0935/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Wirkung und Datenlage des Förderprogramms Familienhäuser
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0935/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Wirkung und Datenlage des Förderprogramms Familienhäuser Frau Kessing erkundigt sich, ob der Verwaltung Daten vorliegen, wie sich die Arbeit der 9 Familienhäuser in Köln auf den dortigen Sozialraum auswirke, auch im Vergleich zu Sozialräu- men ohne dieses Angebot. Sie bittet um Darstellung dieser Daten. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Ausgangssituation: Das Förderprogramm Familienhäuser wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 27.04.2021 für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 beschlossen. Grundlage für das Förderprogramm ist der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 zum “Konzept der sozialraumorien- tierten Hilfsangebote“. Das Modelvorhaben zur sozialräumlichen Vernetzung der Jugendhilfe in den Jahren 2000 bis 2005 im Stadtteil Buchheim war der Beginn der sozialräumlichen Erzie- hungshilfe in Köln. Im Laufe der folgenden Jahre entstanden weitere Einzelprojekte in den Be- zirken Ehrenfeld und Kalk. Alle sieben Projekte wurden anhand gemeinsamer Qualitätsstan- dards in das aktuelle Förderprogramm überführt und ein weiteres Familienhaus in Chorweiler gegründet. Bereits in der Modellprojektphase in den Jahren 2000 bis 2005 wurde der Standort Buchheim auf Grundlage einer Erhebung der Jugendhilfeplanung der Stadt Köln zu den Indika- toren Inanspruchnahme von Erziehungshilfen, Sozialhilfebezug, Einkommenssituation und Ar- beitslosigkeit ausgewählt. Die in den folgenden Jahren ausgewählten Sozialräume weisen eine vergleichsweise hohe Kinderarmutsquote auf. Zudem waren die Kriterien des städtischen Pro- gramms „Lebenswerte Veedel“ für die jeweiligen Standorte in Bickendorf/Ossendorf, Buch- forst/Mülheim-Süd, Buchheim/Holweide, Ostheim/Neubrück, Chorweiler/Seeberg -Nord und Bocklemünd-Mengenich entscheidend. Damit werden die Auswahlkriterien der „Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe“ gerecht, da Jugend- und Sozialverwaltung datenbasiert anhand eines gemeinsamen Rahmenprogramms sozialräumliche Maßnahmen planen. Die Familienhäuser sind konzeptionell darauf ausgerichtet Wechselwirkungen für die Unterstüt- zung von besonders bedürftigen Familien aus Armutsmilieus zu nutzen und die Familien suk- zessive an Angebote der Familienbildung, der Familienberatung und andere Einrichtungen her- anzuführen. Familienhäuser sind als wesentlicher Bestandteil der kommunalen Präventionsket- ten angesehen und bieten Anschlussmöglichkeiten für andere Förderinitiativen. So wird im Rah- men des Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ des MKJFGFI seit dem Jahr 2021 an vier Standorten die sog. Lotsenfunktion angebunden. Hierdurch wurde die „Komm - Struktur“ durch eine „Geh-Struktur“ ergänzt. 2 Folgende Familienhäuser werden derzeit gefördert: Leistungsfähigkeit und Wirkung auf den Sozialraum Ziel der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Es besteht eine enge Ko- operation zwischen dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Träger des Familienhauses. Diese Kooperation wird durch regelmäßige Beiratssitzungen gestärkt. Die Trä- ger sind mit den Regelungen gem. § 36 SGB VIII, dem Kinderschutz sowie den Strukturen der Bezirksjugendämter vertraut und in den betreffenden Sozialräum en nachhaltig vernetzt. Sie verfügen über langjährige Fachexpertise auf dem Gebiet der sozialräumlichen Erziehungshilfe und Gemeinwesenarbeit. Hierdurch wird die Kooperation zwischen ASD und Familienhaus ziel- gerichtet gestaltet und es besteht ein gemeinsames Verständnis von proaktiver Intervention in der Erziehungshilfe. Jedes Familienhaus verfügt über einen Wochenplan, welcher in Abstim- mung mit dem ASD inhaltlich an den Bedarf vor Ort angepasst wird. Durch frühzeitig