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0473/2019

23. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 06.03.2019

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23. Bericht zur Situation Geflüchteter

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage Verteil-Dichte

8398 Zeichen

23. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 31.12.2018
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4.
Ist-Belegung 31.12.2018 
Anteil IV. Quartal 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetriebe 
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 27.877 663 2,38% 0 0 0 255 0 0 279 129 0 0 663 2,38% 
1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.607 328 0,85% 0 0 0 271 0 0 25 32 0 0 328 0,85% 
1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.270 219 1,20% 0 0 0 125 0 0 0 94 0 0 219 1,20% 
1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.610 86 0,30% 0 0 0 0 0 0 62 24 0 0 86 0,30% 
1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 404 2,57% 0 0 0 0 221 66 0 117 0 0 404 2,57% 129.108 1.700 1,32% 
2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 9.947 51 0,51% 0 0 0 0 0 51 0 0 0 0 51 0,51% 
2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.008 120 1,71% 0 120 0 0 0 0 0 0 0 0 120 1,71% 
2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.304 12 0,19% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,19% 
2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.835 12 0,25% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,25% 
2 Rodenkirchen 205 Zollstock 22.925 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.612 182 1,89% 0 0 0 0 0 182 0 0 0 0 182 1,89% 
2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.058 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.632 573 3,25% 0 310 0 0 263 0 0 0 0 0 573 3,25% 
2 Rodenkirchen 209 Weiß 6.003 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.886 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.547 103 4,04% 0 0 0 0 0 0 0 103 0 0 103 4,04% 
2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.060 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.934 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 109.751 1.053 0,96% 
3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.677 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 302 Sülz 36.687 33 0,09% 0 0 0 0 33 0 0 0 0 0 33 0,09% 
3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.481 16 0,05% 0 0 0 0 0 0 5 11 0 0 16 0,05% 
3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.070 111 0,92% 0 0 0 111 0 0 0 0 0 0 111 0,92% 
3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.762 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.695 218 1,48% 0 0 0 0 183 0 35 0 0 0 218 1,48% 
3 Lindenthal 307 Weiden 17.401 372 2,14% 0 0 0 0 145 0 0 227 0 0 372 2,14% 
3 Lindenthal 308 Lövenich 9.106 44 0,48% 0 0 0 0 44 0 0 0 0 0 44 0,48% 
3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.238 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 152.117 794 0,52% 
4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 37.856 106 0,28% 0 0 0 0 0 0 106 0 0 0 106 0,28% 
4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.405 690 2,83% 529 0 0 105 0 0 0 56 0 0 690 2,83% 
4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.556 96 0,58% 0 0 0 36 0 0 0 60 0 0 96 0,58% 
4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.145 17 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 
4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.698 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 10.596 802 7,57% 0 158 526 0 0 118 0 0 0 0 802 7,57% 108.256 1.711 1,58% 
5 Nippes 501 Nippes 36.574 250 0,68% 0 0 0 188 0 0 62 0 0 0 250 0,68% 
5 Nippes 502 Mauenheim 5.654 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
5 Nippes 503 Riehl 11.945 300 2,51% 0 153 0 0 0 0 147 0 0 0 300 2,51% 
5 Nippes 504 Niehl 20.204 139 0,69% 0 0 0 16 0 0 66 57 0 0 139 0,69% 
5 Nippes 505 Weidenpesch 14.011 7 0,05% 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 7 0,05% 
5 Nippes 506 Longerich 13.724 103 0,75% 0 0 0 34 0 69 0 0 0 0 103 0,75% 
5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.809 122 0,77% 0 122 0 0 0 0 0 0 0 0 122 0,77% 117.921 921 0,78% 
6 Chorweiler 601 Merkenich 5.756 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 602 Fühlingen 1.996 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 603 Seeberg 11.411 73 0,64% 0 0 0 0 61 0 12 0 0 0 73 0,64% 
6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.157 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.442 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 606 Pesch 7.749 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.970 151 2,17% 0 0 0 0 0 151 0 0 0 0 151 2,17% 
6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.081 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.229 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.511 54 0,98% 0 0 0 0 54 0 0 0 0 0 54 0,98% 
6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.401 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 612 Worringen 10.333 84 0,81% 0 0 0 0 64 0 0 20 0 0 84 0,81% 83.036 362 0,44% 
7 Porz 701 Poll 11.461 252 2,20% 0 0 0 0 0 0 0 252 0 0 252 2,20% 
7 Porz 702 Westhoven 5.503 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 703 Ensen 7.617 139 1,82% 0 0 0 0 0 139 0 0 0 0 139 1,82% 
7 Porz 704 Gremberghoven 3.069 104 3,39% 0 0 0 0 0 0 0 104 0 0 104 3,39% 
7 Porz 705 Eil 9.197 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 706 Porz 14.915 79 0,53% 0 0 0 70 0 0 0 9 0 0 79 0,53% 
7 Porz 707 Urbach 12.617 25 0,20% 0 0 0 25 0 0 0 0 0 0 25 0,20% 
7 Porz 708 Elsdorf 1.713 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 709 Grengel 5.536 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 710 Wahnheide 7.860 128 1,63% 0 0 0 24 0 0 0 104 0 0 128 1,63% 
7 Porz 711 Wahn 7.189 88 1,22% 0 0 0 0 0 71 0 17 0 0 88 1,22% 
7 Porz 712 Lind 3.515 223 6,34% 0 0 0 0 198 0 0 25 0 0 223 6,34% 
7 Porz 713 Libur 1.135 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 714 Zündorf 11.879 94 0,79% 0 0 0 0 0 70 0 24 0 0 94 0,79% 
7 Porz 715 Langel 3.480 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 716 Finkenberg 6.984 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 113.670 1.132 1,00% 
8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.507 51 0,33% 0 0 0 0 51 0 0 0 0 0 51 0,33% 
8 Kalk 802 Kalk 24.063 507 2,11% 0 0 0 248 0 0 0 259 0 0 507 2,11% 
8 Kalk 803 Vingst 13.101 87 0,66% 0 0 0 36 0 0 0 51 0 0 87 0,66% 
8 Kalk 804 Höhenberg 12.666 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 805 Ostheim 13.631 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 806 Merheim 11.207 277 2,47% 0 129 0 0 0 0 148 0 0 0 277 2,47% 
8 Kalk 807 Brück 10.405 188 1,81% 0 0 0 132 0 56 0 0 0 0 188 1,81% 
8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.794 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 809 Neubrück 8.998 164 1,82% 0 0 0 0 0 164 0 0 0 0 164 1,82% 121.372 1.274 1,05% 
9 Mülheim 901 Mülheim 42.786 576 1,35% 0 0 0 268 0 0 85 223 0 0 576 1,35% 
9 Mülheim 902 Buchforst 7.544 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 903 Buchheim 12.932 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 904 Holweide 21.114 31 0,15% 0 0 0 31 0 0 0 0 0 0 31 0,15% 
9 Mülheim 905 Dellbrück 21.804 187 0,86% 0 0 0 26 0 0 161 0 0 0 187 0,86% 
9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.627 276 1,77% 0 0 0 58 0 0 0 218 0 0 276 1,77% 
9 Mülheim 907 Dünnwald 11.758 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 908 Stammheim 8.001 199 2,49% 0 0 0 0 199 0 0 0 0 0 199 2,49% 
9 Mülheim 909 Flittard 7.998 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 149.564 1.269 0,85% 
Summe 1.084.795 10.216 0,94% 529 992 526 2.059 1.516 1.137 1.200 2.257 0 0 10.216 0,94% 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Anteil Bezirk 
Dezember 2018 
voraussichtl. Anteil Dezember 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018 
Einwohner Bezirk 
Reale Belegung Bezirk 
Dezember 2018

23. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand 31.12.2018
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4.
Zusammenfassung Stadtbezirke 
Ist-Belegung 31.12.2018 
Anteil IV. Quartal 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetriebe 
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 129.108 1.700 1,32% 0 0 0 651 221 66 366 396 0 0 1.700 1,32% 
2 Rodenkirchen 109.751 1.053 0,96% 0 430 0 0 263 233 0 127 0 0 1.053 0,96% 
3 Lindenthal 152.117 794 0,52% 0 0 0 111 405 0 40 238 0 0 794 0,52% 
4 Ehrenfeld 108.256 1.711 1,58% 529 158 526 141 0 118 106 133 0 0 1.711 1,58% 
5 Nippes 117.921 921 0,78% 0 275 0 238 0 69 282 57 0 0 921 0,78% 
6 Chorweiler 83.036 362 0,44% 0 0 0 0 179 151 12 20 0 0 362 0,44% 
7 Porz 113.670 1.132 1,00% 0 0 0 119 198 280 0 535 0 0 1.132 1,00% 
8 Kalk 121.372 1.274 1,05% 0 129 0 474 51 220 148 310 0 0 1.274 1,05% 
9 Mülheim 149.564 1.269 0,85% 0 0 0 325 199 0 246 441 0 0 1.269 0,85% 
0 Gesamt 1.084.795 10.216 0,94% 529 992 526 2.059 1.516 1.137 1.200 2.257 0 0 10.216 0,94% 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
Anteil IV. Quartal 2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018

23. Bericht zur Situation Geflüchteter

161448 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
 
23. Bericht 
 
Jahresbericht 2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Integration und  
Umwelt 
Amt für Wohnungswesen

23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 1 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 1 
1.1 Gesamtzahlen ............................................................................................................................. 1 
1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft  ........................................................................... 3 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten  ........................................................... 5 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  ..................................................................................... 5 
1.5 Ausländerrechtliche Informationen – Zahlen, Daten, Fakten  .............................................. 7 
2. Ressourcenmanagement  .............................................................................................................. 11 
2.1 Zielvorgaben für 2018  ............................................................................................................. 12 
2.2 Sachstand IV Quartal 2018  .................................................................................................... 13 
2.2.1  a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 ................ 13 
2.2.2.  b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben  ............. 14 
2.2.3  c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards  ...................................................................................................................... 15 
2.2.4  d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  ........................... 16 
2.2.5  e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung  ............... 17 
2.3 Akquise neuer Flächen für Objekte zur Belegung mit Geflüchteten bzw. öffentlich 
geförderter Wohnungsraum  .......................................................................................................... 19 
2.3.1  Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüchteten  ........................................... 19 
2.3.2  Weiterentwicklung des Bestandes und Akquise neuer Flächen im Rahmen des 
sozial geförderten Wohnungsbaus  .......................................................................................... 19 
2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze  ................................................................................. 20 
2.5 Ressourcen für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder  ............................................. 21 
2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete  ....................................................................................... 22 
2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen ........................................................... 23 
2.8 Reaktivierung Reserve  ............................................................................................................ 23 
2.9 Erwerb von BImA-Objekten  .................................................................................................... 23 
2.10 Anmietung konventioneller Bauten  ..................................................................................... 24 
2.11 Ausblick Ziele 2019  ............................................................................................................... 24 
2.12 Finanzen  .................................................................................................................................. 25 
3 Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen  ............................................................................ 26 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen  ........................................................................ 26 
3.2 Betreuungsschlüssel  ............................................................................................................... 27 
3.3 Stärkung Ehrenamt  .................................................................................................................. 28

23. Bericht  Stand 31.12.2018 
3.3.1 Standortbezogen  ............................................................................................................... 30 
3.3.2 Standortübergreifend  ....................................................................................................... 31 
3.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung  .................................................................... 33 
4. Integration  ........................................................................................................................................ 33 
4.1. Integrationsauftrag  .................................................................................................................. 33 
4.2. Kinder- und Jugendhilfe  ......................................................................................................... 34 
4.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer  .......................................................................... 34 
4.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe  ............................................................................... 34 
4.2.3 Kindertagesbetreuung  ...................................................................................................... 35 
4.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung  ................... 36 
4.3 Wohnungssituation  .................................................................................................................. 36 
4.3.1 Auszugsmanagement  ...................................................................................................... 36 
4.3.2 Wohnberechtigungsschein  .............................................................................................. 37 
4.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln  ............................................................................................ 37 
4.4 Arbeitssituation  ......................................................................................................................... 38 
4.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 39 
4.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Europäisches 
Sozialfonds ‐Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung.  ....................................... 40 
4.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen  ................................................................ 41 
4.5 Einkommens- und Vermögenssituation  ................................................................................ 41 
4.6 Bildungssituation  ...................................................................................................................... 42 
4.6.1 Vorbereitungsklassen  ....................................................................................................... 42 
4.6.2 Bildungsprojekte  ............................................................................................................... 44 
4.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache  ...................................................... 45 
4.7 Gesundheitssituation  ............................................................................................................... 46 
4.7.1 Infektionsschutz  ................................................................................................................ 46 
4.7.2 Individuelle Versorgung  ................................................................................................... 47 
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten  ....................................................................................... 48 
4.7.4 Wiederaufnahme der ärztlichen Sprechstunden in den großen Notunterkünften  .. 48 
4.7.5 Integration in die Regelversorgung  ................................................................................ 48 
4.7.6 Zahngesundheit  ................................................................................................................ 48 
4.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes  .... 49 
4.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  ................. 49 
4.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie  ................................................. 49 
4.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  ....................................................................... 50

23. Bericht  Stand 31.12.2018 
4.7.11 Psychosoziale Betreuung  .............................................................................................. 51 
4.7.12 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte  ..................................................... 52 
Nachwort  .............................................................................................................................................. 52

1 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Einleitung 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden oder als unerlaubt 
eingereiste Menschen direkt Köln ansteuern.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor bzw. 
hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung 
der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kirchliche und 
private Träger sichergestellt sowie von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und 
Helfer unterstützt.  
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2018. 
1. Zahlen und Daten 
1.1 Gesamtzahlen 
Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2018 leicht über dem 
Niveau vom 31.12.2017. Im Jahresverlauf betrachtet, sank die Zahl seit Januar 2018 
zunächst kontinuierlich auf 9.059 Personen, bevor sie ab Oktober deutlich auf über 10.000 
Personen stieg. Die Steigerung in den Wintermonaten konnte auch in den Vorjahren 
festgestellt werden, allerdings fiel sie in diesem Jahr besonders hoch aus (s. Kapitel 1.5). 
Nachdem bis zum Juni 2018 ein Zuweisungsstopp bestand, wurden der Stadt Köln durch die 
Bezirksregierung Arnsberg seit Juli 2018 wieder Geflüchtete zugewiesen. Grund dafür ist, 
dass Köln seit dem 24.06.2018 die Zuweisungsquote nur noch mit ca. 92% erfüllte. Die 
Zuweisungen erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und liegen 
zwischen drei bis neun Personen pro Woche. 
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2018 bei 99,13%. 
Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die 
Zuweisungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die 
daraus resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist 
nicht möglich.  
Seit Anfang Oktober 2018 hat die Anzahl der unerlaubt eingereisten Menschen deutlich 
zugenommen. Diese kamen überwiegend aus Mazedonien, Albanien und Serbien. Bis 
Dezember 2018 wurden wöchentlich durchschnittlich 160 Menschen aus diesem 
Personenkreis neu untergebracht. Albanien, Mazedonien und Serbien sind 
Beitrittskandidaten zur EU und gelten folglich als sichere Herkunftsländer.  
Geflüchtete aus diesen Staaten stellen daher überwiegend keinen Asylantrag, gleichwohl 
haben die Kommunen aufgrund der gesetzlichen Regelungen (FlüAG, AufenthG, OBG) die 
Verpflichtung, die Menschen unterzubringen, wenn diese danach ersuchen.

2 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Jahreswerte 2010 – 2018 
 
Seit Anfang des Jahres und auch trotz der Aufhebung des Zuweisungsstopps im Juni 2018 
wurden bis einschließlich September 2018 monatlich durchschnittlich ca. 125 geflüchtete 
Personen weniger in Köln untergebracht. Betrachtet man den Stichtag 31.12. so hat sich - 
aufgrund des sprunghaften Anstiegs beim Personenkreis der unerlaubt eingereisten 
Menschen seit Anfang Oktober 2018 – die Gesamtzahl der in städtischen Unterkünften 
untergebrachten Geflüchteten im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2017 
 
1.638 1.949 2.196 
3.072 
5.141 
10.153 
13.253 
10.189 10.216 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) 
-103 -206 -158 -172 -84 -160 -148 -115 -20 -67 
154 470 533 
10.189 9.983 9.825 9.653 9.569 9.409 9.261 9.146 9.126 9.059 9.213 9.683 10.216 
-2.000 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug  18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Veränderung zum Vormonat Bestand

3 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete 
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 
 
Der Anteil der 18-25-Jährigen steigt kontinuierlich an. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt 
zwar ebenfalls, aber im Verhältnis deutlich geringer. Der Anteil der Kinder bis 2 Jahren ist 
gleich geblieben. Demgegenüber steigt der Anteil der 3-5-Jährigen, ebenso wie der Anteil 
der 11-17-Jährigen leicht. Der Anteil der 6-10-Jährigen ging im Jahresverlauf 2018 zunächst 
leicht zurück, stieg dann aber deutlich an. 
 
