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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Sicherstellung der Ausstellung zum rechtsradikalen Nagelbombenanschlag in der Keupstraße

Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat) AN/1489/2025 vom 16.12.2025

Stand: Am 16.12.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer AN/1489/2025 Stand: 11.05.2026 Sachstandsbericht Sicherstellung der Ausstellung zum rechtsradikalen Nagelbombenanschlag in der Keupstraße Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die Schriftführung hinterlegt.) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Mit der Umsetzung des Dringlichkeitsantrags AN/1489/2025 vom 16.12.2025 "Sicherstellung der Ausstellung zum rechtsradikalen Nagelbombenanschlag in der Keupstraße" ist die Ver- waltung auch ihrem Auftrag aus dem AN/0604/2025 vom 20.05.2025 "Unterstützung bei der Raumsuche für die Ausstellung „Von der Nagelbombe bis zum Mahnmal – 20 Jahre danach“ der Initiative 'Keupstraße ist überall'" nachgekommen. In beiden Beschlüssen wird die Verwal- tung zudem beauftragt, "Gespräche auf Landesebene [zu führen], um das Land NRW für eine Kofinanzierung zu gewinnen" (AN/1489/2025) bzw. darzustellen, „welche Möglichkeiten einer projektbezogenen oder strukturellen Förderung" genutzt werden können. Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln war in Gesprächen mit dem Amt für Integra- tion und Vielfalt sowie dem Land NRW, um eine mögliche Unterstützung für die Ausstellung "Von der Nagelbombe bis zum Mahnmal" zu eruieren. Im Ministerium für Bildung und Schule des Landes NRW gibt es derzeit keine Möglichkeiten einer Unterstützung der in Rede stehen- den Ausstellung. Das für Förderungen im Themenfeld Rechtsextremismus / Erinnerungskultur zuständige Demokratiezentrum NRW beim Landtag Nordrhein-Westfalen sieht derzeit eben- falls keine Möglichkeit einer projektbezogenen oder strukturellen Förderung der Ausstellung. Auch über den Bereich Kultur werden keine Finanzierungsmöglichkeiten gesehen. Das Land verweist jedoch auf die Fördermöglichkeiten durch das Programm "NRWeltoffen", das in Köln über das Amt für Integration und Vielfalt koordiniert wird, sowie die "Partnerschaft für Demo- kratie", die das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit der AWO Köln koordiniert. Zu allen Fördermöglichkeiten werden im Internet durch die Stadt Köln umfassende Informatio- nen bereitgestellt. Das Amt für Schulentwicklung verweist darauf, dass die Frage nach Unterstützung in Form einer Bereitstellung von Räumen im Vorfeld des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschus- ses Kunst und Kultur vom 20.05.2025 bereits Gegenstand der Prüfung bei Dezernat VII war. Leider stehen den städtischen Kultureinrichtungen nach Rückmeldung des Dezernates keine Flächen für die o. g. Wanderausstellung zur Verfügung; daher wurde der Prüfauftrag nunmehr 2 erweitert auf die Schulen und soziokulturellen Zentren. Da weder der Raumbedarf noch die weiteren Anforderungen an die Ausstellung bekannt wa- ren und die Ausstellung derzeit in Räumlichkeiten auf der Schanzenstraße in Köln-Mülheim untergebracht ist, konnte zunächst die Gelegenheit genutzt werden, die Ausstellung vor Ort zu besuchen und in Augenschein zu nehmen. Die Ausstellung ist sehr umfangreich und vielfältig, beinhaltet ein kleines „Kino“, große Fotoleinwände, Monitore, Arbeitstische mit Monitoren, an denen sich Schüler/innen und Lehrkräfte mit den Inhalten thematisch beschäftigen können, Räumlichkeiten, in denen Audionachrichten und Zeugenaussagen angehört werden können und eigene Beiträge aufgenommen werden können, aber auch Räumlichkeiten, in denen 4- Augen-Gespräche geführt werden können. Insofern kommen für diese Ausstellung aufgrund des Platzbedarfes allenfalls Aulen oder Festräume in Betracht. Laut Rückmeldung aus den Bürgerhäusern/-zentren besteht zwar grundsätzlich ein großes Interesse an der Ausstellung. Leider verfügt jedoch keines der Bürgerhäuser/-zentren über ein ausreichendes Platzangebot, um die Ausstellung aufzunehmen und zu präsentieren. Entspre- chendes kann für die städtischen Schulen angenommen werden. Auch kann hier eine ent- sprechende Organisation/Vermietung nicht über das Amt für Schulentwicklung hergeleitet werden. Denkbar wäre allenfalls eine individuelle Absprache im Rahmen eines Projektes oder einer Kooperation unmittelbar zwischen Schulen und der Initiative selbst. In diesem Zusam- menhang wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Initiative „Keupstraße ist überall“ selbst eine Wanderausstellung grundsätzlich ausschließt bzw. ablehnt. Der Grund dafür ist neben dem erheblichen Umfang der Ausstellung, dass Originalexponate wie z.B. ein Stuhl aus dem Friseurgeschäft der Keupstraße, vor dem die Nagelbombe im Jahr 2004 detoniert ist, ausgestellt werden. Es handelt sich um Einzelstücke, die nicht ersetzbar sind. Es besteht in- sofern die berechtigte Sorge, dass Einzelexponate mehrere Umzüge nicht unbeschadet über- stehen könnten und damit dauerhaft verloren gehen. Nächste Schritte: / Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln Einzelmandatsträger Peter Jüde, GUT & KLIMA FREUNDE An den Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.12.2025 AN/1489/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.12.2025 Sicherstellung der Ausstellung zum rechtsradikalen Nagelbombenanschlag in der Keupstraße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssit- zung am 16.12.2025 zu setzen. Beschluss: Die Anmietung der Räume für die Ausstellung „Von der Nagelbombe bis zum Mahnmal – 21 Jahre DANACH“ der Initiative „Keupstraße ist überall“ in der Schanzenstrasse 22 wird auch für 2026 gesichert. Dafür erhält die Initiative „Keupstraße ist überall“ einen zweckgebundenen Zuschuss von 40.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Mehrein- nahmen Aufwandssteuern, hier: Kulturförderabgabe. Die Verwaltung führt außerdem Gespräche auf Landesebene, um das Land NRW für eine Kofinanzierung zu gewinnen. Begründung: Mit dem Auslaufen der Finanzierung aus Bundes- und Stiftungsmitteln steht die Ausstellung vor dem Aus, wenn für 2026 keine Anschlussfinanzierung bereitgestellt werden kann. Der Rat hat mehrfach seinen Willen bekräftigt, ein würdiges Erinnern an den rechtsextremisti- schen Nagelbombenanschlag durch die Errichtung eines Mahnmals zu ermöglichen. So- lange das Mahnmal nicht steht, schließt die Ausstellung eine Lücke. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Da die Mietzahlungen für die Ausstellungsräume weiterlaufen müssen, ist ein Beschluss noch im Jahr 2025 nötig. Mit freundlichen Grüßen Gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Hans Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer Die Linke Gez. Ulrich Breite FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Peter Jüde Einzelmandatsträger GUT & KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf

  1. 16.12.2025

    Rat

    TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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