abge- stimmte Interventionen können Erziehungsfragen und sich anbahnende Krisen niederschwellig und sehr zeitnah bearbeitet werden. Gleichzeitig können Familien, die bereits eine Erziehungs- hilfe in Anspruch nehmen, an die Familienhäuser vermittelt werden. Dies ermöglicht eine adä- quate Hilfeplansteuerung, z.B. auch in der Nachsorge im Anschluss an eine Beendigung einer Erziehungshilfe. So kann die familiäre Resilienz gestärkt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Leistungsbezugs zu reduzieren. Die Auswertung erfolgte auf der Grundlage einer Dokumentenanalyse der jährlichen Sachbe- richte, Protokolle der Beiratssitzungen und Mitteilungen von Stakeholdern. Sie hat ergeben, dass in den bereits etablierten Familienhäusern Familienladen (Mülheim), BuchT (Mülheim), Familienhaus Buchforst (Mülheim), F.i.Z (Ehrenfeld), Familienhaus Ossendorf/Parsival Treff (Ehrenfeld) die Beratungsfälle um 30% angestiegen sind im Vergleich zu den Jahren vor 2021. Überwiegend werden Familienhäuser im Kontext Beratung von Müttern aufgesucht (70%). Zweidrittel der Ratsuchenden eines Familienhauses sind alleinerziehende Frauen. Insbeson- Familienhaus Träger Bezirk Kinderar- muts- quote 2022 Stadtteil Kinderarmuts- quote 2022 Kinderstark – NWR schafft Chancen Familienhaus F.i.Z.- Familie im Zentrum Wir für Pänz Ehrenfeld 18,8 % Bocklemünd/ Mengenich 42,9% Lotsenfunk- tion Familienhaus Ossen- dorfpark/ Parseval SKM Köln Ehrenfeld 18,8 % Bickendorf 22,9% Ossendorf 18,0% Lotsenfunk- tion Familienhaus Chor- weiler SKF Köln Chorweiler 26,3% Chorweiler – Nord 43,8% Familienhaus Neu- brück „Hermann- Hesse-Pänz“ Logo Kalk 34,1% Ostheim 38,2 % Neubrück 40,9 % Lotsenfunk- tion Familienhaus „Buchheimer Treff Neukirchener Erziehungsver- ein Mülheim 30,1% Buchheim 33,4% Familienhaus Buchforst AWO- Der Sommerberg Mülheim 30,1 % Buchheim 33,4% Lotsenfunk- tion Familienhaus „Familienladen Buch- heim“ Diakonisches Werk Köln und Region Mülheim 30,1 % Höhenhaus 25,3% und Dünnwald 33,2% 3 dere während der Corona-Pandemie ergab sich in den Familienhäusern ein höheres Beratungs- aufkommen. In vielen Diensten, Ämtern und anderen Einrichtungen fanden keine Präsenzter- mine statt und es wurde vermehrt auf digitale Kommunikation verwiesen. Die hierdurch entstan- denen Barrieren zu überwinden, erforderte ein hohes Maß an Sprach - sowie Lese-/Schreib- kompetenz. Hier waren die Familienhäuser aufgrund ihrer sozialräumlichen Ausrichtung für viele Familien die erste Anlaufstelle. Der quantitative Beratungsumfang soll exemplarisch am Beispiel Familienladen Buchheim er- läutert werden: im Jahr 2021 besuchten 164 Familien das Familienhaus. Hiervon 61 Familien, die zum ersten Mal das Familienhaus besuchten. Insgesamt fanden 843 Beratungskontakte statt. 486 Beratungskontakte erfolgten zu Themen der Erziehung und Familie. 491 Beratungs- kontakte wurden zu flankierenden Themen (Existenzsicherung, Wohnen, Arbeit), die das Erzie- hungs- und Familiensystem belastet haben, durchgeführt. 75% der Ratsuchenden waren weib- lich, davon 41,5% alleinerziehend. Im konkreten Fall des Familienladen Buchheim zeigt sich ein weiteres Phänomen, welches auf die starke Verankerung im Sozialraum schließen lässt, jedoch auch Bedarfe aus anderen Sozialräumen sichtbar macht. Aufgrund des langjährigen Bestehens des Familienhauses hat sich der Bekanntheitsgrad über Weiterempfehlungen von Familien aus dem Sozialraum an Familien aus anderen Sozialräumen erkennbar erhöht: 61 % der Familien kamen im Jahr 2022 aus dem Nahraum. 