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V/0675/2023

Zwischenbericht und Perspektive zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster

Vorlagen 08.11.2023

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 23.11.2023, TOP 8

Anlage A

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Anlage A

2563 Zeichen

Anlage A zur V/0675/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der aktuelle Bearbeitungsstand zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts 
für Münster zur Kenntnis gegeben, für dessen Erstellungsprozess ein Betrag von 40.000 Euro 
politisch beschlossen und im Haushalt 2023 veranschlagt wurde. Es wird zur Kenntnis gegeben, 
dass Ende 2023 die Ergebnisse einer extern beauftragten Bestands- und Potenzialanalyse der 
Musiklandschaft Münsters mit einem Schwerpunkt auf der Freien Musikszene inklusive der Ablei-
tung zentraler Handlungs- und Potenzialfeldern sowie erster Handlungsempfehlungen vorliegen 
wird. Perspektivisch soll darauf im Jahr 2024 eine erneut zu beauftragende zweite Phase erfol-
gen, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen Prozess diskutiert, konkretisiert, 
priorisiert und in – ggf. auch stufenweise aufzubauenden – Förderszenarien definiert und abgebil-
det werden. Das Kulturamt wird die Übertragung der verbliebenen Restmittel in das Haushaltsjahr 
2024 beantragen, um einen Teilbetrag der für die Durchführung der zweiten Phase des Gesamt-
prozesses erforderlichen Finanzierung sicherzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler 
Ausstrahlung entwickeln 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg-
nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia-
log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Ent-
wicklung eines zeitgemäßen Musikförderkonzepts für Münster.

Berichtsvorlage

10230 Zeichen

V/0675/2023 
V/0675/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zwischenbericht und Perspektive zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2023 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt 
„Ein Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 2022 wurde die Kulturverwaltung beauftragt, 
unabhängig von dem Prozess zum Musik-Campus ein Musikförderkonzept für Münster zu entwickeln. 
Für den Prozess der Erstellung wurde ein Betrag von bis zu 40.000 Euro beschlossen und im Haus-
halt 2023 veranschlagt.  
Hintergrund des Antrages war die Feststellung, dass Münster zwar über dezidierte kommunale För-
derkonzepte insbesondere für die Darstellende und die Bildende Kunst etc. verfüge, für den Bereich 
der freien Musikszene allerdings ein deutlicher Nachholbedarf bestehe.  
Laut Antrag soll demnach Ziel dieses Musikentwicklungs- und Förderkonzeptes sein, die Kultursparte 
Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dafür soll ein angemessen finan-
ziertes und strukturiertes Förderkonzept aufgebaut werden, welches bereits existierende Strukturen 
und Szenen bewahrt, sie stärkt, sowie neue Impulse setzt und Möglichkeiten für neue Entwicklungen 
bietet. Ein besonderer Schwerpunkt soll insbesondere auf der „Freien Musikszene“ in Münster liegen. 
Die dabei zu berücksichtigenden Teilziele dieses Musikentwicklungs - und Förderkonzeptes sollen 
sich neben der Stärkung der künstlerischen Qualität (Förderung von innovativen Veranstaltungsrei-
hen, Festivals, Produktionsförderung) auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb sowie der 
Stärkung der (inter -)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit unter Einbezug der freien Mu-
sikszene auch auf die Stärkung der infrastru kturelle Rahmenbedingungen und Strukturen (Spielstät-
ten, Proberäume, Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/  Professionalisierung, Vernetzung 
von Akteur:innen) beziehen.  
Bezüglich der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sollen zudem sinnvolle Kooperationsbezüge 
und ggf. synergetische Ressourcennutzungen mit den in der Stadt ansässigen institutionell geförder-
ten Musik- und Kulturakteur:innen, der Musikhochschule und privaten Initiativen untersucht sowie 
sinnvolle Verbindungen mit Akteur:innen aus der (EU -)Region geprüft we rden. Als weiteres Teilziel 
Kulturamt 
 
10.11.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-4100 
Schnell@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0675/2023 
wurde insgesamt auch die Stärkung des Musikstandortes mit Blick auf Kommunikation, Marketing - 
und Netzwerkaktivitäten aufgeführt.   
Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musikschaffender und ggf. 
vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkonzeptionen aus anderen Kunstsparten sowie 
aus vergleichbaren Kommunen entwickelt werden soll. 
 
