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0935/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zur Wirkung und Datenlage des Förderprogramms Familienhäuser

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.03.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.03.2024, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

15996 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 11.03.2024 
 0935/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss 
am 30.01.2024 zur Wirkung und Datenlage des Förderprogramms Familienhäuser 
Frau Kessing erkundigt sich, ob der  Verwaltung Daten vorliegen, wie sich die Arbeit der 9 
Familienhäuser in Köln auf den dortigen Sozialraum auswirke, auch im Vergleich zu Sozialräu-
men ohne dieses Angebot. Sie bittet um Darstellung dieser Daten. 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
 
Ausgangssituation: 
 
Das Förderprogramm Familienhäuser wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 27.04.2021 
für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 beschlossen. Grundlage für das Förderprogramm 
ist der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 zum “Konzept der sozialraumorien-
tierten Hilfsangebote“. Das Modelvorhaben zur sozialräumlichen Vernetzung der Jugendhilfe in 
den Jahren 2000 bis 2005 im Stadtteil Buchheim war der Beginn der sozialräumlichen Erzie-
hungshilfe in Köln. Im Laufe der folgenden Jahre entstanden weitere Einzelprojekte in den Be-
zirken Ehrenfeld und Kalk. Alle sieben Projekte wurden anhand gemeinsamer Qualitätsstan-
dards in das aktuelle Förderprogramm überführt und ein weiteres Familienhaus in Chorweiler 
gegründet. Bereits in der Modellprojektphase in den Jahren 2000 bis 2005 wurde der Standort 
Buchheim auf Grundlage einer Erhebung der Jugendhilfeplanung der Stadt Köln zu den Indika-
toren Inanspruchnahme von Erziehungshilfen, Sozialhilfebezug, Einkommenssituation und Ar-
beitslosigkeit ausgewählt. Die in den folgenden Jahren ausgewählten Sozialräume weisen eine 
vergleichsweise hohe Kinderarmutsquote auf. Zudem waren die Kriterien des städtischen Pro-
gramms „Lebenswerte Veedel“ für die jeweiligen Standorte in Bickendorf/Ossendorf, Buch-
forst/Mülheim-Süd, Buchheim/Holweide, Ostheim/Neubrück, Chorweiler/Seeberg -Nord und 
Bocklemünd-Mengenich entscheidend. Damit werden die Auswahlkriterien der „Optimierung 
der städtischen Fördermittelvergabe“ gerecht, da Jugend- und Sozialverwaltung datenbasiert 
anhand eines gemeinsamen Rahmenprogramms sozialräumliche Maßnahmen planen.  
 
Die Familienhäuser sind konzeptionell darauf ausgerichtet Wechselwirkungen für die Unterstüt-
zung von besonders bedürftigen Familien aus Armutsmilieus zu nutzen und die Familien suk-
zessive an Angebote der Familienbildung, der Familienberatung und andere Einrichtungen her-
anzuführen. Familienhäuser sind als wesentlicher Bestandteil der kommunalen Präventionsket-
ten angesehen und bieten Anschlussmöglichkeiten für andere Förderinitiativen. So wird im Rah-
men des Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ des MKJFGFI seit dem Jahr 
2021 an vier Standorten die sog. Lotsenfunktion angebunden. Hierdurch wurde die „Komm -
Struktur“ durch eine „Geh-Struktur“ ergänzt.

2 
 
Folgende Familienhäuser werden derzeit gefördert: 
 
 
 
Leistungsfähigkeit und Wirkung auf den Sozialraum 
 
Ziel der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig 
zugänglichen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Es besteht eine enge Ko-
operation zwischen dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Träger des 
Familienhauses. Diese Kooperation wird durch regelmäßige Beiratssitzungen gestärkt. Die Trä-
ger sind mit den Regelungen gem. § 36 SGB VIII, dem Kinderschutz sowie den Strukturen der 
Bezirksjugendämter vertraut und in den betreffenden Sozialräum en nachhaltig vernetzt. Sie 
verfügen über langjährige Fachexpertise auf dem Gebiet der sozialräumlichen Erziehungshilfe 
und Gemeinwesenarbeit. Hierdurch wird die Kooperation zwischen ASD und Familienhaus ziel-
gerichtet gestaltet und es besteht ein gemeinsames Verständnis von proaktiver Intervention in 
der Erziehungshilfe. Jedes Familienhaus verfügt über einen Wochenplan, welcher in Abstim-
mung mit dem ASD inhaltlich an den Bedarf vor Ort angepasst wird. Durch frühzeitig abge-
stimmte Interventionen können Erziehungsfragen und sich anbahnende Krisen niederschwellig 
und sehr zeitnah bearbeitet werden. Gleichzeitig können Familien, die bereits eine Erziehungs-
hilfe in Anspruch nehmen, an die Familienhäuser vermittelt werden. Dies ermöglicht eine adä-
quate Hilfeplansteuerung, z.B. auch in der Nachsorge im Anschluss an eine Beendigung einer 
Erziehungshilfe. So kann die familiäre Resilienz gestärkt werden, um die Wahrscheinlichkeit 
eines erneuten Leistungsbezugs zu reduzieren.  
 
