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RR 10/2022

Anfrage der Fraktion Linke./Volt ,,Sicherheitslage im Chempark Leverkusen''

Sitzungsvorlage RR 11.02.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.02.2022, TOP 12.3

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE-Volt Chempark Leverkusen vom 01.02.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke./Volt ,,Sicherheitslage im Chempark Leverkusen'')

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE-Volt Chempark Leverkusen vom 01.02.2022)

2856 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln 
E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
1 
 
 Dienstag, 1. Februar 2022 
 
 
 
 
 
 
Anfrage  
Sicherheitslage im Chempark Leverkusen 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, 
 
die Bezirksregierung Köln ist als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Errich-
tung, den Betrieb, die Änderung und die Überwachung von etwa 40 Deponien im Regierungs-
bezirk zuständig, darunter auch für das Entsorgungszentrum im Chempark in Leverkusen. 
Der Betreiber des Leverkusener Chemparks ist die Firma Currenta. 
 
2020 wurde Currenta von Bayer und Lanxess an das australische Investmentunternehmen 
Macquarie Group Limited verkauft. 
 
Mitte 2021 und Anfang 2022 kam es dann innerhalb von nur etwa sechs Monaten zu einer 
Explosion und einer Verpuffung in diesem Chempark. 
 
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Hatte die Bezirksregierung bei der Übernahme und/oder jetzt davon Kenntnis, dass 
Currenta Medienberichten zufolge „mittelfristig wieder weitergereicht werden " soll: 
„Auf Rückfrage der Redaktion bestätigte Macquarie, dass das Unternehmen die in 
den Fonds enthaltenen Beteiligungen zum Ende der Laufzeit wieder abstößt. Und 
diese liegt zwischen 12 und maximal 14 Jahren.“1 
 
2. Inwieweit hat die Bezirksregierung aufgrund dieser Tatsache geprüft, ob sich sicher-
heitstechnische Bedenken daraus ergeben, dass die Übernahme von Currenta offen-
sichtlich nur als rein finanzielles Investment gesehen wird, bei dem der kostengüns-
tige Betrieb naturgemäß an erster Stelle steht? 
 
3. Welche Ergebnisse hat die sicherheitstechnische Prüfung nach der Explosion vom 27. 
Juli 2021 im Chempark erbracht? 
 
4. Inwiefern ist die Bezirksregierung auch für die Überwachung des Teils des Chemparks 
zuständig, in dem am 31. Januar 2022 die Verpuffung stattgefunden hat? 
 
5. Welche sicherheits- und umwelttechnischen Konsequenzen und Prüfungen folgen 
aus dieser Verpuffung und wer führt sie durch? 
 
1 Quelle: https://www.chemietechnik.de/service-standorte/currenta-deal-mit-begrenztem-zeithorizont.html  
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln 
 
An den Vorsitzenden des Regionalrats 
des Regierungsbezirks Köln

Seite 2 
2 
 
6. Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach der Explo-
sion vom 27. Juli 2021 erbracht? 
 
7. Welche Konsequenzen für Flächen und Böden im Chempark und darüber hinaus im 
Umland hatten sowohl die Explosion vom 27. Juli 2021 als auch die Verpuffung vom 
31. Januar 2022? 
 
8. Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch hinsichtlich der Verpuffung vom 31. Januar 
2022? 
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke./Volt ,,Sicherheitslage im Chempark Leverkusen'')

5045 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 10/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Dr. Horst Büther 
Telefon 2252 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.02.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.02.2022 12.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Linke./Volt ,,Sicherheitslage im Chempark Leverkusen'' 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Hatte die Bezirksregierung bei der Übernahme und/oder jetzt davon Kenntnis, dass Cur-
renta Medienberichten zufolge „mittelfristig wieder weitergereicht werden" soll: „Auf Rück-
frage der Redaktion bestätigte Macquarie, dass das Unternehmen die in den Fonds enthal-
tenen Beteiligungen zum Ende der Laufzeit wieder abstößt. Und diese liegt zwischen 12 und 
maximal 14 Jahren.“ 
 Die Medienberichte waren nicht bekannt. 
 
2. Inwieweit hat die Bezirksregierung aufgrund dieser Tatsache geprüft, ob sich sicherheits-
technische Bedenken daraus ergeben, dass die Übernahme von Currenta offensichtlich nur 
als rein finanzielles Investment gesehen wird, bei dem der kostengünstige Betrieb naturge-
mäß an erster Stelle steht?  
Eine Firmenübernahme, wie unter 1 beschrieben, und die damit verbundenen betriebswirt-
schaftlichen Randbedingungen sind weder Gegenstand einer immissionsschutzrechtlichen 
Prüfung noch ist sie immissionsschutzrechtlich zu genehmigen.  
 
