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AN/0115/2017

Vergrämung von Halsbandsittichen

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.02.2017, TOP 5.2.1

Bezirksvertretung Innenstadt

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Bezirksvertretung Innenstadt

3772 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.01.2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1        9.2.2017 
 
 
Vergrämung von Halsbandsittichen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der BV1 zu nehmen: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
1. Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch Sammelplätze (mehr als 10 Tiere) von 
Halsband- oder Großen Alexandersittichen sind in der Regel aus Tierschutz-gründen für ei-
nen Zeitraum von zwei Jahren zumutbar. 
2. Geht die Belastung über diesen Zeitraum hinaus und liegen Beschwerden aus der Bevöl-
kerung vor, sind die Tiere zu vergrämen. Gelingt es die Tiere an einen Standort zu verdrän-
gen, an dem sie keine oder wenige Störungen verursachen, sind Bemühungen zu unterneh-
men, sie an diesem Standort zu halten. Darüber entscheidet das Umweltamt nach Abwä-
gung der standortspezifischen Gegebenheiten. 
3. Eine letale Bestandsregulierung (z. B. Bejagung oder Vergiftung) alleine durch die Stadt 
Köln ist ob der Größe der Population hingegen nicht sinnvoll. Daher sind letale Maßnahmen 
nur dann durchzuführen, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, welches alle Be-
stände (in der BRD) regelt und ist bis zur Erstellung eines über-regionalen Management-
plans zu unterlassen. Sollte es Ansätze mit Eiattrappen geben, die eine nicht letale Be-
standsreduktion ähnlich zur Reduktion des Taubenbestandes erreichen, so ist hierzu dem 
Umweltausschuss ein Konzept vorzulegen. 
4. Für den bekannten Schlafplatz an der Kreuzung Dreikönigenstr. / Bayenstr. sind zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen, da dort die                
Toleranzfrist von zwei Jahren bereits überschritten ist. 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

Begründung: 
Bereits seit den 1960ger Jahren sind die beiden Arten der Gattung Psittacula in Köln als 
Brutvögel zu finden. Die Tiere sind sog. Neozooen, haben aber nach aktuellem Kenntnis-
stand keine oder wenig Auswirkungen auf die einheimische Tierwelt. Mittlerweile gibt es in 
ganz Deutschland ca. 7000 Tiere, davon alleine in Köln ca. 3000. Die Sittiche haben die     
natürliche Verhaltensweise sich zum Schlafen zu Sammelplätzen zusammen zu finden. Die-
se Angewohnheit kann, sofern der Schlafplatz in bebautem Gebiet liegt, z.B. durch                 
Ausscheidungen zu hohen Belastungen für die Anwohner*innen führen. Eine nachhaltige 
Bestandsreduktion, z. B. durch Bejagung, kann aber bei der Größe der Population für kaum 
realistisch angesehen werden. Insbesondere lokale Initiativen sind grundsätzlich ohne nach-
haltige Wirkung. Nichts desto trotz sind hohe dauerhafte Belastungen durch die Tiere für 
einzelne Anwohner*innen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Eine Vergrämung löst das 
Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nachhaltig, vermeidet jedoch für einzelne Bürge-
rinnen und Bürger unzumutbare Härten durch eine dauerhafte Belastung. Sollte es gelingen, 
dass die Tiere durch die Vergrämung auf einen gut geeigneten Standort ausweichen, wäre 
sogar langfristig eine Lösung geschaffen. Eine zu häufige Störung der Tiere ist jedoch aus 
Tier-schutzgründen abzulehnen. Daher sind die oben genannten Maßnahmen ein Kompro-
miss aus den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner und den Tierschutzaspekten. 
 
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bayenstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Dreikönigenstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0115/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27