AN/1400/2024
Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich)
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8.2.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 02.12.2024 AN-1400-2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024 öffentlich 8.2.1 Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniesstraße (nördlich), Antrag der CDU-Fraktion AN/1400/2024 Herr Bezirksbürgermeister Giesen berichtete über Planskizzen eines Vorhabens von StraßenNRW zur L150, die genau den gleichen Inhalt des CDU-Antrages haben. Diese Pläne werden durch StraßenNRW NACH der neuen Anbindung des Hahnwalds an den Kiesgrubenweg umgesetzt. Die CDU-Fraktion modifizierte ihren Antrag: „Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, Straßen.NRW mit der zu bitten, die Prüfung und Planung eines einseitigen, nördlich der Straße Kiesgrubenweg / Wattignies- straße verlaufenden Zwei-Richtungs-Radwegs, getrennt von der bestehenden Fahrbahn, zwischen Kreuzung Bonner Landstraße und Einmündung L150 zu beauf- tragen bestätigen und die zeitnahe Realisierung zu gewährleisten. Dabei sind die Belange des motorisierten Verkehrs, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs von der AS Rodenkirchen der A555 zum Industriegebiet Rodenkirchen hinreichend zu be- rücksichtigen.“ Es wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vertagung mit der Bitte beantragt, dass StraßenNRW und die Fachverwaltung auch den Straßenabschnitt zur Sürther Straße betrachten sollten.“ Herr Bezirksbürgermeister Giesen steht im Kontakt zu StraßenNRW und wird sich mit StraßenNRW bis zu nächsten Sitzung hierzu austauschen. Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung. Beschluss: Der Antrag wird vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1400/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 4. November 2024 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, Straßen.NRW mit der Prüfung eines einseitigen, nördlich der Straße Kiesgrubenweg / Wattigniesstraße verlaufenden Zwei-Richtungs-Radwegs, getrennt von der bestehenden Fahrbahn, zwischen Kreuzung Bonner Landstraße und Einmündung L150 zu beauftragen. Dabei sind die Belange des motorisierten Verkehrs, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs von der AS Rodenkirchen der A555 zum Industriegebiet Rodenkirchen, hin- reichend zu berücksichtigen. Begründung: Der Straßenzug Kiesgrubenweg / Wattigniesstraße ist in dem vorgenannten Abschnitt Teil des gelben Radwegenetzes der Stadt Köln. Darüber hinaus ist dieser selbst seitens der Verwaltung auch für das MIV -Grundnetz vorgesehen. Der Straßenabschnitt wird insbesondere für den Schwerlastverkehr zwischen Autobahn A555 und Industriegebiet Rodenkirchen genutzt. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Mit den Schulen im Sürther Feld ist nicht nur eine verbesserte ÖPNV-Anbindung aus den westlich der A555 gelegenen Ortsteilen erforderlich, sondern auch eine möglichst sichere Radwegeverbin- dung. Der kürzeste Weg aus den südlichen Ortsteilen Immendorf, Meschenich und Rondorf ist dabei der genannte Straßenabschnitt. An der Kreuzung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße ist bereits auf der nördlichen Seite ein FGÜ mit Ampelschaltung angelegt, an den der Radweg an- knüpfen kann. Eine Querung der Werksausfahrt von Shell auf der südlichen Seite wird vermieden. Da die Nutzung insbesondere zu Schulzeiten erfolgen wird und damit nur selten ein Begegnungs- verkehr zu erwarten ist, kann die Breite des Radwegs entsprechend den Erfordernissen des LKW- und PKW-Verkehrs angepasst werden. Bei den Querungen des Radwegs an der Bonner Land- straße und ins Industriegebiet Rodenkirchen sind auch bei der Ampelschaltung die Belange des motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Görtz