Unter 3 Jahre; 
8,0% 
3 bis 5 Jahre; 
7,8% 
6 bis 10 Jahre; 
15,5% 
11 bis 16 Jahre; 
12,2% 
17 Jahre; 1,8% 
18 bis 25 Jahre; 
13,9% 
26 bis 65 Jahre; 
39,6% 
Ab 66 Jahre; 
1,2% 
Altersstruktur Stand 31.12.2018 
alleinreisende 
Männer; 14,2% 
alleinerziehende 
Männer; 0,5% 
alleinreisende 
Frauen; 1,8% 
alleinerziehende 
Frauen; 2,6% 
Familien; 80,9% 
Familienstruktur Stand 31.12.2018

4 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Die Familienstruktur der in diesem Jahr eingereisten Geflüchteten hat sich wie folgt im 
Jahresverlauf verändert. Der Anteil der alleinreisenden Männer sank Anfang des Jahres 
deutlich, ist aber zum Jahresende wieder leicht angestiegen. Erstmals wurde zum 
31.12.2018 der Anteil der alleinerziehenden Männer mit 0,5% ermittelt. Der Anteil der 
alleinreisenden Frauen ist zunächst minimal angestiegen und dann wieder gesunken. Der 
Anteil der alleinerziehenden Frauen hat sich nicht verändert. Der Anteil der Familien ist sehr 
leicht gesunken. 
Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und 
betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 
 
*Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter 
Nationalität. 
Im Jahresverlauf ist die Zahl der Geflüchteten Menschen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak 
und Afghanistan leicht rückläufig. Ebenso kamen weniger Menschen aus Marokko, Algerien 
und Tunesien nach Köln. Deutlich weniger Schutzsuchende reisten aus Nigeria, Ghana und 
Guinea ein. Ein leichter Zugang wurde aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, 
Eritrea, Somalia, russ. Föderation, Pakistan, Indien und der Türkei registriert.  
  
Afghanistan; 8,5% 
Albanien; 8,4% 
Armenien, 
Tschetschenien, 
Aserbeidschan, 
Georgien; 2,5% 
ehem. 
Jugoslawien; 
21,2% 
Eritrea, Somalia; 
3,9% 
Marokko, Tunesien 
und Algerien; 0,7% Nigeria, Ghana, 
Guinea; 4,7% 
Pakistan, Indien; 
2,0% 
Russ. Förderation; 
3,1% 
sonstige*; 7,1% 
Syrien, Irak, Iran; 
32,4% 
Türkei; 0,5% 
Kosovo; 5,0% 
Herkunftsländer Stichtag 31.12.2018

5 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten 
tatsächliche Belegung je Unterkunftsart: 
 
Seit Ende 2017 wurde die Unterbringung in Leichtbauhallen kontinuierlich reduziert und zum 
Stichtag 30.09.2018 vollständig beendet. Aufgrund der seit Oktober 2018 stark 
angestiegenen Zahlen unerlaubt eingereister Menschen musste zum Jahresende 2018 
jedoch vorübergehend auf die Unterbringung in Leichtbauhallen wieder zurückgegriffen 
werden. Diese vorübergehende Nutzung ist inzwischen wieder beendet. 
 
grafische Darstellung der Verteilung zum 31.12.2018: 
 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum 
Stichtag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in diesem Bezirk in 
städtischen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und 
Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger 
dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung der Unterkünfte zum Quartalsende 31.12.2018 sowie der 
Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2018. 
Stichtag 31.12.2017 31.03.2018 30.06.2018 30.09.2018 31. 10.2018 30.11.2018 31.12.2018 
Notaufnahmen 355 345 317 432 524 573 529 
Notunterkünfte 1.104 959 792 678 609 865 992 
Leichtbauhallen 411 300 169 0 0 0 526 
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.247 2.148 1.882 1.899 2.064 2.059 
Mobile Wohneinheiten 1.347 1.251 1.205 1.473 1.534 1.543 1 .516 
Systembauten 1.207 1.220 1.199 1.165 1.154 1.149 1.137 
Wohnungen 2.124 2.140 2.194 2.204 2.199 2.266 2.257 
Wohnheime 1.176 1.191 1.237 1.225 1.294 1.223 1.200 
Summe 10.189 9.653 9.261 9.059 9.213 9.683 10.216 
Beherbergungsbe-
triebe; 2.059 
Leichtbauhallen; 
526 
Mobile 
Wohneinheiten; 
1.516 
Notaufnahmen; 
529 
Notunterkünfte; 
992 
Systembauten; 
1.137 
Wohnheime; 
1.200 
Wohnungen; 
2.257 
Verteilung der Unterbringungsarten  31.12.2018

6 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
 
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage 
dargestellt. 
Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Geflüchteten in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Flüchtlingspolitik in 
Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten unterzubringen. 
Bedingt durch den starken Flüchtlingszugang in den Jahren 2015/2016 und den starken 
Anstieg beim Personenkreis der unerlaubt eingereisten Menschen zum Jahresende 2018 
war es der Stadt Köln nicht möglich, die Leitlinien vollständig einzuhalten.  
Um ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachzukommen war die Stadt Köln 
gezwungen auf alle verfügbaren Möglichkeiten zur Unterbringung Geflüchteter 
zurückzugreifen. Deshalb musste Ende des Jahres 2018 u.a. die Leichtbauhalle am Standort 
Butzweilerhofallee wieder in Betrieb genommen werden. Der Anteil geflüchteter Menschen 
1,32% 
0,96% 
0,52% 
1,58% 
0,78% 
0,44% 
1,00% 
1,05% 
0,85% 
0,94% 
1,26% 
0,91% 
0,53% 
0,88% 
0,71% 
0,43% 
0,90% 
1,05% 
0,79% 
0,84% 
1,34% 
0,93% 
0,56% 
0,82% 
0,75% 
0,43% 
0,98% 
1,04% 
0,77% 
0,85% 
1,34% 
1,00% 
0,57% 
0,94% 
0,83% 
0,45% 
1,01% 
1,01% 
0,81% 
0,89% 
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% 1,80% 
Innenstadt 
Rodenkirchen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Gesamt 
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2018 
Anteil II. Quartal 2018 
Anteil III. Quartal 2018 
Anteil IV. Quartal 2018

7 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
im Stadtbezirk Ehrenfeld erhöhte sich dadurch im IV. Quartal 2018 überproportional. Der 
Standort Butzweilerhofallee wurde am 16.02.2019 wieder geschlossen. 
Abschließend muss festgestellt werden, dass der Stadtbezirk Innenstadt im Vergleich den 
höchsten Anteil untergebrachter Geflüchteter zu verzeichnen hat. 
1.5 Ausländerrechtliche Informationen – Zahlen, Daten, Fakten  
Das aus einer Abteilung des Ordnungsamtes neu geschaffene und verselbständigte 
Ausländeramt der Stadt Köln liefert zahlreiche Daten und Fakten zur Entwicklung des 
Aufkommens an Geflüchteten, ihrer Herkunft und ihres aufenthaltsrechtlichen Status. 
Nachstehend werden die Informationen für das Berichtsjahr 2018 zusammengefasst.  
Zuweisung von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres 
 
 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag  
 
907 
1.963 
6.975 
8.730 
805 694 
0
3.000 
6.000 
9.000 
2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Anzahl zugewiesene Asylantragsteller 
1.263 
2.299 
7.765 
9.360 
5.593 
3.596 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Personen mit Aufenthaltsgestattung 
am Stichtag 31.12.

8 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
Im Jahr 2018 haben mit Stand 31.12.2018 darüber hinaus 3.230 Personen bei der Anlauf- 
und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt eingereiste Menschen vorgesprochen. Dies 
ist eine Steigerung gegenüber den Vorjahren. 
Jahr  Zahl der unerlaubt eingereisten 
Personen 
2013 1.284 
2014 2.951 
2015 3.882 
2016 2.515 
2017 2.359 
2018 3.230 
323 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 
NRW weitergeleitet. Bei 44 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner 
Übereinkommen gestellt. Bisher sind 37 ausländische Personen nach Köln zurückgewiesen 
und 145 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. 466 Personen wurden an 
die Bezirksregierung Arnsberg zur Verteilung nach § 15a AufenthG gemeldet. In 1.836 Fällen 
ist unmittelbar eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer 
Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden.  
Erhöhung der Zahl der unerlaubt eingereisten ausländischen Personen  
Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, weil er ohne gültiges Visum 
einreist, die Voraussetzungen für eine visafreie Einreise nicht erfüllt und auch keinen 
Asylgrund geltend macht. Angehörige der Westbalkanstaaten, z. B. Albanien, Mazedonien 
oder Serbien, können nach dem Schengener Grenzkodex grundsätzlich ohne Visum für 90 
Tage in den Schengen-Raum einreisen, wenn sie Zweck und Umstände des beabsichtigten 
Aufenthalts belegen können und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des 
Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, als auch für die 
Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen. 
Ist die unerlaubte Einreise festgestellt, so tritt gesetzlich die Ausreisepflicht ein, d.h. die 
Person hat freiwillig auszureisen oder sie wird im Falle der Weigerung „abgeschoben“. Um 
ein geregeltes Verfahren der Feststellung, Registrierung und Rückführung zu erreichen, hat 
der Bundesgesetzgeber das sogenannte Verteilungsverfahren in § 15a AufenthG geregelt. 
1.122 
4.720 
2.537 
877 
765 
1.959 
2.044 
828 
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
2015 2016 2017 2018 
Entscheidungen BAMF 
Ablehnungen 
Anerkennungen

9 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Danach werden die unerlaubt eingereisten Personen seitens des Bundes ähnlich wie im 
Asylverfahren nach einem Verteilungsschlüssel auf die Länder verteilt.  
Sofern die unerlaubte Einreise nicht an der Grenze festgestellt wird, beginnt das Verfahren in 
der Ausländerbehörde, in der die Person vorspricht und die unerlaubte Einreise meldet. Die 
Ausländerbehörde verweist die Person an die Stelle des Landes, die das weitere 
Verteilungsverfahren veranlasst. Dies ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg.  
Seit Oktober 2018 ist das Phänomen der unerlaubten Einreise von Menschen aus den 
Westbalkanstaaten in den Wintermonaten wieder verstärkt festzustellen. Insgesamt sind in 
2018 3.200 Menschen unerlaubt eingereist, davon 2.000 in den Monaten Oktober bis 
Dezember. 2017 waren 2.300 Menschen unerlaubt eingereist.  
Hintergrund dieser Fallzahlensteigerung ist die erfolgreiche Umsetzung des Asylstufenplans 
durch die Landesbehörden. Menschen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten werden in ein 
beschleunigtes Asylverfahren einbezogen. Die asylrechtliche Entscheidung wird zeitnah 
getroffen, die Antragsteller bleiben in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens in 
einer Landeseinrichtung und werden von dort in ihre Heimatländer zurückgeführt. Die 
Asylfallzahlen für Menschen aus den Westbalkanstaaten sind stark rückläufig. Die Menschen 
weichen in die unerlaubte Einreise aus. Das Verfahren der unerlaubten Einreise hat aber 
zwingend die Pflicht zur (freiwilligen) Ausreise bzw. die Abschiebung zur Folge.  
Die unerlaubt eingereisten Personen werden registriert und erkennungsdienstlich behandelt 
und zu ihren Einreisegründen angehört. Anschließend wird entschieden, ob die Personen zur 
Asylantragstellung in die Landeseinrichtung in Bochum weitergeleitet oder in Arnsberg zur 
bundesweiten Verteilung als sog. „§ 15a Fälle“ (= unerlaubte Einreise ohne anschließendes 
Asylbegehren) angemeldet werden. Im Falle der Entscheidung auf Anmeldung zur Verteilung 
werden die Personen aufgefordert, innerhalb einer Woche freiwillig auszureisen und parallel 
zur Verteilung angemeldet. Bis zur freiwilligen Ausreise bzw. bis zur Verteilentscheidung 
verbleiben die Menschen in Köln.  
In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2018 rund 6.000 Personen im ausländerrechtlichen Status 
der Duldung. Folgende Duldungsgründe sind aus dem Ausländerzentralregister erfasst:  
Duldungsgrund  Personen  
fehlende Reisedokumente 2.178  
medizinische Gründe 26  
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes 
öffentliches Interesse 
153  
familiäre Gründe 351  
Eltern von Kindern mit AE gemäß § 25a AufenthG (gute 
Integration) 
16  
Sonstige Gründe  
(davon Ausbildungsduldung) 
3.234 
 
(231)  
Gesamt  5.958  
 
Projekt „Bleiberechtsinitiative“  
In Köln lebten zum Ende des Jahres 2018  5.958 Menschen im ausländerrechtlichen Status 
der „Duldung“. Die Zahl der geduldeten Menschen hat sich damit seit 2013 fast verdoppelt. 
Von den geduldeten Menschen leben rund 1.100 bereits seit mehr als acht Jahren in 
Deutschland.   
Der Hauptausschuss hat am 09.01.2017 beschlossen, alle Initiativen zu fördern, die darauf 
hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu 
schaffen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Ausländerrechtlichen Beratungskommission 
wurde auf dieser Grundlage das Bleiberechtsprojekt entwickelt. Zielsetzung ist es, die 
Perspektive der Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten

10 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Status der Duldung leben, zu verbessern, sofern möglich eine Existenzsicherheit zu geben 
und damit die Integration zu erleichtern. Das Projekt besteht aus drei Stufen:  
1.  Stufe:  In einem Arbeitskreis der Ausländerrechtli chen Beratungskommission wurde 
das Projekt entwickelt und ein Verfahren erarbeitet. Derzeit arbeitet der Arbeitskreis 
an Leitlinien zum Anwendungsspielraum der gesetzlichen Bleiberechte.  
2.  Stufe: Die beteiligten Beratungsorganisationen hab en ihre Beratungsarbeit für 
geduldete Personen mit Bleibeperspektive aufgenommen bzw. intensiviert.  
3.  Stufe: Die Ausländerbehörde wird bei ausreichendem  Personal in das Projekt 
einsteigen. Seit 01.11.2018 ist der Personalbedarf im Ausländeramt für das 
Bleiberechtsprojekt gedeckt. 
Ab Juni 2018 konnten im Ausländeramt Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden. Die 
Gruppe der teilnehmenden 1.100 geduldeten Personen, welche sich acht Jahre oder länger 
in Köln aufhalten, wurden einschließlich ihrer Familienangehörigen namentlich identifiziert. 
Außerdem konnte eine erste Sichtung nach dem „Ampelsystem“ durchgeführt werden. 
Danach sind:  
13 % „ 
grüne Fälle“ – gesetzliche Bleiberechtsvoraussetzungen werden schon oder 
überwiegend erfüllt. Ein Aufenthaltstitel kann zeitnah erteilt werden.  
70 % „ gelbe Fälle“ – Bleiberechtsvoraussetzungen können aufgrund der 
Integrationsbereitschaft perspektivisch in ein bis zwei Jahren erfüllt werden.  
16 % „ rote Fälle“- Bleiberechtsvoraussetzungen werden nicht erfüllt und mit der Erfüllung ist 
auch dauerhaft nicht zu rechnen.  
Bis zum 30.11.2018 konnten 97 Beratungs- und Informationsgespräche mit insgesamt 286 
Personen geführt werden. Ab Januar 2018 wurden gemeinsam mit den Trägern 
Informationsveranstaltungen für den Personenkreis des Projektes im Ausländeramt 
durchgeführt.  
Rechtlicher Hintergrund des Projekts 
Der Gesetzgeber hat das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ergänzt, um bei festgestellter 
nachhaltiger Integration ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels zu 
gewähren. Neben der bereits länger bestehenden Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus 
humanitären Gründen bei Vorliegen eines unverschuldeten Ausreisehindernisses (§ 25 
Abs.5 AufenthG) oder einer Erlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zwecke der 
Beschäftigung sind nun auf Aufenthaltsgewährungen bei gut integrierten Jugendlichen und 
Heranwachsenden (§ 25 a AufenthG) sowie eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger 
Integration (§ 25 b AufenthG) möglich.  
In der Praxis bleiben die Fallzahlen hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück. Dies 
liegt einmal daran, dass die Ausländerbehörde zur Bewertung des Einzelfalls zu wenige 
Informationen über Integrationsbemühungen und –erfolge der Betroffenen erhält, sowohl von 
den Betroffenen selbst als auch von den betreuenden Trägern. Hier ist eine Verbesserung 
der Kommunikation erforderlich. Diese setzt aber auch eine Kooperationsbereitschaft der 
Betroffenen mit den staatlichen Behörden voraus, von der sie überzeugt werden müssen. 
Solange die Betroffenen der Meinung sind, durch unrichtige Angaben, Identitätstäuschung, 
fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung und konfrontatives Verhalten ihre Chancen auf 
einen Verbleib in Deutschland zu erhöhen, ist die Basis für die Ermessensprüfung einer 
guten Integration nicht gegeben. Die Identitätsklärung ist die Grundvoraussetzung einer 
Integration. Dabei kann Fehlverhalten der Vergangenheit unberücksichtigt bleiben, wenn es 
nicht ursächlich für die Verlängerung des Aufenthaltes war.

