Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk
Antrag nach § 3 BV8 (SPD) AN/0666/2022 vom 24.03.2022
Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0666/2022 Stand: 25.07.2022 Sachstandsbericht Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten ab sofort konsequent gegen Verstöße des §12 3b StVO vorzu- gehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert ab sofort konsequent alle Verstöße gegen §12 StVO zu ahnden, sogenannte „Duldungen“ zu unterlassen und den Ermessensspielraum möglichst eng zu halten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk In Ihrer Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.6 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD-Fraktion (AN/0666/2022) folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, sofort konsequent gegen Verstöße des § 12 3b StVO vorzugehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik der abgestellten Wohnmobile oder Wohnwagen hat sich durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Reisen im gesamten Stadtgebiet sehr verstärkt, weil die Anzahl deutlich gestiegen ist. Diese Tatsache führt dazu, dass sich der bereits vorhandene Parkdruck erhöht, da Wohnmobile mehr Platz benötigen als PKW. Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 t dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer es wird durch entsprechende Beschilderung ausgeschlossen. Wohnmobile unter 7,5 t sind mit PKW gleichgestellt. 2 Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 7,5 t und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen zwei Wochen auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Regelungen zum Parken ergeben sich aus § 12 StVO. Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Wohnwagen erneut 14 Tage parken können, wenn sie innerhalb dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden. Aus diesem Grund ist eine Verwarnung erst bei einem zweiten Kontrollgang mit genauer Vermessung möglich. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagen wurden die Kontrollen bereits verstärkt, wobei tägliche Kontrollen im gesamten Stadtgebiet nicht möglich sind, da hierfür der Perso- nalstamm der Verkehrsüberwachung nicht ausreicht. Von den Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa- chung werden die Kontrollen von Wohnwagen u.ä. im Rahmen der Parkraumüberwachung zusätzlich durchgeführt, d.h. auch Parkverstöße von PKW und anderen Fahrzeugen müssen weiterhin geahndet werden. Nächste Schritte: entfällt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt -
Antrag nach § 3 (SPD BV8)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.03.2022 AN/0666/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 TOP 7.6 Dauerhaft geparkte Anhänger im Stadtbezirk Kalk Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 07.04.2022. Im Stadtbezirk ist eine zunehmende Anzahl von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug zu beobachten, die über Monate hinweg an der gleichen Stelle parken. Dadurch wird gerade in den Wohngebieten des Stadtbezirks der knappe Parkraum weiter reduziert. Obwohl es sich um einen direkten Verstoß gegen §12 3b StVO handelt, wird dies durch die Ordnungsbehörden anscheinend nicht oder nur sehr sporadisch mit dem Hinweis auf den eigenen Ermessenspielraum geahndet. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird gebeten ab sofort konsequent gegen Verstöße des §12 3b StVO vorzu- gehen, um die Parkraumsituation im Stadtbezirk Kalk zu entspannen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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