0473/2019
23. Bericht zur Situation Geflüchteter
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 06.03.2019 0473/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 12.03.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Gesundheitsausschuss 19.03.2019 Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 02.04.2019 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 10.05.2019 23. Bericht zur Situation Geflüchteter Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht (23. Bericht) zur ak- tuellen Situation Geflüchteter in Köln zum Stichtag 31.12.2018 zur Verfügung. Im Bericht genannte voraussichtliche Fertigstellungstermine können sich aufgrund äußerer Einflüsse während der Planungs-, wie auch der Ausführungsphase eines Bauvorhabens verschieben. Nahezu alle temporären Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten – also im Wesentlichen die Mobilen Wohneinheiten und Systembauten – liegen entweder im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, die an dieser Stelle eigentlich eine andere Art der Nutzung vorsehen, oder im Au- ßenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat zwar mit den stufenweise eingeführten Erleich- terungen gem. § 246 Abs.8-17 BauGB die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit von derarti- gen Unterbringungsvorhaben eröffnet, gleichwohl sind die einzelnen Baugenehmigungsverfahren aufgrund der Vorgaben und besonderen Anforderungen sehr komplex und damit zeitintensiv. Auch im Zuge der Bauausführung kommt es immer wieder zu Verzögerungen: Mangelhafte Bauaus- führungen werden von der Verwaltung beanstandet und müssen von den beauftragten Unternehmen beseitigt werden. In einzelnen Fällen musste die Verwaltung bestehende Vertragsverhältnisse vorzei- tig beenden und Bauleistungen neu vergeben. Anlage 23. Bericht zur Situation Geflüchteter Verteildichte Gez. Dr. Rau
23. Bericht zur Situation Geflüchteter
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Situation Geflüchteter in Köln 23. Bericht Jahresbericht 2018 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt Amt für Wohnungswesen 23. Bericht Stand 31.12.2018 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 1 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 1 1.1 Gesamtzahlen ............................................................................................................................. 1 1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft ........................................................................... 3 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten ........................................................... 5 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ..................................................................................... 5 1.5 Ausländerrechtliche Informationen – Zahlen, Daten, Fakten .............................................. 7 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 11 2.1 Zielvorgaben für 2018 ............................................................................................................. 12 2.2 Sachstand IV Quartal 2018 .................................................................................................... 13 2.2.1 a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 ................ 13 2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben ............. 14 2.2.3 c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen Qualitätsstandards ...................................................................................................................... 15 2.2.4 d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ........................... 16 2.2.5 e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung ............... 17 2.3 Akquise neuer Flächen für Objekte zur Belegung mit Geflüchteten bzw. öffentlich geförderter Wohnungsraum .......................................................................................................... 19 2.3.1 Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüchteten ........................................... 19 2.3.2 Weiterentwicklung des Bestandes und Akquise neuer Flächen im Rahmen des sozial geförderten Wohnungsbaus .......................................................................................... 19 2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze ................................................................................. 20 2.5 Ressourcen für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder ............................................. 21 2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete ....................................................................................... 22 2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen ........................................................... 23 2.8 Reaktivierung Reserve ............................................................................................................ 23 2.9 Erwerb von BImA-Objekten .................................................................................................... 23 2.10 Anmietung konventioneller Bauten ..................................................................................... 24 2.11 Ausblick Ziele 2019 ............................................................................................................... 24 2.12 Finanzen .................................................................................................................................. 25 3 Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen ............................................................................ 26 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen ........................................................................ 26 3.2 Betreuungsschlüssel ............................................................................................................... 27 3.3 Stärkung Ehrenamt .................................................................................................................. 28 23. Bericht Stand 31.12.2018 3.3.1 Standortbezogen ............................................................................................................... 30 3.3.2 Standortübergreifend ....................................................................................................... 31 3.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung .................................................................... 33 4. Integration ........................................................................................................................................ 33 4.1. Integrationsauftrag .................................................................................................................. 33 4.2. Kinder- und Jugendhilfe ......................................................................................................... 34 4.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer .......................................................................... 34 4.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................... 34 4.2.3 Kindertagesbetreuung ...................................................................................................... 35 4.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung ................... 36 4.3 Wohnungssituation .................................................................................................................. 36 4.3.1 Auszugsmanagement ...................................................................................................... 36 4.3.2 Wohnberechtigungsschein .............................................................................................. 37 4.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln ............................................................................................ 37 4.4 Arbeitssituation ......................................................................................................................... 38 4.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 39 4.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Europäisches Sozialfonds ‐Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung. ....................................... 40 4.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen ................................................................ 41 4.5 Einkommens- und Vermögenssituation ................................................................................ 41 4.6 Bildungssituation ...................................................................................................................... 42 4.6.1 Vorbereitungsklassen ....................................................................................................... 42 4.6.2 Bildungsprojekte ............................................................................................................... 44 4.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache ...................................................... 45 4.7 Gesundheitssituation ............................................................................................................... 46 4.7.1 Infektionsschutz ................................................................................................................ 46 4.7.2 Individuelle Versorgung ................................................................................................... 47 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten ....................................................................................... 48 4.7.4 Wiederaufnahme der ärztlichen Sprechstunden in den großen Notunterkünften .. 48 4.7.5 Integration in die Regelversorgung ................................................................................ 48 4.7.6 Zahngesundheit ................................................................................................................ 48 4.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes .... 49 4.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ................. 49 4.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ................................................. 49 4.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit ....................................................................... 50 23. Bericht Stand 31.12.2018 4.7.11 Psychosoziale Betreuung .............................................................................................. 51 4.7.12 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ..................................................... 52 Nachwort .............................................................................................................................................. 52 1 23. Bericht Stand 31.12.2018 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden oder als unerlaubt eingereiste Menschen direkt Köln ansteuern. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor bzw. hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kirchliche und private Träger sichergestellt sowie von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2018. 1. Zahlen und Daten 1.1 Gesamtzahlen Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2018 leicht über dem Niveau vom 31.12.2017. Im Jahresverlauf betrachtet, sank die Zahl seit Januar 2018 zunächst kontinuierlich auf 9.059 Personen, bevor sie ab Oktober deutlich auf über 10.000 Personen stieg. Die Steigerung in den Wintermonaten konnte auch in den Vorjahren festgestellt werden, allerdings fiel sie in diesem Jahr besonders hoch aus (s. Kapitel 1.5). Nachdem bis zum Juni 2018 ein Zuweisungsstopp bestand, wurden der Stadt Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg seit Juli 2018 wieder Geflüchtete zugewiesen. Grund dafür ist, dass Köln seit dem 24.06.2018 die Zuweisungsquote nur noch mit ca. 92% erfüllte. Die Zuweisungen erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und liegen zwischen drei bis neun Personen pro Woche. Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2018 bei 99,13%. Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die Zuweisungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die daraus resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist nicht möglich. Seit Anfang Oktober 2018 hat die Anzahl der unerlaubt eingereisten Menschen deutlich zugenommen. Diese kamen überwiegend aus Mazedonien, Albanien und Serbien. Bis Dezember 2018 wurden wöchentlich durchschnittlich 160 Menschen aus diesem Personenkreis neu untergebracht. Albanien, Mazedonien und Serbien sind Beitrittskandidaten zur EU und gelten folglich als sichere Herkunftsländer. Geflüchtete aus diesen Staaten stellen daher überwiegend keinen Asylantrag, gleichwohl haben die Kommunen aufgrund der gesetzlichen Regelungen (FlüAG, AufenthG, OBG) die Verpflichtung, die Menschen unterzubringen, wenn diese danach ersuchen. 2 23. Bericht Stand 31.12.2018 Jahreswerte 2010 – 2018 Seit Anfang des Jahres und auch trotz der Aufhebung des Zuweisungsstopps im Juni 2018 wurden bis einschließlich September 2018 monatlich durchschnittlich ca. 125 geflüchtete Personen weniger in Köln untergebracht. Betrachtet man den Stichtag 31.12. so hat sich - aufgrund des sprunghaften Anstiegs beim Personenkreis der unerlaubt eingereisten Menschen seit Anfang Oktober 2018 – die Gesamtzahl der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2017 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 10.189 10.216 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) -103 -206 -158 -172 -84 -160 -148 -115 -20 -67 154 470 533 10.189 9.983 9.825 9.653 9.569 9.409 9.261 9.146 9.126 9.059 9.213 9.683 10.216 -2.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 3 23. Bericht Stand 31.12.2018 1.2 Alters-und Familienstruktur sowie Herkunft Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. Der Anteil der 18-25-Jährigen steigt kontinuierlich an. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt zwar ebenfalls, aber im Verhältnis deutlich geringer. Der Anteil der Kinder bis 2 Jahren ist gleich geblieben. Demgegenüber steigt der Anteil der 3-5-Jährigen, ebenso wie der Anteil der 11-17-Jährigen leicht. Der Anteil der 6-10-Jährigen ging im Jahresverlauf 2018 zunächst leicht zurück, stieg dann aber deutlich an. Unter 3 Jahre; 8,0% 3 bis 5 Jahre; 7,8% 6 bis 10 Jahre; 15,5% 11 bis 16 Jahre; 12,2% 17 Jahre; 1,8% 18 bis 25 Jahre; 13,9% 26 bis 65 Jahre; 39,6% Ab 66 Jahre; 1,2% Altersstruktur Stand 31.12.2018 alleinreisende Männer; 14,2% alleinerziehende Männer; 0,5% alleinreisende Frauen; 1,8% alleinerziehende Frauen; 2,6% Familien; 80,9% Familienstruktur Stand 31.12.2018 4 23. Bericht Stand 31.12.2018 Die Familienstruktur der in diesem Jahr eingereisten Geflüchteten hat sich wie folgt im Jahresverlauf verändert. Der Anteil der alleinreisenden Männer sank Anfang des Jahres deutlich, ist aber zum Jahresende wieder leicht angestiegen. Erstmals wurde zum 31.12.2018 der Anteil der alleinerziehenden Männer mit 0,5% ermittelt. Der Anteil der alleinreisenden Frauen ist zunächst minimal angestiegen und dann wieder gesunken. Der Anteil der alleinerziehenden Frauen hat sich nicht verändert. Der Anteil der Familien ist sehr leicht gesunken. Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: *Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität. Im Jahresverlauf ist die Zahl der Geflüchteten Menschen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Afghanistan leicht rückläufig. Ebenso kamen weniger Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesien nach Köln. Deutlich weniger Schutzsuchende reisten aus Nigeria, Ghana und Guinea ein. Ein leichter Zugang wurde aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, Eritrea, Somalia, russ. Föderation, Pakistan, Indien und der Türkei registriert. Afghanistan; 8,5% Albanien; 8,4% Armenien, Tschetschenien, Aserbeidschan, Georgien; 2,5% ehem. Jugoslawien; 21,2% Eritrea, Somalia; 3,9% Marokko, Tunesien und Algerien; 0,7% Nigeria, Ghana, Guinea; 4,7% Pakistan, Indien; 2,0% Russ. Förderation; 3,1% sonstige*; 7,1% Syrien, Irak, Iran; 32,4% Türkei; 0,5% Kosovo; 5,0% Herkunftsländer Stichtag 31.12.2018 5 23. Bericht Stand 31.12.2018 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten tatsächliche Belegung je Unterkunftsart: Seit Ende 2017 wurde die Unterbringung in Leichtbauhallen kontinuierlich reduziert und zum Stichtag 30.09.2018 vollständig beendet. Aufgrund der seit Oktober 2018 stark angestiegenen Zahlen unerlaubt eingereister Menschen musste zum Jahresende 2018 jedoch vorübergehend auf die Unterbringung in Leichtbauhallen wieder zurückgegriffen werden. Diese vorübergehende Nutzung ist inzwischen wieder beendet. grafische Darstellung der Verteilung zum 31.12.2018: 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum Stichtag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in diesem Bezirk in städtischen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung. Dargestellt ist die reale Belegung der Unterkünfte zum Quartalsende 31.12.2018 sowie der Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2018. Stichtag 31.12.2017 31.03.2018 30.06.2018 30.09.2018 31. 10.2018 30.11.2018 31.12.2018 Notaufnahmen 355 345 317 432 524 573 529 Notunterkünfte 1.104 959 792 678 609 865 992 Leichtbauhallen 411 300 169 0 0 0 526 Beherbergungsbetriebe 2.465 2.247 2.148 1.882 1.899 2.064 2.059 Mobile Wohneinheiten 1.347 1.251 1.205 1.473 1.534 1.543 1 .516 Systembauten 1.207 1.220 1.199 1.165 1.154 1.149 1.137 Wohnungen 2.124 2.140 2.194 2.204 2.199 2.266 2.257 Wohnheime 1.176 1.191 1.237 1.225 1.294 1.223 1.200 Summe 10.189 9.653 9.261 9.059 9.213 9.683 10.216 Beherbergungsbe- triebe; 2.059 Leichtbauhallen; 526 Mobile Wohneinheiten; 1.516 Notaufnahmen; 529 Notunterkünfte; 992 Systembauten; 1.137 Wohnheime; 1.200 Wohnungen; 2.257 Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2018 6 23. Bericht Stand 31.12.2018 Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage dargestellt. Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Flüchtlingspolitik in Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten unterzubringen. Bedingt durch den starken Flüchtlingszugang in den Jahren 2015/2016 und den starken Anstieg beim Personenkreis der unerlaubt eingereisten Menschen zum Jahresende 2018 war es der Stadt Köln nicht möglich, die Leitlinien vollständig einzuhalten. Um ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachzukommen war die Stadt Köln gezwungen auf alle verfügbaren Möglichkeiten zur Unterbringung Geflüchteter zurückzugreifen. Deshalb musste Ende des Jahres 2018 u.a. die Leichtbauhalle am Standort Butzweilerhofallee wieder in Betrieb genommen werden. Der Anteil geflüchteter Menschen 1,32% 0,96% 0,52% 1,58% 0,78% 0,44% 1,00% 1,05% 0,85% 0,94% 1,26% 0,91% 0,53% 0,88% 0,71% 0,43% 0,90% 1,05% 0,79% 0,84% 1,34% 0,93% 0,56% 0,82% 0,75% 0,43% 0,98% 1,04% 0,77% 0,85% 1,34% 1,00% 0,57% 0,94% 0,83% 0,45% 1,01% 1,01% 0,81% 0,89% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% 1,80% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2018 Anteil II. Quartal 2018 Anteil III. Quartal 2018 Anteil IV. Quartal 2018 7 23. Bericht Stand 31.12.2018 im Stadtbezirk Ehrenfeld erhöhte sich dadurch im IV. Quartal 2018 überproportional. Der Standort Butzweilerhofallee wurde am 16.02.2019 wieder geschlossen. Abschließend muss festgestellt werden, dass der Stadtbezirk Innenstadt im Vergleich den höchsten Anteil untergebrachter Geflüchteter zu verzeichnen hat. 1.5 Ausländerrechtliche Informationen – Zahlen, Daten, Fakten Das aus einer Abteilung des Ordnungsamtes neu geschaffene und verselbständigte Ausländeramt der Stadt Köln liefert zahlreiche Daten und Fakten zur Entwicklung des Aufkommens an Geflüchteten, ihrer Herkunft und ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Nachstehend werden die Informationen für das Berichtsjahr 2018 zusammengefasst. Zuweisung von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 907 1.963 6.975 8.730 805 694 0 3.000 6.000 9.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl zugewiesene Asylantragsteller 1.263 2.299 7.765 9.360 5.593 3.596 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Personen mit Aufenthaltsgestattung am Stichtag 31.12. 8 23. Bericht Stand 31.12.2018 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Im Jahr 2018 haben mit Stand 31.12.2018 darüber hinaus 3.230 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt eingereiste Menschen vorgesprochen. Dies ist eine Steigerung gegenüber den Vorjahren. Jahr Zahl der unerlaubt eingereisten Personen 2013 1.284 2014 2.951 2015 3.882 2016 2.515 2017 2.359 2018 3.230 323 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW weitergeleitet. Bei 44 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 37 ausländische Personen nach Köln zurückgewiesen und 145 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. 466 Personen wurden an die Bezirksregierung Arnsberg zur Verteilung nach § 15a AufenthG gemeldet. In 1.836 Fällen ist unmittelbar eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden. Erhöhung der Zahl der unerlaubt eingereisten ausländischen Personen Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, weil er ohne gültiges Visum einreist, die Voraussetzungen für eine visafreie Einreise nicht erfüllt und auch keinen Asylgrund geltend macht. Angehörige der Westbalkanstaaten, z. B. Albanien, Mazedonien oder Serbien, können nach dem Schengener Grenzkodex grundsätzlich ohne Visum für 90 Tage in den Schengen-Raum einreisen, wenn sie Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen können und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen. Ist die unerlaubte Einreise festgestellt, so tritt gesetzlich die Ausreisepflicht ein, d.h. die Person hat freiwillig auszureisen oder sie wird im Falle der Weigerung „abgeschoben“. Um ein geregeltes Verfahren der Feststellung, Registrierung und Rückführung zu erreichen, hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Verteilungsverfahren in § 15a AufenthG geregelt. 1.122 4.720 2.537 877 765 1.959 2.044 828 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 2015 2016 2017 2018 Entscheidungen BAMF Ablehnungen Anerkennungen 9 23. Bericht Stand 31.12.2018 Danach werden die unerlaubt eingereisten Personen seitens des Bundes ähnlich wie im Asylverfahren nach einem Verteilungsschlüssel auf die Länder verteilt. Sofern die unerlaubte Einreise nicht an der Grenze festgestellt wird, beginnt das Verfahren in der Ausländerbehörde, in der die Person vorspricht und die unerlaubte Einreise meldet. Die Ausländerbehörde verweist die Person an die Stelle des Landes, die das weitere Verteilungsverfahren veranlasst. Dies ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg. Seit Oktober 2018 ist das Phänomen der unerlaubten Einreise von Menschen aus den Westbalkanstaaten in den Wintermonaten wieder verstärkt festzustellen. Insgesamt sind in 2018 3.200 Menschen unerlaubt eingereist, davon 2.000 in den Monaten Oktober bis Dezember. 2017 waren 2.300 Menschen unerlaubt eingereist. Hintergrund dieser Fallzahlensteigerung ist die erfolgreiche Umsetzung des Asylstufenplans durch die Landesbehörden. Menschen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten werden in ein beschleunigtes Asylverfahren einbezogen. Die asylrechtliche Entscheidung wird zeitnah getroffen, die Antragsteller bleiben in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens in einer Landeseinrichtung und werden von dort in ihre Heimatländer zurückgeführt. Die Asylfallzahlen für Menschen aus den Westbalkanstaaten sind stark rückläufig. Die Menschen weichen in die unerlaubte Einreise aus. Das Verfahren der unerlaubten Einreise hat aber zwingend die Pflicht zur (freiwilligen) Ausreise bzw. die Abschiebung zur Folge. Die unerlaubt eingereisten Personen werden registriert und erkennungsdienstlich behandelt und zu ihren Einreisegründen angehört. Anschließend wird entschieden, ob die Personen zur Asylantragstellung in die Landeseinrichtung in Bochum weitergeleitet oder in Arnsberg zur bundesweiten Verteilung als sog. „§ 15a Fälle“ (= unerlaubte Einreise ohne anschließendes Asylbegehren) angemeldet werden. Im Falle der Entscheidung auf Anmeldung zur Verteilung werden die Personen aufgefordert, innerhalb einer Woche freiwillig auszureisen und parallel zur Verteilung angemeldet. Bis zur freiwilligen Ausreise bzw. bis zur Verteilentscheidung verbleiben die Menschen in Köln. In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2018 rund 6.000 Personen im ausländerrechtlichen Status der Duldung. Folgende Duldungsgründe sind aus dem Ausländerzentralregister erfasst: Duldungsgrund Personen fehlende Reisedokumente 2.178 medizinische Gründe 26 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliches Interesse 153 familiäre Gründe 351 Eltern von Kindern mit AE gemäß § 25a AufenthG (gute Integration) 16 Sonstige Gründe (davon Ausbildungsduldung) 3.234 (231) Gesamt 5.958 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ In Köln lebten zum Ende des Jahres 2018 5.958 Menschen im ausländerrechtlichen Status der „Duldung“. Die Zahl der geduldeten Menschen hat sich damit seit 2013 fast verdoppelt. Von den geduldeten Menschen leben rund 1.100 bereits seit mehr als acht Jahren in Deutschland. Der Hauptausschuss hat am 09.01.2017 beschlossen, alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Ausländerrechtlichen Beratungskommission wurde auf dieser Grundlage das Bleiberechtsprojekt entwickelt. Zielsetzung ist es, die Perspektive der Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten 10 23. Bericht Stand 31.12.2018 Status der Duldung leben, zu verbessern, sofern möglich eine Existenzsicherheit zu geben und damit die Integration zu erleichtern. Das Projekt besteht aus drei Stufen: 1. Stufe: In einem Arbeitskreis der Ausländerrechtli chen Beratungskommission wurde das Projekt entwickelt und ein Verfahren erarbeitet. Derzeit arbeitet der Arbeitskreis an Leitlinien zum Anwendungsspielraum der gesetzlichen Bleiberechte. 2. Stufe: Die beteiligten Beratungsorganisationen hab en ihre Beratungsarbeit für geduldete Personen mit Bleibeperspektive aufgenommen bzw. intensiviert. 3. Stufe: Die Ausländerbehörde wird bei ausreichendem Personal in das Projekt einsteigen. Seit 01.11.2018 ist der Personalbedarf im Ausländeramt für das Bleiberechtsprojekt gedeckt. Ab Juni 2018 konnten im Ausländeramt Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden. Die Gruppe der teilnehmenden 1.100 geduldeten Personen, welche sich acht Jahre oder länger in Köln aufhalten, wurden einschließlich ihrer Familienangehörigen namentlich identifiziert. Außerdem konnte eine erste Sichtung nach dem „Ampelsystem“ durchgeführt werden. Danach sind: 13 % „ grüne Fälle“ – gesetzliche Bleiberechtsvoraussetzungen werden schon oder überwiegend erfüllt. Ein Aufenthaltstitel kann zeitnah erteilt werden. 70 % „ gelbe Fälle“ – Bleiberechtsvoraussetzungen können aufgrund der Integrationsbereitschaft perspektivisch in ein bis zwei Jahren erfüllt werden. 16 % „ rote Fälle“- Bleiberechtsvoraussetzungen werden nicht erfüllt und mit der Erfüllung ist auch dauerhaft nicht zu rechnen. Bis zum 30.11.2018 konnten 97 Beratungs- und Informationsgespräche mit insgesamt 286 Personen geführt werden. Ab Januar 2018 wurden gemeinsam mit den Trägern Informationsveranstaltungen für den Personenkreis des Projektes im Ausländeramt durchgeführt. Rechtlicher Hintergrund des Projekts Der Gesetzgeber hat das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ergänzt, um bei festgestellter nachhaltiger Integration ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels zu gewähren. Neben der bereits länger bestehenden Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bei Vorliegen eines unverschuldeten Ausreisehindernisses (§ 25 Abs.5 AufenthG) oder einer Erlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung sind nun auf Aufenthaltsgewährungen bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25 a AufenthG) sowie eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25 b AufenthG) möglich. In der Praxis bleiben die Fallzahlen hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück. Dies liegt einmal daran, dass die Ausländerbehörde zur Bewertung des Einzelfalls zu wenige Informationen über Integrationsbemühungen und –erfolge der Betroffenen erhält, sowohl von den Betroffenen selbst als auch von den betreuenden Trägern. Hier ist eine Verbesserung der Kommunikation erforderlich. Diese setzt aber auch eine Kooperationsbereitschaft der Betroffenen mit den staatlichen Behörden voraus, von der sie überzeugt werden müssen. Solange die Betroffenen der Meinung sind, durch unrichtige Angaben, Identitätstäuschung, fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung und konfrontatives Verhalten ihre Chancen auf einen Verbleib in Deutschland zu erhöhen, ist die Basis für die Ermessensprüfung einer guten Integration nicht gegeben. Die Identitätsklärung ist die Grundvoraussetzung einer Integration. Dabei kann Fehlverhalten der Vergangenheit unberücksichtigt bleiben, wenn es nicht ursächlich für die Verlängerung des Aufenthaltes war. 11 23. Bericht Stand 31.12.2018 Rückführungen und freiwillige Ausreisen Beginnend mit der Vorlage 1767/2018 im Ausschuss für Soziales und Senioren am 14.06.2018 berichtet die Verwaltung zweimal im Jahr in einem eigenen Bericht des Ausländeramtes darüber, wie sich die Zahlen zu Rückführungen und freiwilligen Ausreisen entwickelt haben. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von verschiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung: Notaufnahme : Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre Nutzung Notunterkunft: Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbege bäude o.ä. Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungsein heiten, temporäre Nutzung Leichtbauhalle: Bauart: Leichtbaukonstruktion aus Metallteilen Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheiten mit so genannten Kojen, d.h. Schlafräume, die aus Brandschutzgründen nach oben offen sind, mit nicht abschließbaren Türen, temporäre Nutzung Beherbergungsbe - triebe: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Z immer oder Gemeinschaftsküchen mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener Sanitärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer Nutzungsart: abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung Mobile Wohneinheiten : Bauart: Metallbauweise Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017 aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären Nutzung geeignet Systembau: Bauart: Häuser in Fertigbauweise Unterbringungsqualität: eigene Küche und eigener Sanitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit z ur temporären Nutzung 12 23. Bericht Stand 31.12.2018 Wohnung: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener S anitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaft en Nutzung Wohnheim: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Mög lichkeit der eigenen Speisenzubereitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temp oräre Nutzung Notaufnahmen, Notunterkünfte und Leichtbauhallen zeichnen sich durch eine Gemeinschaftsunterbringung in großen Schlafsälen mit wenig bis keiner Privatsphäre aus. Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes Konfliktpotential zwischen den Bewohnern und erschweren die Integration. Sie sollen deshalb reduziert werden zugunsten von Unterbringungsarten mit kleineren abgeschlossenen Wohneinheiten mit größerer Privatsphäre. Ferner sollen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung in einer Mensa durch Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemeinschaftsküchen ersetzt werden, die den Bewohnern ermöglichen, sich selbst zu verpflegen. Dies stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar, weil so eigene Strukturen und Tagesabläufe aufgebaut werden können. In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015/2016 wurden in der Not teure Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet, die nach wie vor mit erheblichen Kosten verbunden sind. Diese sind ebenfalls im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu reduzieren. Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter“ festgelegten Qualitäts- Standards im Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Zielvorgaben für 2018. 2.1 Zielvorgaben für 2018 Die Zielsetzung für 2018 war a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften zum Jahresende b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherberg ungsbetrieben c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen Qualitätsstandards d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.50 0 Plätzen e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bz w. Anmietung Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wurden entsprechende Maßnahmen zur Standortentwicklung definiert. Mit der Standortentwicklung wird eine Strategie zur nachhaltigen Nutzung leergezogener Unterkünfte verfolgt. Die Strategie beinhaltet die Beobachtung aktueller Entwicklungen und ermöglicht die Anpassung der einzelnen Entwicklungsmaßnahmen je Standort. Jede Standortentwicklungsmaßnahme ist mit einem definierten Ziel verknüpft. I. Prüfung Abriss und Neubau mit öffentlich geförde rten Mitteln (nach Fertigstellung keine Unterkunft für Geflüchtete mehr, sondern Konzept einer Drittelbelegung für Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS), um Alltagskontakte zwischen Geflüchteten und deutschen Bürgern zu schaffen). II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te (ggf. Nutzung durch andere Ämter, z.B. Amt für Soziales und Senioren => Winterhilfe; Amt für Kinder, Jugend und Familie => Kita; Amt für Schulentwicklung => Schulbau) III. Aufbau Unterbringungsreserve zur schnellen Rea ktivierung bei steigenden Zahlen von Geflüchteten (komplette Gebäude bzw. abgeschlossene Gebäudeteile) 13 23. Bericht Stand 31.12.2018 IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert, Projektierung und Durchführung durch das Amt für Wohnungswesen, nach Fertigstellung Zuweisung Geflüchteter gemäß Satzung V. Umbau und Sanierung von Unterkünften zur Verbess erung der Unterbringungsqualität VI. Akquise von Vorhalteflächen zur kurzfristigen A ktivierung bei steigenden Zahlen der Geflüchteten 2.2 Sachstand IV Quartal 2018 Im Vergleich zum 31.12.2017 haben sich bzgl. der Zielerreichung diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: 2.2.1 a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkü nften bis Ende 2018 Der Standort Herkulesstraße bleibt als Notaufnahme zur Nutzung für die Erstaufnahme unerlaubt eingereister Menschen erhalten. Die Beendigung der Nutzung konzentrierte sich 2018 auf die Notunterkünfte und Leichtbauhallen. Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung teilweise als Reserve vorgehalten (Standortentwicklung III). Die Notunterkünfte Boltensternstraße 10a und Bonner Straße 478-482 (Bonotel) werden nicht leergezogen. Die Qualität der Unterbringung wird im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen 2019 durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert und die Notunterkünfte so zu Wohnheimen aufgewertet. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb. Belegung der Notunterkünfte und Leichtbauhallen zum 31.12.2018: Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug max. Belegung Real 31.12.2018 Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III Männer 20.04.2018 156 122 Butzweilerhofallee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III üb erwieg. Familien 14.06.2018 530 526 Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III F amilien 13.07.2018 230 158 Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim III überwieg. Familien 31.07.2018 400 0 Friedrich-Naumann-Str. 2 (Baumarkt) Notunterkünfte 7 Eil II Familien 15.09.2018 0 0 Ostmerheimer Str. 220 (BIMA) Notunterkünfte 8 Merheim V Familien 31.12.2019 158 129 Bonner Str. 478-482 (Bonotel) Notunterkünfte 2 Marienb urg V Männer 31.12.2019 152 120 Ringstr. 38 - 44 Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Famili en 31.12.2019 502 310 Boltensternstr. 