5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0420/2017 vom 25.08.2017
Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/80/80/1 Vorlagen-Nummer 0420/2017 Freigabedatum 25.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitere Fortführung des Projektes „Win-Win – für Köln“, ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik bis zum 31.12.2019. 2. Er beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung der Aufgabe erforderlichen und bisher bis zum 31.12.2017 befristet eingerichteten Stellen 1 Stelle StOI BGr. A10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD 1 Stelle VB EG 4 TVöD, bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Alternative: Das Programm „Win-Win für Köln“ wird eingestellt. Ab 01.01.2018 wird die Umsetzung der Arbeiten im Krebelshof gestoppt und nicht zu Ende geführt. Die Sanierung des Rheinpark-Cafés wird nicht mehr als kombinierte Qualifizierungs- und Beschäfti- gungsmaßnahme durch die Arbeitsmarktförderung betreut. Die Bauherreneigenschaft wird an das Liegenschaftsamt abgegeben, der Sanierungsverlauf ist dort inhaltlich und zeitlich neu zu planen. Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Liegenschaftsausschuss 19.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen 120.600 € b) Sachaufwendungen etc. 25.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Am 25.09.2008 wurde durch den Rat der Stadt Köln das Programm „Win-Win – für Köln“ beschlossen (DS 3474/2008). Das Programm verfolgt zwei Zielsetzungen: Zum einen die Qualifizierung und Be- schäftigung von arbeitslosen Jugendlichen und/oder älteren Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel der Integration in den ungeförderten Arbeitsmarkt, zum anderen die Sanierung und Wertverbesserung städtischer Gebäude, um diese wieder einer sozial-kulturellen Nutzung zuzuführen. Die Sanierungen im Rahmen der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden von den Beschäftigungsträ- gern des Stadtverschönerungsprogramms durchgeführt. Einzelne Baugewerke, die von dieser Ziel- gruppe nicht ausgeführt werden können, werden mit Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes umgesetzt. Durch mehrere Umstände ist es zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Sanierungs- maßnahmen gekommen. Als Gründe sind hier insbesondere zu nennen: Großer Planungs- und Koordinationsaufwand zwischen dem 1. und 2. Arbeitsmarkt durch die jeweilige Projektleitung Bei der Projektierung nicht erkennbarer, besonders schlechter baulicher Zustand der Objekte Arbeitsmarktpolitische Instrumentenreform und die damit verzögerte Zuweisung von Teilneh- menden an die Beschäftigungsträger Veränderungen in der Bauplanung des Parkcafés im Kölner Rheinpark auf Wunsch des Urhe- berrechtsinhabers mit aufwändigem Abstimmungsbedarf zwischen allen betroffenen Akteuren Folgende Objekte wurden im Rahmen des Programms „Win-Win – für Köln“ bisher saniert und wieder einem sozio-kulturellen Zweck zugeführt: Ehemaliges Jagdhaus im Tierheim in Köln- Dellbrück Schutzhütte im Wildpark Lindenthal Jugendeinrichtung Fort I / Friedenspark 3 Arbeiterunterkunft der Mitarbeitenden des Amtes für Grünflächen im Kölner Rheinpark WC-Anlage in Finkens Garten Des Weiteren werden im derzeitigen Bewilligungszeitraum (31.12.2017) diese weiteren Projekte fertig gestellt: Sanierung der Bottmühle Sanierung des Herrenhauses im Thurner Hof Folgende Projekte befinden sich in der Bau- bzw. Planungsphase: Sanierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark Sanierung des ehemaligen Kuhstalls auf dem Krebelshof Sanierung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark und Wiederinbetriebnahme als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb: In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Sanierung und Revitalisierung des Parkcafés im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ gefasst (DS 2843/2013). Voraussetzung für die Sanierung des Parkcafés war jedoch, dass der Stadt Köln durch die spätere Betreibung als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb keine Folgekosten entstehen und daher vorab ein geeigneter künftiger Betreiber ausgewählt werden musste. Im Anschluss wurde der künftige Betreiber, die heutige Parkcafé GmbH mit den Geschäftsführern Roberto Campione und Frank Tinzmann, durch ein aufwändiges öffentliches Ausschreibungsverfah- ren in enger Abstimmung mit dem Zentralen Vergabeamt in Form eines Interessenbekundungsverfah- rens ausgewählt. Der künftige Betreiber hat ein fundiertes Finanzierungs-, Gastronomie- und Be- triebskonzept vorgelegt. Das Parkcafé wird nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wieder als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb unter Beteiligung von Qualifizierung und Beschäftigung von jugendlichen Arbeits- losen, Langzeitarbeitslosen und/oder Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen betrieben werden. Die der Stadt Köln angebotene Miete wird die Folgekosten, wie Abschreibungen, decken. Im Juli 2015 wurde mit ersten Entkernungsarbeiten am Gebäude begonnen. Auf Grund von Verände- rungswünschen des Urheberrechtsinhabers an den abgestimmten Plänen musste die Sanierungspla- nung in wichtigen Teilen überarbeitet und erneut abgestimmt werden. Insgesamt entstand dadurch eine Bauverzögerung von ca. 16 Monaten. Im Dezember 2016 konnte mit der Schadstoffsanierung begonnen werden. Mit der Fertigstellung der Sanierungs- und Revitalisierungsmaßnahme wird im III. Quartal 2018 gerechnet. Sanierung des ehemaligen Kuhstalls auf dem Krebelshof in Köln-Worringen: Der Wirtschafts- und der Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen vom 26.01.2017 und 13.02.2017 (DS 0067/2017) die Sanierung des ehemaligen Kuhstalls im Krebelshof im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ und dessen Wiederinbetriebnahme als Veranstaltungsraum beschlossen. Der Krebelshof in Köln-Worringen wird von der GUJA gGmbH betrieben, einem Zusammenschluss von drei sozialen Trägern (SKM e.V. Köln, Soziales Zentrum Lino Club e.V. und den Jugendzentren Köln gGmbH), die alle Leistungen im Bereich des SGB VII anbieten und in unterschiedlicher Ausprä- gung und unterschiedlichen Spezialisierungen Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln verwirklichen. Durch die Sanierung des ehemaligen Kuhstalls soll neben einem großen Veranstaltungsraum mit Sanitäranlagen und Theke noch ein weiterer großer Tanzraum nutzbar gemacht werden. Hier soll ein Platz in Köln für jugendrelevante Veranstaltungen und Events aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater geschaffen werden. Der Veranstaltungsraum soll der Kölner Bevölkerung als Veranstal- tungsort für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die hier akquirierten Finanzmittel würden dann von der GUJA gGmbH wieder pädagogische und jugendrelevante Angebote verwendet. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme betragen ca. 501.000 €. Der überwiegende Anteil der auszuführenden Arbeiten wird durch die Beschäftigungsträger des 2. 4 Arbeitsmarktes ausgeführt. Derzeit werden noch entsprechende Angebote eingeholt und Leistungen ausgeschrieben. Der Baubeginn wird im III. Quartal 2017 sein. Mit der Beendigung der Sanierungsmaßnahme und dessen Abwicklung wird im I. Quartal 2019 gerechnet. Finanzierung: Das mit Ratsbeschluss in 2008 bereitgestellte Budget für das Projekt „Win-Win für Köln“ betrug ins- gesamt 4,5 Mio. €. Dem hinzuzurechnen ist auch die Sanierung des Parkcafé (insgesamt 2,72 Mio. €), für die Mittel in Höhe von 2 Mio. € außerhalb von „Win-Win“ bereitgestellt worden sind. Die Sanie- rung erfolgt auch unter Win-Win Bedingungen, so dass diese dem Gesamtprojekt inhaltlich hinzuge- rechnet