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AN/0666/2022

Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.6

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

1988 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
  
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.03.2022 
AN/0666/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
TOP 7.6 
 
Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in 
die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 07.04.2022. 
 
Im Stadtbezirk ist eine zunehmende Anzahl von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug 
zu beobachten, die über Monate hinweg an der gleichen Stelle parken. 
Dadurch wird gerade in den Wohngebieten des Stadtbezirks der knappe Parkraum weiter 
reduziert. 
  
Obwohl es sich um einen direkten Verstoß gegen §12 3b StVO handelt, wird dies durch die 
Ordnungsbehörden anscheinend nicht oder nur sehr sporadisch mit dem Hinweis auf den 
eigenen Ermessenspielraum geahndet. 
 
 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten ab sofort konsequent gegen Verstöße des §12 3b StVO vorzu-
gehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns     Dirk Habermann 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

2725 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0666/2022 
 Stand: 25.07.2022 
Sachstandsbericht  
Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten ab sofort konsequent gegen Verstöße des §12 3b StVO vorzu-
gehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen. 
 
Die Verwaltung wird zudem aufgefordert ab sofort konsequent alle Verstöße gegen §12 StVO 
zu ahnden, sogenannte „Duldungen“ zu unterlassen und den Ermessensspielraum möglichst 
eng zu halten. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk 
 
In Ihrer Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.6 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD-Fraktion 
(AN/0666/2022) folgenden Beschluss gefasst:  
 
„Die Verwaltung wird gebeten, sofort konsequent gegen Verstöße des § 12 3b StVO vorzugehen, um 
die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen.“  
 
 Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die Problematik der abgestellten Wohnmobile oder Wohnwagen hat sich durch die Corona-Pandemie 
und deren Auswirkungen auf das Reisen im gesamten Stadtgebiet sehr verstärkt, weil die Anzahl 
deutlich gestiegen ist.  
 
Diese Tatsache führt dazu, dass sich der bereits vorhandene Parkdruck erhöht, da Wohnmobile mehr 
Platz benötigen als PKW.  
 
Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t dürfen in 
Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer es wird durch 
entsprechende Beschilderung ausgeschlossen. Wohnmobile unter 7,5 t  sind mit PKW gleichgestellt.

2 
 
Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen zwei 
Wochen auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden.  
Regelungen zum Parken ergeben sich aus § 12 StVO.  
Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Wohnwagen erneut 14 Tage parken können, 
wenn sie innerhalb dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden. Aus diesem Grund ist eine Verwarnung erst 
bei einem zweiten Kontrollgang mit genauer Vermessung möglich.  
 
Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagen wurden die Kontrollen bereits 
verstärkt, wobei tägliche Kontrollen im gesamten Stadtgebiet nicht möglich sind, da hierfür der Perso-
nalstamm der Verkehrsüberwachung nicht ausreicht. Von den Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa-
chung werden die Kontrollen von Wohnwagen u.ä. im Rahmen der Parkraumüberwachung zusätzlich 
durchgeführt, d.h. auch Parkverstöße von PKW und anderen Fahrzeugen müssen weiterhin geahndet 
werden.  
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0666/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
24.03.2022
Erstellt
23.03.2022 19:56