10 a Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 31 .12.2019 240 153 2368 1518 Unterbringung / Standortentwicklung 31.12.2017 31.12.2018 Veränderung a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 1.515 1.518 3 b) Beherbergungsbetriebe 2.465 2.059 -406 c) mit geringen Qualitätsstandards 120 0 -120 d) Unterbringungsreserve 563 936 373 e) Neubau bzw. Anmietung 0 794 794 14 23. Bericht Stand 31.12.2018 Bewertung Zielerreichung Die angestrebte Beendigung der Belegung in Notunterkünften und Leichtbauhallen während des Jahres 2018 war erfolgreich . So konnte bereits am 30.09.2018 die Unterbringung in Leichtbauhallen und an Standorten mit Kojen beendet werden. Die geflüchteten Menschen wurden in neu errichtete Unterkünfte mit deutlich mehr Privatsphäre untergebracht. Die massive Zunahme von unerlaubt eingereisten Personen aus dem Westbalkan, die in den Herbst- und Wintermonaten nach Köln kamen (siehe 1.5), erforderte die Reaktivierung von bereits leergezogenen Notunterkünften (Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße) und Leichtbauhallen (Butzweilerhofallee), die als Reserve genau für diesen Zweck vorgehalten wurden. 2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Be herbergungsbetrieben Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Betrieb) als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte. Eine neuerliche Nutzung ist nach Beendigung der Belegung nicht geplant (Standortentwicklung II). Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird jedoch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter nicht möglich sein. In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet: *Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit Jahresbeginn wie folgt reduziert: Bewertung Zielerreichung Das Ziel für 2018, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze zu reduzieren, wurde trotz der zum Jahresende angestiegenen Zahl unterzubringender unerlaubt eingereister Menschen übertroffen. Im IV. Quartal 2018 wurden zwar gegenüber dem vorherigen Quartal 177 Plätze in den Beherbergungsbetrieben zusätzlich belegt, im gesamten Jahr 2018 wurden jedoch insgesamt 406 Plätze nicht mehr belegt. Das Ziel wurde erreicht . Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug max. Belegung* Real 31.12.2018 Richartzstr. 14-16 Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II Männer 31.01.2018 42 0 Godorfer Hauptstr. 61 Beherbergungsbetriebe 2 Godorf II überwieg. Familien 01.03.2018 55 0 Köhlstr. 15 - Gästehaus Beherbergungsbetriebe 4 Ossendorf II Männer 14.03.2018 31 0 Johannisstr. 82 Giemulla Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. Familien 02.07.2018 12 0 Goethestr. 5 - Goethe Beherbergungsbetriebe 3 Lövenich II überwieg. Familien 01.09.2018 25 0 Frankfurter Str. 207 - Wahner Bierstübchen Beherbergungsbetriebe 7 Wahn II überwieg. Familien 17.09.2018 30 0 195 Stichtag 31.12.2017 31.03.2018 30.06.2018 30.09.2018 31. 12.2018 Beherbergungsbetriebe 2.465 2.247 2.148 1.882 2.059 15 23. Bericht Stand 31.12.2018 2.2.3 c) sukzessive Schließung kostenintensiver Sta ndorte bzw. solcher mit geringen Qualitätsstandards Dieses Ziel dient insbesondere der Verbesserung der Unterbringungsqualität. Dabei stehen auch die Standorte mit Mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration (die nur über Gemeinschaftsküchen bzw. –sanitäreinrichtungen verfügen) im Fokus. Für die Standorte Schönrather Straße 7, Causemannstraße 29-31 und Geisselstraße 3-5 ist eine Entwicklung nach Maßgabe der Sozialen Wohnungsbauförderung vorgesehen (Standortentwicklung I). Das bedeutet, dass diese Standorte dann für die Unterbringung von Geflüchteten nicht mehr zur Verfügung stehen. Geflüchtete profitieren dennoch von dieser Standortentwicklung, weil sie die Möglichkeit zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung haben, sobald sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erfüllen (siehe 4.3.2). Die Standorte Kuckucksweg 8 und Potsdamer Straße 1b konnten geschlossen werden. Sie bleiben als Standort erhalten und werden durch Neubauten in konventioneller Bauweise ersetzt (Standortentwicklung IV), um dort nach Fertigstellung geflüchtete Menschen in verbesserter Unterbringungsqualität zu versorgen. Für beide Standorte gibt es einen Planungsbeschluss (Vorlage 1320/2018 und 2396/2018) für den Neubau einer Unterkunft für geflüchtete Menschen. In folgenden Unterkünften wurde die Unterbringung beendet: Bewertung Zielerreichung Durch die Schließung der o.g. Standorte in 2018 wurden erfolgreich 231 Unterbringungsplätze mit geringen Qualitätsstandards abgebaut. Die Umsetzung dieses Ziels steht im engen Zusammenhang mit der Schaffung neuer Unterkunftsplätze. Wenn es zu Terminverschiebungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben (siehe 2.2.5) kommt, wirkt sich dies direkt im Rahmen des Belegungsmanagements aus und folglich auch auf die Planung bezüglich des Leerzuges der Standorte. Mit entsprechendem Baufortschritt wird die Beendigung der Belegung in diesen Standorten in 2019 weiter verfolgt. Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug max. Belegung Real 31.12.2018 Schlehdornweg 28 Wohnheime 3 Junkersdorf II Familien 31.0 1.2018 8 0 Kuckucksweg 8 Wohnheime 2 Godorf IV Familien 14.02.2018 56 0 Bonner Str. 536 Wohnheime 2 Marienburg II Männer 01.04.20 18 54 0 Derfflingerstr. 9 Wohnungen 5 Weidenpesch II Familien 26. 04.2018 15 0 Am Springborn 9a Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim II Männe r 07.12.2018 27 0 Potsdamer Str. 1 b Wohnheime 3 Weiden IV Familien 20.12.2 018 71 0 231 16 23. Bericht Stand 31.12.2018 2.2.4 d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen Der Aufbau einer Unterbringungsreserve wurde bereits 2017 begonnen. Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit nicht belegten abgeschlossenen Gebäudekörpern. An folgenden Standorten war die Unterbringungsreserve geplant (Standortentwicklungsmaßnahme III): An den Standorten Haferkamp und Aloys-Boecker-Straße ergibt sich eine Differenz zwischen den Spalten „Reserveplätze (max.)“ und „belegt am 31.12.2018“, weil nur abgeschlossene Gebäudeteile als Reserve vorgehalten werden, die Belegungszahlen zum 31.12.2018 jedoch den gesamten Standort abbilden. Die übrigen Reserveplätze in den anderen Standorten sind allesamt nicht maximal belegt, da dies auf Grund der unterschiedlichen Familiengrößen nicht möglich ist. Bewertung Zielerreichung Mit der Aufgabe der Standorte Butzweilerhofallee, Mathias-Brüggen-Straße und Luzerner Weg wurde das Ziel in 2018 zuletzt am 31.07.2018 erreicht . Ein Teil der vorgenannten leergezogenen Standorte, nämlich Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Butzweilerhofallee, wurden im Rahmen des raschen Anstiegs von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen aus den Westbalkanstaaten in den Wintermonaten 2018/19 (siehe 1.5) vorübergehend erneut in Anspruch genommen. Dies unterstreicht nicht nur die dringende Notwendigkeit der Vorhaltung einer Unterbringungsreserve, sondern auch, dass die Stadt Köln mit ihrem neu entwickelten Ressourcenmanagement gut aufgestellt und auf dem richtigen Weg ist, auf kurzfristig auftretenden Notlagen bei der Unterbringung von vielen Geflüchteten adäquat zu reagieren. Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stan dorte ntwic klung Datum Bereitstellu ng Reserve plätze (max.) belegt am 31.12. Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I 12.09.2017 136 0 Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III 31.12.2017 400 0 Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen III 20.04.2018 156 122 Butzweilerhofallee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III 14 .06.2018 530 526 Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III 1 3.07.2018 230 158 Haferkamp 15 Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim III 16.07.2018 44 199 Luzerner Weg 70a Leichtbauhallen 9 Mülheim III 31.07.201 8 400 0 Aloys-Boecker-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Lind III 10.09.2018 44 198 1.940 1.203 17 23. Bericht Stand 31.12.2018 2.2.5 e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neu bau bzw. Anmietung Im Jahr 2018 wurden insgesamt 10 Projekte zur Schaffung neuer Unterkünfte mit verbesserter Qualität erfolgreich akquiriert bzw. fertiggestellt. Für knapp 800 geflüchtete Menschen konnte so der Unterbringungsstandard deutlich angehoben werden: Bewertung Zielerreichung: Im Jahre 2018 konnten durch Neubau bzw. Sanierung von Unterkünften für Geflüchtete insgesamt 1.126 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden. Voraussichtliche Fertigstellungstermine können sich aufgrund äußerer Einflüsse verschieben. Diese Einflussfaktoren beziehen sich sowohl auf die Planungs- als auch auf die Ausführungsphase eines Bauvorhabens. Nahezu alle temporären Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten – also im Wesentlichen die Mobilen Wohneinheiten und Systembauten – liegen entweder im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, die an dieser Stelle eine andere Art der Nutzung vorsehen, oder im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Gesetzgeber hat zwar mit den stufenweise eingeführten Erleichterungen gem. § 246 Abs.8-17 BauGB die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit von derartigen Unterbringungsvorhaben eröffnet, allerdings waren und sind die einzelnen Baugenehmigungsverfahren aufgrund der einzuhaltenden Vorgaben und besonderen Anforderungen komplex und damit zeitintensiv. Auch im Zuge der Bauausführung treten regelmäßig Verzögerungen auf. Häufig kommt es während der Bautätigkeit zu mangelhaften Bauausführungen, die von der Verwaltung beanstandet und von den beauftragten Unternehmen beseitigt werden müssen. Vereinzelt musste die Verwaltung die bestehenden Vertragsverhältnisse vorzeitig beenden und Leistungen neu vergeben. Dies führt zu Verzögerungen bei der Fertigstellung. Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Status Bau vorauss. Belegung vorauss. Fertigstellung max. Belegung Belegung 31.12.2018 Kapellenstr. 47 (12 EWO) Wohnungen 8 Kalk Belegung Famil ien 08.02.2018 52 52 Blaubach 9 Wohnheime 1 Altstadt-Süd Belegung Familien 13. 02.2018 100 77 Rothenburger Str. 2 (Hochbunker) Wohnungen 8 Vingst Belegung Familien 23.04.2018 50 51 Oskar-Jäger-Str. 48 a Wohnheime 4 Ehrenfeld Belegung Fam ilien 11.06.2018 150 82 Bergisch Gladbacher Str. 2a Wohnungen 9 Mülheim Belegung überwieg. Familien 02.07.2018 74 75 Haferkamp 15 Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim Belegung überwieg. Familien 16.07.2018 320 199 Aloys-Boecker-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Lind Belegung überwieg. Familien 10.09.2018 320 198 Auf dem Acker 12 a Wohnungen 7 Wahn Belegung Familien 12. 11.2018 10 10 Auf dem Acker 12 Wohnungen 7 Wahn Belegung Familien 12.11 .2018 7 7 Buchfinkenstr. 15 Wohnungen 2 Godorf Belegung überwieg. Familien 29.11.2018 43 43 1.126 794 18 23. Bericht Stand 31.12.2018 Nachstehend sind diejenigen Standorte aufgeführt, bei denen nunmehr erst im Verlauf des Jahres 2019 mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen ist: Projekt Unterkunftsart B e z i Stadtteil Status Bau vorauss. Belegung vorauss. Fertigstellung max. Belegung vorauss. belegte Plätze Eckdorfer Str. 9 (BIMA) 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien I Quartal2019 9 9 Finkenweg 18 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. Familien I Quartal2019 5 5 Finkenweg 22 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. Familien I Quartal2019 5 5 Finkenweg 45 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung über wieg. Familien I Quartal2019 5 5 Finkenweg 8 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung überw ieg. Familien I Quartal2019 5 5 Josef-Broicher-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bau üb erwieg. Familien I Quartal2019 400 200 Magazinstr. 101 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung ü berwieg. Familien I Quartal2019 5 5 Magazinstr. 107 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung ü berwieg. Familien I Quartal2019 5 5 Magazinstr. 97 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanierung üb erwieg. Familien I Quartal2019 5 5 Parkstr. 2-57, 12 EWO (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sani erung Familien I Quartal2019 36 36 Pingsdorferstr. 10 (BIMA) 4 Wohnungen Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Familien I Quartal2019 9 9 Roald-Amundsen-Str. 3 (BIMA) Wohnungen 4 Ossendorf Sani erung Familien I Quartal2019 5 5 Sportplatzstr. 111 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanieru ng Familien I Quartal2019 5 5 Sportplatzstr. 131 (BIMA) Wohnungen 7 Wahnheide Sanieru ng überwieg. Familien I Quartal2019 5 5 Raderberger Straße 202 Wohnungen 2 Raderberg Bau offen I Quartal2019 126 126 Zülpicher Str. 290 Wohnungen 3 Sülz Bau überwieg. Familien I Quartal2019 36 36 Dürener Str. 283 Systembauten 3 Lindenthal Planung offen III Quartal2019 54 49 Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Bau überwieg. Familien III Quartal2019 150 135 Im Grund / Pastor-Wolff-Str. Systembauten 5 Niehl Bau üb erwieg. Familien III Quartal2019 150 135 Josef-Kallscheuer-Str. 5, 7 Wohnungen 2 Sürth Bau überwi eg. Familien III Quartal2019 70 70 Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Bau überwieg. Familien III Quartal2019 150 135 Lindweilerweg 117 - Erweiterung Systembauten 5 Longeri ch Planung Familien III Quartal2019 78 70 Neusser Landstr./ Blumenbergsweg Systembauten 6 Fühlin gen Bau überwieg. Familien III Quartal2019 240 120 Schlagbaumsweg 258 a Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Ba u überwieg. Familien III Quartal2019 400 280 Sinnersdorfer Str. Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Planung überwieg. Familien III Quartal2019 240 168 Boltensternstr. 10 a Wohnheime 5 Riehl Sanierung Familie n IV Quartal2019 210 139 Bonner Str. 478-482 (Bonotel) Wohnheime 2 Marienburg Sa nierung Männer IV Quartal2019 140 116 Hardtgenbuscher Kirchweg 117 (BIMA) Wohnungen 8 Ostheim Sanierung Familien IV Quartal2019 5 5 Lahnstraße 7 Wohnungen 2 Rodenkirchen Sanierung Familien IV Quartal2019 2 2 Swisttalstraße 10 Wohnungen 2 Raderthal Sanierung Famili en IV Quartal2019 5 5 1.895 19 23. Bericht Stand 31.12.2018 2.3 Akquise neuer Flächen für Objekte zur Belegung mit Geflüchteten bzw. öffentlich geförderter Wohnungsraum Die Verwaltung prüft laufend freie Grundstücke nach einem umfassenden Kriterienkatalog auf ihre Verwertbarkeit für Zwecke der Unterbringung bzw. zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum. 2.3.1 Vorhalteflächen zur Unterbringung von Geflüch teten Um nach der Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze und Ausschöpfung etwaiger Unterbringungs- bzw. Belegungsreserven auch im Falle einer starken und anhaltenden Steigerung der Zahl der Geflüchteten handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der dauerhaften Flächenakquise nach und nach Vorhalteflächen zu identifizieren und zu bevorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig temporäre Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden können. Die Verwaltung hat im Verlauf des Jahres 2018 primär vier verschiedene Flächen auf ihre jeweilige Eignung zur Bevorratung überprüft. Dabei sind zwei Flächen aufgrund der fehlenden Erschließung ausgeschieden. Derzeit beabsichtigt die Verwaltung – nach Rückbau der aktuell dort bestehenden Aufbauten und bis zu einer abschließenden Entscheidung über ihre weitere Entwicklung – die nachstehend aufgeführten Standorte als Potenzialfläche vorzuhalten: Die Verwaltung wird weiterhin Flächen auf ihre diesbezügliche Eignung prüfen. 2.3.2 Weiterentwicklung des Bestandes und Akquise n euer Flächen im Rahmen des sozial geförderten Wohnungsbaus Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I geprüft, ob leergezogene Standorte sich zur Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln eignen. Hinzu kommen die laufende Prüfung auf freien, stadteigenen Grundstücken sowie die Betrachtung des gesamten Ressourcenbestandes auf notwendige Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben. Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen angemieteter oder errichteter öffentlich geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt: Die Wohnungen werden zu je einem Drittel • an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden Stadtteil, • an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt sowie • an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, vermittelt. 20 23. Bericht Stand 31.12.2018 Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich von der Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. Im Jahr 2018 wurden Planungen für die nachstehenden Bauprojekte mit öffentlichen Fördermitteln aufgenommen bzw. verfolgt: Zudem befinden sich gerade weitere Flächen in der Vorprojektierung bzw. Planungsanbahnung. Die Verwaltung wird nach positiver Prüfung hinsichtlich der grundsätzlichen Machbarkeit in der Folge dann die entsprechenden Planungsbeschlüsse für die politischen Gremien vorbereiten: 2.4 Nutzung neu geschaffener Spielplätze Bei Unterkünften für Geflüchtete wurden für die Kinder der Geflüchteten von der Stadt Köln neue Spielplätze errichtet, um ihnen einen sicheren Platz zum Spielen im Außenbereich zu schaffen, z.B. an den Standorten Haferkamp und Aloys-Boecker-Straße. Derzeit sind weitere Spielplätze unter anderem auf dem Gelände der Standorte Josef- Broicher-Straße, Schlagbaumsweg und Boltensternstraße 10a in Planung oder in Bau. Beim Bau der Spielplätze wird die DIN für öffentliche Spielplätze beachtet und die Spielplätze werden vom Amt für Wohnungswesen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Diese Spielplätze sind grundsätzlich für die umwohnende Bevölkerung geöffnet, werden jedoch nicht zu öffentlichen Spielplätzen deklariert. Eine Widmung als öffentlicher Spielplatz hätte zur Folge, dass das Amt für Wohnungswesen sein Hausrecht verlieren würde. Ohne Hausrecht kann das Amt für Wohnungswesen jedoch nicht mehr seiner besonderen Schutzverpflichtung gegenüber den Untergebrachten nachkommen und z. B. besondere Ruhezeiten gewährleisten. 21 23. Bericht Stand 31.12.2018 Die Verbote aus der Kölner Stadtordnung und die Spiel- und Bolzplatzregeln werden für die Spielplätze bei den Geflüchteten-Unterkünften übernommen. Die grundsätzliche Öffnung der Spielplätze für Anwohner soll zur Integration der Bewohner der jeweiligen Unterkunft beitragen. 