227. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz Anhörung der Bezirksvertretung BV 1, BV 7 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 227. Flächennutzungsplanände
Beschlussvorlage Ausschuss 2549/2019 vom 08.08.2019
Stand: Am 19.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.
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Anlage 1 Änderungsbereich
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:10.000M.: -
Anlage 4 Bisherige Darstellung FNP
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GI GESO Hafen WB W W GE W WB WB GI GE M GE MK M WSO Hafen GE WB SO FH SO Festplatz - bisherige Darstellung - Anlage 4 Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen 1:7.500M.: 0 100 200 30050 Meter -
Anlage 5 Beabsichtigte Darstellung FNP
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M W M GE Schule SO W W GE W WB WB GI GE M GE MK M WSO Hafen GE WB SO FH SO Festplatz - beabsichtigte Darstellung - Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz 1:7.500M.: 0 100 200 30050 Meter Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Bahnanlagen Grünfläche Schule Wasserfläche Sonderbaufläche Anlage 5 -
Anlage 3.3 Verkehr
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A N L A G E 3 . 3 / 2 Berücksichtigung der Maßnahmen im Bereich Verkehr gemäß der Beschlussempfeh- lung der BV 7 Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz vom 15.11.2018, wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der BV 7 Porz ergänzt. Die eingehende Untersuchung bzw. Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen im Bereich Verkehr wird im Folgenden dargestellt. Geänderter Beschluss bezüglich der ein- gehenden Untersuchung bzw. Berück- sichtigung der folgenden Maßnahmen im Bereich Verkehr gemäß der Beschluss- empfehlung der BV 7 Stellungnahme der Verwaltung Umsetzung eines 5-Minuten-Takts auf der Linie 7 Zu einer möglichen Taktverdichtung werden derzeit Untersuchungen durchgeführt zu: - Verlängerung der Stadtbahn über die Deutzer Freiheit zum Deutzer Bahn- hof oder über die Deutzer Brücke, - möglichen Fahrgastpotenzialen, - Integration in Fahrplan und Betrieb, - Überprüfung einer Reaktivierung der ehemals betriebenen Linie 8. Einrichtung einer zusätzlichen Linie als Ver- längerung der Streckenführung der Linie 7 von der Haltestelle Deutzer Freiheit zum Deutzer Bahnhof und darüber hinaus in Richtung Mühlheim bzw. Kalk Die Verlängerung der Linie 7 (Linie 8) zum Deutzer Bahnhof und darüber hinaus, soll in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Prüfung einer parallelen und zusätzlichen Linienführung der Linie 7 über die zukünftig nicht mehr genutzten Gleise der Hafenbahn (HGK-Trasse), um in Stoßzeiten für Entlas- tung zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisen- straße soll erhalten bleiben, eine Zusam- menführung ist in Höhe der Straße „Am Schnellert“ möglich – hier könnte auch eine neue Haltestelle mit direktem Umstieg von S-Bahn und Stadtbahn entstehen. Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind weiterhin betriebsnotwendig. Die perspektivische Nutzung der HGK- Trasse als Stadtbahntrasse wurde im Rah- men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung scheitert an der Höhenlage der Straßen nördlich des Bahndamms, da diese hochwassergeschützt ausgeführt wer- den und entsprechend über dem heutigen Niveau liegen. Eine Durchführung unter der Bahntrasse ist damit nicht möglich. Zusätz- lich ist ein Verschwenk von der Trasse auf die Straße Am Schnellert aufgrund des Flä- chenbedarfs durch die erforderlichen Radien nicht möglich. Darüber hinaus ist ein paralle- ler Betrieb auf der HGK-Trasse und der Siegburger Straße fahrplantechnisch für die KVB nicht umsetzbar. Die neue S-Bahn-Linie (S16) und die Station an der Südbrücke sind zwingende Voraus- setzungen für die Entwicklung des Deutzer Hafens. Es ist mittel- bis langfristig geplant, eine S- Bahn-Verbindung (S16) über die Südbrücke herzustellen. Die ÖPNV-Erschließung des Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn gesi- chert. Das Szenario ohne S-Bahn entspricht Szenario 1 des Mobilitätskonzepts, Szenario 2 beinhaltet den S-Bahn-Anschluss. Des Weiteren werden zusätzliche Maßnahmen entwickelt, um die ÖPNV-Anbindung zu ver- - 2 - bessern und den MIV-Anteil weiter zu redu- zieren. Die Anbindung des neuen Wohngebiets „Deutzer Hafen“ über eine Expressbuslinie wird begrüßt. Diese soll innerhalb des neuen Veedels verkehren, aber auch über die Alf- red-Schütte-Allee Alt-Poll und das Wohnge- biet „In der Kreuzau“ anbinden, ggf. als „Mi- nibus“ Für die neue Buslinie 150 sind auf dem Ge- biet des Deutzer Hafens 3 Haltepunkte ge- plant. Nach Norden ist der Anschluss an den Bahnhof Deutz geplant. Nach Süden ver- kehrt die Buslinie weiter in Richtung Poll. Die Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss für den zukünftigen Verkehr baulich er- tüchtigt werden. Dazu ist der ruhende wie fließende Verkehr neu zu ordnen. Das mit der Zielsetzung, zusätzlichen Durchgangs- verkehr von und zur BAB 4 (Anschlussstelle Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Es werden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Siegburger Straße ergriffen. Die konkreten Maßnahmen werden im Zuge des weiteren Verfahrens erarbeitet und überprüft. Im Verkehrsgutach- ten werden mögliche Netzelemente zur Ent- lastung untersucht. Für den Baustellenverkehr ist zu gewährleis- ten, dass dieser das Fahrverbot auf der Siegburger Straße in Poll einhält und das Gebiet ausschließlich über die Straße Im Hasental anfährt. Die Verkehrsführung wird während der Bau- phase berücksichtigt. Zudem ist eine barrierefreie Verbindung über den Rhein dringend erforderlich, ggf. auch als neue Brücke für Fußgänger und Radfah- rer vom Ubierring zum Deutzer Hafen und zur Siegburger Straße. Zu prüfen ist auch, ob diese Verbindung auch um eine Verlän- gerung der Stadtbahn auf dem Ubierring über den Rhein oder durch einen people mover erweitert werden kann. Für die im Masterplan vorgesehene Rhein- brücke zwischen Deutzer Hafen und Ubier- ring wird eine gesonderte Machbarkeitsun- tersuchung durchgeführt. Die Qualifizierung und Ausführung einer möglichen Rheinque- rung erfolgt in einem separaten Verfahren. Es sind Planungen für Car- und Bike- Sharing mit entsprechenden Stellplätzen vorzusehen. Im Mobilitätskonzept sind mehrere Mobili- täts-Hubs mit Car- und Bike-Sharing- Angeboten vorgesehen. Der Hafen soll in Teilen als öffentlicher Yachthafen mit entsprechender Infrastruktur ausgebaut werden. Ein Konzept zur Hafennutzung soll im weite- ren Bebauungsplanverfahren erarbeitet wer- den. Das Hafenbecken soll öffentlich nutzbar sein. Das nördliche Hafenbecken muss in Notfällen, das Anlegen der Rheinschiffe er- möglichen. Ob ein Yachthafen vorgesehen werden kann, wird geprüft. Im Hafen soll eine Anlegestelle für den Was- serbus vorgesehen werden. Die Stadt hat einen separaten Prüfauftrag zur Machbarkeit der Einführung eines Was- serbussystems erhalten. Derzeit werden gemeinsam mit den am Rhein gelegenen Nachbarstädten Möglichkeiten geprüft. Die laut dem genannten Verkehrsgutachten (Anlage 3, Seite 62) zu erwartenden Auswir- kungen auf den Norden des Stadtbezirks Porz – hauptsächlich auf Poll – sind der Be- zirksvertretung in der nächsten Sitzung in einem Fachvortrag vorzustellen. Die Vorstellung hat im September 2018 stattgefunden. -
Anlage 2 Niederschrift FÖB
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A N L A G E 2 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Die Oberbürgermeisterin 19.06.2019 61/Stadtplanungsamt Frau Trinks Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefon 0221/221-33124 50679 Köln N I E D E R S C H R I F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept – Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – Veranstaltungsort: Essigfabrik, Siegburger Straße 110, 50679 Köln Termin: 09.04.2019 Beginn: Veranstaltung: 18:00 Uhr, Austellung: 16:30 Uhr Ende: 21:15 Uhr Besucher: circa 400 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzende/r: Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innen- stadt Verwaltung: Herr Greitemann, Beigeordneter des Dezernates Stadtentwicklung, Planen und Bauen Frau Müller, Leitung des Stadtplanungsamts Herr Harzendorf, Leitung des Amts für Straßen und Verkehrsent- wicklung Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt, Leitung Planungsteam Innenstadt Frau Trinks, Stadtplanungsamt Frau Wagner, Stadtplanungsamt Frau Hillebrand, Stadtplanungsamt Moderation: Herr Luchterhandt, büro luchterhandt Themenbetreuer Verkehr: Herr Carls, RK GmbH Frau Pollok, RK GmbH Frau Wagner, Stadt Köln Frau Prien, büro luchterhandt Frau Unzner, büro luchterhandt Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon Themenbetreuer Planung: Frau Trinks, Stadt Köln Herr Günther, büro luchterhandt Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon Themenbetreuer Verfahren: Frau Hillebrand, Stadt Köln Frau Zlonicky, Stadt Köln Herr Senger, büro luchterhandt Herr Noky, BKR Aachen Noky & Simon Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon Niederschrift: Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon Frau Trinks, Stadtplanungsamt Ablauf der Veranstaltung 1. Ausstellung der Planung 2. Aktive Information der Öffentlichkeit 2.1 Begrüßungen 2.2 Vorstellung des Stands der Planung TOP 1 Verfahren TOP 2 Verkehr TOP 3 Planung TOP 4 Ausblick 3. Arbeit in Themenkojen 3.1 Themenkoje: Verkehr 3.2 Themenkoje: Verfahren 3.3 Themenkoje: Planung 4. Zusammenfassung und Diskussion 4.1 Koje Verkehr 4.2 Kojen Planung und Verfahren Dokumentation 1. Ausstellung der Planung Die Bürger*Innen können sich bereits zwischen 16.30 und 18.00 Uhr über die Planung informie- ren, sich die ausgehängten Pläne in den Kojen anschauen und mit Mitarbeiter*Innen des Stadt- planungsamtes, des Straßen - und Verkehrsamts sowie weiterer Fachämter sowie Fachpl a- ner*Innen diskutieren und Fragen stellen. 2. Aktive Information der Öffentlichkeit 2.1 Begrüßungen Herr Bezirksbürgermeister Hupke begrüßt die Anwesenden. Er bedankt sich für die Organisa- tion der Veranstaltung und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl an Teilnehmer*Innen. Herr G reitemann stellt die Entwicklung des Deutzer Hafens unter das Motto "Beziehungen auf- bauen". Er verdeutlicht das Ziel der Planung, ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Woh- nen und Arbeiten mit allem zu schaffen, was zu einem attraktiven Leben in der Stadt gehört: urbane Dichte, Kultur, Vielfalt sowie besondere Naturräume wie der Rhein mit den Poller Wi e- sen. Geplant ist ein Viertel für 6.900 neue Einwohner*Innen und mit 6.000 Arbeitsplätzen. Er betont, dass der Verkehr eines der zentralen Themen der künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens ist. Gerade zu diesem Themenkomplex wünscht er sich eine offene und konstruktive Diskussion. Die bisherigen Betriebe im Deutzer Hafen haben bereits überwiegend einen neuen Standort gefunden, mit den noch ansässigen werden konstruktive Gespräche geführt. Herr Greitemann verweist auf den Integrierten Plan von COBE, der die Basis für die künftige Entwicklung und Bauleitplanung bildet. Er dankt Frau Müller für ihr Engagement und den Wi s- senstransfer. Herr Luchterhandt erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Er macht darauf aufmerksam, dass während der Veranstaltung Fotos und Tonaufnahmen gemacht werden. Er verweist auf den formellen Charakter der Veranstaltung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Bauleitplanung für den Deutzer Hafen in Köln-Deutz. Er wünscht sich für den Abend eine sachliche und wertschätzende Diskussion auf Augenhöhe, um die Planung für den Deutzer Hafen in ein abgewogenes Maß zu bringen. Er betont d ie be- sondere Herausforderung der Planung, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Akteure zusammenzubringen und die Aufgabe der Stadt, eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu bewerkstelligen. 2.2 Vorstellung des Stands der Planung Frau Müller gibt einen kurzen Einblick in die Planung sowie den bisherigen und geplanten Pro- zess zur Entwicklung des Deutzer Hafens. Der Deutzer Hafen wird im Masterplan Innenstadt (2009) als einer von 7 Interventionsräumen beschrieben. In 2016 fand ein kooperatives Verfah- ren statt, an dem 5 renommierte Planungsteams teilnahmen. Der COBE -Entwurf wurde ein- stimmig als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen. Das von COBE entworfene Gerüst aus Bebauung und Freiraum bildete die Basis für die Erarbeitung des Integrierten Plans (2017 – 2018), der nah am ursprünglichen Konzept geblieben ist. Sowohl kooperatives Verfah- ren als auch die Ausarbeitung des Integrierten Plans wurden von einer intensiven Öffentlic h- keitsbeteiligung begleitet. Ziel der Planung ist ein gemischtes urbanes lebendiges Quartier zum Leben und Arbeiten mit Wohnungen für 6.900 Menschen, davon mindestens 30 % öffentlich gefördert. 6.000 Arbeits- plätze entstehen, daneben Angebote für Kultur und Nahversorgung. Im Gebiet werden 7 Kitas und eine Grundschule gebaut. Der Integrierte Plan bildet die Grundlage für die Bauleitplanung. Parallel laufen Qualifizierungs- verfahren, u. a. für die Baufelder und den Freiraum. 2021 wird die Baureifmachung des Areals starten. Frau Zlonicky erläutert, dass die B auleitplanung die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes umfasst. Beide Planverfahren stehen am Anfang: Einleitungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurden gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Behör- den und Dienststellen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch hat stattgefunden. Die Eingaben aus der derzeit laufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden dem Stadtentwicklungsaus- schuss zur Entscheidung vorgelegt (Vorgabenbeschluss). Mit der Offenlage beider Pläne findet eine erneute Öffentlichkeits-Beteiligung statt. Der Flächennutzungsplan soll gemischte Bauflächen darstellen. Zurzeit wird diskutiert, diese Darstellung im Süden um gewerbliche Bauflächen und auf der westlichen Halbinsel um Wohn- bauflächen zu ergänzen. Darüber hinaus werden die geplanten Freiräume und der Schulstand- ort gesichert. Es bestehen viele Abhängigkeiten im Deutzer Hafen. Die Wohnnutzungen setzen z. B. den Bau der Schule voraus, zugleich müssen die Wohnungen gegenüber Bahnlärm geschützt werden. Der gesamte Hafen muss hochwasserangepasst geplant werden. Dafür werden die künftigen Straßen auf ein 200-jährliches Hochwasser ausgelegt und damit bis zu drei Meter über der heu- tigen Hafenkante liegen. Zugleich ist die Barrierefreiheit sicherzustellen. Die Vorgaben des CO- BE-Entwurfes müssen in den Bebauungsplan übernommen werden, z. B. die Höhen des Deut- zer Blocks. Dazu sind weitere qualifizierende Planungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund werden mehrere Bebauungspläne für den Deutzer Hafen aufgestellt . Der erste Teilbebauungsplan Infrastruktur sichert die öffentlichen Flächen (Hafenbecken, Stra- ßen, Brücken, Grünflächen) und den Schulstandort. Weitere Bebauungspläne sichern die Um- setzung der einzelnen Baufelder. Als Art der Nutzung wird zurzeit das Urbane Gebiet diskutiert, aber auch Gewerbe im Süden oder Allgemeine Wohngebiete auf der westlichen Halbinsel. Die Anregungen der Öffentlichkeit aus der Veranstaltung im März 2018 wurden dokumentiert und – sofern möglich – im Planverfahren berücksichtigt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erbrachte Stellun g- nahmen vor allem zu den Aspekten Erschließung, Umwelt, soziale Infrastruktur und Nutzungen. Daraus resultieren Gutachten, die bereits beauftragt sind oder noch beauftragt werden (z. B. zu Mobilität, Umwelt, Freiraum, Nutzungsmischung und Denkmalschutz). Herr Harzendorf stellt die Lage des Deutzer Hafens am Wasser und nahe der Innenstadt her- aus. Die geplante hohe Dichte erzeugt ein hohes Mobilitätsbedürfnis, das gelöst werden muss und kann. Er erläutert Rahmenbedingungen sowie Ziele. Er verdeutlicht, dass am heutigen Abend ein nicht abgeschlossener Arbeitsstand vorgestellt wird. Im weiteren Verfahrensverlauf können aufbauend auf diesen Zwischenstand Änderungen, Konkretisier ungen und Ergänzu n- gen vorgenommen werden. Aus verkehrlicher ist der Standort Deutzer Hafen gut gewählt. Eine vergleichbare Entwicklung am Stadtrand oder im Kölner Umland würde eine Zunahme der Pendlerverkehre nach sich zie- hen. Zugleich ist ein kluges Konzept zu entwickeln, um ein autoarmes Quartier zu entwickeln. Ziel der Stadt Köln insgesamt ist eine Reduzierung des Anteils Autoverkehr am Modal Split auf 33 % in 2025 (Stand 2017: 35 %). Das Mobilitätskonzept Deutzer Hafen bearbeitet vor diesem Hintergrund drei wichtige Themen. Neben einer Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV hat die Nutzungsmischung eine entscheidende Bedeutung. Zur besseren Nachvollziehbarkeit regt eine Bürgerin an, in Bezug auf die Abgaben zum Modal Split neben prozentualen auch absolu te Zahlen zu den jeweiligen Verkehrsteilnehmern zu be- nennen. Herr Luchterhandt erläutert, dass die Präsentation der Veranstaltung unter www.stadt - koeln.de/deutzer-hafen veröffentlicht wird. Herr Carls präsentiert die geplante Vorgehensweise zum Verkehrsko nzept. Neben einer Be- standserfassung wird in einem Prognose -Nullfall betrachtet, wie sich die Verkehre ohne die Umsetzung der Planungen Deutzer Hafen bis 2035 entwickeln. Weiterhin wird eine Prognose 2035 gerechnet, die die Verkehre aus der Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt. Das Konzept setzt sich mit unterschiedlichen Verkehrsarten auseinander. Vorgesehen sind u.a.: Fußgänger: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- und Radweg um das Hafenbecken, neue Querungsmöglichkeiten Siegburger Straße Radfahrer: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- und Radweg um das Hafenbecken, barrierefreier Zugang zur Südbrücke, neue Radwegeve r- bindung in Richtung Hochschulcampus Im Bereich ÖPNV ist ab 2020/21 eine neue Buslinie 150 (Elektrobusse) durch den Deutzer Ha- fen vorgesehen. Ein mögliches Wassertaxi wird zurzeit von der Stadt Köln gemeinsam mit den Nachbarkommunen geprüft. Für die Stadtbahnlinie 7 werden Taktverdichtungen untersucht. Diese beinhalten eine Verlänge- rung der Linie bis zum Deutzer Bahnhof, eine Betrachtung möglicher Fahrgastpotenziale sowie die Möglichkeiten der Integration in den Fahrplan. Die geplante S16 wiederum ist von Vorteil für den gesamten Stadtteil. Die Nutzung der HGK-Trasse wurde geprüft. Grundsätzlich sind die Gleise für die HGK nach Aufgabe des Bahnverkehrs im Deutzer Hafen südlich der Straße Am Schnellert betriebsno t- wendig. Wenn diese Nutzungen später entfallen, ist eine Nutzung für das Fuß - und Radwege- netz vorgesehen. Eine Nutzung als Stadtbahntrasse ist nicht machbar, da ein hoher Fläche n- bedarf für erforderliche Radien besteht, die veränderte Höhenlage der Straße "Am Schnellert" eine Durchführung unter der Bahntrasse verhindert und eine parallele Führung vo n 2 Stad t- bahnlinien fahrplantechnisch nicht machbar ist. Für die MIV-Erschließung des Deutzer Hafens entstehen drei neue Zufahrten in das Gebiet. Für den ruhenden Verkehr ist ein Parkraumkonzept incl. Parkraumbewirtschaftung vorgesehen. Das Mobilitätsangebot wird durch 6 Mobilstationen unterschiedlicher Größe vor allem an den ÖPNV-Haltepunkten ergänzt. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen führt zu einer Reduzierung des vorhabenbedingten MIV (Wohnen, Arbeiten und Freizeit) von 23.900 auf 19.900 neue Kfz -Fahrten pro Tag. Die heutigen 6.300 Fahrten fallen mit Aufgabe der Nutzungen weg, die neuen Fahrten werden kon- tinuierlich mit den neuen Nutzungen entstehen (bis 2032). Diese langjährige Entwicklung e r- möglicht eine jeweils angemessene Reaktion im Verkehrsbereich, u. a. mit Umbaumaßnahmen im Straßenbereich. Dazu gehört der noch in der Konzeption und Diskussion befindliche Umbau der Siegburger Straße, der keine negativen Einflüsse auf den ÖPNV erwarten lässt, aber eine Reduzierung der Durchgangsverkehre. Weite re Maßnahmen sind eine neue Verbindung vom Knotenpunkt Rolshover Kirchweg/Am Grauen Stein bis zum Knotenpunkt Rolshover Str a- ße/Poll-Vingster-Straße, ein zusätzliches Rampenbauwerk zum Vollausbau der Anschlussstelle Am Grauen Stein sowie der Ausbau der bestehenden Porzer Ringstraße zwischen Kölner Stra- ße und dem östlichen Zubringer und Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs bzw. die Schaffung einer Über-/ Unterführung. Abschließend gibt Herr Carls einen Ausblick auf die weiteren Schritte: Berücksichtigung der neuen Mobilitätskennwerte für die Stadt Köln (u. a. aus der Umfrage MID – Mobilität in Deutschland) Neuberechnung der Prognose-Planfälle Berechnung sinnvoller Kombinationen der Planfälle und deren Wirkungen Detaillierung der vorliegenden Planungsvorhaben Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung Frau Zlonicky erläutert weitere Themenbereiche, die im letzten Jahr bearbeitet wurden bzw. noch bearbeitet werden. Die Mühlen im Deutzer Hafen sollen weitgehend erhalten und umgenutzt werden. Dazu waren Fragestellungen bspw. zur Statik, zu möglichen Nutzungen und zum Denkmalschutz zu klären. Zu diesem Zweck wurde ein Werkstattverfahren durchgeführt, in dem sich die Büros Anderhal- ten (rote Mühle) und Astoc (weiße Mühle) mit einer umfangreichen Best andsaufnahme und ei- nem Nutzungskonzept (Wohnen, Gewerbe, Kultur) auseinandergesetzt haben. Das Werkstatt- verfahren wurde zum einen vom Stadtkonservator begleitet, zum anderen von einem externen Begleitgremium. Die Ergebnisse des Verfahrens sind zurzeit in d er Abstimmung. Für Mai ist eine Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss vorgesehen. Damit werden die Unterlagen auch im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Für das Hafenbecken wird ein Konzept erstellt, um die Möglichkeiten der Freizeit- und Wasser- sportnutzungen zu prüfen. Zugleich sollen die Bewohner*Innen an das Wasser gelangen kö n- nen. Zu prüfen ist auch der von COBE vorgesehene Pool. Für die geplanten Brücken sind Wettbewerbsverfahren vorgesehen. Für Grünflächen und Plätze sind weitere Qualifizierun gen und ein Grünordnungsplan erforder- lich. Die Verteilung von Kinderspiel - und Sportflächen muss geprüft werden. Der Natur - und Umweltgedanke soll dabei Berücksichtigung finden. Ein Konzept zur Nutzungsmischung beinhaltet verschiedene Aspekte. Zum einen ist sicherzu- stellen, dass in jedem Baufeld eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen (geförderter und preisgedämpfter Wohnungsbau, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen) entsteht. Zum ande- ren ist eine Mischung aus Wohnen sowie Gewerbe, Einzelhandel, Kultur und Gastronomie her- zustellen. Im Bereich der sozialen Infrastruktur sind neben der Grundschule sieben Kindertagesstätten incl. der Außenspielbereiche zu schaffen. Der Vorgabenbeschluss soll im Herbst 2019 gefasst werden, parallel werden Fachgutachten und Qualifizierungen / Wettbewerbe bearbeitet. Nach einer weiteren Behördenbeteiligung sollen die Flächennutzungsplan-Änderung und der erste Teilbebauungsplan Infrastruktur offengelegt werden. Für Ende 2020 ist ein Beschluss sowohl der FNP -Änderung als auch des ersten Teil- bebauungsplans vorgesehen. Weitere Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder werden parallel vorbereitet und durchgeführt. Die weitere Zeitplanung gestaltet sich wie folgt: Laufzeit Miet-/Nutzungsverträge bis Ende 2020 Baureifmachung ab 2021 Herstellung Infrastruktur ab 2021/22 Vermarktung ab ca. 2022 Baubeginn (Hochbau) ab ca. 2024 Frau Zlonicky geht auf die Vergabeverfahren ein. Ausschreibungseinheit ist das Baufeld, die jeweiligen Vergaben erfolgen nach Konzeptkriterien. Diese Kriterien (Konzeptinhalte, Preis) werden zurzeit noch diskutiert, auch die Gewichtung der einzelnen Kriterien. Frau Zlonicky wünscht sich abschließend eine weitere Unterstützung durch die Bürger*Innen. Herr Luchterhandt verdeutlicht, dass alle Stellungnahmen, Anregungen und Fragen schriftlich gemacht werden müssen, d. h. entweder auf Kärtchen an den Stellwänden in den Themenkojen oder per Post oder E -Mail. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich zum 30. April 2019 an den Bezirksbürgermeister gerichtet werden. 3. Arbeit in Themenkojen Herr Luchterhandt leitet zu den Themenkojen über. Die Kojen befassen sich mit den Themen- bereichen Verkehr, Verfahren und Planung. Den Bürger*Innen wird zwischen 19.00 und 20.00 Uhr weitere Gelegenheit geboten, sich vertieft zu informieren, mit den Planer*Innen zu diskutie- ren sowie Anregungen, Fragen und Stellungnahmen abzugeben. Die Fragen und Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Themen und Inhalt im Folgenden zu- sammengefasst: 3.1 Themenkoje: Verkehr Öffentlicher Verkehr Erst S-Bahn fertig, dann bebauen, um MIV zu vermeiden S-Bahnhof Poll frühzeitig planen Einbeziehung der Seilbahn-Planungen Früh genug klären, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist Anregungen Straßenbahn/Stadtbahn Linie 7 täglich im Stau ab Südbrücke Linie 7 autark von Straßenverkehr Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen Linie 7 auf Siegburger Straße als U-Bahn Verlängerung Linie 7 bis Messe/Deutz Linie 7 weiterführen bis Bahnhof Messe/Deutz Wie wird die Linie 7 angebunden? Deutzer Hafen als regionaler Bürostandort mit Stadtbahn an Bahnhof Deutz anschließen Direkte Verbindung zum Bahnhof Deutz machbar machen Stadtbahn Poll-Deutzer Hafen – Deutzer Bahnhof – Mülheim, am besten von Siegburger Str. über Gotenring Stadtbahnführung zwischen Poll-Salmstraße und Deutzer Freiheit sollte unterirdisch ge- führt werden, um oberirdisch Platz zu schaffen für MIV + ungehinderter Verkehr der Straßenbahn + höhere Frequenz Bus wird nicht genutzt, wenn es Parallelverbindung mit Straßenbahn gibt, Straßenbahn- kapazitäten ausbauen Warum kann ich vom Deutzer Hafen aus mit der KVB den Chlodwigpatz nicht erreichen? Wie kann man die Möglichkeit der Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise so starr ig- norieren? Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen Aktive Mobilitätsformen Breite Radschnellwege auch zum Bahnhof Messe/Deutz Rampe zur Südbrücke möglichst schnell realisieren Rampe zur Südbrücke so früh wie möglich realisieren Rampe von Südbrücke linksrheinisch dringend mit einplanen Anbindung für Fußgänger an die Severinsb rücke verbessern, um weitere Rheinbrücke einzusparen Konzept für Radabstellplätze sowohl für Private, Besucher und Shared. Überdacht, be- leuchtet, sicher Erschließung Verkehrsanbindung in die südliche Alfred-Schütte-Allee sichern Für zu- und abfließenden Verkehr müssen auch die neuen Gewerbeflächen Kaltenborn- weg und Dr.-Simon-Straße berücksichtigt werden Verlängerung des Rolshover Kirchwegs: Anwohner berücksichtigen Verkehrslösungen sollen teils als Vorleistung erbracht werden, damit Nutzen geprüft/ bewiesen werden kann Wohin soll der Verkehr, wenn die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols- hover Straße mündet, dann abfließen? Siegburger Straße Staugefahr Siegburger Straße: bei Sperrung A4 fahren alle KFZ durch diese Straße, auch SL7 betroffen Kein Mischverkehr (KFZ& Bahn) auf der Siegburger Straße Begrüntes Rasengleis an der Siegburger Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hi n- sichtlich Schall und Optik. Mehr Bäume Siegburger Str. nur noch eine Spur je Richtung, mehr Raum für andere Verkehre. G e- schwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem San d- berg Falls die Beruhigung der Siegburger Str. erfolgt, sind Sorgen weg Ruhender Verkehr Reduzierung Stellplätze bei gefördertem Wohnungsbau Parksituation tagsüber auf dem Poller K irchweg ist heute schon sehr angespannt! Wie werden die wegfallenden Parkmöglichkeiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen? Wo werden die Besucher parken, die auf den Poller Wiesen grillen wollen? Parken bisher teilweise auf den Brachflächen die jetzt bebaut werden sollen Parksituation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Bürogebäude östlich der Siegburger Straße ? Weitere Aspekte Warum bei der Innenstadtlage nicht als autofreie Siedlung konzipieren? Wo ist die Brücke über den Rhein geblieben? 3.2 Themenkoje: Verfahren Wann werden die Fachgutachten beauftragt? Antworten von März 2018 veröffentlichen Festsetzungen der Bauleitplanung Kein reines & allgemeines Wohngebiet, sondern MU Festsetzung von Höhen anstelle von Vollgeschossen Keine Baugrenzen nach "innen" festsetzen Sind Dichte und Höhe nicht zu hoch? Wie viele Geschosse sind geplant? Sehe ich von Poll aus noch den Dom? Umsetzung und Vermarktung Wie wird die Qualität von COBE in die Umsetzung gebracht? Wie wird die Qualität von COBE sichergestellt? Große Investoren mit "kleinen" Interessenten frühzeitig zusammenbringen (Koordinie- rung) Nicht komplettes Baufeld an einen Investor/Bauträger à Uneinheitlichkeit fördern / Früh- zeitig Kooperationen auf einem Baufeld einrichten Vermarktung GE-Flächen: Könnte der Bund mit einem kreativen Konzept ein geeigneter Investor sein? Was heißt Vermarktung ab 2022? Baufelder oder Wohnungen? Wie und wann laufen die Vergaben der Baufelder? Konzeptvergaben? Wer ist für die Vermarktung zuständig? An wen bei Interesse wenden? Ist eine Mitwirkung im Rahmen der Umsetzung (2022) möglich? Wie läuft die Vermarktung? Gestaltung Ist mit der Gestaltung der Bestandsgebäude (Mühle) jemand vertraut? Ist eine ausreichende Belichtung/Besonnung sichergestellt? Architektonisches Highlight am Wasser schaffen Uneinheitlichkeit planen: lebendiges Quartier (Nutzungen & Baugestalt) Erdgeschosszonen durchgehend beleben Kultur und Sport Weiterführende Schule "Essigfabrik" als kulturelle Identität rechtzeitig Verlängerung des Mietvertrages zur Ver- meidung eines Kulturstaus in Deutz Hafennutzung für Kanupolosport Möglichkeit von hochgelegenen Wasserflächen für Wildwasserparcours zur Belebung des Quartiers Bleibt die Essigfabrik? Wo bleibt die Kultur? Werden öffentliche Toiletten im Bereich der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt? Was gibt es für Angebote für junge Leute? Was sichert die Lebensqualität? Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsaspekte integrieren Werden im B-Plan die Ansätze zum nachhaltigen Quartier aufgenommen? Und wird der B-Plan systematische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung und Quartiersentwicklung aufnehmen? Sozialer Wohnungsbau Anteil Sozialer Wohnungsbau? Nicht nur sozialer Wohnungsbau / Bezahlbare Wohnungen für Paare und Familien Lärm Schallreflektion in Richtung Poll mit berücksichtigen Schallreflektion der Bahn in Zusammenhang mit hoher Bebauung im Süden berücksich- tigen Wie lässt sich der bauliche Schallschutz entlang der Bahn langfristig sichern? Was pas- siert, wenn der Lärmschutz (auch die Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird? Verkehrsinfrastruktur Warum keine Gondel über Rhein Richtung Altstadt? Prüfung der Überregionalen Bereitstellung von Ladekapazitäten für E-Mobilität Anbindung für Fuß- und Radverkehr MobilitätsHub einrichten? Wie sieht die Planung für Besucherparkplätze aus? Haupterschließung nicht als Rennstrecke ausbilden Begleitgremium für barrierefreie Ausgestaltung der Freiräume Einbindung von Be- troffenen Weitere Aspekte Wer ist Träger der Planung? Weiße Flecken zur Entwicklung lassen Betriebliches Gesundheits-Management konzeptübergreifend Fällt der Lidl an der Siegburger Str. weg? 3.3 Themenkoje: Planung Gestaltung Hohe, dichte, dunkle Bebauung stellt "Angstraum" dar (außerhalb der Bürozeiten) Erlebbarkeit Hafenbecken sollte durch Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden Domblick muss genießbar sein / Balkone und Terrassen mitplanen / nicht zu nüchterne Fassaden Silos der Mühlen ersetzen oder grundlegend ändern Abwechslungsreiche Fassaden Verkehrsinfrastruktur Fahrradgaragen mit Anfahrt über Rampen (autofreie Siedlung) Möglichkeiten Fahrräder auch anzuschließen Barrierefreier Zugang zur Südbrücke Barrierefreie Fahrradkeller in Wohngebäuden & ausreichend Fahrradstellplätze auf Ge- lände Bei KFZ-Brücke Option für Bahnverbindung zum Rheinhafen offenhalten / Stadtbahn oder zukünftig autonome Mobilität denkbar Umweltaspekte Gebäude im Passivhaus oder Plusenergie-Standard bauen Gibt es ökologische Ideen im Bereic h Wasser? (Regenwassernutzung, Energie - Gewinnung) Ist ein autarkes Energiekonzept eine Möglichkeit? Kultur und Sport Wie kann es sein, dass ein modernes Stadtviertel keine Theaterräume oder Spielstätten beinhaltet? Industriecharme für kulturelle Angebote oder kulturelles Abendprogramm nutzen Forderung nach kulturellen Angeboten Kunst; Tanz; Theater; Veranstaltungsstätten Anspruchsvolles Bildungsprogramm für breites Publikum Atelierhäuser für bildende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen Berücksichtigung Fußball- und Sportplätze Trimm-Pfad für Kinder und Erwachsene "weiße Flecken" berücksichtigen Sport, Kultur, Jugend Pool unbedingt weiterentwickeln. Zu wenige Freibäder in Köln Lärm Lärmpegel Unterschied zwischen geschlossen – und fast geschlossener Blockrandbe- bauung Mehr Lärm im Norden von Poll durch Schallreflektion von der hohen Bebauung im S ü- den des Hafens? Lärmschutz durch Lärmschutzwände direkt an der Zugtrasse? Umsetzung und Vermarktung Wunsch nach höherem Anteil an Baugruppen (unmittelbare Mitgestaltung/moderne Wohnkonzepte) Offene Wohnkonzepte berücksichtigen (modernes Wohnen) Kooperationen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten und sozialen – und kulturellen Trägern prüfen und fördern Werden bei der Vergabe des Wohnraums anteilig Kölner Bürger bevorzugt? Weitere Aspekte Vergleich zu München: kooperative Quartiersentwicklung durch Verpflichtung der Inves- toren (1€/qm BGF) Werden Co-Working-Spaces berücksichtigt? Beide Blöcke zwischen Rheinwiesen und Hafenbecken stehen zu eng zusammen und verbauen Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 4. Zusammenfassung und Diskussion Den Abschluss des Abends bildet ein Gesprächskreis zu den Themen der Kojen. Im Fishbowl- Format wird in einem Stuhlkreis ein gemeinsames Gespräch zwischen Expert*Innen und Bü r- ger*Innen geführt. Herr Hupke, Herr Greitemann, Frau Zlonicky und Herr Röhrig besetzen die Plätze in der Bowl dauerhaft, Herr Harzendorf und Herr Carls kommen für das Thema Verkehr hinzu, Herr Noky für die Themen Planung und Verfahren. Die Bürger*Innen sin d eingeladen, sich dazu zu setzen und Fragen an die Expert*Innen zu stellen sowie dem Gespräch zu folgen. Die Ansprechpartner*Innen aus den Kojen tragen im Plenum einleitend eine kurze Zusammen- fassung aus den Kojen vor. Im Rahmen der Abwägung wird eine vollständige Behandlung aller Eingaben erfolgen. 4.1 Koje Verkehr Zusammenfassung aus der Koje: Herr Dörkes Das Konzept und die angedachten Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens treffen grundsätzlich auf Zustimmung. Eine Vielzahl der Anregungen betreffen die Straßen - /Stadtbahnlinien und im Speziellen die Linie 7. Es wird eine Anbindung an den Bahnhof Köln Messe/Deutz gewünscht. Außerdem soll die Bahn möglichst unabhängig vom Straßenverkehr geführt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Um setzung der S-Bahn 16 und der damit verbundene Ausbau der Südbrücke. Der grundsätzlichen Hierarchie der inneren Erschließung des Plangebietes wird zugestimmt. Hinsichtlich des Radverkehrs wird eine frühzeitige Umse t- zung der Auffahrt zur Südbrücke gewünscht , die Umgestaltung der Alfred -Schütte-Allee wird positiv gesehen. Stellungnahme Bürgerin 1 Die Bürgerin verweist hinsichtlich der Situation des Radverkehrs in der Gesamtstadt Köln auf die Ergebnisse des ADFC -Fahrradklimatests und der dort dargestellten negativen Entwicklung. Sie bemängelt fehlende Rheinquerungen und fehlende Verbindungen mit dem Umland. Für das Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonderen sieht sie e in hohes Konfliktpotenzial bei Interaktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, verstärkt durch die wachsende Pedelec - Nutzung. Als Positivbeispiel werden die Niederlande angeführt. Ein weiterer Aspekt ist die A n- passung der Lichtsignalanlagen-Schaltung auf den Radverkehr. Herr Hupke nennt als Manko in der Innenstadt die wenigen Brücken für Fußgänger und Rad- fahrer über den Rhein. Er nennt mögliche Vorhaben, die aktuell geprüft werden, wie etwa die Fußgängerbrücke in der Parkstadt Süd, eine Verbindung zum Rhei nauhafen und die südliche Verbreiterung Hohenzollernbrücke. Als positives Beispiel für den Radverkehr nennt er Kope n- hagen. In Bezug auf Querungsmöglichkeiten ist sich Herr Hupke sicher, dass der Vorschlag einer Seilbahn für Furore sorgen wird. Herr Carls nennt einige Beispiele, wie die Belange des Fuß- und Radverkehrs bei der Planung berücksichtigt werden, etwa durch die Umsetzung eines Boulevards auf der Alfred Schütte - Allee, einer Fußgängerbrücke über das Hafenbecken und Verbesserungen auf der Siegburger Straße. Stellungnahme Bürger 2 Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssituation auf der Siegburger Straße. Als Probleme sieht er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und Autoverkehr. Er wünscht sich eine Ent- zerrung des Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunnelung oder eine Führung eines Teils des Verkehrs östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor. Neben dem Mischverkehr sieht er den Parkraum als großes Problem, da auch bei einer Entwicklung zu umweltfreundlichen Ve r- haltensweisen im Verkehr der heutige Bestand der Autos noch über Jahre erhalten bleibt. Herr Carls erläutert, dass für die Siegburger Straße verschiedene Varianten geprüft werden. Zunächst ist eine Durchplanung von "Am Schnellert" bis "Auf dem Sandberg" notwendig, um bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Ordnung der Verkehre vorzusehen. Der Durc h- gangsverkehr über die Siegburger Straße soll erschwert werden, etwa durch betriebliche Maß- nahmen an der Lichtsignalanlage "Auf dem Sandberg". Herr Carls erläutert, dass sich die Pla- nungen im Anfangsstadium befinden. Als Endresultat wird es ein Verkehrskonzept für die Sieg- burger Straße geben, welches die Verkehre in Zukunft deutlich verbessern wird. Stellungnahme Bürger 2 Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ruhenden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten entstehen, da durch den ruhenden Verkehr wertvoller Verkehrsraum genommen wird. Der Bür- ger kritisiert die Begrifflichkeit "bezahlbarer Wohnraum". In Bezug auf den geförderten Wo h- nungsbau fordert er, dass diesem kein Stellplatz zug estanden werden soll, da in dieser Lage das Privileg besteht, alles zu Fuß erreichen zu können. Herr Greitemann erklärt den Unterschied zwischen bezahlbarem Wohnraum und öffentlich gefördertem Wohnraum. Der bezahlbare Wohnraum ist oberhalb des öffentlich geförderten Wohnraums angesiedelt. Die vorgesehenen 30 % öffentlich geförderter Wohnraum sind das Minimum, welches umgesetzt werden soll. Bezahlbarer Wohnraum ist ein Zusatz, um den g e- kämpft werden muss. Herr Röhrig macht deutlich, dass der Deutzer Hafen ein gemischtes Quartier für die Breite der Bevölkerung werden soll. Er berichtet aus anderen Quartiersentwicklungen mit besonderer Konzeptvergabe, wo gemeinsam zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und der Kölner Lebenshilfe ein Café errichtet wurde, welch es an zentraler Stelle für eine Platzbelebung sorgt. Darüber hinaus wird es dort eine Beratungsstelle für mobiles Wohnen für Menschen mit Ei n- schränkungen geben. Solche Dinge können funktionieren, wenn die Vergaben zusammen mit einer Stadtentwicklungsgesellschaft erfolgen. So ist es auch im Deutzer Hafen vorgesehen. Wohnen in zentraler Lage ist ein wichtiges Thema. Wird der Standort dem freien Markt überlas- sen, führt die Lage zu Höchstpreisen. Das kooperative Baulandmodell gilt und bietet Reguli e- rungsansätze im Deutzer Hafen. Da neues Baurecht geschaffen wird, sind 30 % geförderter Wohnungsbau vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch bei sozialem Wohnungsbau eine Ko n- zeptvergabe möglich. Hinsichtlich des bezahlbaren Wohnraums gilt, dass Neubau teuer ist und di eser auch refinan- ziert werden muss. Zugleich bringt dieser Neubau Qualität und Volumen in den Markt. Aktuell liegen die Neubaumieten in Köln bei etwa 14 – 16 €/m². Es gibt bereits Initiativen mit Mieten von unter 10 €/m², womit weitere Einkommensgruppen erreicht werden können. Abschließend erläutert Herr Röhrig, dass es beim Stellplatzschlüssel keine Unterschiede nach Art des Wohnungsbaus geben wird. Herr Harzendorf verweist bezüglich der Stellplätze auf den neuen Spielraum der Kommunen durch die neue Bau ordnung NRW (kommunale Stellplatzsatzungen). Bei der Anzahl der Stell- plätze besteht ein schmaler Grat zwischen Überlastung des öffentlichen Raums und Unteraus- lastung der gebauten Stellplatzanlagen. Aktuell gibt es einen Prozess zur Erweiterung der Stell- platzsatzung durch weitere Aspekte, wie etwa die Versorgungsqualität des Standortes. Auch verweist er auf die starken räumlichen Unterschiede innerhalb der Stadt bezüglich des Stel l- platzbedarfs. Stellungnahme Bürger 3 Der Bürger äußert sich zunächst zur Tatsache, dass für die S16 eine neue Brücke benötigt wird und zweifelt an einer raschen Umsetzung. Er äußert Zustimmung zur baulichen Lösung des neuen Brückenzugangs, kritisiert aber die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahndamms als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragmatischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine Um- setzung der "Öhrchen" nicht vorstellen, wenngleich die Querung der Alfred -Schütte-Allee aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich ist. Herr Harzendorf antwortet, dass es Überlegungen zur Nutzung des Bahndamms gibt bzw. ge- geben habe, die geplante Spindel aber auch aus gestalterischen Aspekten als Blickfang g e- dacht ist. Herr Hupke benennt die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Stadt und Bahn als Hinder- nis. In Bezug auf das neue Viertel verweist er auf die Demonstrationen zu Mietpreisen und geht von einer veränderten Diskussion in Bevölkerung und Politik aus. Außerdem fordert er die För- derung und Planung hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität. Herr Röhrig erläutert, dass der Ausbau des Bahnknotens im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf eingeordnet wurde. Dies macht die Realisierung einer S-Bahn am Deut- zer Hafen erst möglich. Stellungnahme Bürger 4 Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken an, um dem Konzept "Stadt der kurzen Wege" gerecht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für eine Verbindung zur Südstadt aus. Frau Zlonicky verdeutlicht, dass die im Masterplan dargestellten Brücken nicht Gegenstand der Planung zum Deutzer Hafen sind. Allerdings können diese weiter ermöglicht werden. Zurzeit laufen im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Vorbereitungen für eine Machbarkeitsstu- die zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung. Stellungnahme Bürger 5 Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 0,7 für zu hoch. Der Bürger ist grundsätzlich gegen die vorgesehene Nutzung. Er gibt zu bedenken, dass Tiefgaragenplätze die Kosten des Wohnungsbaus erhöhen. Herr Harzendorf verweist auf die Stellplatzsatzung, welche die Zahl der notwendigen Stellplät- ze im Wesentlichen auf Basis der ÖV -Lagegunst bestimmt. Diese Satzung soll um weitere As- pekte ergänzt werden. Je nachdem, welche Maßnahmen getroffen werden, ergeben s ich be- stimmte Abminderungsfaktoren. Der Stellplatzschlüssel von 0,7 ist nicht abschließend, zum jetzigen Zeitpunkt kann aber noch keine konkrete Zahl genannt werden. Frau Zlonicky ergänzt, dass neben der Diskussion um die notwendigen Stellplätze in Tiefgara- gen der Hochwasserschutz zu beachten ist (vorgesehene Rückhaltefunktion der Tiefgaragen im Hochwasserfall). Stellungnahme Bürgerin 6 Die Bürgerin äußert sich zum Thema Barrierefreiheit und wünscht sich ein Einbeziehen von Betroffenen als "Expert*Innen in eigener Sache". Damit lässt sich verhindern, dass im Nac h- hinein Änderungen notwendig werden, wie es bei anderen Projekten häufig der Fall gewesen ist. Herr Harzendorf versichert, dass der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet wird. Allerdings sind die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass konkrete Bausteine genannt und verortet werden können. Die vorgegebenen Standards werden jedoch umgesetzt. Eine Ber a- tung durch Gruppen, eigenes Wissen und ein Beteiligungsverfahren werden in die Planungen einfließen. Er berichtet, dass sich die Definition von Barrierefreiheit in einer stetigen Entwicklung befindet. Herr Hupke stellt die Wichtigkeit der Verbände heraus, die sich für Barrierefreiheit einsetzen und fordert diese auf, sich weiterhin zu äußern. Nach der Bebauung ist auch bei der Nutzung, etwa durch Geschäfte, weiter auf die Barrierefreiheit zu achten. Stellungnahme Bürger 7 Der Bürger fragt, ob die Straße "Im Hasental" für eine verbesserte Anbindung an den Zubringer ertüchtigt wird, auch mit Ve rweis auf häufige Unfälle. Eine Verkehrsentlastung durch Verbi n- dung über den Vingster Ring erachtet er als geeignet. Er gibt allerdings zu bedenken, dass eine Verbindung über den Vingster Ring eine Querung der Güterverkehrstrasse erfordert. Herr Carls äußert, dass verschiedene Varianten geprüft werden. Neben einer Ertüchtigung der Straße "Im Hasental" wird eine Variante zur Entlastung bzw. keiner weiteren Belastung der Straße geprüft. Zusätzlich stellt er noch einmal die bisherige Ergebnisoffenheit heraus. Einer Ertüchtigung der Verbindung über den Vingster Ring steht Herr Harzendorf kritisch ge- genüber, da dies zu einer unerwünschten Verlagerung von Verkehren der Autobahn auf städti- sche Straßen führt. Herr Hupke äußert, dass das Fehlen einer attraktiven Querung des Rheins zu vielen Umwegen im motorisierten Verkehren führt. Eine Verbesserung der Rheinquerung werde die Nutzung an- derer Verkehrsmittel attraktiver machen und den Verkehr auf der Siegburger Straße reduzieren. Stellungnahme Bürger 8 Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche Seilbahn berücksichtigt wird. Herr Harzendorf erläutert, dass die Seilbahn der Verwaltung erst seit kurzer Zeit als Prüfantrag vorliegt und daher noch nicht Gegenstand der Planung sein kann. 4.2 Kojen Planung und Verfahren Zusammenfassung aus der Koje Planung: Frau Trinks In der Koje Planung wird ein großes Spektrum an Themen angesprochen: Wohnen: Es sollen Baugruppen und moderne Wohnkonzepte berücksichtigt werden. Arbeiten: Die Errichtung von Co-Working-Spaces wird angeregt. Kultur und Bildung: Insbesondere in den Abendstunden soll kein "totes" Viertel entste- hen. Dem kann durch die Schaffung eines kulturellen Angebots und Bildungsprogramms begegnet werden. Darüber hinaus wird der Wunsch geäußert, Atelierhäuser, Theater und Spielstätten zu berücksichtigen. Neben der Grundschule soll auch über eine weiter- führende Schule im Viertel nachgedacht werden. Freiraum: Bei der Freiraumplanung sollen auch die Bedürfnisse von Jugendlichen mi t- gedacht werden. Es wird angeregt S port- und Fußballplätze sowie einen Trimm -Dich- Pfad zu schaffen. Außerdem gilt es, Angsträume zu verhindern (Bereich Am Schnellert zwischen den hohen Gebäuden und Bahndamm). Energie: Ein Konzept zur ökologischen Energiegewinnung und weiterführend zur autar- ken Energieversorgung soll von Beginn an mitgedacht werden. Nach Möglichkeit sollen Passivhäuser entstehen. Architektur: Es besteht der Wunsch nach Abwechslung insbesondere in der Fassaden- gestaltung. Außerdem sollen Balkone und Terrassen geplant werden. Mobilität: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Tiefgaragen sind erwünscht, ebenso wie eine Rampe an der Südbrücke für den Radverkehr. Zusammenfassung aus der Koje Verfahren: Herr Noky Zentrale Forderung ist die Verstetigung der Beteiligung, auch bei der U msetzung nach A b- schluss des formellen Verfahrens. Großes Interesse besteht an der Frage, wie es weiter geht und wie zentrale Aspekte des COBE-Entwurfs in der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Auch zur Umnutzung der Mühlen gibt es eine Vielzahl von Fr agen. In der Koje werden auch viele Aspekte aus dem Themenkomplex Verkehr sowie dem Thema Kultur thematisiert. Herr Hupke äußert noch einmal das Ziel eines lebendiges Viertels. Bezüglich des Themas Sport sagt er, dass die vielen Kinder und Jugendlichen, die im Viertel wohnen werden, sich am besten über den Sport integrieren lassen. Er schlägt vor, Flächen im Besitz der Stadt in der Nä- he des Vereins Deutz 05 für den Sport vorzuhalten. Stellungnahme Bürger 9 Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare Ankermieter gibt. Er fragt weiterhin, in welchem Maße Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Planungsprozess berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite hat er die Befürchtung einer Überfrachtung der Planung. Herr Röhrig verweist auf den Wunsch der Befristung der schriftlichen Vereinbarung mit der REWE, um noch genügend Zeit zur Alternativensuche zu haben. Beim Vergleich der Zielpl a- nung bezüglich der Zahl der Beschäftigten und den Anforderungen der REWE lässt sich sagen, dass der Standort zu klein für die Konzernzentrale ist. Generell ist ein belebtes Quartier g e- wünscht. Frau Zlonicky verweist auf die Liste der Fachgutachten, die durchgeführt werden sollen. Insge- samt solle n etwa 30 Fachgutachten erstellt werden. Im weiteren Planungsverlauf ist u. a. ein Klimagutachten als Basis für den Umweltbericht vorgesehen. Stellungnahme Bürger 7 Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbeckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. Er gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich belebt und aufwertet, und dass nicht der glei- che Fehler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll. Er wünscht sich weitere Informationen zum Sportkonzept. Herr Greitemann versichert, dass die Sportnutzung des Hafenbeckens weiterhin möglich sein soll. Nicht gewollt sind hingegen Partyschiffe und Hausboote. Zum Sportentwicklungsplan ä u- ßert er, dass die Erstellung eines Entwicklungsplans Deutzer Hafen für den Sport als Leuch t- turmprojekt beschlossen wurde. Insgesamt soll auf die Bedarfe des Sportes geachtet werden. Im schulischen Bereich im Westen des Plangebiets besteht die Herausforderung der Durchwe- gung. Stellungnahme Bürger 10 Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstaltungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt. Herr Hupke verdeutlicht, dass der Erhalt der Essigfabrik durch den Nichtbesitz des Grun d- stücks erschwert wird. Er empfiehlt die rechtzeitige Einhol ung guter Beratung und rechtlicher Unterstützung. Herr Greitemann fügt hinzu, dass die Stadt grundsätzlich immer für Gespräche zur Verfügung steht. Es werden intensive Gespräche über Kulturbausteine in verschiedenen Formen geführt. Mit Bildung sind nicht z wingend nur Schulen gemeint. Die Umsetzung dieser Bausteine wird einen großen Beitrag zur Belebung des Viertels leisten. Stellungnahme Bürger 7 Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan die Vision einer Wildwasserstrecke für den Kanusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Strecke werde für eine hohe Belebung sorgen. Stellungnahme Bürgerin 6 Die Bürgerin fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit geplant ist. Sie nennt im Besonde- ren den Bereich Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten in Köln gibt. Herr Greitemann erläutert, dass neben dem Begleitgremium Masterplan aktuell kein weiteres Gremium geplant ist. Er sichert aber eine Einbindung der Fachgruppen und Verbände für Barri- erefreiheit in die weiteren Prozesse zu, insbesondere auch bei der Umsetzung. Gleiches gilt für die weitere Entwicklung in Bezug auf den Sportentwicklungsplan. Herr Röhrig berichtet über Überlegungen zur Aufstellung einer Quartiersmanagementgesel l- schaft. Von dieser kann auch das Thema Barrierefreiheit betrachtet werden. Herr Luchterhandt schließt die Fishbowl und bedankt sich für die rege Diskussion. Herr Röh- rig und Herr Greitemann bedanken sich abschließend für die umfangreiche Beteiligung. Herr Hupke bedankt sich ebenfalls und stellt insbesondere die Beteiligung von Bürger*Innen umlie- gender Bezirke als positiv heraus. Die Veranstaltung endet um 21.15 Uhr. gez. Trinks ____________________ ____________________ Andreas Hupke Katharina Trinks (Bezirksbürgermeister (Stadtplanungsamt) des Stadtbezirks Innenstadt) -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Trin Sa Vorlagen-Nummer 2549/2019 Freigabedatum 08.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 227. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: „Deutzer Hafen" in Köln-Deutz Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 227. Flächennutzungsplanänderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes Deutzer Hafen fortzuführen (siehe Anlage 5). Die Er- gebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel Die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt-Gremberg stellten fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes. Der Deutzer Hafen diente der Versorgung der dort angesiedelten Firmen. Der Rück- zug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring große Brachflächen und setzte einen Konversionsprozess in Gang, der bis heute anhält. Heute befinden sich im Hafen überwiegend hafenfremde Nutzungen, nur noch drei Unternehmen nutzen den An- schluss an die Wasserstraße. Darüber hinaus ist der Deutzer Hafen seit seiner Entstehung im Jahr 1906 Standort der Auermühle und der Ellmühle, die im Verlauf zu einer gewerblichen Mühleneinheit fusionierten. Der Strukturwandel in der Flächennutzung und die inzwischen geplante Verlagerung der Mühlen bewirkten, dass über eine neue Nutzung des innerstädtischen Standortes, besonders vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Wohnraum und Büroflächen in gut erschlossenen Lagen, nachgedacht werden konnte. Der Deutzer Hafen liegt größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Die Um- nutzung des Areals ist erst seit einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 03. Juni 2014 (AZ 4 CN6.12) zum Bauen in Überschwemmungsgebieten unter Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes im Einklang mit dem Wasserhaushaltsrecht möglich. Der Integrierte Plan wurde von Januar 2017 an unter Fortschreibung der begleitenden Fachgutachten wie beispielsweise für den Verkehr, die Hochwasservorsorge, den Lärmschutz, den Boden, die Be- lichtung, die Durchlüftung und den vorbeugenden Brandschutz weiter entwickelt. Am 27.09.2018 hat der Rat den Integrierten Plan Deutzer Hafen als städtebauliches Konzept beschlossen. Dem voraus ging 2016 ein kooperatives Werkstattverfahren, bei dem 5 Planungsteams Ideen und Konzepte für die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens erarbeitet haben. Der Entwurf des Teams um das Kopenhagener Architekturbüro COBE wurde als Sieger gekürt. Der Integrierte Plan, den das Team COBE in Folge unter einer umfassenden Beteiligung der Kölner Stadtgesellschaft und in enger Zu- sammenarbeit mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft moderne stadt, den Fachämtern der Stadt Köln sowie externen Fachgutachtern erarbeitet hat, bildet die Grundlage und Leitlinie für die Bauleitplanung. Flankierend zum Integrierten Plan hat der Rat mit dem Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) am 22.09.2016 die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eingeleitet. Mit dem Beschluss der Entwicklungssatzung nach § 165 Abs. 6 BauGB am 03.05.2018, hat der Rat die förmliche Festsetzung des Entwicklungs- bereichs festgelegt. Am 20.09.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung der 227. Änderung des Flächennutzungsplans "Deutzer Hafen" und am 15.11.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz getroffen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mit dem Einleitungsbeschluss zur 227. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Stadtentwick- lungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) für das Plangebiet "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung zur Bauleitplanung Deutzer Hafen, die die 227. Änderung des Flächennut- zungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans umfasste, hat vom 09.04.2019 bis 30.04.2019 stattgefunden. Die Abendveranstaltung am 09.04.2019 beinhaltete eine Ausstellung sowie einen in- formativen Vortrag mit einer Präsentation zum Stand der Planung. Anschließend konnten sich die Bürgerinnen und Bürger in den Themenkojen weiter informieren und Stellungnahmen in Form von 3 Karteikarten abgeben. Den Abschluss bildete ein Gesprächskreis im Plenum mit der Möglichkeit zur Diskussion und Beantwortung weiterer Fragen. Die Veranstaltung war mit ca. 400 Personen gut besucht, viele Stellungnahmen wurden bereits am Abend abgebeben. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäu- ßert sowie 83 Stellungnahmen auf Karteikarten abgegeben, davon waren 7 mündliche und 53 auf Karteikarten geäußerte Stellungnahmen FNP-relevant. Schriftliche Stellungnahmen konnten im Zeitraum vom 09.04. bis einschließlich 30.04.2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 1, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Es sind 23 schrift- liche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen, davon hatten 20 Stellungnahmen Relevanz für den FNP. In der Anlage 3.1 erfolgt die Darstellung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Weiterführung des Verfahrens Änderung des Flächennutzungsplans Der derzeitige Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Deutzer Hafens ein Gewerbegebiet, ein Industriegebiet sowie ein Sondergebiet Hafen dar. Auf Basis des Integrierten Plans soll die heutige Flächendarstellung entsprechend angepasst werden. Die geplante Art der baulichen Nutzung soll als gemischte Baufläche (M) nach § 1 Abs. 1 BauNVO, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule sowie Grünfläche dargestellt werden. Seit dem Einleitungsbeschluss hat sich eine weitere Ausdifferenzierung der Flächen ergeben. Daher sollen zusätzlich die Baufelder im Süden als gewerbliche Bauflächen (GE) nach § 1 Abs. 2 BauNVO und mehrere Baufelder auf der östlichen Halbinsel als Wohnbauflächen (W) nach § 1 Abs. 1 BauNVO dargestellt werden. Hinzu kommt außerdem ein Sondergebiet Einzelhandel (SO) nach § 1 Abs. 2 BauNVO für den geplanten Nahversorger im südöstlichen Plangebiet. Verkehr Im Zuge der Planung werden grundlegende Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, die den gesam- ten rechtsrheinischen Raum von Mülheim bis Porz betrachten. Darauf aufbauend wird ein Mobilitäts- konzept erstellt. Die Verkehrsuntersuchungen sowie Maßnahmen des Mobilitätskonzepts umfassen u.a. folgende Themenbereiche: Fuß- und Radwegenetz innerhalb des neuen Quartiers und Anbindungen an die Umgebung (Deutz, Poll, Südstadt), Erschließung ÖPNV (Buslinie zum Deutzer Bahnhof, Taktverdichtung Linie 7, neue rechts- rheinische Stadtbahnlinie 8, neue S-Bahn S16), Konzept für den ruhenden Verkehr, Mobilstationen (Car-Sharing, Fahrradverleih, Fahrradabstellanlagen), Maßnahmen zur Reduzierung des MIV-Anteils (Umgestaltung Siegburger Straße, Verlänge- rung Rolshover Kirchweg, Ausbau Porzer Ringstraße), Übergeordneter Verkehr sowie Einbeziehung geplanter Vorhaben in den benachbarten Stadt- teilen, Anbindung insb. für den Fuß- und Radverkehr in die Umgebung (u.a. Deutzer Freiheit, Poll, Porz, Innenstadt, rechtsrheinische Bezirke), Elektromobilität. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans, Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz um verkehrliche Themen ergänzt. Die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Berücksichtigung der Maßnahmen im Be- 4 reich Verkehr ist in Anlage 3.3 dargestellt. -
Anlage 3.1 Abwägungstabelle Öffentlichkeit