Die Auswertung erfolgte auf der Grundlage einer Dokumentenanalyse der jährlichen Sachbe-
richte, Protokolle der Beiratssitzungen und Mitteilungen von Stakeholdern. Sie hat ergeben, 
dass in den bereits etablierten Familienhäusern Familienladen (Mülheim), BuchT (Mülheim), 
Familienhaus Buchforst (Mülheim), F.i.Z (Ehrenfeld), Familienhaus Ossendorf/Parsival Treff 
(Ehrenfeld) die Beratungsfälle um 30% angestiegen sind im Vergleich zu den Jahren vor 2021. 
Überwiegend werden Familienhäuser im Kontext Beratung von Müttern aufgesucht (70%). 
Zweidrittel der Ratsuchenden eines Familienhauses sind alleinerziehende Frauen. Insbeson-
Familienhaus Träger Bezirk  
Kinderar-
muts-
quote  
2022 
Stadtteil 
Kinderarmuts-
quote 2022 
Kinderstark 
– NWR 
schafft 
Chancen   
Familienhaus F.i.Z.- 
Familie im Zentrum 
Wir für Pänz  Ehrenfeld 
18,8 % 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
42,9% 
Lotsenfunk-
tion 
Familienhaus Ossen-
dorfpark/ Parseval 
SKM Köln Ehrenfeld 
18,8 % 
Bickendorf 
22,9%  
Ossendorf 
18,0% 
Lotsenfunk-
tion 
Familienhaus Chor-
weiler 
SKF Köln Chorweiler 
26,3% 
Chorweiler – 
Nord 43,8% 
 
Familienhaus Neu-
brück „Hermann-
Hesse-Pänz“ 
Logo  Kalk 
34,1% 
Ostheim 38,2 %  
Neubrück 40,9 
% 
Lotsenfunk-
tion  
Familienhaus  
„Buchheimer Treff  
Neukirchener 
Erziehungsver-
ein 
Mülheim 
30,1% 
Buchheim  
33,4% 
 
Familienhaus  
Buchforst 
AWO- Der 
Sommerberg 
Mülheim 
30,1 %  
Buchheim  
33,4% 
Lotsenfunk-
tion 
Familienhaus  
„Familienladen Buch-
heim“ 
Diakonisches 
Werk Köln und 
Region 
Mülheim  
30,1 %  
Höhenhaus 
25,3% und 
Dünnwald 
33,2%

3 
 
dere während der Corona-Pandemie ergab sich in den Familienhäusern ein höheres Beratungs-
aufkommen. In vielen Diensten, Ämtern und anderen Einrichtungen fanden keine Präsenzter-
mine statt und es wurde vermehrt auf digitale Kommunikation verwiesen. Die hierdurch entstan-
denen Barrieren zu überwinden, erforderte ein hohes Maß an Sprach - sowie Lese-/Schreib-
kompetenz. Hier waren die Familienhäuser aufgrund ihrer sozialräumlichen Ausrichtung für 
viele Familien die erste Anlaufstelle.  
 
Der quantitative Beratungsumfang soll exemplarisch am Beispiel Familienladen Buchheim er-
läutert werden: im Jahr 2021 besuchten 164 Familien das Familienhaus. Hiervon 61 Familien, 
die zum ersten Mal das Familienhaus besuchten. Insgesamt fanden 843 Beratungskontakte 
statt. 486 Beratungskontakte erfolgten zu Themen der Erziehung und Familie. 491 Beratungs-
kontakte wurden zu flankierenden Themen (Existenzsicherung, Wohnen, Arbeit), die das Erzie-
hungs- und Familiensystem belastet haben, durchgeführt. 75% der Ratsuchenden waren weib-
lich, davon 41,5% alleinerziehend. Im konkreten Fall des Familienladen Buchheim zeigt sich ein 
weiteres Phänomen, welches auf die starke Verankerung im Sozialraum schließen lässt, jedoch 
auch Bedarfe aus anderen Sozialräumen sichtbar macht. Aufgrund des langjährigen Bestehens 
des Familienhauses hat sich der Bekanntheitsgrad über Weiterempfehlungen von Familien aus 
dem Sozialraum an Familien aus anderen Sozialräumen erkennbar erhöht: 61 % der Familien 
kamen im Jahr 2022 aus dem Nahraum. 39% kamen jedoch aus Sozialräumen anderer Stadt-
bezirke (z.B. Porz, Nippes, Kalk).  
 
