1521/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf der Schönrather Straße, Aktenzeichen 28/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 28/24 29.04.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken auf der Schönrather Straße“ Aktenzeichen 28/24 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.02.2024. Das Amt für Verkehrsmanagement teilt nach Prüfung Ihrer Eingabe mit, dass „nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege besteht. Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu- dem nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrich- tungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhal- ten von Verkehrsteilnehmern durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. Daher werden Absperrpfosten aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzie- rung der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten grundsätzlich nur noch dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist vorlie- gend/im Bereich nicht der Fall, so dass von der Anbringung von Absperrpfosten zur Vermei- dung des unerwünschten Gehwegparkens abgesehen wird.“ Auch das Amt für öffentliche Ordnung hat Ihr Anliegen geprüft und schreibt in einer Stellung- nahme Folgendes: „Anlieger frei Straße: Die Beschilderung besagt zwar das Durchfahrtsverbot, jedoch ist dieses sowie das Halten und Parken durch die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ für Anlieger aufgehoben. Der Begriff "Anlieger" wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 nicht näher erläutert. Gemäß der allgemein gültigen Rechtsprechung sind unter "Anliegern" ebenso alle Personen zu verstehen, die in Kontakt mit den Bewohnern oder Grundstückseigentümern treten wollen. Dies können beispielsweise ebenso Besucher*innen aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen sein. - 2 - / 3 Die Problematik in solchen Fällen besteht darin, dass der Verkehrsdienst dem Parkenden nachweisen muss, dass dieser kein Anlieger ist. Die Mitarbeitenden müssen Kontakt zu den Fahrzeugführenden aufnehmen, sich schlüssig erklären lassen, ob sie zum Beispiel Besu- chende sind und erst bei einer Verneinung ist die Verhängung eines Bußgeldes möglich. Kurvenbereich: Der Verkehrsdienst kann lediglich eine „Scharfe Kurve“ verwarnen. Das Vorliegen einer schar- fen Kurve beurteilt sich nach dem Grad der Abweichung von der geraden Linie. Maßgebend ist ein Innenwinkel von 90 Grad und weniger. Bei der Schönrather Straße handelt es sich nicht um eine scharfe Kufe, daher kann der Ver- kehrsdienst mit diesem Tatbestandsschlüssel nicht tätig werden. Haltverbot, enge Gehwege: Der Verkehrsdienst verwarnt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten. Zudem werden auch im Spätdienst Kontrollen durchgeführt. Bezüglich des Gehwegparkens möchte ich noch mitteilen, dass das Parken auf Gehwegen unter bestimmten Umständen toleriert werden kann. In den sogenannten Außenbezirken (außerhalb der Innenstadt) erfolgt in der Regel eine Verwarnung nur dann, wenn vor Ort eine Behinderung für Nutzerinnen und Nutzer des Geh- weges festgestellt wird. Eine Behinderung ist bei einem normalfrequentierten Gehweg bei ei- nem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächli- chem Fußgängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder auch höher sein. Die Vorgehensweise - erst bei einer Unterschreitung der Durchgangsbreite von 1,2 Metern eine Behinderung anzunehmen und weitere Maßnahmen zu veranlassen - deckt sich mit der gel- tenden Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 20.12.2012 - 5 A 2802/11). Konkrete Parkverstöße können über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221 / 221 – 32000 gemeldet werden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes im Rahmen ih- rer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung des Gefährdungsgrades nach. Die ord- nungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Sicherstellungen werden nur veranlasst, wenn eine akute Gefahr besteht oder ein Fahrzeug massiv behindernd steht. Grundsätzlich dient das Abschleppen eines Fahr- zeuges in erster Linie der Gefahrenabwehr und ist keine „strafende Maßnahme“. So kann bei- spielsweise von einer Sicherstellung an diesem Standort in den verkehrsberuhigten Abend- stunden abgesehen werden. Hingegen kann die Sicherstellung tagsüber aber im Rahmen der Schulwegsicherung gerechtfertigt sein. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde (Fremdanzeige) zu stellen. Der Link führt Sie direkt zum Formular. https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_AnzVerkOrdWi&formte- cid=3&areashortname=send_html Zu finden ist dieses Formular auf der Stadt Köln Seite im Internet. In die Suchmaske „falsch geparktes Fahrzeug melden“ eingeben. Grundsätzlich sind Regeleinhaltungen im Straßenverkehr aus verkehrspsychologischer Sicht jedoch nicht ausschließlich durch Überwachung - und Sanktionsmaßahmen zu erreichen. Viel- mehr spielen interne Überzeugungen und Eigenmotivationen der Verkehrsteilnehmer zur Re- - 3 - geleinhaltung in Form individueller Einstellungen, Wert- und Normvorstellungen eine entschei- dende Rolle. Kein Fahrzeugführender ist gezwungen, sein Fahrzeug ordnungswidrig zu halten oder zu parken.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fach- liche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1521/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken auf der Schönrather Straße, Aktenzeichen 28/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 26. Februar 2024 09:13 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: SPD-BV9, NN <spd-bv9@stadt-koeln.de>; gruene-bv9 <bv9@gruenekoeln.de>; CDU-BV9, NN <cdu-bv9@stadt-koeln.de>; @yahoo.de; ov-muelheim@die-linke-koeln.de; @stadt-koeln.de> Betreff: Bürgeranregung für die Bezirksvertretung Köln-Mülheim im Sinne der Gemeindeordnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Schönrather Straße ist eine "Anlieger frei“-Straße. Auf diesen Umstand wird auf beiden Seiten der Fahrbahn hingewiesen, wenn man in die Straße einbiegt. Leider interessiert weder das Ordnungsamt, noch die Verkehrsteilnehmer dieser Umstand und die Straße wird immer mehr zu einem LKW und Mitarbeiterparkplatz. Ich habe das Ordnungsamt, welche auf der Schönrather Straße waren, angesprochen und sie meinten nur „Wir machen da nichts. Gehen Sie zur Polizei, wenn das überprüft werden soll. Die machen eine Halterabfrage.“. Ein anderes Mal habe ich Mitarbeiter vom Ordnungsamt auf der Düsseldorfer Straße angesprochen. Hier war die Antwort „Wenn die da parken, haben die doch ein Anliegen“. Die aktuelle Situation auf der Schönrather Straße ist wirklich nicht zumutbar. Mein Sohn, 5 Jahre, möchte nicht mehr auf der Bürgersteig fahren, da er zwischen LKWs und dem Zaun oft nur wenig Platz hat. Als Autofahrer hat man wenig Platz, da der gesamte Kurvenbereich zugeparkt ist und man den Verkehr daher kaum einsehen kann. Ich habe einige Videos von den Situationen auf der Schönrather Straße erstellt. Alle Videos stehen auf „Nicht gelistet“ und können nur über die URL erreicht werden. Ich mache nicht täglich Videos, da ich kein Blockwart bin. Es bedeutet daher nicht, dass an alle anderen Tagen eine andere Situation vorherrschte. 30.11.2023 Vor der Kurve stehen LKW und in der Kurve stehen die Fahrzeuge https://youtube.com/shorts/tGy4tGWKmeY 08.12.2023 Der gesamte Kurvenbereich ist zugeparkt https://youtube.com/shorts/ZCCjpkeugEY 20.01.2024 Absolutes Halteverbot auf der rechten Seite und LKW Parkplatz auf der linken Seite https://youtube.com/shorts/2IR2sDrGOt8 29.01.2024 LKW stehen überall, inkl. im absoluten Halteverbot auf der linken Fahrbahnseite https://youtube.com/shorts/hi1FgFM3gc8 24.02.2024 LKW Parkplatz in der Anliegerstraße https://youtu.be/P73dr3NnZe4 Der Kurvenbereich auf der linken Seite wird nach dem Schild „Absolutes Halteverbot“ von Mo-Fr von den Mitarbeitern von BMW ProCar als Firmenparkplatz verwendet. Daher ist jeden Tag der gesamte Kurvenbereich zugeparkt. Abends und am Wochenende wird die gesamte Straße zum LKW Parkplatz. Hier wird das Halteverbot dann teilweise überhaupt nicht mehr beachtet. Ich wünsche mir, dass mit Pollern das Parken in den Halteverbotszonen unterbunden wird und das Halteverbot ausgeweitet, damit der Kurvenbereich nicht mehr zugeparkt wird. Im Sinne der Verkehrssicherheit sind diese Maßnahmen notwendig. Wenn das Ordnungsamt keine Lust hat die Anliegerstraße als solche auch zu kontrollieren und freizuhalten, müssen leider andere Maßnahmen gefunden werden. Ich habe alle Parteien der Bezirksvertretung Mülheim in Kopie gesetzt, mit Ausnahme der AFD! Bitte beweisen Sie mir, dass Ihre Partei für die Bürger da ist. Meine Erfahrung als Bewohner der Bruder Klaus Siedlung sind in den letzten Jahren leider eine andere. Vielleicht schafft man es zumindest im Straßenverkehr einmal aktiv zu werden und Dinge zu ändern. Mir kommt es leider so vor, als wären die Interessen der Menschen langsam egal und man schaut weg, solange nichts hochkocht. Ich finde die Situation langsam wirklich sehr deprimierend. Lieben Gruß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1521/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.05.2024
- Erstellt
- 07.05.2024 10:04