3. Welche Ergebnisse hat die sicherheitstechnische Prüfung nach der Explosion vom 27. 
Juli 2021 im Chempark erbracht?  
 Die Prüfungen der Sachverständigen sind noch nicht abgeschlossen. 
 
4. Inwiefern ist die Bezirksregierung auch für die Überwachung des Teils des Chemparks 
zuständig, in dem am 31. Januar 2022 die Verpuffung stattgefunden hat?  
Die Betriebsstörung vom 31.01.2022 hat in einem Produktionsgebäude der Fa. Saltigo 
GmbH stattgefunden. Die BR Köln ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungs-
behörde für die Anlagen der Fa. Saltigo GmbH. 
 
5. Welche sicherheits- und umwelttechnischen Konsequenzen und Prüfungen folgen aus 
dieser Verpuffung und wer führt sie durch? 
Ursache und Ablauf der Betriebsstörung werden durch einen Sachverständigen nach 
§ 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz untersucht. Die BR Köln wird hierzu zeitnah eine 
entsprechende Ordnungsverfügung erlassen. Eine Aussage, ob und welche Konsequenzen 
aus dem aktuellen Schadensereignis ggf. zu ziehen sind, ist erst möglich, wenn entspre-

Sitzungsvorlage RR RR 10/2022 Seite 2 von 2 
chende Ergebnisse vorliegen. Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen werden bei den 
ggf. durch die Bezirksregierung anzuordnenden Maßnahmen zur Verbesserung der Anla-
gensicherheit berücksichtigt. 
 
6. Welche Ergebnisse haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach der Explosion 
vom 27. Juli 2021 erbracht?  
Nach hiesiger Kenntnis sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die nach dem Ereig-
nis vom 27.07.2021 eingeleitet worden sind, noch nicht abgeschlossen. 
 
7. Welche Konsequenzen für Flächen und Böden im Chempark und darüber hinaus im Um-
land hatten sowohl die Explosion vom 27. Juli 2021 als auch die Verpuffung vom 31. Januar 
2022? 
 
Die Auswirkungen auf den Boden im direkten Umfeld der Explosion vom 27.07.2021 wer-
den derzeit noch geprüft. Es ist nicht auszuschließen, dass insbesondere durch die Ver-
wendung von Löschschaum eine Kontamination des Bodens durch PFT nicht vermieden 
werden konnte. Das Bodengutachten wird diesen Monat erwartet. 
Gemäß § 4 Abs. 5 BBodSchG sind schädliche Bodenveränderungen, die nach dem 
01.03.1999 eingetreten, zu beseitigen, soweit dies im Hinblick auf die Vorbelastung des Bo-
dens verhältnismäßig ist. Dies gilt auch für schädliche Bodenveränderungen, die im Folge 
der Explosion entstanden sind. 
Zu den Auswirkungen auf das Umland verweise ich auf die Vorlage 17/5484 für den Aus-
schuss Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (https://www.land-
tag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5484.pdf), wo folgende Aus-
sage getätigt wird: 
„Insgesamt geht das LANUV auf Grund der Gesamtlage derzeit mit einer sehr hohen Wahr-
scheinlichkeit davon aus, dass es außerhalb des Werksgeländes nicht zu einem relevanten 
Stoffeintrag kam.“ 
 
Bei der Betriebsstörung, die sich am 31.01.2022 in einem Produktionsgebäude der Fa. Sal-
tigo GmbH ereignete, sind i.W. nitrose Gase freigesetzt worden und von der Feuerwehr mit-
tels Wasserschleier niedergeschlagen worden. Aufgrund der Analytik des aufgefangenen 
Wasserschleiers wurde der Betreiber aufgefordert, die unbefestigten Flächen, die in Berüh-
rung mit dem Wasserschleier gekommen sind, zu beproben. 
 
 
8. Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch hinsichtlich der Verpuffung vom 31. Januar 2022?  
 
Im Zusammenhang mit der Betriebsstörung am 31.01.2022 bei der Fa. Saltigo GmbH sind 
hier keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bekannt geworden. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE-Volt Chempark Leverkusen vom 01.02.2022

Beratungsverlauf (1)

11.02.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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Details

Aktenzeichen
RR 10/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.02.2022
Erstellt
03.02.2022 10:48