2.5 Ressourcen für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder Besondere Bedarfe werden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen u.a. für die besonders schutzbedürftigen alleinreisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern berücksichtigt. Für diese Personengruppe werden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt. In diesem Zusammenhang wurde zum 01.09.2004 in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) ein eigenes Unterbringungsprojekt in Form einer Wohngruppe mit fünf Plätzen für Frauen/ Frauen mit Kindern (zehn Plätze insgesamt) -angegliedert an das Frauenwohnheim Pallenbergstraße- eingerichtet. Seither ist die Zahl alleinreisender Geflüchteter und alleinerziehender Frauen stetig angestiegen, in den Unterbringungseinrichtungen selbst sind sie jedoch weiterhin eine Minderheit (siehe Grafik S. 3). Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für alleinreisende und alleinerziehende Frauen stehen mit Stichtag 31.12.2018 zur Verfügung: Im Wohnprojekt Pallenbergstraße bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen. Das geschützte Wohnprojekt im Stadtteil Seeberg verfügt über eine Zwei-Etagenwohnung mit sechs Zimmern, Küche, Essbereich, Allzweckraum, sanitären Räumen im Erdgeschoss, zwei Duschbereichen mit Toiletten und Waschraum im Keller. Eine weitere Ressource für alleinreisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon , in dem neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen geflüchtete Familien sowie (nicht geflüchtete) andere Mieterinnen und Mietern und minderjährige, männliche geflüchtete Personen untergebracht sind. Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich mit den anderen Frauen eine Küche und Badezimmer. Jede abgeschlossene Unterbringungseinheit wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden. In der Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Familien in Porz finden sich zwei Frauen- Wohngemeinschaften mit jeweils drei Bewohnerinnen auf 65m². Jede Frau nutzt ein eigenes Zimmer, sie teilen sich Küche und Bad. In Sülz stehen 60 Plätze in mobilen Wohneinheiten für alleinreisende bzw. alleinerziehende Frauen auf zwei Etagen zur Verfügung. Am Standort in Rodenkirchen ist einer der sechs abgeschlossenen Baukörper mit mobilen Wohneinheiten ausschließlich für Frauen vorgesehen (44 Plätze). Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd ist ca. zur Hälfte mit alleinreisenden und alleinerziehenden Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen gibt es für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder Etage sanitäre Anlagen. Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten etc. sind fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Anbindung an Ärzte, Psychiater, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort. 22 23. Bericht Stand 31.12.2018 Zum 31.12.2018 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: Standort alleinreisend alleinerziehend Kinder Soll - Plätze Wohnprojekt Pallenbergstraße 1 3 3 10 Seeberg 0 4 8 12 Wohnprojektes St. Pantaleon 10 9 11 25 Porz 2 4 12 18 Sülz 22 8 11 60 Rodenkirchen 5 17 30 44 Altstadt-Süd 14 12 28 97 Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße. In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich alleinreisende und alleinerziehende Frauen untergebracht. In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen ausschließlich für die Unterbringung von geflüchteten Frauen. In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur. Zum 31.12.2018 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: Standort alleinreisend alleinerziehend Kinder Soll - Plätze Notaufnahme Herkulesstr. 16 13 23 nach Bedarf Altstadt-Süd 7 19 52 82 Neustadt-Süd 9 13 15 42 2.6 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete 2018 gab es mehrere Fälle von besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle), die innerhalb des Landes NRW in Unterkünften oft weit entfernt von Köln untergebracht waren, aber explizit eine Umsiedlung nach Köln wünschten. Gründe für diesen Wunsch waren die vorhandene LSBTI-Infrastruktur in Köln (z.B. die städtischen Wohnprojekte für LSBTI-Geflüchtete) aber auch ein eigenes Beratungs- und Unterstützungsangebot (z.B. für das Asylverfahren) für diese Zielgruppe. Da Köln im letzten Jahr die Zuweisungsquote für Geflüchtete bis Juni erfüllt hatte, waren Umverteilungsanträge häufig nicht erfolgreich. Dadurch wird deutlich, wie wichtig eine Ausnahmeregelung bei der Zuweisung für diesen Personenkreis ist. Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den rund 30 Plätzen aus beiden LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden. Bei ehemaligen Geflüchteten, die nicht mehr im Asylverfahren sind, obliegt im Falle der akuten Wohnungslosigkeit die Unterbringung dem Amt für Soziales und Senioren. Auch hier werden die besonderen Bedarfe dieser Gruppe berücksichtigt, wenn diese durch die betroffene Person oder unterstützendes Ehren- oder Hauptamt benannt werden. 23 23. Bericht Stand 31.12.2018 2.7 Barrierefreie und behindertengerechte Ressourcen Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, um niemanden auszuschließen. § 49 Abs. 2 der aktuell rechtskräftigen Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass grundsätzlich in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Die rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären Lösungen wie beispielsweise Mobilen Wohneinheiten und Systembauten kommen bauartbedingt allerdings auch Abweichungen in Betracht. Die DIN 18040-2 bezieht sich hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen. Rollstuhlgerechte Wohnungen gehen über diese Bestimmungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen angepasst). Die Verwaltung hat sich selbst dazu verpflichtet, im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen angemessenen Anteil von Wohnungen zu errichten, die barrierefrei und dazu auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem Personenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, die den persönlichen Bedürfnissen des Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. 2.8 Reaktivierung Reserve Der kurzfristige starke Anstieg von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen aus den Westbalkanstaaten in den Herbst/Wintermonaten 2018/2019 hat es erforderlich gemacht, die im Jahresverlauf 2018 aufgebaute Reserve von leergezogenen Unterbringungsmöglichkeiten teilweise in Anspruch zu nehmen. Notunterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung wie die Standorte Robert-Perthel-Straße, Mathias-Brüggen Straße und die Leichtbauhalle am Standort Butzweilerhofallee mussten in kürzester Zeit reaktiviert und hochgefahren werden. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die kurzfristige Sicherstellung der sozialen Betreuung der neu eröffneten Unterbringungsstandorte durch Träger wie das Deutsche Rote Kreuz und die Diakonie Michaelshoven dar, welche über keine kurzfristig aktivierbare Personalreserven verfügten. Hinzu kam, dass die technische Ausstattung, laufende Reinigung und die Bewachung der Standorte organisiert werden musste. Der hohe Organisationsdruck bezüglich der Unterbringung blieb auch während der Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr bestehen. Dabei soll auch erwähnt werden, dass die extrem kurzfristige Aktivierung leerer Standorte u.a. gelingen konnte, weil auf die gute Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung ebenso wie mit den Trägern vor Ort zurückgegriffen werden konnte. Die Stadt Köln ist mit ihrem Ressourcenmanagement, das die Reservehaltung vorsieht, sehr gut aufgestellt. 2.9 Erwerb von BImA-Objekten Die Bundesamt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BHO). 24 23. Bericht Stand 31.12.2018 Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude von der BImA erworben bzw. angemietet werden. Der Erwerb und die Anmietung sind vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei Änderung der Belegung drohen hohe Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die allgemeine Versorgung mit Wohnraum (z.B. Studenten, Inhaber von WBS, Obdachlose) nicht zur Verfügung. Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten Zustand und werden daher grundsaniert, damit die Qualitätsstandards der Stadt Köln erreicht werden. Diese Grundsanierung bedingt auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine Belegung mit Geflüchteten erfolgen kann. Lediglich die bundeseigenen Objekte Ostmerheimer Straße und Robert-Perthel-Straße, die bereits mit Geflüchteten der Stadt Köln belegt sind/waren, konnten trotz eines entsprechendes Wunsches der Stadt Köln nicht erworben werden. Entsprechende Verhandlungen zwischen der Liegenschaftsverwaltung und der BImA dauern an. Der allgemeine Bauzustand ist gut, allerdings sind die Objekte ausgestattet mit Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsverpflegung, so dass die Einstufung als Notunterkunft erfolgt ist. Die Stadt Köln bemüht sich um einen langfristigen Mietvertrag (mind. zehn Jahre) damit die Investition in einen Umbau zum Wohnheim wirtschaftlich tragbar ist. Die Verhandlungen dazu werden ebenfalls vom Liegenschaftsamt mit der BImA geführt. 2.10 Anmietung konventioneller Bauten Für die Unterbringung Geflüchteter sind von der Stadt Köln konventionelle Bauten sowie auch Container, Systembauten und Leichtbauhallen (teilweise) langfristig angemietet. Die Unterbringung mit Geflüchteten wird in jedem Einzelfall konkret durch die Bauaufsicht genehmigt. 2.11 Ausblick Ziele 2019 Auch für 2019 bleibt wichtigstes Ziel die Verbesserung der Unterbringungsqualität. Insbesondere die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten soll deutlich steigen. Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, wichtigen Schritt zur Integration dar. Mit Stand 31.12.2018 waren außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße 50% der in städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Für 2019 wird eine Steigerung um bis zu 12% angestrebt. Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind: • Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften ( mit Ausnahme der Notaufnahme Herkulesstr.) • sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen Qualitätsstandards • Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw . Anmietung Darüber hinaus wird weiter konsequent die Reduzierung der Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben verfolgt, so dass in 2019 ein Abbau von weiteren ca. 300 Plätzen angestrebt wird. An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2019 festgehalten (siehe Kapitel 2.2.4). 25 23. Bericht Stand 31.12.2018 Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen inkl. erster Ergebnisse erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2019 zum Stand 31.03.2019. 2.12 Finanzen Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung der Geflüchteten bedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die kommunalen Spitzenverbände NRW vertreten. Diese beschlossen eine Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. Im Jahr 2017 sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Aufwendungen in Höhe von rund 196,3 Mio. € entstanden, denen rund 2,2 Mio. € Erträge und eine pauschale Erstattung von rund 50,2 Mio. € nach dem FlüAG gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt bezogen rund 10.080 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die bislang durch das Land NRW in § 4 Abs.2 Satz 1 FlüAG zugebilligte Kostenerstattung i. H. v. 866 € pro Monat und nach dem FlüAG abrechnungsfähiger Person reicht somit bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken. Die Erkenntnisse aus der landesweiten Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten der Kommunen sollen bei der Bemessung des Erstattungssatzes nach dem FlüAG ab 2018 berücksichtigt werden. Auf Basis des vorläufigen Jahresergebnisses 2017 wurden im Mai 2018 die nach Abgabe der vier Quartalsmeldungen der Stadt Köln an IT.NRW zur Kenntnis gelangten Sachverhalte in den Korrekturmeldungen verarbeitet und übermittelt. Zur Ermittlung der Meldedaten wurde das 2016 entwickelte Auswertungstool zur Kostenrechnung im Flüchtlingsmanagement verwendet. Die Auswertungen mussten anhand einer komplexen kostenrechnerischen Struktur weiterverarbeitet werden, um die mit der Erhebung verbundenen Anforderungen zu erfüllen und der vorgegebenen Meldesystematik zu folgen. An dem durch die Kämmerei koordinierten Erhebungsprozess haben das Amt für Wohnungswesen, das Amt für Soziales und Senioren, das Amt für Schulentwicklung und das Gesundheitsamt mitgewirkt. Die Landeserhebung wurde begleitet durch eine stichprobenartige Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW), welche die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Datenmeldungen gewährleisten sollte. Vom 18. Juni bis 26. Juni 2018 wurden die Korrekturmeldungen der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW geprüft. Die Kölner Daten wurden methodisch korrekt erhoben, sind nachvollziehbar und geben die tatsächlich entstandenen Unterbringungskosten wieder. Die pauschale FlüAG-Erstattung soll auf der Grundlage der Erhebung neu berechnet werden und rückwirkend ab dem 01.01.2018 zu einer hinreichenden Finanzierung der Kommunen führen. Das Land NRW ist in der Pflicht, eine sachgerechte Regelung zur auskömmlichen Kostenerstattung der Kommunen zu finden. Diese Neuregelung darf sich allerdings nicht nur auf die Anhebung der pauschalen Erstattung nach dem FlüAG beziehen. Die Diskrepanz zwischen entstandenen Kosten und Erstattung ist nicht nur auf nicht ausreichenden Erstattungssatz pro Geflüchteten zurückzuführen. Darüber hinaus belastet die Leistungsgewährung an Personen mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“ den städtischen Haushalt erheblich. Zum Stand Juli 2018 erhielten in Köln 8.065 Personen Leistungen nach dem AsylLG, von denen rund 65 % nicht nach dem FlüAG erstattungsfähig sind. Die Tendenz ist steigend. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Belastung durch die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Geflüchteten sowie angesichts des Umstandes, dass ein großer Teil dieser Personen faktisch dauerhaft in Deutschland verbleibt, ist ein finanzieller Ausgleich durch Land und Bund dringend erforderlich. Es besteht Reformbedarf über die 26 23. Bericht Stand 31.12.2018 finanzielle Dimension hinaus auch hinsichtlich einer Ausweitung der aktiven Unterstützung der Integration, insbesondere durch Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch zur Auflösung des Missverhältnisses in Bezug auf geduldete Personen bedarf es einer umfangreichen Finanzbeteiligung durch Land und Bund. Entsprechende Forderungen werden durch die kommunalen Spitzenverbände erhoben. 3 Betreuung / Standards / Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.07.2004) sowie auf dieser Basis entwickelter Handlungsstrategien, Unterbringungs- und Handlungskonzepte für spezifische Gruppen u.a. allein reisende Frauen, LSBTI-Geflüchtete und noch zu konzipierenden Maßnahmen wie beispielsweise für allein reisende Männer, multiproblematische Familien etc. 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen Aufgrund der in der Vergangenheit stark angestiegenen Zahl an Geflüchteten wurden die Personalressourcen im Bereich Sozialer Dienst des Amtes für Wohnungswesen erheblich verstärkt und neue Teams mit örtlichen Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und - bezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen. Hier sind insbesondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und die Bezirksjugendämter, verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes und das Kommunale Integrationszentrum. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteuren. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt auch bei der der Erarbeitung von Konzeptionen eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis Mitte 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelt. Die Arbeitsgruppe setzt sich unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen zusammen aus Kölner Flüchtlingsrat e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. U.a. werden Schwerpunkte gelegt auf: • Schutz aller Geflüchteter mit besonderem Augenmer k auf Kinder und vulnerable Geflüchtete • Prävention für jegliche Formen von Gewalt, Sicher heitskonzept • Intervention • Allgemeine Ablaufschemen • Schutzvereinbarungen • Verhaltensregeln für Mitarbeitende sowie Bewohner innen und Bewohner • Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter im Krisen- und Interventionsfall • Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf-/Bera tungsstellen zur Unterstützung Der Konzeptentwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 mit weiteren Expertinnen und Experten wie z.B. Arbeitsgemeinschaft gegen Internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (Agisra) e.V., Zartbitter, Rubicon etc. abgestimmt, bevor das entwickelte 27 23. Bericht Stand 31.12.2018 Manuskript den Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen vorgestellt wird. Nach positivem Votum dieses Gremiums wird das Gewaltschutzkonzept den Fachausschüssen der Stadt Köln vorgelegt. Das Gewaltschutzkonzept für die Kölner Unterbringungseinrichtungen wird Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sein und fortlaufend weiterentwickelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner und vor Ort beteiligte Akteurinnen und Akteure werden in diesen Prozess verbindlich miteinbezogen. Im Rahmen der Prävention empfehlen Fachexperten zum einen die frühzeitige Vermittlung demokratischer Werte, um den Geflüchteten gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zum anderen muss rassistischen und antisemitischen sowie radikalen Strömungen wie extremistischem Salafismus entgegengewirkt werden. Hierzu sollen Strukturen in den Einrichtungen für Geflüchtete optimiert werden, um eine kontinuierliche Arbeit mit den ihnen zu gewährleisten. Ein Bestandteil zur Schaffung dieser verbesserten Strukturen sind Schulungen und Aufklärung von den vor Ort tätigen Fachkräften der Sozialen Arbeit. Neben der Vermittlung demokratischer Werte an die Geflüchteten gilt es auch für Merkmale von Extremismus zu sensibilisieren. Hierzu hat die Verwaltung ein Präventionskonzept für den operativen Bereich der Unterbringung Geflüchteter entwickelt. Dieses Konzept zielt auf die Schulung der Fachkräfte der Sozialen Arbeit ab. Dabei sind die Geflüchteten vorrangige Zielgruppe im Bereich Demokratieförderung. In Planung für 2019 ist hierzu ein Modellprojekt „Bewohnerbeirat“ an einem größeren, trägergeführten Standort. Zur Erarbeitung von Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und Betreuung Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen, hat sich bereits in 2017 beginnend eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltung, freien Trägern und Initiativen, zusammengefunden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind sowohl struktureller, organisatorischer als auch finanzieller Art. Sie ergänzen und konkretisieren das dem Rat vorgelegte Konzept „Mindeststandards“ aus der Ratssitzung am 20.12.2016 (0745/2016/1) und setzen für die Zukunft verbindliche Qualitätsstandards bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und stellen daher eine sinnvolle Konkretisierung der Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. 