11 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Rückführungen und freiwillige Ausreisen 
Beginnend mit der Vorlage 1767/2018 im Ausschuss für Soziales und Senioren am 
14.06.2018 berichtet die Verwaltung zweimal im Jahr in einem eigenen Bericht des 
Ausländeramtes darüber, wie sich die Zahlen zu Rückführungen und freiwilligen Ausreisen 
entwickelt haben.  
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht 
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade 
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu 
verbessern. 
An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von 
verschiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung: 
Notaufnahme :   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: 
 Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre 
Nutzung 
  
Notunterkunft:   
Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbege bäude o.ä. 
Unterbringungsqualität:  Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre 
Nutzung 
  
Leichtbauhalle:   
Bauart: Leichtbaukonstruktion aus Metallteilen 
Unterbringungsqualität: 
 Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheiten mit  so genannten Kojen, d.h. 
Schlafräume, die aus Brandschutzgründen nach oben offen sind, 
mit nicht abschließbaren Türen, temporäre Nutzung 
  
Beherbergungsbe -
triebe:  
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Z immer oder Gemeinschaftsküchen 
mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener 
Sanitärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer 
Nutzungsart:  abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung 
  
Mobile 
Wohneinheiten : 
 
Bauart: Metallbauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart:  abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017 
aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären 
Nutzung geeignet 
Systembau:   
Bauart: Häuser in Fertigbauweise 
Unterbringungsqualität: 
 eigene Küche und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit z ur temporären Nutzung

12 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Wohnung:   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener S anitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaft en Nutzung 
  
Wohnheim:   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Mög lichkeit der eigenen 
Speisenzubereitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temp oräre Nutzung 
 
Notaufnahmen, Notunterkünfte und Leichtbauhallen zeichnen sich durch eine 
Gemeinschaftsunterbringung in großen Schlafsälen mit wenig bis keiner Privatsphäre aus. 
Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes Konfliktpotential zwischen den 
Bewohnern und erschweren die Integration. Sie sollen deshalb reduziert werden zugunsten 
von Unterbringungsarten mit kleineren abgeschlossenen Wohneinheiten mit größerer 
Privatsphäre. Ferner sollen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung in einer Mensa 
durch Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemeinschaftsküchen ersetzt werden, die den 
Bewohnern ermöglichen, sich selbst zu verpflegen. Dies stellt einen erheblichen Gewinn an 
Lebensqualität dar, weil so eigene Strukturen und Tagesabläufe aufgebaut werden können. 
In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015/2016 wurden in der Not teure 
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet, die nach wie 
vor mit erheblichen Kosten verbunden sind. Diese sind ebenfalls im Sinne einer 
wirtschaftlichen Haushaltsführung zu reduzieren.  
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in 
den Kölner „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter“ festgelegten Qualitäts-
Standards im Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Zielvorgaben für 
2018. 
2.1 Zielvorgaben für 2018 
Die Zielsetzung für 2018 war  
a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften zum Jahresende 
b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherberg ungsbetrieben 
c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte  bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards 
d)  Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.50 0 Plätzen 
e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bz w. Anmietung 
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wurden entsprechende Maßnahmen zur 
Standortentwicklung definiert. Mit der Standortentwicklung wird eine Strategie zur 
nachhaltigen Nutzung leergezogener Unterkünfte verfolgt. Die Strategie beinhaltet die 
Beobachtung aktueller Entwicklungen und ermöglicht die Anpassung der einzelnen 
Entwicklungsmaßnahmen je Standort. Jede Standortentwicklungsmaßnahme ist mit einem 
definierten Ziel verknüpft. 
I. Prüfung Abriss und Neubau mit öffentlich geförde rten Mitteln (nach Fertigstellung 
keine Unterkunft für Geflüchtete mehr, sondern Konzept einer Drittelbelegung für 
Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), um Alltagskontakte zwischen 
Geflüchteten und deutschen Bürgern zu schaffen).  
II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te (ggf. Nutzung durch andere Ämter, 
z.B. Amt für Soziales und Senioren => Winterhilfe; Amt für Kinder, Jugend und 
Familie => Kita; Amt für Schulentwicklung => Schulbau)  
III. Aufbau Unterbringungsreserve zur schnellen Rea ktivierung bei steigenden Zahlen 
von Geflüchteten (komplette Gebäude bzw. abgeschlossene Gebäudeteile)

13 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert, Projektierung und 
Durchführung durch das Amt für Wohnungswesen, nach Fertigstellung Zuweisung 
Geflüchteter gemäß Satzung 
V. Umbau und Sanierung von Unterkünften zur Verbess erung der 
Unterbringungsqualität  
VI. Akquise von Vorhalteflächen zur kurzfristigen A ktivierung  bei steigenden Zahlen der 
Geflüchteten 
2.2 Sachstand IV Quartal 2018 
Im Vergleich zum 31.12.2017 haben sich bzgl. der Zielerreichung diese Veränderungen in 
der Ist-Belegung ergeben: 
 
2.2.1 a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkü nften bis Ende 2018 
Der Standort Herkulesstraße bleibt als Notaufnahme zur Nutzung für die Erstaufnahme 
unerlaubt eingereister Menschen erhalten. Die Beendigung der Nutzung konzentrierte sich 
2018 auf die Notunterkünfte und Leichtbauhallen.  
Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung teilweise als 
Reserve vorgehalten (Standortentwicklung III).  
Die Notunterkünfte Boltensternstraße 10a und Bonner Straße 478-482 (Bonotel) werden 
nicht leergezogen. Die Qualität der Unterbringung wird im Rahmen von Umbau- und 
Sanierungsmaßnahmen 2019 durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert und 
die Notunterkünfte so zu Wohnheimen aufgewertet. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.  
Belegung der Notunterkünfte und Leichtbauhallen zum 31.12.2018: 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Real 
31.12.2018 
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III Männer 20.04.2018 156 122 
Butzweilerhofallee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III üb erwieg. 
Familien 
14.06.2018 530 526 
Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III F amilien 13.07.2018 230 158 
Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim III überwieg.  
Familien 
31.07.2018 400 0
Friedrich-Naumann-Str. 2 
(Baumarkt) 
Notunterkünfte 7 Eil II Familien 15.09.2018 0 0
Ostmerheimer Str. 220 (BIMA) Notunterkünfte 8 Merheim V Familien 31.12.2019 158 129 
Bonner Str. 478-482 (Bonotel) Notunterkünfte 2 Marienb urg V Männer 31.12.2019 152 120 
Ringstr. 38 - 44 Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Famili en 31.12.2019 502 310 
Boltensternstr. 10 a Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 31 .12.2019 240 153 
2368 1518 
Unterbringung / Standortentwicklung  31.12.2017  31.12.2018  Veränderung  
a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 1.515  1.518  3 
b) Beherbergungsbetriebe 2.465  2.059  -406  
c) mit geringen Qualitätsstandards 120  0 -120  
d) Unterbringungsreserve 563  936  373  
e) Neubau bzw. Anmietung 0  794  794

14 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Bewertung Zielerreichung   
Die angestrebte Beendigung der Belegung in Notunterkünften und Leichtbauhallen während 
des Jahres 2018 war erfolgreich . So konnte bereits am 30.09.2018 die Unterbringung in 
Leichtbauhallen und an Standorten mit Kojen beendet werden. Die geflüchteten Menschen 
wurden in neu errichtete Unterkünfte mit deutlich mehr Privatsphäre untergebracht.  
Die massive Zunahme von unerlaubt eingereisten Personen aus dem Westbalkan, die in den 
Herbst- und Wintermonaten nach Köln kamen (siehe 1.5), erforderte die Reaktivierung von 
bereits leergezogenen Notunterkünften (Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße) 
und Leichtbauhallen (Butzweilerhofallee), die als Reserve genau für diesen Zweck 
vorgehalten wurden.  
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Be herbergungsbetrieben  
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze 
geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe (unter 
Beachtung der Vereinbarung mit dem Betrieb) als auch durch vollständige Beendigung der 
Nutzung einzelner Objekte. Eine neuerliche Nutzung ist nach Beendigung der Belegung nicht 
geplant (Standortentwicklung II). 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird 
jedoch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe 
einzelner Geflüchteter nicht möglich sein.  
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet:  
 
*Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb 
Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit 
Jahresbeginn wie folgt reduziert:  
 
Bewertung Zielerreichung   
Das Ziel für 2018, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze 
zu reduzieren, wurde trotz der zum Jahresende angestiegenen Zahl unterzubringender 
unerlaubt eingereister Menschen übertroffen. Im IV. Quartal 2018 wurden zwar gegenüber 
dem vorherigen Quartal 177 Plätze in den Beherbergungsbetrieben zusätzlich belegt, im 
gesamten Jahr 2018 wurden jedoch insgesamt 406 Plätze nicht mehr belegt. Das Ziel wurde 
erreicht .  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12.2018 
Richartzstr. 14-16 
Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II Männer 31.01.2018 42 0
Godorfer Hauptstr. 61 Beherbergungsbetriebe 2 Godorf II überwieg. 
Familien 
01.03.2018 55 0
Köhlstr. 15 - Gästehaus Beherbergungsbetriebe 4 Ossendorf II Männer 14.03.2018 31 0
Johannisstr. 82 Giemulla Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. 
Familien 
02.07.2018 12 0
Goethestr. 5 - Goethe Beherbergungsbetriebe 3 Lövenich II überwieg. 
Familien 
01.09.2018 25 0
Frankfurter Str. 207 - Wahner 
Bierstübchen 
Beherbergungsbetriebe 7 Wahn II überwieg. 
Familien 
17.09.2018 30 0
195 
Stichtag 31.12.2017 31.03.2018 30.06.2018 30.09.2018 31. 12.2018 
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.247 2.148 1.882 2.059

15 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2.2.3 c) sukzessive Schließung kostenintensiver Sta ndorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards 
Dieses Ziel dient insbesondere der Verbesserung der Unterbringungsqualität. Dabei stehen 
auch die Standorte mit Mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration 
(die nur über Gemeinschaftsküchen bzw. –sanitäreinrichtungen verfügen) im Fokus.  
Für die Standorte Schönrather Straße 7, Causemannstraße 29-31 und Geisselstraße 3-5 ist 
eine Entwicklung nach Maßgabe der Sozialen Wohnungsbauförderung vorgesehen 
(Standortentwicklung I). Das bedeutet, dass diese Standorte dann für die Unterbringung von 
Geflüchteten nicht mehr zur Verfügung stehen. Geflüchtete profitieren dennoch von dieser 
Standortentwicklung, weil sie die Möglichkeit zum Bezug einer öffentlich geförderten 
Wohnung haben, sobald sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines 
Wohnberechtigungsscheins (WBS) erfüllen (siehe 4.3.2). 
Die Standorte Kuckucksweg 8 und Potsdamer Straße 1b konnten geschlossen werden. Sie 
bleiben als Standort erhalten und werden durch Neubauten in konventioneller Bauweise 
ersetzt (Standortentwicklung IV), um dort nach Fertigstellung geflüchtete Menschen in 
verbesserter Unterbringungsqualität zu versorgen. Für beide Standorte gibt es einen 
Planungsbeschluss (Vorlage 1320/2018 und 2396/2018) für den Neubau einer Unterkunft für 
geflüchtete Menschen.  
In folgenden Unterkünften wurde die Unterbringung beendet:  
 
Bewertung Zielerreichung  
 
Durch die Schließung der o.g. Standorte in 2018 wurden erfolgreich 231 
Unterbringungsplätze mit geringen Qualitätsstandards abgebaut.  
Die Umsetzung dieses Ziels steht im engen Zusammenhang mit der Schaffung neuer 
Unterkunftsplätze. Wenn es zu Terminverschiebungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben 
(siehe 2.2.5) kommt, wirkt sich dies direkt im Rahmen des Belegungsmanagements aus und 
folglich auch auf die Planung bezüglich des Leerzuges der Standorte. 
Mit entsprechendem Baufortschritt wird die Beendigung der Belegung in diesen Standorten 
in 2019 weiter verfolgt. 
 
 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung 
Real 
31.12.2018 
Schlehdornweg 28 Wohnheime 3 Junkersdorf II Familien 31.0 1.2018 8 0
Kuckucksweg 8 Wohnheime 2 Godorf IV Familien 14.02.2018 56 0
Bonner Str. 536 Wohnheime 2 Marienburg II Männer 01.04.20 18 54 0
Derfflingerstr. 9 Wohnungen 5 Weidenpesch II Familien 26. 04.2018 15 0
Am Springborn 9a Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim II Männe r 07.12.2018 27 0
Potsdamer Str. 1 b Wohnheime 3 Weiden IV Familien 20.12.2 018 71 0
231

16 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2.2.4 d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca.  1.500 Plätzen  
Der Aufbau einer Unterbringungsreserve wurde bereits 2017 begonnen. Reserve im engeren 
Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit nicht belegten abgeschlossenen 
Gebäudekörpern. An folgenden Standorten war die Unterbringungsreserve geplant 
(Standortentwicklungsmaßnahme III):  
 
An den Standorten Haferkamp und Aloys-Boecker-Straße ergibt sich eine Differenz zwischen 
den Spalten „Reserveplätze (max.)“ und „belegt am 31.12.2018“, weil nur abgeschlossene 
Gebäudeteile als Reserve vorgehalten werden, die Belegungszahlen zum 31.12.2018 jedoch 
den gesamten Standort abbilden. Die übrigen Reserveplätze in den anderen Standorten sind 
allesamt nicht maximal belegt, da dies auf Grund der unterschiedlichen Familiengrößen nicht 
möglich ist. 
Bewertung Zielerreichung  
 
Mit der Aufgabe der Standorte Butzweilerhofallee, Mathias-Brüggen-Straße und Luzerner 
Weg wurde das Ziel in 2018 zuletzt am 31.07.2018 erreicht .  
Ein Teil der vorgenannten leergezogenen Standorte, nämlich Mathias-Brüggen-Straße, 
Robert-Perthel-Straße und Butzweilerhofallee, wurden im Rahmen des raschen Anstiegs von 
unerlaubt eingereisten ausländischen Personen aus den Westbalkanstaaten in den 
Wintermonaten 2018/19 (siehe 1.5) vorübergehend erneut in Anspruch genommen. Dies 
unterstreicht nicht nur die dringende Notwendigkeit der Vorhaltung  einer 
Unterbringungsreserve, sondern auch, dass die Stadt Köln mit ihrem neu entwickelten 
Ressourcenmanagement gut aufgestellt und auf dem richtigen Weg ist, auf kurzfristig 
auftretenden Notlagen bei der Unterbringung von vielen Geflüchteten adäquat zu reagieren.  
 
 
 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dorte 
ntwic 
klung 
Datum 
Bereitstellu 
ng 
Reserve 
plätze 
(max.) 
belegt am 
31.12. 
Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I 12.09.2017 136 0
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III 31.12.2017 400 0
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III 20.04.2018 156 122 
Butzweilerhofallee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III 14 .06.2018 530 526 
Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III 1 3.07.2018 230 158 
Haferkamp 15 Mobile 
Wohneinheiten 
9 Stammheim III 16.07.2018 44 199 
Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim III 31.07.201 8 400 0
Aloys-Boecker-Str. Mobile 
Wohneinheiten 
7 Lind III 10.09.2018 44 198 
1.940 1.203

17 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2.2.5 e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neu bau bzw. Anmietung  
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 10 Projekte zur Schaffung neuer Unterkünfte mit 
verbesserter Qualität erfolgreich akquiriert bzw. fertiggestellt.  
Für knapp 800 geflüchtete Menschen konnte so der Unterbringungsstandard deutlich 
angehoben werden: 
 
Bewertung Zielerreichung:   
Im Jahre 2018 konnten durch Neubau bzw. Sanierung von Unterkünften für Geflüchtete 
insgesamt 1.126 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden.  
Voraussichtliche Fertigstellungstermine können sich aufgrund äußerer Einflüsse 
verschieben. Diese Einflussfaktoren beziehen sich sowohl auf die Planungs- als auch auf die 
Ausführungsphase eines Bauvorhabens.  
Nahezu alle temporären Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten – also im 
Wesentlichen die Mobilen Wohneinheiten und Systembauten – liegen entweder im 
Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, die an dieser Stelle eine andere Art 
der Nutzung vorsehen, oder im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat 
zwar mit den stufenweise eingeführten Erleichterungen gem. § 246 Abs.8-17 BauGB die 
grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit von derartigen Unterbringungsvorhaben 
eröffnet, allerdings waren und sind die einzelnen Baugenehmigungsverfahren aufgrund der 
einzuhaltenden Vorgaben und besonderen Anforderungen komplex und damit zeitintensiv.  
Auch im Zuge der Bauausführung treten regelmäßig Verzögerungen auf. Häufig kommt es 
während der Bautätigkeit zu mangelhaften Bauausführungen, die von der Verwaltung 
beanstandet und von den beauftragten Unternehmen beseitigt werden müssen. Vereinzelt 
musste die Verwaltung die bestehenden Vertragsverhältnisse vorzeitig beenden und 
Leistungen neu vergeben. Dies führt zu Verzögerungen bei der Fertigstellung. 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
Belegung 
31.12.2018 
Kapellenstr. 47 (12 EWO) Wohnungen 8 Kalk Belegung Famil ien 08.02.2018 52 52 
Blaubach 9 Wohnheime 1 Altstadt-Süd Belegung Familien 13. 02.2018 100 77 
Rothenburger Str. 2 (Hochbunker) Wohnungen 8 Vingst Belegung Familien 23.04.2018 50 51 
Oskar-Jäger-Str. 48 a Wohnheime 4 Ehrenfeld Belegung Fam ilien 11.06.2018 150 82 
Bergisch Gladbacher Str. 2a Wohnungen 9 Mülheim Belegung überwieg. 
Familien 
02.07.2018 74 75 
Haferkamp 15 Mobile 
Wohneinheiten 
9 Stammheim Belegung überwieg. 
Familien 
16.07.2018 320 199 
Aloys-Boecker-Str. Mobile 
Wohneinheiten 
7 Lind Belegung überwieg. 
Familien 
10.09.2018 320 198 
Auf dem Acker 12 a Wohnungen 7 Wahn Belegung Familien 12. 11.2018 10 10 
Auf dem Acker 12 Wohnungen 7 Wahn Belegung Familien 12.11 .2018 7 7
Buchfinkenstr. 15 Wohnungen 2 Godorf Belegung überwieg. 
Familien 
29.11.2018 43 43 
1.126      794

