2996/2025
Mitteilung zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates vom 30.06.2025 in der BV Rodenkirchen betreffend "Alternative eines Standorts für ein Frischezentrum" (AN/0886/2025)
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Mitteilung Ausschuss
2525 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/IX/3
Vorlagen-Nummer 21.01.2026
2996/2025
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026
Mitteilung zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates vom 30.06.2025 in der
BV Rodenkirchen betreffend "Alternative eines Standorts für ein Frischezentrum"
(AN/0886/2025)
Mit Antrag der FDP-Fraktion (AN/0886/2025) wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig zu
prüfen, inwieweit das Areal „Am Eifeltor 16-22 in 50997 Köln“ für die Ansiedlung eines
Frischezentrums geeignet ist. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt Köln und der Bezirks-
vertretung Rodenkirchen schriftlich vorzustellen.
Die in Rede stehende Fläche verfügt grundsätzlich über die erforderlichen planrechtlichen Vo-
raussetzungen und Infrastruktur. Es handelt sich um eine Sonderbaufläche Güterverkehrs-
zentrum. Die Erweiterung des Umschlagbahnhofs Köln-Eifeltor ermöglicht gemäß Bebauungs-
plan Nr. 6439.02.000.00 auf der Fläche Umschlag und Lager (Spedition). Grundsätzlich wäre
das Grundstück für einen Zusammenschluss von Großmarkthändlern zu einem Frischezent-
rum geeignet. Verkehrliche Auswirkungen müssten gesondert betrachtet werden.
Das Grundstück ist vollständig bebaut. Die auf dem Grundstück befindliche Hallenflächen am
Eifeltor verfügen insgesamt über 110.000 m². Derzeit sind die Hallenflächen auf Anfrage beim
Unternehmen vollständig vermietet, so dass für 2025 keine Flächen zur Vermietung zur Verfü-
gung stehen. Veränderungen im Folgejahr sind derzeit im Hinblick auf die bestehenden Ver-
träge nicht erkennbar.
Für die Ansiedlung eines Frischezentrums ist auf mittelfristige Sicht die Fläche daher ungeeig-
net.
Lageplan Eifeltor 16 – 22
2
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH steht Händlern des derzeitigen Großmarktes
unterstützend zur Seite. Sollten beispielsweise Flächen für einen Zusammenschluss für ein
Frischezentrum gesucht werden, unterstützt die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH
im Rahmen der Flächen- und Immobilienakquise.
In Bezug auf die Entwicklung eines Frischezentrums in Sinne eines Food Hubs (2372/2024)
ist die Fläche ebenfalls ungeeignet. Nach dem erarbeiteten Nutzungskonzept sieht das Flä-
chenkonzept Erweiterungen vor, die über einen Umschlag von Ware und Lager hinausgehen
(z.B. Ernährungsbildung, Innovationslabor). Somit wären die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen nicht gegeben.
gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2996/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 17.10.2025 12:26