Mandari Insight

AN/1184/2026

Ersetzungsantrag 8.1.8

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026

gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke

· application/pdf

Ansehen

gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke

5063 Zeichen

Fraktion FDP / V olt  
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal  
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich 
Widdersdorf…  
 
 
                     Köln, 22-06-2026  
 
 
Ersetzungsantrag 
 
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmemaßnahmen für 
den Stadtbezirk Lindenthal 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,  
  
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen.  
 
Dieser Änderungsantrag ersetzt den ursprünglichen Antrag unter Tagesordnungspunkt Ö8.1.8. 
 
 
Änderungsantrag: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung 
zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur 
Sondernutzung die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern im 
Stadtbezirk Lindenthal bislang nicht wirksam verhindern. 
 
Die antragstellenden Fraktionen beantragen daher, dass: 
1. … die Stadtverwaltung bis zum 31. August 2026 ein verbindliches Abstell- und 
Rücknahmekonzept für E-Scooter erarbeitet, und dieses dem Mobilitätsausschuss 
danach umgehend vorlegt, damit dieses spätestens zum Beginn der neuen Saison der 
Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 in Kraft tritt. 
 
2. … die Stadtverwaltung in diesem Konzept die Verantwortlichkeiten von Stadt Köln 
(insbesondere Ordnungsamt) und Fahrzeugverleihern eindeutig regelt, einschließlich:

a. klar markierte Abstellbereiche, insbesondere im Umfeld des 
RheinEnergieStadions, sowie der bekannten Brennpunkte im gesamten 
Stadtbezirk Lindenthal (z.B. vor Schulen, an Haltestellen, an Engstellen) 
b. ausgewiesener „No Parking“-Zonen für Gehwege, Schulwege, Engstellen und 
Rettungswege (z.B. durch „Geo-Fencing“), 
c. verbindlicher Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von falsch 
abgestellten E-Scootern; geeignete Zeiträume müssen hierbei durch die 
Stadtverwaltung im Rahmen des Konzepts definiert werden. 
 
3. … das Ordnungsamt prüft, wie verkehrsgefährdende Blockaden von Gehwegen, 
Radwegen und Schulwegen durch E-Scooter auf Basis der aktuellen Rechtsprechung 
konsequent geahndet werden können. Außerdem muss geprüft werden, welche 
Möglichkeiten der schnellen Beseitigung der Blockaden möglich sind, z.B. durch 
umgehendes Umsetzen, bzw. Abschleppen der Fahrzeuge. Die dadurch entstehenden 
Kosten können nicht von der Stadt Köln getragen werden, sondern gehen zu Lasten 
der Fahrzeugverleiher. 
 
4. … die Verwaltung bei Großereignissen im RheinEnergieSTADION ein mobiles 
Rücknahmekonzept einsetzt. Zu Großereignissen zählen beispielsweise Heimspiele 
des 1. FC Köln (oder anderer Sportveranstaltungen), Open-Air-Konzerte und andere 
Veranstaltungen. Als mobile Rücknahmestellen können Sammelfahrzeuge zum 
Einsatz kommen, genauso wie temporäre Sammelzonen, aus denen bis spätestens 
6.00h am Folgetag die abgestellten Fahrzeuge entfernt worden sein müssen. 
 
5. … die Verwaltung dem Mobilitätausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal 
zeitnah die ergriffenen Maßnahmen berichtet, die folgende Fragen behandeln müssen: 
a. Wie wird das Abstell- und Rücknahmekonzept im Stadtbezirk Lindenthal 
konkret ausgestattet? 
b. Welche Maßnahmen zur Umsetzung wurden bereits eingeleitet? Bis wann 
folgen die noch ausstehenden Maßnahmen? 
c. Wie soll die Einhaltung des Konzepts durch Verleiher Ordnungsamt überwacht 
werden? 
 
Begründung:  
 
In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer 
vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln, 
verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen 
Verkehrsteilnehmenden.  
 
Die Probleme mit verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern betreffen nicht nur den 
Stadtbezirk Lindenthal, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet. Allerdings führen das 
RheinEnergieSTADION, die hohe Anzahl von Schulen sowie die Einkaufsmöglichkeiten in 
den verschiedenen Stadtteilen zur Bildung besonderer Gefahrenschwerpunkte. Aber auch im 
normalen Straßenbild nimmt die Anzahl der verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter 
immer mehr zu.

Das ausgewählte Beispiel steht stellvertretend für eine Vielzahl von verkehrsgefährdenden 
Situationen: 
 
 
 
Beispiel:  
Fußweg auf der Aachener Straße (Höhe Hausnummer 608) am 23. März 2026. Das Heimspiel 
des 1. FC Köln fand am 21. März 2026 statt. 
 
 
Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende auf 
Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches Konfliktpotential bis hin 
zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz   gez. Michael Olligschläger 
Fraktion FDP/V olt    CDU-Fraktion 
 
gez. Friedhelm Hilgers    gez. Paul Welter 
SPD-Fraktion      Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aachener Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1184/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.06.2026
Erstellt
29.06.2026 09:01