18 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Nachstehend sind diejenigen Standorte aufgeführt, bei denen nunmehr erst im Verlauf des 
Jahres 2019 mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen ist: 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Eckdorfer Str. 9 (BIMA) 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien I Quartal2019 9 9
Finkenweg 18 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Finkenweg 22 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Finkenweg 45 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Finkenweg 8 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung überw ieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Josef-Broicher-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bau üb erwieg. 
Familien 
I Quartal2019 400 200 
Magazinstr. 101 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung ü berwieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Magazinstr. 107 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung ü berwieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Magazinstr. 97 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung üb erwieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Parkstr. 2-57, 12 EWO (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sani erung Familien I Quartal2019 36 36 
Pingsdorferstr. 10 (BIMA) 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien I Quartal2019 9 9
Roald-Amundsen-Str. 3 (BIMA) Wohnungen 4 Ossendorf Sani erung Familien I Quartal2019 5 5
Sportplatzstr. 111 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanieru ng Familien I Quartal2019 5 5
Sportplatzstr. 131 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanieru ng überwieg. 
Familien 
I Quartal2019 5 5
Raderberger Straße 202 Wohnungen 2 Raderberg Bau offen I  Quartal2019 126 126 
Zülpicher Str. 290 Wohnungen 3 Sülz Bau überwieg. 
Familien 
I Quartal2019 36 36 
Dürener Str. 283 Systembauten 3 Lindenthal Planung offen III Quartal2019 54 49 
Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Bau überwieg. 
Familien 
III Quartal2019 150 135 
Im Grund / Pastor-Wolff-Str. Systembauten 5 Niehl Bau üb erwieg. 
Familien 
III Quartal2019 150 135 
Josef-Kallscheuer-Str. 5, 7 Wohnungen 2 Sürth Bau überwi eg. 
Familien 
III Quartal2019 70 70 
Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Bau überwieg. 
Familien 
III Quartal2019 150 135 
Lindweilerweg 117 - Erweiterung Systembauten 5 Longeri ch Planung Familien III Quartal2019 78 70 
Neusser Landstr./ Blumenbergsweg Systembauten 6 Fühlin gen Bau überwieg. 
Familien 
III Quartal2019 240 120 
Schlagbaumsweg 258 a Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Ba u überwieg. 
Familien 
III Quartal2019 400 280 
Sinnersdorfer Str. Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Planung überwieg. 
Familien 
III Quartal2019 240 168 
Boltensternstr. 10 a Wohnheime 5 Riehl Sanierung Familie n IV Quartal2019 210 139 
Bonner Str. 478-482 (Bonotel) Wohnheime 2 Marienburg Sa nierung Männer IV Quartal2019 140 116 
Hardtgenbuscher Kirchweg 117 (BIMA) Wohnungen 8 Ostheim Sanierung Familien IV Quartal2019 5 5
Lahnstraße 7 Wohnungen 2 Rodenkirchen Sanierung Familien IV Quartal2019 2 2
Swisttalstraße 10 Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Famili en IV Quartal2019 5 5
1.895

19 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2.3 Akquise neuer Flächen für Objekte zur Belegung mit Geflüchteten 
bzw. öffentlich geförderter Wohnungsraum 
Die Verwaltung prüft laufend freie Grundstücke nach einem umfassenden Kriterienkatalog 
auf ihre Verwertbarkeit für Zwecke der Unterbringung bzw. zur Schaffung von sozial 
gefördertem Wohnraum. 
2.3.1 Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüch teten  
Um nach der Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze und Ausschöpfung etwaiger 
Unterbringungs- bzw. Belegungsreserven auch im Falle einer starken und anhaltenden 
Steigerung der Zahl der Geflüchteten handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der 
dauerhaften Flächenakquise nach und nach Vorhalteflächen zu identifizieren und zu 
bevorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig temporäre Unterkünfte zur Unterbringung von 
Geflüchteten errichtet werden können. Die Verwaltung hat im Verlauf des Jahres 2018 
primär vier verschiedene Flächen auf ihre jeweilige Eignung zur Bevorratung überprüft. 
Dabei sind zwei Flächen aufgrund der fehlenden Erschließung ausgeschieden. Derzeit 
beabsichtigt die Verwaltung – nach Rückbau der aktuell dort bestehenden Aufbauten und bis 
zu einer abschließenden Entscheidung über ihre weitere Entwicklung – die nachstehend 
aufgeführten Standorte als Potenzialfläche vorzuhalten: 
 
Die Verwaltung wird weiterhin Flächen auf ihre diesbezügliche Eignung prüfen. 
2.3.2 Weiterentwicklung des Bestandes und Akquise n euer Flächen im Rahmen des 
sozial geförderten Wohnungsbaus 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I 
geprüft, ob leergezogene Standorte sich zur Wohnbebauung mit öffentlich geförderten 
Mitteln eignen. Hinzu kommen die laufende Prüfung auf freien, stadteigenen Grundstücken 
sowie die Betrachtung des gesamten Ressourcenbestandes auf notwendige Sanierungs- 
bzw. Neubauvorhaben. 
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen angemieteter oder errichteter öffentlich 
geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt: 
Die Wohnungen werden zu je einem Drittel 
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden 
Stadtteil, 
• an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt 
sowie 
• an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, 
vermittelt.

20 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig 
stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden 
hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des 
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich von der 
Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. 
Im Jahr 2018 wurden Planungen für die nachstehenden Bauprojekte mit öffentlichen 
Fördermitteln aufgenommen bzw. verfolgt: 
 
Zudem befinden sich gerade weitere Flächen in der Vorprojektierung bzw. 
Planungsanbahnung. Die Verwaltung wird nach positiver Prüfung hinsichtlich der 
grundsätzlichen Machbarkeit in der Folge dann die entsprechenden Planungsbeschlüsse für 
die politischen Gremien vorbereiten: 
 
2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze 
Bei Unterkünften für Geflüchtete wurden für die Kinder der Geflüchteten von der Stadt Köln 
neue Spielplätze errichtet, um ihnen einen sicheren Platz zum Spielen im Außenbereich zu 
schaffen, z.B. an den Standorten Haferkamp und Aloys-Boecker-Straße.  
Derzeit sind weitere Spielplätze unter anderem auf dem Gelände der Standorte Josef-
Broicher-Straße, Schlagbaumsweg und Boltensternstraße 10a in Planung oder in Bau. Beim 
Bau der Spielplätze wird die DIN für öffentliche Spielplätze beachtet und die Spielplätze 
werden vom Amt für Wohnungswesen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft.  
Diese Spielplätze sind grundsätzlich für die umwohnende Bevölkerung geöffnet, werden 
jedoch nicht zu öffentlichen Spielplätzen deklariert. Eine Widmung als öffentlicher Spielplatz 
hätte zur Folge, dass das Amt für Wohnungswesen sein Hausrecht verlieren würde. Ohne 
Hausrecht kann das Amt für Wohnungswesen jedoch nicht mehr seiner besonderen 
Schutzverpflichtung gegenüber den Untergebrachten nachkommen und z. B. besondere 
Ruhezeiten gewährleisten.

21 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Die Verbote aus der Kölner Stadtordnung und die Spiel- und Bolzplatzregeln werden für die 
Spielplätze bei den Geflüchteten-Unterkünften übernommen.  
Die grundsätzliche Öffnung der Spielplätze für Anwohner soll zur Integration der Bewohner 
der jeweiligen Unterkunft beitragen.  
2.5 Ressourcen für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder 
Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und 
Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen u.a. für die besonders 
schutzbedürftigen alleinreisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern berücksichtigt. 
Für diese Personengruppe werden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt. In diesem 
Zusammenhang wurde zum 01.09.2004 in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) 
ein eigenes Unterbringungsprojekt in Form einer Wohngruppe mit fünf Plätzen für Frauen/ 
Frauen mit Kindern (zehn Plätze insgesamt) -angegliedert an das Frauenwohnheim 
Pallenbergstraße- eingerichtet. 
Seither ist die Zahl alleinreisender Geflüchteter und alleinerziehender Frauen stetig 
angestiegen, in den Unterbringungseinrichtungen selbst sind sie jedoch weiterhin eine 
Minderheit (siehe Grafik S. 3). 
Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für alleinreisende und alleinerziehende Frauen 
stehen mit Stichtag 31.12.2018 zur Verfügung: 
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße  bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen 
gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen. 
Das geschützte Wohnprojekt im Stadtteil Seeberg  verfügt über eine Zwei-Etagenwohnung 
mit sechs Zimmern, Küche, Essbereich, Allzweckraum, sanitären Räumen im Erdgeschoss, 
zwei Duschbereichen mit Toiletten und Waschraum im Keller. 
Eine weitere Ressource für alleinreisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet 
sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon , in 
dem neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen geflüchtete Familien sowie (nicht 
geflüchtete) andere Mieterinnen und Mietern und minderjährige, männliche geflüchtete 
Personen untergebracht sind. Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder 
und teilen sich mit den anderen Frauen eine Küche und Badezimmer. Jede abgeschlossene 
Unterbringungseinheit wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden. 
In der Unterbringungseinrichtung  für geflüchtete Familien in Porz  finden sich zwei Frauen- 
Wohngemeinschaften mit jeweils drei Bewohnerinnen auf 65m². Jede Frau nutzt ein eigenes 
Zimmer, sie teilen sich Küche und Bad.  
In Sülz stehen 60 Plätze in mobilen Wohneinheiten  für alleinreisende bzw. 
alleinerziehende Frauen auf zwei Etagen zur Verfügung. 
Am Standort in Rodenkirchen  ist einer der sechs abgeschlossenen Baukörper mit mobilen 
Wohneinheiten ausschließlich für Frauen vorgesehen (44 Plätze). 
Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd  ist ca. zur Hälfte mit alleinreisenden und 
alleinerziehenden Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder 
der sechs Etagen gibt es für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es 
auf jeder Etage sanitäre Anlagen.  
Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, 
Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten etc. sind fußläufig oder mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Anbindung an Ärzte, Psychiater, Beratungsstellen, 
Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort.

22 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Zum 31.12.2018 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort  alleinreisend  alleinerziehend  Kinder  Soll -
Plätze 
Wohnprojekt Pallenbergstraße 1  3 3 10  
Seeberg 0 4 8 12  
Wohnprojektes St. Pantaleon 10  9 11  25  
Porz 2 4 12  18  
Sülz 22  8 11  60  
Rodenkirchen 5  17  30  44  
Altstadt-Süd 14  12  28  97  
 
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten 
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der 
Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße.  
In Altstadt-Süd  befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen 
Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich alleinreisende und alleinerziehende Frauen 
untergebracht. In Neustadt-Süd  gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen 
ausschließlich für die Unterbringung von geflüchteten Frauen.  
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße  steht ein Flur mit Unterkünften 
ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. 
Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur. 
Zum 31.12.2018 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort  alleinreisend  alleinerziehend  Kinder  Soll -
Plätze 
Notaufnahme Herkulesstr. 16  13  23  nach 
Bedarf 
Altstadt-Süd 7  19  52  82  
Neustadt-Süd 9  13  15  42  
 
2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete 
2018 gab es mehrere Fälle von besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten (Lesben, 
Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle), die innerhalb des Landes NRW in 
Unterkünften oft weit entfernt von Köln untergebracht waren, aber explizit eine Umsiedlung 
nach Köln wünschten. Gründe für diesen Wunsch waren die vorhandene LSBTI-Infrastruktur 
in Köln (z.B. die städtischen Wohnprojekte für LSBTI-Geflüchtete) aber auch ein eigenes 
Beratungs- und Unterstützungsangebot (z.B. für das Asylverfahren) für diese Zielgruppe.  
Da Köln im letzten Jahr die Zuweisungsquote für Geflüchtete bis Juni erfüllt hatte, waren 
Umverteilungsanträge häufig nicht erfolgreich. Dadurch wird deutlich, wie wichtig eine 
Ausnahmeregelung bei der Zuweisung für diesen Personenkreis ist. 
Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den rund 30 Plätzen aus beiden 
LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden. Bei ehemaligen 
Geflüchteten, die nicht mehr im Asylverfahren sind, obliegt im Falle der akuten 
Wohnungslosigkeit die Unterbringung dem Amt für Soziales und Senioren. Auch hier werden 
die besonderen Bedarfe dieser Gruppe berücksichtigt, wenn diese durch die betroffene 
Person oder unterstützendes Ehren- oder Hauptamt benannt werden.

23 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen 
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein 
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, 
um niemanden auszuschließen.  
§ 49 Abs. 2 der aktuell rechtskräftigen Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass 
grundsätzlich in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines 
Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Die rechtlichen Anforderungen werden von 
der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der 
Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären Lösungen wie beispielsweise Mobilen 
Wohneinheiten und Systembauten kommen bauartbedingt allerdings auch Abweichungen in 
Betracht. 
Die DIN 18040-2 bezieht sich hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit 
insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, 
Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen. Rollstuhlgerechte Wohnungen gehen 
über diese Bestimmungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und 
Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen 
angepasst). 
Die Verwaltung hat sich selbst dazu verpflichtet, im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer 
einen angemessenen Anteil von Wohnungen zu errichten, die barrierefrei und dazu auch 
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. 
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem 
Personenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, 
die den persönlichen Bedürfnissen des Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. 
2.8 Reaktivierung Reserve 
Der kurzfristige starke Anstieg von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen aus den 
Westbalkanstaaten in den Herbst/Wintermonaten 2018/2019 hat es erforderlich gemacht, die 
im Jahresverlauf 2018 aufgebaute Reserve von leergezogenen Unterbringungsmöglichkeiten 
teilweise in Anspruch zu nehmen. Notunterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen und 
Gemeinschaftsverpflegung wie die Standorte Robert-Perthel-Straße, Mathias-Brüggen 
Straße und die Leichtbauhalle am Standort Butzweilerhofallee mussten in kürzester Zeit 
reaktiviert und hochgefahren werden.  
Eine besondere Herausforderung stellte dabei die kurzfristige Sicherstellung der sozialen 
Betreuung der neu eröffneten Unterbringungsstandorte durch Träger wie das Deutsche Rote 
Kreuz und die Diakonie Michaelshoven dar, welche über keine kurzfristig aktivierbare 
Personalreserven verfügten. Hinzu kam, dass die technische Ausstattung, laufende 
Reinigung und die Bewachung der Standorte organisiert werden musste. Der hohe 
Organisationsdruck bezüglich der Unterbringung blieb auch während der Betriebsferien der 
Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr bestehen. Dabei soll auch erwähnt 
werden, dass die extrem kurzfristige Aktivierung leerer Standorte u.a. gelingen konnte, weil 
auf die gute Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung ebenso wie mit 
den Trägern vor Ort zurückgegriffen werden konnte.  
Die Stadt Köln ist mit ihrem Ressourcenmanagement, das die Reservehaltung vorsieht, sehr 
gut aufgestellt. 
2.9 Erwerb von BImA-Objekten 
Die Bundesamt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften durch 
Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler 
Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BHO).

24 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude 
von der BImA erworben bzw. angemietet werden. Der Erwerb und die Anmietung sind 
vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei 
Änderung der Belegung drohen hohe Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die 
allgemeine Versorgung mit Wohnraum (z.B. Studenten, Inhaber von WBS, Obdachlose) 
nicht zur Verfügung.  
Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten Zustand und werden daher grundsaniert, 
damit die Qualitätsstandards der Stadt Köln erreicht werden. Diese Grundsanierung bedingt 
auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine Belegung mit Geflüchteten erfolgen kann.  
Lediglich die bundeseigenen Objekte Ostmerheimer Straße und Robert-Perthel-Straße, die 
bereits mit Geflüchteten der Stadt Köln belegt sind/waren, konnten trotz eines 
entsprechendes Wunsches der Stadt Köln nicht erworben werden. Entsprechende 
Verhandlungen zwischen der Liegenschaftsverwaltung und der BImA dauern an. Der 
allgemeine Bauzustand ist gut, allerdings sind die Objekte ausgestattet mit 
Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung, so dass die Einstufung als 
Notunterkunft erfolgt ist. Die Stadt Köln bemüht sich um einen langfristigen Mietvertrag 
(mind. zehn Jahre) damit die Investition in einen Umbau zum Wohnheim wirtschaftlich 
tragbar ist. Die Verhandlungen dazu werden ebenfalls vom Liegenschaftsamt mit der BImA 
geführt. 
2.10 Anmietung konventioneller Bauten 
Für die Unterbringung Geflüchteter sind von der Stadt Köln konventionelle Bauten sowie 
auch Container, Systembauten und Leichtbauhallen (teilweise) langfristig angemietet. Die 
Unterbringung mit Geflüchteten wird in jedem Einzelfall konkret durch die Bauaufsicht 
genehmigt.  
2.11 Ausblick Ziele 2019 
Auch für 2019 bleibt wichtigstes Ziel die Verbesserung der Unterbringungsqualität. 
Insbesondere die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten soll deutlich steigen.  
Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß 
an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche 
Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, 
wichtigen Schritt zur Integration dar. Mit Stand 31.12.2018 waren außerhalb der 
Notaufnahme Herkulesstraße 50% der in städtischen Ressourcen (ohne 
Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, die sowohl 
über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Für 2019 wird eine 
Steigerung um bis zu 12% angestrebt. 
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind: 
• Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften ( mit Ausnahme der Notaufnahme 
Herkulesstr.) 
• sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards 
• Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw . Anmietung 
Darüber hinaus wird weiter konsequent die Reduzierung der Inanspruchnahme von 
Beherbergungsbetrieben verfolgt, so dass in 2019 ein Abbau von weiteren ca. 300 Plätzen 
angestrebt wird. 
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2019 
festgehalten (siehe Kapitel 2.2.4).

