V/0675/2023
Zwischenbericht und Perspektive zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0675/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der aktuelle Bearbeitungsstand zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster zur Kenntnis gegeben, für dessen Erstellungsprozess ein Betrag von 40.000 Euro politisch beschlossen und im Haushalt 2023 veranschlagt wurde. Es wird zur Kenntnis gegeben, dass Ende 2023 die Ergebnisse einer extern beauftragten Bestands- und Potenzialanalyse der Musiklandschaft Münsters mit einem Schwerpunkt auf der Freien Musikszene inklusive der Ablei- tung zentraler Handlungs- und Potenzialfeldern sowie erster Handlungsempfehlungen vorliegen wird. Perspektivisch soll darauf im Jahr 2024 eine erneut zu beauftragende zweite Phase erfol- gen, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen Prozess diskutiert, konkretisiert, priorisiert und in – ggf. auch stufenweise aufzubauenden – Förderszenarien definiert und abgebil- det werden. Das Kulturamt wird die Übertragung der verbliebenen Restmittel in das Haushaltsjahr 2024 beantragen, um einen Teilbetrag der für die Durchführung der zweiten Phase des Gesamt- prozesses erforderlichen Finanzierung sicherzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg- nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia- log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Ent- wicklung eines zeitgemäßen Musikförderkonzepts für Münster.
Berichtsvorlage
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V/0675/2023 V/0675/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht und Perspektive zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster Beratungsfolge 23.11.2023 Kulturausschuss Bericht Bericht: 1. Ausgangs- und Beschlusslage Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt „Ein Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 2022 wurde die Kulturverwaltung beauftragt, unabhängig von dem Prozess zum Musik-Campus ein Musikförderkonzept für Münster zu entwickeln. Für den Prozess der Erstellung wurde ein Betrag von bis zu 40.000 Euro beschlossen und im Haus- halt 2023 veranschlagt. Hintergrund des Antrages war die Feststellung, dass Münster zwar über dezidierte kommunale För- derkonzepte insbesondere für die Darstellende und die Bildende Kunst etc. verfüge, für den Bereich der freien Musikszene allerdings ein deutlicher Nachholbedarf bestehe. Laut Antrag soll demnach Ziel dieses Musikentwicklungs- und Förderkonzeptes sein, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dafür soll ein angemessen finan- ziertes und strukturiertes Förderkonzept aufgebaut werden, welches bereits existierende Strukturen und Szenen bewahrt, sie stärkt, sowie neue Impulse setzt und Möglichkeiten für neue Entwicklungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt soll insbesondere auf der „Freien Musikszene“ in Münster liegen. Die dabei zu berücksichtigenden Teilziele dieses Musikentwicklungs - und Förderkonzeptes sollen sich neben der Stärkung der künstlerischen Qualität (Förderung von innovativen Veranstaltungsrei- hen, Festivals, Produktionsförderung) auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb sowie der Stärkung der (inter -)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit unter Einbezug der freien Mu- sikszene auch auf die Stärkung der infrastru kturelle Rahmenbedingungen und Strukturen (Spielstät- ten, Proberäume, Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/ Professionalisierung, Vernetzung von Akteur:innen) beziehen. Bezüglich der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sollen zudem sinnvolle Kooperationsbezüge und ggf. synergetische Ressourcennutzungen mit den in der Stadt ansässigen institutionell geförder- ten Musik- und Kulturakteur:innen, der Musikhochschule und privaten Initiativen untersucht sowie sinnvolle Verbindungen mit Akteur:innen aus der (EU -)Region geprüft we rden. Als weiteres Teilziel Kulturamt 10.