2860/2023
Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an Weiterführenden Schulen der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 2860/2023 Freigabedatum 18.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an Weiterführenden Schulen der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Beibehaltung des aktuellen Schülertickets im Subventi- onsmodell an weiterführenden Schulen. Sofern das Land NRW die Finanzierung des Deutschlandtickets Schule verstetigt, legt die Verwaltung den politischen Gremien die Optionen nochmals zur Entscheidung vor. Alternative Der Rat der Stadt Köln beschließt die Einführung des Deutschlandtickets Schule für alle Schü- lerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln im Schuljahr 2023/2024 für den Zeitraum vom spätestens 01.02. – 31.07.2024. Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der Umstellung für die freifahrtberechtigten Schüler*innen der Sekundarstufe entstehen- den überplanmäßigen Bedarfe erfolgt im Haushaltsjahr 2024 zum Teil aus Einsparungen für das Schülerticket im Primarbereich in Höhe von rund 180.335 € sowie in Höhe von 134.017 € aus Aufwandsermächtigungen der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die dort für Luftfiltergeräte zur Verfügung standen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 314.352 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 180.335 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Einführung des Deutschlandticket Schule in Höhe von 29 € wurde am 02.06.2023 seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und mit Erlass vom 11.07.2023 (Link: https://bass.schul-welt.de/19879.htm) veröffentlicht. Die Stadt Köln kann als Schulträgerin nun entscheiden, ob sie das Deutschlandticket Schule einführen oder bei ihrem bisherigen, eben- falls günstigen, Modell bleiben möchte. Die Ausgangslage: Die Stadt Köln bietet aktuell schulstufenabhängig unterschiedliche Modelle an. Das Primaticket wurde bereits zum 01.05.2023 in das Deutschlandticket umgewandelt und das Schülerticket im Fakultativmodell wird zum 01.12.2023 auf das Deutschlandticket Schule umgestellt, siehe Anlage Primarbereich. Aufgrund dieser Umstellung können für 2024 finanz- wirtschaftliche Verbesserungen in Höhe von ca. 180.335 € erwirtschaftet werden. 3 Für den Sekundarbereich besteht zurzeit das Angebot eines Schülertickets im Subventions- modell zum Preis von monatlich 25,30 €. Für Freifahrberechtigte wird ein Eigenanteil von max. 14,00 € erhoben. Nicht-freifahrtberech- tigte Schüler*innen tragen den monatlichen Preis von 25,30 € selber in voller Höhe. Der Gültigkeitsbereich ist das VRS-Gebiet. Es kann für den Schulbesuch als auch privat genutzt werden. Das Ticket beinhaltet die Möglichkeit der Fahrradmitnahme ab 19 Uhr. Für die Sekundarstufen besteht seit dem Schuljahr 2001/2002 ein Vertrag für das Schülerti- cket zwischen den Vertragspartnern Kölner Verkehrs-Betriebe AG, dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH sowie der Stadt Köln. Nach diesem Vertrag können alle Schüler*innen ein günstiges Ticketangebot gegenüber dem Schülerticket Regeltarif im VRS beziehen. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um freifahrtberechtigte oder nicht-freifahrtberechtigte Schüler*innen handelt. Der Anspruch auf eine Freifahrtberechtigung bemisst sich u.a. an dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule und liegt laut Schülerfahrkostenverordnung dann vor, wenn der Schulweg länger als 3,5 km bzw. 5,0 km ist. Zurzeit nutzen im Sekundarbereich rund 33.040 nichtfreifahrtberechtigte Schüler*innen das Schülerticket. Weitere rund 14.160 Schüler*innen sind freifahrtberechtigt. Von insgesamt rund 69.000 Schüler*innen sind derzeit rund 47.200 Abonnent*innen des Schülertickets. Rahmenbedingungen einer Umstellung: Organisatorische Notwendigkeiten Das Verfahren der Schülerticketausgabe in Köln unterscheidet sich deutlich von Antrags- und Erstattungsverfahren anderer Kommunen. Aus diesem Grund ist die Prüfung der Umstellung um ein deutliches größer als dies in Umlandkommunen der Fall ist. Während in anderen Kommunen Schüler*innen sich unmittelbar an das jeweilige Verkehrsun- ternehmen wenden, um dort ihr Schülerticket zu erhalten, ist in Köln aufgrund der Vertrags- struktur zwischen der Stadt Köln und KVB/VRS der Schulträger organisatorisch involviert. In Köln wird das Schülerticket - nach einem komplexen organisatorischen Prozess zwischen Fa- milien, KVB, Schulen und Stadtverwaltung - in den Schulsekretariaten ausgegeben. Dies be- dingt Vorlaufzeiten, die es vergleichbar in anderen Kommunen nicht gibt. Da die aktuell bestehenden Abos für die Schüler*innen der Sekundarstufen günstiger sind als das Deutschlandticket Schule, müssten alle Verträge seitens der KVB beendet werden. Die Erziehungsberechtigten müssen neue Verträge zum Deutschlandticket Schule abschließen. Hierfür müssen die Abonnent*innen die Sekretariate der Schule aufsuchen, um sich den Schulbesuch bestätigen zu lassen. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben darf die Stadtverwaltung die Schülerdaten nicht an die KVB übermitteln. Deshalb muss jede*r einzelne Schüler*in seine Schulbestätigung der KVB vorlegen. Im Anschluss können Abonnent*innen online einen Neuantrag bei den KVB einreichen und müssen dabei die Schulbestätigung hochladen. Im Anschluss müssen bei einem Massenpersonalisierer die neuen Chipkarten per- sonalisiert und versendet werden. Allein die Erstellung der Chipkarten dauert nach Angaben der KVB bis zu vier Wochen. Die gleiche Größenordnung ist bei der ersten Umstellung zum Deutschlandticket angefallen, weshalb dies aktuelle Erfahrungswerte sind. Im Schülerticket- segment ist die Postrückläuferquote sehr hoch. Im Anschluss werden die Chipkarten über die Sekretariate an die Schüler*innen ausgegeben, um den Zeitaufwand für EMA-Anfragen einzu- sparen. Sofern sich die Stadt Köln für eine Umstellung auf das Deutschlandticket Schule entscheiden würde, würde diese so schnell wie möglich erfolgen, spätestens zum 01.02.2024. Die KVB hat der Stadt Köln mitgeteilt, dass diese Aussage aufgrund der hohen Menge der umzustellenden Schülertickets sowie den weiteren Arbeiten am Deutschlandticket (Sozialticket) unabhängig von dem Zeitpunkt der politischen Beschlussfassung zu sehen ist. 4 Auswirkungen auf die bisherige Ticketstruktur im Sekundarbereich Anders als mit den derzeitigen Schülertickets, ist mit dem Deutschlandticket wie mit dem Deutschlandticket Schule die Mitnahme eines Fahrrades ausgeschlossen. Diese Leistung kann jedoch von den Abonnent*innen zum Preis von monatlich 39 Euro hinzu gebucht wer- den. Das Nutzungsgebiet würde sich bei Umstellung auf ganz Deutschland erweitern. Durch die Umstellung auf das Deutschlandticket Schule für alle Schüler*innen im Sekundarbe- reich für das Schuljahr 2023/2024 zum Preis von 29 €/Monat hätten nicht-freifahrtberechtige Schüler*innen in den Sekundarstufen eine Mehrbelastung in Höhe von 3,70 Euro monatlich bzw. 44,40 € jährlich zu tragen, da der Preis von 25,30 € auf 29 € steigt. Freifahrtberechtige Schüler*innen würden den identischen Eigenanteil behalten und bei Umstellung somit keine Mehrbelastung erfahren. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei zeitweiser Einführung des Deutschlandtickets Schule (Beschlussalternative) Es müsste für den städtischen Haushalt im Rahmen der jetzt vorliegenden Nutzer*innen-Zah- len davon ausgegangen werden, dass die Umstellung des bestehenden Ticketsystems für freifahrtberechtigte Schüler*innen in den Sekundarstufen Mehrkosten in Höhe von 314.352 Euro für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 betragen würde. Bei Entscheidung für das Deutschlandticket Schule hätte die Stadt Köln diese Mehrkosten als pflichtige Leistung zu tragen. Diese Mehrkosten könnten teilweise durch Verbesserungen in Höhe von rund 180.335 Euro kompensiert werden, die aufgrund der Umstellung für den Primarbereich entstehen. Die Fi- nanzierung der verbleibenden Deckungslücke in Höhe von 134.017 € könnte aus Aufwandser- mächtigungen der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 13 – Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen erbracht werden, die dort für Luftfiltergeräte zur Verfü- gung standen. Würden zudem die Mehrkosten zum heutigen Schülerticket im Subventionsmodell für nicht- freifahrtberechtigte Schüler*Innen im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Leistung getra- gen werden, kämen Mehrkosten von zusätzlich 733.488 Euro für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 auf die Stadt Köln zu. Die Kosten ergeben sich aus der Differenz von 29,00 € zu 25,30 €, also 3,70 €, die nicht-freifahrberechtigte Schüler*innen monatlich ge- genüber dem Schülerticket im Subventionsmodell mehr bezahlen. Ein entsprechender abrech- nungstechnischer Prozess ist mit der KVB bislang nicht besprochen und abgestimmt und könnte ggf. zu einer Verschiebung des Einführungszeitpunktes führen. Würde die Stadt Köln zudem die Kosten der Fahrradmitnahme für die derzeit bestehenden 47.200 Abonnements im Sekundarbereich übernehmen, müssten Finanzmittel in Höhe von 11.044.800 Euro für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 zur Verfügung gestellt wer- den. Aufgrund der nicht gegebenen Finanzierung dieser Mehrkosten im Haushaltsplan 2023 / 2024 werden diese Optionen nicht näher betrachtet. Der Erlass weist seitens des Landes lediglich eine Finanzierungszusage des Unterschiedsbe- trages von 29 € zu 49 € für das Schuljahr 2023/2024 auf. Würde Köln eine Umstellung in der Folge trotz evtl. Auslaufens der Landesfinanzierung weiterverfolgen wollen, müsste dann der Differenzbetrag von 20 € in Ermangelung einer anderweitigen Finanzierung durch die Stadt Köln finanziert werden. Dies scheidet aus Gründen der fehlenden Finanzierung ebenfalls aus. Alternativ hierzu könnte der Schulträger Stadt Köln ab dem Schuljahr 2024/2025 wieder das Kölner Schülerticket im Subventionsmodell anbieten. 5 Ein Wechsel aufs Deutschlandticket Schule bedeutet eine Umstellung des Modells im laufen- den Schuljahr frühestens zum 01.02.2024 und eine erneute Rückführung ins bisherige Schü- lerticket im Subventionsmodell zum 01.08.2024. Beides ist mit enorm hohem mehrmonatigem Verwaltungsaufwand bei der Stadt Köln und der KVB verbunden. Dem ist eine effektive Nut- zungszeit des Deutschlandticket Schule von lediglich sechs Monaten gegenüberzustellen. Auswirkungen der Umstellung auf den Klimaschutz: Die Einführung des Deutschlandtickets sowie die Deutschlandticket Schule soll die Verkehrs- wende weiter einleiten und unterstützen. So soll hierdurch die CO2-Emmision pro Jahr deut- lich reduziert werden. Da von vergleichbaren Nutzer*innenzahlen wie bislang ausgegangen wird, ergäbe sich hier vermutlich keine Verbesserung. Die bei Umstellung auf das Deutschlandticket Schule nötige Vernichtung und Neuausstellung von Plastikkarten für die Nutzer*innen ist als negative Auswirkung zu nennen. Die ggf. für ab dem 01.08.24 erneut anstehende Rückumstellung potenziert diesen Aspekt.
