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0172/2022

Öffnungsmöglichkeiten der Tiefgarage im Bezirksrathaus Lindenthal

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.02.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2530 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer  14.02.2022 
 0172/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
 
Öffnungsmöglichkeiten der Tiefgarage im Bezirksrathaus Lindenthal 
hier: mündl. Anfrage von RM De Bellis Olinger in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
23.11.2021, TOP 7.2.1 
„RM De Bellis Olinger fragt nach, ob die Tiefgarage des Bezirksrathauses auch nach 22 Uhr und an 
den Wochenenden geöffnet werden könne.“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Eine Öffnung der Tiefgarage des Bezirksrathauses Lindenthal nach 22 Uhr und an den Wochenenden 
ist aus verschiedenen Aspekten nicht zu realisieren: 
 
Zum einen wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert, die Tiefgarage länger oder am Wochenende 
teilweise zu öffnen (nicht für dauervermietete Parkplätze). Dies wurde auch in Rücksprache mit dem 
Eigentümer und Mitnutzer des Gebäudes (DEVK) verworfen, da die Gefahr durch Vandalismus, Ein-
bruch etc. in diesem „ungeschützten“ Bereich als zu groß angesehen wurde. 
 
Zum anderen liegt die Auslastung an gebuchten Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der verschiedenen Dienststellen in Bezug auf die Gesamtzahl der vorhandenen Parkplätze bei ca. 
75 %.  
Die noch vorhandene Anzahl an freien Parkplätzen ist gerade noch ausreichend, um dem Bedarf für 
Besucherinnen und Besucher des Bezirksrathauses nachzukommen 
 
Um einer generellen Öffnung stattzugeben, müsste gewährleistet sein, dass zumindest die Parkplätze 
für die Mitarbeitenden Montag bis Freitag ab 6 Uhr morgens in ausreichender Anzahl zur Verfügung 
stehen. Dies lässt sich nur schwierig bei einer Öffnung nach 22 Uhr und an Wochenenden realisieren, 
da eine Ausweitung der Öffnung der Tiefgarage als Quartiersgarage dazu führen könnte, dass par-
kende Anwohnerinnen und Anwohner ihre Fahrzeuge dauerhaft oder längerfristig in der Tiefgarage 
stehen lassen.  
 
Sowohl der somit entstehende erhöhte Kontrollaufwand als auch eine eventuelle Umrüstung mit einer 
Schrankenanlage, um eine vollautomatische Erfassung der Parkvorgänge inkl. Ahndung von Parkzeit-
verstößen zu gewährleisten, führt zu laufenden und einmaligen Kosten, welche auf die Interessenten 
umgelegt werden müssten. 
 
Eine zukünftige Strategie zur Förderung von Quartiersparkplätzen und Quartierstiefgaragen wird im 
Rahmen der Bearbeitung des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: 
AN/2635/2021) festgelegt. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0172/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.02.2022
Erstellt
13.01.2022 15:49