3.2 Betreuungsschlüssel Der Rat hat in der Vorlage Nr. 0544/2017/1 die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels für folgende Objekte beschlossen: • alle errichteten Leichtbauhallen sowie • alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und ei ner Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen. Der sogenannte Betreuungsschlüssel, d.h. die Relation zwischen untergebrachten Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten Betreuungsträgern, lag im Regelfall bei 1:80. In Objekten, in den Geflüchtete nur eine sehr eingeschränkte Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische Belastung und das Konfliktpotential untereinander dort höher sind. Daher wurde hier der Betreuungsschlüssel in Einrichtungen mit sogenannten „Kojen“ und Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. Leichtbauhallen auf höchstens 1:60 festgelegt. Darüber hinaus wird jedoch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festgehalten. Dieser Beschluss wurde in 2018 abschließend umgesetzt. 28 23. Bericht Stand 31.12.2018 3.3 Stärkung Ehrenamt Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl Engagierter (Einzelpersonen oder Gruppen) bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, Hausaufgabenbetreuung oftmals begleitet von einem Träger an. Innerhalb der Angebote ebenso wie bei den begleitenden Trägern (z.B. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände) ist das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit groß. In mittlerweile ca. 40 überwiegend nachbarschaftlich organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und nicht zuletzt stärken sie die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich deutlich verändert. Bis vor einigen Jahren haben sie Geflüchtete beim Ankommen unterstützt. Mittlerweile haben sie sich vielfach zu einer wichtigen Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und in der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entwickelt. Neben den Flüchtlingsberatungsstellen (Förderung von 5 Stellen durch das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. Die Vernetzung, Koordinierung und der gegenseitige Austausch der Aktiven wird vom Amt für Wohnungswesen u.a. über das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ und über das Projekt „Mentoren/innen für Flüchtlingsfamilien“ gefördert. Mit Ratsbeschluss 0544/2017/1 hat der Rat die Stärkung der Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch die Einrichtung von zusätzlich je einer 0,5-Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen, beschlossen. Durch Personalwechsel sind aktuell die Bezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Kalk und Mülheim unbesetzt. Nachbesetzungen stehen bevor. Weitere Projekte sind: Antirassismusarbeit Die Stadt Köln fördert die Antirassismusarbeit von (Projekt-) Trägern mit aktuell 50.000 € p.a. Die beiden Antidiskriminierungs ‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und Öffentlichkeit gegen Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 63.000 € p.a. städtisch bezuschusst. Projekt „Integrationslotsinnen und ‐ lotsen“ Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster Treff) setzen ca. 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 23.000 € p. a. wieder aufgenommen und ab 2016 um weitere 10.000 erhöht werden. 29 23. Bericht Stand 31.12.2018 Programm KOMM ‐AN NRW Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das Programm KOMM ‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt: I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) In 2019 hat das Land bei KOMM-AN den besonderen Fokus auf die Unterstützung von 16- 27-Jährigen gelegt. Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für 2 Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung. Aus Teil II erhält Köln knapp 400.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ für die A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung C. Förderung von Maßnahmen zur Informations ‐ und Wissensvermittlung D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit, die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen ‐ und Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, Institutionen, Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe weitergeleitet werden. Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln groß. Zunehmend beteiligen sich auch Migrantenorganisationen und Moscheegemeinden an dem Programm. Teil III stärkt die Integrationen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen ‐ und Handlungsfeldern: • Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen • Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemit ismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung • Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen • Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, z.B. Lücken der Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren und zu schließen • Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarb eiterinnen und Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen, Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen Die Notwendigkeit zur Stärkung des Ehrenamtes bildete einen Arbeitsschwerpunkt der vom Amt für Integration und Vielfalt moderierten Arbeitsgruppe. 30 23. Bericht Stand 31.12.2018 Aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen Arbeitskreis-Mitglieder wurden zunächst gemeinsam folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf Stärkung des Ehrenamtes untersucht wurden: • Zugang zu Informationen für das Ehrenamt, • Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt, • Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmö glichkeiten), • Interne Koordination, Organisation der Initiativen , • Externe Koordination / Ansprechpartner für das Ehr enamt, • Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arb eit, • Rolle / Wertschätzung des Ehrenamtes, • Werbung zur Gewinnung neuer ehrenamtlich Tätigen, • Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltun g. Im Ergebnis wurde ein differenziertes Maßnahmenpaket verabschiedet. 3.3.1 Standortbezogen Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf wurden mit Beschluss des Rates vom 11.07.2017 (0544/2017/1) und 19.12.2017 (3499/2017) zusätzliche Stellen bewilligt. Ausschlaggebend sind hierbei die Lage, Größe und Belegung der Einrichtungen. Von den benannten Einrichtungen: • Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle) • Luzerner Weg (0,5 Stelle) • Butzweiler Hof (0,5 Stelle) • Herkulesstraße (0,5 Stelle) • Ringstraße (0,5 Stelle) • Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle) • An den Gelenkbogenhallen (0,25) • Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Stra ße (0,25 Stelle) • Friedrich-Naumann-Straße (0,25 Stelle) • Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 Stelle) • Eygelshovener Straße (0,25 Stelle) • Josef-Broicher-Straße (0,5 Stellen) • Schlagbaumsweg (0,5 Stellen) • Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) • Haferkamp (0,5 Stellen) • Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle) • Neusser Landstraße (0,25 Stelle) wurde die Einrichtung Hardtgenbuscher Kirchweg zum 31.12.2017 geschlossen und im Januar 2019 wieder eröffnet. Von der Besetzung der Stelle im Luzerner Weg wurde abgesehen, da dieses Objekt am 31.07.2018 geschlossen wurde. Die Stellen in den Objekten Butzweilerhofallee, Herkulesstraße, An den Gelenkbogenhallen, Mathias-Brüggen-Straße und Haferkamp wurden durch das DRK als beauftragtem Betreuungsträger besetzt. Die Stellen in der Ringstraße und in der Eygelshovener Straße wurden durch die Diakonie Michaelshoven als beauftragtem Betreuungsträger besetzt. Die Stellen in der Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße wurde durch den Sozialdienst katholischer Männer (SKM) als beauftragtem Betreuungsträger besetzt und die Stelle in der Aloys-Boecker-Straße durch die Johanniter als beauftragtem Betreuungsträger. 31 23. Bericht Stand 31.12.2018 Die Einrichtungen Wilhelm-Schreiber-Straße, Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, Sinnersdorfer Straße und Blumenbergsweg/Neusser Landstraße sind noch nicht in Betrieb, hier werden die Stellen besetzt, wenn die Einrichtungen bezogen werden. 3.3.2 Standortübergreifend Es erfolgt eine Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtlichen durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE- Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen, ab 01.01.2019 sind es 11 halbe Stellen. Hieraus resultieren jährliche Aufwendungen in Höhe von 417.384 € p.a. Folgend die Aufteilung der 11 halben Stellen: Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stel le (bezirksübergreifend) Forum Willkommenskultur 0,5 Stelle (bezirksübergrei fend) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE)/Büro für Bürgerengagement (AWO) 0,5 Stelle (für den Stadtbezirk. Porz) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE)/Kölner Freiwilligenagentur 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE)/ Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) Börse für bürgerschaftliches Engagement 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE)/ Centrum zur nachberuflichen Orientierung (Ceno e.V.) 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) Diakonie 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadt bezirk Innenstadt und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt vereinbart: Forum für Willkommenskultur • Anregung zur Gründung von Willkommensinitiativen • Beratung zur Neugründung von Initiativen • Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher • Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Will kommensinitiativen • Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu ehrenamtlicher Arbeit • Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher • Reflexionsangebote • Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbe it mit Geflüchteten AK Muslimische Flüchtlingsarbeit • Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische Flüchtlingsarbeit • Informationen an die Mitgliedsvereine zu: o bezirklichen und stadtweiten Strukturen, o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder, o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akt eure 32 23. Bericht Stand 31.12.2018 o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den Ressourcen und Bedarfen der Mitgliedsvereine neun bezirklich zugeordnete Träger: • Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweilig en Bezirk • Lotsendienste/ Vermittlung von Ehrenamtlichen in U nterkünfte und standortunabhängige Angebote • Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünft en • Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und N etzwerken • Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Tischen • ggf. Ausrichten von Arbeitskreisen / Runden Tische n im Bezirk in Absprache mit den Bürgerämtern • Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Stru kturen für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit gemeinsam mit Bürgerämtern (BÄ), Interkultureller Dienst (IKD) und des Kommunales Integrationszentrums (KI) • Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfe n der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren. Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit“ tagt laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten, Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen, ein/e Koordinator/in von Aktion Neue Nachbarn und eine Vertretung des Interkulturellen Dienstes der Stadt Köln. Im Juni 2018 haben Forum für Willkommenskultur, Arbeitskreis Muslimische Flüchtlingsarbeit, Arbeitskreis Politik der Willkommensinitiativen und KommunaIes Integrationszentrum eine Veranstaltung für alle Akteure der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit durchgeführt. Das Ziel, sich vor allem auf bezirklicher Ebene kennen zu lernen und Transparenz zu Rollen, Aufgaben und Strukturen der (neuen) Unterstützungsangebote herzustellen und Strukturen und Abläufe zu vereinbaren, wurde erreicht. Die Dokumentation steht als Download zur Verfügung unter: http://ki-koeln.de/assets/final-Dokumentation-Staerkung-der-ehrenamtlichen-Arbeit- Veranstaltung-20.06.201-final-27-09-18.pdf oder Shortlink: https://bit.ly/2Mf8pNZ Im Rahmen der Mitteilung (3477/2017) „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Stärkung standortübergreifende Betreuung und Steuerung Ehrenamtler“ wurden dem Ausschuss für Soziales und Senioren, dem Integrationsrat und weiteren beteiligten Ausschüssen im Dezember 2017 die Ergebnisse vorangegangener Gespräche der Beteiligten vorgestellt. Im Januar 2018 folgte eine weitere Mitteilung (0179/2018) zur „Umsetzung der Mindeststandards“ zu „Standortübergreifende Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten“ an die Bezirksvertretungen und den Integrationsrat. Mit der Vorlage 3841/2018 wurden die städtischen Ratsgremien auch über den Sachstand zu der standortübergreifenden Unterstützung durch Träger informiert. 33 23. Bericht Stand 31.12.2018 3.4 WIKU-Website / administrative Unterstützung Der Rat beauftragte die Verwaltung mit dem Ausbau und der Pflege des digitalen Informationsportals vom Forum für Willkommenskultur (Wiku). Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 laufend bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines Minijobs für diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Web-Präsenz und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Die abrufbaren Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von mittlerweile 88.000 € pro Jahr. Im Jahr 2018 wurden 18 Willkommensinitiativen durch diesen Zuschuss unterstützt. Bislang konnten alle Anträge von Willkommensinitiativen bewilligt werden. Ausdrücklich sollen im Rahmen dieser Zuschüsse ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden. 4. Integration Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft/Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 4.1. Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal bzw. von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. 34 23. Bericht Stand 31.12.2018 4.2. Kinder- und Jugendhilfe Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen und öffnet darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur. 4.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die Aufgabenstellung der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer bundesweit gleichmäßig durch alle Ämter für Kinder, Jugend und Familie übernommen werden. Städte, die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen Zuweisungsquote liegen, nur noch den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von Aufnahmegruppen geschaffen werden. Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. In 2018 baten 450 neu eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer (Vorjahr 495 unbegleitete minderjährige Ausländer) um Inobhutnahme. Davon wurden 263 unbegleitete minderjährige Ausländer an den Landschaftsverband Rheinland zur Verteilung in andere Gemeinden gemeldet. 36 der angemeldeten Jugendlichen konnten nicht mehr zugeteilt werden, weil ihr Aufenthalt nicht mehr bekannt war. 147 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen. Aufgrund von erheblichen Zweifeln an der Altersangabe wurde bei 40 (Vorjahr 38) Heranwachsenden nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme eine Inobhutnahme abgelehnt. Zum 31.12.2018 lag die vom Land NRW festgelegte Unterbringungsquote für unbegleitete minderjährige Ausländer in Köln bei 550. Dem gegenüber standen zu diesem Zeitpunkt 431 minderjährige und 154 junge Volljährige Ausländer, die in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Köln untergebracht und betreut wurden. Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus 40 verschiedenen Herkunftsländern. Die Hauptherkunftsländer waren Guinea (88), Marokko (54), Eritrea (49), Afghanistan (41) und Albanien (40). Weitere 71 unbegleitete minderjährige Ausländer, die bereits anderen Kommunen zugewiesen wurden, hielten sich mit unterschiedlicher Intensivität im Stadtgebiet Köln auf und wurden in Obhut genommen. 4.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe Der Rat der Stadt Köln beauftragte in den Sitzungen vom 16.12.2014 (Dringlichkeitsantrag 1784/2014) und 24.03.2015 (Beschlussvorlage 0425/2015) die Verwaltung, im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien und Zuwanderungsfamilien die bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Für die Einbindung von geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das Regelsystem der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen zusätzliche Finanzressourcen zur Verfügung, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnahmen und Projekte abgerufen werden können. Wesentlich sind hier die Schaffung von 35 23. Bericht Stand 31.12.2018 niederschwelligen Freizeit-, Sport- und Gruppenangeboten sowie bedarfsorientierten Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung der interkulturellen Kompetenzen aller Besucherinnen und Besucher sind bei allen Planungen und Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe Integrationsleistung erbringen. Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch die Kulturrucksackprojekte, die in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt werden, außerdem mit dem Sportamt im Bereich der vereinsungebundenen Sportangebote. Damit Kinder und Jugendliche mit neuerem Flucht- und Zuwanderungshintergrund in die Offene Kinder- und Jugendarbeit eingebunden werden können, sind für das Jahr 2018 insgesamt 109 Anträge von 41 anerkannten Trägern der Jugendhilfe für zusätzliche Integrationsmaßnahmen gestellt worden. Diese wurden von 69 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Für 2019 wurden neue Anträge eingereicht. Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits in den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, wie z.B. Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen und Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Einige der Maßnahmen sind gezielt genderspezifisch für Jungen/junge Männer oder Mädchen/junge Frauen ausgerichtet, um deren spezifischen Bedarfe abdecken zu können. Ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote ist die gezielte Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften für Geflüchtete, aber auch die Wegbegleitung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum jeweiligen Veranstaltungsort. Diese flankierenden Maßnahmen tragen maßgeblich zum Gelingen einer erfolgreichen Teilhabe bei. Für die Weiterqualifizierung des Fachpersonals best eht für 2018/2019 die Möglichkeit an einem Supervision/Coaching-Angebot teilzunehmen. Es werden dazu zwei Gruppen mit jeweils acht Terminen angeboten, in denen im berufl ichen Kontext ein gezielter Austausch zum Themenkomplex „Integration/ Interkulturelle Arbeit“ stattfinden kann. 4.2.3 Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von geflüchteten Familien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der Stadt Köln fließen die Zahlen der (mit ihren Familien) geflüchteten Kinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können, einen Übergang zu ermöglichen, haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden für 2018 laut vorläufiger Maßnahmenplanung des Landesjugendamtes insgesamt für 39 Maßnahmen (Eltern ‐Kind ‐Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder Spielgruppen) mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Mio. € beantragt. Für 2019 wurden bereits 38 Projekte in Höhe von ca. 1,1 Mio. € beantragt und seitens des LVR bewilligt. Bereits weitere ca. 8 Projekte sind derzeit darüber hinaus in Planung und werden voraussichtlich im ersten Quartal 2019 beantragt werden. Nach erster Auswertung in 2018 konnten im Zeitraum Januar bis Juni ca. 400 Kinder in den Projekten betreut werden. Die Zahlen für das zweite Halbjahr 2018 wurden zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch ausgewertet. 36 23. Bericht Stand 31.12.2018 2018 konnten zudem durch das geschaffene Netzwerk der Koordination „Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ ca. 75 Kinder additiv zu der regulären Betreuungsplatzvergabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer Trägerschaft übergeleitet beziehungsweise vermittelt werden. Das Projekt der außerschulischen Betreuung von Kindern Geflüchteter durch ehrenamtliche Patinnen und Paten konnte mittlerweile verstetigt werden. Projektverantwortliche sind die Kölner Freiwilligenagentur und der Kölner Flüchtlingsrat. 4.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstützungsleistungen für Familien innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im Allgemeinen Sozialen Dienst zuständig. Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (Dringlichkeitsantrag 1784/2014) für geflüchtet Kinder und Jugendliche im Bereich der vorschulischen Bildung die bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Der Interkulturelle Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk vorhandenen Einrichtungen. Neben der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im Stadtbezirk, arbeitet der Interkulturelle Dienst mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst und freien Trägern im Bezirk zusammen. Darüber hinaus ist der interkulturelle Dienst in allen relevanten bezirklichen Netzwerkstrukturen, Stadtteilkonferenzen, Runden Tischen und Arbeitskreisen aktiv eingebunden. Der interkulturelle Dienst eruiert aktuelle Bedarfslagen der Zielgruppen der Jugendhilfe, die für die Konzeptionierung und Entwicklung einer entsprechenden Angebotsstruktur in den Wohnheimen und im Stadtbezirk maßgeblich ist. Die intensive Vernetzung des interkulturellen Dienstes zu Kitas, Schulen sowie allen relevanten freien Trägern aus den Bereichen Bildung, Beratung, Jugendhilfe, Gesundheit, Soziales, Kirche und Migrantenselbstorganisationen im Bezirk bietet eine gute Grundlage um inhaltliche, finanzielle und räumliche Ressourcen im Bezirk zu bündeln und bedarfsgerechte Jugendhilfeangebote zur Integration von geflüchteten Familien zu entwickeln. In 2018 war der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier eng zusammen mit den örtlichen Trägern der Wohnheime – Wohnungsamt – Bezirksjugendpflege – sozialen Einrichtungen und freien Trägern aus dem Bezirk sowie Vertretern der Willkommensinitiativen. In enger Kooperation mit den Trägern werden nach Maßgabe der aktuellen Bedarfe Angebote entwickelt und z.T. vor Ort in den Unterkünften für Geflüchtete, z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen, durchgeführt. Ziel aller Angebote ist die Integration in bestehende oder neu konzipierte Regelangebote im Bezirk. Diese reichen aber bisher nicht aus, um den spezifischen Bedarfen der geflüchteten Menschen Rechnung zu tragen. 4.3 Wohnungssituation Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 4.3.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. 37 23. Bericht Stand 31.12.2018 Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesichert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. Mitte 2019 wird eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein monatliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (z.B. neben Anzahl der vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit etc.) Eine städtische Sozialarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das Auszugsmanagement tätig. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeitern im Flüchtlingsbereich und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie koordiniert beispielsweise Anfragen bzgl. Freistellungen, Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteuren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit der GAG. Diese stellt im Jahr circa 100 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. Darüber hinaus wird durch Bauherren wie z.B. die GAG alternativ auch für Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt. In 2018 konnten 144 Wohnungen für insgesamt 426 geflüchtete Menschen durch das Auszugsmanagement vermittelt werden. 4.3.2 Wohnberechtigungsschein Gerade Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können sich auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der sogenannten „Drittelbelegung“ werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind (siehe 2.3.2). Hierzu zählen auch Geflüchtete, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist und die eine Bleiberechtsperspektive haben, aber nicht über die sozialen und finanziellen Mittel verfügen, sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für diesen Personenkreis verfügbar gemacht werden kann. 4.3.3 Wegweiser Wohnen in Köln Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder z.B. zu Rechten und Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“. Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 15 Sprachen über einen QR-Code abrufbar und hilft auch Geflüchteten, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein Köln, städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt. Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/ 38 23. Bericht Stand 31.12.2018 4.4 Arbeitssituation Die Arbeit des Integration Point des Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln ist noch im Jahr 2018 in „sein viertes Jahr gegangen“. Der gemeinsame Integration Point ist die zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von Geflüchteten. Nach zwei Jahren Leistungsbezug gehen Geflüchtete in die Betreuung der regulären Geschäftsbereiche des Jobcenter Köln über. Die Anzahl der Geflüchteten, die mit Stand August 2018 Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, liegt bei 9.566 Menschen. Das sind 534 Menschen (5,9 Prozent) mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der zugehenden Menschen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verringert. Während der größte Teil der Geflüchteten aus Syrien kommt (3.404 im Bestand), ist im Vorjahresvergleich der Bestand von Kundinnen und Kunden aus dem Irak und aus Afghanistan am deutlichsten gestiegen (197 bzw. 184 Menschen). Etwa 28 Prozent sind unter 25 Jahre alt, 4.106 aller Geflüchteten im Kundenbestand sind weiblich (43 Prozent). Der Zuzug weiblicher Personen liegt mit über zehn Prozent Wachstum deutlich höher als bei männlichen Geflüchteten. Dies wirkt sich auch bei der Planung und Ausrichtung von Angeboten zur Arbeitsmarktintegration im Jobcenter aus. Aufgrund unterschiedlicher Rollenbilder der verschiedenen Herkunftsländer und bestimmter Familienstrukturen wird die Integration von weiblichen Geflüchteten zunehmend in den Fokus gerückt. Diese Zielgruppe ist sehr heterogen in Bezug auf Herkunft, Bildung, Sprache, familiärer Situation, Erwerbserfahrung, etc. Die eine Strategie zur Integration gibt es daher nicht. Wichtig ist, ein möglichst flexibles Angebot vorzuhalten, das die Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen unterstützt. Das Jobcenter Köln bietet diesbezüglich ein umfassendes Angebot, welches für alle Frauen zugänglich ist, z.B. • Kölner Erziehende im Aufbruch: Vorbereitung auf d en Arbeitsmarkt • NAVI - Nachhaltige Aktivierung, Vermittlung und I ntegration für Erziehende • Strickleiter I und II – psychosoziale Unterstützu ng • Xenia (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) – (Allein-) Erziehendenprojekt für Migrantinnen, insbesondere psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, mit besonderem Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf • M.I.M.I.K (Vingster Treff) psychosoziale Stabilis ierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf • „Work – First für geflüchtete Frauen“ • „Lebensart“ – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen Zusätzlich bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Talentscouts und die Fachexpertin für Menschen mit Fluchterfahrung Beratung vor Ort in Sprachcafés sowie Elterncafés an. Hierbei geht es insbesondere um Themenfelder wie Wohnen, Gesundheit, Schule, Kinderbetreuung, Angebote des Jobcenter Köln etc. Das Erlernen der deutschen Sprache ist einer der wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Dort wo es sinnvoll ist und passt, werden Sprachförderungen mit anderen Angeboten kombiniert. Im Dezember 2018 waren über beide Rechtskreise betrachtet (SGB II und SGB III) 2.664 Geflüchtete arbeitslos, 7.763 Menschen arbeitsuchend. Im September 2018 sind neben den Sprachförderungen 1.227 Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Köln registriert worden. Der größte Teil entfällt mit 682 Förderungen auf den Bereich der Aktivierung und beruflichen Eingliederung, mit 264 Förderungen auf den Bereich der Berufswahl und Berufsausbildung und mit 122 Förderungen auf die berufliche Weiterbildung. Die Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 64,5 Prozent. Das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit entwickeln das Angebotsportfolio stetig weiter. Die Vernetzung mit unterschiedlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, 39 23. Bericht Stand 31.12.2018 Behörden, Initiativen aber auch anderen Jobcentern und Agenturen für Arbeit führen zu einer weiteren Optimierung der Prozesse. Verbunden mit der guten Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkes – aber auch des regionalen Arbeitsmarktes - steigt die Anzahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit bzw. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zurzeit auch mit stabilen Tendenzen. 4.4.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Der Bund hat die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Mitte 2017 lösten die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, die Sprachkurse vom europäischen Sozialfonds und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (ESF BAMF) ab. Im ESF BAMF Programm gab es spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für Geflüchtete und Bleibeberechtigte, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs hatten und deren Sprachniveau bei A1 lag. Ziele waren berufliche Erstorientierung und das Sprachniveau A2/ B1. Das DeuFö Programm richtet sich nur noch an Menschen, die eine positive Bleibeperspektive haben. Teilnehmen können Personen, die bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben und/ oder bereits Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben und einen Sprachkurs auf dem Eingangsniveau A1 und A2 benötigen. 40 23. Bericht Stand 31.12.2018 Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Angebot der VHS sind die Basismodule B2 und C1 sowie die Spezialmodule B1. Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Spezialmodule in den Bereichen Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe/Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache. Seit September 2017 führt die VHS einen DeuFö-Sprachkurs mit dem Ziel B2 im Rahmen des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wendet sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung und sichern dadurch ihren Aufenthalt für vier Jahre. Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb besuchen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit der Einstiegsqualifizierung einen Sprachkurs in der VHS. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche Ausbildung und den damit verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. Einstiegsqualifizierung plus Sprache wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln, der Regionalagentur Köln, dem Integration Point, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stiftung, der Handwerkskammer (HWK), der Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) Servicestelle durchgeführt. Die Teilnehmenden werden von der VHS und den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet. Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend wird in den Sprachkursen eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. Auf den jeweiligen Zielsprachniveaus werden im Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden die Sprachprüfungen durchgeführt, die Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS-internen Abschlussprüfung. 2018 führte die VHS 25 DeuFö-Kurse durch (19 Basismodule B2, 3 Basismodule C1 und 3 Spezialmodule B1) mit insgesamt 575 Teilnehmenden. Alle Teilnehmende absolvierten nach Kursende eine telc-Zertifikatsprüfung der Sprachniveaus B1, B2 oder C1. 4.4.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Europäisches Sozialfonds ‐Richtlinienprogramm zur basalen Sprachförderung. In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS Sprachkurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den Kursen keine 41 23. Bericht Stand 31.12.2018 Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch den „Integration Point“ der Arbeitsagentur. Im Zeitraum vom September 2017 bis Dezember 2018 wurden 11 Sprachkurse mit insgesamt 200 Teilnehmenden durchgeführt. 4.4.3 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich einmal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt „Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für Willkommensspaziergänge durch die Stadt“ zentral im VHS-Studienhaus am Neumarkt durchgeführt. Die Resonanz war sehr zufriedenstellend. Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und Motivation bildete einen Querschnitt durch die Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des Projekts ist die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, womit Dialog- und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue interkulturelle Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle Qualifizierungsworkshop eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes Interesse an der Fortführung des Projekts. So werden sie auch in 2019 wieder in Begleitung mit den Einführungs-Workshops angeboten. In 2018 fand ebenfalls im Rahmen einer breiten Kooperationspartnerschaft mit der Kölner Freiwilligen Agentur und Willkommensinitiativen rechtsrheinisch eine Informationsmesse statt. Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen meldeten den starken Bedarf an Begegnungen zwischen Geflüchteten und Kölnerinnen und Kölnern. Darüber hinaus ist die Herausforderung bekannt, Menschen zusammenzubringen und über die Möglichkeiten des Engagements kompakt und greifbar zu informieren. Die erste Messe, die genau hier ansetzte, war ein Erfolg. Es kamen zu diesem Abend am zentral in Köln-Mülheim gelegenen Wiener Platz über 100 Besucherinnen und Besucher, um sich zu unterhalten und zu informieren. In 2019 soll das Projekt an einem anderen Ort in der Stadt fortgeführt werden. 4.5 Einkommens- und Vermögenssituation Alle Bewohner in städtischen Unterkünften für Geflüchtete werden über das Auszugsmanagement schnellstmöglich in privatrechtlichen Wohnraum oder in ein anderes Mietobjekt des Amtes für Wohnungswesen (öffentlich geförderter Wohnraum) vermittelt. Für Geflüchtete die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu einem Umzug in eine Privatwohnung bzw. eine öffentlich geförderte Wohnung die Härtefallregelung. Diese betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeitsbeginn der Satzung) bzw. ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn diese erst nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Arbeitstätigkeit durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Monate vorzulegen. 