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A N L A G E 3 . 1 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnah- men aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 09.04.2019 durch- geführt. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäußert sowie 83 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit auf Karteikar- ten abgegeben. Es sind 23 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.04.2019 bis zum 30.04.2019 fristgereicht eingegangen. Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde nach der Frist ergänzt. Die verspätet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num- mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen, die während der Veranstaltung mündlich geäußert wurden (M-1 ff.), auf Karteikarten abgegeben wurden (K-1 ff.) sowie schriftlich eingegangen sind (S-1 ff.) fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Mündlich geäußerte Stellungnahmen im Rah- men der Abendveranstaltung M-1 M-1.1 Die Bürgerin bemängelt fehlende Rheinquerungen und fehlende Verbindungen mit dem Umland. Kenntnisnahme Der Integrierte Plan berücksichtigt die zusätzliche Rheinque- rung für Fußgänger und Radfahrer, die im Masterplan vorge- sehen wurde. Der Bebauungsplan wird die außerhalb des Geltungsbereichs gelegene Brücke auf der planungsrechtli- chen Ebene ermöglichen. Die aktuellen Bauleitplanverfahren konzentrieren sich derzeit auf die Umsetzung des Integrier- ten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. Die Rad- und Fußwegeverbindungen in die Umgebung sind Teil des Mobili- tätskonzepts. Die Anbindungen ins Umland oder eine Brücke zur westlichen Rheinseite sind nicht Regelungsgegenstand dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vorgesehe- nen Rheinbrücken werden in einem separaten Verfahren behandelt. X X M-1.2 Für das Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch Kenntnisnahme Die genaue Aufteilung der Straßenquerschnitte zu diesem X - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonde- ren sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei Inter- aktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, verstärkt durch die wachsende Pedelec-Nutzung. Zeitpunkt noch nicht festgelegt und ist Gegenstand der weite- ren Umsetzung. Der Integrierte Plan sieht eine zentrale Erschließung für den motorisierten Verkehr im Ringschluss vor. Die Hafenprome- naden, die Alfred-Schütte-Allee sowie die zwischen den Bau- feldern liegenden 'Grünen Gassen' werden dem Geh- und Radverkehr vorbehalten sein. Weiterhin wird die heutige Alf- red-Schütte-Allee für eine ausschließliche Rad- und Fuß- wegenutzung umgebaut mit getrennten Wegbereichen. In den stark frequentierten Bereichen ist ebenfalls eine weitest gehende Trennung der Verkehrsströme geplant. Konkrete Flächenzuweisungen für einzelne Verkehrsformen in den verkehrsberuhigten Bereichen erfolgen erst im Rahmen der Objektplanung. M-1.3 Sie wünscht sich eine Anpassung der Lichtsignal- anlagen-Schaltung auf den Radverkehr. Kenntnisnahme Die Steuerung der Lichtsignalanlagen wird im Zuge der Um- setzung der Planung bedarfsgerecht angepasst, ist jedoch nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanver- fahren. X M-2 M-2.1 Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssituati- on auf der Siegburger Straße. Als Probleme sieht er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und Autoverkehr. Er wünscht sich eine Entzerrung des Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunne- lung oder eine Führung eines Teils des Verkehrs östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor. nein Die Planung wird hinsichtlich ihrer verkehrstechnischen Um- setzung geprüft. Konkrete Erfordernisse für die Abwicklungen der Verkehre im Zusammenhang mit der Umsetzung des Integrierten Plans werden im Zuge der Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Trennung von Straßenbahn und Autover- kehr, insbesondere mittels einer Tieferlegung, ist – soweit nicht durch die Ergebnisse der Gutachten konkreter Hand- lungsbedarf deutlich wird – nicht Regelungsgegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. X M-2.2 Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ru- henden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten entstehen, da durch den ruhenden Verkehr wert- voller Verkehrsraum genommen wird. Kenntnisnahme Der ruhende Verkehr wird – entsprechend dem Integrierten Plan – weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht, die au- ßerdem als Retentionsraum im Hochwasserfall dienen. Bei der Bemessung der Anzahl der Stellplätze werden die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Köln berücksichtigt, X - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. die Lagegunst sowie Maßnahmen des Mobilitätskonzepts führen bei der Berechnung erforderlicher Stellplätze zu ent- sprechenden Abschlägen. M-2.3 Der Bürger kritisiert die Begrifflichkeit „bezahlbarer Wohnraum“. Kenntnisnahme Geplant ist die Umsetzung von 30% gefördertem Wohnungs- bau nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells. „Bezahlbarer Wohnraum“ ist oberhalb des öffentlich geförder- ten Wohnungsbaus angesiedelt, ist aber kein feststehender Begriff. Bezahlbarer Wohnraum soll z.B. über Genossen- schaften und Baugruppen realisiert werden. X M-2.4 In Bezug auf den geförderten Wohnungsbau for- dert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden werden soll, da in dieser Lage das Privileg besteht, alles zu Fuß erreichen zu können. nein Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re- duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. Eine neue Stellplatzsatzung ist in Bearbeitung. Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung soll dort eine Reduzierung bei gefördertem Wohnungsbau verankert werden. X M-3 M-3.1 Der Bürger äußert sich zur Tatsache, dass für die S16 eine neue Brücke benötigt wird und zweifelt an einer raschen Umsetzung. Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept wur- den sowohl mit als auch ohne S16 erstellt, um eine Umsetz- barkeit in jedem Fall zu gewährleisten. Eine Machbarkeits- studie ist derzeit in Arbeit. Die Erweiterung der Südbrücke für die S16 ist nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahren. X X M-3.2 Der Bürger äußert Zustimmung zur baulichen Lö- sung des neuen Brückenzugangs, kritisiert aber die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahndamms als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragmatischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine Umsetzung der „Öhrchen“, die der Integrierte Plan vorsieht, nicht vorstellen, wenngleich die Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Radroute über die Südbrücke erkannt. Eine neue Fahrradrampe ist Teil des Konzepts Deutzer Hafen und soll im Rahmen des Umbaus der Südbrücke für die neue S-Bahnlinie 16 erstellt werden. Die Errichtung des vorgesehenen Spindelbauwerks ist – ebenso wie Anpassungen der Fahrstreifen auf der Brücke X X - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Querung der Alfred-Schütte-Allee aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich ist. bzw. die linksrheinische Anbindung nicht Gegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. Gleichwohl werden die Hin- weise zur Kenntnis genommen. Die Nutzung des Bahndamms als Auffahrt zur Brücke wurde geprüft. Die Lösung als Rampe in Spindelform wird aufgrund der prominenten Lage aus gestalterischen Gesichtspunkten vorgezogen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung des Bahndamms für zusätzliche Gleise einer künftigen S-Bahn erwogen. Zurzeit darf ein Radweg entlang der Südbrücke aufgrund der eingeschränkten Brückenbreite nicht ausgewie- sen werden. Für Radfahrer wird sich die Situation dennoch nach dem Bau der Rampen deutlich verbessern, da die heu- tigen Fahrradschiebehilfen durch Rampen ersetzt werden. Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes – auch hinsichtlich des Rad- verkehrs – zugrunde. Die Planung und Umsetzung der im Verkehrsgutachten ermittelten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Radverkehrs in der Umgebung des Plangebietes erfolgt nicht im unmittelbaren Rahmen der aktuellen Bauleitplanver- fahren aber in zeitlichem Zusammenhang. M-4 Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken an, um dem Konzept „Stadt der kurzen Wege“ ge- recht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für eine Verbindung zur Südstadt aus. Kenntnisnahme Basierend auf dem Masterplan ist im Integrierten Plan eine zusätzliche Rheinquerung angedacht. Die aktuellen Bauleit- planverfahren konzentrieren sich jedoch auf die Umsetzung des Integrierten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. Weitere Rheinquerungen sind insofern nicht Regelungsge- genstand dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vorgesehenen Rheinbrücken werden in einem separaten Verfahren behandelt. Siehe auch M-1.1 X X M-5 M-5.1 Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 0,7 für zu hoch. Er gibt zu bedenken, dass Tiefga- nein Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re- X - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. ragenplätze die Kosten des Wohnungsbaus erhö- hen. duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. Die Unterbringung von Stellplätzen in Tiefgaragen ist wesent- licher Bestandteil des Integrierten Plans, da die Freiräume möglichst nicht durch ruhenden Verkehr beeinträchtigt wer- den sollen. Darüber hinaus bieten die Tiefgaragen erforderli- chen Retentionsraum im Hochwasserfall. M-5.2 Der Bürger ist grundsätzlich gegen die vorgesehe- ne Nutzung. Kenntnisnahme Der Rat der Stadt Köln hat sich durch den Beschluss des Integrierten Plans zur Umsetzung des Konzepts bekannt. Die Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem hohen Wohnraum- und Arbeitsplatzbedarf in der Stadt Köln gerecht zu werden. X X M-6 Die Bürgerin wünscht sich in Bezug auf das The- ma Barrierefreiheit ein Einbeziehen von Betroffe- nen als „Expert*Innen in eigener Sache“. Sie fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit geplant ist. Sie nennt im Besonderen den Bereich Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten in Köln gibt. teilweise Es ist beabsichtigt, die Erschließung im gesamten Planbe- reich weitestgehend barrierefrei auszugestalten. Die Planung wird außerdem mit den Beauftragten für Barrierefreiheit re- gelmäßig abgestimmt. Sobald konkretere Pläne vorliegen, erfolgt die regelmäßige Einbindung der Behindertenbeauf- tragten. X M-7 M-7.1 Der Bürger fragt, ob die Straße „Im Hasental“ für eine verbesserte Anbindung an den Zubringer er- tüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle. ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be- reich der Straße Im Hasental erkannt. Ein Verkehrs- und Mo- bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian- ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, in- wieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer Form Berücksichtigung finden. X X M-7.2 Eine Verkehrsentlastung durch Verbindung über den Vingster Ring wird als geeignet erachtet. Der Bürger gibt allerdings zu bedenken, dass eine Kenntnisnahme Der Stadt ist bewusst, dass der Ausbau der Porzer Ringstra- ße die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs er- fordert. Zurzeit erfolgt eine Bewertung verschiedener Maß- X X - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Verbindung über den Vingster Ring eine Querung der Güterverkehrstrasse erfordert. nahmen im Rahmen des Verkehrsgutachtens. M-7.3 Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbe- ckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. Er gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich be- lebt und aufwertet, und dass nicht der gleiche Feh- ler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll. ja Ein Nutzungskonzept für das Hafenbecken wird zurzeit erar- beitet. Eine Nutzung für Wassersport soll vorgesehen werden und wird im Rahmen des Konzepts geprüft. X M-7.4 Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan die Vision einer Wildwasserstrecke für den Ka- nusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Strecke werde für eine hohe Belebung sorgen. ja Siehe Lfd. Nr. M-7.3 X M-8 Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche Seilbahn berücksichtigt wird. Kenntnisnahme Da es sich bei der im Gespräch befindlichen Seilbahn noch um keine konkrete Planung handelt, kann sie zu diesem Zeitpunkt in den vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht be- rücksichtigt werden. X X M-9 M-9.1 Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare An- kermieter gibt. Kenntnisnahme Die Entwicklung der südlichen Baufelder erfolgt unabhängig eines spezifischen Ankermieters. Die Baufelder sind auch einzeln realisierbar. Stadtplanungsamt sowie moderne stadt haben bereits viele Anfragen erhalten. X M-9.2 Der Bürger fragt, in welchem Maße Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Planungsprozess berück- sichtigt werden. Auf der anderen Seite hat er die Befürchtung einer Überfrachtung der Planung. ja Die Themen Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sind we- sentliche Bestandteile der Planung und werden im Umwelt- bericht dezidiert behandelt. Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Plans wurden die Aspekte Windkomfort und Belichtung explizit berücksich- tigt. Daneben hat das Büro COBE in seinem Entwurf auch erste stadtklimatische Aspekte bei seiner Planung mitbe- dacht. Weitere gutachterliche Betrachtungen erfolgen im Rahmen der künftigen Bauleitplanverfahren, die Ergebnisse X X - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. werden dort berücksichtigt. M-10 Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstal- tungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt. ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot für den Deutzer Hafen zu etablieren. In welchem Rahmen dies geschieht, wird zzt. geprüft. X Stellungnahmen auf Karteikarten aus den The- menkojen Themenkoje Verkehr K-1 Es wird angemerkt, dass die Linie 7 täglich ab der Südbrücke im Stau steht. Hierzu wird eine generel- le Trennung von Straßenbahn und dem motorisier- ten Verkehr angeregt. Vertiefend wird eine unterir- dische Führung der Straßenbahn vorgeschlagen. Konkret wird etwa die Siegburger Straße oder der Bereich zwischen den Haltestellen Poll-Salmstraße und Deutzer Freiheit genannt. Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be- reich der Siegburger Straße erkannt. Ein Verkehrs- und Mo- bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian- ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. Eine unterirdische Führung der Linie 7 ist nicht geplant. X X K-2 Eine direkte Verbindung zum Bahnhof Messe/ Deutz soll ermöglicht werden. Vorgeschlagen wird die Verlängerung der Linie 7 oder eine rechtsrhei- nische Linie mit dem Verlauf Poll-Deutzer Hafen – Deutzer Bahnhof – Mülheim Kenntnisnahme Die mögliche Verlängerung der Linie 7 bis zum Deutzer Bahnhof wird zzt. Im Rahmen des Erschließungskonzeptes untersucht. Planungen hierzu sind nicht Gegenstand der Bauleitplanverfahren. X X K-3 Es wird nach der Anbindung der Linie 7 gefragt. Kenntnisnahme Die Linie 7 ist über die bestehenden Haltestellen Drehbrücke und Poller Kirchweg in Richtung Innenstadt und Porz/Zündorf angebunden. Eine Verbindung zum Bahnhof Deutz wird ge- prüft. X X K-4 Es wird ein begrüntes Rasengleis an der Siegbu r- ger Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hi n- sichtlich Schall und Optik vorgeschlagen. Es we r- den mehr Bäume gewünscht. teilweise Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be- reich der Siegburger Straße erkannt. Konkrete gestalterische Maßnahmen sind bislang noch nicht geplant. Die Auswirkungen von verkehrlichen Anlagen werden im X X - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Rahmen der Bauleitplanverfahren schalltechnisch unter- sucht. Falls erforderlich, werden schalltechnische Minde- rungsmaßnahmen im Bebauungsplan vorgesehen. Die Siegburger Straße soll gemäß Integriertem Plan mit einer doppelten Baumreihe bepflanzt werden, sofern sich dies auf Basis der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens realisieren lässt. K-5 Es werden breite Radschnellwege in Richtung des Bahnhofes Messe/Deutz gefordert. Kenntnisnahme Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße werden die Bedürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt. Zudem wird die heutige Alfred-Schütte-Allee im Bereich des Deutzer Hafens zu einem Radweg umgebaut. Die Radwegeplanung nördlich der Drehbrücke liegt außer- halb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanver- fahren. Es wird geprüft, ob sie in das Mobilitätskonzept sowie im anstehenden Radverkehrskonzept Porz aufgenommen wird. X X K-6 Es besteht der Wunsch, dass der barrierefreie Zu- gang zur Südbrücke möglichst schnell realisiert wird. Zusätzlich soll auch ein solcher Zugang am anderen Brückenende eingeplant werden. Kenntnisnahme Barrierefreie Zugänge sowie die Nutzung der Südbrücke als Fuß- und Radwegverbindung sind die langfristige städtische Zielsetzung. Der barrierefreie Zugang zur Südbrücke sowie die notwendi- gen Wegebreiten für eine Radwegnutzung stehen allerdings in Abhängigkeit zur Entwicklung der S-Bahn. Für diese wird zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, auf deren Basis die Planung weiter konkretisiert werden kann. X X K-7 Es wird angeregt, anstelle einer weiteren Rhein- querung, die Anbindung für Fußgänger an die Se- verinsbrücke zu verbessern. ja Die Verbesserung der Anbindung über die Südbrücke für Fußgänger und Radfahrer ist die langfristige städtische Ziel- setzung. Zurzeit ist die Nutzung der Severinsbrücke für Fußgänger durch Zugänge im Straßenverlauf sowie über die Treppenan- lage an der Siegburger Straße möglich. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen zur S-Bahnanbindung sowie zu den Rheinquerungen gemäß Masterplan wird auch die verbesserte Anbindung über die Südbrücke für den Fuß- und X X - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Radverkehr geprüft. K-8 Es wird gefragt, warum die Brücke über den Rhein in der Planung fehlt. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X K-9 Ein Konzept für Radabstellplätze für private Be- wohner-, und Besucher- sowie Shared-Räder soll erarbeitet werden. Als zentrale Anforderungen werden überdacht, beleuchtet und sicher genannt. Es werden barrierefreie Fahrradgaragen in den Wohngebäuden sowie ausreichend Fahrradstell- plätze auf dem Gelände gefordert. ja Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Plans soll durch eine Förderung des ÖPNV, des Fußgänger- und Fahrradver- kehrs einer Erhöhung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden. Dies spiegelt sich im Erschließungskonzept wieder. In den darauf aufbauenden Bauleitplanverfahren werden diese Ziele durch die Bereitstellung entsprechender Flächen weiter ver- folgt. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Fahrradstellplätzen können im Rahmen des Bebauungs- plans nicht gesichert werden, sind aber im Zuge der Umset- zung zu beachten. Die Ausstattung der geplanten Mobilitäts- stationen mit z.B. Leihrädern sowie die Lage von Fahrrad- stellplätzen wird im Rahmen des Mobilitätskonzepts geprüft und festgelegt. X X K-10 Es werden Bedenken geäußert, dass die vorgese- hene Buslinie nicht genutzt wird, da es eine Paral- lelverbindung mit der Straßenbahn gibt. Vielmehr sollten die Kapazitäten der Straßenbahn ausg e- baut werden. ja Die Buslinie folgt nur in Teilen dem Verlauf der Stadtbahn. Die Buslinie übernimmt eine kleinteiligere Anbindungsfunkti- on, insbesondere auf der westlichen Halbinsel, um so durch Umsteigemöglichkeiten eine gute Erreichbarkeit für das ge- samte ÖPNV-Angebot sicherzustellen. Der Bus sorgt zudem für eine direkte Anbindung des Deutzer Hafens an den Bahnhof Deutz. Die Linie 7 wird außerdem untersucht, siehe Lfd. Nr. K-2. X X K-11 Es wird als Frage formuliert beanstandet, dass vom Deutzer Hafen der Chlodwigplatz nicht mit der KVB erreicht werden kann. Kenntnisnahme Durch Umsteigemöglichkeiten wird die Erreichbarkeit einzel- ner Haltestellen in der Regel gewährleistet. Es ist mittel- bis langfristig geplant, eine S-Bahn-Verbindung (S16) über die Südbrücke in die Südstadt herzustellen. Vom Ubierring aus sieht die bisherigen Planung gemäß Masterplan Innenstadt lediglich die Prüfung einer Fuß- und Radwegebrücke zum Deutzer Hafen vor, siehe auch Lfd. Nr. M-3.1. X X - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. K-12 Es wird gefordert bei der KFZ-Brücke die Option für eine Bahnverbindung zum Rheinhafen offen zu halten, da eine Stadtbahn oder zukünftig auch au- tonome Mobilität denkbar ist. nein Eine Straßenbahnanbindung von der Siegburger Straße über die geplante KFZ-Brücke auf die andere Rheinseite ist nicht geplant. X X K-13 Es wird beanstandet, dass die die Möglichkeit der Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise starr ignoriert wird. nein Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind weiter- hin betriebsnotwendig. Unabhängig davon wurde vorsorglich die Nutzung der HGK-Trasse als Stadtbahntrasse im Rah- men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung scheitert an der Höhenlage der Straßen nördlich des Bahn- damms, da diese hochwassergeschützt ausgeführt werden und entsprechend über dem heutigen Niveau liegen. Eine Durchführung unter der Bahntrasse ist damit nicht mehr mög- lich. Zusätzlich ist ein Verschwenk von der Trasse auf die Straße Am Schnellert aufgrund des Flächenbedarfs durch erforderliche Radien nicht möglich. X X K-14 Es besteht der Wunsch nach einer Einbeziehung der Seilbahn-Planungen. Es soll frühzeitig geprüft werden, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X K-15 Zur Vermeidung von MIV wird angeregt zunächst die S -Bahn-Linie zu aktivieren und erst anschli e- ßend das Areal zu bebauen. nein Für die S-Bahn wird zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen werden parallel zur Entwicklung der S-Bahn-Linie durchgeführt. Die ÖPNV- Erschließung des Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn ge- sichert. Des Weiteren wird ein Mobilitätskonzept entwickelt, um den MIV-Anteil weiter zu reduzieren. X X K-16 Eine frühzeitige Planung des S-Bahnhofs Poll wird gewünscht. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-15 X X K-17 Es wird gefragt, wie sich Planung auf die Parksitu- ation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Büro- gebäude östlich der Siegburger Straße auswirken wird. Kenntnisnahme Der Bereich östlich der Siegburger Straße ist nicht Rege- lungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahren. Die Büros und Gewerbebetriebe östlich der Siegburger Straße müssen selbst die für die Mitarbeiter*Innen benötigten Stell- plätze nachweisen und für Mobilitätsangebote sorgen. Im Bereich des Deutzer Hafens werden ausreichend Stell- X X - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. plätze für Bewohner, Besucher und Arbeitende in Parkhäu- sern und Tiefgaragen vorgesehen sowie ausreichend Mobili- tätsangebote geschaffen, so dass kein erhöhter Parkdruck östlich der Siegburger Straße aufkommen wird. K-18 Es wird gefragt, wo Besucher der Poller Wiesen nach einer Bebauung der Fläche parken können. Aktuell parken diese häufig auf den Brachflächen, die bebaut werden sollen. ja 'Wildes' Parken ist ein Phänomen in mindergenutzten Berei- chen. Durch die Entwicklung des Deutzer Hafens wird die Erreichbarkeit der Poller Wiesen für den MIV eingeschränkt. Parallel werden der ÖPNV sowie der Radverkehr in diesem Bereich ertüchtigt, so dass die Poller Wiesen als Naherho- lungsraum erreichbar bleiben. Zudem entstehen neue öffent- liche Stellplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern. X X K-19 Es wird eine Reduzierung der Stellplätze bei ge- fördertem Wohnungsbau gefordert. nein Siehe Lfd. Nr. M-2.4 X X K-20 Es werden Bedenken geäußert, da tagsüber die Parksituation auf dem Poller Kirchweg bereits heu- te sehr angespannt ist. Es wird gefragt, wie die wegfallenden Parkmög- lichkeiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen wer- den sollen. ja Auf Basis der veränderten Nutzungsstruktur im Deutzer Ha- fen sind private und öffentliche Stellplätze – überwiegend in Tiefgaragen sowie Parkhäusern– geplant. Zu Parken am Rhein, siehe Lfd. Nr. K-18. X X K-21 Es wird aufgrund der Innenstadtlage des Plange- biets gefragt, warum diese nicht als autofreie Sied- lung konzipiert wird. nein Eine autofreie Siedlung war bereits als Basis des Integrierten Plans nicht vorgesehen. Die angestrebte Nutzung (hinsicht- lich Größe und Mischung) des Areals lässt aus Sicht der Stadt Köln eine autofreie Umsetzung nicht zu. Zudem erfüllt die Parkraumbereitstellung in Tiefgaragen eine wichtige Funktion hinsichtlich des Hochwasserretentionsraums und ist wesentlicher Bestandteil des Integrierten Plans. Teilbereiche wie Promenade, Plätze und große Teile der „Grünen Gas- sen“ sind autofrei geplant. Ziel der Planung insgesamt ist auf jeden Fall eine autoarme Erschließung. X X K-22 Es soll eine überregionale Bereitstellung von La- dekapazitäten für E-Mobilität geprüft werden. Kenntnisnahme Innerhalb des Plangebiets werden Ladekapazitäten für E- Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Eine überregionale Bereitstellung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanverfahren X X - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. zur Umsetzung des Integrierten Plans. Zum Ausbau der öf- fentlichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln gibt es bereits ein Standortkonzept, dass am 4.4.2019 beschlossen wurde und von der Verwaltung umge- setzt werden soll (Session 3677/2018). K-23 Es wird gefragt, ob eine Einrichtung von Mobilitäts- Hubs vorgesehen ist. ja Innerhalb des Deuter Hafens sind sechs Mobilstationen vor- gesehen, vier davon befinden sich im Bereich bestehender oder geplanter ÖPNV-Haltestellen. An den Mobilitätsstatio- nen sollen neben Car-Sharing auch Fahrradverleih bzw. – abstellanlagen angeboten werden. X X K-24 Es wird nach der Planung für Besucherparkplätze gefragt. ja Besucherparkplätze werden innerhalb des Plangebietes in Parkhäusern zur Verfügung stehen. X X K-25 Die Haupterschließung soll nicht als „Rennstrecke“ ausgebildet werden ja Die interne Erschließung des Deutzer Hafens soll aus- schließlich der Quartierserschließung dienen. Eine entspre- chende Ausgestaltung mit verkehrsberuhigtem Charakter ist vorgesehen. X X K-26 Es wird vor der Staugefahr auf der Siegburger Straße gewarnt, da bei einer Sperrung der A4 der gesamte Verkehr über diese Straße fließt. Auch die SL7 ist betroffen. Kenntnisnahme Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes zugrunde. Das vorgetragene Szenario stellt einen Sonderfall dar, der nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung sein kann. Zur Reduzierung des MIV auf der Siegburger Straße sollen Maßnahmen ergriffen werden. X X K-27 Es wird gefordert, den motorisierten Verkehr auf der Siegburger Straße auf eine Spur je Richtung zu beschränken, um mehr Raum für andere Ver- kehre bereitstellen zu können. ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be- reich der Siegburger Straße erkannt. Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer Form Berücksichtigung finden. X X K-28 Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem Sandberg gefordert. ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. K-29 Es wird geäußert, dass eine Beruhigung des Ver- kehrs auf der Siegburger Straße Bedenken aus- räumen würde. ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X K-30 Es soll eine Sicherung der Verkehrsanbindung in die südliche Alfred-Schütte-Allee erfolgen. ja Die Anbindung der Alfred-Schütte-Allee südlich des Bahn- damms an die Erschließung innerhalb des Deutzer Hafens wird im Rahmen der kommenden Bauleitplanverfahren si- chergestellt. X X K-31 Es wird angeregt, dass hinsichtlich des zu- und abfließenden Verkehrs auch die neuen Gewerbe- flächen Kaltenbornweg und Dr.-Simon-Straße be- rücksichtigt werden müssen. ja Die genannten Gewerbeflächen sind in die Bestandsaufnah- me der Verkehrsuntersuchung eingeflossen. X X K-32 Es wird gefordert, dass bei Verlängerung des Rolshover Kirchwegs die Anwohner berücksichtigt werden. ja Die Auswirkungen der empfohlenen Ausbaumaßnahmen in der Umgebung des Deutzer Hafens auf den Rolshover Kirchweg werden im Verkehrsgutachten untersucht. Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer Form Berücksichtigung finden. X X K-33 Es wird gefragt, wohin der Verkehr, wenn die Ver- längerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols- hover Straße mündet, abfließen soll. ja Im Rahmen des Verkehrskonzepts wird die Fragestellung geprüft und berücksichtigt. X X K-34 Es wird gefordert, dass die Verkehrslösungen teils als Vorleistung erbracht werden, damit deren Nut- zen geprüft/ bewiesen werden kann. nein Die Umsetzung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer Hafens. Die bauliche Entwicklung des Gesamtgebietes er- streckt sich auf einen Zeitrahmen von voraussichtlich etwa 10 Jahren. Ein im Vorfeld zu erbringender Beweis ist nicht möglich, da die maximale Ausnutzung des Integrierten Plans erst mit Abschluss der Maßnahme erfolgt. X X Themenkoje Verfahren K-35 Es wird eine Veröffentlichung der Antworten auf die Fragen, die in der Veranstaltung im März 2018 ja Die im Rahmen der Präsentation des Integrierten Plans im März 2018 geäußerten Anregungen wurden bei der Überar- X - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. gestellt wurden, gewünscht. beitung der Planung für den politischen Beschluss zur Um- setzung berücksichtigt. Die Dokumentation der Veranstaltung vom März 2018 steht der Öffentlichkeit zum Download bereit. K-36 In Bezug auf die Vermarktung bestehen Rückfra- gen zu Zuständigkeit und Ansprechpartnern, den Verfahrensablauf, den Vergabekriterien und dem Zeitpunkt des Vergabebeginns. Kenntnisnahme Fragen zur Vermarktung können an die Stadtverwaltung bzw. die Flächenbesitzer gestellt werden. X K-37 Bezüglich des Vermarktungsdatums ab 2022 wird nachgefragt, ob ab diesem Datum eine Vermark- tung der Baufelder oder der Wohnungen vorgese- hen ist. Kenntnisnahme Die Vermarktung der Baufelder ist ab 2022 geplant. X K-38 Es wird nach Möglichkeiten eine Mitwirkung im Rahmen der Umsetzung (2022) gefragt. Kenntnisnahme Es sind bereits Interessenbekundungen beim Stadtpla- nungsamt oder moderne stadt möglich. X K-39 Es wird nach dem Zeitpunkt der Beauftragung von Fachgutachten gefragt. Kenntnisnahme Die Fachgutachten werden zzt. beauftragt bzw. wurden be- reits erarbeitet. Erkenntnisse aus den Fachgutachten bilden die Basis für das anstehende Bauleitplanverfahren. X X K-40 Es wird gefragt, ob bei der Vermarktung der GE- Flächen der Bund, mit einem kreativen Konzept, ein geeigneter Investor sein könnte. ja Im Rahmen der Konzeptvergaben werden die vorliegenden Konzepte geprüft und nach einem noch abzustimmenden Kriterienkatalog bewertet und anschließend vergeben. X X K-41 Eine frühzeitige Koordinierung soll ein Zusammen- bringen von großen Investoren und „kleinen“ Inte- ressenten ermöglichen. Es wird gewünscht, dass durch frühzeitige Kooperationen eine Uneinheit- lichkeit in der Gestaltung der Baukörper gefördert wird. Es soll vermieden werden ganze Baufelder an einen Investor/Bauträger zu vergeben. ja Das Baufeld wird als die kleinste Ausschreibungseinheit an- gesehen. Eine Umsetzung einzelner Gebäude, durch z.B. Baugruppen ist für einzelne Baufelder angedacht. Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bauleitplanverfahren gesichert werden. Diesen werden Vor- gaben bzw. Gestaltungsleitlinien zur Ausgestaltung des „Deutzer Blocks“ zugrunde liegen. X K-42 Als Anregung wird ein Vergleich zu München ge- zogen wo eine kooperative Quartiersentwicklung Kenntnisnahme Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sieht neben der Schaffung von 30% gefördertem Wohnungsbau, eine X X - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. durch Verpflichtung der Investoren (1€/qm BGF) umgesetzt wird. Pauschalzahlung für soziale Infrastruktur sowie, je nach Be- darfsermittlung, die Errichtung von öffentlichen Grünflächen, Kinderspielplätzen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. K-43 Es wird gefragt, wie die Qualität des COBE - Entwurfs in die Umsetzung übertragen wird. ja Der Entwicklung der Baufelder gehen Qualifizierungen in Form unterschiedlicher Verfahren voran. Durch Wettbewerbe u.ä. Auswahlverfahren wird die städtebauliche und architek- tonische Qualität gesichert. X K-44 Es wird angeregt, dass anstelle eines reinen und allgemeinen Wohngebiets, ein Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden sollte. ja Sofern für die Baufelder eine Nutzungsmischung vorgesehen ist, die über die Möglichkeiten eines Allgemeinen Wohnge- bietes hinausgeht, ist vorgesehen, Mischgebiete oder Urbane Gebiete festzusetzen. Die Festsetzung Reiner Wohngebiete nicht vorgesehen. Die Darstellung von Gemischten Bauflä- chen (M) im Flächennutzungsplan ermöglicht die Festset- zung von Urbanen Gebieten (MU) sowie Mischgebieten (MI) im Bebauungsplan. X X K-45 Eine Festsetzung von Höhen anstelle von Vollge- schossen wird angeregt. ja In den Bebauungsplänen wird die zulässige Höhe baulicher Anlagen festgesetzt werden. X K-46 Es wird gefragt, wie viele Geschosse geplant sind und ob der Dom von Poll aus sichtbar bleibt. ja Im Integrierten Plan sind im Mittel 5 bis 7 Geschosse sowie punktuell in einigen Baufeldern bis zu 20 Geschosse vorge- sehen. Die Sichtbarkeit des Doms von den Poller Wiesen ist nicht betroffen, die Sichtbarkeit von Poll selbst wird voraus- sichtlich in Teilen eingeschränkt, aber nicht verhindert. X K-47 Bezüglich der angestrebten Dichte und Höhe wer- den Bedenken geäußert. Konkret wird geäußert, dass da eine solche Be- bauung (außerhalb der Bürozeiten) einen „Angst- raum“ darstellt. ja Die Dichte und Höhe der geplanten Bebauung ist Bestandteil des durch den Rat beschlossenen Integrierten Plans. Durch die angestrebte Nutzungsmischung wird ein ausreichender Anteil an Wohnnutzungen angestrebt, die eine Verödung des Deutzer Hafens außerhalb von Büro- und Geschäftszeiten verhindern soll. Durch ausreichende Beleuchtung soll außer- dem das Entstehen von Angsträumen verhindert werden. X - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. K-48 Kritisiert wird, dass die Blöcke zwischen Rheinwie- sen und Hafenbecken eng zusammenstehen und so die Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke verbauen. ja Eine zusätzliche Brücke über den Rhein ist eine Überlegung, die auf den städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt Köln zurückgeht und in den Integrierten Plan übernommen wurde. Sie ist zwar nicht Bestandteil der aktuellen Bauleit- planverfahren, in der Verlängerung der Autobrücke über den Deutzer Hafen ist jedoch eine Sichtachse – ausgehend vom Platz 2 auf der Ostseite des Hafens – vorgesehen, in der die zusätzliche Brücke zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden könnte. X K-49 Nach „innen“ sollen keine Baugrenzen festgesetzt werden. nein Die konkrete Festsetzung von Baugrenzen erfolgt nach wei- teren Qualifizierungsverfahren in Abhängigkeit der Nut- zungsanforderungen aber auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belichtung. Aufgrund der Höhe und Dichte sind voraussichtlich Baulinien oder zumindest Baugrenzen für die Innenhofbereiche festzusetzen. X K-50 Es wird gefragt, ob eine ausreichende Belich- tung/Besonnung sichergestellt wird. ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des Integrierten Plans wird durch Gutachten sichergestellt, dass für Wohnnutzungen eine ausreichende Besonnung möglich ist und die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher- gestellt werden. Für Bereiche mit nicht ausreichender Be- sonnung werden Wohnnutzungen ausgeschlossen. X K-51 Die Schaffung eines architektonischen Highlights am Wasser wird gewünscht. ja Durch Wettbewerbe u.ä. Auswahlverfahren wird die städte- bauliche und architektonische Qualität im gesamten Plange- biet gesichert. Architektonische Highlights in Form von solitä- ren Baukörpern sind entsprechend des Integrierten Plans nur an ausgewählten Stellen im Deutzer Hafen vorgesehen. X K-52 Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens sollte durch Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden. ja Im Integrierten Plan ist die Einbeziehung des Hafenbeckens durch schwimmende Plattformen oder Pontons vorgesehen. Konkretisierungen erfolgen im weiteren Verfahren. X K-53 Die Planung von Uneinheitlichkeit in Bezug auf Nutzung und Baugestalt wird zur Schaffung eines lebendigen Quartiers gefordert. ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks und die ange- strebte Nutzungsmischung im Integrierten Plan ist eine ge- wisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das X - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau- leitplanverfahren gesichert werden. Siehe auch Lfd. Nr. K-41 K-54 Gefordert wird, dass die Erdgeschosszonen durchgehend belebet werden. ja Ziel der städtebaulichen Planung ist ein belebtes Quartier. Im Integrierten Plan sind unterschiedliche Nutzungsarten und -intensitäten für den Deutzer Hafen vorgegeben. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren und flankierende vertragliche Ver- einbarungen soll die Umsetzung gesichert werden. X K-55 Es werden abwechslungsreiche, nicht zu nüchter- ne Fassaden, das Mitplanen von Balkonen und Terrassen, sowie allgemein ein genießbarer Dom- blick gefordert. ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bauleitplanverfahren gesichert werden. Der Domblick wird aufgrund der Ausrichtung des Hafenbe- ckens von in Teilen von der künftigen Hafenpromenade so- wie den Poller Wiesen weitestgehend uneingeschränkt mög- lich sein. Zudem werden die geplanten Hochpunkte überwie- gend einen Domblick haben. X K-56 Es wird gefragt, ob mit Gestaltung der Bestands- gebäude (Mühle) jemand vertraut ist. ja Die Umnutzung bzw. Entwicklung der Mühlen wird durch ei- gene Qualifizierungsverfahren vorbereitet, in denen sich in- tensiv mit dem Gebäudebestand auseinandergesetzt wird. Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Architekturbüros Astoc und Anderhalten erarbeitet. X K-57 Die Silos der Mühlen sollen ersetzt oder grundle- gend geändert werden. nein Die Silos werden in Teilen als stilprägendes Element der vorhandenen und schützenswerten Baustruktur in eine neue Nutzung übernommen. Hierzu wird eine Machbarkeitsunter- suchung erstellt, die Vorschläge für eine Nachnutzung macht. Die Mühlen unterliegen außerdem in großen Berei- chen dem Denkmalschutz. X K-58 Eine ausführliche Betrachtung der Bereiche Sport, Kultur, und Jugend wird gefordert. ja In die städtebauliche Entwicklung werden die Bereiche Kul- tur, Sport (s.a. Sportentwicklungsplan) sowie Spiel-, Sport- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche inte- X X - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. griert. Die genaue Abstimmung und Ausdifferenzierung er- folgt im weiteren Verfahren. K-59 Neben der vorgesehenen Grundschule wird die Errichtung einer weiterführenden Schule angeregt. nein Im Rahmen des Schulentwicklungsplans sollte eine gesamt- städtische Lösung zur Deckung des Schulbedarfs erarbeitet werden. Eine weiterführende Schule im Bereich des Deutzer Hafens ist aktuell nicht vorgesehen. X X K-60 Ein anspruchsvolles Bildungsprogramm für ein breites Publikum soll geschaffen werden. ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge- schieht, wird zzt. geprüft. X X K-61 Es wird nach dem Erhalt der Essigfabrik gefragt. Die Essigfabrik soll als kulturelle Identität erhalten werden um einen Kulturstau in Deutz zu vermei- den. ja Siehe Lfd. Nr. K-60 X X K-62 Der Industriecharme sollte für kulturelle Angebote oder ein kulturelles Abendprogramm genutzt wer- den. ja Siehe Lfd. Nr. K-60 X X K-63 Es wird kritisch hinterfragt warum in einem moder- nen Stadtviertel keine Theaterräume oder Spiel- stätten vorgesehen sind. ja Siehe Lfd. Nr. K-60 X X K-64 Kulturellen Angebote in den Bereichen Kunst, Tanz und Theater werden gefordert. ja Siehe Lfd. Nr. K-60 X X K-65 Eine Berücksichtigung von Atelierhäusern für bil- dende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen ist gewünscht. ja Siehe Lfd. Nr. K-60 X K-66 Es wird gefragt, ob öffentliche Toiletten im Bereich der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt wer- den. Kenntnisnahme Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist nicht Regelungs- gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. X K-67 Es wird gefragt, welche Angebote für junge Leute vorgesehen sind und welche Maßnahmen die Le- bensqualität sichern sollen. ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere öffentliche Spiel- plätze vorgesehen. Im Park 3 wird die Anlage eines Bolzplat- zes sowie einer Skateanlage geprüft. Die im Rahmen des X X - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Sportentwicklungsplanes erarbeiten Ideen, wie eine Lauf- strecke, Wassersport auf dem Hafenbecken etc. werden ge- prüft. Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität sind u.a. die Herstellung verschiedene Freiraumqualitäten wie die Prome- nade am Hafenbecken, Parks und Plätze als Begegnungs- und Erholungsräume, ein kulturelles und gastronomisches Angebot, Nahversorgung, Sport- und Freizeitnutzung im und am Hafenbecken und in den Parks. K-68 Die Umsetzung des Pools sollte unbedingt weiter- geführt werden, da es in Köln zu wenige Freibäder gibt. ja Die Möglichkeit einer Badeeinrichtung im direkten Bereich des Hafenbeckens wird zzt. geprüft. X K-69 Es sollen Fußball- und Sportplätze berücksichtigt werden. nein Im Park 3 ist die Anlage eines Bolzplatzes sowie einer Skateanlage geplant. Außerdem sind Spielplätze sowie Wassersport, Laufstrecken u.Ä. angedacht. Fußball- oder Sportplätze sind aufgrund der begrenzten Freiflächen im Be- reich des Deutzer Hafens nicht vorgesehen, sind aber in der näheren Umgebung vorhanden. X X K-70 Die Idee eines Trimm-Pfades für Kinder und Er- wachsene wird eingebracht. ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere Spielplätze für Kin- der im Alter von 6-18 Jahren vorgesehen. Die Möglichkeit eines Angebots für Erwachsene wird geprüft. X K-71 Nachhaltigkeitsaspekte sollen in die Planung inte- griert werden. Gefragt wird, ob im Bebauungsplan die Ansätze zum nachhaltigen Quartier und syste- matische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung und Quartiersentwicklung aufgenommen werden. ja Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Planung und wird im Umweltbericht dezidiert behandelt. Soweit der Festsetzungskatalog nach § 9 Baugesetzbuch dies zulässt, werden Festsetzungen zur nachhaltigen Be- bauung und Quartiersentwicklung geprüft und getroffen. Siehe auch Lfd. Nr. M-9.2 X X K-72 Ein Bau der Gebäude im Passivhaus- oder Plusenergie-Standard wird gefordert. Kenntnisnahme Bei der Errichtung von Neubauten sind die aktuellen gesetz- lichen Anforderungen an den Stand der Technik hinsichtlich des Energiebedarfs zu beachten (EnEV, EEWärmeG bzw. zukünftig GEG 2019 oder Klimaschutzgesetz). Eine Umset- zung der Gebäude im Passivhaus- und Plusenergie- X - 20 - / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Standard wird im weiteren Verfahren geprüft. K-73 Die Möglichkeit der Umsetzung eines autarken Energiekonzepts sollte geprüft werden. Kenntnisnahme Auf der Ebene der Bauleitplanverfahren sind bislang keine Vorgaben hinsichtlich eines Energiekonzeptes vorgesehen. Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wird das Thema Energieversorgung berücksichtigt. Der Deutzer Hafen soll mit Fernwärme versorgt werden. Wei- tere Energieträger, insb. erneuerbare Energien werden im Laufe des weiteren Verfahrens geprüft. Siehe auch Lfd. Nr. K-72. X X K-74 Es wird nach der Implementierung von ökologi- schen Aspekten im Bereich Wasser, wie etwa Re- genwassernutzung oder Energie-Gewinnung ge- fragt. teilweise Ökologische Aspekte sind Teil der Planung und werden im Umweltbericht dezidiert behandelt. Aufgrund der Nähe zum Rhein wird Regenwasser direkt dorthin geleitet. Weitere wasserspezifische Aspekte werden im Lauf der weiteren Pla- nung in Abstimmung mit StEB geprüft. Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wer- den diese Themen ebenfalls vertieft geprüft. Siehe auch Lfd. Nr. K-72 X X K-75 Es wird gefordert, die Schallreflektion in Richtung Poll zu berücksichtigen, da eine Zunahme der Lärmbelastung im Norden von Poll durch Schallre- flektion der hohen Bebauung befürchtet wird. ja Die Auswirkungen der Planung auf umgebende Nutzungen werden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens unter- sucht. Ergebnisse werden in den Festsetzungen der Bebau- ungspläne berücksichtigt. Weiträumige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Minimierung von Reflexionen durch bauli- che Gestaltung und teilweise schallabsorbierende Fassaden. X X K-76 Es wird gefragt, wie sich der bauliche Schallschutz entlang der Bahn langfristig sichern lässt und was passieren würde wenn der Lärmschutz (auch die Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird. ja Die Errichtung der Gebäude nördlich der südlichen Baufel- der, ist an deren Errichtung gekoppelt oder müssen mit pas- sivem Schallschutz ausgestattet werden. Der Abriss von Ge- bäuden bedarf einer Abrissgenehmigung. Sofern der Abriss den Zielen der Planung (Schallschutz) entgegensteht, kann die Genehmigung nicht erteilt werden. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbautei- le von Gebäuden bei passivem Lärmschutz werden auf Basis X X - 21 - / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. der freien Schallausbreitung festgesetzt. Geringere Schall- dämmungen sind erst zulässig, wenn durch andere Maß- nahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erfüllt werden. Dabei kann die Abschirmung durch bereits errichtete Gebäude berücksichtigt werden. Im Genehmigungsverfahren wird so eine Koppelung an die möglichen Abschirmungen sichergestellt. K-77 Es wird gefragt, ob der Lärmschutz durch Lärm- schutzwände direkt an der Zugtrasse geschaffen werden kann. nein Eine Lärmschutzwand auf dem Bahndamm hätte einen nur beschränkten Nutzen, weil der Hauptemissionsort die Süd- brücke selbst ist. Hierfür fände sich keine bauliche Lösung. Zudem stünde die Errichtung in Konkurrenz zu den laufen- den Planungen für die S-16. Der aktive Schallschutz soll über die gewerblichen Bauten im südlichen Bereich des Plangebietes sichergestellt werden. X X K-78 Es wird nach dem Anteil des sozialen Wohnungs- baus gefragt. Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko- operativen Baulandmodell 30% betragen. X K-79 Neben sozialem Wohnungsbau werden auch be- zahlbare Wohnungen für Paare und Familien ge- fordert. ja Zusätzlich zum geförderten Wohnungsbau ist ein Anteil preisgedämpften Wohnbaus vorgesehen. Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder sind außerdem Konzeptvergaben vorgesehen, in denen neben dem Preis das angestrebte Konzept ein Entscheidungskrite- rium sein wird. Durch diese Qualifizierungsverfahren wird die angestrebte Nutzungsmischung im Deutzer Hafen – auch unter sozialen Aspekten – gesichert. Siehe auch Lfd. Nr. M- 2.3 X K-80 Es wird gefragt, ob der Lidl an der Siegburger Straße erhalten bleibt. langfristig nein Der Bereich östlich des Poller Kirchweges ist als sog. An- nexbereich in den Integrierten Plan aufgenommen worden und soll langfristig überplant werden. Der Integrierte Plan sieht Einzelhandelsstandorte in anderen Bereich vor. X K-81 Es wird gefordert „weiße Flecken“ zur späteren Entwicklung zu erhalten. nein Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert in enger Ver- zahnung mit den Anforderungen des Hochwassermanage- X - 22 - / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. ments umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnah- men, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem urbanen Wohn- und Bürostandort ergeben. Insofern berücksichtigt die Planung i.d.R. das Areal als Ganzes. Die Baufelder werden jedoch im Einzelnen oder im Verbund zeitlich gestaffelt über- plant, so dass in der mehrere Jahre dauernden Entwicklung auf veränderte Anforderungen und Bedürfnisse reagiert wer- den kann. K-82 Ein konzeptübergreifendes betriebliches Gesund- heits-Management wird gefordert. Kenntnisnahme Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht Rege- lungsgegenstand eines Bauleitplanverfahrens. X K-83 Es wird gefragt, ob Co-Working-Spaces berück- sichtigt werden. Kenntnisnahme Durch die Bauleitplanverfahren wird die Bereitstellung von Flächen für gewerbliche Nutzungen (auch Büro- und Dienst- leistungsstandorte) sichergestellt. Konkrete Nutzungsformen werden durch Bebauungspläne nicht geregelt. Co-Working- Spaces sind in den geplanten Baugebieten allgemein zuläs- sig. X Schriftlich eingegangene Stellungnahmen S-1 Der Bürger wünscht sich den Erhalt des Kultur- und Veranstaltungszentrums „Essigfabrik“ in der ursprünglichen baulichen Form sowie die weitere Nutzung der ursprünglichen (historischen) Gebäu- de „Essigfabrik“ im neuen Stadtquartier „Deutzer Hafen“. Die Essigfabrik ist ein seit 20 Jahren - über die teilweise Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge- schieht, wird zzt. geprüft. Inwieweit die Essigfabrik in der ur- sprünglichen baulichen Form erhalten können wird, ist zu prüfen und mit den geplanten angrenzenden und u.U. schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnen in Einklang zu bringen. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft der Zu- sammenarbeit und prüft im weiteren Verfahren, ob und auf X - 23 - / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus - bekanntes und renommiertes Kultur- und Veran- staltungszentrum, das im Deutzer Hafen ihren fes- ten Standort hat und dem Stadtteil Deutz einen wichtigen Teil der kulturellen sowie sozialen Identi- tät verleiht. Der Integrierte Plan, den das Kopen- hagener Architekturbüro COBE als Sieger des Wettbewerbs entwarf, sieht die jetzige „Essigfabrik“ als Kultur- und Veranstaltungszentrum ganz klar als Bestand. Er bittet die Denkmalschutzbehörde, die Aufnahme der historischen Liegenschaft Essigfabrik in das Denkmalverzeichnis zu prüfen und zwar nicht nur unter dem gebäude- relevanten Aspekt, sondern auch unter dem Aspekt der kulturellen- und sozia- len Identität der Essigfabrik im Stadtteil Deutz - Deutzer Hafen Wunsch als Investor die Fläche zu kaufen: Mitarbeit - als Kompetenzpartner für die Weiter- entwicklung des Segments Kultur- und Kreativwirt- schaft im neuen Standquartier Deutzer Hafen Der Bürger regt an, dass das EFRE- Forschungsprojekt „Living- Lab Essigfabrik“, als Kooperationspartner im Rahmen der weiteren Entwicklung des neuen Stadtquartiers Deutzer Ha- fens fungieren kann. welche Art und Weise die Angebote wie Kauf der Fläche und Kooperationen im Rahmen des EFRE-Forschungsprojekts „Living-Lab Essigfabrik“ eingebracht werden können. S-2 Der Bürger befürchtet, dass bei der Planung Bäu- me nicht berücksichtigt werden. Bei der Planung von Tiefgaragen soll daran gedacht werden an wichtigen Stellen Erdraum für Bäume einzuplanen. Beim Rheinauhafen beklagen so gut wie ALLE das Fehlen von Bäumen. Es reichen einige wenige ja Insbesondere durch die Planung von drei Parkanlagen auf der westlichen Halbinsel ist im Integrierten Plan eine ausrei- chende Begrünung des Deutzer Hafens vorgesehen. Auf der Ebene der Bauleitplanung wird auf Basis der Vorgaben eines Grünordnungsplans, der die Vorgaben des Integrierten Plans konkretisiert, die Durchgrünung des Plangebietes sicherge- X - 24 - / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Solitärs an den richtigen Stellen. stellt. Unter den meisten vorgesehenen (Straßen-)Bäumen befinden sich keine Tiefgaragen. Es sind außerdem Grün- festsetzungen vorgesehen. S-3 Um das Neubaugebiet Deutzer Hafen, aber auch Deutz-Süd und Poll/Porz an den Bahnhof Deutz anzubinden, braucht es eine oberirdische Stra- ßenbahn. Der vorgeschlagene Bus KVB Linie 150 ist eine angemessene Lösung für eine Stadt wie Gum- mersbach aber nicht für eine Großstadt wie Köln und höchstens als temporärer Vorlaufbetrieb ge- eignet. Nur mit einer Straßenbahnanbindung des Deutzer Hafens an den Bahnhof Deutz lassen sich die Mo- bilitätsziele erreichen. Mit dieser Linie werden der komplette Einzugsbe- reich der heutigen Linie 7 inkl. der im Deutzer Ha- fen geplanten ca. 7.000 Wohnplätze und ca. 6.000 Arbeitsplätze mit dem hochwertigen Nah- und Fernverkehr verbunden. Dieses bedeutet einen umsteigefreien Anschluss der Stadtteile Zündorf, Porz, Ensen, Westhoven, Poll sowie des neuen Stadtquartiers 'Deutzer Ha- fen' an das S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz der Deutschen Bahn in Köln-Messe/Deutz (die gesam- te Linie 7 ist bisher an keiner Stelle (auch nicht am Hbf) mit dem S-Bahn- und Regionalverkehr ver- knüpft). Gerade für Pendler ist eine direkte Ver- knüpfung mit dem Regionalexpress (später RRX) und dem S-Bahn-Netz in Deutz von großem Vor- teil. Heute ist dieses nur mit einem unattraktiven Umstieg an der Haltestelle Deutzer Freiheit mit langem Fußweg und über Rampen möglich. Der Bahnhof Deutz ist im Rechtsrheinischen der teilweise Die bestehende Linie 7 bietet im Verlauf der Siegburger Straße durch die Haltestellen Drehbrücke und insbesondere Poller Kirchweg eine Anbindung des Deutzer Hafens an das Stadtbahnnetz. Im Bereich des Bahndamms ist mit dem vor- gesehenen S-Bahnhaltepunkt Deutzer Hafen ein weiterer Stadtbahnhaltepunkt geplant. Eine Verlängerung und Takt- verdichtung der Linie 7 zum Deutzer Bahnhof sowie die Ein- richtung einer neuen rechtsrheinischen Straßenbahnverbin- dung (Linie 8) werden zzt. geprüft. Die geplante Buslinie 150 bietet in Ergänzung eine kleinräumige Versorgung, die eine Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahn und damit zur S-Bahn und zum Regionalverkehr bzw. Fernverkehr ermöglicht. Durch diese Maßnahmen kann das Gebiet des Deutzer Ha- fens an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln angeschlossen wer- den. Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, in- wieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer geeigneter Form Berücksichtigung finden. X X - 25 - / 26 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. wichtigste Umsteigeknoten für den kompletten Kölner S-Bahn- und Regionalverkehr in alle bedeu- tenden Richtungen der Region. Darüber besteht hier auch eine direkte Anbindung an den DB- Fernverkehr (ICE-Halt). Somit ist ein großer Ein- zugsbereich erschlossen. VON und ZUM zweiten Hauptbahnhofs Köln ist eine attraktive moderne Straßenbahn die einzig richtige Anbindung mit ent- sprechender Leistungsfähigkeit und Attraktivität. Die neue Straßenbahn fährt oberirdisch zum Bahnhof Deutz. Von der Haltestelle Deutzer Frei- heit werden die Schienen über die Mindener Stra- ße verlegt. Hier kann vom Deutzer Bahnhof die vom Autoverkehr wenig genutzte Fahrbahn nach Poll genutzt werden. Eine Trasse mit Autoverkehr ist machbar. In Richtung Deutzer Bahnhof kann zuerst eine der beiden Fahrspuren aus Poll ge- nutzt werden und dann der überlange Linksabbie- gespur zum Auenweg. Vor der Kreuzung ist wieder Platz für eine eigene Straßenbahntrasse und zwei Linksabbiegespuren für den Autoverkehr. Die Straßenbahn Deutzer Hafen – Deutzer Bahn- hof ist Teil der rechtsrheinischen Nord-Süd- Straßenbahn Für den rechtsrheinischen Raum fehlen Straßen- bahn-Nord-Süd-Verbindungen. So verläuft die vorgeschlagene Straßenbahn von Nord nach Süd: Leverkusen – Bayer ChemPark – Stamm- heim/Flittard – Mülheim-Nord – Wiener Platz – Mülheim-Süd – KölnMesse – Bahnhof Deutz – Deutzer Hafen – Poll – Porz – Zündorf – Langel - 26 - / 27 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen gibt es so zahlreiche attraktive Verbindungen zu Arbeit- sorten, Wohnorten, Freizeitorten, die alle ohne Au- toverkehr erreichbar sind: Insbesondere Berufs- pendler kommen so z.B. von Leverkusen, Horrem oder Bergisch Gladbach bequem mit einfachem Umsteigen am Deutzer Bahnhof zu dem neuen Arbeitsstättenschwerpunkt im Deutzer Hafen. Ebenso kann ein Fan von Bayer Leverkusen im Deutzer Hafen wohnen und zum Spiel nach Lever- kusen mit der Straßenbahn fahren. Menschen aus dem Deutzer Hafen können zum Spargelbauern in Langel fahren. Zur gamescologne kommen die Messegäste vom Deutzer Hafen einfach zur Köln- Messe. Entlastung der Ost-West-Achse Die Planung der KVB mit einem 5 Minuten-Takt der Linie 7 auf dem bisherigen Linienweg zum Neumarkt bedeutet eine Taktausdünnung auf den Linie 1 und/oder 9. Die Kapazität der Achse lässt dies nicht zu. Zwar sollen auf der Linie 1 Langzüge eingesetzt werden. Doch bei einer Taktausdün- nung widerspricht dies der bisher immer geäußer- ten ERWEITERUNG der Kapazitäten, besonders auf der Achse Deutzer Bahnhof – Innenstadt – (Uni) Mit einer Linie 7 und einer neuen Straßenbahnlinie zum Bahnhof Deutz werden vielfältige Verkehrs- bedürfnisse erfüllt: Stärkung Ost-West-Achse und neue Nord-Süd-Verbindung. Ohne den Bypass der Rechtsrheinischen Nord- - 27 - / 28 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Süd-Stadtbahn wird nach dem Willen die Porzer Bahnstrecke so stark belastet, dass Taktverdich- tungen auf anderen Streckenverzweigungen nicht mehr möglich sind. Konkret wird die von allen be- troffenen Bezirksvertretungen eingeforderte Takt- verdichtung auf der rechtsrheinischen Linie 9 (Drucksache 0399/2019) verhindert, wenn der dichtere Verkehr auf der Porzer Strecke zwangs- weise auf die Ost-West-Achse geleitet wird. Hier wird die Benachteiligung der Menschen in den Stadtteilen Kalk, Höhenberg und Vingst zu Guns- ten der einflussreicheren Investoren rund um den Deutzer Hafen bewusst in Kauf genommen. S-4 S-4.1 Der Bürger gibt zu bedenken, dass bei der Ver- kehrsplanung einige nicht unerheblichen Punkte, abhängig von laufenden Bebauungen nicht erfasst wurden, da derzeit sicher auch keine belastbaren Zahlen vorliegen. So fließen die Einflüsse von folgenden Bebauun- gen nicht erkennbar in die Verkehrsplanung mit ein: 1. Bürobau 8.000qm Fläche (LVR) im Kalten- bornweg/Ecke Dr. Simon Straße 2. Komplex Deutz Messe-City 3. Bebauung Poller Damm 4. Zukünftige Nutzung/Bebauung auf dem Ge- lände des ehem. Praktiker-Baumarktes Poll 5. Schließung weiterer Baulücken in Poll und Deutz 6. Erweiterung Schule Im Hasental 7. zu erwartende Erweiterung der Geschäfts- ja Die für die Verkehrsuntersuchungen relevanten Gewerbeflä- chen und Entwicklungen wurden dem Gutachter mitgeteilt und sind – soweit aus gutachterlicher Sicht erforderlich – in die Bestandsaufnahme der Verkehrsuntersuchung eingeflos- sen. Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berück- sichtigt alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele- vanten Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Es wurden sämtliche Planungen, für die ein Bebauungsplan, Vorhaben- und Entwicklungsplan (VEP), ein Einleitungsbeschluss, ein Aufstellungsbeschluss oder eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB vorliegt, berücksichtigt. Nicht absehbare Entwicklun- gen, für die keine konkreten Planvorhaben bestehen, können nicht berücksichtigt werden. X X - 28 - / 29 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. zeile „Poller Haus" S-4.2 Ebenfalls fließen Beeinträchtigungen durch Defek- te an der Rodenkirchener Brücke und Beeinträch- tigungen durch Unfälle und Behinderungen auf A4, A3 und A559 nicht mit ein. nein Das vorgetragene Szenario stellt einen Sonderfall dar, der nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung sein kann X X S-4.3 Er berichtet von Behinderung des Verkehrs (auch Straßenbahn) auf der Siegburger Straße durch Lieferverkehre. Um die Mobilität auch älterer Menschen zu erhal- ten, aber auch um viele Menschen zu transportie- ren, muss der ÖPNV attraktiver werden, der Stadt- bahnverkehr muss leistungsfähiger werden. Die einzig sinnvolle Lösung stellt demnach eine unter- irdische Trasse der Stadtbahn zwischen Poll- Salmstraße und Drehbrücke, eventuell sogar bis zur Deutzer Freiheit dar. nein Siehe Lfd. Nr. K-1 X X S-4.4 Der Bürger kritisiert den Vergleich mit Kopenhagen und schlägt als Referenzen Städte wie Prag und Budapest vor, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie Köln haben, ebenfalls Universitätsstädte sind und von einem Fluss geteilt werden. Beide Städte ha- ben leistungsfähige ÖPNV-Systeme zu vernünfti- gen Preisen Kenntnisnahme Da Kopenhagen als eine der fahrradfreundlichsten Städte gilt, ist auch ein Blick und Vergleich in diese Richtung legitim. X X S-5 S-5.1 Die Bürgerin regt an, dass für das Verkehrsvolu- men, welches durch die neuen Bewohnerinnen und Bewohner und insbesondere durch die Be- schäftigten, die in den Deutzer Hafen pendeln werden, entstehen wird, nach alternativen Lösun- gen gesucht werden soll. Hintergrund ist, dass die ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende Maßnahmen werden zzt. geprüft. Die Anregungen werden an den Verkehrsgutachter weitergegeben. Ziel der Planung ist auf jeden Fall eine autoarme Erschlie- X X - 29 - / 30 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Siegburger Straße bereits heute ihr Limit erreicht hat. Die Pkw-Ströme in die Innenstadt und der Parkplatzsuchverkehr, der durch die bereits an- sässigen Betriebe (Strabag, Volvo, Bürocampus) hervorgerufen wird, stößt gleichermaßen schon heute an seine Grenzen. Das Baugebiet Deutzer Hafen und das neue Baugebiet "Auf dem Sand- berg" werden Poll so stark belasten, dass der Ver- kehr morgens und nachmittags zum Erliegen kommen wird. Auch die geplanten baulichen Maß- nahmen (Ausbau Rolshover Kirchweg, Vollan- schluss TÜV) werden dies nicht kompensieren können. Zudem ist auch bereits auf der Veranstal- tung durch den Verkehrsgutachter erläutert wor- den, dass der Ausbau des Rolshover Kirchweges suboptimal sei. Die Lärmbeeinträchtigungen, die mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen be- sonders für den Deutzer Friedhof und das anlie- gende Wohngebiet verbunden wären, die vorge- gebenen Radienverläufe der Straße sowie die Mündung der Straße auf die Siegburger Straße und zuletzt die Deponieproblematik, haben in den vergangen Jahren immer dazu geführt, dass von einer Ansiedlung für Unternehmen, der Einrichtung eines Festivalgeländes und dem Ausbau des Rolshover Kirchwegs abgesehen wurde. Von der Umgebung her, handelt es sich eben nicht um eine Hauptstraße, sondern um eine Wohngebietsstra- ße. Hier müssen Alternativen gefunden werden, z.B. die Verkehre von der A4 unmittelbar abzufangen. Dies wäre vielleicht im Bereich des Wasserwerkes möglich. Durch die Einrichtung eines Pendlerpark- ßung. - 30 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. platzes und einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 7 oder der Buslinie würden Pendlerinnen und Pendler dort bequem zum ÖPNV wechseln und zum Deutzer Hafen wie auch in die Kölner Innen- stadt gelangen können. Hier könnten auch Leih- fahrräder oder alternative Mobilitätssystem ange- boten werden. In den meisten Großstädten werden vergleichbare Lösungen praktiziert. Vor dem Hin- tergrund der Feinstaub- und CO2-Belastung macht diese Lösung ohnehin Sinn. S-5.2 Eine Fahrradbrücke /-rampe an der Südbrücke ist alternativlos für alle Poller und Deutzer, die auf dem direkten Weg in die Südstadt, Rheinauhafen fahren müssen. Mehrere Anwesende haben bestä- tigt, dass sie in der Südstadt arbeiten und mit dem Auto zur Arbeit fahren, weil das tägliche Herauf- und Heruntertragen des Fahrrades nicht zumutbar ist. Durch eine direkte Verbindung wäre man in wenigen Minuten auf der anderen Rheinseite. Das Auto könnte abgeschafft werden. Eine gedrehe Zufahrt zur Severinsbrücke ist hier keine Erleichte- rung! Seit Jahren wird die Rampe rauf und runter disku- tiert, die Bürgerinnen und Bürger wären sogar be- reit, einen eigenen finanziellen Beitrag hierzu zu leisten. Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens muss diese Anbindung zwingend herge- stellt werden! ja Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X S-5.3 Standort Vollsortimenter Seinerzeit wurde immer kommuniziert, dass für das neue Wohngebiet ein Vollsortimenter benötigt wird, welcher nun nicht realisiert werden soll. Dafür wäre eine Markthalle vorgesehen, was sicherlich ja Innerhalb des Deutzer Hafens werden ausreichende Einzel- handelsflächen für die Versorgung des Gebietes zur Verfü- gung stehen. Die sogenannte „Markthalle“ wird ein Nahver- sorger werden. Die Entwicklung von Vollsortimentern wird – sofern sich dies mit den Vorgaben des Einzelhandelskon- X X - 31 - / 32 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. eine Bereicherung darstellen würde, aber nicht den kompletten Bedarf abdecken kann. Der nächste Vollsortimenter befindet sich auf der Deutzer Frei- heit und ist somit keine Alternative für einen Wo- cheneinkauf. Zumal hat dieser nur eine recht ge- ringe Verkaufsfläche. Somit werden wieder Ver- kehre erzeugt, die ansonsten vermeidbar wären. Planungsrechtlich dürfte die Zulässigkeit eines Vollsortimenters zudem unproblematisch sein. zepts der Stadt Köln deckt – nicht ausgeschlossen. S-5.4 Zusammenarbeit mit Deutzer Wohnungsgenos- senschaften Die Vergabe der Grundstücke, die für Wohnungs- genossenschaften vorgesehen sind, sollte vorran- gig an Deutzer Genossenschaften erfolgen. Viele Deutzer Familien warten schon seit langem auf adäquaten Wohnraum in unmittelbarer Umgebung und würden so in den Genuss kommen, alle sozia- len Bindungen beizubehalten und eine neue Woh- nung in ihrem Veedel beziehen zu können. Kenntnisnahme Genossenschaften sind im Deutzer Hafen vorgesehen. Auf- grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes können Bewer- bungen von Genossenschaften nicht ausschließlich oder vor- rangig auf Deutz begrenzt werden. Deutzer Wohnungsge- nossenschaften können selbstverständlich an den Vergabe- verfahren teilnehmen. Die Konzeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. X S-6 Den Bürger interessiert, wie die zukünftige Zufahrt für die Bewohner des neuen Deutzer Hafens erfol- gen soll, da er in Köln-Poll wohnt und eine noch größere Belastung durch Durchgangsverkehr zwi- schen Porz/Autobahn und Deutz/Innenstadt durch Poll befürchtet. Wird der Anschluss zum Autobahnzubringer in Deutz für einen besseren direkten Abfluss umge- baut und eine beruhigte Zone Siegburger Str. in Poll eingerichtet? Wie soll die Zufahrt zum Schütte-Werk erfolgen, wenn die Schütte-Allee nach Deutz gesperrt wird? Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende Maßnahmen werden zzt. geprüft. Unter anderem sind Er- tüchtigungen der Anbindungen an die Östliche Zubringer- straße angedacht. Die Anbindung des Schütte-Werks wird über die Straße Am Schnellert erfolgen. X X S-7 - 32 - / 33 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-7.1 Der Bürger regt an, dass diejenigen, die in das Quartier einziehen (Eigentümer oder Mieter) sich verpflichten, weitgehend auf die Nutzung eines Autos innerhalb des Quartiers zu verzichten. Geht nicht? Amsterdam, ... und selbst Köln mit dem Stellwerk60, zeigen das es gehen kann. Wichtig: Die Spielregeln müssen vor Bezug fest- stehen! Natürlich müssten für eine Anzahl von Au- tos Parkmöglichkeiten außerhalb des Quartiers geschaffen werden (Messeparkplatz ... Fläche südlich der Rodenklrchener Brücke?) Und noch ein Zukunftsbeispiel: Pontevedra in Spanien!. Gerade im Hinblick darauf, dass das Projekt plan- mäßig erst 2032 beendet sein soll, gilt es weit in die Zukunft zu denken - wenn nicht bei solchen Projekten, wann sonst? Vielleicht können Sie dazu beitragen, dass diese Vision zumindest in Teilen bei der Planung Berücksichtigung findet? nein Siehe Lfd. Nr. K-21 X S-7.2 Er regt an, Verkehrsplaner mit einer Simulation zu beauftragen, in welcher dem Bahnverkehr auf der Siegburger Straße im Nadelöhr Poll eine besonde- re Vorrangschaltung gegeben wird. Dabei sollten an den Eingängen zum Nadelöhr der MIV bereits 2-3 Minuten bevor die nächste Straßenbahn ein- fährt gestoppt werden, damit das Gleisbett im Na- delöhr frei ist und die Bahn zügig das Gebiet durchfahren kann. ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten und Mobilitätsgutachten aufgenommen und in der Verkehrs- untersuchung simuliert. X X S-8 - 33 - / 34 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-8.1 Verkehrskonzept Das Verkehrskonzept berücksichtigt nach Ansicht des Bürgers das nähere Umfeld des Bauprojektes nur unzureichend. Neben dem interessanten S- Bahn Anschluss und einigen Fahrradverbindun- gen, vermisst es die notwendige Nord-Süd-Achse für eine Straßenbahn, die das Viertel mit dem Deutzer Bahnhof verbindet. Es ist damit zu rechnen, dass sich das Pendlerauf- kommen in diesem Raum erhöhen wird. In diesem Zusammenhang scheint es wichtig zu sein, eine Alternative für den Individualverkehr anzubieten, denn schon heute kommt es ohne die Wohnungen und die neuen Arbeitsplätze in den Zeiten der „rush hour“ zu erheblichem Rückstau auf der Sieg- burger Straße. Eine Nord-Süd-Achse der Straßenbahn, die das Quartier mit dem Deutzer Bahnhof verbindet, wür- de zu einer erheblichen Reduzierung des Individu- alverkehrs sorgen. Gerade Berufspendler werden diesen Bereich vorwiegend mit öffentlichen Nah- verkehrsmitteln erreichen, zumal nicht davon aus- zugehen ist, dass das Verkehrsaufkommen auf der Siegburger Straße, das durch das gleichberechtig- te Nebeneinander dreier Verkehrsträger gekenn- zeichnet ist, räumlich entzerrt wird. Ferner erscheint auch die Anbindung des Kölner Südens an den Deutzer Bahnhof ein zukunftsori- entiertes Vorhaben zu sein, zumal auch größere Bauvorhaben im Kölner Süden in Zukunft realisiert werden. Die geplante Anbindung des Quartiers mit Buslinien erhöht nur den Druck auf die Siegburger Straße und ist wenig zukunftsweisend. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X - 34 - / 35 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-8.2 Ferner möchte der Bürger anregen, auch das nä- here Wohnumfeld in dem Verkehrskonzept zu be- rücksichtigen. So können z.B. weite Bereiche in Poll wie z.B. der Poller Kirchweg nur über Alt-Poll bzw. über den „Schnellert" erreicht werden. Wie beabsichtigt man dieses Nadelöhr planerisch zu entzerren? Wie geht man damit um, dass der Parkdruck auf die umliegenden Gebiete nicht zu- nimmt? ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im Be-reich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten und Mobilitätsgut-achten aufgenommen. X X S-8.3 Die anvisierte Fahrradrampe auf die Südbrücke sollte unabhängig von dem Bauprojekt bereits jetzt zeitnah realisiert werden. Leider sehen Frauen in den Abendstunden von der Nutzung ab, da der Aufgang (Tragen des Fahrrads) nicht nur mühsam ist, sondern der Aufgang durch seine Verwickelung und Uneinsehbarkeit Ängste auslöst. Es wäre wünschenswert, wenn an dieser Stelle ein ver- meintlich sicherer öffentlicher Raum geschafft wür- de. Selbstverständlich müsste auf der anderen Rheinseite ergänzend eine Rampe für Fahrräder errichtet werden. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X S-8.4 Lärmemissionen In dem Gesamtkonzept wurde eine räumliche Ab- schottung des Baugebiets gegen Lärmemissionen dargelegt. Man beabsichtigt in der Nähe der Ei- senbahn deshalb vorwiegend Gewerbefunktion zu realisieren. Bei der vorliegenden Planung wird es zu Lärmreflexionen in Richtung Poll kommen. Ist eine Abschottung in Richtung Poll ebenfalls ange- dacht oder wird dieser Bereich in den Planungen ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X - 35 - / 36 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. außenvorgelassen? S-8.5 In den Planungen wurde dargelegt, dass das We- genetz in dem Bauprojekt um drei Meter angeho- ben werden soll. Es bestehen Unklarheiten wie die Übergänge zu den umliegenden Gebieten realisiert werden sollen. Es wäre schön, wenn die Übergän- ge „sanft“ realisiert werden könnten, so dass das Quartier in das Umfeld eingebunden ist. ja Zur Sicherstellung der Erschließung im Hochwasserfall ist das Straßenniveau innerhalb des Deutzer Hafens mit einer Höhe von 47,2 m ü.NHN geplant. Die Siegburger Straße weist an der Grenze zum Deutzer Hafen Höhen zwischen etwa 46,4 m und 47,5 m ü.NHN auf. Am Schnellert im Be- reich der Alfred-Schütte-Allee liegt die Oberfläche der Straße bei etwa 46,5 m ü.NHN. Insofern liegt die zu überwindende Höhendifferenz im Bereich der Straßenanschlüsse bei unter einem Meter. Die Höhendifferenzen der Straßenanschlüsse sowie zwi- schen Straße und Hafenpromenade werden durch sanfte und barrierefreie Übergänge verbunden. Der Integrierte Plan sieht außerdem sog. Kant- und Sockelzonen mit z.B. Sitzstu- fen, Terrassen oder begrünten Hangsituationen vor, um die Höhendifferenzen zu überbrücken. X X S-9 Die Bürger bemängeln eine Benachteiligung von Baugruppen. Werden die Baugruppen in der Größenordnung von 20-30 WE, wie von „moderne Stadt“ geplant, im gesamten Gebiet verteilt angesiedelt und je Baufeld nur ein bis zwei Baugruppen zugelassen führt dies zu einer schwachen Position der Bau- gruppe gegenüber einem Investor, der ganze Bau- felder erwirbt. Baugruppen sind eine wichtige Ergänzung zu den sonstigen Angeboten des Wohnungsmarktes sind durchmischt, bunt und vielfältig, tragen zu einer sozialen Stabilisierung und kulturellen Belebung von Neubauvierteln bei und realisieren nachhaltige innovative Konzepte. Kenntnisnahme Baugruppen sind im Deutzer Hafen ausdrücklich gewünscht. Über das gesamte Gebiet soll es zu einer gleichmäßigen Durchmischung der verschiedenen Wohnformen kommen, dies soll sich auch bis auf die Baufeldebene widerspiegeln. Die Vergabe soll über Konzeptvergaben erfolgen. Eine Be- nachteiligung von Baugruppen soll ausgeschlossen werden. Zu prüfen wären bestimmte Vorgaben und Kriterien für die Konzeptvergabeverfahren wie z.B. eine Mindestanzahl an Baugruppen, die pro Baufeld realisiert werden sollen. Die Konzeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfah- ren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. X S-10 - 36 - / 37 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-10.1 Ein lebendiges und urbanes Hafenviertel benötigt neben Quartieren zum Arbeiten und Schlafen auch vielfältige Angebote zur kulturellen und sozialen Nahversorgung. ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge- schieht, wird zzt. geprüft. Es sind außerdem eine Grundschu- le sowie 7 Kitas und ein Lebensmittel-Nahversorger im Deut- zer Hafen geplant. X X S-10.2 Bitte um Erhalt der bisherigen Angebote der Dro- genhilfe am gleichen Ort oder mindestens im glei- chen Gebiet und ähnlichen Konditionen ja Mit der Drogenhilfe sollen Gespräche geführt werden und nach Lösungen für einen neuen Standort im Gebiet oder der Nähe gesucht werden. X S-11 S-11.1 Fahrradrampe zur Südbrücke: Wunsch der Beschleunigung der Errichtung und gleichzeitiger Bau einer Rampe auf der linken Rheinseite. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-8.3 X S-11.2 Soziale Durchmischung: Die versprochene 30 Prozent-Quote für Sozial- wohnungen ist unbedingt einzuhalten, ohne die beliebten üblichen Ausreden, wie z.B. eine wirt- schaftliche Unrentabilität. Die Stadt wird sich daran messen lassen müssen. Die traurige Alternative wäre ein zweiter sozial monotoner Rheinauhafen. Zu hoffen ist auch auf zahlreiche Baugruppen, die unabhängig von Investoren oder Bauträgern Viel- falt und Lebendigkeit versprechen. Die Stadt sollte sich ernsthaft bemühen, Baugruppen zu unterstüt- zen. Das gleiche gilt für Wohnungsbaugesellschaf- ten. Devise: Im Zweifel für Diversität und gegen den monetären Gewinn. Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko- operativen Baulandmodell 30% betragen. Im Rahmen der Vergabeverfahren sind frühzeitige Bewer- bungen von Baugruppen ausdrücklich gewünscht. Die Kon- zeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Siehe auch Lfd. Nr. S-9 X S-11.3 Ein Biergarten - einfache Lebensqualiät für die neuen Bewohner und alle Kölner: Köln wird von etlichen Kilometern Rhein durch- strömt, doch schöne Biergärten, wie ich sie aus nein Die Promenade sowie die angrenzenden Plätze und Parks bieten Raum für die Naherholung im Zusammenhang mit einer gastronomischen Bewirtschaftung. Die Poller Wiesen sind Landschaftsschutzgebiet für die ruhige Naherholung. X X - 37 - / 38 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. zahlreichen anderen an Flüssen gelegenen Städ- ten kenne sind seltsamerweise äußerst rar. Vorbild sind ausdrücklich nicht solche Etablissements wie in der Altstadt. Schon seit Jahren träume ich als Deutzer Bewohner von einem schlichten, schönen Ort zur Einkehr unter offenem Himmel irgendwo am rechten Rheinufer, am besten mit Teilen so- wohl in der Sonne als auch unter Bäumen. Der im Rahmenplan als "Park 3" vermerkte Grünbereich, zwischen Drehbrücke und der bestehen und erhal- tenswerten Holzhalle, zwischen neuer Promenade und der Alfred-Schütte-Allee scheint meiner Mei- nung nach ideal zu sein. Östlich angrenzend ist zwar der Schulblock vorge- sehen, auch ein Spielplatz ist vermerkt, doch das scheint keine allzu großen Interessenskonflikte hervorzurufen, da die übliche Biergartenzeiten nach der Schulzeit und am Wochenende stattfin- den. Auch eine typische Lärmbelästigung z.B. für neue Anwohner in der gegenüberliegenden Mühle sollte sich in städtisch üblichen und lebendigen Rahmen halten lassen (zb keine Musik) Im inneren Bereich des Hafens wäre das wohl zuviel des Gu- ten für die Bewohner, aber an dieser Stelle ist das eine einmalige Chance für eine liebenswerte Stadt, die bedacht werden sollte. Durch geschickte Rah- menbedienungen kann eine ballermaneske Ver- ramschung meines Erachtens wirkungsvoll verhin- dert werden. Als eine Alternative könnte ich mir ein Schiff an selber Stelle im Hafen vorstellen, a la der "Alte Liebe" in Rodenkirchen. Die Gastronomie wird daher voraussichtlich verstärkt auf den Plätzen und an der Hafenpromenade um das Hafenbecken verortet werden. Schiffe mit kulturellen und gastronomischen Nutzungen werden auch hinsichtlich Lärmemissionen und der Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung im weiteren Verfahren geprüft. Park 3 dient vor allem der Bereitstellung von Grünflächen und öffentlichen Spielflächen, so dass eine gastronomische Nutzung in diesem Bereich nicht in Frage kommt. S-12 - 38 - / 39 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-12.1 Grundsätzlich hält der Bürger eine maßvolle Nach- verdichtung immer für besser als eine Versiege- lung von neuem Bauland, dennoch sollten die Probleme durch die entsprechende Verdichtung weitsichtig angegangen werden, es wäre bei allen Mühen schade wenn der Eindruck entsteht, das hier ein neues Viertel sehr zu Lasten der vorhan- denen Viertel etabliert würde. ja Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll sich in die bestehenden Stadtteile einfügen, diese ergänzen und einen Mehrwert in der Stadtstruktur darstellen. Die umliegen- den Stadtteile wu rden bereits bei bei der Entwicklung des Integrierten Plans berücksichtigt. X X S-12.2 Große Sorgen bereiten dem Bürger die Planungen zum Verkehr, die sehr lokal gedacht (Überarbei- tung der Siegburger Straße) wirken. In Kombinati- on mit den Entwicklungen im Bereich der ehemali- gen KHD-Hallen (Coloneum etc. an der Deutz- Mühlheimer Straße usw.) dann werden Engpunkte wie die Messe oder die Deutzer Brücke zur ver- kehrlichen Schreckensvision. Gerade die Über- gänge an der Deutzer Brücke sind jetzt schon un- terdimensioniert, und mit zunehmendem Rad- und Autoverkehr wird das nicht besser werden. Wenn die gesamte Stadt, und nicht nur der Deut- zer Hafen lebenswert bleiben soll, dann müsste die Verkehrsplanung weniger lokal sondern viel weit- reichender und vorausschauender betrieben wer- den (z.B. West-Ost U-Bahn unter dem Rhein zur Entlastung Heumarkt/Deutzer Freiheit und Verbes- serung der Übergänge usw.). ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens e r- kannt. Entsprechende Maßnahmen sowie deren Sicherste l- lung im Planverfahren werden zzt. geprüft. Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berücksichtigt alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele vanten Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Damit wird eine zu lokale Betrachtung vermieden und sichergestellt, dass das Verkehrsgeschehen ganzheitlich betrachtet und bewertet wird. X X S-13 Fahrradroute über die Südbrücke Der Bürger bezeichnet die Fahrt mit dem Fahrrad über die Südbrücke als Zumutung. Da im Treppen- turm ein hohes Maß an Verschmutzung und Müll vorhanden ist. Bei einer Ertüchtigung der Route über die Südbrü- Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X - 39 - / 40 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. cke sollten folgende Aspekte Bedacht werden: Breite der Wege / Bestandssituation Die Breite des Fuß- und Radwegs auf der Brücke ist besonders auf dem Abschnitt über den Poller Wiesen während des Berufsverkehrs jetzt bereits viel zu eng. Auf beiden Seiten in beide Richtungen durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger genutzt kommt es regelmäßig zu gefährlichen Ausweich- manövern. Für zwei Radfahrer im Gegenverkehr ist es eigentlich zu eng. Der Bürger schlägt vor diesen Missstand durch eine zusätzliche oder starkverbreiterte Spur auf mindestens einer Seite zu beheben. Die Durchfahrt durch den Brücken- turm wird ein Nadelöhr bleiben, wenn nicht eine Spur außen herum geführt wird. Fortsetzung linksrheinisch Dem Bürger ist kein Konzept für die Fortsetzung auf der linksrheinischen Seite bekannt und wünscht sich ein solsches. Da die Querung der Rheinuferstraße mit Priorisierung des Auto- und KVB-Verkehrs ein weiters Hindernis in Ost-West- Richtung darstellt, wäre hier eine Lösung wün- schenswert, die sowohl ein Abbiegen auf den Fahrradweg am Ufer als auch eine Überquerung bis hin zur Alteburger Straße bzw. Römerpark zu- lässt. Rampe rechtsrheinisch Der Vorschlag des sog. „Schweineohrs“, also einer kreisförmigen Rampe, scheint dem Bürger über- denkenswert. Eine gerade Rampe am Bahndamm entlang (auf Bahngelände) parallel zu „Am Schnel- - 40 - / 41 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. lert“ oder sogar eine gerade Rampe parallel zur Brücke vom Treppenturm bis zum ersten Brücken- pfeiler (und um diesen herum) sollten geprüft wer- den. Mit der zweiten Variante könnte auch der en- ge Teil der Brücke umgangen werden. Der Bürger wünscht sich eine Inaugenscheinnah- me der der Situation morgens um 7:30 Uhr durch die Planungsverantwortlichen, um sich ein Bild zu machen von dem Szenario mit dem zusätzlichen Aufkommen des hinzukommenden Deutzer Ha- fens. Er befürchtet, dass es zu der in Köln üblichen halbherzigen und nicht zu Ende gedachten Lö- sung, die den Anforderungen nicht gewachsen sein wird, kommt. Da es ja schließlich auch mög- lich ist über die Severinsbrücke zu fahren. S-14 S-14.1 Mobilität: Von herausragender Bedeutung zur Bewältigung der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre ist eine zukünftige Verbesserung der Straßenbahn- Anbindung und der Radverkehrs-Anbindung. ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes im engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens e r- kannt. X X S-14.2 Radverkehr: Die seit vielen Jahren geplante barrierefreie Auf- stiegsmöglichkeit der Südbrücke soll nun zügig umgesetzt werden, möglichst im zeitlichen Vorlauf zum neuen Stadtquartier. Um von den Planungen Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-13 X X - 41 - / 42 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. des Deutzer Hafens unabhängig zu sein, wird eine Rampenlösung angeregt, die in die Bahnböschung integriert wird (vgl. Hohenzollernbrücke, Rampe an der Deutzer Messe). Die bislang favorisierte Spin- dellösung ist flächenintensiv und von der Umset- zung des neuen Stadtquartiers abhängig. Die mangelhafte und gefährliche Anbindung des von der Severinsbrücke kommenden Radweges über die Siegburger Straße Richtung Deutzer Ha- fen muss dringend verbessert werden. Die aktuelle Querungsmöglichkeit der Siegburger Straße ist sehr gefährlich. Auf-grund der fehlenden Durch- gängigkeit des Radweges und der nicht aufeinan- der abgestimmten Fußgängerampeln über die Siegburger Straße wird oft verkehrswidrig gefah- ren. S-14.3 Straßenbahn: Zur Entlastung der bereits heute in Berufsver- kehrszeiten sehr überlasteten Linie 7 wird eine neue Bahnlinie angeregt, die von Porz kommend, bis zum Bahnhof Deutz durchfährt. Das hätte auch für alle südlichen, rechtsrheinischen Stadtteile (Poll, Porz, Zündorf) den großen Vorteil, dass der Deutzer DB-Bahnhof ohne aufwändiges Umstei- gen an der Deutzer Freiheit (auseinanderliegende Haltestellen!) viel besser erreichbar wäre Als Ne- beneffekt könnte dadurch der Hauptbahnhof ent- lastet werden . Da das Umsteigen an der der Deutzer Freiheit so zeitaufwändig ist, ist der ca. 7- 10minütige Fußweg aktuell das kleinere Übel, kommt je-doch für viele mobilitätseingeschränkte Bürger und Kinderwagen oder Menschen mit Rei- se-gepäck nicht in Frage. Die aktuellen Bahnsteige der Linie 7 an der Deut- Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X - 42 - / 43 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. zer Freiheit sind derzeit deutlich zu schmal. S-14.4 Individualverkehr: Bei der Verkehrserschließung des neuen Stadt- quartiers muss auch zukünftig gewährleistet sein, dass die vorhanden neuen Wohngebiete entlang des Poller Kirchweges (südlich der Südbrücke) weiterhin für Kfz erreichbar sind. Aufgrund der zahlreichen in Richtung Siegburger Straße hin ori- entierten Einbahnstraßen sind diese Wohngebiete und die südlich des Poller Kirchweges gelegenen Gewerbebetriebe (einschl. des stark frequentierten Aldi-Marktes) bereits heute lediglich über die Stra- ße „Am Schnellert“ erreichbar (wenn man von der städte-baulich unerwünschten umwegigen, nicht für höheres Verkehrsaufkommen ausreichend ausgebauten und anwohnerstörenden Anbindung über Alt-Poll absieht). Es ist deshalb wichtig, dass die Straße „Am Schnellert“ auch zukünftig verkehrlich leistungsfä- hig bleibt und möglichst durch eine Wiederanbin- dung der Raiffeisenstraße an den Poller Kirchweg entlastet wird. ja Konkrete Planungen und Regelungen für den motorisierten Individualverkehr werden im Rahmen des Verkehrsgutach- tens benannt und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren umgesetzt, sind jedoch nicht Rege- lungsgegenstand der Bauleitplanung. Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer geeigneter Form Berücksichtigung finden. X X S-14.5 Da durch den Deutzer Hafen zukünftig ein erhebli- cher Parkdruck auf den Poller Kirchweg (südlich der Südbrücke) entstehen wird, wird auf für diesen Bereich die Einführung eines eigenen Anwohner- parkens vorgeschlagen. Der dort vorhandene Parkraum ist derzeit durch Anwohner und Arbeit- nehmer bereits vollständig ausgelastet. ja Die Straße Am Schnellert wird auch künftig mit der Alfred- Schütte-Allee südlich des Bahndamms verbunden bleiben. Eine Parkraumbewirtschaftung südlich des Bahndamms ist geplant. X X S-14.6 Ausweitung des Städtebaulichen Konzepts: Aufgrund des entstehenden Entwicklungsdrucks und der räumlichen Verflechtungen wird angeregt, nein Eine Ausweitung des städtebaulichen Konzepts auf die Flä- chen südlich des Bahndamms ist nicht vorgesehen. Der Deutzer Hafen stellt eine hinsichtlich ihrer Entwicklung zu- X X - 43 - / 44 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. die Bereiche südlich der Südbrücke entlang des Poller Kirchweges konzeptionell in die aktuellen Planungen mit einzubeziehen. Dort sind zahlreiche untergenutzte Gewerbeflächen vorhandenen, die in den letzten Jahren sukzessiv in Wohnbauflä- chen um-gewandelt wurden. Um städtebaulichen Wildwuchs zu vermeiden besteht hier ein städte- baulicher Ordnungsbedarf. sammenhängende Einheit dar – insbesondere aufgrund der Lage am Hafenbecken und der Hochwasserproblematik. Auf der Basis des Integrierten Plans wird auf die Entwicklung dieser Einheit hingearbeitet. Einen städtebaulichen Ord- nungsbedarf südlich des Bahndamms kann durch eine unab- hängige Planung Rechnung getragen werden. S-14.7 Immissionen: Die entlang der Südbrücke geplante Lärmschutz- bebauung für das neue Quartier darf nicht zu einer Verschlechterung der Lärmsituation für die Wohn- gebiete südlich der Südbrücke führen. Es muss vermieden werden, dass durch die neue Lärm- schutzbebauung der Bahnlärm verstärkt in die vor- handenen Wohnquartiere reflektiert wird. ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X S-15 S-15.1 Bebauung Am Schnellert Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen für die Gebäude am Schnellert. Hier sind sehr ho- he, massive, dunkle Gebäude vorgesehen (Block). Für viele Radfahrer oder Fußgänger aus Poll kommend Richtung Rhein/Südstadt fah- rend/gehend entsteht durch den Weg zwischen „Gebäude-Wand“ und Bahntrasse ein neuer, unbe- lebter, dunkler „Angstraum“ ohne Ausweichmög- lichkeiten. Derzeit ist der Weg besonders nachts auch nicht sehr einladend, aber so sind die Gege- benheiten nun. Jetzt steht eine neue Planung an, und Veränderungen sind möglich und notwendig! Wenn Fahrradverkehr unterstützt und Autoverkehr verhindert werden soll, muss dieser Weg (v.a. nachts in die Südstadt und zurück) sicher und teilweise Die städtebauliche Kubatur der Gebäude Am Schnellert ba- siert auf dem Integrierten Plan, dessen Verteilung der Bau- masse im Stadtbild sowie den Anforderungen an den Lärm- schutz zur Bahnstrecke. Durch die Bildung der Baublöcke und die damit verbundene Anbindung an den Poller Kirch- weg, die Hafenpromenaden und die Quartiersstraße soll die- ser Bereich an die intensiv genutzte Umgebung des Hafen- beckens angebunden werden. Alleine durch die Nutzungsin- tensivierung des Deutzer Hafens wird der Bereich der Straße belebt werden. Jenseits der Bauleitplanung soll durch bauli- che Gestaltung, Beleuchtung etc. sichergestellt werden, dass keine Angsträume entstehen. Durch zusätzliche Öffnungen von der Straße Am Schnellert zur Promenade und zur ge- planten Quartiersstraße wird auch die bestehende „Gebäu- dewand“ ohne Ausweichmöglichkeiten aufgelöst. X - 44 - / 45 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. selbstverständlich werden! S-15.2 Verlängerung Poller Kirchweg Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen für den Ausbau der Verlängerung des Poller Kirchwegs. Der Weg wird ohnehin genutzt und kann durch eine Abbiegung über das TÜV- Gelände weiterhin gut als Anschlussstelle genutzt werden oder durch die Verbesserung der Zufahrt zur Auffahrt Grauer Stein. Ein Aus-/Neubau einer Verlängerung des Kirchweges Richtung Verkehrs- übungsplatz ist damit überflüssig, insbesondere da sich in den Kleingärten und auf den Feldern wich- tige Ökosysteme angesiedelt haben. ja Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen werden verschie- dene Verkehrswegeführungen geprüft. X X S-15.3 Alfred-Schütte-Allee Die Straße sollte südlich der Brücke weiterhin be- fahrbar bleiben. ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im Bereich zwischen Drehbrü- cke und Südbrücke als Fuß- und Radweg umgebaut. Südlich der Südbrücke bleibt die bestehende Straßenführung mit Autoverkehr bestehen. X X S-16 S-16.1 Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, dass die Belange des Gewerbebetriebs des Bürgers in ausreichender Weise Berücksichtigung gefunden haben. Insbesondere wurden die Belange der ver- kehrlichen Erschließung des Betriebsgeländes bisher unzureichend ermittelt und bewertet. Es fehlt grundlegend eine baugebietsübergreifende sachgerechte Auseinandersetzung mit der Ver- kehrs- und auch der Lärmproblematik. Der Bürger ist sehr an der Erarbeitung einer ge- ja Die Verkehre des Gewerbebetriebes wurden im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen ermittelt und in das Mobilitätskon- zept aufgenommen. Dafür wurden aktuelle Verkehrserhe- bungen mittels Verkehrszählungen über 24 bis 72 Stunden an allen Knotenpunkten durchgeführt, u.a. an der Kreuzung Am Schnellert/Siegburger Straße, über die der Verkehr zum Gewerbebetrieb abgewickelt wird. Die Lärmemissionen des Betriebes wurden in das Lärmgut- achten aufgenommen und bei der Planung der städtebauli- chen Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt. X X - 45 - / 46 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. meinsamen Lösung interessiert. Das weitere Bau- leitplanverfahren will er konstruktiv und somit dem Ansatz einer guten Nachbarschaft begleiten. Im Interesse der Zukunftssicherung seines Standortes und des Erhalts seiner hochqualifizierten Arbeits- plätze besteht er aber auf eine sachgerechte Be- rücksichtigung seiner Belange. In den Gutachten wurden alle Bestandsdaten aufgenommen. Nicht berücksichtigt sind Planungs- oder Bauvorhaben des Gewerbebetriebes, die der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, z.B. in Form einer Bauvoranfrage oder eines Bauleitplanverfahrens. Es ist der Stadt ein Anliegen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es haben bereits mehrere Abstimmungstermine mit dem Betrieb, den städtischen Vertretern sowie den Ver- kehrsplanern stattgefunden. S-16.2 Unzureichende Ermittlung des Abwägungsmateri- als: Ausgehend von der bisherigen Planung würde das städtebauliche Planungskonzept gegen das bau- planungsrechtliche Gebot der gerechten Abwä- gung verstoßen. Denn das Abwägungsmaterial wurde bisher entgegen § 2 Abs. 3 BauGB unzu- reichend ermittelt nein Gemäß dem Abwägungsgebot nach § 1 Absatz 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Gemäß § 2 Absatz 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmate- rial) zu ermitteln und zu bewerten. Das Abwägungsmaterial, in diesem Fall also die Verkehrser- hebungen sowie die Lärmemissionen werden nach dem ak- tuellen Stand der Technik ermittelt und in die entsprechen- den Gutachten eingestellt. Die Verkehrserhebungen wurden mittels Verkehrszählungen durchgeführt. Die Lärmemissio- nen werden im Lauf des weiteren Verfahrens im Rahmen des Umweltberichts in einer schalltechnischen Untersuchung er- mittelt und in das Verfahren eingestellt. Im Sinne einer ge- rechten Abwägung aller Belange, kann nur vom Bestand o- der von bereits bekannten bzw. der Stadt vorliegenden Pla- nungen ausgegangen werden. Es liegt also kein Abwägungsdefizit vor, da das Abwägungs- material hinreichend ermittelt wurde, siehe auch Lfd. Nr. S- 16.1. X X - 46 - / 47 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-16.3 Belange des Lärmschutzes Die bisherige Planung erscheint uns die Belange des Lärmschutzes ebenfalls nicht ausreichend zu berücksichtigten. Uns ist es insbesondere wichtig, dass in dem an das Plangebiet angrenzenden In- dustrie- und Gewerbegebiet die Errichtung indust- rieller Anlagen auch nach Entstehung des Stadt- quartiers möglich und der geplante Lärmschutz auch dafür noch ausreichend ist. ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de- zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht- lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun- gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren- zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands sowie ihrer Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse berücksichtigt. Das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. In der Lärmuntersuchung wird die aktuelle Genehmigungssituation berücksichtigt: Bahndamm, Entfernung zum Plangebiet, Geplante abschirmende Bebauung mit Gewerbe ent- lang des Bahndamms, Östlich des Plangebietes gibt es bereits schutzwürdi- ge Wohnbebauung, die deutlich dichter an dem Be- trieb liegt, als das Plangebiet. Durch die schon vorhandenen Lärmemissionen und die ge- planten Lärmminderungsmaßnahmen ist von keiner Be- schränkung einer zukünftigen Betriebserweiterung auszuge- hen. Die möglichen Lärmemissionen bei einer Erweiterung des Betriebs sind bei einer tatsächlichen Erweiterung zu un- tersuchen. X X S-16.4 Grundsatz der Konfliktbewältigung Bisher scheinen uns weder die vom dem Betrieb unserer M andantin ausgehenden Lärmbelastun- gen ausreichend berücksichtigt noch die Gege- benheiten vor Ort daraufhin überprüft worden zu sein, ob eine gute verkehrliche Erschließung unse- res Gewerbebetriebs auch nach Entstehung des Stadtquartiers gewährleistet wird. Es ist nicht er- kennbar, wie die Konflikte einer zuverlässigen Lö- sung zugeführt werden. ja Das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung beinhaltet, dass jeder Bauleitplan die ihm zuzurechnenden Konflikte bewältigen muss, also die betroffenen Belange untereinander zu einem gerechten Ausgleich bringt. Das Gebot der Kon- fliktbewältigung gilt aber nicht uneingeschränkt und undiffe- renziert. Zu beachten sind zunächst die der Bebauungspla- nung allgemein gesetzten Grenzen. So ist die Stadt bei der Anwendung des Erforderlichkeitsgrundsatzes des § 1 Absatz 3 BauGB an den Katalog zulässiger Festsetzungen in § 9 BauGB gebunden. In der Tendenz gegenläufig zum Grund- satz der planerischen Konfliktbewältigung, aber ebenfalls aus X X - 47 - / 48 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. dem Erforderlichkeitsprinzip abgeleitet, ist der Grundsatz der planerischen Zurückhaltung. Gleichwohl ist das Ziel der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens, die entstehenden Konflikte zu minimieren und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Die dezidier- ten Verkehrsuntersuchungen sowie das Mobilitätskonzept ebenso wie die bereits erstellten sowie geplanten Lärmgut- achten und schalltechnischen Untersuchungen bilden dafür die Grundlage. Des Weiteren wird die direkte verkehrliche Erschließung des Gewerbebetriebs nicht verändert. Zudem wird durch die Um- gestaltungsvorschläge für die Straße Am Schnellert das Ver- kehrssystem im unmittelbaren Umfeld ertüchtigt. Hinweis: Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde nach der Frist um die folgenden Punkte ergänzt. Die verspä- tet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num- mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. S-16.5 Berücksichtigung der Pendlerverkehre Das Mobilitätskonzept der Stadt Köln richtet sich nach den Leitzielen des Strategiepapiers „Köln mobil 2025", dessen Ziel es ist, den Anteil des MIVs auf 33% zu reduzieren. Ausweislich der Prä- sentation der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Berechnung der durch die Entwicklung des Deutzer Hafens zu erwartenden Neuverkehre, soll der MIV-Anteil aufgrund des Mobilitätskonzepts von heute 30% auf 25% in 2035 sinken. Grundlage dieser Berechnung bildet jedoch ledig- lich der Wegezweck „Wohnen". Der Wegezweck gibt Aufschluss darüber, für welchen Zweck eine Person einen Weg zurücklegt. Das bedeutet, dass ja Die Pendlerverkehre sind im Mobilitätskonzept berücksich- tigt. Das Mobilitätskonzept berücksichtigt neben dem Wege- zweck Wohnen durchaus auch andere Zwecke. Es sieht für Nutzergruppen unterschiedliche Verkehrserzeugungen vor, z.B. für Wohnen, Arbeiten und Freizeit. So werden durch das Mobilitätskonzept für den Zweck Arbei- ten ein Rückgang des MIV-Anteils von 53% auf 43% (2035) sowie für die Freizeit ein Absenken von 38% auf 32% prog- nostiziert. X X - 48 - / 49 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. der Wegezweck „Wohnen" lediglich diejenigen Verkehrsströme berücksichtigt, die die Bewohner des Plangebiets zukünftig zurücklegen werden, um zu ihren Wohnungen zu gelangen. Keine Berück- sichtigung findet derzeit jedoch der Pendlerver- kehr, d.h. die Verkehrswege derjenigen Personen, die außerhalb Kölns wohnen und ihre Arbeitsstelle in der Stadt haben. Ausweislich der Aussage des Verkehrsplaners liegen die Daten der Pendlerver- kehre derzeit noch nicht vor, so dass diese bisher keine Berücksichtigung bei den Berechnungen finden konnten. Nach Angaben des online abrufbaren Pendleratlas NRW (www.pendleratlas.nrw.de) pendelten in 2017 täglich 337.359 Personen nach Köln, um dort zu arbeiten. Ein Vergleich dieser Anzahl zu der Einwohneranzahl Kölns von 1.077.611 (2017) ver- deutlicht, wie hoch der Anteil der Pendler ist. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Ver- kehrswege einer großen Anzahl an Pendlern das Plangebiet rund um den Deutzer Hafen queren werden, da dieses aufgrund der Nähe zur A4 und A559 eine beliebte Route der Pendler zur Innen- stadt ist. Diese Verkehrswege müssen daher im Verkehrsgutachten ebenfalls unbedingt berück- sichtigt werden. Die vom Gewerbebetrieb verursachten Verkehrs- ströme werden in den kommenden Jahren zuneh- men. Die Anzahl der Kfz wird demnach von 940 auf 1541 am Tag steigen. Hinzu kommt die erheb- liche Verkehrszunahme durch die wohnliche und gewerbliche Nutzung des neuen Stadtquartiers. Darüber hinaus wird auch die Anzahl an Pendlern, Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen des Mobili- tätskonzepts auch über den Deutzer Hafen hinaus, ihre Wir- kung entfalten. Insbesondere die langfristigen Maßnahmen der Straßenbahn und S-Bahn sowie die kurzfristige Maß- nahme der Buslinie zum Deutzer Bahnhof werden das Mobili- tätsverhalten der Menschen, die im oder in der Nähe des Deutzer Hafens arbeiten, maßgeblich beeinflussen. Auch die - 49 - / 50 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. die durch das neue Stadtquartier fahren werden, erheblich steigen. Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie diese Verkehrs- ströme zukünftig planerisch bewältigt werden sol- len. Eine baugebietsübergreifende Auseinander- setzung mit der Verkehrsproblematik muss aber zwingend erfolgen, soll eine sachgerechte Ausei- nandersetzung mit dem Interesse unseres Hauses an einer ungehinderten verkehrlichen Erschließung unseres Werkes erfolgen. langfristigen Verkehrsströme sind in den Verkehrsuntersu- chungen sowie dem Mobilitätskonzept verankert und finden in den geplanten verkehrlichen klein- und großräumigen Maßnahmen Berücksichtigung. Betriebserweiterungen des Gewerbebetriebs sind nicht Ge- genstand der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung des Deutzer Hafens. Eventuell geplante Erweiterungen sind bei konkreter Antragstellung durch den Gewerbebetrieb über gesonderte Untersuchungen zum Nachweis der gesicherten Erschließung zu prüfen. S-16.6 Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen Das Verkehrsgutachten sieht ein Erschließungs- konzept mit mehreren Um- und Ausbaumaßnah- men des bestehenden Verkehrsnetzes rund um das Planungsgebiet vor. Die bisherige Planung geht davon aus, dass die verkehrliche Erschlie- ßung des neuen Quartiers sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des zukünftig durchquerenden Verkehrs diese Maßnahmen erfordern. Unberücksichtigt lässt die Planung hingegen bis- her, wie die tatsächliche Umsetzung dieser Maß- nahmen sichergestellt wird. Bauleitplanerische Festsetzungen dahingehend, dass die in dem Ver- kehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, sind zwingend erforderlich. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass das neue Quartier am Deutzer Hafen errichtet wird und das Verkehrsnetz nicht bzw. nicht in dem im Verkehrs- konzept vorgesehenen Umfang ausgebaut wird. In diesem Fall wäre die Zuwegung unseres Werksge- ländes erheblich gefährdet. Wir haben erhebliche Zweifel daran, ob die Verwirklichung der für not- wendig erachteten Verkehrsmaßnahmen einem zukünftigen Bebauungsplan ausreichend genug ja Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen, die außerhalb des Plangebiets liegen, sind entweder durch bauleitplanerische Festsetzungen oder anderweitige Maßnahmen planungs- rechtlich zu sichern sowie in Zusammenhang mit dem Bau- vorhaben umzusetzen. Die genaue Rechtsform ist im weite- ren Verfahren verwaltungsintern zu klären. X X - 50 - / 51 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. sichergestellt sein wird. Darüber hinaus bleibt in der bisherigen Planung unberücksichtigt, was pas- siert, wenn die Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" nicht wie erwartet erreicht werden. In diesem Fall würden bis zu 4.000 zusätzliche Kfz- Verkehre rund um das Planungsgebiet auftreten. Die bisherige Planung sieht jedoch keine Maß- nahmen dazu vor, wie die Erschließung des Ge- bietes rund um den Deutzer Hafen auch in diesem Fall gewährleistet werden soll. Das Planungskonzept der Stadt Köln beruht bisher allein auf der Annahme des tatsächlichen Eintre- tens der prognostizierten Auswirkungen des Mobi- litätskonzepts. Das Strategiepapier hierzu beinhal- tet jedoch lediglich Leitgedanken. Wie richtig aus- geführt wird, hängt die Verwirklichung der Ziele des Strategiepapiers von der Mitwirkung der Ein- wohner Kölns ab. Offen bleibt hingegen, wie diese Mitwirkung planerisch gewährleistet werden soll. Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 bereits ausgeführt wurde, sind Maßnahmen zur planerischen Sicherstellung der Erreichung der Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" bis- her nicht zu erkennen. Es ist daher ungewiss, ob die Anwohner tatsächlich zur Erreichung der Ziele beitragen und sich deren Mobilitätsverhalten tat- sächlich ändert. In unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 hatten wir diesbezüglich bereits betont, dass aktuelle Statistiken eher auf das Gegenteil hindeuten. Danach ist davon auszugehen, dass der MIV trotz weit verbreiteter Carsharing- Angebote weiter zunimmt. Denn auch eine Vielzahl an Personen, die die Carsharing-Angebote in An- - 51 - / 52 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. spruch nehmen, haben daneben noch einen eige- nen PKW. Zudem lässt sich dem bisherigen Planungskonzept nicht entnehmen, dass LKW auch nach Verände- rung der Höhenlage der Straße „Am Schnellert" die Südbrücke noch unterfahren können. Die Straße soll an die hochwassersichere Nutzungsebene von 47,20 m ü.N.N. angepasst werden. Es wird ledig- lich „davon ausgegangen", dass ein Durchfahrts- verkehr auch der LKW weiterhin möglich sein wird. Dies ist aus unserer Sicht weiter zu untersuchen und planerisch auch sicherzustellen. S-16.7 Erschließung während der Bauphase Die bisherige Planung sieht nicht vor, wie die un- gehinderte verkehrliche Erschließung des Gewer- bebetriebes während der Bauphase sichergestellt werden soll. Eine Vielzahl der Mitarbeiter erreicht das Betriebs- gelände über die Straßen „Am Schnellert" und die Alfred-Schütte-Allee. Über diese Straßen führt zu- dem der An- und Abfahrtsverkehr der LKW. Unser Betrieb ist daher auf eine gesicherte und qualifi- zierte Erschließung angewiesen. Aus den Ergebnissen unseres Verkehrsgutachtens wird ersichtlich, dass insbesondere die LKWVerkehre (zu 81 %) die nördliche Richtung nutzen und somit über die Straßen „Am Schnellert" und Alfred-Schütte-Allee verkehren. Die südliche Richtung ist für den LKW-Verkehr rechtlich und faktisch unmöglich zu durchqueren, da er dann durch das Wohngebiet erfolgen müsste. Wohnge- biete -insbesondere der Stadtteil Poll - kennzeich- nen sich typischerweise durch schmale und kurze Kenntnisnahme Die Erschließung während der Bauphase wird im weiteren Planungsverlauf durch entsprechende Maßnahmen sicher- gestellt. Diese werden im Zuge der weiteren Planung ermit- telt. Die Erschließung während der Bauphase kann nicht im Bebauungsplan geregelt werden und ist demnach nicht Be- standteil der vorliegenden Bauleitplanverfahren. X - 52 - / 53 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Straßen aus. Die LKW müssten somit mehrere Richtungswechsel vornehmen, um an ihr Ziel zu kommen. Zudem stehen in Wohngebieten meist abgestellte PKW am Straßenrand. Dies macht ein Durchfahren der LKW schwierig bzw. unmöglich. Um die im Verkehrskonzept vorgesehenen Maß- nahmen umzusetzen, bedarf es umfassender und langwieriger Baumaßnahmen. Insbesondere die zukünftig veränderte Höhenlage der Straße „Am Schnellert" wird eine zumindest vorrübergehende Beeinträchtigung der Nutzung und ggf. auch die zeitweilige Sperrung dieser Straße erfordern. Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, wie wäh- rend dieser Maßnahme eine qualitative und aus- reichende Erschließung unseres Werksgeländes insbesondere für die LKW sichergestellt werden soll, zumal die Überquerung des Deutzer Hafens über die Drehbrücke politisch nicht gewollt ist und faktisch wegen der begrenzten Höhe bedingt durch die Brückenkonstruktion unmöglich ist. Wir bitten Sie daher im weiteren Planungsverlauf die Erfor- derlichkeit der verkehrlichen Erschließung unseres Werksgeländes auch während der Bauphase zu berücksichtigen. S-17 S-17.1 Um zusätzlichen durch das Neubauprojekt zu er- wartenden MIV-Quell- und Zielverkehr zu vermei- den, sollte der Umweltverbund (ÖPNV, Radfah- rer*innen und zu Fußgehende) gestärkt werden. ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut- achten explizit berücksichtigt und auch gefordert. X X S-17.2 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die Siegburger Straße, auf werktäglich 5-Minuten. Die Stadtbahn ist jetzt schon jetzt überfüllt, sodass Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X - 53 - / 54 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Fahrgäste an der Haltestelle Deutzer Freiheit ste- hen bleiben müssen. Ein solcher Zustand ist in Bezug auf attraktiven Nahverkehr nicht haltbar. S-17.3 Eine zusätzliche Stadtbahnverbindung über die Deutzer Freiheit in Richtung Bahnhof Köln Mes- se/Deutz und nach Möglichkeit weiter nach Mül- heim. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X S-17.4 Prüfung einer Erschließung des Deutzer Hafens unter Nutzung der bestehenden Hafenbahntrasse unter Beibehaltung der bestehenden Strecke über die Siegburger Str.. Wenn etwa durch Hochwas- serschutzmaßnahmen dies nicht möglich ist, sollte die bestehende Schienenverbindung für eventuell entstehenden Bedarf nicht entwidmet werden. Weiterhin ist die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Tram-Train-Verbindung (siehe Karlsruher-Modell) zur Südbrücke möglich ist. Darüber hinaus kann eine Nutzung der Hafenbahntrasse als Rad- schnellweg mit einer Anbindung an die bestehen- den Radpendlerrouten sinnvoll sein. nein Siehe Lfd. Nr. K-13 X X S-17.5 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S16, auch im Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brü- ckenbogen. Diese Verbindung sollte zeitgleich mit der Bebauung geschaffen werden, um den neuen Bewohnern des Quartiers eine attraktive S-Bahn- Verbindung ins linksrheinische Köln zu ermögli- chen. Mittelfristig ist ein zweiter Brückenbogen für die Südbrücke aber notwendig. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 X X S-17.6 Zur Feinerschließung der Verkehre im Deutzer Hafen und Poll befürworten wir einen Expressbus, der das neue Quartier sowohl mit dem Bahnhof in Deutz als auch mit der Siedlung In der Kreuzau in Alt-Poll verbindet. ja Eine Expressbuslinie ist zeitnah vorgesehen. X X - 54 - / 55 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-17.7 Wenn die Idee eines Rheinpendels (Seilbahn) machbar erscheint, brauchen Poll und der Deutzer Hafen je eine Stationsanbindung. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X S-17.8 Fortsetzung des Radschnellweges von der Süd- brücke kommend, weiterführend bis zur Techni- schen Hochschule in Deutz. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X S-17.9 Ausbau und besserer Schutz der Radwege auf der Siegburger Str. in Poll und Deutz. Die bestehen- den Radwege sind bisher nur unzureichend gesi- chert und geschützt. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X S-17.10 Neben den sechs E-Lade-Stationen befürworten wir zur Reduzierung des Individualverkehrs eine weitere Mobilstation in Poll. Kenntnisnahme Eine Mobilitätsstation in Poll liegt außerhalb des Geltungsbe- reichs der vorliegenden Bauleitplanung. Es wird geprüft, ob sie in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. X X S-17.11 Eine Rheinquerung nur für Fuß- und Radverkehr in Höhe des Ubierrings, nach dem Masterplan des Architekten Speer. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X S-17.12 Kommt es zu einer Ansiedlung von großen Firmen an der Straße „Am Schnellert“ sollen die Unter- nehmen angehalten werden, Werkswohnungen einzurichten, um so Pendlerströme zu reduzieren. Kenntnisnahme Es wird geprüft, ob Werkswohnungen bei den Vergabever- fahren Berücksichtigung finden werden. Die Vergabeverfah- ren sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanver- fahren. X X S-17.13 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeits- plätzen, einem attraktiven ÖPNV-Angebot sowie einer guten Fuß- und Radinfrastruktur - schon im Vorfeld (!) der Baumaßnahmen kann die Bedeu- tung des Motorisierten Individualverkehrs reduziert werden. ja Der Teil-Bebauungsplan Infrastruktur soll eine frühzeitige Erschließung sowie Fuß- und Radwegeinfrastruktur sichern. Das Mobilitätskonzept legt die entsprechenden Maßnahmen fest. X X S-17.14 Die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur Rolshover Straße, sowie der Vollausbau der An- schlussstelle „Am Grauen Stein“ lehnen wir ver- kehrlich und städtebaulich ab. Beide Versionen werden zu einem erhöhten Verkehr auf dem Rols- hover Kirchweg führen und den MIV weiter attrak- ja Siehe Lfd. Nr. K-32 X X - 55 - / 56 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. tivieren. Wir glauben, dass dadurch Poll nicht ent- lastet, sondern mit zusätzlichem Durchgangsver- kehr belastet wird. S-17.15 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für den MIV soll über die Autobahn (Östliche Zubrin- gerstraße) und die Straße „Im Hasental“, die in Höhe der Drehbrücke auf die Siegburger Straße mündet, abgewickelt werden. Bauliche Maßnah- men sind daher zwingend erforderlich, um den Verkehr entsprechend über diesen Anschluss zu lenken. ja Siehe Lfd. Nr. M-7.1 X X S-17.16 Die Siegburger Straße in Poll sollte ebenfalls durch bauliche Maßnahmen so umgestaltet werden, dass sie dem Anliegerverkehr eine höhere Priorität ein- räumt und den Durchgangsverkehr deutlich redu- ziert. Der bisherige Vorschlag aus der Planungs- präsentation ist für uns nicht ausreichend, weil er im Grunde nur den Status Quo zeigt. ja Siehe Lfd. Nr. K-27 und S-14.4 X X S-17.17 Es wird angeregt die Verkehrsplanungen flexibel zu halten, da sich der Mobilitätssplit der Zukunft nicht vorhersehen lässt. Wir rufen daher dazu auf, eine Planung vorzulegen, die die Stadt entspre- chend anpassen kann. nein Der Vorschlag würde zu einem ständigen Monitoring nach jedem Baufortschritt führen, ohne das Ende der verkehrli- chen Entwicklung zu kennen. X X S-18 S-18.1 Die Baublöcke des integrierten Planes weisen eine Geschossigkeit von 3 bis 7 Geschossen auf. Die Geschossigkeit innerhalb der Baufelder variiert. Fast jeder Baublock entlang des Hafenbe- ckens besitzt einen Hochpunkt, der 14 bis maximal 20 Geschosse hoch ist. Die Hochpunkte orientie- ren sich an der Mühlenbebauung, die bis zu 20 Geschosse aufweist. Von Norden nach Süden sind Kenntnisnahme Entlang der Siegburger Straße sieht der Integrierte Plan überwiegend siebengeschossige Bebauung – durchsetzt mit einzelnen Hochpunkten – vor. Insofern kann nicht von einem Verlust, sondern lediglich einer Beeinträchtigung der Blickbe- ziehungen gesprochen werden. X - 56 - / 57 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. die Hochpunkte gleichmäßig über das Gebiet ver- teilt, wobei die Bebauung im Süden mit bis zu 20 Geschossen am höchsten ist. Entlang der Sieg- burger Str. weisen die Gebäude eine Geschossig- keit von 6 bis 8 Geschossen auf, die Hochpunkte sind mit bis zu 18 Geschossen geplant. Dies be- sitzt unmittelbare tatsächliche und optische Aus- wirkungen auf die Grundstücke des Bürgers, ins- besondere diejenigen, die sich unmittelbar an der Siegburger Str. situiert befinden. Insoweit stehen gem. den Umsetzungen des bauleitplanerisch Zu- lässigen dort zurzeit ein 8- geschossiges und dar- über hinausgehend ein 2-geschossiges (zulässig zurzeit VII) Gebäude auf. Die Gebäude mit Hochpunkt mit bis zu 18 Ge- schossen entlang der Siegburger Str. werden die- jenigen Gebäude auf den Grundstücken der hiesi- gen Mandantschaft deutlich der Höhe nach über- ragen. Dies führt zu einer Einschränkung bzw. zu einem Verlust der bisher bestehenden Blickbezie- hungen in Richtung Westen. Die betrifft die Blick- beziehung zu den sogenannten Pollerwiesen, zum Rhein, zum linken Rheinufer und zum Stadtpano- rama linksrheinisch der Stadt Köln, teilweise ein- schließlich des Kölner Domes. Der Bürger macht diese Gesichtspunkte als abwä- gungsrelevanten Belang geltend, wobei diesseits die insoweit einschlägige Rechtsprechung, etwa des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 09.02.1995 zu Aktenzeichen BVerwG 4 NB 17/49 bzw. mit Beschluss vom 29.07.2011 zu Ak- tenzeichen 15 N 08.2086 (Bayrisches Bodensee- ufer) nicht verkannt wird. Insofern dürfte zwar eine besondere Situationsbe- - 57 - / 58 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. rechtigung des Bürgers nicht bestehen, gleichwohl bedarf es der bauleitplanerischen Abwägung, bzw. Bewältigung der oben bezeichneten Gesichtspunk- te. S-18.2 Die Einschränkungen könnten im Übrigen durch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69439/04 kompensiert werden, etwa in der Gestalt, dass zu- gunsten der Grundstücke der hiesigen Mandant- schaft eine größere bauliche Ausnutzbarkeit er- möglicht wird, insbesondere eine solche im Hin- blick auf die Höhe der baulichen Anlagen bzw. im Hinblick auf die zulässige, zu vergrößernde Zahl der Geschosse. Insofern wird eine ergänzende bauleitplanerische Bewältigung durch Abänderung des insoweit ein- schlägigen Bebauungsplanes angeregt. nein Die Änderungen angrenzender Bebauungspläne sind nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfah- ren. Eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69439/04 stellt ein eigenes separates Planverfahren dar, das der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses ob- liegt. X - 58 - / 59 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. S-18.3 Die Begründung zum Bebauungsplan- Aufstellungs-beschluss beschreibt, dass im Hin- blick auf die Erschließung ein umfassendes Mobili- tätskonzept zurzeit in Arbeit sei und zwar betref- fend den motorisierten Individualverkehr, den öf- fentlichen Personennahverkehr, den Fuß- und Radverkehr und darüber hinausgehend das Ha- fenbecken und die Wasserstraßen. Die vorbereitenden Untersuchungen zur städte- baulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen legen diesbezüglich wohl ausschließlich die Aus- wirkungen auf den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Deutzer Hafen auf den Sei- ten 62 ff. - soweit ersichtlich - zugrunde. Aus hiesiger Sicht bedarf es ergänzend der plane- rischen Bewältigung der Auswirkungen auf die Liegenschaften unserer Mandantschaft, dies gilt auch für Verkehrslärmbeaufschlagung - und den Verkehr, der auch unter Berücksichtigung der Siegburger Str. östlich des neuen Plangebietes zu berücksichtigen ist. Soweit ersichtlich gibt es eine gutachterliche Stel- lungnahme ADU Cologne aus dem Jahr 2011 (21.11.2011). In diesem Zusammenhang bedarf es der ergän- zenden planerischen Bewältigung der Tatsache, dass auf einem Teil der Liegenschaften unserer Mandantschaft teilweise produzierende gewerbli- che Nutzung stattfindet. ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de- zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht- lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun- gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren- zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands, ihrer Entwick- lungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse sowie hinsichtlich der durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen berück- sichtigt. X X S-19 S-19.1 Das Thema Wasser ist prägend für das neue Ha- fen-Veedel. COBEs Idee des "Neuen Schnellerts" 2016 ist super. Schade, dass eine Umsetzung ja Inwiefern der Pool des Integrierten Plans oder anderweitige Möglichkeiten, das Hafenbecken in die Planung einzubezie- hen, realisierungsfähig sind, sowie der Bau von Treppen und X - 59 - / 60 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. nicht möglich ist. Der Pool am Hafenplatz (Platz 4 des Integrierten Plans) gefällt sehr gut. Es wäre großartig, wenn der Pool tatsächlich (auch) mit Regenwasser aus dem angrenzenden Park I des Integrierten Plans und am besten aus dem ganzen Veedel gespeist werden könnte ("Wasserkreis- lauf"). Vielleicht könnte man an einer oder mehreren Stel- len dem Wasser des Hafenbeckens noch etwas näher kommen, z.B. an dem Platz 3 des Integrier- ten Plans; bei Niedrigwasser ist der Abstand von der Promenade ziemlich groß. Statt die Hafen- mauer zu öffnen, könnte man evtl. wie am Hafen- platz etwas vor die Mauer bauen, z.B. eine Treppe. Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wäre eine zusätzliche Verbindung und würde das Ha- fenbecken besser erlebbar und mehr zum Teil des Veedels machen. anderen Einbauten im Hafenbecken wird zzt. geprüft. Dabei spielen u.A. wasserrechtliche Aspekte sowie der Denkmal- schutz eine Rolle. Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wird im Rah- men des ersten Bebauungsplans zur Sicherung der Er- schließung berücksichtigt. Siehe auch Lfd. Nr. M-7.3 S-19.2 Die S 16 mit der S-Bahn-Station Deutzer Hafen / Poll sollte so schnell wie möglich realisiert werden. Das würde auch die Bereitschaft zu Investitionen in den Deutzer Hafen fördern. Die Stadt sollte da- her ihren Einfluss auf allen Ebenen für dieses Vor- haben nachhaltig einsetzen! Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 X X S-19.3 Eine Stadtbahn auf der Trasse der Linie 7 von Poll am Hafenveedel entlang und weiter zum Deutzer Bahnhof und nach Mülheim oder Kalk ist ein weite- res Element, um den zusätzlichen Verkehr zu be- wältigen und den Verkehr insgesamt zu verbes- sern. Der Bürger bevorzugt folgende Trassenfüh- Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X - 60 - / 61 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. rung: • Von Poll kommend nach dem Halt Drehbrü- cke Abzweig ungefähr auf der Linie der Straßen- verbindung zum Gotenring. Nach Drehbrücke kä- men also die Haltestellen Suevenstraße und da- nach Bf Deutz / Messe / LanxessArena und weiter nach Mülheim. Linie 7 und die neue Linie zum Deutzer Bahnhof - Mülheim/Kalk sollten zusammen einen 5-Minuten- Takt ergeben! Auf der Siegburger Straße zwischen der südlichen Querung der Zugtrasse und der Aral- Tankstelle könnten die mittleren Spuren allein für die Stadtbahn vorgesehen werden. Um die Siegburger Straße in Poll für Radfahrer attraktiver zu machen, sollte zwischen Auf dem Sandberg und der Raiffeisenstraße ein Tempolimit von 30 km/h gelten. S-19.4 Der Bürger regt an, ob Schallschutz bezüglich der Zugtrasse von und zur Südbrücke nicht durch Lärmschutzwände direkt an den Gleisen realisiert werden könnte. nein Siehe Lfd. Nr. K-77 X X S-19.5 Auch wenn die HGK die Gleise der Hafenbahn südlich der Zugtrasse von und zur Südbrücke zu- nächst weiter nutzen will, sollte die Möglichkeit auf den Gleisflächen Fuß- und Radwege zur Müller- gasse / Käulchensweg anzulegen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Kenntnisnahme Eine Nutzung der Bahntrassen südlich des Bahndamms für Fuß- oder Radwege ist erst nach Aufgabe der Bahnnutzung möglich. X S-20 S-20.1 Diese Bürgerversammlung ist das Modell 2 gemäß den Leitlinien zur Öffentlichkeitbeteiligung von 1983. Darin ist auch die Erfassung der Redebei- träge bzw. Anregungen geregelt. Die Arbeit mit Karten zu den 3 Themenbereichen hat zwar me- nein Die durch Karten und Redebeiträge geäußerten Anregungen wurden protokolliert und liegen den Verfahrensunterlagen in Form einer Niederschrift bei. Aufgrund der Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen besteht für die Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, ihre Eingaben und die zuge- X X - 61 - / 62 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. thodischen Charme, es stellt sich jedoch die Frage nach der Rückverfolgbarkeit zum Ideengeber, wenn gewollt. Es fragt sich auch, wie die Wort- / Diskussionsbeiträge im Fish-Bowl erfasst und be- wertet werden? hörige Abwägung nachzuverfolgen. S-20.2 Der Bürger kritisiert, dass die auf der Bürgerver- sammlung ausgelegten Broschüren nicht als Mit- nahmeexemplare vorlagen und diese teilweise auch nicht auf der Homepage der Stadt zur Verfü- gung stehen. Kenntnisnahme Die aktuellen Broschüren stehen zum Download auf den Sei- ten der Stadt Köln zur Verfügung und waren als Ansichtse- xemplare bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Zur Vermeidung von Kosten und Müll können leider keine Mit- nahmeexemplare für ca. 400 anwesende Bürger bereitgehal- ten werden. X X S-20.3 In einem der ersten Logistik-Konzepte, maßgeblich verfasst von Dr. Reinold Gütter (war später Baudi- rektor für Hamburg-Altona), wurde dringend für den Erhalt der Hafenfunktion plädiert, dies aber leider nicht formal vom Rat beschlossen. Die Ent- scheidung zur Zweckentfremdung, Umnutzung des Hafens wurde allerdings auch nicht breit öffentlich diskutiert. Die Unternehmensinteressen und die der Binnenschifffahrt wurden offensichtlich wenig berücksichtigt. Wie bereits in den letzten Jahren auf den Info-Veranstaltungen zuvor plädiere ich darum weiterhin für den zukunftsfähigen Erhalt des Hafens! nein Der wirtschaftliche Strukturwandel wie auch die damit ein- hergehenden neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt haben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als Lo- gistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wur- den durch nicht hafenaffine und lagerintensive Betriebe er- setzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur noch Tei- le der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb ge- nutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine geringe Bedeutung als Industriehafen. Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. X X S-20.4 Zum Stellplatzschlüssel gab es noch unterschiedli- che Vorstellungen, von 0.7 bis deutlich weniger. Eine nachhaltige Verkehrsplanung sollte den Weg frei machen, auf den MIV möglichst ganz zu ver- zichten, so wie es innovative Städte wie Kopenha- gen unter dem Vordenker Jan Gehl seit Jahrzehn- nein Siehe Lfd. Nr. M.-.1 und Lfd. Nr. K-21. X - 62 - / 63 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. ten vormacht. Es ist eine Ironie, dass die Tiefgara- gen aufgrund des zu berücksichtigendem 200- jährigem Hochwasserfall als erforderlich betrachtet werden, um diese zu fluten, damit die Häuser standfest bleiben. Das spricht aber dann für die Anregung Nr. 2. S-20.5 Im Sinne des Ansatzes der „Urbanen Produktion“ könnte die Mühle, können die Silos durchaus für eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen. Man hätte erst gar nicht den letzten Betreiber nach Kre- feld „vertreiben“ sollen. Gab es denn seinerzeit von der HGK oder heute von RheinCargo keine Über- legungen zur wirtschaftlichen Fortentwicklung des Industriehafens? Das KO-Argument Wachstum bzw. Wohnungs- mangel kann insoweit entkräftet werden, dass der Bedarf auch allein durch Aufstockung bzw. Nach- verdichtung im Bestand befriedigt werden kann (siehe auch Untersuchung von Prof. G. Spars vom März 2016). Der Deutzer Hafen wird diesen Man- gel so schnell nicht beheben helfen. nein Der Deutzer Hafen hat seine angestammte Rolle als Indust- riehafen in den letzten Jahren weitestgehend verloren. Ha- fentypische Betriebe wurden durch nicht hafenaffine und la- gerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städte- bauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. X X S-21 S-21.1 Um das Ziel eines hohen Anteils des Umweltver- bundes ernsthaft zu verfolgen, müssen in der Um- gebung Verbesserungen erfolgen. Das Bebau- ungsplangebiet allein zu betrachten, ist zu wenig. Damit kann der gewünschte Modal-Split nicht er- reicht werden. Erst das Zusammenwirken von Maßnahmen im B-Plan-Gebiet und außerhalb er- zielt die Wirkung. ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut- achten explizit berücksichtigt. Das Gutachten beschränkt sich nicht auf die Entwicklung des Plangebietes, Maßnahmen außerhalb des Plangebietes – wie der Um- bzw. Ausbau der Siegburger Straße, die Anbindung an die Östliche Zubringer- straße – sind zwar nicht Regelungsgegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren, werden aber in zeitlichem Zusammen- hang umgesetzt. X X S-21.2 Fußverkehr Keine Aussagen werden getroffen, wie der Fuß- verkehr gestärkt werden kann vom und zum Quar- ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im nördlichen Teil (ab Am Schnellert) als reiner Fußweg zurückgebaut. Der Radverkehr wird östlich der Allee parallel verlaufen und somit räumlich X X - 63 - / 64 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. tier. Zwar ist die Fußverbindung entlang des Rheins gut. Zum Teil ist diese ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Damit ist eine gegenseitige Behinderung gegeben und damit ist dieser Weg nicht attraktiv. Zudem ist die Deutzer Werft regelmäßig durch die zweimal im Jahr dort statt findenden Kirmes ge- sperrt. Ein zu-Fuß-Gehen ist nicht möglich. Der Gehweg an der Siegburger Straße ist weder aus- reichend breit als Promenade, noch durch den Au- toverkehr attraktiv. Eine Alternative muss gewähr- leistet werden. getrennt werden. Über die Drehbrücke, die beiden neu ge- planten Brücken sowie am Kopf des Hafens gelangt man auf die östliche Seite des Hafens, an wichtigen Punkten (Kreu- zungen, Haltestellen) werden Querungen der Siegburger Straße ertüchtigt bzw. neu angelegt. Im Rahmen der um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße werden die Bedürfnisse des Fußverkehrs berücksichtigt wer- den. Damit wird die fußläufige Erreichbarkeit von Deutz und Poll gewährleistet. Die Gestaltung und Nutzung der Deutzer Werft bzw. des Be- reichs unter der Severinsbrücke sind nicht Gegenstand des aktuellen Bauleitplanverfahrens. Es wird geprüft, ob der Be- reich in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. S-21.3 Eine gute Fußverbindung braucht es vom Neu- baugebiet Deutzer Hafen in das Einkaufszentrum von Deutz – der Deutzer Freiheit. Ein besonderer Augenmerk muss auf den Weg unterhalb der Se- verinsbrücke gelegt werden. Dieser Fußweg ist zu gestalten als Promenade attraktiv, autoarm bis autofrei, mit Sitzgelegenhei- ten versehen und ermöglicht ein zügiges Gehen wie ein Flanieren. Eine gute Fußverbindung braucht es auch zum Einkaufszentrum Poll für die Nahversorgung. ja Die Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Gebiete werden untersucht und in das Mobilitätskonzept aufgenom- men. X X S-21.4 Die im Masterplan Innenstadt vorgesehene Fuß- und Radbrücke über den Rhein in die Kölner Süd- stadt ist ein wesentliches Element der qualitativen Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 Die Aufteilung in Fuß-, Radfahr- sowie Aufenthaltsbereiche wird in einer Machbarkeitsstudie zu den Masterplan-Brücken X X - 64 - / 65 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Anbindung für den Fußverkehr. Auf der Brücke sollten Flächen für den Aufenthalt und zur Rast vorhanden sein. geprüft. S-21.5 Die geplante S-Bahn-Station Deutzer Hafen braucht einen schönen Aufenthaltsplatz als Ein- gang und eine gute Querung für den Fußverkehr über die Straße Am Schnellert. ja Ein Platz am zukünftigen S-Bahn-Halt ist vorgesehen. Im Zuge der Objektplanung wird die Gestaltung ausdifferenziert. Aufenthaltsqualität und gute Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr sollen Berücksichtigung finden. X X S-21.6 Radverkehr: Keine gute und qualitative Anbindung des neuen Quartiers an den Bahnhof Deutz Die Radwege entlang der Siegburger Straße sind zu schmal. An welchen Stellen wird eine gute und zügige Querung aus dem Quartier über die Sieg- burger Straße vorgesehen? Notwendig ist dies • Am Schnellert • Höhe der geplanten Brücke über das Hafen- becken • Kaltenbornweg • Drehbrücke / Hasental • Unterhalb der Severinsbrücke • Haltestelle Deutzer Freiheit Linie 7 Besonders unzureichend ist die Radverbindung vom Deutzer Bahnhof Richtung Deutzer Hafen und Poll. Querung Ottoplatz mit langer Rotphase – unzureichende Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der Mindener Straße, zu schmaler Radweg am LVR Gebäude und dann besonders kritisch an der Siegburger Straße (Kon- fliktpunkte mit dem Fußverkehr, schmale Aufstell- fläche an den Ampeln, lange Rotphase, nach dem Überqueren Kreuzungspunkte mit dem Rad- und ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be- reich der Siegburger Straße erkannt. Dabei werden die Be- dürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt. Im Bereich der Severinsbrücke wird die Anbindung des Radverkehrs opti- miert. Damit ist die Erreichbarkeit des übergeordneten Rad- wegenetzes und damit die Anbindung an Deutz und Poll ge- sichert. Die interne Anbindung des Plangebietes an die Siegburger Straße erfolgt über die Straße Am Schnellert sowie den neu- en Radweg parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die neu geplan- ten Hafenbrücken bieten dem Radverkehr Querungsmöglich- keiten gemeinsam mit dem MIV- bzw. dem Fußverkehr. X X - 65 - / 66 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Fußverkehr von der Deutzer Brücke (Südseite). Dies ist einer fahrradfreundlichen Stadt schon nicht würdig und erst recht kein Angebot für die Men- schen im Deutzer Hafen. Und reicht für den ge- wünschten Fahrrandanteil überhaupt nicht aus. S-21.7 Keine gute und qualitative Anbindung des neuen Quartiers an das Einkaufszentrum Deutzer Frei- heit. Welche Radverbindung ist hier vorgesehen und wie wird diese ausgestaltet? Keine gute Anbindung des neuen Quartiers an den Gotenring (weiterführende Schulen, Stadthaus, Lanxess-Arena, Verbindung nach Mülheim. • Verbesserung der Überquerung Siegburger Straße • Verbesserung der Unterfahrung / Überfah- rung der Auffahrten der Severinsbrücke auf der Deutzer Seite • Radverkehrsinfrastruktur auf dem Gotenring Für die Anbindung der Siegburger Straße in Poll wurde eine Umgestaltung vorgesehen. Hier ist ei- ne gute Querung aus Poll kommend über die Siegburger Straße vorzusehen. ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6 X X S-21.8 Um die Alfred-Schütte-Allee als Radachse zu stär- ken ist eine vollständige Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr notwendig (heute nur am Wo- chenende). Weiterhin ist bei der Autoverkehrsan- bindung des Quartiers darauf zu achten, dass die Alfred-Schütte-Allee eine Fahrradstraße ist. ja Die Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr ist ge- plant. Die Alfred-Schütte-Allee wird zu einem Fuß- sowie se- paratem Radweg zurückgebaut. X S-21.9 Für eine Anbindung des neuen Viertels nach Köln- Kalk, braucht es bei der Radverbindung über den ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6 X - 66 - / 67 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Timur-Icelliler - Weg eine gute Querung über die Dr.-Simons-Str. zum Wissener Weg, der dann den östlichen Zubringer überquert. Über Burgenland- straße und Lahnstraße ist dann Kalk gut zu errei- chen (auch S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße) S-21.10 Für die Anbindung des linksrheinischen Köln ist die im Masterplan Innenstadt Vorgesehenen Rad- und Fußgängerbrücke zu errichten. Die geplante Spin- del an der Nordseite der Südbrücke ist nicht aus- reichend für den zu erwartenden Radverkehr. Die Südbrücke hat einen viel zu schmalen gemeinsa- men Rad- und Fußweg auf der Nordseite! Hier sind weitere Radverkehre aus und zum neuen Gebiet Parkstadt Süd zu erwarten. Beide Radverkehre lassen sich auf der schmalen Südbrücke über- haupt nicht abwickeln. Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X S-21.11 S-Bahnverkehr Die geplante S-Bahn-Haltestelle stellt die Grundla- ge dafür bereit. Doch das geplante S-Bahn- Konzept ist nicht überzeugend. Es handelt sich nur um eine Linie, die vom Haupt- bahnhof kommend über den S-Bahn Westring und Südring den Deuter Hafen anbindet und dann zum Flughafen Köln/Bonn geführt wird. Eine größere räumliche Erschließung ist mit fol- genden Konzept zu erreichen: S-Bahn-Haltestelle Deutzer Hafen der S14 und S16 S14 Sindorf – Köln-Ehrenfeld – Köln-West – Köln- Süd – Parkstadt Süd – Deutzer Hafen – Poll/Rolshovener Straße – Porz S16 Leverkusen – Köln/Hauptbahnhof – Köln- Kenntnisnahme Die Planung der neuen S-Bahnlinie 16 ist nicht Regelungs- gegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. X X - 67 - / 68 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. West- Köln-Süd/Universität – Parkstadt Süd – Deutzer Hafen - Technische Hochschule/ Humbolt- Gremberg - Overath – Gummersbach TU Mit der S14 wird das neue Stadtquartier angebun- den an die Kölner Innenstadt (südliche Neustadt), die Universität (mit Verknüpfung zu S-Bahn aus Bonn/Eifel), die Ost-West-Achse der KVB an der S-Bahn-Haltestelle Aachener Str. (>>> Müngers- dorfer Stadion) und dem wichtigen Regionalbahn- hof Ehrenfeld und weiter in den Westen Kölns und des Rhein-Erft-Kreises. Über die Güterbahn kann mit einem neuen Halte- punkt Poll-Rolshovener Straße ein Wohngebiet (Poll) besser erschlossen werden und eine gute ÖPNV-Grundlage für das Entwicklungsgebebiet TÜV/Rolshoverner Straße geschaffen werden. Mit Porz und einer Verlängerung in der HVZ nach Troisdorf/ Bonn kann der Rhein-Sieg-Kreis an den Deutzer Hafen angeschlossen werden. Mit der vorgeschlagenen Linienführung der S16 werden vier Campusse der TU Köln verbunden: Leverkusen ChemPark / Köln-Südstadt / Köln- Deutz und Gummersbach. Der Rheinisch-Bergische Kreis wie der Oberbergi- sche Kreis werden mit den Deutzer Hafen verbun- den. So sind u.a. lohnende Freizeitziele mit einem qualitativen Wohnstandort verbunden. S-22 Die beabsichtigte Entwicklung des ca. 37 ha gro- ßen Hafengebiets zu einem gemischten Stadtquar- tier mit Wohnen und Dienstleistungen verlangt auch eine gute Anbindung mit ÖPNV an die südli- che Innenstadt. Da die bisherige Stadtbahn-Linie 7 schon jetzt gut ausgelastet ist und über den Eng- Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X - 68 - / 69 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. pass Deutzer Brücke führt (über die auch die Li- nien 1 u. 9 laufen), schlagen wir eine zusätzliche Rheinquerung für Stadtbahn, Fahrrad- und Fuß- verkehr vor. Damit könnte sowohl die notwendige Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse der Stadtbahn, als auch eine bessere ÖV-Anbindung der Stadtteile Deutz, Poll und Porz an den links- rheinischen Süden in Köln erreicht werden. Die Strecke der Linie 7 aus Porz sollte künftig südlich von Deutzer und Severinsbrücke einen eigenen Rheinübergang erhalten und zugleich als Brücke für den Fuß- und Radverkehr ausgestaltet werden. Eine solche Brücke für den „Umweltverbund“ läge optimal in der Verlängerung der Ringe und könnte vom Ubierring aus über die Rheinuferstraße und den Rheinauhafen errichtet werden. Wegen der nötigen Entwicklungslänge der linksrheinischen Straßenbahnrampe ist auch ein Rheinübergang südlich der Rheinauhafen-Bebauung mit abkni- ckender Rampe parallel zur Südbrücke nach Os- ten zum Deutzer Hafen zu prüfen. Ob und wie die- se Verbindung im stadtentwicklungsrelevanten Rheinkorridor zwischen den Ringen und der Sieg- burger Str. machbar und finanzierbar ist, sollte von der Verwaltung in einer Machbarkeitsstudie geklärt werden. Um diese Planung zu ermöglichen, muss aller- dings jetzt die im Planungskonzept zum Deutzer Hafen dargestellt Straße an der ehem. Essigfabrik zur Aufnahme des Kfz-Verkehrs von der Siegbur- ger Str. zur Erschließung des südwestlichen Ent- wicklungsgebietes so erweitert werden, dass sie den Ansatz für eine zukünftige Stadtbahnbrücke mit Fuß- und Radverkehr aufnahmen kann. Damit - 69 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti- gung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. soll langfristig die Möglichkeit einer solchen Stadt- bahnverbindung zwischen Porz und Südstadt of- fengehalten werden. S-23 Der vorgesehene Standort für den Einzelhandel im Baufeld BF04 wird als nicht sinnvoll erachtet. Eine Einzelhandelsentwicklung auf dem Grundstück mit derzeitiger Einzelhandelsnutzung ist nach aktuel- lem Planungsstand nicht möglich. Um eine Erwei- terung der Nutzungsmöglichkeiten auf diesem Grundstück wird gebeten. Die Verlegung der vorgesehenen Anliegerstraße, die das betroffene Grundstück durchschneidet, wird gefordert. nein Einzelhandelsnutzungen werden nicht auf das Baufeld BF04 beschränkt. Konkrete Festsetzungen zu Einzelhandelsnut- zungen werden erst im Verlauf der weitern Bauleitplanverfah- ren, nach Konkretisierung auf Basis anstehender Qualifizie- rungen getroffen werden. Die zzt. in Überlegung befindlichen Nutzungsfestsetzungen beruhen auf den Vorgaben des Integrierten Plans, der durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die Konkretisie- rung der Festsetzungen zur Nutzung erfolgt im weitern Bau- leitplanverfahren. Die vorgesehene Anliegerstraße dient zur Erschließung der in diesem Bereich geplanten Nutzungen und zur Einteilung städtebaulich sinnvoller sowie wirtschaftli- cher Baufeldgrößen. X X Stand 08.08.19 -
Anlage 3.2 Abwägungstabelle TOeB
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A N L A G E 3 . 2 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz – eingegangenen Stellung- nahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.06.2018bis zum 08.08.2018 durchge- führt Im Zeitraum der Beteiligung sind 44 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. D aran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP und ÖPNV) 1.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme X X 1.2 Bitte um Beteiligung der Häfen und Güterbahn AG Köln, da dortige Bahntrassen von der Maßnahme betroffen sind. ja Häfen und Güterverkehr Köln AG wurde beteiligt, siehe lfd. Nr. 23 X 2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal- schutz) Bezüglich landes- und bundeseigener Denkmäler keine Bedenken. Kenntnisnahme X 4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt- schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Keine Bedenken, da die im Deutzer Hafen ansässige Fir- ma […] den Standort bis Ende 2020 verlässt. Kenntnisnahme X X 5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt- schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Bitte um ausreichende Darstellung und Berücksichtigung ja X X - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. der wasserwirtschaftlichen Belange hinsichtlich Über- schwemmungsgebiet und Hochwasserschutz. Ansonsten keine Bedenken 6 Industrie- und Handelskammer zu Köln 6.1 Die Bedürfnisse der im Deutzer Hafen angesiedelten, überplanten gewerblichen und industriellen Unternehmen müssen weiterhin im Focus bleiben und eine umfangrei- che Unterstützung bei der Verlagerung muss dringend erfolgen. ja Es werden schon seit langem und in regelmäßi- gen Abstanden Gespräche mit den Eigentümern und den Unternehmen geführt. Es wird Unterstüt- zung bei der Suche nach alternativen Standorten gegeben sowie der Prozess koordiniert. X X 6.2 Die Stadt Köln verliert mit der Umwandlung 20 ha Gewer- be- und Industriefläche, die an anderer Stelle ausgegli- chen werden muss. Dem Wirtschaftsstandort Köln mangelt es vor allem an industriell nutzbaren Flächen. Forderung eines dynami- schen Flächenmanagements in Form einer Tauschbörse, die Wohnflächen in Gewerbe- und Industrieflächen um- wandelt und umgekehrt. nein Weite Teile der Gewerbe- und Industrieflächen im Deutzer Hafen liegen bereits brach. Für vorhan- dene Betriebe werden, soweit erforderlich, neue Standorte gesucht, eine Umsiedlung erfolgt zeit- lich verknüpft mit den Bauleitplanverfahren. Für die südlichen Baufelder sowie weitere Teilbe- reiche der übrigen Baufelder ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, insgesamt 40% der geplan- ten Brutto-Grundfläche (BGF). Damit gewinnt der Stadtteil hochwertige Büro- und Gewerbeflächen. Die Einrichtung eines Flächenmanagements ist nicht Gegenstand der Bauleitplanplanverfahren. X X 6.3 Höhenentwicklung im Plangebiet muss offen kommuni- ziert werden. Verteilung und Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn Geschossen wird nicht deutlich. Nach BauO NRW § 2 Abs. 3 sind als Hochhäuser alle Gebäude zu verstehen, die einen Aufenthaltsraum über 22 m Höhe Geländeober- fläche aufweisen, dies sind im Plangebiet mehr Gebäude als die genannten Hochpunkte. ja Die Höhenentwicklung im Plangebiet ist im Inte- grierten Plan dargestellt. Auf der Planungsebene wurden die Gebäudehöhen intensiv untersucht hinsichtlich Belichtung, Verschattung, Lärm, Städtebau sowie Brandschutz und Entfluchtung. Den Unterlagen (Integrierter Plan sowie Quar- tiersbuch) können entsprechende Aussagen ent- nommen werden. Im Integrierten Plan sind vorwiegend einzelne Hochhäuser als Hochpunkte vorgesehen. Dabei handelt es sich um Gebäude mit einer Höhe > 25 X - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. m, da für die Beurteilung eine Fußbodenoberkan- te des höchstgelegenen Geschosses von min- destens 22 m über der Geländeoberfläche her- angezogen wird. Im Einzelnen sind dies Hoch- punkte in den Baufeldern 3, 5, 6, 10d, 11e und AX01. Die zur Bahn orientierten Gebäuderiegel der südlichen Baufelder sind überwiegend eben- falls als Hochhäuser vorgesehen. Darüber hinaus sind weite Teile der Mühlen als Hochhäuser ein- zuordnen. Eine Übersicht der Gebäudehöhen wird ergänzt. 6.4 Eine fachliche Stellungnahme zum Thema Verkehr ist nicht möglich, da Verkehrsuntersuchungen und - prognosen noch nicht vorliegen Kenntnisnahme Ein umfassendes Mobilitätskonzept – auch unter Berücksichtigung von Gewerbebetrieben im Um- feld des Deutzer Hafens wird zzt. erarbeitet. X X 6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Anbin- dung der angrenzenden Unternehmen, […], durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden darf. ja Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskon- zeptes finden Abstimmungen mit den betroffenen Unternehmen im Bereich des Deutzer Hafens statt. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden Unternehmen soll vermieden werden X X 6.6 Es ist frühzeitig ein Logistikkonzept für das Plangebiet zu erarbeiten und zu berücksichtigen. ja Das Thema Logistik wird im Mobilitätskonzept geprüft und berücksichtigt. X X 6.7 Der Deutzer Hafen hat seit dem 13. Januar 1934 eine Schutzfunktion inne. Dies gilt zu berücksichtigen, da auch aufgrund der klimatischen Veränderungen immer häufiger Schiffe einen Hafenplatz benötigen. teilweise Über die rechtliche Verankerung der Schutzha- fenfunktion bestehen unterschiedliche Auffas- sungen. Seitens der Stadt Köln wird die Ansicht vertreten, dass eine Widmung des Deutzer Ha- fens als Schutzhafen nicht entnommen werden kann. Unabhängig von der rechtlichen Situation werden in Abstimmung mit der WSV Lösungsvor- schläge erarbeitet. Es wird geprüft, ob der nördli- che Teil des Hafens bis zur geplanten KFZ- Brücke im Notfall Schiffen zum Anlegen zur Ver- X X - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. fügung stehen kann. Für das Hafenbecken wird im Lauf des weiteren Verfahrens ein Nutzungs- konzept erarbeitet. 7 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpfle- ge im Rheinland 7.1 Beim Deutzer Hafen handelt es sich zusammen mit den im Folgenden aufgelisteten baulichen Anlagen um ein Denkmal. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in § 2 DSchG NRW aufgeführten Kriterien nachgewiesen. ja Die Vorschriften des DSchG erhalten mit der be- standskräftigen Eintragung in die gemeindliche Denkmalliste gem. § 3 DSchG bzw. mit der vor- läufigen Unterschutzstellung gem. § 4 DSchG Rechtswirkung. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sind entsprechend eingetragene Denkmäler nach Landesrecht gem. § 3 DSchG NRW nachrichtlich zu übernehmen. Die nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerk ein- getragener Denkmäler erfolgt im Bebauungsplan. Zur Information: Der Bescheid der Unterschutzstellung der Ell- mühle vom 18.12.2018 zur Eintragung nach §3 DSchG NRW wird vom Eigentümer beklagt. „Eine erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts ist nach derzeitiger Kenntnis bis zur Offenlage des Bebauungsplans möglich, aber nicht gesichert.“. Im Falle einer positiven Entscheidung für den Denkmalwert, wird der Komplex der Mühle als eingetragenes Denkmal behandelt. X 7.2 Gemäß § 2 DSchG NRW sind folgende denkmalwerte Bauten und Anlagen im Deutzer Hafen: - Industriehafen (1904-07): Hafenbecken mit Was- serfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kai- mauern, mit historischen Elementen - Hafenbahn: Gleistrassen am West- und Ostkai des Industriehafens teilweise Neben dem Gebäudekomplex der Ellmühle sollen auch das Hafenbecken mit Wasserfläche und Uferböschung, Teile der begleitenden Gleisanla- gen, gewisse Kräne und die große Verladeanlage als separates Denkmal „Deutzer Hafen“ eingetra- gen werden. Zurzeit ist das Verfahren zur Unter- schutzstellung der letztgenannten Objekte an- X - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. - Kran- und Verladeanlagen mit zugehörigen Kran- bahnen - Ellmühle mit Auer-Mühle: stadtbildprägender Müh- lenkomplex, der maßgeblich die Rheinsilhouette bestimmt mit Verwaltungsgebäude, Mühlengebäu- de, Schornstein, Kessel-/Maschinenhaus, Pum- penhaus, Silobauten, Getreidesauganlagen, Mehlmagazinen, teilweise mit Logos und Schrift- zügen hängig. In diesem Zusammenhang finden noch Gespräche mit den Eigentümern statt (vgl. lfd Nr. 7.14). Danach erfolgt eine Prüfung und Abstimmung, welche Elemente erhalten werden können und gleichzeitig einen Nutzwert für die Menschen im Deutzer Hafen haben werden. - Industriehafen: Erhalt, evtl. mit zusätzli- chen Elementen zur Nutzung der Wasser- fläche - Hafenbahn: Entwidmung – ein teilweiser Erhalt der Gleise wird geprüft - Kran- und Verladeanlagen: Erhalt soweit möglich (Abstimmung mit Eigentümern) - Ellmühle/Auermühle: weitest gehender Erhalt, moderate Eingriffe auf Basis der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit Stadtkonservator und LVR 7.3 Die Drehbrücke mit allen zugehörigen Elementen ist ein bauliches Denkmal, das gemäß § 3 DSchG in die Denk- malliste eingetragen ist. Kenntnisnahme Nachrichtliche Übernahme in den Bebauungs- plan. X 7.4 Zur 227. Änderung des FNP Die bislang fehlerhaften und unvollständigen Angaben unter Ziffer 4.8 Denkmalschutz auf S. 6 gemäß der o.g. Auflistung sind zu korrigieren und zu ergänzen. Bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- plänen sind flächenhafte Denkmäler und Gruppierungen von Denkmälern als solche nachrichtlich zu kennzeich- nen, um eine gerechte Abwägung zu ermöglichen. Ebenso ist eine ausreichende textliche Würdigung in der Begründung zum FNP erforderlich. teilweise Eine nachrichtliche Übernahme von Denkmälern in den Flächennutzungsplan ist im FNP der Stadt Köln grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine textli- che Würdigung des Gesamtensembles Deutzer Hafen und der unter Denkmalschutz stehenden Einzelanlagen erfolgt in der Begründung. X 7.5 Gegen die bisher als WB, GE, Gl und SO Hafen festge- setzten Flächen in M, Schule, Grün- und Wasserflächen Kenntnisnahme X - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. bestehen keine grundlegenden denkmalpflegerischen Be- denken. 7.6 Aus denkmalpflegerischer Sicht zu korrigieren wäre aber die Ausdehnung der gemischten Baufläche (M): Die Was- serfläche des denkmalwerten Hafenbeckens mit ihrem Wasserniveau ist als solche zu erhalten, weswegen auf die Ausweisung als M am südlichen Ende des Hafenbe- ckens zu verzichten ist. nein Das Hafenbecken wird im Flächennutzungsplan – mit Ausnahme der Brücke sowie des geplanten Platzes im Süden (Platz 4)– als Wasserfläche dargestellt. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens, die Sicht auf den Rhein und den Dom vom Ha- fenkopf sowie die Nutzbarkeit der Flächen insb. die umlaufende Promenade um das Hafenbe- cken, stehen im Vordergrund. X 7.7 Zum Schutz des Hafenbeckens und der Erlebbarkeit sei- ner historischen Funktionalität als beschiffbarer Hafen ist außerdem auf die Ausweisung der gemischten Baufläche (M) im Bereich der ins Auge gefassten Errichtung von Brücken oder Stegen zu verzichten. nein Die Darstellung der Brücken als gemischte Bau- flächen (M) entspricht der Systematik des FNP, nur die übergeordneten Verkehrsflächen als sol- che darzustellen. Die zu den Quartieren gehö- renden Straßen werden generalisiert in die Flä- che aufgenommen. Eine Bebauung ist nicht an- gedacht. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens in seiner historischen Funktionalität soll durch Erhalt aller baulichen Elemente des Hafenbeckens ge- währleistet werden. Die Brücken sind zur Er- schließung des Gebiets elementar. Auch die Er- lebbarkeit und Nutzbarkeit der Wasserfläche (z.B. kulturelle und sportliche Nutzungen) sollen in sensiblem Umgang mit dem Denkmalwert des Hafenbeckens realisiert werden. X 7.8 Zum Städtebaulichen Planungskonzept In der Begründung zum Bebauungsplan/Städtebaulichen Planungskonzept unter Ziffer 4.4.10 Kultur- und sonstige Sachgüter auf S. 15 sind die bislang fehlerhaften und un- vollständigen Angaben gemäß der o.g. Auflistung von be- troffenen Denkmälern zu korrigieren und zu ergänzen. ja Wird in der Begründung korrigiert bzw. ergänzt. X - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 7.9 Die gemäß § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum, die das Plangebiet im Süden tan- giert ist in der Begründung zu erwähnen. ja Wird in die Begründung übernommen. X 7.10 Das Denkmal Deutzer Hafen ist im Plan als solches ge- mäß PlanZV Nr. 14.3 (Einzelanlage) mit einem D im Quadrat als Baudenkmal zu kennzeichnen. Außerdem ist er textlich ausreichend zu würdigen, indem seine Ge- schichte und Bedeutung zusammengefasst und seine baulichen Anlagen charakterisiert werden. nein Nur die in die Denkmalliste eingetragenen Denk- mäler werden im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Siehe auch lfd. Nr. 7.1 X 7.11 Bei der Konversion sind die zum Baudenkmal zählenden Anlagen in ihrer Substanz, in ihrem Wirkungsraum und in ihrem Funktionszusammenhang zu erhalten. Daher ist ihre Erhaltung planungsrechtlich durch die grundrissge- naue Umfahrung mit der roten Baulinie zu sichern. teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans Rechnung getragen. Die zu Baudenkmalen zäh- lenden Anlagen werden weitestgehend erhalten. Unter Schutz stehende Baudenkmäler werden im Bebauungsplan gemäß PlanZV gekennzeichnet. Ob die Baudenkmäler zusätzlich mit grundrissge- nauer Baulinie im Bebauungsplan dargestellt werden, wird im weiteren Verfahren geklärt. X 7.12 Des Weiteren ist die weithin prägende städtebauliche Dominanz, die von den Baulichkeiten der Ellmühle/ Auer- mühle und von den hoch aufragenden Kran- und Verlade- anlagen ausgeht, bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und zu erhalten. ja Der Schutzstatus und insbesondere die Silhouet- te der Mühlen wurden neben den historischen Krananlagen bereits im Integrierten Plan berück- sichtigt. Gegenüber der Mühlen sind keine bzw. keine höheren Gebäude vorgesehen. Auf der östlichen Halbinsel sind vis-à-vis der Mühlen ein Park, der Erhalt der bestehenden Halle sowie das Gebäude der Grundschule geplant. Das Gesamtensemble des Deutzer Hafens fügt sich in die Stadtsilhouette ein. X 7.13 Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Denkmälern und den geplanten Neubauten zu schaffen, sind für die Neu- bauten und für die Denkmäler Trauf- und Firsthöhen zu benennen, außerdem sind Straßenabwicklungen und Vi- sualisierungen auch vom gegenüberliegenden Rheinufer ja Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden – unter Beteiligung der Stadtverwaltung Köln, ins- besondere des Stadtkonservators – konkrete Empfehlungen für die Entwicklung der Mühlen erarbeitet. Mit dem Deutzer Block wurde ein we- X - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. zu erstellen, um überhaupt erst eine Prüfung der potenzi- ellen Beeinträchtigung der Baudenkmäler mit ihrem Wir- kungsraum zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Baufelder BF 01a, BF 01b, BF 02, BF 03, BF 12, BF 10a- d, BF 11a-g. sentliches Element des Integrierten Plans entwi- ckelt, dass die durch die Mühlen geprägte Stadt- silhouette im Hafenbereich behutsam weiterent- wickelt. Visualisierungen der Silhouette des Deutzer Hafens wurden bereits für den Integrier- ten Plan erstellt. Durch den Beschluss des Inte- grierten Plans bekennt sich die Stadt Köln zur Umsetzung der dort entwickelten Grundsätze. In der weiteren Umsetzung soll die Prüfung po- tenzieller Beeinträchtigungen der Baudenkmäler erfolgen. 7.14 Die Gleisanlagen der Hafenbahn sind zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern, ebenso die aufgeführten Kräne, Verladeanlagen und Kranbahnen, Elevatoren und Sauganlagen auf beiden Ufern. Die Funktionalität dieser baulichen Anlagen und ihr Zusammenspiel untereinander sowie mit den bisher ankommenden Frachtschiffen ist weiterhin erlebbar und nachvollziehbar zu halten. teilweise Die angeführten Anlagen werden als denkmal- wert anerkannt und sind, soweit möglich und un- ter Berücksichtigung der Verkehrssicherheits- pflicht und Barrierefreiheit, bereits im Integrierten Plan berücksichtigt. Teilweise befinden sich diese jedoch noch in Privatbesitz. Die weitere Entwick- lung erfolgt im Einklang mit dem historischen Charakter des ehemaligen Industriehafens. Dies äußert sich u.a. in der Gestaltung der Freianla- gen oder der Hafenpromenade, die einen Erhalt von Teilen der historischen Elemente des Hafens beinhalten. Die genaue Festlegung und Unter- schutzstellung nach §3 DSchG NRW der zu er- haltenden Anlagen erfolgt im weiteren Verfahren. X 7.15 Gegen die Ausbildung von 3 Plätzen, verbunden mit einer „Promenade“ entlang des Ostufers und einem Park auf dem Westufer des Hafens bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme X 7.16 Die Bepflanzung der Gleisanlagen mit Bäumen oder Bü- schen ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht denkbar, ge- nauso wenig die Errichtung von Stegen, Pontons und Treppenanlagen am oder in das Hafenbecken oder Pflan- zungen entlang der geböschten Uferbefesti- teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans Rechnung getragen. Der Erhalt der für die Ha- fennutzung prägenden Elemente soll sicherge- stellt werden. X - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. gung/Kaimauern aus Schilf o.ä. Derartige Ufergestaltun- gen widersprechen dem Charakter des gewerblich ge- nutzten Hafens und verunklaren seine funktionalen Zu- sammenhänge Stattdessen sind die für die Hafennutzung prägenden Elemente wie Sacktreppen, Poller, Ringe, Dalben usw. sichtbar zu erhalten. Dies ist ebenfalls durch eine geeig- nete planungsrechtliche Sicherung zu gewährleisten. Eine teilweise Bepflanzung der Gleisanlagen ent- sprechend den Vorgaben des Integrierten Plans ist vorgesehen insbesondere vor dem Hinter- grund des Klimawandels, zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Steigerung der Aufenthalts- qualität. Für das Hafenbecken soll unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit ein Nutzungskonzept erarbei- tet werden, das sensibel mit dem denkmalwerten Charakter umgeht, eine Nutzung der Wasserflä- che soll für die Menschen im Deutzer Hafen mög- lich sein. 7.17 Die zum Umfang des Baudenkmals zählende Wasserflä- che und das Wasserniveau im Hafenbecken sind wesent- liches Element, das die ehemalige Schiffbarkeit des Ha- fenareals und damit seine Funktionalität veranschaulicht. Erhebliche Bedenken bestehen gegen die Aufstauung des Wassers zu einem Pool und die Errichtung von Badeanla- gen im südöstlichen Bereich des Areals. nein Das mittlere Wasserniveau des Hafenbeckens liegt etwa 4 m unterhalb der Promenade. Die An- hebung des Wasserniveaus am südlichen Hafen- kopf soll die Erlebbarkeit des Elements Wasser erhöhen und die Aufenthaltsqualität steigern. Ge- rade in einem hochverdichteten Quartier wie der Deutzer Hafen es sein wird, haben qualitätsvolle Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie grüner und blauer Infrastruktur einen sehr hohen Stellenwert. Ob und wie der sog. „Pool“ oder eine ähnliche Nutzung am Hafenkopf realisiert werden kann, ist noch zu prüfen. X 7.18 Des Weiteren bestehen Bedenken gegen die Errichtung von zusätzlichen Pontons und Brückenbauwerken, insbe- sondere von solchen, die dem Autoverkehr oder dem öf- fentlichen Nahverkehr offenstehen sollen, da diese auf- grund der hohen Anforderungen eine erhebliche Beein- trächtigung für das Erscheinungsbild und die Ablesbarkeit der Funktionalität des Hafens darstellen würden. Daher ist aus denkmalfachlicher Sicht auf diese zu verzichten. nein Zur Erschließung der westlichen Halbinsel ist eine KFZ-Brücke über das Hafenbecken unab- dingbar. Die Rad- und Fußgängerbrücke schafft eine kürzere Verbindung der westlichen Halbinsel für Fußgänger und Radfahrer und erleichtert die Nutzung des ÖPNV. Die unterschiedlichen Nut- zungsschwerpunkte (Einzelhandel, Nahversor- gung sowie Parks, Poller Wiesen, Freizeitnut- zung) sind nur mithilfe der Brücke für alle Nutzer X - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. gut und schnell erreichbar. Prägendes Element des neuen Quartiers Deutzer Hafen ist das Hafenbecken. Die sich bietende Chance, diesen Raum für die dort lebenden Menschen nutzbar zu machen, soll durch ein sensibles Nutzungskonzept ermöglicht werden ohne dabei das Erscheinungsbild des Hafenbe- ckens zu zerstören. Einzelne Pontons, Plattfor- men oder ähnliches sollen ermöglicht werden. 