Anlage 3 Fragenkatalog
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Anlage 3 Zu Vorlage 2860/2023 Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln Ergänzende Anfragen zum Thema Deutschlandticket Schule: Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 21.08.2023: 1. Frau Ruffen (FDP) Was kostet es die Verwaltung zu prüfen, wer Fahrscheinberechtigt ist und wer nicht, bzw. welche Wegstrecken zurückgelegt werden? Kann man nicht sagen, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zum Ticket haben, und spart dadurch Verwaltungskosten? Wie viele Verwaltungsstellen prüfen diese Angelegenheiten? 2. Herr Kockerbeck (Linke) Welche Nachbarkommune hat das Schülerticket eingeführt? Was zahlen in der Sekundarstufe freifahrtberechtigte und nicht freifahrtberechtigte Schüler? Immer 25,30 €? Oder doch Unterschiede? 3. Frau Aengenvoort (CDU) Gibt es von Seiten der SchülerInnen eine eindeutige Positionierung, welches Ticket hier bevorzugt wird? 4. Herr Wirth (Grüne) Ist das Deutschlandticket nicht auch durch die Stadt bezuschussbar? Schriftliche Anfragen: Frau Hölzing (Grüne) vom 02.10.2023: 5. Ist es richtig, dass für die Vorlage 2860/2023 der alternative Beschlussvorschlag bedeutet, dass es keine individuelle Wahlmöglichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler und auch keine Wahlmöglichkeit einzelner Schulen zwischen dem bisherigen Schülerticket und dem Deutschlandticket Schule gibt? Mit dem Beschluss der Alternative müssen alle Schulen das Deutschladticket Schule nutzen? 6. Gibt es rechtliche Vorgaben für die Höhe der Zuzahlungen für Freifahrtberechtigte SuS (Schülerinnen und Schüler)? Wenn nein, wie sind die jetzigen Zuzahlungen ermittelt worden? 7. Ist es richtig, dass in der Primarstufe die Sorgeberechtigten bei Freifahrtberechtigten bis zur Einführung des Deutschlandtickets am 30.04.2023 für das Primaticket keine Zuzahlung leisten mussten, dass dieses aber ab dem 01.05.2023 mit der Einführung des Deutschlandtickets jetzt der Fall ist? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür bzw. dagegen? 8. Soll die Mehrbelastung von 3,70 € pro Monat für Freifahrtberechtigte SuS bei der Umstellung des bestehenden Ticketsystems auf das Deutschlandticket Schule alleine von der Stadt Köln getragen werden? 9. Ist eine erhöhte Zuzahlung für Freifahrtberechtigte in der Sek 1 bei Umstellung auf das Deutschladticket Schule in Erwägung gezogen worden? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, welche dagegen? Antwort der Verwaltung Zu 1) Grundsätzlich haben alle Schüler*innen der Sekundarstufe des Schulträgers Stadt Köln Zugang zum Schülerticket zum aktuellen Preis in Höhe von 25,30 Euro monatlich. Als Grundlage für ein Angebot sind die Schülerfahrkostenverordnung und die darin bestimmten Entfernungsgrenzen zu berücksichtigen. Zitat Schülerfahrkostenverordnung: § 5 – Notwendigkeit (2) Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen. Die Prüfung ist somit rechtlich definiert und unterscheidet somit nach Freifahrtberechtigten und Nicht-Freifahrtberechtigen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers, die auf Bürgerämter und Fachverwaltung unterschiedlich verteilt ist. Bei einem Entfall der Prüfung würden die in der Vorlage aufgeführten Zusatzkosten in Höhe von 733.488 Euro für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 auf die Stadt Köln zukommen. Eine mögliche Stelleneinsparung kann aufgrund der dezernats- und ämterübergreifenden Verteilung nicht präzise ermittelt werden, stünde aber aufgrund der lediglich tangierten Stellenanteile keinesfalls im Verhältnis zu den dadurch entstehenden freiwilligen kommunalen Mehrkosten. Zu 2) Es ist davon auszugehen, dass alle Kommunen, bei denen die Einführung des Deutschlandticket Schule eine Einsparung für Erziehungsberechtigte und Kommune, darstellt, das Ticket zeitnah eingeführt haben oder werden. Eine abschließende Beantwortung dieser Frage ist daher noch nicht möglich. Wichtig ist die Betrachtung der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen. Schüler*innen der Sekundarstufen in Köln zahlen aktuell monatlich 25,30 Euro für das Schüler*innen Ticket. Freifahrtberechtige erhalten eine Erstattung und zahlen somit den in der Schülerfahrkostenverordnung aufgeführten Eigenanteil in Höhe von maximal 14,00 EUR. Zu 3) Seitens des Schulträgers Stadt Köln wurde keine Befragung der Schüler*innen vorgenommen, so dass keine Evaluierungswerte zur Verfügung stehen. Da Umfragen dieser Art immer auf Freiwilligkeit beruhen, w äre aus Verwaltungssicht auch kein repräsentatives Ergebnis zu erzielen. Zu 4) Die Übernahme der Differenz zwischen Schülerticket und Deutschlandticket Schule in Höhe von 3,70 Euro monatlich pro Abo durch den Schulträger Stadt Köln würde eine freiwillige kommunale Leistung darstellen. Diese bedürfte einer Beschlussfassung. Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt. Zu 5) Die Vorgaben des Erlasses lassen eine individuelle Entscheidung für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulen nicht zu. Bei einer Entscheidung für oder gegen die Einführung des Deutschlandtickets Schule ist das gewählte Ticketsystem für alle Schüler*innen aller weiterführenden Schulen der Stadt Köln bindend. Zu 6) Der Eigenanteil für Freifahrtberechtigte ist in den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung geregelt. Darüber hinaus gehende Beträge trägt für Freifahrtberechtigte der Schulträger. Zu 7) Für Erziehungsberechtige der Primarstufe hat sich die Höhe der Eigenanteile bei Freifahrtberechtigung nicht verändert. Zu 8) Die Mehrbelastung bei Freifahrtberechtigung muss gemäß den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung sowie des Erlasses zum Deutschlandticket Schule komplett seitens der Stadt Köln getragen werden. Zu 9) Da der Eigenanteil für Freifahrtberechtigte inklusive Geschwisterkind Regelung in der Schülerfahrkostenverodnung vorgeben ist, wurde eine erhöhte Zuzahlung für Freifahrtberechtigte nicht in Erwägung gezogen.
