäudes zu erhalten. Daher ist diese von den geplan- ten Abbrucharbeiten nicht betroffen. Frage 4: 2 Gibt es einen Wachdienst oder andere Schutzmaßnahmen, der an unerlaubtem Betreten des Gelän- des und des Verwaltungsgebäudes hindern soll? Hat die Stadt Köln die Eigentümerin bereits auf ihre Verkehrssicherungspflicht hingewiesen? Antwort der Verwaltung: Ob es auf dem Gelände einen Wachdienst oder andere Schutzmaßnahmen gibt, ist der Verwaltung nicht bekannt. Weiterhin ist der Verwaltung kein Anlass bekannt, dass die Eigentümerin auf die Ver- kehrssicherungspflicht hätte hingewiesen werden müssen. Frage 5: Sind mit Blick auf die neue Gesamtschule am Wasseramselweg ausreichend breite Bürgersteige und die Anlage von Radwegen in diesem Abschnitt entlang der Vitalisstr. geplant? Antwort der Verwaltung: Die Beantwortung dieser Frage erfolgte bereits in der vergangenen Sitzung.
Beratungsverlauf
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