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Vergrämung von Halsbandsittichen

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0115/2017 vom 24.01.2017

Stand: Am 09.02.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) endgültig zurückgezogen.

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.01.2017 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 9.2.2017 Vergrämung von Halsbandsittichen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der BV1 zu nehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 1. Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch Sammelplätze (mehr als 10 Tiere) von Halsband- oder Großen Alexandersittichen sind in der Regel aus Tierschutz-gründen für ei- nen Zeitraum von zwei Jahren zumutbar. 2. Geht die Belastung über diesen Zeitraum hinaus und liegen Beschwerden aus der Bevöl- kerung vor, sind die Tiere zu vergrämen. Gelingt es die Tiere an einen Standort zu verdrän- gen, an dem sie keine oder wenige Störungen verursachen, sind Bemühungen zu unterneh- men, sie an diesem Standort zu halten. Darüber entscheidet das Umweltamt nach Abwä- gung der standortspezifischen Gegebenheiten. 3. Eine letale Bestandsregulierung (z. B. Bejagung oder Vergiftung) alleine durch die Stadt Köln ist ob der Größe der Population hingegen nicht sinnvoll. Daher sind letale Maßnahmen nur dann durchzuführen, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, welches alle Be- stände (in der BRD) regelt und ist bis zur Erstellung eines über-regionalen Management- plans zu unterlassen. Sollte es Ansätze mit Eiattrappen geben, die eine nicht letale Be- standsreduktion ähnlich zur Reduktion des Taubenbestandes erreichen, so ist hierzu dem Umweltausschuss ein Konzept vorzulegen. 4. Für den bekannten Schlafplatz an der Kreuzung Dreikönigenstr. / Bayenstr. sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, da dort die Toleranzfrist von zwei Jahren bereits überschritten ist. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de Begründung: Bereits seit den 1960ger Jahren sind die beiden Arten der Gattung Psittacula in Köln als Brutvögel zu finden. Die Tiere sind sog. Neozooen, haben aber nach aktuellem Kenntnis- stand keine oder wenig Auswirkungen auf die einheimische Tierwelt. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland ca. 7000 Tiere, davon alleine in Köln ca. 3000. Die Sittiche haben die natürliche Verhaltensweise sich zum Schlafen zu Sammelplätzen zusammen zu finden. Die- se Angewohnheit kann, sofern der Schlafplatz in bebautem Gebiet liegt, z.B. durch Ausscheidungen zu hohen Belastungen für die Anwohner*innen führen. Eine nachhaltige Bestandsreduktion, z. B. durch Bejagung, kann aber bei der Größe der Population für kaum realistisch angesehen werden. Insbesondere lokale Initiativen sind grundsätzlich ohne nach- haltige Wirkung. Nichts desto trotz sind hohe dauerhafte Belastungen durch die Tiere für einzelne Anwohner*innen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Eine Vergrämung löst das Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nachhaltig, vermeidet jedoch für einzelne Bürge- rinnen und Bürger unzumutbare Härten durch eine dauerhafte Belastung. Sollte es gelingen, dass die Tiere durch die Vergrämung auf einen gut geeigneten Standort ausweichen, wäre sogar langfristig eine Lösung geschaffen. Eine zu häufige Störung der Tiere ist jedoch aus Tier-schutzgründen abzulehnen. Daher sind die oben genannten Maßnahmen ein Kompro- miss aus den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner und den Tierschutzaspekten. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 09.02.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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