AN/1184/2026
Ersetzungsantrag 8.1.8
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gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke
5063 Zeichen
Fraktion FDP / V olt
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Die Linke
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich
Widdersdorf…
Köln, 22-06-2026
Ersetzungsantrag
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmemaßnahmen für
den Stadtbezirk Lindenthal
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung
der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen.
Dieser Änderungsantrag ersetzt den ursprünglichen Antrag unter Tagesordnungspunkt Ö8.1.8.
Änderungsantrag:
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung
zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur
Sondernutzung die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern im
Stadtbezirk Lindenthal bislang nicht wirksam verhindern.
Die antragstellenden Fraktionen beantragen daher, dass:
1. … die Stadtverwaltung bis zum 31. August 2026 ein verbindliches Abstell- und
Rücknahmekonzept für E-Scooter erarbeitet, und dieses dem Mobilitätsausschuss
danach umgehend vorlegt, damit dieses spätestens zum Beginn der neuen Saison der
Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 in Kraft tritt.
2. … die Stadtverwaltung in diesem Konzept die Verantwortlichkeiten von Stadt Köln
(insbesondere Ordnungsamt) und Fahrzeugverleihern eindeutig regelt, einschließlich:
a. klar markierte Abstellbereiche, insbesondere im Umfeld des
RheinEnergieStadions, sowie der bekannten Brennpunkte im gesamten
Stadtbezirk Lindenthal (z.B. vor Schulen, an Haltestellen, an Engstellen)
b. ausgewiesener „No Parking“-Zonen für Gehwege, Schulwege, Engstellen und
Rettungswege (z.B. durch „Geo-Fencing“),
c. verbindlicher Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von falsch
abgestellten E-Scootern; geeignete Zeiträume müssen hierbei durch die
Stadtverwaltung im Rahmen des Konzepts definiert werden.
3. … das Ordnungsamt prüft, wie verkehrsgefährdende Blockaden von Gehwegen,
Radwegen und Schulwegen durch E-Scooter auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
konsequent geahndet werden können. Außerdem muss geprüft werden, welche
Möglichkeiten der schnellen Beseitigung der Blockaden möglich sind, z.B. durch
umgehendes Umsetzen, bzw. Abschleppen der Fahrzeuge. Die dadurch entstehenden
Kosten können nicht von der Stadt Köln getragen werden, sondern gehen zu Lasten
der Fahrzeugverleiher.
4. … die Verwaltung bei Großereignissen im RheinEnergieSTADION ein mobiles
Rücknahmekonzept einsetzt. Zu Großereignissen zählen beispielsweise Heimspiele
des 1. FC Köln (oder anderer Sportveranstaltungen), Open-Air-Konzerte und andere
Veranstaltungen. Als mobile Rücknahmestellen können Sammelfahrzeuge zum
Einsatz kommen, genauso wie temporäre Sammelzonen, aus denen bis spätestens
6.00h am Folgetag die abgestellten Fahrzeuge entfernt worden sein müssen.
5. … die Verwaltung dem Mobilitätausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal
zeitnah die ergriffenen Maßnahmen berichtet, die folgende Fragen behandeln müssen:
a. Wie wird das Abstell- und Rücknahmekonzept im Stadtbezirk Lindenthal
konkret ausgestattet?
b. Welche Maßnahmen zur Umsetzung wurden bereits eingeleitet? Bis wann
folgen die noch ausstehenden Maßnahmen?
c. Wie soll die Einhaltung des Konzepts durch Verleiher Ordnungsamt überwacht
werden?
Begründung:
In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer
vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln,
verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen
Verkehrsteilnehmenden.
Die Probleme mit verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern betreffen nicht nur den
Stadtbezirk Lindenthal, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet. Allerdings führen das
RheinEnergieSTADION, die hohe Anzahl von Schulen sowie die Einkaufsmöglichkeiten in
den verschiedenen Stadtteilen zur Bildung besonderer Gefahrenschwerpunkte. Aber auch im
normalen Straßenbild nimmt die Anzahl der verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter
immer mehr zu.
Das ausgewählte Beispiel steht stellvertretend für eine Vielzahl von verkehrsgefährdenden
Situationen:
Beispiel:
Fußweg auf der Aachener Straße (Höhe Hausnummer 608) am 23. März 2026. Das Heimspiel
des 1. FC Köln fand am 21. März 2026 statt.
Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende auf
Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches Konfliktpotential bis hin
zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz gez. Michael Olligschläger
Fraktion FDP/V olt CDU-Fraktion
gez. Friedhelm Hilgers gez. Paul Welter
SPD-Fraktion Fraktion Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Aachener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1184/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 29.06.2026 09:01