Einen hohen Stellenwert nehmen in allen Familienhäusern mit dem ASD abgestimmte Grup-
penangebote ein. Mit den Gruppenangeboten der 7 Familienhäuser konnten im Jahr 2022 dau-
erhaft durch den Wochenplan insgesamt 48 Gruppenangebote pro Woche angeboten werden. 
Diese richtete sich vor allem an die Zielgruppe mit der Altersspanne 3 Monate bis 14 Jahren, 
wobei die Gruppen für Kleinstkinder ein gutes Drittel hiervon betraf. Flankierend besuchten El-
tern Gruppenangebote, wie interkulturelles Elternfrühstück, Elterncafès oder Informationsver-
anstaltungen zu Erziehungsthemen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich das Familienhaus 
Chorweiler und das Familienhaus Hermann-Hesse-Pänz noch in der Etablierungsphase befan-
den und daher künftig insgesamt höhere Nutzer*innenzahlen zu erwarten sind. Die Etablierung 
von Angeboten sieht hierbei auch die enge Kooperation mit anderen Anbietern und Einrichtun-
gen im Sozialraum vor, um die Eltern über deren Angebote zu informieren und ggf. Überleitung 
in deren Angebotsstrukturen zu organisieren und Barrieren abzubauen. 
 
 
 
 
Beratung und Gruppenangebote stellen übergreifende Themen für die etablierten Familienhäu-
ser dar. Dennoch gibt es sozialraumspezifische Besonderheiten. So engagieren sich im Fami-
lienhaus Ossendorf/parsivalTreff kontinuierlich 17 Bürgerinnen und Bürger aus dem Sozialraum 
ehrenamtlich für das Familienhaus und sind dort regelmäßig an Angeboten beteiligt. Im Fami-
lienhaus Buchforst befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Krisenwohnung des Trägers, die

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durch den ASD zur Vermeidung von Inobhutnahmen genutzt werden kann. Auch hier kommen 
wichtige Synergieeffekte zum Tragen. Das Familienhaus Buchforst und das Familienhaus Her-
mann-Hesse-Pänz in Kalk bieten zudem Angebote der Lernförderung an. Das Familienhaus 
Chorweiler bietet den Nutzer*innen regelmäßig Kreativangebote und offene Spielangebote. Da-
mit ist es gelungen durch diese sehr niederschwelligen Aktivitäten Besucher*innen zu aktiven 
und zu verbindlichen Nutzer*innen der Angebotspalette des Familienhauses werden zu lassen. 
Im Familienhaus F.i.Z. in Bocklemünd/Mengenich wird eng mit der Katholischen Erziehungs- 
und Familienberatungsstelle kooperiert. Im vierzehntägigen Rhythmus finden im Familienhaus 
vor Ort Beratungszeiten einer pädagogischen Mitarbeiterin der Erziehungs- und Familienbera-
tungsstelle statt. Das dortige Gruppenangebot „Zeit für und mit dem Baby“ wird ergänzt durch 
die wöchentliche Sprechstunde einer Familienkinderkrankenschwester und der Beratung nach 
Terminvereinbarung für Eltern von Kindern mit chronischer Erkrankung, Beeinträchtigung oder 
Behinderung.  
 
Die Familienhäuser bieten zudem ein nach den Bedarfen im Sozialraum abgestimmtes Ferien-
programm an. Dieses wird jährlich in Ergänzung zu bestehenden anderen Diensten und Ein-
richtungen geplant. Die Umsetzung der Ferienprogramme sind jedoch abhängig vom Spenden-
aufkommen.  
 
Die qualitative Wirkung auf den Sozialraum soll exemplarisch anhand der Beschreibung durch 
einen Kooperationspartner aus der Wohnungswirtschaft veranschaulicht werden. Laut einer 
Stellungnahme der GAG zum Angebot des Familienhauses BuchT stellt die Einrichtung beson-
ders aufgrund ihrer Insellage in der Gronauer Str. einen der wenigen Treffpunkte für Familien 
dort dar. In der Stellungnahme heißt es, dass es zum Zeitpunkt der Gründung „(…) vor Ort eine 
unangenehme Anhäufung von gewaltbereiten und gelangweilten Jugendlichen gab, die viel Un-
ruhe in der Siedlung gestiftet haben. Das heutige Aufkommen an Beschwerden aller Art, lässt 
deutlich darauf schließen, dass es auch der wertvollen Arbeit der BuchT zu verdanken ist, dass 
es kaum Hinweise auf verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche gibt. Wenn uns als GAG 
auffällt, dass in Familien ‚etwas im Argen liegt‘, dann können wir auf das Angebot der BuchT 
verweisen und oft können schwierige Lebenssituationen gut gelöst werden.“ Analoge Aussagen 
von Kooperationspartnern zur Wirkung vor Ort gibt es zum Familienhaus Ossendorfpark/parsi-
valTreff. 
 
