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4072/2022

Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln - Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion (AN/2165/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.12.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 30.01.2023, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3685 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer  22.12.2022 
 4072/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 30.01.2023 
 
Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln  
Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion (AN/2165/2022) 
Zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 
28.11.2022 hat die FDP Fraktion unter o.g. Betreff eine Anfrage gestellt, die wie folgt beantwortet wird: 
 
Frage 1: 
Welche dort auf der städtischen Homepage nicht aufgeführten internen Verfügungen, Dienstvereinba-
rungen, Compliance-Regelungen (o.ä.) gelten darüber hinaus für die Stadtverwaltung Köln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Neben den dort aufgeführten internen Verfügungen, Dienstvereinbarungen bestehen folgende ergän-
zende Regelungen: 
 Bedarfsprüfungsrichtlinie 
 Wertgrenzenregelung für die Vorlage – und Informationspflichten gegenüber dem RPA 
 Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV) – ehemals Vergaberichtlinie 
 Verpflichtungserklärung Externer 
 
 
Frage 2: 
Welche Richtlinien und Verordnungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre angepasst bzw. neu be-
schlossen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Weitere Richtlinien oder Verordnungen wurden nicht beschlossen; folgende Anpassungen stehen bevor: 
 Die Rotationsrichtlinie soll angepasst und aktualisiert werden, diese ist derzeit in der Abstim-
mung.  
 Die Sponsoring-Richtlinie wird in Kürze angepasst neu in Kraft treten.  
 Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung soll Anfang 2023 in den Rat eingebracht wer-
den und anschließend in Kraft treten.  
 
 
Frage 3: 
In welche Risikogruppe (gem. der städtischen Rotationsrichtlinie) wurde der Bereich des Ausländeram-
tes von der Stadtverwaltung eingruppiert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Viele Mitarbeitende, die im Ausländerbereich arbeiten, wurden nach der derzeit gültigen Rotationsrichtli-
nie in die Risikogruppen 4 und 5 eingruppiert.

2 
 
 
Frage 4: 
Unter welchen Bedingungen wird von einer vorgeschriebenen Rotation in einem zuvor als korruptionsge-
fährdend eingestuften Bereich abgesehen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach der Rotationsrichtlinie kann von einer Rotation abgesehen werden. Anstelle der Rotation werden 
dann Alternativmaßnahmen zur Umstrukturierung der Aufgabengebiete geprüft, beziehungsweise es ist 
ggfs. die Revisionsfunktion zu verstärken. Die Anforderungen an die Führungsverantwortung bezie-
hungsweise an die Dienst- und Fachaufsicht (Prüf-/Kontrollverfahren, Transparenz der Entscheidungs-
findung) müssen umso höher ausgeprägt sein, je geringer die Rotationsmöglichkeiten ausfallen. 
 
 
Frage 5: 
Falls im Bereich des Ausländeramtes von einer erforderlichen Rotation abgesehen worden ist, welche 
Maßnahmen zur Kompensation wurden gem. § 12 Absatz 2 Satz 1 KorruptionsbG ergriffen und welche 
Alternativmaßnahmen zur Umstrukturierung der Aufgabengebiete wurden gem. der Rotationsrichtlinie 
geprüft und wie wurde die vorgegebene Revisionsfunktion gestärkt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Bereich des Ausländeramtes wurde aufgrund der beabsichtigten Umstrukturierung sowie der Perso-
nalsituation teilweise von der Rotation abgesehen. Diese wurde durch folgende Maßnahmen kompen-
siert:  
 Vieraugenprinzip 
 Intensivierung der Dienst- und Fachaufsicht sowie Regelung der Unterschriftsbefugnisse. 
 
Zudem ist der Aufbau einer Innenrevision für den Ausländerbereich geplant. Die Umstrukturierung und 
Neuaufstellung des Amtes wie die Situation während der Pandemie haben diesen Prozess allerdings 
verzögert. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4072/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.12.2022
Erstellt
25.11.2022 12:58