25 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen inkl. erster Ergebnisse 
erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2019 zum Stand 31.03.2019. 
2.12 Finanzen 
Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung der Geflüchteten 
bedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer 
auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die 
kommunalen Spitzenverbände NRW vertreten. Diese beschlossen eine Ist-Kosten-Erhebung 
der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von 
Geflüchteten. 
Im Jahr 2017 sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung 
von Geflüchteten Aufwendungen in Höhe von rund 196,3 Mio. € entstanden, denen rund 2,2 
Mio. € Erträge und eine pauschale Erstattung von rund 50,2 Mio. € nach dem FlüAG 
gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt bezogen rund 10.080 Personen Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die bislang durch das Land NRW in § 4 Abs.2 
Satz 1 FlüAG zugebilligte Kostenerstattung i. H. v. 866 € pro Monat und nach dem FlüAG 
abrechnungsfähiger Person reicht somit bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten 
zu decken. 
Die Erkenntnisse aus der landesweiten Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten 
der Kommunen sollen bei der Bemessung des Erstattungssatzes nach dem FlüAG ab 2018 
berücksichtigt werden. Auf Basis des vorläufigen Jahresergebnisses 2017 wurden im Mai 
2018 die nach Abgabe der vier Quartalsmeldungen der Stadt Köln an IT.NRW zur Kenntnis 
gelangten Sachverhalte in den Korrekturmeldungen verarbeitet und übermittelt. Zur 
Ermittlung der Meldedaten wurde das 2016 entwickelte Auswertungstool zur 
Kostenrechnung im Flüchtlingsmanagement verwendet. Die Auswertungen mussten anhand 
einer komplexen kostenrechnerischen Struktur weiterverarbeitet werden, um die mit der 
Erhebung verbundenen Anforderungen zu erfüllen und der vorgegebenen Meldesystematik 
zu folgen. An dem durch die Kämmerei koordinierten Erhebungsprozess haben das Amt für 
Wohnungswesen, das Amt für Soziales und Senioren, das Amt für Schulentwicklung und das 
Gesundheitsamt mitgewirkt.  
Die Landeserhebung wurde begleitet durch eine stichprobenartige Prüfung durch die 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW), welche die Einheitlichkeit und 
Richtigkeit der Datenmeldungen gewährleisten sollte. Vom 18. Juni bis 26. Juni 2018 wurden 
die Korrekturmeldungen der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW geprüft. 
Die Kölner Daten wurden methodisch korrekt erhoben, sind nachvollziehbar und geben die 
tatsächlich entstandenen Unterbringungskosten wieder.  
Die pauschale FlüAG-Erstattung soll auf der Grundlage der Erhebung neu berechnet werden 
und rückwirkend ab dem 01.01.2018 zu einer hinreichenden Finanzierung der Kommunen 
führen. Das Land NRW ist in der Pflicht, eine sachgerechte Regelung zur auskömmlichen 
Kostenerstattung der Kommunen zu finden.  
Diese Neuregelung darf sich allerdings nicht nur auf die Anhebung der pauschalen 
Erstattung nach dem FlüAG beziehen. Die Diskrepanz zwischen entstandenen Kosten und 
Erstattung ist nicht nur auf nicht ausreichenden Erstattungssatz pro Geflüchteten 
zurückzuführen. Darüber hinaus belastet die Leistungsgewährung an Personen mit dem 
ausländerrechtlichen Status „Duldung“ den städtischen Haushalt erheblich. Zum Stand Juli 
2018 erhielten in Köln 8.065 Personen Leistungen nach dem AsylLG, von denen rund 65 % 
nicht nach dem FlüAG erstattungsfähig sind. Die Tendenz ist steigend.  
Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Belastung durch die Unterbringung, 
Betreuung und Versorgung von Geflüchteten sowie angesichts des Umstandes, dass ein 
großer Teil dieser Personen faktisch dauerhaft in Deutschland verbleibt, ist ein finanzieller 
Ausgleich durch Land und Bund dringend erforderlich. Es besteht Reformbedarf über die

26 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
finanzielle Dimension hinaus auch hinsichtlich einer Ausweitung der aktiven Unterstützung 
der Integration, insbesondere durch Zugang zum Arbeitsmarkt.  
Auch zur Auflösung des Missverhältnisses in Bezug auf geduldete Personen bedarf es einer 
umfangreichen Finanzbeteiligung durch Land und Bund. Entsprechende Forderungen 
werden durch die kommunalen Spitzenverbände erhoben.  
3 Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ 
(Ratsbeschluss vom 20.07.2004) sowie auf dieser Basis entwickelter Handlungsstrategien, 
Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen u.a. allein reisende 
Frauen, LSBTI-Geflüchtete und noch zu konzipierenden Maßnahmen wie beispielsweise für 
allein reisende Männer, multiproblematische Familien etc. 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen  
Aufgrund der in der Vergangenheit stark angestiegenen Zahl an Geflüchteten wurden die 
Personalressourcen  im Bereich Sozialer Dienst des Amtes für Wohnungswesen erheblich 
verstärkt und neue Teams mit örtlichen Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und -
bezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit den 
Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen  bestehen.  
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen 
Dienststellen zusammen. Hier sind insbesondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und 
die Bezirksjugendämter, verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes und das 
Kommunale Integrationszentrum. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit 
vielen weiteren Akteuren. 
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt 
auch bei der der Erarbeitung von Konzeptionen  eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im 
Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus 
dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis Mitte 2019 ein 
Gewaltschutzkonzept  für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in 
Köln entwickelt.  
Die Arbeitsgruppe setzt sich unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen zusammen 
aus Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Deutsches Rotes 
Kreuz Kreisverband Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region und dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie. 
U.a. werden Schwerpunkte gelegt auf: 
• Schutz aller Geflüchteter mit besonderem Augenmer k auf Kinder und vulnerable 
Geflüchtete 
• Prävention für jegliche Formen von Gewalt, Sicher heitskonzept 
• Intervention 
• Allgemeine Ablaufschemen 
• Schutzvereinbarungen 
• Verhaltensregeln für Mitarbeitende sowie Bewohner innen und Bewohner 
• Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter im Krisen- und 
Interventionsfall 
• Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf-/Bera tungsstellen zur Unterstützung 
 
Der Konzeptentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 mit weiteren Expertinnen und 
Experten wie z.B. Arbeitsgemeinschaft gegen Internationale sexuelle und rassistische 
Ausbeutung (Agisra) e.V., Zartbitter, Rubicon etc. abgestimmt, bevor das entwickelte

27 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Manuskript den Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen vorgestellt wird. Nach 
positivem Votum dieses Gremiums wird das Gewaltschutzkonzept den Fachausschüssen 
der Stadt Köln vorgelegt. 
Das Gewaltschutzkonzept für die Kölner Unterbringungseinrichtungen wird Grundlage für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sein und fortlaufend weiterentwickelt. Die 
Bewohnerinnen  und Bewohner und vor Ort beteiligte Akteurinnen und Akteure werden in 
diesen Prozess verbindlich miteinbezogen.  
Im Rahmen der Prävention empfehlen Fachexperten zum einen die frühzeitige Vermittlung 
demokratischer Werte, um den Geflüchteten gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zum 
anderen muss rassistischen und antisemitischen sowie radikalen Strömungen wie 
extremistischem Salafismus entgegengewirkt werden. Hierzu sollen Strukturen in den 
Einrichtungen für Geflüchtete optimiert werden, um eine kontinuierliche Arbeit mit den ihnen 
zu gewährleisten. 
Ein Bestandteil zur Schaffung dieser verbesserten Strukturen sind Schulungen und 
Aufklärung von den vor Ort tätigen Fachkräften der Sozialen Arbeit. Neben der Vermittlung 
demokratischer Werte an die Geflüchteten gilt es auch für Merkmale von Extremismus zu 
sensibilisieren. 
Hierzu hat die Verwaltung ein Präventionskonzept  für den operativen Bereich der 
Unterbringung Geflüchteter entwickelt. Dieses Konzept zielt auf die Schulung der Fachkräfte 
der Sozialen Arbeit ab. Dabei sind die Geflüchteten vorrangige Zielgruppe im Bereich 
Demokratieförderung. In Planung für 2019 ist hierzu ein Modellprojekt „Bewohnerbeirat“  
an einem größeren, trägergeführten Standort. 
Zur Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und 
Betreuung  Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen, hat sich bereits in 2017 beginnend 
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltung, freien Trägern und Initiativen, 
zusammengefunden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind sowohl struktureller, 
organisatorischer als auch finanzieller Art. Sie ergänzen und konkretisieren das dem Rat 
vorgelegte Konzept „Mindeststandards“ aus der Ratssitzung am 20.12.2016 (0745/2016/1) 
und setzen für die Zukunft verbindliche Qualitätsstandards  bei der Unterbringung und 
Betreuung von Geflüchteten und stellen daher eine sinnvolle Konkretisierung der Kölner 
Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. 
3.2 Betreuungsschlüssel 
Der Rat hat in der Vorlage Nr. 0544/2017/1 die Umsetzung des verbesserten 
Betreuungsschlüssels für folgende Objekte beschlossen: 
• alle errichteten Leichtbauhallen sowie 
• alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und ei ner Gemeinschaftsverpflegung 
ausgestattet sind. 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, an diesen Standorten die Betreuung bis zur 
Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen. 
Der sogenannte Betreuungsschlüssel, d.h. die Relation zwischen untergebrachten 
Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten 
Betreuungsträgern, lag im Regelfall bei 1:80. In Objekten, in den Geflüchtete nur eine sehr 
eingeschränkte Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische 
Belastung und das Konfliktpotential untereinander dort höher sind. Daher wurde hier der 
Betreuungsschlüssel in Einrichtungen mit sogenannten „Kojen“ und 
Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. Leichtbauhallen auf höchstens 1:60 festgelegt. Darüber 
hinaus wird jedoch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 
festgehalten. 
Dieser Beschluss wurde in 2018 abschließend umgesetzt.

28 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
3.3 Stärkung Ehrenamt 
Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl 
Engagierter (Einzelpersonen oder Gruppen) bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, 
Hausaufgabenbetreuung oftmals begleitet von einem Träger an. Innerhalb der Angebote 
ebenso wie bei den begleitenden Trägern (z.B. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände) ist 
das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit groß. 
In mittlerweile ca. 40 überwiegend nachbarschaftlich organisierten, ehrenamtlichen 
Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die 
geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für 
unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu 
gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die 
Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten 
Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und nicht zuletzt 
stärken sie die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation 
einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben.  
Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich deutlich verändert. Bis vor 
einigen Jahren haben sie Geflüchtete beim Ankommen unterstützt. Mittlerweile haben sie 
sich vielfach zu einer wichtigen Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und in 
der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entwickelt. 
Neben den Flüchtlingsberatungsstellen (Förderung von 5 Stellen durch das interkulturelle 
Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 
Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im 
Stadtgebiet. 
Die Vernetzung, Koordinierung und der gegenseitige Austausch der Aktiven wird vom Amt 
für Wohnungswesen u.a. über das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ und über das 
Projekt „Mentoren/innen für Flüchtlingsfamilien“ gefördert. 
Mit Ratsbeschluss 0544/2017/1 hat der Rat die Stärkung der Unterstützung des Ehrenamtes 
in jedem Bürgeramt durch die Einrichtung von zusätzlich je einer 0,5-Stelle in der Bewertung 
Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c 
TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen, beschlossen. 
Durch Personalwechsel sind aktuell die Bezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Kalk und Mülheim 
unbesetzt. Nachbesetzungen stehen bevor. 
Weitere Projekte sind: 
Antirassismusarbeit 
Die Stadt Köln fördert die Antirassismusarbeit von (Projekt-) Trägern mit aktuell 50.000 € p.a. 
Die beiden Antidiskriminierungs ‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und Öffentlichkeit gegen 
Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 63.000 € p.a. städtisch bezuschusst. 
Projekt „Integrationslotsinnen und 
‐ lotsen“ 
Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster 
Treff) setzen ca. 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung 
z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu 
Beratungsstellen ein. 
Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme 
konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 
23.000 € p. a. wieder aufgenommen und ab 2016 um weitere 10.000 erhöht werden.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Programm KOMM ‐AN NRW 
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das 
Programm KOMM ‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und 
Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen 
Engagements in der Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt: 
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) 
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort 
III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) 
In 2019 hat das Land bei KOMM-AN den besonderen Fokus auf die Unterstützung von 16-
27-Jährigen gelegt. 
Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I  dieses Programms eine 
Festbetragsfinanzierung für 2 Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung 
und Qualifizierung. 
Aus Teil II  erhält Köln knapp 400.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ 
für die 
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von 
Ankommenstreffpunkten 
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und 
Begleitung 
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations ‐ und Wissensvermittlung 
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der 
Begleitung ihrer Arbeit, die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen ‐ und 
Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, 
Institutionen, Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe 
weitergeleitet werden.   
Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln groß. Zunehmend 
beteiligen sich auch Migrantenorganisationen und Moscheegemeinden an dem Programm. 
Teil III  stärkt die Integrationen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen ‐ und 
Handlungsfeldern: 
• Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen 
• Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemit ismus, Rassismus, 
Islamfeindlichkeit und Diskriminierung 
• Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen 
• Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im  Sozialraum, z.B. Lücken der 
Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren und zu 
schließen 
• Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarb eiterinnen und Mitarbeitern der 
Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick auf interkulturelle 
Kompetenzen, Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen 
Die Notwendigkeit zur Stärkung des Ehrenamtes bildete einen Arbeitsschwerpunkt der vom 
Amt für Integration und Vielfalt moderierten Arbeitsgruppe.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen Arbeitskreis-Mitglieder wurden 
zunächst gemeinsam folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf Stärkung des 
Ehrenamtes untersucht wurden: 
• Zugang zu Informationen für das Ehrenamt, 
• Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt, 
• Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmö glichkeiten), 
• Interne Koordination, Organisation der Initiativen , 
• Externe Koordination / Ansprechpartner für das Ehr enamt, 
• Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arb eit, 
• Rolle / Wertschätzung des Ehrenamtes, 
• Werbung zur Gewinnung neuer ehrenamtlich Tätigen, 
• Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltun g. 
Im Ergebnis wurde ein differenziertes Maßnahmenpaket verabschiedet. 
3.3.1 Standortbezogen 
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in 
Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf wurden mit Beschluss des Rates vom 
11.07.2017 (0544/2017/1) und 19.12.2017 (3499/2017) zusätzliche Stellen bewilligt. 
Ausschlaggebend sind hierbei die Lage, Größe und Belegung der Einrichtungen. Von den 
benannten Einrichtungen: 
• Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle) 
• Luzerner Weg (0,5 Stelle) 
• Butzweiler Hof (0,5 Stelle) 
• Herkulesstraße (0,5 Stelle) 
• Ringstraße (0,5 Stelle) 
• Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle) 
• An den Gelenkbogenhallen (0,25) 
• Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Stra ße (0,25 Stelle) 
• Friedrich-Naumann-Straße (0,25 Stelle) 
• Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 Stelle) 
• Eygelshovener Straße (0,25 Stelle) 
• Josef-Broicher-Straße (0,5 Stellen) 
• Schlagbaumsweg (0,5 Stellen) 
• Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) 
• Haferkamp (0,5 Stellen) 
• Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle) 
• Neusser Landstraße (0,25 Stelle) 
wurde die Einrichtung Hardtgenbuscher Kirchweg zum 31.12.2017 geschlossen und im 
Januar 2019 wieder eröffnet. Von der Besetzung der Stelle im Luzerner Weg wurde 
abgesehen, da dieses Objekt am 31.07.2018 geschlossen wurde. 
Die Stellen in den Objekten Butzweilerhofallee, Herkulesstraße, An den Gelenkbogenhallen, 
Mathias-Brüggen-Straße und Haferkamp wurden durch das DRK als beauftragtem 
Betreuungsträger besetzt. 
Die Stellen in der Ringstraße und in der Eygelshovener Straße wurden durch die Diakonie 
Michaelshoven als beauftragtem Betreuungsträger besetzt. 
Die Stellen in der Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße wurde durch 
den Sozialdienst katholischer Männer (SKM) als beauftragtem Betreuungsträger besetzt und 
die Stelle in der Aloys-Boecker-Straße durch die Johanniter als beauftragtem 
Betreuungsträger.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Die Einrichtungen Wilhelm-Schreiber-Straße, Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, 
Sinnersdorfer Straße und Blumenbergsweg/Neusser Landstraße sind noch nicht in Betrieb, 
hier werden die Stellen besetzt, wenn die Einrichtungen bezogen werden. 
3.3.2 Standortübergreifend 
Es erfolgt eine Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der 
Ehrenamtlichen durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-
Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen 
Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen, ab 01.01.2019 sind es 11 halbe Stellen. 
Hieraus resultieren jährliche Aufwendungen in Höhe von 417.384 € p.a. 
Folgend die Aufteilung der 11 halben Stellen:  
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stel le (bezirksübergreifend) 
Forum Willkommenskultur 0,5 Stelle (bezirksübergrei fend) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE)/Büro für Bürgerengagement (AWO) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk. Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE)/Kölner Freiwilligenagentur 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE)/ Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) 
Börse für bürgerschaftliches Engagement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE)/ Centrum zur nachberuflichen Orientierung 
(Ceno e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonie 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Rodenkirchen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk  Ehrenfeld 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Lindenthal 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadt bezirk Innenstadt 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Nippes) 
Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt 
vereinbart: 
Forum für Willkommenskultur 
• Anregung zur Gründung von Willkommensinitiativen 
• Beratung zur Neugründung von Initiativen 
• Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher 
• Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Will kommensinitiativen 
• Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu 
ehrenamtlicher Arbeit 
• Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher 
• Reflexionsangebote 
• Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbe it mit Geflüchteten 
 
AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
• Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische  Flüchtlingsarbeit 
• Informationen an die Mitgliedsvereine zu: 
o bezirklichen und stadtweiten Strukturen, 
o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder, 
o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akt eure

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den 
Ressourcen und Bedarfen der Mitgliedsvereine 
 
neun bezirklich zugeordnete Träger: 
• Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweilig en Bezirk 
• Lotsendienste/ Vermittlung von Ehrenamtlichen in U nterkünfte und 
standortunabhängige Angebote 
• Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünft en 
• Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und N etzwerken 
• Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Tischen 
• ggf. Ausrichten von Arbeitskreisen / Runden Tische n im Bezirk in Absprache mit den 
Bürgerämtern 
• Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Stru kturen für ehrenamtliche 
Flüchtlingsarbeit gemeinsam mit Bürgerämtern (BÄ), Interkultureller Dienst (IKD) und 
des Kommunales Integrationszentrums (KI) 
• Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfe n der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren. 
 
Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit“ tagt 
laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt beim 
Kommunalen Integrationszentrum. 
Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten, 
Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreis Politik der 
Willkommensinitiativen, ein/e Koordinator/in von Aktion Neue Nachbarn und eine Vertretung 
des Interkulturellen Dienstes der Stadt Köln. 
Im Juni 2018 haben Forum für Willkommenskultur, Arbeitskreis Muslimische 
Flüchtlingsarbeit, Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen und KommunaIes 
Integrationszentrum eine Veranstaltung für alle Akteure der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit 
durchgeführt. Das Ziel, sich vor allem auf bezirklicher Ebene kennen zu lernen und 
Transparenz zu Rollen, Aufgaben und Strukturen der (neuen) Unterstützungsangebote 
herzustellen und Strukturen und Abläufe zu vereinbaren, wurde erreicht. Die Dokumentation 
steht als Download zur Verfügung unter: 
http://ki-koeln.de/assets/final-Dokumentation-Staerkung-der-ehrenamtlichen-Arbeit-
Veranstaltung-20.06.201-final-27-09-18.pdf 
oder Shortlink: 
https://bit.ly/2Mf8pNZ 
Im Rahmen der Mitteilung (3477/2017) „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - 
Stärkung standortübergreifende Betreuung und Steuerung Ehrenamtler“ wurden dem 
Ausschuss für Soziales und Senioren, dem Integrationsrat und weiteren beteiligten 
Ausschüssen im Dezember 2017 die Ergebnisse vorangegangener Gespräche der 
Beteiligten vorgestellt.  
Im Januar 2018 folgte eine weitere Mitteilung (0179/2018) zur „Umsetzung der 
Mindeststandards“ zu „Standortübergreifende Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten“ an die Bezirksvertretungen und den Integrationsrat. 
Mit der Vorlage 3841/2018 wurden die städtischen Ratsgremien auch über den Sachstand 
zu der standortübergreifenden Unterstützung durch Träger informiert.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
3.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit dem Ausbau und der Pflege des digitalen 
Informationsportals vom Forum für Willkommenskultur (Wiku). 
Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 laufend 
bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines Minijobs für 
diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Web-Präsenz 
und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur 
administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn 
Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.  
Die abrufbaren Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche 
Mehraufwendungen in Höhe von mittlerweile 88.000 € pro Jahr. 
Im Jahr 2018 wurden 18 Willkommensinitiativen durch diesen Zuschuss unterstützt. Bislang 
konnten alle Anträge von Willkommensinitiativen bewilligt werden. Ausdrücklich sollen im 
Rahmen dieser Zuschüsse ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden. 
4. Integration 
Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit 
und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit 
verschiedenem Bildungsstand.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche 
betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in 
die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft/Wohnung, in der 
sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch 
über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal 
(Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) 
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von 
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 
4.1. Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu 
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert 
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes 
Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet 
werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem 
Personal bzw. von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und 
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln.

34 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
4.2. Kinder- und Jugendhilfe  
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in 
Obhut zu nehmen und öffnet darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die 
vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur. 
4.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer 
Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung der 
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die 
Aufgabenstellung der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer bundesweit 
gleichmäßig durch alle Ämter für Kinder, Jugend und Familie übernommen werden. Städte, 
die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können unbegleitete minderjährige Ausländer zur 
Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen 
Zuweisungsquote liegen, nur noch den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur 
Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von 
Aufnahmegruppen geschaffen werden.  
Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie in Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte 
Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. 
In 2018 baten 450 neu eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer (Vorjahr 495 
unbegleitete minderjährige Ausländer) um Inobhutnahme.  
Davon wurden 263 unbegleitete minderjährige Ausländer an den Landschaftsverband 
Rheinland zur Verteilung in andere Gemeinden gemeldet. 36 der angemeldeten 
Jugendlichen konnten nicht mehr zugeteilt werden, weil ihr Aufenthalt nicht mehr bekannt 
war. 147 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln 
übernommen. Aufgrund von erheblichen Zweifeln an der Altersangabe wurde bei 40 (Vorjahr 
38) Heranwachsenden  nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme eine Inobhutnahme 
abgelehnt. 
Zum 31.12.2018 lag die vom Land NRW festgelegte Unterbringungsquote für unbegleitete 
minderjährige Ausländer in Köln bei 550. Dem gegenüber standen zu diesem Zeitpunkt 431 
minderjährige und 154 junge Volljährige Ausländer, die in der Zuständigkeit des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in Köln untergebracht und betreut wurden. 
Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus 40 verschiedenen Herkunftsländern. 
Die Hauptherkunftsländer waren Guinea (88), Marokko (54), Eritrea (49), Afghanistan (41) 
und Albanien (40). 
Weitere 71 unbegleitete minderjährige Ausländer, die bereits anderen Kommunen 
zugewiesen wurden, hielten sich mit unterschiedlicher Intensivität im Stadtgebiet Köln auf 
und wurden in Obhut genommen. 
4.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
Der Rat der Stadt Köln beauftragte in den Sitzungen vom 16.12.2014 (Dringlichkeitsantrag 
1784/2014) und 24.03.2015 (Beschlussvorlage 0425/2015) die Verwaltung, im Bereich der 
präventiven Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien 
und Zuwanderungsfamilien die bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. 
Für die Einbindung von geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das 
Regelsystem der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen zusätzliche Finanzressourcen zur 
Verfügung, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde 
Maßnahmen und Projekte abgerufen werden können. Wesentlich sind hier die Schaffung von

35 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
niederschwelligen Freizeit-, Sport- und Gruppenangeboten sowie bedarfsorientierten 
Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Die Förderung eines verträglichen sozialen 
Miteinanders sowie die Förderung der interkulturellen Kompetenzen aller Besucherinnen und 
Besucher sind bei allen Planungen und Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem 
informellen Bildungsauftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die jeweilige 
Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet 
eine hohe Integrationsleistung erbringen. Synergieeffekte ergeben sich durch die 
Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch die Kulturrucksackprojekte, die in 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt werden, außerdem mit 
dem Sportamt im Bereich der vereinsungebundenen Sportangebote. 
Damit Kinder und Jugendliche mit neuerem Flucht- und Zuwanderungshintergrund in die 
Offene Kinder- und Jugendarbeit eingebunden werden können, sind für das Jahr 2018 
insgesamt 109 Anträge von 41 anerkannten Trägern der Jugendhilfe für zusätzliche 
Integrationsmaßnahmen gestellt worden. Diese wurden von 69 Einrichtungen der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Für 2019 wurden neue Anträge eingereicht. 
Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber 
auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in 
Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die 
bereits in den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, 
wie z.B. Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen 
und Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und 
Jugendlichen durchgeführt. Einige der Maßnahmen sind gezielt genderspezifisch für 
Jungen/junge Männer oder Mädchen/junge Frauen ausgerichtet, um deren spezifischen 
Bedarfe abdecken zu können. Ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote ist die gezielte 
Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern sowie Kindern und 
Jugendlichen in den Unterkünften für Geflüchtete, aber auch die Wegbegleitung der 
teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum jeweiligen Veranstaltungsort. Diese 
flankierenden Maßnahmen tragen maßgeblich zum Gelingen einer erfolgreichen Teilhabe 
bei.  
Für die Weiterqualifizierung des Fachpersonals best eht für 2018/2019 die Möglichkeit an 
einem Supervision/Coaching-Angebot teilzunehmen. Es  werden dazu zwei Gruppen mit 
jeweils acht Terminen angeboten, in denen im berufl ichen Kontext ein gezielter Austausch 
zum Themenkomplex „Integration/ Interkulturelle Arbeit“ stattfinden kann. 
 
4.2.3 Kindertagesbetreuung 
Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine 
vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur 
erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder 
von geflüchteten Familien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der 
Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der 
Stadt Köln fließen die Zahlen der (mit ihren Familien) geflüchteten Kinder in die 
Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.  
Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können, 
einen Übergang zu ermöglichen, haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel 
für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden für 2018 laut 
vorläufiger Maßnahmenplanung des Landesjugendamtes insgesamt für 39 Maßnahmen 
(Eltern ‐Kind ‐Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder 
Spielgruppen) mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Mio. € beantragt. Für 2019 wurden bereits 
38 Projekte in Höhe von ca. 1,1 Mio. € beantragt und seitens des LVR bewilligt. Bereits 
weitere ca. 8 Projekte sind derzeit darüber hinaus in Planung und werden voraussichtlich im 
ersten Quartal 2019 beantragt werden. Nach erster Auswertung in 2018 konnten im Zeitraum 
Januar bis Juni ca. 400 Kinder in den Projekten betreut werden. Die Zahlen für das zweite 
Halbjahr 2018 wurden zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch ausgewertet.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
2018 konnten zudem durch das geschaffene Netzwerk der Koordination „Stufenkonzept 
frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ ca. 75 Kinder additiv zu der regulären 
Betreuungsplatzvergabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer 
Trägerschaft übergeleitet beziehungsweise vermittelt werden.  
Das Projekt der außerschulischen Betreuung von Kindern Geflüchteter durch ehrenamtliche 
Patinnen und Paten konnte mittlerweile verstetigt werden. Projektverantwortliche sind die 
Kölner Freiwilligenagentur und der Kölner Flüchtlingsrat.  
4.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 
Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstützungsleistungen für Familien 
innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im Allgemeinen Sozialen Dienst 
zuständig. Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung 
(Dringlichkeitsantrag 1784/2014) für geflüchtet Kinder und Jugendliche im Bereich der 
vorschulischen Bildung die bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes zu nutzen 
und entsprechende Angebote zu schaffen.  
Der Interkulturelle Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk 
vorhandenen Einrichtungen. Neben der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von 
Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im 
Stadtbezirk, arbeitet der Interkulturelle Dienst mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, 
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst und freien Trägern im Bezirk zusammen. Darüber 
hinaus ist der interkulturelle Dienst in allen relevanten bezirklichen Netzwerkstrukturen, 
Stadtteilkonferenzen, Runden Tischen und Arbeitskreisen aktiv eingebunden. 
Der interkulturelle Dienst eruiert aktuelle Bedarfslagen der Zielgruppen der Jugendhilfe, die 
für die Konzeptionierung und Entwicklung einer entsprechenden Angebotsstruktur in den 
Wohnheimen und im Stadtbezirk maßgeblich ist.  
Die intensive Vernetzung des interkulturellen Dienstes zu Kitas, Schulen sowie allen 
relevanten freien Trägern aus den Bereichen Bildung, Beratung, Jugendhilfe, Gesundheit, 
Soziales, Kirche und Migrantenselbstorganisationen im Bezirk bietet eine gute Grundlage um 
inhaltliche, finanzielle und räumliche Ressourcen im Bezirk zu bündeln und bedarfsgerechte 
Jugendhilfeangebote zur Integration von geflüchteten Familien zu entwickeln. 
In 2018 war der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier 
eng zusammen mit den örtlichen Trägern der Wohnheime – Wohnungsamt – 
Bezirksjugendpflege – sozialen Einrichtungen und freien Trägern aus dem Bezirk sowie 
Vertretern der Willkommensinitiativen. In enger Kooperation mit den Trägern werden nach 
Maßgabe der aktuellen Bedarfe Angebote entwickelt und z.T. vor Ort in den Unterkünften für 
Geflüchtete, z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen, durchgeführt. 
Ziel aller Angebote ist die Integration in bestehende oder neu konzipierte Regelangebote im 
Bezirk. Diese reichen aber bisher nicht aus, um den spezifischen Bedarfen der geflüchteten 
Menschen Rechnung zu tragen.  
4.3 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in 
eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 
4.3.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt.

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23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger 
zugesichert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. 
Mitte 2019 wird eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für 
Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein 
monatliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (z.B. neben Anzahl der 
vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen 
Öffentlichkeitsarbeit etc.) 
Eine städtische Sozialarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das 
Auszugsmanagement tätig. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den 
städtischen Sozialarbeitern im Flüchtlingsbereich und den Trägern des 
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem 
Jobcenter Köln. Sie koordiniert beispielsweise Anfragen bzgl. Freistellungen, 
Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die 
Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteuren. Ein 
weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch 
mit der GAG. Diese stellt im Jahr circa 100 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur 
Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer 
Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. Darüber hinaus 
wird durch Bauherren wie z.B. die GAG alternativ auch für Geflüchtete ohne 
Wohnberechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wurden im 
November 2018 fertiggestellt. 
In 2018 konnten 144 Wohnungen für insgesamt 426 geflüchtete Menschen durch das 
Auszugsmanagement vermittelt werden.  
4.3.2 Wohnberechtigungsschein 
Gerade Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können sich 
auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen mit 
Wohnberechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der sogenannten „Drittelbelegung“ 
werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die von Wohnungslosigkeit bedroht 
sind (siehe 2.3.2). 
Hierzu zählen auch Geflüchtete, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist und die eine 
Bleiberechtsperspektive haben, aber nicht über die sozialen und finanziellen Mittel verfügen, 
sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg 
zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es 
wichtig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für diesen Personenkreis verfügbar 
gemacht werden kann. 
4.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln 
Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder z.B. zu Rechten und 
Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“. 
Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 15 Sprachen über einen QR-Code abrufbar und 
hilft auch Geflüchteten, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein Köln, 
städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich 
Engagierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt. 
Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/

38 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
4.4 Arbeitssituation 
Die Arbeit des Integration Point des Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln ist noch 
im Jahr 2018 in „sein viertes Jahr gegangen“. Der gemeinsame Integration Point ist die 
zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von Geflüchteten. Nach zwei Jahren 
Leistungsbezug gehen Geflüchtete in die Betreuung der regulären Geschäftsbereiche des 
Jobcenter Köln über.  
Die Anzahl der Geflüchteten, die mit Stand August 2018 Leistungen nach dem SGB II 
erhalten haben, liegt bei 9.566 Menschen. Das sind 534 Menschen (5,9 Prozent) mehr als im 
Vorjahr. Die Anzahl der zugehenden Menschen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren 
deutlich verringert.  
Während der größte Teil der Geflüchteten aus Syrien kommt (3.404 im Bestand), ist im 
Vorjahresvergleich der Bestand von Kundinnen und Kunden aus dem Irak und aus 
Afghanistan am deutlichsten gestiegen (197 bzw. 184 Menschen). Etwa 28 Prozent sind 
unter 25 Jahre alt, 4.106 aller Geflüchteten im Kundenbestand sind weiblich (43 Prozent).  
Der Zuzug weiblicher Personen liegt mit über zehn Prozent Wachstum deutlich höher als bei 
männlichen Geflüchteten. Dies wirkt sich auch bei der Planung und Ausrichtung von 
Angeboten zur Arbeitsmarktintegration im Jobcenter aus. Aufgrund unterschiedlicher 
Rollenbilder der verschiedenen Herkunftsländer und bestimmter Familienstrukturen wird die 
Integration von weiblichen Geflüchteten zunehmend in den Fokus gerückt. Diese Zielgruppe 
ist sehr heterogen in Bezug auf Herkunft, Bildung, Sprache, familiärer Situation, 
Erwerbserfahrung, etc. Die eine Strategie zur Integration gibt es daher nicht. Wichtig ist, ein 
möglichst flexibles Angebot vorzuhalten, das die Frauen in ihren jeweiligen 
Lebenssituationen unterstützt. Das Jobcenter Köln bietet diesbezüglich ein umfassendes 
Angebot, welches für alle Frauen zugänglich ist, z.B. 
• Kölner Erziehende im Aufbruch: Vorbereitung auf d en Arbeitsmarkt 
• NAVI - Nachhaltige Aktivierung, Vermittlung und I ntegration für Erziehende 
• Strickleiter I und II – psychosoziale Unterstützu ng  
• Xenia (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) – (Allein-)  Erziehendenprojekt für 
Migrantinnen, insbesondere psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, mit 
besonderem Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
• M.I.M.I.K (Vingster Treff) psychosoziale Stabilis ierung und Unterstützung, 
insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
• „Work – First für geflüchtete Frauen“ 
• „Lebensart“ – ein Theaterprojekt für Migrantinnen  und geflüchtete Frauen 
Zusätzlich bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Talentscouts und 
die Fachexpertin für Menschen mit Fluchterfahrung Beratung vor Ort in Sprachcafés sowie 
Elterncafés an. Hierbei geht es insbesondere um Themenfelder wie Wohnen, Gesundheit, 
Schule, Kinderbetreuung, Angebote des Jobcenter Köln etc.  
Das Erlernen der deutschen Sprache ist einer der wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche 
Integration in den Arbeitsmarkt. Dort wo es sinnvoll ist und passt, werden Sprachförderungen 
mit anderen Angeboten kombiniert. Im Dezember 2018 waren über beide Rechtskreise 
betrachtet (SGB II und SGB III) 2.664 Geflüchtete arbeitslos, 7.763 Menschen 
arbeitsuchend. Im September 2018 sind neben den Sprachförderungen 1.227 Teilnahmen 
an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Köln registriert worden. Der größte Teil entfällt mit 
682 Förderungen auf den Bereich der Aktivierung und beruflichen Eingliederung, mit 264 
Förderungen auf den Bereich der Berufswahl und Berufsausbildung und mit 122 
Förderungen auf die berufliche Weiterbildung. Die Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen 
Maßnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 64,5 Prozent. 
Das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit entwickeln das Angebotsportfolio stetig weiter. 
Die Vernetzung mit unterschiedlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern,

39 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Behörden, Initiativen aber auch anderen Jobcentern und Agenturen für Arbeit führen zu einer 
weiteren Optimierung der Prozesse. Verbunden mit der guten Entwicklung des deutschen 
Arbeitsmarkes – aber auch des regionalen Arbeitsmarktes - steigt die Anzahl der 
Integrationen in Erwerbstätigkeit bzw. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zurzeit 
auch mit stabilen Tendenzen. 
 