wird (DS 2843/2013). Mit zahlreichen Ratsbeschlüssen wurden Win-Win-Maßnahmen von rd. 5,35 Mio. € initiiert. Davon sind Maßnahmen mit einem Volumen von 0,67 Mio. € fertig gestellt. In den noch laufenden Projekten sind vom geplanten Kostenrahmen rd. 1,37 Mio. € abgeflossen. Mit dem Abfluss der restlichen Mittel von rd. 3,3 Mio. € wird jeweils mit den Baufortschritten in den Jahren 2017-2019 gerechnet. Planungen für weitere Sanierungen sind in Vorbereitung, jedoch in der Höhe und der zeitlichen Reali- sierbarkeit noch nicht konkretisiert. Unter Berücksichtigung einer Reserve für unerwartete Kostenstei- gerungen in den laufenden Projekten Parkcafé und Krebelshof in Höhe von 500.000 € steht dafür noch ein Volumen von bis zu rd. 650.000 € zur Verfügung. Die Veranschlagung der erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2018 und 2019 erfolgt im Hpl.- Entwurf 2018 im Teilfinanzplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus - in Teilfinanzplanzeile 8 – Auszah- lungen für Baumaßnahmen. Die Umsetzung der laufenden und geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ ist aufgrund des hohen Betreuungs-, Verwaltungs- und Koordinierungsaufwandes nur unter Beibehaltung des zugesetzten Personalbestands bis zum 31.12.2019 möglich. Eine Verlän- gerung der bisher bis zum 31.12.2017 befristeten Stellen: 1 Stelle StOI BGr. A 10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD 1 Stelle VB EG 4 TVöD ist daher dringend erforderlich. Die Personal- und Sachaufwendungen für die beiden Stellen in Höhe von jährlich 146.200 € wurden im Hpl.-Entwurf 2018 und Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen – und 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – berücksichtigt. Die Aufwendungen für das im Projekt „Win-Win für Köln“ eingesetzte Personal kön- nen teilweise über Erträge aus der Aktivierung von Eigenleistungen ausgeglichen werden. Gleichzei- tig wird durch diesen Herstellungsaufwand der Wert der Vermögensgegenstände erhöht. Die auf- wandswirksame Auflösung erfolgt nach der Fertigstellung gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Ursprüngliches Budget „Win-Win für Köln“ 4.500.000 € zzgl. Parkcafé im Rheinpark 2.000.000 € Gesamtvolumen 6.500.000 € Geplante Maßnahmen insgesamt 5.350.000 € Davon bereits abgeschlossen 676.000 € Abgeflossene Mittel bis 31.12.2016 für lfd. Maßnahmen 1.369.000 € Noch weiter umzusetzen 3.305.000 € Mittel für weitere noch zu planende Maßnahmen 650.000 € Insgesamt benötigte Finanzmittel für die Jahre 2017-2019 4.455.000 € 5 Alternative Die Umsetzung der Alternative, der Verzicht auf die Fortsetzung des Programms, führt nicht nur zum Stopp der Arbeiten auf dem Krebelshof, sondern auch zu einem Verzicht auf weitere Überlegungen zur Ertüchtigung dieser Jugend- und Familieneinrichtung in Worringen. Die Sanierung des Parkcafés im Rheinpark kann nur noch mit Unternehmen des Ersten Arbeitsmark- tes nach Durchführung von Vergabeverfahren fortgeführt werden. Dies führt zu einer inhaltlichen und zeitlichen Neuplanung des Sanierungsverlaufes. Es kann zu noch nicht bezifferbaren Kostensteige- rungen kommen. Andernfalls verbleibt das Parkcafé im derzeitigen Baustellen-Zustand und wird nicht wieder nutzbar gemacht. Bisherige Investitionskosten sind verloren. Ein Abbruch der Sanierung wür- de erwartbar zur Folge haben, dass wegen der schon erbrachten Vorleistungen eine schadenser- satzpflichtige Auflösung des Vertrages mit der Betreibergesellschaft notwendig wird. -
Anlage 2 - Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren
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Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 07.09.2017 Anlage 1 zur Vorlagennummer 0420/2017 Gremien: AVR am 18.09.2017 Liegenschaftsausschuss am 19.09.2017 Finanzausschuss am 25.09.2017 Rat am 28.09.2017 In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren bittet SE Frau Lerchner um Beantwortung folgender Fragen für die Sitzungen der nachfolgenden Gremien: 1. Es gebe lediglich noch zwei Projekte in Win-Win, aber gleichzeitig noch das Kommunale Beschäftigungsprogramm. Die Frage sei, ob eine Überführung möglich sei oder ob man wirklich parallel zwei Programme laufen lassen müsse? Sie bitte bei der Beantwortung um Prüfung pro Projekt. 2. Falls eine Überführung nicht möglich sei, bittet sie um Informationen, was nach Auslaufen passieren werde. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Für die beiden Projekte Parkcafe´ und Krebelshof gilt gemeinsam, dass sie bis Ende 2019 abgeschlossen sein sollen. Der Unterschied zwischen beiden Projekten liegt darin, dass das Parkkcafé anschließend auch im Betrieb anteilig als Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme ausgestaltet ist. Der Betrieb ist jedoch keine „Win-Win“ Maßnahme. Das Programm „Win-Win für Köln“ ergänzt als investives Programm die Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung und die Träger des langjährigen Stadtverschönerungsprogramms zur Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen (konsumtive Mittel). Daher wird beides im Regelfall auch gemeinsam benannt („Stadtverschönerungsprogramm/Win-Win“). Die Teilnehmenden werden sowohl in Win-Win Projekten, als auch in Projekten des Stadtverschönerungsprogramms eingesetzt, soweit die individuellen Förderinstrumente der EU, des Bundes und des Landes dies zulassen. Das künftige Kommunale Beschäftigungsgförderprogramm wird aus konsumtiven Mitteln finanziert und ermöglicht die Ergänzung oder den Ersatz von Förderinstrumenten anderer Institutionen wie und Jobcenter und Agentur für Arbeit. Es ist insofern keine Überführung beabsichtigt, aber es wird eine Verknüpfung zwischen den beiden Programmen stattfinden. In den investiven „Win-Win“ Projekten werden dann auch zusätzlich kommunal geförderte Teilnehmende beschäftigt und qualifiziert. Zu 2. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen bis Ende 2019 vollständig in derzeit geplante und vorbereitete Maßnahmen abfließen. Damit endet die Möglichkeit, Projekte durchzuführen, die investive Mittel erfordern. Das Stadtverschönerungsprogramm mit seinen vielfältigen Einzelprojekten, die aus konsumtiven Mitteln finanziert werden, wird in der beschriebenen Verknüpfung zum Kommunalen Beschäftigungsförderprogramm weiter geführt. -
Anlage 1 Auszug Sozial A A vom 07.09.2017
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Anlage 1 Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 07.09.2017 öffentlich 4.9 5. Fortführung von "Win-Win für Köln" - ein kombiniertes Programm der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik zur Wertverbesserung städtischer Gebäude 0420/2017 SE Frau Lerchner merkt an, dass ihre Fraktion zwei Fragen hat und darum bittet, die Beantwortung in die nachfolgenden Gremien mitzugeben. Es gebe lediglich noch zwei Projekte in Win-Win, aber gleichzeitig noch das Kommu- nale Beschäftigungsprogramm. Die Frage sei, ob eine Überführung möglich sei oder ob man wirklich parallel zwei Programme laufen lassen müsse? Sie bitte bei der Be- antwortung um Prüfung pro Projekt. Falls eine Überführung nicht möglich sei, bittet sie um Informationen, was nach Aus- laufen passieren werde. Der Beigeordnete Herr Dr. Rau sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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07.09.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
07.09.2017
TOP 12.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
18.09.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
19.09.2017
TOP 1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
25.09.2017
TOP 12.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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