42 23. Bericht Stand 31.12.2018 Mit Stichtag 31.12.2018 wurden 421 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich wie folgt auf: genehmigt 288 aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 41 wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 83 Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 6 zurückgezogen 1 Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 1 sonstiger Antrag noch in Prüfung wegen möglicher Aufhebung 1 gesamt 421 4.6 Bildungssituation Die Erfüllung der Schulpflicht stellt für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind (auch nicht in ihrer Muttersprache bzw. der lateinischen Schrift unkundig sind), eine besondere Herausforderung dar. 4.6.1 Vorbereitungsklassen Mit dem Gedanken der Inklusion werden in der Regel in allen Schulformen Vorbereitungsklassen gebildet. In einigen Schulen gibt es mittlerweile bereits mehr als zwei Vorbereitungsklassen. Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln gemeldet sind erfolgt, evtl. nach einer Beratung im kommunalen Integrationszentrum (KI), eine Zuweisung durch das Amt für Schulentwicklung sowie die Schuleingangsuntersuchung. Gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Schulaufsicht hat das ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln ein „Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen; Übergang in eine Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die Bildungskoordinator/innen für Neuzugewanderte werden die drei Institutionen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen unterstützen. Unerlaubt eingereiste Menschen oder solche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer (Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zum Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, weil sie neben der sehr heterogenen persönlichen Bildung oft auch traumatisiert sind. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Der weitere Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist daher unabdingbar. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, Schulaufsicht und Schulträger unterstützt (siehe auch 4.2 und 4.4). Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen. 43 23. Bericht Stand 31.12.2018 Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 31.12.2018: Gesamt 178 Vorbereitungsklassen, davon entfallen auf die Primarstufe 76 Vorbereitungsklassen und rd. 600 Plätze in Einzelintegration und auf die Sekundar - stufe I 102 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und Sülz) 790 Zuweisungen erfolgten für sog. Wechsler während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen (01.08.2017 bis 01.08.2018), die aufgrund von Umzügen oder dem Wechsel von Primar- in Sekundarstufe I u. ä. Gründen notwendig wurden. Davon entfallen 310 auf den Primar ‐ und 480 auf den Sekundarbereich. Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder in einer Schule mit der Möglichkeit der pädagogischen Einzelintegration. Die derzeit bereits vorhandenen Plätze reichen ‐ unter Berücksichtigung der aktuellen Zuzugszahlen ‐ voraussichtlich noch bis zu den Sommerferien 2019 aus. Gegebenenfalls werden bedarfsgerecht weitere Klassen eingerichtet oder geschlossen. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht, da diese die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen Vorbereitungsklassen stellen müssen. Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren gesunken. Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt ca. 2.000 Plätze. Davon entfallen 1.220 auf den Sekundarstufe I‐Bereich und 980 Plätze auf den Primarbereich. Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. Um dies sicherzustellen, war und ist es erforderlich, dass an Schulen zum Teil vorübergehend Fach ‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten im Bestand vorhanden sind. Unabhängig von dieser Entwicklung wurden alle rund 270 städtischen Schulgebäude nochmals auf letzte Raumreserven hin überprüft, um auf künftige Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Im Bereich der Sekundarstufe II wurden im Schuljahr 2017/18 ca. 850 Jugendliche in 53 Internationalen Förderklassen (IFK) und in „Fit Für Mehr“ Klassen (FFM) an Berufskollegs beschult. Das Schulangebot differenziert sich in 30 Internationale Förderklassen mit unterschiedlichen Niveaustufen, zwölf „Fit Für Mehr“- Klassen, fünf Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alphabetisierungsbedarf, zwei Internationale Förderklasse, die in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teilzeit betrieben werden, zwei „Fit Für Mehr“ Klassen für Junge Erwachsenen (über 18 Jahre) und zwei Klassen im Modellprojekt „18/25 – Förderzentrum für Flüchtlinge mit Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit“ bei dem junge Volljährige bis 25 in einer zweijährigen „Fit für Mehr“ Klasse einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können. Die Aufnahme in die „Fit für Mehr“-Klassen erfolgt auch unterjährig. Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 wurde erstmals ein Berufsorientierungsangebot in den internationalen Förderklassen, nämlich „Kein Abschluss ohne Anschluss --kompakt“ durchgeführt, das auch im Schuljahr 2018/2019 weitergeführt wird. 44 23. Bericht Stand 31.12.2018 Gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und der Schulaufsicht hat das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln (ZMI) ein „Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen, Übergang in eine Regelklasse, Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren für Neuzugewanderte werden die drei Institutionen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen unterstützen. 4.6.2 Bildungsprojekte Folgende Projekte der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, des kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, sowie der Volkshochschule (VHS) konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: • „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V. • Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln Laufzeit: seit Mai 2014 Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni ‐koeln.de/prompt.html?&L=0 • Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V . Bis April 2019 setzt der Rom e.V. mit Förderung durch den europäischen Sozialfonds (ESF) drei Fachkräfte als „Integrationslotsen“ und Begleiterinnen und Begleiter ein für Kinder und Jugendliche und ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe u.a.. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma ‐ Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an z.B. als Mediatorinnen und Mediatoren, Übersetzerinnen und Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung. Derzeit wird ein Antrag auf Verlängerung der Förderung durch das Land geprüft mit dem Ziel, das Projekt ab 2020 zu verstetigen. • Landesprogramm „Fit für Mehr“ Seit 01.02.2017 können 16 ‐25 Jährige neu Zugewanderte ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse unterjährig jeweils am 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. eines Jahres in „ Fit für Mehr“(FfM) ‐Klassen einsteigen. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer internationalen Förderklasse haben (keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum Schuljahreswechsel in eine internationale Förderklasse übergehen. Für die über 18 ‐ jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus ‐) Bildung oder Beruf. Eine Übersicht über Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte sind hier zu finden: http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf • Einsatz von Sprach ‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach ‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittler vor. Aus dem Integrationsbudget wird seit Ende 2015 jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr gut genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft. • Kulturrucksack NRW Hier werden mehrere Projekte der kulturellen Bildung vom Amt für Schulentwicklung im Rahmen des Landesprogramms gefördert. • Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW • Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und 45 23. Bericht Stand 31.12.2018 Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen Zugang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben. Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1 Lesepartnerschaft zwischen einem Kind und seinem Lesementor bzw. seiner Lesementorin. Seit 2010 bringt die Volkshochschule ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Jugendlichen zusammen. Über 600 aktive Lesementoren und Lesementorinnen treffen sich an 113 Kölner Schulen aller Schulformen in allen Stadtbezirken. Die Volkshochschule Köln bietet regelmäßig Qualifizierungen für Lesementorinnen und Lesementoren an, die sich in Vorbereitungsklassen engagieren möchten. Hier erhalten die Teilnehmenden grundlegende Informationen zu lesen lernen, Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkulturellen Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis. Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, Netzwerk Köln e. V., der Volkshochschule, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). • talentCAMPus In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) hat die Volkshochschule Köln den talentCAMPus für die ersten beiden Wochen der Sommerferien 2018 wiederaufgelegt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und haben das Projekt, ebenso wie viele Ehrenamtlich engagiert unterstützt. 2018 hat sich der talentCAMPus in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche gewandt, die nach wie vor in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind und die auch noch keiner Schule zugewiesen wurden. Ziel war es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen und an Empowerment– Programmen teilhaben zu lassen. 2018 waren rund 230 Kinder und Jugendliche angemeldet, davon mehr als die Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Somalia und Eritrea. 23 parallel laufende Workshops wurden vorgehalten und am 27. Juli 2018 fand eine abwechslungsreiche und dynamische Abschlusspräsentation in der ausrichtenden Schule, der Gesamtschule am Rendsburger Platz, statt. • Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr ‐ und Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte Stigmatisierungs ‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. 4.6.3 Integrationskurse und Deutsch als Fremdsprache Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Diese Angebote werden von 46 23. Bericht Stand 31.12.2018 Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Die Volkshochschule Köln bietet, im Bereich Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache mit jährlich ca. 900 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen. Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: • individuelle Sprachberatung • Alphabetisierungskurse • Kurse in Deutsch als Zweitsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) • allgemeine Integrationskurse die vom BAMF gefördert werden Zum Thema „Deutsch als Zweitsprache“ und „Integrationskurse“ wurden in 2018 815 Kurse bzw. Kursmodule angeboten (2017; 736). Es gab dazu 13.240 Teilnehmerbuchungen (2017; 13.097) und 2.664 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (2017; 2.341). Seit 10 Jahren finden an der VHS Köln monatlich Einbürgerungstests statt. 2018 gab es 1.907 Kandidatinnen und Kandidaten (2017: 1.786). Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration: u.a. für Ausbildung, Studium, Anerkennung von Berufsabschlüssen. In Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. (siehe dazu auch Pkt. 4.4 Arbeitssituation) 1.900 – 2.000 Personen lernen täglich Deutsch an der VHS Köln. 4.7 Gesundheitssituation Es müssen zur Unterbringung Geflüchteter nach wie vor Gemeinschaftsunterkünfte (gemeinschaftliche genutzte Küchen und / oder gemeinschaftlich zu nutzende Sanitäranlagen und / oder Gemeinschaftsaufenthaltsräume) zur Versorgung genutzt werden. Entsprechend der § 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz übernimmt die untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner Bürgerinnen und Bürger dienen. 4.7.1 Infektionsschutz Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit Trägern und Betreibern der Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen etc. (Krankheits- Ausbruchsmanagement). 47 23. Bericht Stand 31.12.2018 Das Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den großen und größeren Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern durch. 4.7.2 Individuelle Versorgung Asylsuchende haben Anspruch auf eine Versorgung im medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es wird aber zunehmend deutlich, dass die Menschen häufig nicht die Wege in das ambulante medizinische Versorgungssystem finden. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. Das ärztliche Team der „Medizin für Geflüchtete“ hat im Rahmen der aufsuchenden fachärztlichen Beratung im Laufe des Jahres 2018 durchschnittlich 35 Personen im Monat (15-59) mit den unterschiedlichsten Erkrankungen beraten, begleitet oder vermittelt. Mit veränderter Unterbringung und reduzierter Belegung in den Unterkünften und der daraus resultierenden Reduzierung des medizinischen Betreuungspersonals wird das Team der „Medizin für Geflüchtete“ immer häufiger von Kliniken und niedergelassenen Ärzten kontaktiert und bei der Betreuung der kranken und/ oder schutzbedürftigen Menschen um Unterstützung gebeten. Mittlerweile hat die Zahl der „Einsatzorte“ deutlich zugenommen, da auch kleinere Unterkünfte bei Bedarf besucht werden. Zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes sind die „Frühen Hilfen“. Sie unterstützen, beraten und begleiten Schwangere sowie Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch junge Schwangere und Mütter unter 23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen wird (nach Möglichkeit) die Unterbringung von Neugeborenen und Wöchnerinnen in den Standorten mit niedrigster Unterbringungsqualität, z.B. Leichtbauhallen vermieden. Gemeinsam mit dem DRK ist ein sog. Starter-Paket (Erstlingsausstattung/Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, Neugeborene und Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit in den Notunterkünften (und nur dort) für diese Personengruppe zur Verfügung. Bis zum Ende des Jahres 2018 standen den schwangeren und frisch entbundenen Frauen in den Flüchtlingsunterkünften noch 2,5 Hebammen, die beim DRK angebunden und vom BAMF und „wir helfen“ finanziert sind, zur Verfügung. Die weitere Finanzierung ist aktuell noch nicht gesichert. Die 2018 eingerichtete Hebammensprechstunde für geflüchtete Frauen in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes musste aufgrund fehlender Perspektiven und Personalengpässen bereits wieder im November 2018 geschlossen werden. Altersverteilung der schwangeren Frauen (184 Schwangere im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2017) 21 48 53 37 19 6 0 10 20 30 40 50 60 bis 21 Jahre 22 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre über 40 Jahre 48 23. Bericht Stand 31.12.2018 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen den Beratungsstellen für Geflüchtete und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen. Der Amtsärztliche Dienst, die Frühen Hilfen und die Medizin für Geflüchtete sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung beantragt wird. Die Gutachtenaufträge werden federführend von dem amtsärztlichen Dienst und dem Team der Flüchtlingsmedizin, je nach Einzelfall unter Hinzuziehung des Kinder ‐ und Jugendärztlichen Dienstes bzw. der Kinder ‐ und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle (KJP) und des Sozialpsychiatrischen Dienstes, bearbeitet. Durch die Steigerung der Unterbringungsqualität (siehe 1.3) ist ein deutlicher Rückgang der Begutachtungsaufträge über die medizinische Erforderlichkeit der Veränderung der Wohnsituation zu verzeichnen. 4.7.4 Wiederaufnahme der ärztlichen Sprechstunden in den großen Notunterkünften Im Herbst 2017 konnten die ärztlichen Sprechstunden in den Notaufnahmen und Leichtbauhallen beendet werden, da es schien, dass ein Großteil der Geflüchteten im Regelsystem angekommen war und auch die Zahlen der Geflüchteten nicht weiter anstiegen. Aufgrund der seit Oktober 2018 steigenden Zahl der Geflüchteten und erheblichen Schwierigkeiten bei der Anbindung dieser Menschen im Regelsystem, wurden diese Sprechstunden Ende November 2018 wieder „reaktiviert“. Aktuell findet regelmäßig eine Sprechstunde pro Woche durch niedergelassene Kinderärzte in der Herkulesstraße statt, weitere niederschwellige Sprechstunden vor Ort in den Einrichtungen sind für die Standorte Mathias-Brüggen-Straße und Butzweilerhofallee geplant. Das Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den Beteiligten (Träger, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO), Berufsverbände der Kinderärzte). 4.7.5 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft: • schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seit eneinsteiger (s.u.) durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst; diese werden mittlerweile durch ein Impfangebot zur Grundimmunisierung ergänzt und mittels Videodolmetscher unterstützt • Aufarbeitung und Bereitstellung von Information üb er Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung • bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote, z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge • Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach- und Kulturm ittler) für den Gesundheitsbereich (z.B. LVR) 4.7.6 Zahngesundheit 2018 (Stand November) wurden in städtischen Notunterkünften vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 333 Kinder regelmäßig zahnärztlich untersucht und bei akutem Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzten weitergeleitet. 49 23. Bericht Stand 31.12.2018 In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung wurden die Kinder im Rahmen der Gruppenprophylaxe betreut. Hier standen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. 2017 wurden 176 Begutachtungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz auf Anfrage des zuständigen Sozialamtes durchgeführt. 4.7.