Anlage 1 Primarbereich
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Anlage 1 Anlage Primarbereich Grundsätzlich gilt im Primarbereich, dass eine Freifahrtberechtigung bei Grundschüler*innen nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erst dann vorliegt, wenn der Schulweg länger als 2 km ist. Für Schüler*innen der Primarstufe bietet die Stadt Köln zwei Ticketmodelle an: Das Primaticket gab es bisher zum Preis von monatlich 74,90 Euro (bzw. 77,50 Euro ab dem 01.07.2023). Seit dem 01.05.2023 wurde es bereits auf das mit 49 Euro günstigere Deutschlandticket umgestellt. Das SchülerTicket im Fakultativmodell gibt es zum Preis von 32 Euro monatlich. Die Umstellung auf das mit 29 Euro günstigere Deutschlandticket Schule erfolgt zum 01.12.2023. Grundschulen ohne Schülerticketvertrag: Für Freifahrberechtigte werden die Kosten von der Stadt finanziert. Bis zum 30.04.2023 kostete es 74,90 Euro monatlich (so genanntes Primaticket, Berechnung für 11 Monate pro Schuljahr) und wurde zum 01.05.2023 bereits auf das Deutschlandticket zu 49,00 Euro monatlich (Berechnung für 12 Monate pro Schuljahr) umgestellt. Ab dem Schuljahr 2023/2024 hätte dieses Ticket 77,50 Euro gekostet. Das Deutschlandticket nutzen derzeit ca. 650 Schüler*innen. Grundschulen mit Schülerticketvertrag im Fakultativmodell: Das Modell für Grundschüler*innen, für deren Schule ein Schülerticketvertrag im Fakultativmodell abgeschlossen wurde, kostet 32 Euro. Eltern von freifahrtberechtigten Kindern im Fakultativmodell tragen einen Eigenanteil von maximal 11,20 Euro. Insgesamt nutzen derzeit rund 750 Schüler*innen im Primarbereich ein Schülerticket. Für Schüler*innen der Primarstufe mit einem Schülerticket im Fakultativmodell reduzieren sich die Kosten mit Umstellung auf das Deutschlandticket Schule von bisher 32 auf 29 Euro. Für Grundschulen mit heutigem Schülerticketvertrag im Fakultativmodell wurde eine Umstellung auf das Deutschlandticket Schule mit Wirkung zum 01.12.2023 seitens der Verwaltung umgesetzt, da die Umstellung mit keiner finanziellen Mehrbelastung für die Familien verbunden war. Die entsprechenden vertraglichen Ergänzungsvereinbarungen für diese 71 Grundschulen liegen bereits unterzeichnet vor.
