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2006/0660

Eigenbetrieb Bäder - Zuordnung von Grundstücken

Magistratsvorlage 26.10.2006

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2006/0660

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2006/0660

2752 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat VI 
 
Amt: Kämmerei 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0660 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Eigenbetrieb Bäder - Zuordnung von Grundstücken 
 
Vorlage vom: 26.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die folgenden zum Ausbau des Jugendstilbades benötigten Grundstücke werden an den Eigenbetrieb 
Bäder zu marktüblichen Werten für insgesamt 432.960 Euro entgeltlich übertragen: 
 
Flurstücks-Nr.                          m²                Preis Euro 
584/2                                   138                  33.120 
584/3                                     61                  14.640 
584/5                                   945                226.800 
584/6                                   660                158.400
 
                                                                  432.960 
 
2. Dieser Betrag wird aus der Investitionsrücklage des Eigenbetriebes entnommen bzw. mit den beste-
henden Forderungen des Eigenbetriebes gegen die Stadt Darmstadt verrechnet. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Oktober 2006: 
 
 
 
Im Jahr 2004 wurde das Fernheizwerk am Zentralbad verkauft. Die nunmehr freien Grundstücke des 
Fernheizwerkes werden für die Umgestaltung des Jugendstilbades  
benötigt. 
 
Die steuerliche Zurechnung dieser Grundstücke erfolgt künftig als notwendiges Betriebsvermögen bei 
dem Eigenbetrieb Bäder. 
Die Zurechnung in der Bilanz des Eigenbetriebes kann entweder in Form einer Kapitalrücklage, eines 
Darlehens oder als Erhöhung der Verbindlichkeit (beim Eigenbetrieb) bzw. als Minderung der Forde-
rung gegenüber der Stadt Darmstadt erfolgen. 
 
Die meist verbreitete Zurechnung als Kapitalrücklage bringt weder Vor- noch Nachteile für den Eigen-
betrieb. 
Die Zurechnung als Darlehen ist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden und nicht empfeh-
lenswert. 
 
Die Zurechnung als Erhöhung einer Verbindlichkeit in der Form des Kaufs bzw. einer entgeltlichen 
Überlassung der Grundstücke ermöglicht die Geldauszahlung vom Eigenbetrieb Bäder an die Stadt 
Darmstadt ohne sonst anfallende Steuern. 
 
 
 
Darmstadt, 26. Oktober 2006 
 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

TOP 753 beschließend
TOP 2
TOP 15

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0660
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00