39% kamen jedoch aus Sozialräumen anderer Stadt- bezirke (z.B. Porz, Nippes, Kalk). Einen hohen Stellenwert nehmen in allen Familienhäusern mit dem ASD abgestimmte Grup- penangebote ein. Mit den Gruppenangeboten der 7 Familienhäuser konnten im Jahr 2022 dau- erhaft durch den Wochenplan insgesamt 48 Gruppenangebote pro Woche angeboten werden. Diese richtete sich vor allem an die Zielgruppe mit der Altersspanne 3 Monate bis 14 Jahren, wobei die Gruppen für Kleinstkinder ein gutes Drittel hiervon betraf. Flankierend besuchten El- tern Gruppenangebote, wie interkulturelles Elternfrühstück, Elterncafès oder Informationsver- anstaltungen zu Erziehungsthemen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich das Familienhaus Chorweiler und das Familienhaus Hermann-Hesse-Pänz noch in der Etablierungsphase befan- den und daher künftig insgesamt höhere Nutzer*innenzahlen zu erwarten sind. Die Etablierung von Angeboten sieht hierbei auch die enge Kooperation mit anderen Anbietern und Einrichtun- gen im Sozialraum vor, um die Eltern über deren Angebote zu informieren und ggf. Überleitung in deren Angebotsstrukturen zu organisieren und Barrieren abzubauen. Beratung und Gruppenangebote stellen übergreifende Themen für die etablierten Familienhäu- ser dar. Dennoch gibt es sozialraumspezifische Besonderheiten. So engagieren sich im Fami- lienhaus Ossendorf/parsivalTreff kontinuierlich 17 Bürgerinnen und Bürger aus dem Sozialraum ehrenamtlich für das Familienhaus und sind dort regelmäßig an Angeboten beteiligt. Im Fami- lienhaus Buchforst befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Krisenwohnung des Trägers, die 4 durch den ASD zur Vermeidung von Inobhutnahmen genutzt werden kann. Auch hier kommen wichtige Synergieeffekte zum Tragen. Das Familienhaus Buchforst und das Familienhaus Her- mann-Hesse-Pänz in Kalk bieten zudem Angebote der Lernförderung an. Das Familienhaus Chorweiler bietet den Nutzer*innen regelmäßig Kreativangebote und offene Spielangebote. Da- mit ist es gelungen durch diese sehr niederschwelligen Aktivitäten Besucher*innen zu aktiven und zu verbindlichen Nutzer*innen der Angebotspalette des Familienhauses werden zu lassen. Im Familienhaus F.i.Z. in Bocklemünd/Mengenich wird eng mit der Katholischen Erziehungs- und Familienberatungsstelle kooperiert. Im vierzehntägigen Rhythmus finden im Familienhaus vor Ort Beratungszeiten einer pädagogischen Mitarbeiterin der Erziehungs- und Familienbera- tungsstelle statt. Das dortige Gruppenangebot „Zeit für und mit dem Baby“ wird ergänzt durch die wöchentliche Sprechstunde einer Familienkinderkrankenschwester und der Beratung nach Terminvereinbarung für Eltern von Kindern mit chronischer Erkrankung, Beeinträchtigung oder Behinderung. Die Familienhäuser bieten zudem ein nach den Bedarfen im Sozialraum abgestimmtes Ferien- programm an. Dieses wird jährlich in Ergänzung zu bestehenden anderen Diensten und Ein- richtungen geplant. Die Umsetzung der Ferienprogramme sind jedoch abhängig vom Spenden- aufkommen. Die qualitative Wirkung auf den Sozialraum soll exemplarisch anhand der Beschreibung durch einen Kooperationspartner aus der Wohnungswirtschaft veranschaulicht werden. Laut einer Stellungnahme der GAG zum Angebot des Familienhauses BuchT stellt die Einrichtung beson- ders aufgrund ihrer Insellage in der Gronauer Str. einen der wenigen Treffpunkte für Familien dort dar. In der Stellungnahme heißt es, dass es zum Zeitpunkt der Gründung „(…) vor Ort eine unangenehme Anhäufung von gewaltbereiten und gelangweilten Jugendlichen gab, die viel Un- ruhe in der Siedlung gestiftet haben. Das heutige Aufkommen an Beschwerden aller Art, lässt deutlich darauf schließen, dass es auch der wertvollen Arbeit der BuchT zu verdanken ist, dass es kaum Hinweise auf verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche gibt. Wenn uns als GAG auffällt, dass in Familien ‚etwas im Argen liegt‘, dann können wir auf das Angebot der BuchT verweisen und oft können schwierige Lebenssituationen gut gelöst werden.