8 Landschaftsverband Rheinland 8.1 Keine Betroffenheit in Bezug auf Liegenschaften des LVR, daher keine Bedenken Kenntnisnahme X X 8.2 Aus kulturlandschaftspflegerischer Sicht ist insbesondere das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ auf Basis der gesetzli- chen Grundlagen (BauGB, BNatSchG, DSchG NRW, UVPG) auf evtl. Beeinträchtigungen zu prüfen. ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht übernommen X X 8.3 Beschränkung der Prüfung auf denkmalrechtlich ge- schützte Bau- und / oder Bodendenkmäler ist nicht aus- reichend, da Denkmäler lediglich einen Teil des kulturellen Erbes darstellen. Ausführliche Würdigung des Umweltgu- tes „kulturelles Erbe“ erfolgt noch nicht. ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht übernommen X X 8.4 Für den zu erstellenden Umweltbericht ist der historische Kulturlandschaftsbereich 353 Deutz von den Planungen betroffen. Kenntnisnahme Wird in den Umweltbericht übernommen X X 8.5 Hinweis auf Veröffentlichung UVP-Gesellschaft und Ku- LaDig als Hilfestellung bei der Einschätzung von Objekten und von Eingriffsauswirkungen in Bezug auf historische Kulturlandschaft und landschaftlich kulturelles Erbe. Kenntnisnahme X X 9 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Bonn Nicht mehr zuständig, Verweis auf die NRW Niederlas- Kenntnisnahme X X - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. sung Köln. 10 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 11 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln Keine Bedenken. Weiterleitung an Landeseisenbahnauf- sicht. Kenntnisnahme X X 12 Landeseisenbahnverwaltung Mit dem Flächennutzungsplan wird Eisenbahngelände überplant. Bahnanlagen betroffener Unternehmen: […]. Erst durch eine planfestgestellte Baumaßnahme, die das Betreiben von Eisenbahnbetrieb auf der betroffenen Gleisanlage ausschließt, kann die Fläche überplant und anderweitig genutzt werden. Bei öffentlichen Gleisanlagen, hier der HGK, ist neben dem Antrag auf Rückbau von Gleisanlagen, ein Stillle- gungsverfahren nach § 11 AEG und ein Freistellungsver- fahren nach § 23 AEG durchzuführen. ja Entsprechende Anträge werden parallel zum Bauleitplanverfahren gestellt X X 13 Bezirksregierung Düsseldorf– Dezernat 26 – Untere Luftfahrtbehörde Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 14 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 14.1 Durch die geringe Entfernung zur Radaranlage am Flug- hafen Köln/Bonn können je nach Höhe der Bebauung Be- lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren Ver- fahren. X 14.2 Bauhöhen, die eine Höhe von 35 m über Grund über- schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über Grund. Die Planung wird mit der DFS abgestimmt und zur Einzelfallprüfung im weiteren Verfahren vorgelegt. X - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 14.3 Stellungnahme 201701352 vom 09.08.2017 gilt weiterhin: Die Plangebiete liegen in der Nähe des Flughafens Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung zur Radaranla- ge am Flughafen können je nach Höhe der Bebauung Be- lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. Bauvorhaben, die eine Höhe von 35 m über Grund über- schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzugelegt. Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län- der gemäß § 31 LuftVG unberührt. Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von unserer Stellungnahme informiert. Kenntnisnahme Siehe lfd. Nr. 14.1 und 14.2 15 Wasser- und Schiffartsamt Köln 15.1 I. Widmung des Schutzhafens Die Stadt Köln folgt der Einschätzung einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei, „dass der Deutzer Hafen im rechtli- chen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforder- lichen widmenden Publikationsakt (Allgemeinverfügung) zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt.“ Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln widerlegte diese Einschätzung. Bisher gab es darauf keine Antwort. Der Hafen Köln Deutz hat mit der „Polizeiverordnung betr. Die Benutzung der städtischen Werft- und Hafenanlagen in Köln“ vom 06. Dezember 1933 und 30. Dezember 1933, die mit der Bekanntgabe im Amtsblatt der Regie- rung zu Köln am 13. Januar 1934 in Kraft getreten ist, sei- ne staatliche Bestimmung als Sicherheitshafen. Anerkannt ist seit jeher, dass die Anlegung, Erweiterung und Veränderung von Häfen im 19. Jhd. dem Gemeinwohl diente. Dementsprechend waren nach dem damaligen preußischen Recht alle Häfen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Kenntnisnahme Bezüglich des rechtlichen Status des Hafens be- stehen unterschiedliche Auffassungen. Entgegen der Auffassung der WSV, vertritt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei die Position, dass der angeführten „Polizeiverordnung betr. die Be- nutzung der städtischen Werft- und Hafenanla- gen in Köln“ vom 06.12.1933 und 30.12.1933 eine Widmung des Deutzer Hafens als Schutzha- fen nicht entnommen werden kann. Durch die Bestimmung der Voraussetzungen einer Wid- mung legt die Verordnung lediglich den Grund- stein für eine Qualifizierung der Hafenbecken zu Schutzhäfen. Den Widmungsakt an sich beinhal- tet sie jedoch nicht. Voraussetzung für den Widmungsakt ist nach § 1 D. der Polizeiverordnung, dass die Bestimmung der Hafenbecken als Schutzhäfen nicht deren eigentliche Hauptbestimmung als Verkehrshäfen X X - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Über den Widmungsakt und die staatliche Bestimmung des Deutzer Hafens als Schutzhafen kann sich die Bau- leitplanung nicht hinwegsetzen. beeinträchtigt. Die Feststellung der Vereinbarkeit der beiden Zweckbestimmungen liegt nach § 1 D. der Polizeiverordnung im Ermessen der Hafenpo- lizei. Der eine Schutzhafeneigenschaft notwendi- ge Widmungsakt, bedarf demnach einer vorgela- gerten Ermessensentscheidung der Hafenpolizei. Eine derartige Ermessenausübung ist im Rah- men der Polizeiverordnung nicht erfolgt. Somit ist am 13.01.1934 nicht in einem Zug mit der Be- kanntmachung der Verordnung eine Widmung des Deutzer Hafens als Schutzhafen ergangen. Die angeführte Polizeiverordnung ist spätestens am 13.01.1964 um 24 Uhr außer Kraft getreten. Denn bei dieser Verfügung handelt es um eine Polizeiverfügung i. S. d. Preußischen Polizeiver- waltungsgesetzes (im Folgenden: PrPVG). Ge- mäß § 34 Abs. 1 Satz 2 PrPVG darf die Gel- tungsdauer von Polizeiverordnungen nicht über dreißig Jahre hinaus erstreckt werden. Der Wid- mungsakt ist kein Akt, der sich in einem einmali- gen Vorgang erschöpft. Er legt vielmehr für die kommende Zeit dezidiert fest, ob, in welchem Umfang und vor allem unter welchen Konditionen die gewidmete Sache genutzt werden kann. Demgegenüber steht allerdings das Rechtsinsti- tut der unvordenklichen Verjährung, die auch im Bereich des Wasserstraßenrechts Anwendung findet und eine widerlegbare Vermutung für eine entsprechende Widmung des Deutzer Hafens als Schutzhafen konstituiert. 15.2 II. Funktion und rechtliche Einordnung des Schutzha- fens Bei der beabsichtigten Darstellung (Anlage 6) sind Brü- teilweise In Abstimmung mit der WSV soll ein Lösungsweg und Nutzungskonzept für das Hafenbecken erar- beitet werden. X X - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. cken, die das Hafenbecken überspannen, vorgesehen. Dies läuft einer im Notfall (unter anderem Eisgang oder Hochwasser) notwendigen Nutzung als Schutzhafen zu- wider. Die Nutzung des Hafens Köln-Deutz in seiner Funktion als Schutzhafen ist zwingend zu berücksichtigen. Die Funktion als Schutzhafen für 70 Schiffe (1000-t) ent- spricht 23 % der Schutzhafenkapazität zwischen Rhein- km 660 (Mondorf) und Rhein-km 710 (Dormagen) und muss zwingend erhalten bleiben. Aus I. und II. folgernd wird dazu aufgefordert, den Hafen Köln-Deutz als Schutzhafen sowohl in der Bebauungspla- nung als auch in der 227. Änderung des Flächennut- zungsplanes textlich und zeichnerisch darzustellen und damit die Schutzhafenfunktion aufrecht zu erhalten. Nach Aussage WSV wurde im letzten Hochwas- serfall, der Deutzer Hafen von keinem Schiff als Schutzhafen ausgesucht. Die geplante Hafenbrücke ist elementar für die Erschließung und Entfluchtung des neuen Stadt- quartiers. Im Vorhafen (der Bereich bis zur denkmalge- schützten Drehbrücke) besteht Platz für sieben Schiffe. Als gemeinsame Lösung, wurde vorgeschlagen, den vorderen Bereich des Deutzer Hafens zwi- schen Drehbrücke und der geplanten neuen Ha- fenbrücke unter Ausschluss einer sonstigen Schifffahrtsnutzung schutzbedürftigen Schiffen im Notfall zur Verfügung zu stellen. In diesem Be- reich sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die einer Nutzung dieses Bereiches der Wasserfläche im Notfall durch Schiffe nicht ent- gegenstehen. Die Sicherung dieses Nutzungs- rechts für die WSV bzw. die Schutz suchenden Schiffe soll durch geeignete Instrumente erfolgen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen die- se Funktion im vorderen Teil des Hafens bis zur KFZ-Hafenbrücke nicht einschränken. Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen und Prü- fung. 15.3 III. Lärmemission durch den Schiffsverkehr Die Bundeswasserstraße Rhein steht im Eigentum und in der Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte Fahrwasser bis zu den Uferlinien genutzt werden, sofern eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung steht. Auf diesen Bestand hat die Planung in der Form Rück- ja Für die Bewertung der Schallausbreitung an Bundeswasserstraßen im Binnenbereich bedingt durch die Schifffahrt und die vorherrschende Vorbelastung kann die Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstra- ßen (ABSAW) der Bundesanstalt für Gewässer- kunde (BfG) herangezogen werden. Der für die Berechnung des Emissionspegels X X - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. sicht zu nehmen, dass keine Darstellungen vorgenommen werden dürfen, die der Zweckbestimmung des Rheins als Verkehrsweg zuwiderlaufen. Die von der Schifffahrt ausgehenden Lärmemissionen zu Tages- und Nahtzeiten sind zu berücksichtigen. Der zu- lässige Dauerschallpegel beträgt 75 dB(A) in einem seitli- chen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen. Im Bereich von Rhein-km 685,90 bis 687,20 rechtes Ufer, ist eine Liegestelle für fünf Schiffe, incl. Für ein Schiff mit einem Kegel ausgezeichnet. Der Schiffslärm wird auf die Außenseite des Deutzer Hafens einwirken. Die mögliche zeitliche Belastung an Schallemissionen beträgt 24 Stunden am Tag. Dabei ist die Lage der Schal- lentwicklung bei allen Wasserständen bis zum höchsten Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 cm Kölner Pegel zu berücksichtigen. maßgebende Emissionsort (Schallquelle) der Wasserstraße ist – sofern nicht eindeutig be- stimmbar - in 4,0 m Höhe über der Mitte der Fahrrinne bzw. der Achse der Schleuse oder der Liegestelle anzunehmen, Ziff. 2 ABSAW. Allgemein wird die Fahrrinne definiert als durch Bojen markierter und gekennzeichneter Bereich in Flussläufen, der auch bei sonst geringer Was- serführung genügend Tiefe für die Schifffahrt aufweist. Eine Berücksichtigung der Lage der Schallentwicklung bei allen Wasserständen bis zum höchsten Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 cm Kölner Pegel ist als Folge der Vorgaben der ABSAW allenfalls als absoluter Ausnahmefall und worst case Betrachtung angebracht. Maßgeblich ist nach der ABSAW für eine adä- quate Aussage zur Berücksichtigung und Abwä- gung der Lärmbelastung bei Wasserstraßenpla- nungen insoweit allein der o.a. Emissionsort, der in 4,0 m Höhe über der Mitte der Fahrrinne/resp. Liegestelle liegt. Bei Zugrundelegung dieser Emissionsorte beste- hen hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Dauerschallpegel 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen bzgl. der vorgesehenen Planung keine Bedenken. 15.4 IV. Kegelliegestelle In dem Übersichtsplan (Anlage 3) ist in Verlängerung der Brücke 01, die über das Hafenbecken führt, eine Rhein- brücke eingezeichnet. Wie unter III. (21.3) ausgeführt, ist der Bereich von Rhein- Kenntnisnahme Gemäß Ziff. 7.1.5.4.3 des Europäischen Abkom- mens vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Bin- nenwasserstraßen (ADN) darf außerhalb der von der zuständigen Behörde besonders angegebe- nen Liegeplätze beim Stillliegen der Abstand von X - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. km 685,90 bis 687,20, rechtes Ufer, in Elwis als Liegestel- le für fünf Schiffe, inclusive für ein Schiff mit einem Kegel, ausgezeichnet. Die geplante Brücke überspannt diesen Bereich. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Neubau einer Brücke hier nicht möglich ist, da die Schutzabstände gemäß ADN zu geschlossenen Wohngebieten, Kunstbau- ten und Tanklagern eingehalten werden müssen. 100 m von geschlossenen Wohngebieten, Inge- nieurbauwerken und Tanklagern nicht unter- schritten werden, wenn das Schiff nach Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) eine Bezeichnung mit einem blauen Kegel oder einem blauen Licht füh- ren muss. Diese Abstandsvorgabe wird mit Blick auf die geplante Wohnbebauung hinsichtlich der Kegel- liegestelle im Bereich Rhein km 685,90 bis 687,20, rechtes Ufer, eingehalten. Die geplante Brücke ist Bestandteils des städte- baulichen Masterplans Innenstadt Köln. Sie liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ sowie dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes. Die Rheinbrücke wird in einem separaten Verfahren zunächst auf Mach- barkeit geprüft und ist nicht Gegenstand der Bau- leitplanverfahren. 16 Zweckverband Köln Randkanal Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 17 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 18 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Krimi- nalprävention/Opferschutz (KK KP/O) 18.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme X 18.2 Hinweis auf die Aspekte der städtebaulichen sowie tech- nischen Kriminalprävention, die im weiteren Verlauf des Projekts Beachtung finden sollten: - Öffentlichen und gewerblichen Raum sichtbar trennen teilweise Die angesprochenen Punkte sind nur z.T. auf der Ebene der Bauleitplanung umsetzbar. In den nachfolgenden Verfahren sowie in der freiraum- planerischen Qualifizierung werden die Punkte weiter berücksichtigt. X - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. - Gute Orientierung durch Blickbeziehungen - Vandalismus durch architekturpsychologische Ge- staltung vermeiden - Genügend Park- und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge (PKW, Fahrrad) in Wohn-/Arbeitsnähe - Schaffung von kleinen überschaubaren Parkplät- zen und sicheren Tiefgaragen - Beleuchtungskonzepte v.a. in Bereichen mit wenig Sonneneinstrahlung, Eingängen - Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fens- tern 18.3 Angebot einer kostenfreien und neutralen Beratung zur städtebaulichen Kriminalprävention und kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten. Kenntnisnahme Weitergabe im weiteren Verfahren. X 19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3 19.1 Maßnahme befindet sich im Bereich des Militärflugplatzes Nörvenich. Belange der Bundeswehr sind somit ggf. mehrfach berührt. In welchem Umfang, die Belange der Bundeswehr betroffen sind, kann erst nach Ausweisung konkreter Bereiche im Rahmes z.B. eines Bebauungspla- nes festgestellt werden. Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung im weiteren Verfahren. 19.2 Falls eine Höhe von 30 m überschritten wird, wird in je- dem Einzelfall um die Zuleitung der Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung gebeten. ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über Grund, eine Beteiligung und Abstimmung erfolgt im weiteren Verfahren. X 20 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu- nikation, Post und Eisenbahnen - Referat Z 24 20.1 Störung des Betriebs von Richtfunkstrecken ist zu prüfen und zu vermeiden. Im Bereich tätige Richtfunkbetreiber sind in die weitere Planung einzubeziehen. ja Abstimmung und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. X X 20.2 Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bun- Kenntnisnahme Abstimmung im weiteren Verfahren. X X - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. desnetzagentur. Die Einhaltung der notwendigen Schutz- abstände wird noch untersucht. 21 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 22 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften 22.1 Die Entwicklung des Deutzer Hafens liegt im Interesse des Stadtwerke Köln Konzerns. Kenntnisnahme X X 23 Häfen und Güterverkehr Köln AG 23.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Hafen als auch die dort ansässigen Gewerbebetriebe ihren Betrieb uneinge- schränkt bis zum 31.12.2020 fortsetzen können. Diese Fristen gelten aufgrund vertraglicher Bindungen für die RWR bis zum 30.04.2021 und die Fa. Kohl bis zum 31.12.2021. ja Laut Moratoriumsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0255/2015) ist die Fortführung der bestehenden Pachtverhältnisse und damit die gewerbliche Ha- fennutzung bis zum 31.12.2020 vorgesehen. X X 23.2 Für die Gleisanlagen im Deutzer Hafen soll die Stilllegung der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 11 AEG und die Frei- stellung der betreffenden Grundstücksflächen von Bahn- betriebszwecken im Sinne des § 23 AEG ebenfalls bis zum 31.12.2020 erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, sind die entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen hierauf abzustimmen. ja Entsprechende Anträge werden parallel zum Bauleitplanverfahren gestellt X X 23.3 Die Nutzung des Vorhafens nördlich der Drehbrücke, der auch zukünftig für die Fahrgastschifffahrt genutzt wird, darf nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass Ha- fenbecken weiterhin dem Schiffsverkehr dienen soll, darf der Durchfahrtsverkehr zum Hafenbecken den Fahrgast- schifffahrtsbetrieb im Vorhafen nicht beeinträchtigen. Soll- te weiterhin Schiffsverkehr im Hafenbecken betrieben o- der ggf. die Schutzhafenfunktion aufrechterhalten bleiben, ist die Bedienung der Drehbrücke zu klären und die AHVO für den Schiffsverkehr zu beachten. ja Der Vorhafen nördlich der Drehbrücke wird nicht überplant, er liegt außerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans. Die Drehbrücke muss für den Fall, dass Schiffe den vorderen nördlichen Teil des Hafens im Notfall nutzen, wei- ter betrieben werden. Eine Klärung folgt im weite- ren Verfahren. Siehe auch lfd. Nr. 15.2. X X - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 23.4 Innerhalb des Plangebiets befindet sich das im Eigentum der HGK stehende Tankstellengrundstück Siegburger Straße 116 a. Über die weitere Nutzung des Grundstücks bietet die SWK Gespräche an. Kenntnisnahme Im Lauf des weiteren Verfahrens, sind Gespräche bzgl. des Grundstücks mit der HGK vorgesehen. X X 24 RheinEnergie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft 24.1 Auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück steht an der Siegburger Str. 118 das Umspannwerk Deutz der RheinEnergie AG, das die Versorgung der umliegenden Bebauung großer Teile der Stadtteile Deutz und Poll si- cherstellt. Aufgrund der geplanten großmaßstäblichen Bebauung und neuer technischer Entwicklungen wie z.B. Elektromo- bilität ist eine Erweiterung / Ertüchtigung des Umspann- werks erforderlich. Der heutige Standort ist nicht optimal geeignet, daher wird die Verlagerung auf einen neuen Standort in unmittelbarer Nähe erforderlich. Vorteil ist, dass der derzeitige Standort einer höherwertigen städte- baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Der neue Standort benötigt eine Fläche von min. 1.550 m² und soll- te ca. 400 m südlich des bisherigen Standorts liegen. Vor- geschlagen werden die Fläche im Bereich des Gleisdrei- ecks sowie östlich des Kanuclubs, die die Stadt Köln be- reitstellen und ein entsprechendes Baurecht schaffen müsste. teilweise In Abstimmung mit RheinEnergie AG / Rheini- sche NETZ Gesellschaft werden mögliche Er- satzstandorte geprüft. Zur Vermeidung von Be- bauung im Außenbereich, soll ein geeignetes Grundstück im Bereich des Deutzer Hafens ge- funden werden. Das städtische Grundstück auf Baufeld AX 04 zwischen Siegburger Straße, Pol- ler Kirchweg und Am Schnellert entspricht den Vorgaben und kommt in Betracht. Angedacht ist außerdem eine Überbauung des Umspannwerks mit einem Parkhaus. Die Prüfung elektromagnetischer Felder erfolgt im weiteren Verfahren. X X 24.2 Überplanung ist nur bei Ausweisung eines Ersatzstandor- tes möglich, da ansonsten die Stromversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Kenntnisnahme Zurzeit wird der Standort auf Baufeld AX 04 zwi- schen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und Am Schnellert in Abstimmungen mit RheinEner- gie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft geprüft, siehe auch Lfd. Nr. 24.1 X X 24.3 Bei der Änderung des Flächennutzungsplans muss ein entsprechendes Signet für ein Umspannwerk vorsehen werden. ja Wird im FNP dargestellt, sofern sich der Standort im Änderungsbereich befindet, ansonsten im Rahmen der Anpassung. Siehe auch Lfd. Nr. 24.1 X - 20 - / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 24.4 Die Errichtung diverser Trafo-Stationen wird zusätzlich zum Umspannwerk für die Stromversorgung im Plangebiet erforderlich. Die Anzahl ist vom Stromleistungsbedarf der zukünftigen Bebauung abhängig. Nach einer Hochrech- nung ist mit mehr als 10 Trafo-Stationen zu rechnen. Bauherren sollen frühzeitig Versorgungsanfragen mit not- wendigen Leistungsbedarfen stellen. Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen über das Signet „Elektrizität“. Für die Stationen ist eine Fläche von 4 x 6 m von jeglicher Bebauung freizuhalten. Bei Trafo-Stationen auf Privatgrund ist zusätzlich zur pla- nungsrechtlichen, eine privatrechtliche Absicherung der Standorte erforderlich Kenntnisnahme Die Festlegung konkreter Standorte in den ein- zelnen Baufeldern wird im jeweiligen Bauleitplan- verfahren des Baufeldes geprüft. X 25 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 25.1 In Kapitel „2.3 Erschließung“, Abschnitt „Öffentlicher Per- sonennahverkehr (ÖPNV)“ wird um Ergänzung gebeten: Die umsteigefreie Anbindung des Deutzer Hafens an das Netz des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs (S- Bahnen, Regionalzüge, Fernverkehr) wird kurzfristig durch eine Modifikation der Buslinie 150 erreicht (siehe Vorlage „Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes", Vorla- gen-Nr. 1075/2018), die aller Voraussicht nach ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgenommen wird. Anfangs verkehrt die Linie 150 über die Siegburger Straße und Am Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist aber eine Führung über eine der neuen Brücken über das Ha- fenbecken und direkt durch das Gebiet angedacht. ja Begründung wird ergänzt X 25.2 Vertiefendes Gutachten muss belegen, ob eine Stadt- bahnanbindung an den Deutzer Bahnhof verkehrlich sinn- voll sowie technisch und wirtschaftlich mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist. ja Eine Stadtbahnanbindung an den Deutzer Bahn- hof wird derzeit in einer Machbarkeitsuntersu- chung geprüft und wird im Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept berücksichtigt. X X 25.3 Eine Taktverdichtung der Stadtbahn auf der Siegburger Kenntnisnahme Berücksichtigung im Verkehrs- und Lärmgutach- X X - 21 - / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Straße ist unabhängig von der Verbindung zum Bahnhof Deutz möglich, sobald die kapazitätserweiternden Maß- nahmen auf der Ost-West-Achse umgesetzt werden. ten. 25.4 Hinweis auf Erschütterungen und Lärmimmissionen durch die auf der Siegburger Straße verkehrenden Stadtbahnen. Kenntnisnahme Wird in den Gutachten zu den Themen Lärm und Erschütterungen berücksichtigt X X 26 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Zur 227. Änderung des FNP 26.1 keine Bedenken Kenntnisnahme X Zum Städtebaulichen Planungskonzept 26.2 Die hochwasserangepasste Umwandlung des Deutzer Hafens von einem Industriehafen zu einem innerstädti- schen Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung wird be- grüßt. Kenntnisnahme X X 26.3 Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Kenntnisnahme X X 26.5 Da sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Rhein bzw. Hafenbecken befindet, wird dringend empfohlen, dass Gebiet im Trennsystem zu entwässern und es muss si- chergestellt sein, dass bei Hochwasser kein Rheinwasser in die Schmutzwasserkanäle eindringen kann. ja Das Entwässerungsgutachten und die anschlie- ßende Planung wird in Abstimmung mit StEB durchgeführt. X 26.6 Es ist eine deutlich positive Retentionsvolumenbilanz beim 100-jährlichen Hochwasser sicherzustellen. Auch für HQ200 ist eine positive Retentionsraumbilanz erforderlich. Eine möglichst niedrige Geländegestaltung des Parks I, der ab HQ 100 überflutet wird und in diesem seltenen Fall eine Verbindung zwischen Rhein und Hafenbecken bildet, was sich positiv auf Abfluss und Wasserstand auswirkt. Abstimmung mit BezReg und StEB Köln ja Die positive Retentionsvolumenbilanz wurde be- reits über das Gutachten von RZB geprüft und sichergestellt. In der weiteren Bearbeitung wird die Retentions- volumenbilanz auch während der Bauphase mit StEB abgestimmt und gewährleistet. X X 26.7 Es ist auch weiterhin sicherzustellen, dass der bestehen- de technische, öffentliche Hochwasserschutz entlang der Siegburger Straße, des Poller Kirchwegs und des Bahn- ja Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang des Poller Kirchwegs bleibt erhalte. X X - 22 - / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. damms parallel zur Straße „Am Schnellert" nicht beein- trächtigt wird. 26.8 Die Bebauung im Deutzer Hafen sollte möglichst hoch- wasserangepasst ausgeführt werden. ja Die Erstellung einer Hochwasserfibel ist in Ab- stimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge- plant. X 26.9 Aufgrund der im Hochwasserfall besonders exponierten Lage ist ein Hochwasseralarmplan zu erstellen, der Hochwasserschutzmaßnahmen und ein entsprechendes Evakuierungskonzept enthält. ja Die Erstellung eines Hochwasseralarmplans ist in Abstimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge- plant. X 26.10 Zunehmende Gefahr seltener Starkregenereignisse sollte im Zuge der weiteren Planung Berücksichtigung finden, Planung von Notwasserwegen in Richtung Hafenbecken bzw. Rhein / Poller Wiesen ja Die Berücksichtigung von Starkregenereignissen und die Planung von Notwasserwegen wird in die Qualifizierung der Freianlagen aufgenommen. X 27 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 27.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. ja Die Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren bei Erstellung der Erschließungsplanung. X 27.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand- plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge- beten. ja §10 Standplätze für Abfallbehälter (städt. Abfall- satzung) wird im weiteren Verfahren, u.a. in der freiraumplanerischen Qualifizierung berücksich- tigt. X 28 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 29 Westnetz GmbH DRW-S-LK RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. ERNN-HLP, Dortmund Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 30 RWE Betriebsverwaltung Brühl Belange der Gesellschaft werden nicht berührt. Kenntnisnahme X X - 23 - / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. 31 Rhein-Main Rohrleitungstransport GmbH 31.1 Von der Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der Rhein- Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH. betroffen. Kenntnisnahme X X 31.2 Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun- gen stattfindet und es wird um erneute Beteiligung gebe- ten. Kenntnisnahme Dies wird, falls erforderlich, im weiteren Pla- nungsverlauf (u.a. Qualifizierung der Freianlagen) berücksichtigt. X 32 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbe- arbeitung Open Grid Europe GmbH, Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deut- scher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (NETG), Haan Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. Erneute Beteiligung bei Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs. Kenntnisnahme X 33 GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL WINGAS GmbH NEL Gastransport GmbH OPAL Gastransport GmbH & Co. KG Anlagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof- fen. Kenntnisnahme X 34 Thyssen GmbH Abteilung Netzbetrieb Keine Bedenken, da durch die o.g. Maßnahmen keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen Kenntnisnahme X - 24 - / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. werden. Neuverlegungen in diesem Bereich sind z.Z. nicht vorgesehen. 35 Nord-West-Ölleitung GmbH Keine Bedenken, da die dort vorhandenen Mineralölfern- leitungen und / oder weitere durch die Nord-West Oellei- tung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt wer- den. Kenntnisnahme X 36 Amprion GmbH Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planun- gen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Kenntnisnahme X 37 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH - Fernleitungen Rhein-Ruhr Keine Bedenken Kenntnisnahme X 38 Evonik Technology & Infrastructure GmbH An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch Evonik Technology & lnfrastructure GmbH betreute Fernleitun- gen. Kenntnisnahme X 39 N.V. Rotterdam –Rijn Pijpleiding – Maatschappij Abtei- lung Wegerechte Leitung ist nicht von den Arbeiten betroffen. Kenntnisnahme X 40 Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Eine Beteiligung des LANUV ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme X X 41 Geologisches Landesamt 41.1 Verweis auf Stellungnahme vom 25. Juli 2017 unter GD- Az.: 31.130/5100/2018 Kenntnisnahme X X 41.2 Durch den westlichen Teil der Planfläche verläuft eine Kenntnisnahme Die RWE Power AG wurde beteiligt und hat keine X - 25 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP rel. BP rel. Störung (Kölner Sprung). Zur Klärung der genauen Lage dieser Störung wird eine Anfrage bei der RWE Power AG empfohlen. Bedenken geäußert, siehe lfd. Nr. 29 41.3 Auf dem Gelände ist mit heterogenen Baugrundverhält- nissen durch vorherige Bebauungen und Auffüllungen zu rechnen. Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. ja Berücksichtigung in der Baugrunduntersuchung sowie Formulierung entsprechender Maßgaben. X 42 Stadtverwaltung Leverkusen Stadtplanungsamt Die Belange der Stadt Leverkusen werden durch die Pla- nung nicht berührt. Kenntnisnahme X X 43 Stadtdirektor Bergisch Gladbach Stadtplanungsamt Keine Bedenken Kenntnisnahme X X 44 Stadtverwaltung Wesseling Keine Bedenken Kenntnisnahme X X Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 aufgefordert, haben jedoch keine Stellungnahme abgegeben: Bezirksregierung Köln: Höhere Landschaftsbehörde Köln, Dezernat 51 (Natur - und Landschaftsschutz, Fischerei), Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagen bezo- gener Umweltschutz), Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD); Handwerkskammer zu Köln, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Er zbistum Köln – Generalvikariat – Hauptabteilung Recht, Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf, Ev. Stadtkirchenverband, Deutsche Te lekom AG Netzproduktion GmbH, Stadtbahngesellschaft Rhein -Sieg, Wupper-Sieg AG, InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Esso Deutschland GmbH, Stadtverwaltung Niederkassel. Stand 08.08.2019
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