0172/2022
Öffnungsmöglichkeiten der Tiefgarage im Bezirksrathaus Lindenthal
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2530 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 14.02.2022 0172/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Öffnungsmöglichkeiten der Tiefgarage im Bezirksrathaus Lindenthal hier: mündl. Anfrage von RM De Bellis Olinger in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021, TOP 7.2.1 „RM De Bellis Olinger fragt nach, ob die Tiefgarage des Bezirksrathauses auch nach 22 Uhr und an den Wochenenden geöffnet werden könne.“ Antwort der Verwaltung: Eine Öffnung der Tiefgarage des Bezirksrathauses Lindenthal nach 22 Uhr und an den Wochenenden ist aus verschiedenen Aspekten nicht zu realisieren: Zum einen wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert, die Tiefgarage länger oder am Wochenende teilweise zu öffnen (nicht für dauervermietete Parkplätze). Dies wurde auch in Rücksprache mit dem Eigentümer und Mitnutzer des Gebäudes (DEVK) verworfen, da die Gefahr durch Vandalismus, Ein- bruch etc. in diesem „ungeschützten“ Bereich als zu groß angesehen wurde. Zum anderen liegt die Auslastung an gebuchten Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Dienststellen in Bezug auf die Gesamtzahl der vorhandenen Parkplätze bei ca. 75 %. Die noch vorhandene Anzahl an freien Parkplätzen ist gerade noch ausreichend, um dem Bedarf für Besucherinnen und Besucher des Bezirksrathauses nachzukommen Um einer generellen Öffnung stattzugeben, müsste gewährleistet sein, dass zumindest die Parkplätze für die Mitarbeitenden Montag bis Freitag ab 6 Uhr morgens in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dies lässt sich nur schwierig bei einer Öffnung nach 22 Uhr und an Wochenenden realisieren, da eine Ausweitung der Öffnung der Tiefgarage als Quartiersgarage dazu führen könnte, dass par- kende Anwohnerinnen und Anwohner ihre Fahrzeuge dauerhaft oder längerfristig in der Tiefgarage stehen lassen. Sowohl der somit entstehende erhöhte Kontrollaufwand als auch eine eventuelle Umrüstung mit einer Schrankenanlage, um eine vollautomatische Erfassung der Parkvorgänge inkl. Ahndung von Parkzeit- verstößen zu gewährleisten, führt zu laufenden und einmaligen Kosten, welche auf die Interessenten umgelegt werden müssten. Eine zukünftige Strategie zur Förderung von Quartiersparkplätzen und Quartierstiefgaragen wird im Rahmen der Bearbeitung des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: AN/2635/2021) festgelegt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0172/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 14.02.2022
- Erstellt
- 13.01.2022 15:49