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. Die Durchführung der Seiteneinsteigeruntersuchungen wird seit dem letzten Bericht kontinuierlich fortgeführt. Die aktuelle Entwicklung zeigt einen im Vergleich zu 2014 und 2017 relativ stabilen Bedarf. Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen Förderklassen: 4.7.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her. 2017 wurden insgesamt 84 Kinder und Jugendliche und deren Eltern auf Anfrage aufgesucht und vor Ort in der Unterkunft oder im Gesundheitsamt beraten. Von Januar bis Ende November 2018 wurden 45 Klienten beraten. 4.7.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie Mit der Steigerung der Unterbringungsqualität (siehe 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart) veränderten sich die Fragestellungen an die „multiprofessionelle Clearingfunktion“ im Sozialpsychiatrischen Dienst. In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind inzwischen praktisch alle in Kontakt zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen Förderklassen Stand 07.12.2018 50 23. Bericht Stand 31.12.2018 gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Die Schließung zahlreicher Unterkünfte in 2018 führt zu einer starken Personalfluktuation und dadurch zu einem Wissensverlust beim Betreuungspersonal. Hier geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner die erforderlichen Informationen immer wieder zur Verfügung zu stellen. Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin und zunehmend die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Da aktuell nur noch weniger als 250 Personen eine elektronische Gesundheitskarte der DAK haben, ist die Zahl derjenigen, für die ein Dolmetscher über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden kann, sehr begrenzt. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht jedoch überwiegend nur sehr langsam voran. Mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern wurden fachliche Konzepte für die Unterkünfte mit geringen Qualitätsstandards, in denen aus organisatorischen Gründen Menschen mit ähnlichen Problemlagen zusammen geführt werden, erörtert. Die Ärztinnen und Ärzte der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wenden sich bei psychiatrischen Fragestellungen zur konsiliarischen Beratung an die Fachärztinnen und Fachärzte des Sozialpsychiatrischen Dienstes, insbesondere dann, wenn wegen einer kurz bevorstehenden Verlegung in die Region, der die betroffene Person zugewiesen worden ist, eine Vorstellung in der Ambulanz der zuständigen psychiatrischen Klinik nicht mehr sinnvoll ist. Hier geht es vorwiegend um suchtmedizinische Probleme. Durch die in den letzten Monaten vermehrte Anzahl unerlaubt eingereister Personen und Wiedereröffnung von Unterkünften mit geringeren Qualitätsstandards ergeben sich wieder vermehrt Fragestellungen im Sinne der anfänglichen „multiprofessionellen Clearingfunktion“. 4.7.10 Sexuelle und reproduktive Gesundheit Unter reproduktiver Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden Menschen, ein befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder selbst zu entscheiden. Dazu gehört auch, dass jeder Mensch Zugang zu Informationen über Verhütung, zu sicheren, effektiven und bezahlbaren Verhütungsmitteln, sowie zu Gesundheitsleistungen erhalten soll, die ihn vor sexuellen Krankheiten schützen beziehungsweise diese behandeln. Außerdem soll jede Frau Zugang zu medizinischer Betreuung während Schwangerschaft und Geburt haben. Stand der Umsetzung: Aufgrund einer Förderung des Landes NRW (Beginn November 2016) fanden im Rahmen der aufsuchenden Arbeit Basisschulungen für die pädagogischen und medizinischen Fachkräfte der Unterkünfte statt. Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche Situation von Geflüchteten, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, zu verbessern. Darüber hinaus wird angestrebt, dass Menschen mit Fluchthintergrund noch stärker in das Blickfeld von Schwangeren ‐/ psychosozialen Beratungsstellen genommen werden und dass die Themen rund um sexuelle und reproduktive Gesundheit angemessen in der Arbeit mit Geflüchteten berücksichtigt werden. Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von Abläufen, zum Beispiel die Verringerung der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das Gesundheitsamt stellt die Homepage www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor. Die medizinischen und pädagogischen Fachkräfte vor Ort können die Homepage für die Arbeit vor Ort aktiv nutzen. Weiterhin werden Plakate und Visitenkarten der Homepage zur Verfügung gestellt. So können Menschen mit Fluchthintergrund die Homepage selbst aktiv nutzen um sich gezielt über individuelle Fragen zu informieren. 51 23. Bericht Stand 31.12.2018 Vor Ort werden zudem Kondome als niedrigschwellige Verhütungsmittel ausgegeben. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wichtige Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit an die Hand gegeben (z.B. Broschüren zur Herausgabe an Geflüchtete, Zanzu.de, Ausführliche Beratungsmappen zur reproduktiven und sexuellen Gesundheit, Vernetzungswissen zu anderen Beratungsstellen und Trägern). Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert dokumentiert. Gleichzeitig werden während des Projektes die Bedarfe zur reproduktiven und sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht genutzt werden (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus den Besuchen vor Ort und den Bedürfnissen der Fachkräfte werden in Form von Kurzprotokollen anonymisiert zusammengefasst. Das wurde auch 2018 fortgeführt, da das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. 4.7.11 Psychosoziale Betreuung Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln leistet wertvolle Arbeit für geflüchtete Kölnerinnen und Kölner. Die Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen (Gruppen-) Angeboten und sozialer Beratung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Die Nachfrage kann bei Weitem nicht erfüllt werden, obwohl die städtische Förderung von ca. 37.000 € bis 2014 auf insgesamt ca. 257.000 € in 2019 erhöht wurde. Ein besonderer Aspekt ist die Psychosoziale Versorgung alleinreisender und alleinerziehender Frauen. In den Wohnprojekten haben alleinreisende und alleinerziehende Frauen mit oder ohne Kinder, auf Grund der vorhandenen sehr intensiven sozialarbeiterischen Betreuung, die Chance, ihre schwierige Lebenssituation in einem adäquaten Wohnumfeld zu bewältigen. Die Frauen werden an die Hilfsangebote herangeführt und motiviert, Unterstützung anzunehmen. Ansprechpartnerinnen bleiben in erster Linie das anwesende Fachpersonal, das beratend und unterstützend in den jeweiligen persönlichen Belangen tätig ist (siehe 2.5). Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen Fachdiensten. An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst, Stadtteilmütter u.v.a. ist die Unterstützung von Beratungsstellen wie das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes, Arbeitsgemeinschaft gegen Internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra) e.V., die Internationale Familienberatung der Caritas oder die kontinuierliche Verweisberatung an den „Wendepunkt“ (Frauenberatungsstelle und Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven in Köln Kalk) sehr wertvoll. Daneben gibt es breitgefächerte unterstützende Angebote für Frauen und/ oder Kinder vom tanztherapeutischen Projekt bis hin zu Shiatsu, vom Malkurs bis zum kunsttherapeutischen Projekt. Hervorzuheben ist auch hier der engagierte ehrenamtliche Beistand von der Hausaufgabenbetreuung, der Begleitung im Alltag, über tägliche Sprachkurse bis hin zu intensiver ehrenamtlicher Unterstützung in Form von Patenschaften. Es bleibt aber dennoch festzustellen, dass es insgesamt zu wenige therapeutische Hilfsangebote gibt. Das Zentrum für Folteropfer hat derzeit eine Wartezeit von ein bis zwei Jahren. Auch gibt es zu wenige fremdsprachige niedergelassene Therapeuten. Therapie mithilfe eines Dolmetschers ist wenig effektiv. 52 23. Bericht Stand 31.12.2018 4.7.12 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Seit dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, indem sie Erkrankten den direkten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung eröffnet. Bislang wurden 14.715 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der DAK ‐Gesundheit angemeldet (Stand 18.12.2018). Aktuell werden rund 212 Personen von der DAK betreut. Die übrigen Personen befinden sich nach Ablauf der 15 Monate Grundleistungsbezug im Asylverfahren (dann erhalten sie eine anschließende Gesundheitskarte) oder beziehen nach positivem Abschluss des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Köln; in diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Nachwort Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich! Es gilt die vorhandenen Strukturen auszubauen und zu erweitern. Die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes Beispiel für eine gelingende Kooperation.
Anlage Verteil-Dichte
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23. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2018 Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4. Ist-Belegung 31.12.2018 Anteil IV. Quartal Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetriebe Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 27.877 663 2,38% 0 0 0 255 0 0 279 129 0 0 663 2,38% 1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.607 328 0,85% 0 0 0 271 0 0 25 32 0 0 328 0,85% 1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.270 219 1,20% 0 0 0 125 0 0 0 94 0 0 219 1,20% 1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.610 86 0,30% 0 0 0 0 0 0 62 24 0 0 86 0,30% 1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 404 2,57% 0 0 0 0 221 66 0 117 0 0 404 2,57% 129.108 1.700 1,32% 2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 9.947 51 0,51% 0 0 0 0 0 51 0 0 0 0 51 0,51% 2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.008 120 1,71% 0 120 0 0 0 0 0 0 0 0 120 1,71% 2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.304 12 0,19% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,19% 2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.835 12 0,25% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,25% 2 Rodenkirchen 205 Zollstock 22.925 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.612 182 1,89% 0 0 0 0 0 182 0 0 0 0 182 1,89% 2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.058 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.632 573 3,25% 0 310 0 0 263 0 0 0 0 0 573 3,25% 2 Rodenkirchen 209 Weiß 6.003 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.886 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.547 103 4,04% 0 0 0 0 0 0 0 103 0 0 103 4,04% 2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.060 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.934 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 109.751 1.053 0,96% 3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.677 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 302 Sülz 36.687 33 0,09% 0 0 0 0 33 0 0 0 0 0 33 0,09% 3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.481 16 0,05% 0 0 0 0 0 0 5 11 0 0 16 0,05% 3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.070 111 0,92% 0 0 0 111 0 0 0 0 0 0 111 0,92% 3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.762 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.695 218 1,48% 0 0 0 0 183 0 35 0 0 0 218 1,48% 3 Lindenthal 307 Weiden 17.401 372 2,14% 0 0 0 0 145 0 0 227 0 0 372 2,14% 3 Lindenthal 308 Lövenich 9.106 44 0,48% 0 0 0 0 44 0 0 0 0 0 44 0,48% 3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.238 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 152.117 794 0,52% 4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 37.856 106 0,28% 0 0 0 0 0 0 106 0 0 0 106 0,28% 4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.405 690 2,83% 529 0 0 105 0 0 0 56 0 0 690 2,83% 4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.556 96 0,58% 0 0 0 36 0 0 0 60 0 0 96 0,58% 4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.145 17 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.698 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 10.596 802 7,57% 0 158 526 0 0 118 0 0 0 0 802 7,57% 108.256 1.711 1,58% 5 Nippes 501 Nippes 36.574 250 0,68% 0 0 0 188 0 0 62 0 0 0 250 0,68% 5 Nippes 502 Mauenheim 5.654 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 5 Nippes 503 Riehl 11.945 300 2,51% 0 153 0 0 0 0 147 0 0 0 300 2,51% 5 Nippes 504 Niehl 20.204 139 0,69% 0 0 0 16 0 0 66 57 0 0 139 0,69% 5 Nippes 505 Weidenpesch 14.011 7 0,05% 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 7 0,05% 5 Nippes 506 Longerich 13.724 103 0,75% 0 0 0 34 0 69 0 0 0 0 103 0,75% 5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.809 122 0,77% 0 122 0 0 0 0 0 0 0 0 122 0,77% 117.921 921 0,78% 6 Chorweiler 601 Merkenich 5.756 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 602 Fühlingen 1.996 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 603 Seeberg 11.411 73 0,64% 0 0 0 0 61 0 12 0 0 0 73 0,64% 6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.157 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.442 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 606 Pesch 7.749 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.970 151 2,17% 0 0 0 0 0 151 0 0 0 0 151 2,17% 6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.081 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.229 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.511 54 0,98% 0 0 0 0 54 0 0 0 0 0 54 0,98% 6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.401 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 612 Worringen 10.333 84 0,81% 0 0 0 0 64 0 0 20 0 0 84 0,81% 83.036 362 0,44% 7 Porz 701 Poll 11.461 252 2,20% 0 0 0 0 0 0 0 252 0 0 252 2,20% 7 Porz 702 Westhoven 5.503 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 703 Ensen 7.617 139 1,82% 0 0 0 0 0 139 0 0 0 0 139 1,82% 7 Porz 704 Gremberghoven 3.069 104 3,39% 0 0 0 0 0 0 0 104 0 0 104 3,39% 7 Porz 705 Eil 9.197 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 706 Porz 14.915 79 0,53% 0 0 0 70 0 0 0 9 0 0 79 0,53% 7 Porz 707 Urbach 12.617 25 0,20% 0 0 0 25 0 0 0 0 0 0 25 0,20% 7 Porz 708 Elsdorf 1.713 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 709 Grengel 5.536 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 710 Wahnheide 7.860 128 1,63% 0 0 0 24 0 0 0 104 0 0 128 1,63% 7 Porz 711 Wahn 7.189 88 1,22% 0 0 0 0 0 71 0 17 0 0 88 1,22% 7 Porz 712 Lind 3.515 223 6,34% 0 0 0 0 198 0 0 25 0 0 223 6,34% 7 Porz 713 Libur 1.135 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 714 Zündorf 11.879 94 0,79% 0 0 0 0 0 70 0 24 0 0 94 0,79% 7 Porz 715 Langel 3.480 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 716 Finkenberg 6.984 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 113.670 1.132 1,00% 8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.507 51 0,33% 0 0 0 0 51 0 0 0 0 0 51 0,33% 8 Kalk 802 Kalk 24.063 507 2,11% 0 0 0 248 0 0 0 259 0 0 507 2,11% 8 Kalk 803 Vingst 13.101 87 0,66% 0 0 0 36 0 0 0 51 0 0 87 0,66% 8 Kalk 804 Höhenberg 12.666 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 805 Ostheim 13.631 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 806 Merheim 11.207 277 2,47% 0 129 0 0 0 0 148 0 0 0 277 2,47% 8 Kalk 807 Brück 10.405 188 1,81% 0 0 0 132 0 56 0 0 0 0 188 1,81% 8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.794 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 809 Neubrück 8.998 164 1,82% 0 0 0 0 0 164 0 0 0 0 164 1,82% 121.372 1.274 1,05% 9 Mülheim 901 Mülheim 42.786 576 1,35% 0 0 0 268 0 0 85 223 0 0 576 1,35% 9 Mülheim 902 Buchforst 7.544 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 903 Buchheim 12.932 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 904 Holweide 21.114 31 0,15% 0 0 0 31 0 0 0 0 0 0 31 0,15% 9 Mülheim 905 Dellbrück 21.804 187 0,86% 0 0 0 26 0 0 161 0 0 0 187 0,86% 9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.627 276 1,77% 0 0 0 58 0 0 0 218 0 0 276 1,77% 9 Mülheim 907 Dünnwald 11.758 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 908 Stammheim 8.001 199 2,49% 0 0 0 0 199 0 0 0 0 0 199 2,49% 9 Mülheim 909 Flittard 7.998 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 149.564 1.269 0,85% Summe 1.084.795 10.216 0,94% 529 992 526 2.059 1.516 1.137 1.200 2.257 0 0 10.216 0,94% Einwohner insgesamt am 31.12.2017 Stadtteil Stadtteil Nr. Stadtbezirk St. Bez. Nr. Anteil Bezirk Dezember 2018 voraussichtl. Anteil Dezember 2018 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2018 Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2018 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2018 Einwohner Bezirk Reale Belegung Bezirk Dezember 2018 23. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2018 Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4. Zusammenfassung Stadtbezirke Ist-Belegung 31.12.2018 Anteil IV. Quartal Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetriebe Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 129.108 1.700 1,32% 0 0 0 651 221 66 366 396 0 0 1.700 1,32% 2 Rodenkirchen 109.751 1.053 0,96% 0 430 0 0 263 233 0 127 0 0 1.053 0,96% 3 Lindenthal 152.117 794 0,52% 0 0 0 111 405 0 40 238 0 0 794 0,52% 4 Ehrenfeld 108.256 1.711 1,58% 529 158 526 141 0 118 106 133 0 0 1.711 1,58% 5 Nippes 117.921 921 0,78% 0 275 0 238 0 69 282 57 0 0 921 0,78% 6 Chorweiler 83.036 362 0,44% 0 0 0 0 179 151 12 20 0 0 362 0,44% 7 Porz 113.670 1.132 1,00% 0 0 0 119 198 280 0 535 0 0 1.132 1,00% 8 Kalk 121.372 1.274 1,05% 0 129 0 474 51 220 148 310 0 0 1.274 1,05% 9 Mülheim 149.564 1.269 0,85% 0 0 0 325 199 0 246 441 0 0 1.269 0,85% 0 Gesamt 1.084.795 10.216 0,94% 529 992 526 2.059 1.516 1.137 1.200 2.257 0 0 10.216 0,94% Stadtteil Nr. Stadtbezirk St. Bez. Nr. Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten Anteil IV. Quartal 2018 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2018 Einwohner insgesamt am 31.12.2017 Stadtteil Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2018 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2018
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0473/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 07.02.2019 09:00