0804/2025
Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis
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Anlage 1 Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur-Soli“
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Konzept zur Umsetzung des „Kölner-Kultur-Soli“
Hintergrund:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus
Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1
„Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger
Finanzplanung b is 2029 “ (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage
„Haushalt 2025/26: Veränderungsnachweis Politik – konsumtiv“ für beide Haushaltsjahre
bei Bühnen und Gürzenich-Orchester jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultursoli“ zur
Finanzierung von Zusetzungen im Kulturetat vorgesehen.
Mit dem Dringlichkeitsantrag AN/0188/2025 in den Betriebsausschüssen Bühnen und
Gürzenich-Orchester wird der „Kölner Kultur Soli“ nun konkretisiert und für die Spielzeiten
2025/26 und 2026/27 beschlossen. Mit dem g enannten Beschluss wurde die Verwaltung
gebeten, ein Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse zu erstellen.
Umsetzung:
Haushaltsrechtlich führen die Beschlüsse zu einer Kürzung der BKZs der Bühnen und des
Gürzenich-Orchesters, da mit den Absetzungen bei den städtischen Institutionen die
aufgelisteten Zusetzungen für die freie Szene finanziert werden. Dies stellt sich wie folgt
dar:
Kürzung Bühnen Köln
HH 2025 HH 2026
50.000 € 100.000 €
Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten:
Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27
„Kölner Kultur Soli“ - € 116.666,66 € 33.333,33 €
Kürzung Gürzenich-Orchester
HH 2025 HH 2026
25.000 € 50.000 €
Erforderliche Erlöse umgerechnet in Spielzeiten:
Spielzeit 2024/25 Spielzeit 2025/26 Spielzeit 2026/27
„Kölner Kultur Soli“ - € 58.333,33 € 16.666,67 €
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Zur Gegenfinanzierung werden die Bühnen Köln und das Gürzenich -Orchester Köln die
Ticketpreise grundsätzlich um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöhen.
Die Erhöhung gestaltet sich im Detail wie folgt:
1. Die Preise für Vollzahler*innen-Tickets für Veranstaltungen von Oper, Schauspiel,
Tanz und Gürzenich-Orchester werden um 1,- Euro erhöht.
2. Ermäßigungsberechtigte (z.B. Studierende, Auszubildende, Köln -Pass Besitzende,
Rollstuhlfahrende und Schwerbehinderte) erhalten im Vorverkauf für
Veranstaltungen von Oper, Schauspiel, Tanz und Gürzenich -Orchester die ihnen
prozentual zustehende Ermäßigung auch auf den „Kölner Kultur Soli“.
3. Ehrengäste, Dienstkartenberechtigte Gäste und Pressevertreter*innen werden bei
der Zustellung ihrer Tickets auf eine Spendenmöglichkeit hingewiesen. Begleitkarten
werden um 1,- Euro „Kölner Kultur Soli“ erhöht.
4. Gebührenkarten für Gäste anderer Kultureinrichtungen werden um 1,- Euro erhöht.
5. Bei Abonnements wird der reduzierte Abo-Paket-Preis um 1,- Euro pro Veranstaltung
erhöht.
Beispiel: Abonnement mit fünf Vorstellungen oder Konzerten bisher 200,- Euro. NEU:
Inkl. Kölner-Kultur-Soli: 205,- Euro.
6. Für Buchungen der Besucherorganisationen (Volksbühne Köln, Theatergemeinde
Köln) wird jedes Veranstaltungsticket um 1,- Euro erhöht.
7. Schulklassenbuchungen und interne Gebührenkarten bleiben von der Einführung
des „Kölner Kultur Soli“ unberührt.
8. Der „Kölner Kultur Soli“ wird im Buchungsprozess und auf allen Tickets deutlich
kommuniziert: „Endpreis inkl. Kölner Kultur Soli.“
Köln, 25.02.2025
Patrick Wasserbauer Stefan Englert
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 24.03.2025 0804/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.03.2025 Kürzung des Betriebskostenzuschusses durch politischen Veränderungsnachweis In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.2025 hat das Gestaltungsbündnis aus Grüne, CDU und Volt mit dem Änderungsantrag AN/0061/2025 zu TOP 9.1: Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 (Beschlussvorlage 3987/2024) in Verbindung mit der Anlage „Haushalt 2025/26: Verän- derungsnachweis Politik - konsumtiv“ Kürzungen beim Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Bühnen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgenommen. Hierdurch werden Zusetzungen an anderer Stelle im Haushalt ausgeglichen. Des Weiteren sieht der konsumtive politische Veränderungsnachweis für beide Haushalts- jahre jeweils eine Absetzung in Form eines „Kultursoli“ zur Finanzierung von Zusetzungen im Kulturetat vor. Haushaltsrechtlich führt dies zu einer weiteren Kürzung des BKZ Bühnen. Die Absetzungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung der Absetzung HH 2025 HH 2026 Gesamt BKZ Bühnen 300.000 € 300.000 € 600.000 € „Kultur Soli“ Bühnen 50.000 € 100.000 € 150.000 € Summe 350.000 € 400.000 € 750.000 € UMSETZUNG: Betriebskostenzuschuss Da es sich bei der Kürzung des BKZ um eine echte Aufwandsabsetzung im Haushalt handelt, nehmen die Bühnen entsprechende Reduzierungen im Aufwandsbudget vor. Diese Reduzie- rungen betreffen die Budgets der laufenden Spielzeit 2024/25 sowie der folgenden Spielzeit 2025/26 und damit den beschlossenen Wirtschaftsplan 2024/25 der Bühnen einschl. Mittelfris- tiger Finanzplanung (Ratsbeschluss vom 14.11.2024, Vorlage 3303/2024). Zur Kompensation der BKZ-Kürzungen planen die Bühnen in den Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 folgende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 600.000 €. 2 Budget 2024/25 2025/26 GESAMT Beschreibung der Maßnahmen Personalaufwand - 317.000,00 - 215.000,00 - 532.000,00 Verzögerung von Stellenbesetzungen Sachaufwand - 35.000,00 - 33.000,00 - 68.000,00 Reduzierung von Fortbildungsmaßnah- men, Hausgestaltung, Büromaterial SUMME - 352.000,00 - 248.000,00 - 600.000,00 „Kölner Kultur-Soli“ Den „Kölner Kultur-Soli“ setzen die Bühnen entsprechend dem Dringlichkeitsantrag AN/0188/2025, beschlossen in der Sitzung des Betriebsausschuss Bühnen vom 04.02.2025, und der Beschlussvorlage 0043/2025, Ratsbeschluss vom 13.02.2025, um. Die Anhebung der Ticketpreise erfolgt mit dem Vorverkaufsstart im April 2025 und gilt für die Vorstellungen der Spielzeit 2025/26 und anteilig für die Vorstellungen der Spielzeit 2026/27 (bis 31.12.2026). Details zur Umsetzung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Einrichtung, Programmierung und Abrechnung des Kultur-Soli verursacht bei den Bühnen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie entsprechende Kosten. Die Bühnen tragen au- ßerdem zunächst das Risiko, dass die Kürzung des BKZ durch die Einnahmen aus dem Kul- tur-Soli tatsächlich gedeckt wird. Sollte es durch den Kultur-Soli insgesamt zu Mehrerträgen bei den Institutionen kommen, ist noch zu klären, wie diese verwendet oder verrechnet wer- den. Anlagen Anlage 1: Konzept zur Umsetzung des „Kölner Kultur-Soli“ gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0804/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.03.2025
- Erstellt
- 14.03.2025 11:57