Die Analyse der Kooperationsdichte (Häufigkeit und Intensität der beschriebenen Kooperation) 
zeigt, dass sich bei den Familienhäusern mit Lotsenfunktion die Kooperation zu wichtigen Sta-
keholdern im Sozialraum deutlich erweitert. D.h., die Wirkung des Förderprogramms im Sozial-
raum wird durch die Lotsenfunktion signifikant erhöht und von den Akteuren als verstärkender 
Effekt empfunden. Dies bezieht sich auch auf das mit dem ASD geteilte Wissen über den Sozi-
alraum. Der ASD profitiert hierdurch noch stärker vom Wissenstransfer. In den Beiratssitzungen 
sowie durch die Teilnahme der Mitarbeiter der Familienhäuser in Sozialraumteamsitzungen o-
der der gemeinsamen Begehung des Sozialraums wird Wissen ausgetauscht, welche Dynami-
ken den Sozialraum aktuell prägen. Diese Art der Wissenserweiterung verbessert die Bera-
tungsinhalte im ASD sowie in den Familienhäusern und stellt die bedarfsgerechte Planung von 
Angeboten sicher. Im Jahr 2023 haben sich die Familienhäuser zudem systematisch unterei-
nander vernetzt, um künftig auch neben sozialräumlichen Arbeitskreisen Wissen und Informa-
tionen über Gelingensfaktoren des Förderprogramms zu teilen.

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Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 wurde die 
sozialräumliche Vernetzung in der Erziehungshilfe nachhaltig im SGB VIII berücksichtigt. Hand-
lungsleitende Maxime ist es, die präventive Ausrichtung des Leistungssystems des SGB VIII zu 
betonen und mit sozialräumlichen Ressourcen kindeswohlgefährdenden Krisensituationen ent-
gegen zu wirken. Im Sinne des § 10a Abs. 2 SGB VIII sollen nun mit Eintritt des KJSG junge 
Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, zur Wahrnehmung ihrer 
Rechte explizit Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum 
und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung sowie Hinweise auf andere Beratungsangebote 
im Sozialraum erhalten. In den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju-
gendämter zu Qualitätsmaßstäben und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gem. § 36 SGB 
VIII wird ausgeführt: „Für die Erfassung der Situation und für die realistische Zielplanung mit 
den Adressatinnen und Adressaten ist im Rahmen der Hilfeplanung die Berücksichtigung der 
vorhandenen Ressourcen unabdingbar. Sowohl die persönlichen Ressourcen und Kompeten-
zen, sozialen Beziehungen und materiellen Ressourcen als auch die infrastrukturellen und in-
stitutionellen Ressourcen im Sozialraum sind zu erfassen und auch in der Perspektive der Ad-
ressatinnen und Adressaten sichtbar zu machen, denn eine Ressource wird erst zur Ressource, 
wenn sie als solche wahrgenommen und interpretiert wird. Dazu soll auch die Information über 
Beratung zu vorhandenen Ressourcen und zu Beratungsangeboten im Sozialraum beitragen.“ 
Weiter heißt es: „Regelangebote der Jugendhilfe, wie Kindertagesstätten und Jugendfreizeit-
einrichtungen, aber auch Leistungen außerhalb der Jugendhilfe, die z.B. durch Job -Center, 
Krankenkassen und Schulen erbracht werden, müssen bei Bedarf schon vor der Gewährung 
von Leistungen nach §§ 27 ff. SGB VIII in die Unterstützungsüberlegungen einbezogen bzw. 
zusätzlich aktiviert werden.“ (2023, S. 36 f)  
 
Nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sollen zu-
sätzliche sozialräumliche und niederschwellige Angebote als Ressourcen im sozialen Umfeld 
etabliert werden. Das Förderprogramm Familienhäuser leistet durch die enge Kooperation zwi-
schen Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienst und Familienhäusern bereits jetzt einen 
bewährten Beitrag zu diesem gesetzlichen Auftrag. Daher gilt das Förderprogramm weithin als 
Best Practice im Rahmen des Vergleichsrings der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für

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Verwaltungsmanagement). Die Landeshauptstadt Dresden hat das Konzept der Familienhäu-
ser modellhaft seit dem Jahr 2022 übernommen. Es ist wesentlicher Bestandteil der dortigen 
kommunalen Bildungsstrategie. 
Zusammenfassend ergibt die Datenauswertung, dass Sozialräume mit Familienhaus von fol-
genden Vorteilen profitieren:  
 
 
 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0935/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.03.2024
Erstellt
06.03.2024 17:45