“ Analoge Aussagen von Kooperationspartnern zur Wirkung vor Ort gibt es zum Familienhaus Ossendorfpark/parsi- valTreff. Die Analyse der Kooperationsdichte (Häufigkeit und Intensität der beschriebenen Kooperation) zeigt, dass sich bei den Familienhäusern mit Lotsenfunktion die Kooperation zu wichtigen Sta- keholdern im Sozialraum deutlich erweitert. D.h., die Wirkung des Förderprogramms im Sozial- raum wird durch die Lotsenfunktion signifikant erhöht und von den Akteuren als verstärkender Effekt empfunden. Dies bezieht sich auch auf das mit dem ASD geteilte Wissen über den Sozi- alraum. Der ASD profitiert hierdurch noch stärker vom Wissenstransfer. In den Beiratssitzungen sowie durch die Teilnahme der Mitarbeiter der Familienhäuser in Sozialraumteamsitzungen o- der der gemeinsamen Begehung des Sozialraums wird Wissen ausgetauscht, welche Dynami- ken den Sozialraum aktuell prägen. Diese Art der Wissenserweiterung verbessert die Bera- tungsinhalte im ASD sowie in den Familienhäusern und stellt die bedarfsgerechte Planung von Angeboten sicher. Im Jahr 2023 haben sich die Familienhäuser zudem systematisch unterei- nander vernetzt, um künftig auch neben sozialräumlichen Arbeitskreisen Wissen und Informa- tionen über Gelingensfaktoren des Förderprogramms zu teilen. 5 Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 wurde die sozialräumliche Vernetzung in der Erziehungshilfe nachhaltig im SGB VIII berücksichtigt. Hand- lungsleitende Maxime ist es, die präventive Ausrichtung des Leistungssystems des SGB VIII zu betonen und mit sozialräumlichen Ressourcen kindeswohlgefährdenden Krisensituationen ent- gegen zu wirken. Im Sinne des § 10a Abs. 2 SGB VIII sollen nun mit Eintritt des KJSG junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, zur Wahrnehmung ihrer Rechte explizit Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung sowie Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum erhalten. In den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju- gendämter zu Qualitätsmaßstäben und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII wird ausgeführt: „Für die Erfassung der Situation und für die realistische Zielplanung mit den Adressatinnen und Adressaten ist im Rahmen der Hilfeplanung die Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen unabdingbar. Sowohl die persönlichen Ressourcen und Kompeten- zen, sozialen Beziehungen und materiellen Ressourcen als auch die infrastrukturellen und in- stitutionellen Ressourcen im Sozialraum sind zu erfassen und auch in der Perspektive der Ad- ressatinnen und Adressaten sichtbar zu machen, denn eine Ressource wird erst zur Ressource, wenn sie als solche wahrgenommen und interpretiert wird. Dazu soll auch die Information über Beratung zu vorhandenen Ressourcen und zu Beratungsangeboten im Sozialraum beitragen.“ Weiter heißt es: „Regelangebote der Jugendhilfe, wie Kindertagesstätten und Jugendfreizeit- einrichtungen, aber auch Leistungen außerhalb der Jugendhilfe, die z.B. durch Job -Center, Krankenkassen und Schulen erbracht werden, müssen bei Bedarf schon vor der Gewährung von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB VIII in die Unterstützungsüberlegungen einbezogen bzw. zusätzlich aktiviert werden.“ (2023, S. 36 f) Nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sollen zu- sätzliche sozialräumliche und niederschwellige Angebote als Ressourcen im sozialen Umfeld etabliert werden. Das Förderprogramm Familienhäuser leistet durch die enge Kooperation zwi- schen Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienst und Familienhäusern bereits jetzt einen bewährten Beitrag zu diesem gesetzlichen Auftrag. Daher gilt das Förderprogramm weithin als Best Practice im Rahmen des Vergleichsrings der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für 6 Verwaltungsmanagement). Die Landeshauptstadt Dresden hat das Konzept der Familienhäu- ser modellhaft seit dem Jahr 2022 übernommen. Es ist wesentlicher Bestandteil der dortigen kommunalen Bildungsstrategie. Zusammenfassend ergibt die Datenauswertung, dass Sozialräume mit Familienhaus von fol- genden Vorteilen profitieren: Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0935/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 17:45