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Einführung des Deutschlandticket Schule für alle Schülerinnen und Schüler an Weiterführenden Schulen der Stadt Köln für das Schuljahr 2023/2024 ist komplex. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss der in der Beschlussvorlage beschriebene Umstellungsprozess sofort gestartet werden um den anvisierten Umstellungstermin zu erreichen. Bei einer Beratung in der Sitzung des Rates am 07.12.2023 kann dieser Termin für die Einführung nicht gehalten werden. Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden ist eine Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 18.09.2023, im Finanzausschuss am 23.10.2023 und eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln am 26.10.2023 erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Anlage 2 Hinweise zum Schülerdeutschlandticket
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Zu BASS 11-04 Nr. 20 Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Vom 2. Juni 2023" 1 Allgemeines Die dauerhafte Bindung der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Personennahverkehr ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Das Deutschlandticket bietet allen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis. Auch Schülerinnen und Schüler sollen hiervon profitieren und bei Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung durch den Schulträger ein Deutschland- ticket erhalten oder dies als Selbstzahlende zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur weite- ren Verbesserung der Mobilität der Schülerinnen und Schüler, die damit schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen. Die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets für Schüle- rinnen und Schüler obliegt den Schulträgern. Die folgenden Hinweise be- ziehen sich auf das Schuljahr 2023/2024. 2 Finanzielle Grundlagen Die Absenkung der Ticketpreise auf 49 Euro wird von Bund und Ländern finanziert. Die Rabattierung der Tickets für Selbstzahlende erfolgt durch die bislang im System befindlichen Mittel. Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler erfolgt aus a) den Ausgleichsleistungen nach $ 11a des Gesetzes über den öffentli- chen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), die weiterhin zur Finanzierung der Ausgangspreise der bisherigen reduzierten Tickets des Ausbildungsverkehres verwendet werden, b) den bisherigen Aufwendungen der öffentlichen Schulträger und Ersatz- schulträger für die Fahrkostenerstattung nach $ 97 Absatz 1 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) c) den von den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern gem. & 97 Absatz 3 SchulG in Verbindung mit $ 2 Absatz 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteilen und d) zusätzlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, falls die Mittel nach Buchstabe a bis Buchstabe c nicht für die Finanzierung aller Selbst- zahlertickets ausreichen. 3 Modell Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler Teilnehmende Schulträger geben an die anspruchsberechtigten Schüle- rinnen und Schüler Deutschlandtickets aus, wobei sie einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil festsetzen können ($& 2 Absatz 3 SchfkVO). Die bisherigen, den Betrag von 49 Euro pro Monat und Ticket übersteigenden Gelder wer- den über die Unternehmen an die Verkehrsverbünde bzw. Tariforganisa- tionen abgeführt. Aus diesen Mitteln wird auf Ebene der Verkehrsverbünde bzw. der Tariforganisationen ein Deutschlandticket für Selbstzahlende zum Preis von 29 Euro ausgegeben. Beziehen können dieses Ticket aus- schließlich Schülerinnen und Schüler an Schulen von am Modell teilneh- menden Schulträgern. Sollten die auf Ebene des Verkehrsverbundes be- ziehungsweise der jeweiligen Tariforganisation nach Nummer 2 Buchsta- be a bis Buchstabe c vorhandenen Mittel für die Umsetzung des Modells nicht ausreichen, gleicht das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Nummer 2 Buchstabe d die entstehende Differenz aus. Schulträger, die bislang weniger als 588 Euro pro Jahr (49 Euro pro Monat) für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen, können am Modell teilnehmen, wenn sie die Differenz zum Preis von 49 Euro pro Mo- nat aus eigenen Mitteln zuzahlen. Für Ersatzschulträger können bei einem Wechsel zum Deutschlandticketmodell nur die bisherigen Aufwendungen refinanziert werden. Für die Umsetzung des Modells ist die Änderung bestehender vertragli- cher Strukturen zwischen Schulträgern und Verkehrsunternehmen, Ver- kehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften erforderlich. Wo noch keine vertraglichen Strukturen bestehen, ist der Abschluss eines entsprechen- den Vertrages notwendig. 