AN/1102/2023
Änderungsantrag zu Top 1.4, Erforderliche Nachbesserungen in der Trankgasse
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.05.2023 AN/1102/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.05.2023 Änderungsantrag zu Top 1.4, Erforderliche Nachbesserungen in der Trankgasse Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Hammer, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.4 auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2023 zu setzen: Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt 1. das Linksabbiegen aus der Marzellenstraße für Kfz zu unterbinden, gegebenenfalls mit mobilen Modulen. 2. in Abstimmung mit dem Hotel Ernst eine Haltemöglichkeit für Busse zu schaffen, um das Aus – und Einsteigen für Hotelgäste zu ermöglichen ohne die Fahrradstraße zu behindern. 3. die Abflüsse aus den umliegenden Parkhäusern zu optimieren, um eine Überlastung des Gullivertunnels beim Ende von Veranstaltungen zu verhindern und den Rückstau in den umliegenden Parkhäusern zu reduzieren. 4. bei allen von der Verkehrsführung Trankgasse betroffenen Unternehmen eine Be- darfsabfrage durchzuführen und bei der Handwerkskammer und der IHK verfügbare Daten einzubeziehen. Zudem sind die Anweisungen an den Verkehrsdienst zu über- arbeiten, damit zukünftig Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis in Ladezonen par- ken können, ohne ein Bußgeld zu erhalten. - 2 - 5. die geänderte Verkehrsführung an alle relevanten Anbieter von Karten- und Navigati- onssystemen zu melden. 6. das Befahren der zukünftigen Baustelleneinrichtungsfläche durch Kfz zu unterbinden. Dafür sollen in der Unterführung Trankgasse temporäre Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl angebracht werden. Gleichzeitig sollen die Fahrradabstellanla- gen auf der gegenüberliegenden Seite (Haus Deichmann) reduziert werden. 7. durch entsprechende Aufklärungskampagnen die geltenden Verkehrsregelungen für den umgestalteten Bereich zu kommunizieren (insbesondere die Rechts- vor Linksre- gelung). 8. den nun begonnenen intensiven Austausch mit den Anliegern fortzusetzen. Begründung: Durch die Maßnahme auf Trankgasse und Komödienstraße erfährt die Aufenthaltsqualität der Domumgebung eine deutliche Aufwertung und wird dadurch dem Anspruch des Weltkul- turerbes Dom gerecht. Auf einem gemeinsamen Ortstermin mit Verwaltung, Politik und Anlie- gern wurden Verbesserungsmöglichkeiten erörtert, die mit diesem Antrag angegangen wer- den. Nach der neuen Verkehrsregelung ist das Linksabbiegen aus der Marzellenstraße in die Trankgasse für den MIV verboten. Trotz Durchfahrtverboten-Schild, Fahrradpiktogramm und großflächiger Roteinfärbung, konnten aber viele Autos beobachtet werden, die dieses Verbot missachteten und auf den stark frequentierten neuen Zebrastreifen landeten. Da Hinweise allein nicht reichen, muss das Linksabbiegen anders unterbunden werden. Die Zufahrt zum Hotel Ernst ist auch mit der neuen Verkehrsführung gewährleistet, allerdings konnte beobachtet werden, dass Reisebusse nicht in die Hotelvorfahrt passten und deshalb auf der Fahrradstraße hielten. In Absprache mit dem Hotel soll eine ortsnahe Haltefläche für diese Busse eingerichtet und gut auffindbar markiert/ausgeschildert werden, z.B. auf der ab- gesperrten Fläche gegenüber dem Hotel oder an der Bushaltestelle auf der Komödienstraße. Bei Veranstaltungen, z.B. in der Philharmonie, verlassen viele Autos gleichzeitig die umlie- genden Parkhäuser, hierbei wird der Gullivertunnel zum Flaschenhals, deshalb ist zu prüfen, ob durch veränderte Abflüsse aus den Parkhäusern, die Situation im Gullivertunnel ent- schärft werden kann. Auf der Komödienstraße wurde eine fast 100 m lange Ladezone eingerichtet, damit anlie- gende Geschäfte weiterhin ihre Warenverkehre abwickeln können. Mit einem Handwerker- parkausweis sollten Handwerker*innen dort auch parken können, allerdings berichteten Mit- glieder der Kreishandwerkerschaft, dass in der Vergangenheit in solchen Fällen Verwarnun- gen verteilt wurden. Um das in Zukunft zu verhindern, muss der Verkehrsdienst bezüglich der Berechtigungen von Handwerkerparkausweisen geschult werden. Damit die vielen Autofahrer*innen von Außerhalb nicht falsch geleitet werden, müssen die Verkehrsänderungen in die Navigationssysteme übernommen werden. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1102/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 23.05.2023 12:17