Ersetzungsantrag 8.1.8
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1184/2026 vom 29.06.2026
Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke
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Fraktion FDP / V olt CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 22-06-2026 Ersetzungsantrag Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmemaßnahmen für den Stadtbezirk Lindenthal Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen. Dieser Änderungsantrag ersetzt den ursprünglichen Antrag unter Tagesordnungspunkt Ö8.1.8. Änderungsantrag: Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur Sondernutzung die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern im Stadtbezirk Lindenthal bislang nicht wirksam verhindern. Die antragstellenden Fraktionen beantragen daher, dass: 1. … die Stadtverwaltung bis zum 31. August 2026 ein verbindliches Abstell- und Rücknahmekonzept für E-Scooter erarbeitet, und dieses dem Mobilitätsausschuss danach umgehend vorlegt, damit dieses spätestens zum Beginn der neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 in Kraft tritt. 2. … die Stadtverwaltung in diesem Konzept die Verantwortlichkeiten von Stadt Köln (insbesondere Ordnungsamt) und Fahrzeugverleihern eindeutig regelt, einschließlich: a. klar markierte Abstellbereiche, insbesondere im Umfeld des RheinEnergieStadions, sowie der bekannten Brennpunkte im gesamten Stadtbezirk Lindenthal (z.B. vor Schulen, an Haltestellen, an Engstellen) b. ausgewiesener „No Parking“-Zonen für Gehwege, Schulwege, Engstellen und Rettungswege (z.B. durch „Geo-Fencing“), c. verbindlicher Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von falsch abgestellten E-Scootern; geeignete Zeiträume müssen hierbei durch die Stadtverwaltung im Rahmen des Konzepts definiert werden. 3. … das Ordnungsamt prüft, wie verkehrsgefährdende Blockaden von Gehwegen, Radwegen und Schulwegen durch E-Scooter auf Basis der aktuellen Rechtsprechung konsequent geahndet werden können. Außerdem muss geprüft werden, welche Möglichkeiten der schnellen Beseitigung der Blockaden möglich sind, z.B. durch umgehendes Umsetzen, bzw. Abschleppen der Fahrzeuge. Die dadurch entstehenden Kosten können nicht von der Stadt Köln getragen werden, sondern gehen zu Lasten der Fahrzeugverleiher. 4. … die Verwaltung bei Großereignissen im RheinEnergieSTADION ein mobiles Rücknahmekonzept einsetzt. Zu Großereignissen zählen beispielsweise Heimspiele des 1. FC Köln (oder anderer Sportveranstaltungen), Open-Air-Konzerte und andere Veranstaltungen. Als mobile Rücknahmestellen können Sammelfahrzeuge zum Einsatz kommen, genauso wie temporäre Sammelzonen, aus denen bis spätestens 6.00h am Folgetag die abgestellten Fahrzeuge entfernt worden sein müssen. 5. … die Verwaltung dem Mobilitätausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah die ergriffenen Maßnahmen berichtet, die folgende Fragen behandeln müssen: a. Wie wird das Abstell- und Rücknahmekonzept im Stadtbezirk Lindenthal konkret ausgestattet? b. Welche Maßnahmen zur Umsetzung wurden bereits eingeleitet? Bis wann folgen die noch ausstehenden Maßnahmen? c. Wie soll die Einhaltung des Konzepts durch Verleiher Ordnungsamt überwacht werden? Begründung: In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln, verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Die Probleme mit verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern betreffen nicht nur den Stadtbezirk Lindenthal, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet. Allerdings führen das RheinEnergieSTADION, die hohe Anzahl von Schulen sowie die Einkaufsmöglichkeiten in den verschiedenen Stadtteilen zur Bildung besonderer Gefahrenschwerpunkte. Aber auch im normalen Straßenbild nimmt die Anzahl der verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter immer mehr zu. Das ausgewählte Beispiel steht stellvertretend für eine Vielzahl von verkehrsgefährdenden Situationen: Beispiel: Fußweg auf der Aachener Straße (Höhe Hausnummer 608) am 23. März 2026. Das Heimspiel des 1. FC Köln fand am 21. März 2026 statt. Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende auf Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches Konfliktpotential bis hin zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz gez. Michael Olligschläger Fraktion FDP/V olt CDU-Fraktion gez. Friedhelm Hilgers gez. Paul Welter SPD-Fraktion Fraktion Die Linke
Beratungsverlauf
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