1992/2025/1
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Wortmann (Die PARTEI) aus der Sitzung des Betriebsauschusses Bühnen vom 19.05.2025 betreffend "Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2459 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 04.12.2025 1992/2025/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 09.12.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Wortmann (Die PARTEI) aus der Sitzung des Betriebsauschusses Bühnen vom 19.05.2025 betreffend "Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank" Herr Wortmann (Die PARTEI) sieht seine Anfrage durch die Vorlage 1992/2025 als nicht aus- reichend beantwortet an und fragt in der Sitzung des Betriebsausschuss Bühnen vom 02.07.2025 nach, in welchem Jahresabschluss die Forderung von 15 Millionen Euro enthalten ist bzw. enthalten sein wird. Antwort der Verwaltung: Die Forderung der Bühnen gegenüber der insolventen Greensill Bank ist erstmals im Jahres- abschluss zum 31.08.2021 (Vorlage 0611/2023) ausgewiesen. Die Bühnen hatten in der Spielzeit 2020/21 aus Liquiditätsbeständen von ausgezahlten Finanzierungsdarlehen zur Sa- nierung zwei Tranchen in Höhe von jeweils TEUR 7.500 bei der Greensill Bank als Termingeld angelegt. Aufgrund der Insolvenz des Bankhauses war eine Wertberichtigung auf die Termin- gelder des Kapitaldepots erforderlich. Es erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 9.630. Diese ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ dokumentiert. Nach der vorgenommenen Abwertung verblieb zum 31.08.2021 ein Buchwert der Forderung in Höhe von TEUR 5.370, der in den Jahresabschlüssen 2021/22 und 2022/23 unverändert fortgeschrieben wurde. Dieser Restwert ist bilanziell im Umlaufvermögen unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ ausgewiesen (vgl. Jahresabschluss zum 31.08.2023; Vorlage 0644/2025; Anlage 3, Seite I/9). Im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.08.2024 wurden die Bewertungsgrundlagen aktu- alisiert. Aufgrund einer reduzierten Quotenschätzung sowie der geänderten rechtlichen Ein- schätzung nach einem BGH-Urteil in einem Parallelfall wurde eine weitere Abwertung um TEUR 1.260 vorgenommen, die das Ergebnis 2023/24 der Bühnen im Bereich der Sanierung belastet. Der aktuelle Wertansatz der Forderung beträgt damit TEUR 4.110. Die Bühnen ge- hen auf der Grundlage des aktuell verfügbaren Informationsstandes von einer Einbringlichkeit der Restforderung in einem Zeitrahmen von fünf bis zehn Jahren aus. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1992/2025/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 17:09