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-4100 Schnell@stadt-muenster.de - 2 - V/0675/2023 wurde insgesamt auch die Stärkung des Musikstandortes mit Blick auf Kommunikation, Marketing - und Netzwerkaktivitäten aufgeführt. Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musikschaffender und ggf. vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkonzeptionen aus anderen Kunstsparten sowie aus vergleichbaren Kommunen entwickelt werden soll. 2. Empfohlenes Verfahren zur Erstellung eine s Musikentwicklungs- und Förderkonzepts in Münster Als Ausgangspunkt und wichtige Rahmenbedingung für die Erstellung des Förderkonzepts musste dabei eingangs festgehalten werden, dass es anders als in den anderen Sparten (insbesondere in den Sparten Darstellende Kunst und Bildende Kunst) durch das Mit - und Nebeneinander etablierter Institutionen wie Musikhochschule, städtisches Symphonieorchester, Westfälische Schule für Musik auf der einen Seite sowie einer vielfältigen Freien Musikszen e auf der anderen Seite zwar ein um- fängliches und komplexes Musikleben in Münster gibt, von dessen tatsächlicher Dichte und Qualität es allerdings bislang kein wirklich umfassendes Bild gibt . Es fehlt(e) hier sowohl ein Überblick über die verschiedenen Musikakteur:innen der zu differenzierenden Stilrichtungen und Genres, der unter- schiedlichen Professionalisierungsstufen und kreativ(wirtschaftlichen) Teilszenen als auch der mögli- chen Bewertungsgrundlagen und -maßstäbe. Dies ist zum einen der an sich größeren Komplexität der Sparte Musik und zum anderen der bereits vor Jahren erfolgten Streichungen personeller Res- sourcen (Musikbeauftragten im Kulturamt) sowie im Jugendamt geschuldet. Im Ergebnis der zunächst erfolgten Recherche und Abfrage zu den Erfahrungswerten bzgl. einer er- folgversprechenden Prozessgestaltung von Musikentwicklungskonzepten sowie ggf. geeign eter Dienstleister:innen, wurde von den befragten externen Fachexpert:innen (anderer Kommunen, Fach- verbände) bei dieser Ausgangssituation mehrheitlich ein Verfahren empfohlen, welches - in einer ersten Phase zunächst eine Bestands - und Potenzialanalyse der Musiklandschaft in Münster mit einem Schwerpunkt auf der Freien Musikszene vornimmt und eine erste Ableitung von Handlungs- und Potenzialfeldern mit (ersten) Handlungsempfehlungen leistet, - gefolgt von einer zweiten Phase, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen Prozess diskutiert, weiter konkretisiert, priorisiert und – ggf. in stufenweise aufzubauenden Förderszenarien – mit den erforderlichen monetären und nicht-monetären Unterstützungsleis- tungen unterlegt und abgebildet werden. Als Ergebnis der Marktanalyse konnte zudem festgestellt werden, dass es keine auf den Bereich Mu- sik spezialisierten Dienstleister:innen im Bereich der Kulturentwicklungsplanung gibt, gleich wohl es sich unbedingt empfehle, die Beauftragung insbesondere der ersten Phase an das Vorliegen musik- fachlicher Kenntnisse (Kenntnisse über Teilbranchen und -szenen, musikwirtschaftliche Zusammen- hänge, Musikfördersystematiken und -konzepte, aktuelle musikfachliche und wissen schaftliche Dis- kurse) zu binden neben den entsprechenden methodischen Kompetenzen und Erfahrungswerten in der Evaluation und mit partizipativen Verfahren. Als weiteres zentrales Kriterium wurde eine profunde Kenntnis der lokalen / regionalen Musikakteur:innen identifiziert. Vor dem Hintergrund der praxisorientierten Ausrichtung und Ausbildung wurde für die Umsetzung der ersten Phase insbesondere die Hochschule Paderborn mit dem Studiengang Populäre Musik und Medienwissenschaften von verschiedensten Seiten in den Fokus gerückt. Letztlich konnte der dort als Lehrbeauftragte beschäftigte Niklas Blömeke als Projektleiter gewonnen werden, ergänzt um den mit der lokalen Kulturlandschaft vertrauten Journalisten und