2. Empfohlenes Verfahren zur Erstellung eine s Musikentwicklungs- und Förderkonzepts in 
Münster 
Als Ausgangspunkt und wichtige Rahmenbedingung für die Erstellung des  Förderkonzepts musste 
dabei eingangs festgehalten werden, dass es anders als in den anderen Sparten (insbesondere in 
den Sparten Darstellende Kunst und Bildende Kunst) durch das Mit - und Nebeneinander etablierter 
Institutionen wie Musikhochschule, städtisches Symphonieorchester, Westfälische Schule für Musik 
auf der einen Seite sowie einer vielfältigen Freien Musikszen e auf der anderen Seite zwar ein um-
fängliches und komplexes Musikleben in Münster gibt, von dessen tatsächlicher Dichte und Qualität 
es allerdings bislang kein wirklich umfassendes Bild gibt . Es fehlt(e) hier sowohl ein Überblick über 
die verschiedenen Musikakteur:innen der zu differenzierenden Stilrichtungen und Genres, der unter-
schiedlichen Professionalisierungsstufen und kreativ(wirtschaftlichen) Teilszenen als auch der mögli-
chen Bewertungsgrundlagen und -maßstäbe. Dies ist zum einen der an sich größeren Komplexität 
der Sparte Musik und zum anderen der bereits vor Jahren erfolgten Streichungen personeller Res-
sourcen (Musikbeauftragten im Kulturamt) sowie im Jugendamt geschuldet.  
Im Ergebnis der zunächst erfolgten Recherche und Abfrage zu den Erfahrungswerten bzgl. einer er-
folgversprechenden Prozessgestaltung von Musikentwicklungskonzepten  sowie ggf. geeign eter 
Dienstleister:innen, wurde von den befragten externen Fachexpert:innen (anderer Kommunen, Fach-
verbände) bei dieser Ausgangssituation mehrheitlich ein Verfahren empfohlen, welches 
- in einer ersten Phase zunächst eine Bestands - und Potenzialanalyse der Musiklandschaft in 
Münster mit einem Schwerpunkt auf der Freien Musikszene vornimmt und eine erste Ableitung 
von Handlungs- und Potenzialfeldern mit (ersten) Handlungsempfehlungen leistet,  
- gefolgt von einer zweiten Phase, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen 
Prozess diskutiert, weiter konkretisiert, priorisiert und – ggf. in stufenweise aufzubauenden 
Förderszenarien – mit den erforderlichen monetären und nicht-monetären Unterstützungsleis-
tungen unterlegt und abgebildet werden.  
Als Ergebnis der Marktanalyse konnte zudem festgestellt werden, dass es keine auf den Bereich Mu-
sik spezialisierten Dienstleister:innen im Bereich der Kulturentwicklungsplanung gibt, gleich wohl es 
sich unbedingt empfehle, die Beauftragung insbesondere der ersten Phase an das Vorliegen musik-
fachlicher Kenntnisse (Kenntnisse über Teilbranchen und -szenen, musikwirtschaftliche Zusammen-
hänge, Musikfördersystematiken und -konzepte, aktuelle musikfachliche und wissen schaftliche Dis-
kurse) zu binden neben den entsprechenden methodischen Kompetenzen und Erfahrungswerten in 
der Evaluation und mit partizipativen Verfahren. Als weiteres zentrales Kriterium wurde eine profunde 
Kenntnis der lokalen / regionalen Musikakteur:innen identifiziert.  
Vor dem Hintergrund der praxisorientierten Ausrichtung und Ausbildung wurde für die Umsetzung der 
ersten Phase  insbesondere die Hochschule Paderborn mit dem Studiengang Populäre Musik und 
Medienwissenschaften von verschiedensten Seiten in den Fokus gerückt. Letztlich konnte der dort als 
Lehrbeauftragte beschäftigte Niklas Blömeke als Projektleiter gewonnen werden, ergänzt um den mit 
der lokalen Kulturlandschaft vertrauten Journalisten und Musiker Marc -Stefan Andres und Svenja 
Polonji, Studierende des Masterstudiengangs des Theat er- und Orchestermanagements an der 
Hochschule für Darstellende Künste Frankfurt.

