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1401/2018

Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.05.2018, TOP 6.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2737 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1401/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 
 
Segro Gelände und ehemaliges Verwaltungsgebäude Herbig Haarhaus 
 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat eine Anfrage für die Sitzung am 19.03.2018 
unter TOP 7.2 gestellt. Diese Anfrage unterteilt sich in 5 Einzelfragen. 
 
 
Frage 1: 
 
Wurden die notwendigen Baugenehmigungen zwischenzeitlich erteilt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es ist eine Baugenehmigung für die Errichtung von Büro und Logistikgebäuden als Teil eines Gewer-
beparks, Errichtung einer Sprinkleranlage und eines Technikgebäudes sowie zur Herstellung von 134 
Stellplätzen erteilt worden.  
 
Frage 2: 
 
Gibt es weitere Gründe, die den Fortschritt der Baumaßnahme verzögern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Seitens der Verwaltung gibt es keine Gründe, die den Fortschritt der genehmigten Baumaßnahme 
verzögern. Der Baubeginn ist zum 08.03.2018 von der Bauherrin angezeigt worden. 
 
Frage 3: 
 
Der o. a. erwähnte Artikel zitiert den Projektleiter von Segro dahingehend, dass der Erhalt des ehe-
maligen Verwaltungsgebäudes von Herbig Haarhaus aus dem Jahr 1937 aus Sicht von Segro keine 
Priorität genießt. Das ist für den Betrachter offensichtlich: Schaut man sich die eingeschlagenen 
Fensterscheiben und Schmierereien an. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung bzgl. des Erhalts 
des historisch bedeutenden Verwaltungsgebäudes? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es ist eine Abbruchgenehmigung für das Bürogebäude erteilt worden, allerdings wurde während des 
Verfahrens der Antragsgegenstand modifiziert. Ziel ist es, die schützenswerte - aber nicht unter 
Denkmalschutz stehende – Fassade des Bürogebäudes zu erhalten. Daher ist diese von den geplan-
ten Abbrucharbeiten nicht betroffen. 
 
Frage 4:

2 
 
 
Gibt es einen Wachdienst oder andere Schutzmaßnahmen, der an unerlaubtem Betreten des Gelän-
des und des Verwaltungsgebäudes hindern soll? Hat die Stadt Köln die Eigentümerin bereits auf ihre 
Verkehrssicherungspflicht hingewiesen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ob es auf dem Gelände einen Wachdienst oder andere Schutzmaßnahmen gibt, ist der Verwaltung 
nicht bekannt. Weiterhin ist der Verwaltung kein Anlass bekannt, dass die Eigentümerin auf die Ver-
kehrssicherungspflicht hätte hingewiesen werden müssen. 
 
Frage 5: 
 
Sind mit Blick auf die neue Gesamtschule am Wasseramselweg ausreichend breite Bürgersteige und 
die Anlage von Radwegen in diesem Abschnitt entlang der Vitalisstr. geplant? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Beantwortung dieser Frage erfolgte bereits in der vergangenen Sitzung.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Vitalisstraße
  • Wasseramselweg

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Details

Aktenzeichen
1401/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.04.2018
Erstellt
26.04.2018 15:10