 
4.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Der Bund hat die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Mitte 2017 lösten die 
Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) gemäß § 45a 
Aufenthaltsgesetz, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, die Sprachkurse vom 
europäischen Sozialfonds und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ESF BAMF) 
ab.  
Im ESF BAMF Programm gab es spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für 
Geflüchtete und Bleibeberechtigte, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs hatten 
und deren Sprachniveau bei A1 lag. Ziele waren berufliche Erstorientierung und das 
Sprachniveau A2/ B1. 
Das DeuFö Programm richtet sich nur noch an Menschen, die eine positive 
Bleibeperspektive haben. Teilnehmen können Personen, die bereits einen Integrationskurs 
abgeschlossen haben und/ oder bereits Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und 
Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben und einen Sprachkurs 
auf dem Eingangsniveau A1 und A2 benötigen.

40 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos 
gemeldet sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der 
EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. 
Im Angebot der VHS sind die Basismodule B2 und C1 sowie die Spezialmodule B1. 
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland 
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren 
oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Spezialmodule in den Bereichen 
Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe/Technik an. Diese dienen 
neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen 
Fachsprache.  
Seit September 2017 führt die VHS einen DeuFö-Sprachkurs mit dem Ziel B2 im Rahmen 
des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wendet sich 
an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. 
Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung erhalten die 
Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung und sichern dadurch ihren Aufenthalt 
für vier Jahre.  
Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb 
besuchen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit der Einstiegsqualifizierung 
einen Sprachkurs in der VHS. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche 
Ausbildung und den damit verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. 
Einstiegsqualifizierung plus Sprache wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem 
Jobcenter Köln, der Regionalagentur Köln, dem Integration Point, der Industrie- und 
Handelskammer (IHK) Stiftung, der Handwerkskammer (HWK), der Koordinierungsstelle 
Ausbildung und Migration (KAUSA) Servicestelle durchgeführt. Die Teilnehmenden werden 
von der VHS und den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet. 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte 
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. 
Ergänzend wird in den Sprachkursen eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer 
Verweisberatung angeboten. 
Auf den jeweiligen Zielsprachniveaus werden im Anschluss an die Sprachkurse international 
anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein 
für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische 
Ausbildungen. 
In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden die Sprachprüfungen durchgeführt, die 
Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS-internen 
Abschlussprüfung.  
2018 führte die VHS 25 DeuFö-Kurse durch (19 Basismodule B2, 3 Basismodule C1 und 3 
Spezialmodule B1) mit insgesamt 575 Teilnehmenden. 
Alle Teilnehmende absolvierten nach Kursende eine telc-Zertifikatsprüfung der 
Sprachniveaus B1, B2 oder C1. 
4.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Europäisches 
Sozialfonds ‐Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung. 
In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen 
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS 
Sprachkurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose 
(Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den Kursen keine

41 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen 
werden. 
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie 
erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine 
Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch 
den „Integration Point“ der Arbeitsagentur. 
Im Zeitraum vom September 2017 bis Dezember 2018 wurden 11 Sprachkurse mit 
insgesamt 200 Teilnehmenden durchgeführt. 
4.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen 
In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich 
einmal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt 
„Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für 
Willkommensspaziergänge durch die Stadt“ zentral im VHS-Studienhaus am Neumarkt 
durchgeführt. Die Resonanz war sehr zufriedenstellend.  
Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und 
Motivation bildete einen Querschnitt durch die Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des 
Projekts ist die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, 
womit Dialog- und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in 
eine neue Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue 
interkulturelle Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle 
Qualifizierungsworkshop eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes 
Interesse an der Fortführung des Projekts. So werden sie auch in 2019 wieder in Begleitung 
mit den Einführungs-Workshops angeboten. 
In 2018 fand ebenfalls im Rahmen einer breiten Kooperationspartnerschaft mit der Kölner 
Freiwilligen Agentur und Willkommensinitiativen rechtsrheinisch eine Informationsmesse 
statt. Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen meldeten den starken Bedarf an 
Begegnungen zwischen Geflüchteten und Kölnerinnen und Kölnern. Darüber hinaus ist die 
Herausforderung bekannt, Menschen zusammenzubringen und über die Möglichkeiten des 
Engagements kompakt und greifbar zu informieren.  
Die erste Messe, die genau hier ansetzte, war ein Erfolg. Es kamen zu diesem Abend am 
zentral in Köln-Mülheim gelegenen Wiener Platz über 100 Besucherinnen und Besucher, um 
sich zu unterhalten und zu informieren. In 2019 soll das Projekt an einem anderen Ort in der 
Stadt fortgeführt werden. 
4.5 Einkommens- und Vermögenssituation 
Alle Bewohner in städtischen Unterkünften für Geflüchtete werden über das 
Auszugsmanagement schnellstmöglich in privatrechtlichen Wohnraum oder in ein anderes 
Mietobjekt des Amtes für Wohnungswesen (öffentlich geförderter Wohnraum) vermittelt. 
Für Geflüchtete die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen und somit aus 
eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu einem Umzug in 
eine Privatwohnung bzw. eine öffentlich geförderte Wohnung die Härtefallregelung. Diese 
betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in 
Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 
(Gültigkeitsbeginn der Satzung) bzw. ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn diese erst 
nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der 
Arbeitstätigkeit durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs 
Monate vorzulegen.

42 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Mit Stichtag 31.12.2018 wurden 421 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich 
wie folgt auf: 
genehmigt 288  
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 41  
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 83  
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 6  
zurückgezogen 1 
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 1 
sonstiger Antrag noch in Prüfung wegen möglicher Aufhebung 1  
gesamt 421  
4.6 Bildungssituation 
Die Erfüllung der Schulpflicht stellt für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit 
rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in 
manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind (auch nicht in ihrer Muttersprache bzw. der 
lateinischen Schrift unkundig sind), eine besondere Herausforderung dar.  
4.6.1 Vorbereitungsklassen 
Mit dem Gedanken der Inklusion werden in der Regel in allen Schulformen 
Vorbereitungsklassen gebildet. In einigen Schulen gibt es mittlerweile bereits mehr als zwei 
Vorbereitungsklassen. Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz 
in Köln gemeldet sind erfolgt, evtl. nach einer Beratung im kommunalen Integrationszentrum 
(KI), eine Zuweisung durch das Amt für Schulentwicklung sowie die 
Schuleingangsuntersuchung. 
Gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und 
der Schulaufsicht hat das ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln ein 
„Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und 
Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen; 
Übergang in eine Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen 
und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die 
Bildungskoordinator/innen für Neuzugewanderte werden die drei Institutionen bei der 
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen unterstützen. 
Unerlaubt eingereiste Menschen oder solche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 
unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind. Das Land NRW stellt 
laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer (Integrationsstellen) bereit, deren 
Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Kinder und 
Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich 
zum Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, 
weil sie neben der sehr heterogenen persönlichen Bildung oft auch traumatisiert sind. Eine 
unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen 
Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Der weitere 
Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist daher 
unabdingbar. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur 
Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale 
Integrationszentrum, Schulaufsicht und Schulträger unterstützt (siehe auch 4.2 und 4.4). 
Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen.

43 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 
31.12.2018: 
Gesamt  178 Vorbereitungsklassen, davon entfallen auf die  
Primarstufe  76 Vorbereitungsklassen und rd. 600 Plätze in Einzelintegration und auf 
die  
Sekundar -
stufe I 
102 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und 
Sülz) 
 
790 Zuweisungen erfolgten für sog. Wechsler während des laufenden Besuchs von 
Vorbereitungsklassen (01.08.2017 bis 01.08.2018), die aufgrund von Umzügen oder dem 
Wechsel von Primar- in Sekundarstufe I u. ä. Gründen notwendig wurden. Davon entfallen 
310 auf den Primar ‐ und 480 auf den Sekundarbereich. 
Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, 
sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen 
Vorbereitungsklasse oder in einer Schule mit der Möglichkeit der pädagogischen 
Einzelintegration.  
Die derzeit bereits vorhandenen Plätze reichen ‐ unter Berücksichtigung der aktuellen 
Zuzugszahlen ‐ voraussichtlich noch bis zu den Sommerferien 2019 aus. Gegebenenfalls 
werden bedarfsgerecht weitere Klassen eingerichtet oder geschlossen. Die Entwicklung der 
tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte 
Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und 
der oberen Schulaufsicht, da diese die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen 
Vorbereitungsklassen stellen müssen. 
Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten 
Jahren gesunken.  
Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt 
ca. 2.000 Plätze. Davon entfallen 1.220 auf den Sekundarstufe I‐Bereich und 980 Plätze auf 
den Primarbereich. Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit 
Schulplätzen versorgt werden. Um dies sicherzustellen, war und ist es erforderlich, dass an 
Schulen zum Teil vorübergehend Fach ‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für 
die Beschulung der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren 
Raumkapazitäten im Bestand vorhanden sind. 
Unabhängig von dieser Entwicklung wurden alle rund 270 städtischen Schulgebäude 
nochmals auf letzte Raumreserven hin überprüft, um auf künftige Entwicklungen 
angemessen reagieren zu können. Im Bereich der Sekundarstufe II wurden im Schuljahr 
2017/18 ca. 850 Jugendliche in 53 Internationalen Förderklassen (IFK) und in „Fit Für Mehr“ 
Klassen (FFM) an Berufskollegs beschult. Das Schulangebot differenziert sich in 30 
Internationale Förderklassen mit unterschiedlichen Niveaustufen, zwölf „Fit Für Mehr“-
Klassen, fünf Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alphabetisierungsbedarf, zwei 
Internationale Förderklasse, die in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teilzeit 
betrieben werden, zwei „Fit Für Mehr“ Klassen für Junge Erwachsenen (über 18 Jahre) und 
zwei Klassen im Modellprojekt „18/25 – Förderzentrum für Flüchtlinge mit 
Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit“ bei dem junge Volljährige bis 25 in einer zweijährigen 
„Fit für Mehr“ Klasse einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können. 
Die Aufnahme in die „Fit für Mehr“-Klassen erfolgt auch unterjährig.  
Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 wurde erstmals ein Berufsorientierungsangebot in 
den internationalen Förderklassen, nämlich „Kein Abschluss ohne Anschluss --kompakt“ 
durchgeführt, das auch im Schuljahr 2018/2019 weitergeführt wird.

44 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) 
und der Schulaufsicht hat das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln (ZMI) ein 
„Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und 
Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen, 
Übergang in eine Regelklasse, Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen 
und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die 
Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren für Neuzugewanderte werden die drei 
Institutionen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen unterstützen. 
4.6.2 Bildungsprojekte 
Folgende Projekte der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, des 
kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, sowie der 
Volkshochschule (VHS) konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: 
• „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V. 
• Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt 
Köln Laufzeit: seit Mai 2014 
Aktuelle Informationen finden Sie hier: 
http://zfl.uni ‐koeln.de/prompt.html?&L=0  
• Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V . 
Bis April 2019 setzt der Rom e.V. mit Förderung durch den europäischen Sozialfonds 
(ESF) drei Fachkräfte als „Integrationslotsen“ und Begleiterinnen und Begleiter ein für 
Kinder und Jugendliche und ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von 
schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe 
u.a.. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma ‐ Zuwanderfamilien bieten 
sie Unterstützung an z.B. als Mediatorinnen und Mediatoren, Übersetzerinnen und 
Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung. 
Derzeit wird ein Antrag auf Verlängerung der Förderung durch das Land geprüft mit 
dem Ziel, das Projekt ab 2020 zu verstetigen.  
• Landesprogramm „Fit für Mehr“ 
Seit 01.02.2017 können 16 ‐25 Jährige neu Zugewanderte ohne ausreichende 
deutsche Sprachkenntnisse unterjährig jeweils am 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. 
eines Jahres in „ Fit für Mehr“(FfM) ‐Klassen einsteigen. Die Jugendlichen, die bei 
Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer internationalen Förderklasse haben 
(keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum 
Schuljahreswechsel in eine internationale Förderklasse übergehen. Für die über 18 ‐
jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus ‐) Bildung oder Beruf.  
Eine Übersicht über Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte sind hier 
zu finden: 
 
http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf 
• Einsatz von Sprach ‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern 
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines 
gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach ‐ und Integrationsmittlerinnen 
und Integrationsmittler vor. Aus dem Integrationsbudget wird seit Ende 2015 jährlich 
200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr gut 
genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft.  
• Kulturrucksack NRW  
Hier werden mehrere Projekte der kulturellen Bildung vom Amt für Schulentwicklung 
im Rahmen des Landesprogramms gefördert.  
• Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW  
• Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 
LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und

45 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen 
Zugang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben. 
Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1 
Lesepartnerschaft zwischen einem Kind und seinem Lesementor bzw. seiner 
Lesementorin. 
Seit 2010 bringt die Volkshochschule ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und 
Bürger mit Jugendlichen zusammen. Über 600 aktive Lesementoren und 
Lesementorinnen treffen sich an 113 Kölner Schulen aller Schulformen in allen 
Stadtbezirken. Die Volkshochschule Köln bietet regelmäßig Qualifizierungen für 
Lesementorinnen und Lesementoren an, die sich in Vorbereitungsklassen engagieren 
möchten. Hier erhalten die Teilnehmenden grundlegende Informationen zu lesen 
lernen, Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten Mentorenstunde mit 
geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkulturellen Kompetenzen und 
bekommen Tipps für die Praxis.  
Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, 
Netzwerk Köln e. V., der Volkshochschule, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur 
und des Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). 
• talentCAMPus   
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum 
(KI) hat die Volkshochschule Köln den talentCAMPus für die ersten beiden Wochen 
der Sommerferien 2018 wiederaufgelegt. Auszubildende der Stadt Köln wurden 
freigestellt und haben das Projekt, ebenso wie viele Ehrenamtlich engagiert 
unterstützt. 
2018 hat sich der talentCAMPus in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche 
gewandt, die nach wie vor in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind und die 
auch noch keiner Schule zugewiesen wurden. Ziel war es, Kinder und Jugendliche 
unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen und an Empowerment–
Programmen teilhaben zu lassen.  
2018 waren rund 230 Kinder und Jugendliche angemeldet, davon mehr als die Hälfte 
aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Somalia und Eritrea. 
23 parallel laufende Workshops wurden vorgehalten und am 27. Juli 2018 fand eine 
abwechslungsreiche und dynamische Abschlusspräsentation in der ausrichtenden 
Schule, der Gesamtschule am Rendsburger Platz, statt. 
• Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe 
Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! 
Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen 
Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle 
zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr ‐ und 
Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und 
zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte 
Medienprodukte Stigmatisierungs ‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. 
4.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache 
Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots 
ein kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr 
Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner 
Einwohnerinnen und Einwohner. 
Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, 
Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur 
Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Diese Angebote werden von

46 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen.  
Die Volkshochschule Köln bietet, im Bereich Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache mit 
jährlich ca. 900 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von 
Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau) und 
Sprachprüfungen. 
Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: 
• individuelle Sprachberatung  
• Alphabetisierungskurse  
• Kurse in Deutsch als Zweitsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen 
Referenzrahmens (A1 ‐ C2) 
• allgemeine Integrationskurse die vom BAMF gefördert werden 
Zum Thema „Deutsch als Zweitsprache“ und „Integrationskurse“ wurden in 2018 815 Kurse 
bzw. Kursmodule angeboten (2017; 736). Es gab dazu 13.240 Teilnehmerbuchungen 
(2017; 13.097) und 2.664 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (2017; 2.341). Seit 
10 Jahren finden an der VHS Köln monatlich Einbürgerungstests statt. 2018 gab es 1.907 
Kandidatinnen und Kandidaten (2017: 1.786). 
Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen 
das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 
Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen 
abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration: 
u.a. für Ausbildung, Studium, Anerkennung von Berufsabschlüssen. In Kooperation mit den 
Prüfungsanbietern telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es 
besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. (siehe 
dazu auch Pkt. 4.4 Arbeitssituation) 
1.900 – 2.000 Personen lernen täglich Deutsch an der VHS Köln. 
4.7 Gesundheitssituation 
Es müssen zur Unterbringung Geflüchteter nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte 
(gemeinschaftliche genutzte Küchen und / oder gemeinschaftlich zu nutzende 
Sanitäranlagen und / oder Gemeinschaftsaufenthaltsräume) zur Versorgung genutzt werden. 
Entsprechend der § 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz übernimmt die untere 
Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und 
der Kölner Bürgerinnen und Bürger dienen. 
4.7.1 Infektionsschutz 
Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Personen vor der 
Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf 
übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu 
dulden (Tuberkulose). 
Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards 
in den Einrichtungen.  
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das 
Gesundheitsamt in Abstimmung mit Trägern und Betreibern der Einrichtungen die 
notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, 
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen etc. (Krankheits-
Ausbruchsmanagement).