8.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 27.01.2025 AN-1400-2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 8.2.2 Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich), Antrag der CDU-Fraktion AN/1400/2024 Herr Bezirksbürgermeister Giesen berichtete über Planskizzen eines Vorhabens von StraßenNRW zur L150, die genau den gleichen Inhalt des CDU-Antrages haben. Diese Pläne werden durch StraßenNRW NACH der neuen Anbindung des Hahnwalds an den Kiesgrubenweg umgesetzt. Die CDU-Fraktion modifizierte ihren Antrag: „Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, Straßen.NRW mit der zu bitten, die Prüfung und Planung eines einseitigen, nördlich der Straße Kiesgrubenweg / Wattignies- straße verlaufenden Zwei-Richtungs-Radwegs, getrennt von der bestehenden Fahrbahn, zwischen Kreuzung Bonner Landstraße und Einmündung L150 zu beauf- tragen bestätigen und die zeitnahe Realisierung zu gewährleisten. Dabei sind die Belange des motorisierten Verkehrs, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs von der AS Rodenkirchen der A555 zum Industriegebiet Rodenkirchen hinreichend zu be- rücksichtigen.“ Herr Bezirksbürgermeister Giesen steht im Kontakt zu StraßenNRW und wird sich mit StraßenNRW bis zu nächsten Sitzung hierzu austauschen. Es ist ein Fachgespräch im April mit Straßen NRW vorgesehen. Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung. Beschluss: Der Antrag wird vertagt, mit der Maßgabe ein Fachgespräch mit einem Vertreter von StraßenNRW durchzuführen. Dazu sollen je 2 Vertreter*innen der Fraktionen, die Ein- zelmandatsträger*innen, die Seniorenvertretung und der Fahrradbeauftragte eingela- den werden. Nach dem Gespräch soll der Antrag wieder auf die TO der nachfolgenden Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen gesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)
Niederschrift_BVRodenkirchen StraßenNRW_Fachgespräch 10.04.2025
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Fachgespräch Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich) Antrag der CDU-Fraktion
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Niederschrift
Besprechungsgegenstand
Fachgespräch Radweg entlang
Kiesgrubenweg / Wattigniestraße
(nördlich) Antrag der CDU-Fraktion
Ort und Datum der Besprechung
Bürgeramt Rodenkirchen, 10.04.2025
Bürgeramt Rodenkirchen
Bürgeramt Rodenkirchen Amtsleitung
Interim BA-Rodenkirchen
Industriestrasse 161 Haus 1, 50999 Köln
Auskunft
Frau Balaban, Zimmer 1.01.011
T. 0221 221-92301, F. 0221 221-92302
buergeramt-rodenkirchen@stadt-koeln.de
Datum
27.05.2025
Teilnehmer/Teilnehmerinnen
Bezirksbürgermeister Manfred Giesen
CDU Dr. Johannes Zischler
CDU Achim Görtz
Grüne Karim-Oliver Ismail
SPD Dr. Jörg Klusemann
Linke Isis Becker
Seniorenvertretung Thomas Grothkopp
Amt für nachh. Mobilitätsent. Oliver Klaholz
Straßen NRW NLL Bernd Egenter
Straßen NRW Nicolas Pelowski
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender)
Verteiler
Inhalt
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich
1. I Für Straßen NRW besteht eine Verpflichtung, bei der
Deckenerneuerung der L150 eine regelkonforme
Ausweisung von Radverkehrsflächen vorzunehmen.
Herr Egenter erläutert, dass bei der Deckensanierung
keine Verbreiterung des gesamten
Fahrbahnquerschnitts erfolgen kann, da hierfür kein
Baurecht besteht.
Ebenfalls werden Anpassung von bestehenden
Lichtsignalanlagen (Ampeln) und die Errichtung sowie
Kostenträgerschaft bei neuen Kreuzungen mit
untergeordneten Straßen, die sich nicht in
Zuständigkeit von Straßen NRW befinden, von Straßen
NRW nicht vorgenommen. Dies ergibt sich aus den
Vorschriften für Straßen NRW. Diese Vorgaben
betreffen u.a. Kontenpunkte mit Straßen aus dem
Hahnwald.