Musiker Marc -Stefan Andres und Svenja Polonji, Studierende des Masterstudiengangs des Theat er- und Orchestermanagements an der Hochschule für Darstellende Künste Frankfurt. - 3 - V/0675/2023 3. Aktueller Bearbeitungsstand und perspektivisches Vorgehen Die Ende April 2023 erfolgte Beauftragung zur Erarbeitung der Grundlagen und Leitlinien eines Mu- sikentwicklungs- und Förderkonzepts umfasste folgende Aufgabenfelder: - Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse (Wie lässt sich das Musikökosystem Münster beschreiben in Bezug auf Musik -Akteur:innen, ihrer Wechselbeziehungen, der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Produk tion und Präsentation, der monetären Förderung, Besonderheiten bzw. Alleinstellungsmerkmale?) - Evaluation kommunaler Förderstruktur & -politik in Münster (im Vergleich mit anderen Sparten und vergleichbaren Städten u.a.) - Einschätzungen / Bewertungen des Musikökosystems Münster durch freie Musikakteur:innen - Identifikation von Handlungsfeldern und erste Handlungsempfehlungen In einem Mixed -Methods-Ansatz, der qualitative und quantitative Methoden miteinander kombiniert, erfolgten seitens der Beauftragten ab Juni 2023 - leitfadengestützte Interviews mit 15 Expert:innen - eine Online-Befragung von (freien) Musikakteur:innen, an der sich insgesamt ca. 330 Musikak- teur:innen aus Münster beteiligt haben - eine Auswertung von Förderunterlagen des Kulturamts Münster, nicht-kommunaler Musikför- derung sowie Förderpraktiken vergleichbarer Städte - ein Mapping-Projekt, das Orte, Räume und Einrichtungen in Münster kartografiert und zur Vi- sualisierung der Musiklandschaft Münsters beiträgt - eine Berücksichtigung bereits vorhandener Untersuchungsergebnisse (z.B. der im Jahr 2023 aktualisierten Proberaumstudie von münsterbandnetz) Nach erfolgter Auswertung der äußerst umfänglichen sowohl quantitativen als auch qualitativen Daten wird der Kulturverwaltung voraussichtlich Ende November 2023 ein Bericht mit den zentralen Ergeb- nissen zur Beschreibung des bestehenden Musikökosystems Münsters, seiner Analyse und daraus abgeleiteten besonderen Stärken, Herausforderungen und Entwicklungspotenzialen bzw. - erfordernissen mit identifizierten H andlungsfeldern und ersten Handlungsempfehlungen vorliegen. Ggf. ist eine weitere Kondensierung bzw. grafische Aufbereitung erforderlich, so dass die erste Phase mit einem verausgabten Budget von ca. 25.000 Euro zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen werden kann. Während der Auswertung der Ergebnisse und des Abfassens des Berichts hat sich herausgestellt, dass eine Herauslösung einzelner Ergebnisbereiche bzw. Handlungsfelder und Handlungsempfeh- lungen für eine ggf. frühere Präsentation und Kommunikation nach außen nicht zu empfehlen ist, da ihre Ableitung aus der Gesamtbetrachtung und im Sinne eines „klugen“ Zusammenspiels zu verste- hen ist. Vorgesehen ist entsprechend, dass die Ergebnisse dieser ersten Phase im Rahmen der sich im nächsten Jahr anschließenden zweiten Phase veröffentlicht und für den moderierten Diskussionspro- zess in geeigneter Weise aufbereitet und nutzbar gemacht werden. Dieser, in seiner Ausgestaltung noch näher zu definierende und alsdann zu beauftragende Prozess, soll im ersten Halbjahr 2024 durchgeführt werden. Eine abschließende Aufbereitung der Ergebnisse und Formulierung zu den Zielen, Teilzielen, Ansät- zen und Maßnahmen des Musikförderkonzepts, der Prioritäten und erforderlichen Ressourcen soll im dritten Quartal 2024 vorliegen. - 4 - V/0675/2023 Das Kulturamt wird die Übertragung der verbliebenen Restmittel in das Haushaltsjahr 2024 beantra- gen, um einen Teilbetrag der für die Durchführung der zweiten Phase des Gesamtprozesses erforder- lichen Finanzierung sicherzustellen. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0675/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 08.11.2023 09:17