47 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Das Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den großen und 
größeren Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache 
mit den jeweiligen Trägern durch.  
4.7.2 Individuelle Versorgung 
Asylsuchende haben Anspruch auf eine Versorgung im medizinischen Regelsystem nach 
der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es wird aber zunehmend deutlich, dass 
die Menschen häufig nicht die Wege in das ambulante medizinische Versorgungssystem 
finden. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. 
Das ärztliche Team der „Medizin für Geflüchtete“ hat im Rahmen der aufsuchenden 
fachärztlichen Beratung im Laufe des Jahres 2018 durchschnittlich 35 Personen im Monat 
(15-59) mit den unterschiedlichsten Erkrankungen beraten, begleitet oder vermittelt. 
Mit veränderter Unterbringung und reduzierter Belegung in den Unterkünften und der 
daraus resultierenden Reduzierung des medizinischen Betreuungspersonals wird das Team 
der „Medizin für Geflüchtete“ immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten 
kontaktiert und bei der Betreuung der kranken und/ oder schutzbedürftigen Menschen um 
Unterstützung gebeten. Mittlerweile hat die Zahl der „Einsatzorte“ deutlich zugenommen, da 
auch kleinere Unterkünfte bei Bedarf besucht werden. 
Zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes sind die „Frühen Hilfen“. Sie unterstützen, 
beraten und begleiten Schwangere sowie Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren in 
schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch junge Schwangere und Mütter unter 
23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen wird (nach Möglichkeit) 
die Unterbringung von Neugeborenen und Wöchnerinnen in den Standorten mit niedrigster 
Unterbringungsqualität, z.B. Leichtbauhallen vermieden. Gemeinsam mit dem DRK ist ein 
sog. Starter-Paket (Erstlingsausstattung/Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, 
Neugeborene und Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit in den 
Notunterkünften (und nur dort) für diese Personengruppe zur Verfügung. 
Bis zum Ende des Jahres 2018 standen den schwangeren und frisch entbundenen Frauen 
in den Flüchtlingsunterkünften noch 2,5 Hebammen, die beim DRK angebunden und vom 
BAMF und „wir helfen“ finanziert sind, zur Verfügung. Die weitere Finanzierung ist aktuell 
noch nicht gesichert. Die 2018 eingerichtete Hebammensprechstunde für geflüchtete 
Frauen in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes musste aufgrund fehlender 
Perspektiven und Personalengpässen bereits wieder im November 2018 geschlossen 
werden. 
Altersverteilung der schwangeren Frauen 
(184 Schwangere im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2017) 
 
21 
48 
53 
37 
19 
6
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
bis 21 Jahre 22 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre über 40 Jahre

48 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten 
Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen den 
Beratungsstellen für Geflüchtete und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen. 
Der Amtsärztliche Dienst, die Frühen Hilfen und die Medizin für Geflüchtete sowie der 
Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher 
Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung beantragt wird. Die 
Gutachtenaufträge werden federführend von dem amtsärztlichen Dienst und dem Team der 
Flüchtlingsmedizin, je nach Einzelfall unter Hinzuziehung des Kinder ‐ und Jugendärztlichen 
Dienstes bzw. der Kinder ‐ und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle (KJP) und des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes, bearbeitet.  
Durch die Steigerung der Unterbringungsqualität (siehe 1.3) ist ein deutlicher Rückgang der 
Begutachtungsaufträge über die medizinische Erforderlichkeit der Veränderung der 
Wohnsituation zu verzeichnen. 
4.7.4 Wiederaufnahme der ärztlichen Sprechstunden in den großen Notunterkünften 
Im Herbst 2017 konnten die ärztlichen Sprechstunden in den Notaufnahmen und 
Leichtbauhallen beendet werden, da es schien, dass ein Großteil der Geflüchteten im 
Regelsystem angekommen war und auch die Zahlen der Geflüchteten nicht weiter 
anstiegen. 
Aufgrund der seit Oktober 2018 steigenden Zahl der Geflüchteten und erheblichen 
Schwierigkeiten bei der Anbindung dieser Menschen im Regelsystem, wurden diese 
Sprechstunden Ende November 2018 wieder „reaktiviert“. Aktuell findet regelmäßig eine 
Sprechstunde pro Woche durch niedergelassene Kinderärzte in der Herkulesstraße statt, 
weitere niederschwellige Sprechstunden vor Ort in den Einrichtungen sind für die Standorte 
Mathias-Brüggen-Straße und Butzweilerhofallee geplant. 
Das Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den Beteiligten (Träger, 
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO), Berufsverbände der Kinderärzte). 
4.7.5 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil 
von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen 
Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend 
bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft: 
• schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seit eneinsteiger (s.u.) durch den 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst; diese werden mittlerweile durch ein 
Impfangebot zur Grundimmunisierung ergänzt und mittels Videodolmetscher 
unterstützt 
• Aufarbeitung und Bereitstellung von Information üb er Versorgungsstrukturen, 
teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, 
Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung 
• bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung  sexualpädagogischer 
Angebote, z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge 
• Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach- und Kulturm ittler) für den 
Gesundheitsbereich (z.B. LVR) 
4.7.6 Zahngesundheit 
2018 (Stand November) wurden in städtischen Notunterkünften vom Kinder- und 
Jugendzahnärztlichen Dienst 333 Kinder regelmäßig zahnärztlich untersucht und bei akutem 
Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzten weitergeleitet.

49 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung wurden die Kinder im Rahmen der 
Gruppenprophylaxe betreut. Hier standen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, 
insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. 
2017 wurden 176 Begutachtungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz auf Anfrage des 
zuständigen Sozialamtes durchgeführt. 
4.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal 
welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese 
Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt 
im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale 
Förderklasse.  
Die Durchführung der Seiteneinsteigeruntersuchungen wird seit dem letzten Bericht 
kontinuierlich fortgeführt. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen im Vergleich zu 2014 und 
2017 relativ stabilen Bedarf. Entwicklung der durchgeführten 
Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen 
Förderklassen: 
 
4.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  
Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten 
von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Dienst her. 
2017 wurden insgesamt 84 Kinder und Jugendliche und deren Eltern auf Anfrage aufgesucht 
und vor Ort in der Unterkunft oder im Gesundheitsamt beraten. Von Januar bis Ende 
November 2018 wurden 45 Klienten beraten.  
4.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
Mit der Steigerung der Unterbringungsqualität (siehe 1.3 Verteilung der Unterbringung nach 
Unterkunftsart) veränderten sich die Fragestellungen an die „multiprofessionelle 
Clearingfunktion“ im Sozialpsychiatrischen Dienst. 
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen 
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind inzwischen praktisch alle in Kontakt 
zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es 
0
500 
1000 
1500 
2000 
2500 
3000 
3500 
4000 
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Entwicklung der durchgeführten 
Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in 
den Internationalen Förderklassen 
Stand 07.12.2018

50 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine 
kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. 
Die Schließung zahlreicher Unterkünfte in 2018 führt zu einer starken Personalfluktuation 
und dadurch zu einem Wissensverlust beim Betreuungspersonal. Hier geht es bei der Arbeit 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung 
der Bewohnerinnen und Bewohner die erforderlichen Informationen immer wieder zur 
Verfügung zu stellen. 
Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin 
und zunehmend die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Da aktuell nur noch weniger als 
250 Personen eine elektronische Gesundheitskarte der DAK haben, ist die Zahl derjenigen, 
für die ein Dolmetscher über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert 
werden kann, sehr begrenzt. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder 
belasteten Geflüchteten geht jedoch überwiegend nur sehr langsam voran. 
Mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern wurden fachliche Konzepte für 
die Unterkünfte mit geringen Qualitätsstandards, in denen aus organisatorischen Gründen 
Menschen mit ähnlichen Problemlagen zusammen geführt werden, erörtert. 
Die Ärztinnen und Ärzte der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wenden sich bei 
psychiatrischen Fragestellungen zur konsiliarischen Beratung an die Fachärztinnen und 
Fachärzte des Sozialpsychiatrischen Dienstes, insbesondere dann, wenn wegen einer kurz 
bevorstehenden Verlegung in die Region, der die betroffene Person zugewiesen worden ist, 
eine Vorstellung in der Ambulanz der zuständigen psychiatrischen Klinik nicht mehr sinnvoll 
ist. Hier geht es vorwiegend um suchtmedizinische Probleme. 
Durch die in den letzten Monaten vermehrte Anzahl unerlaubt eingereister Personen und 
Wiedereröffnung von Unterkünften mit geringeren Qualitätsstandards ergeben sich wieder 
vermehrt Fragestellungen im Sinne der anfänglichen „multiprofessionellen Clearingfunktion“. 
4.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit  
Unter reproduktiver Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf 
Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden 
Menschen, ein befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder 
selbst zu entscheiden. Dazu gehört auch, dass jeder Mensch Zugang zu Informationen über 
Verhütung, zu sicheren, effektiven und bezahlbaren Verhütungsmitteln, sowie zu 
Gesundheitsleistungen erhalten soll, die ihn vor sexuellen Krankheiten schützen 
beziehungsweise diese behandeln. Außerdem soll jede Frau Zugang zu medizinischer 
Betreuung während Schwangerschaft und Geburt haben.  
Stand der Umsetzung:  
Aufgrund einer Förderung des Landes NRW (Beginn November 2016) fanden im Rahmen 
der aufsuchenden Arbeit Basisschulungen für die pädagogischen und medizinischen 
Fachkräfte der Unterkünfte statt. Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche 
Situation von Geflüchteten, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven 
Gesundheit, zu verbessern. Darüber hinaus wird angestrebt, dass Menschen mit 
Fluchthintergrund noch stärker in das Blickfeld von Schwangeren ‐/ psychosozialen 
Beratungsstellen genommen werden und dass die Themen rund um sexuelle und 
reproduktive Gesundheit angemessen in der Arbeit mit Geflüchteten berücksichtigt werden. 
Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von Abläufen, zum Beispiel die Verringerung 
der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das Gesundheitsamt stellt die Homepage 
www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor. Die medizinischen 
und pädagogischen Fachkräfte vor Ort können die Homepage für die Arbeit vor Ort aktiv 
nutzen. Weiterhin werden Plakate und Visitenkarten der Homepage zur Verfügung gestellt. 
So können Menschen mit Fluchthintergrund die Homepage selbst aktiv nutzen um sich 
gezielt über individuelle Fragen zu informieren.

51 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
Vor Ort werden zudem Kondome als niedrigschwellige Verhütungsmittel ausgegeben. In 
diesem Zusammenhang werden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wichtige Informationen zur 
sexuellen und reproduktiven Gesundheit an die Hand gegeben (z.B. Broschüren zur 
Herausgabe an Geflüchtete, Zanzu.de, Ausführliche Beratungsmappen zur reproduktiven 
und sexuellen Gesundheit, Vernetzungswissen zu anderen Beratungsstellen und Trägern). 
Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. 
Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert 
dokumentiert. Gleichzeitig werden während des Projektes die Bedarfe zur reproduktiven und 
sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht genutzt 
werden (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus den Besuchen vor Ort und 
den Bedürfnissen der Fachkräfte werden in Form von Kurzprotokollen anonymisiert 
zusammengefasst. 
Das wurde auch 2018 fortgeführt, da das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende 
Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. 
4.7.11 Psychosoziale Betreuung 
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln leistet wertvolle Arbeit für 
geflüchtete Kölnerinnen und Kölner. Die Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen 
(Gruppen-) Angeboten und sozialer Beratung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Die 
Nachfrage kann bei Weitem nicht erfüllt werden, obwohl die städtische Förderung von ca. 
37.000 € bis 2014 auf insgesamt ca. 257.000 € in 2019 erhöht wurde. 
Ein besonderer Aspekt ist die Psychosoziale Versorgung alleinreisender und 
alleinerziehender Frauen. In den Wohnprojekten haben alleinreisende und alleinerziehende 
Frauen mit oder ohne Kinder, auf Grund der vorhandenen sehr intensiven 
sozialarbeiterischen Betreuung, die Chance, ihre schwierige Lebenssituation in einem 
adäquaten Wohnumfeld zu bewältigen. 
Die Frauen werden an die Hilfsangebote herangeführt und motiviert, Unterstützung 
anzunehmen. Ansprechpartnerinnen bleiben in erster Linie das anwesende Fachpersonal, 
das beratend und unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig ist (siehe 2.5). 
Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe als 
auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen 
Fachdiensten. 
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen 
wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst, 
Stadtteilmütter u.v.a. ist die Unterstützung von Beratungsstellen wie das Therapiezentrum für 
Folteropfer des Caritasverbandes, Arbeitsgemeinschaft gegen Internationale sexuelle und 
rassistische Ausbeutung (agisra) e.V., die Internationale Familienberatung der Caritas oder 
die kontinuierliche Verweisberatung an den „Wendepunkt“ (Frauenberatungsstelle und 
Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven in Köln Kalk) sehr wertvoll. 
Daneben gibt es breitgefächerte unterstützende Angebote für Frauen und/ oder Kinder 
vom tanztherapeutischen Projekt bis hin zu Shiatsu, vom Malkurs bis zum 
kunsttherapeutischen Projekt. Hervorzuheben ist auch hier der engagierte ehrenamtliche 
Beistand von der Hausaufgabenbetreuung, der Begleitung im Alltag, über tägliche 
Sprachkurse bis hin zu intensiver ehrenamtlicher Unterstützung in Form von Patenschaften. 
Es bleibt aber dennoch festzustellen, dass es insgesamt zu wenige therapeutische 
Hilfsangebote gibt. Das Zentrum für Folteropfer hat derzeit eine Wartezeit von ein bis zwei 
Jahren. Auch gibt es zu wenige fremdsprachige niedergelassene Therapeuten. Therapie 
mithilfe eines Dolmetschers ist wenig effektiv.

52 
 
 
23. Bericht  Stand 31.12.2018 
4.7.12 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 
Seit dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Geflüchtete eine elektronische 
Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, 
indem sie Erkrankten den direkten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung 
eröffnet. 
Bislang wurden 14.715 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der DAK ‐Gesundheit angemeldet (Stand 
18.12.2018). Aktuell werden rund 212 Personen von der DAK betreut. Die übrigen Personen 
befinden sich nach Ablauf der 15 Monate Grundleistungsbezug im Asylverfahren (dann 
erhalten sie eine anschließende Gesundheitskarte) oder beziehen nach positivem Abschluss 
des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Köln; in 
diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. 
Nachwort 
Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere 
Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar.  
Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und 
der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen 
wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich!  
Es gilt die vorhandenen Strukturen auszubauen und zu erweitern. Die Zusammenarbeit 
zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein 
gutes Beispiel für eine gelingende Kooperation.

Mitteilung Ausschuss

1939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2019 
 0473/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 12.03.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Gesundheitsausschuss 19.03.2019 
Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 02.04.2019 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 10.05.2019 
 
23. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht (23. Bericht) zur ak-
tuellen Situation Geflüchteter in Köln zum Stichtag 31.12.2018 zur Verfügung. 
 
Im Bericht genannte voraussichtliche Fertigstellungstermine können sich aufgrund äußerer Einflüsse 
während der Planungs-, wie auch der Ausführungsphase eines Bauvorhabens verschieben.  
 
Nahezu alle temporären Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten – also im Wesentlichen die 
Mobilen Wohneinheiten und Systembauten – liegen entweder im Geltungsbereich von rechtskräftigen 
Bebauungsplänen, die an dieser Stelle eigentlich eine andere Art der Nutzung vorsehen, oder im Au-
ßenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat zwar mit den stufenweise eingeführten Erleich-
terungen gem. § 246 Abs.8-17 BauGB die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit von derarti-
gen Unterbringungsvorhaben eröffnet, gleichwohl sind die einzelnen Baugenehmigungsverfahren 
aufgrund der Vorgaben und besonderen Anforderungen sehr komplex und damit zeitintensiv. 
 
Auch im Zuge der Bauausführung kommt es immer wieder zu Verzögerungen: Mangelhafte Bauaus-
führungen werden von der Verwaltung beanstandet und müssen von den beauftragten Unternehmen 
beseitigt werden. In einzelnen Fällen musste die Verwaltung bestehende Vertragsverhältnisse vorzei-
tig beenden und Bauleistungen neu vergeben. 
 
Anlage 
23. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Verteildichte 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (7)

12.03.2019 Integrationsrat
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.04.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0473/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
07.02.2019 09:00