1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information
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Fachgespräch Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich) Antrag der CDU-Fraktion
/ 3
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich
2. A In Planabschnitt 1 ist nördlich der L150 ein 3,0 Meter
breiter Zweirichtungsrad- und Fußweg vorgesehen. Die
BV Rodenkirchen ist grundsätzlich mit dieser Planung
einverstanden, jedoch wird eine Rad- und
Fußwegbreite von 3,5 Metern gewünscht. Straßen
NRW prüft, ob dieses Maß auf der Strecke zwischen
der Bonner Landstraße und der Emil-Hoffmarn-Straße
mit der bestehenden Streckenbreite umgesetzt werden
kann.
Straßen NRW
3. I Für die Umgestaltung der Einmündung von
Straßenanschlüssen aus dem Hahnwald sind
Verwaltungsvereinbarungen (Inhaltlich werden Kosten,
Unterhaltungsgrenzen und weitere Themen erfasst.)
zwischen der Stadt Köln und Straßen NRW zu
schließen. Die BV Rodenkirchen regt an, auf dem
aktuellen Planungsstand der Stadt Köln eine
Verwaltungsvereinbarung vorzubereiten. Herr Egenter
erläutert, dass erst auf dem Arbeitsstand einer
Ausführungsplanung eine Verwaltungsvereinbarung
erarbeitet werden kann.
4. A Für die reibungslose Umsetzung von neuen und
bestehenden Knotenpunkten aus dem Hahnwald wird
eine frühzeitige Abstimmung auf Sachbearbeiterebene
angestrebt. Zu diesem Zweck wird im
Halbjahresgespräch zwischen Stadt Köln und Straßen
NRW, das im Mai/Juni stattfindet, die Thematik der
Kreuzungspunkte entlang der L150 angesprochen.
Stadt Köln,
Straßen NRW
5. I Für die Maßnahme der Deckensanierung der L150
kann von Straßen NRW kein verbindliches
Umsetzungsdatum genannt werden.
Herr Görtz schlägt vor, lediglich eine Neumarkierung
und Installation der Leitplanke vorzunehmen, um die
Maßnahme der L150 frühzeitiger umzusetzen. Herr
Egenter erläutert, dass Straßen NRW dem Vorschlag,
aufgrund nicht restlos entfernbarer
Bestandsmarkierungen und doppelter Kosten für die
Leitplankeninstallation bei einer späteren
Fahrbahndeckensanierung, nicht entspricht.
6. I Herr Egenter erläutert, dass sich die Ausführung der
Radquerung an der Emil-Hoffmann-Straße im
Planabschnitt 3 nach den Planvorgaben für Straßen
NRW ergibt, um die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten.
7. A Herr Giesen weist auf den nicht vorhandenen
Zweirichtungsradverkehr unterhalb der Bahnbrücke
hin. Herr Klaholz erläutert, dass bei einer
Unterschreitung von vorgegebenen Mindestmaßen für
einen Zweirichtungsradverkehr eine
Anordnungsfähigkeit nicht gegeben ist. Es wird geprüft,
ob das Mindestmaß für die Anordnungsfähigkeit eines
Zweirichtungsradverkehrs gegeben ist.
Stadt Köln
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Fachgespräch Radweg entlang Kiesgrubenweg / Wattigniestraße (nördlich) Antrag der CDU-Fraktion
Nr. Typ1 Beschreibung Termin Verantwortlich
8. I Die BV Rodenkirchen weist auf die Änderungen der
Verkehrsbelastungen durch zukünftige Maßnahmen
hin (z.B. Entflechtungsstraße) und bittet, diese zum
aktuellen Zeitpunkt in die Planung des
Kreuzungspunkts L150/L186 zu berücksichtigen. Herr
Egenter erläutert, dass die Planungen auf Basis
aktueller Verkehrszahlen erfolgt.
gez. Pelowski
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1400/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 20.10.2024 20:38