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1992/2025/1

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Wortmann (Die PARTEI) aus der Sitzung des Betriebsauschusses Bühnen vom 19.05.2025 betreffend "Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.12.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 09.12.2025, TOP 7.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2459 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2025 
 1992/2025/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 09.12.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Wortmann (Die PARTEI) aus der 
Sitzung des Betriebsauschusses Bühnen vom 19.05.2025 betreffend "Geldanlage der 
Bühnen Köln bei der Greensill Bank" 
Herr Wortmann (Die PARTEI) sieht seine Anfrage durch die Vorlage 1992/2025 als nicht aus-
reichend beantwortet an und fragt in der Sitzung des Betriebsausschuss Bühnen vom 
02.07.2025 nach, in welchem Jahresabschluss die Forderung von 15 Millionen Euro enthalten 
ist bzw. enthalten sein wird. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Forderung der Bühnen gegenüber der insolventen Greensill Bank ist erstmals im Jahres-
abschluss zum 31.08.2021 (Vorlage 0611/2023) ausgewiesen. Die Bühnen hatten in der 
Spielzeit 2020/21 aus Liquiditätsbeständen von ausgezahlten Finanzierungsdarlehen zur Sa-
nierung zwei Tranchen in Höhe von jeweils TEUR 7.500 bei der Greensill Bank als Termingeld 
angelegt. Aufgrund der Insolvenz des Bankhauses war eine Wertberichtigung auf die Termin-
gelder des Kapitaldepots erforderlich. Es erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses zum 
31.08.2021 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 9.630. Diese ist in der 
Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ dokumentiert. 
 
Nach der vorgenommenen Abwertung verblieb zum 31.08.2021 ein Buchwert der Forderung 
in Höhe von TEUR 5.370, der in den Jahresabschlüssen 2021/22 und 2022/23 unverändert 
fortgeschrieben wurde. Dieser Restwert ist bilanziell im Umlaufvermögen unter den „Sonstigen 
Vermögensgegenständen“ ausgewiesen (vgl. Jahresabschluss zum 31.08.2023; Vorlage 
0644/2025; Anlage 3, Seite I/9). 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.08.2024 wurden die Bewertungsgrundlagen aktu-
alisiert. Aufgrund einer reduzierten Quotenschätzung sowie der geänderten rechtlichen Ein-
schätzung nach einem BGH-Urteil in einem Parallelfall wurde eine weitere Abwertung um 
TEUR 1.260 vorgenommen, die das Ergebnis 2023/24 der Bühnen im Bereich der Sanierung 
belastet. Der aktuelle Wertansatz der Forderung beträgt damit TEUR 4.110. Die Bühnen ge-
hen auf der Grundlage des aktuell verfügbaren Informationsstandes von einer Einbringlichkeit 
der Restforderung in einem Zeitrahmen von fünf bis zehn Jahren aus. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1992/2025/1
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.12.2025
Erstellt
25.11.2025 17:09