- 3 - 
V/0675/2023 
3. Aktueller Bearbeitungsstand und perspektivisches Vorgehen 
Die Ende April 2023 erfolgte Beauftragung zur Erarbeitung der Grundlagen und Leitlinien eines Mu-
sikentwicklungs- und Förderkonzepts umfasste folgende Aufgabenfelder: 
- Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse  
(Wie lässt sich das Musikökosystem Münster beschreiben in Bezug auf Musik -Akteur:innen, 
ihrer Wechselbeziehungen, der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Produk tion und 
Präsentation, der monetären Förderung, Besonderheiten bzw. Alleinstellungsmerkmale?)  
- Evaluation kommunaler Förderstruktur & -politik in Münster  
(im Vergleich mit anderen Sparten und vergleichbaren Städten u.a.) 
- Einschätzungen / Bewertungen des Musikökosystems Münster durch freie Musikakteur:innen 
- Identifikation von Handlungsfeldern und erste Handlungsempfehlungen  
In einem Mixed -Methods-Ansatz, der qualitative und quantitative Methoden miteinander kombiniert, 
erfolgten seitens der Beauftragten ab Juni 2023  
- leitfadengestützte Interviews mit 15 Expert:innen 
- eine Online-Befragung von (freien) Musikakteur:innen, an der sich insgesamt ca. 330 Musikak-
teur:innen aus Münster beteiligt haben 
- eine Auswertung von Förderunterlagen des Kulturamts Münster, nicht-kommunaler Musikför-
derung sowie Förderpraktiken vergleichbarer Städte 
- ein Mapping-Projekt, das Orte, Räume und Einrichtungen in Münster kartografiert und zur Vi-
sualisierung der Musiklandschaft Münsters beiträgt 
- eine Berücksichtigung bereits vorhandener Untersuchungsergebnisse (z.B. der im Jahr 2023 
aktualisierten Proberaumstudie von münsterbandnetz)  
Nach erfolgter Auswertung der äußerst umfänglichen sowohl quantitativen als auch qualitativen Daten 
wird der Kulturverwaltung voraussichtlich Ende November 2023 ein Bericht mit den zentralen Ergeb-
nissen zur Beschreibung des bestehenden Musikökosystems Münsters, seiner Analyse und daraus 
abgeleiteten besonderen Stärken, Herausforderungen und Entwicklungspotenzialen bzw. -
erfordernissen mit identifizierten H andlungsfeldern und ersten Handlungsempfehlungen vorliegen. 
Ggf. ist eine weitere Kondensierung bzw. grafische Aufbereitung erforderlich, so dass die erste Phase 
mit einem verausgabten Budget von ca. 25.000 Euro zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen 
werden kann.  
Während der Auswertung der Ergebnisse und des Abfassens des Berichts hat sich herausgestellt, 
dass eine Herauslösung einzelner Ergebnisbereiche bzw. Handlungsfelder und Handlungsempfeh-
lungen für eine ggf. frühere Präsentation und Kommunikation nach außen nicht zu empfehlen ist, da 
ihre Ableitung aus der Gesamtbetrachtung und im Sinne eines „klugen“ Zusammenspiels zu verste-
hen ist.   
Vorgesehen ist entsprechend, dass die Ergebnisse dieser ersten Phase im Rahmen der sich im 
nächsten Jahr anschließenden zweiten Phase veröffentlicht und für den moderierten Diskussionspro-
zess in geeigneter Weise aufbereitet und nutzbar gemacht werden. Dieser, in seiner Ausgestaltung 
noch näher zu definierende und alsdann zu beauftragende Prozess, soll im ersten Halbjahr 2024 
durchgeführt werden.  
Eine abschließende Aufbereitung der Ergebnisse und Formulierung zu den Zielen, Teilzielen, Ansät-
zen und Maßnahmen des Musikförderkonzepts, der Prioritäten und erforderlichen Ressourcen soll im 
dritten Quartal 2024 vorliegen.

- 4 - 
V/0675/2023 
Das Kulturamt wird die Übertragung der verbliebenen Restmittel in das Haushaltsjahr 2024 beantra-
gen, um einen Teilbetrag der für die Durchführung der zweiten Phase des Gesamtprozesses erforder-
lichen Finanzierung sicherzustellen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Kulturausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0675/2023
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2023
Erstellt
08.11.2023 09:17