4 Hinweise Zur Erleichterung der örtlichen Entscheidungsfindung sowie der Rechtssi- cherheit der beteiligten Schulträger, Verkehrsunternehmen sowie der Ver- kehrsverbünde und -gemeinschaften werden folgende Hinweise gegeben. Im Rahmen der Erarbeitung wurden die kommunalen Spitzenverbände, 1) Veröffentlicht im Ministerialblatt vom 11.07.2023 (MBl. NRW. 2023 S. 695) die Spitzenverbände der Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde angehört. Schülerfahrkosten nach $ 97 SchulG 4.1 Die Entscheidung über die Abnahme des Deutschlandtickets für Schü- lerinnen und Schüler trifft der Schulträger gemäß 8 3 SchfkVO. Es besteht auch die Möglichkeit, die Abnahme auf Schülerinnen und Schüler be- stimmter Schulformen (z.B. nur weiterführende Schulen) zu begrenzen. Die Teilnahme an dem skizzierten Modell beruht auf einer selbstverant- wortlichen Entscheidung der jeweiligen Schulträger, es besteht insbeson- dere keine rechtliche Verpflichtung, bestehende „Solidarmodelle“ im Be- reich der Schülertickets aufzugeben. Bei der Einführung des Deutschlandtickets bezieht der Schulträger die bis- her nach Maßgabe des $ 97 SchulG und der SchfkVO für die anspruchs- berechtigten Schülerinnen und Schüler aufgebrachten Mittel in die Finan- zierung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler ein, das heißt für öffentliche Schulen werden die nach der SchfkVO errechneten Beträge von den kommunalen Schulträgern, für staatliche Schulen vom Land erbracht, soweit Ersatzschulen sich beteiligen, werden den Schulträ- gern die Beträge nach & 106 Absatz 6 SchulG durch das Land refinanziert. Dabei sind die Einschränkungen des $ 17 Absatz 1 SchfkVO durch das Haushaltssicherungsgesetz vom 17. Dezember 1998 zu berücksichtigen (Beschränkung auf den zum Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule notwendigen Betrag). Daher ist es erforderlich, bei Einführung des Deutschlandtickets für Schü- lerinnen und Schüler durch eine ergänzende vertragliche Regelung sicher- zustellen, dass der Schulträger zukünftig für die nach & 97 SchulG in Ver- bindung mit der SchfkVO anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schü- ler unter Anwendung der jeweils gültigen Rechtslage die Beträge dem Ver- kehrsunternehmen zur Finanzierung des Deutschlandtickets für Schülerin- nen und Schüler zur Verfügung stellt, die für die Anspruchsberechtigten nach den bisher gültigen vertraglichen Regelungen hätten bereitgestellt werden müssen. Dies schließt die Erhebung und Weiterleitung von Ei- genanteilen ein. Bei Ersatzschulen ist die Refinanzierung der nach diesen Grundsätzen vereinbarten vertraglichen Leistungen durch das Land si- chergestellt. 4.2 Entscheidet sich der Schulträger gemäß 8 12 Absatz 3 SchfkVO für die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler an einer Schule, ist seine Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Beförde- rungskosten im Sinne des & 13 SchfkVO als erfüllt anzusehen. Die Aus- nahmeregelungen des & 14 (Schülerspezialverkehr) und & 15 SchfkVO (Beförderung mit Privatfahrzeugen) bleiben unberührt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem ört- lichen Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbund/der Verkehrsgemein- schaft, die die Abnahme und Weitergabe der Deutschlandtickets für Schü- lerinnen und Schüler durch ihn an die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler beinhaltet. 4.3 Für Ersatzschulträger, die bislang weniger als 49 Euro pro Monat und Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen, ist eine Refinanzierung der aus dem Umstieg auf das Deutschlandticket entste- henden Mehrkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeschlos- sen. 4.4 Die Verwendung der bisherigen Zahlungen der Schulträger für die Schülerfahrkostenübernahme sowie der nach $ 97 Absatz 3 SchulG in Verbindung mit $ 2 Absatz 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteile zur Finan- zierung des Deutschlandticketmodells ist im Schuljahr 2023/2024 in ihrer Höhe Bestandteil der bisherigen kommunalen Haushalte und stellt inso- weit keine hinzutretende Haushaltsbelastung dar. Ein zu beachtendes Haushaltssicherungskonzept nach $ 76 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen steht der Teilnahme einer Kommune an diesem Programm im Schuljahr 2023/2024 für sich genommen nicht entgegen, wobei die Kom- mune auch im Weiteren dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Teilnahme an diesem Pro- gramm nicht beeinträchtigt werden. Der Schulträger kann die Eigenanteile selbst einziehen. Er kann dies im Wege der Verwaltungshilfe von einem Dritten (zum Beispiel Verkehrsun- ternehmen, Verkehrsverbund oder -gemeinschaft) durchführen lassen. Diese Eigenanteile sind als Fahrgeld an die Verkehrsunternehmen weiter- zuleiten. Die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung sowie die Erhebung des Eigenanteils gemäß $ 97 Absatz 3 SchulG in Verbindung mit $ 2 Absatz 3 SchfkVO sind vom Schulträger festzustellen und dem Drit- ten mitzuteilen, sofern dieser die Eigenanteile für den Schulträger einzieht. ABI. NRW. 07/23
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2860/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.10.2023
- Erstellt
- 04.09.2023 16:14