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3464/2017

Nord-Süd-Stadtbahn 2. Baustufe

Mitteilung Ausschuss 03.01.2018

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 22.02.2018

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Ermittlung der städt Kosten NS-2 BS

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Mitteilung Ausschuss

9656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 03.01.2018 
 3464/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018 
 
Nord-Süd-Stadtbahn 2. Baustufe 
Berichtswesen 3. und 4. Quartal 2016 
Die KVB AG ist aufgrund des § 8 Absatz 5 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag II verpflichtet, der Stadt Köln 
quartalsweise ein Berichtswesen vorzulegen. Hierbei hat die KVB AG eine Kostenübersicht gemäß 
GVFG-Finanzierungsantrag, eine Übersicht der sonstigen Projektkosten (beides jeweils getrennt nach 
städtischen Kosten und Kosten der KVB AG), sowie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkun-
gen für die Stadt Köln für mindestens 5 Jahre hinsichtlich des Schuldendienstes zu erstellen.  
Die KVB AG hat das Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 wie folgt vorgelegt (alle nachfolgen-
den Werte sind gerundet):  
 
Kostendeckel des 2. GVFG-Änderungsantrages vom 30.08.2011 
Der 2. GVFG-Änderungsantrag, der die Grundlage für die Kostenberechnung bildet, wurde vom Zu-
wendungsgeber endgültig mit Gesamtkosten in Höhe von 53.829.800 EUR, davon zuwendungsfähige 
Kosten in Höhe von 52.912.300 EUR, in die Zeile „a“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen. 
Dieser Betrag bildet nach Aussage des Ministeriums für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) den Kostendeckel der zuwendungsfähigen Kosten 
für die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe. 
Nur die im 2. GVFG-Änderungsantrag enthaltenen bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe 
von 52.912.300 EUR werden mit 90 % (Zuwendungen: 47.621.100 EUR) gefördert. 
Für alle über den Kostendeckel hinausgehenden Kosten werden durch das MBWSV NRW keine wei-
teren Zuwendungen bewilligt, so dass alle weiteren auf die Stadt Köln entfallenden Kosten (sämtliche 
Leistungen außer der KVB-Betriebstechnik) hundertprozentig zu Lasten der Stadt Köln gehen. 
Die Gesamtkosten in Höhe von 53.829.800 EUR und die nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe 
von 4.956.200 EUR bilden die unmittelbar bzw. mittelbar aus dem 2. GVFG-Änderungsantrag zu fi-
nanzierenden Projektkosten in Höhe von 58.786.000 EUR.  
Die nicht-zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 917.500 EUR und sind ebenso wie die zuvor 
genannten nicht-stadtbahnbedingten Kosten (4.956.200 EUR) nicht förderfähig. Es ergibt sich dem-
nach ein nicht-förderfähiger Betrag in Höhe von insgesamt 5.873.700 EUR.  
Für die Projektnebenkosten in Höhe von 8.870.200 EUR werden keinerlei Zuwendungen bewilligt, so 
dass diese zu 100% von der Stadt Köln zu finanzieren sind.

2 
 
Mehrkosten  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
 
Minderkosten  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
 
Stadtbahnbedingte und nicht-stadtbahnbedingte Gesamtkosten  
Die stadtbahnbedingten und nicht-stadtbahnbedingten Gesamtkosten der Nord-Süd Stadtbahn Köln, 
2. Baustufe haben sich gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 nicht ver-
ändert und betragen weiterhin 67.656.200 EUR.  
Die Gesamtkosten setzen sich aus den im 2. GVFG-Änderungsantrag bewilligten zuwendungsfähigen 
Kosten in Höhe von 52.912.300 EUR, den nicht-zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 
917.500 EUR, den sog. nicht stadtbahnbedingte Kosten in Höhe von 4.956.200 EUR, sowie den Pro-
jektnebenkosten in Höhe von 8.870.200 EUR zusammen.  
Weiterhin fallen die Kosten der Vorleistung für einen späteren Straßentunnel am Gustav-Heinemann-
Ufer (vgl. Session-Nr. 1886/2010) in Höhe von 5.000.000 EUR an, die über den § 7 des Nord-Süd 
Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Diese Leistung erhöht entsprechend die städtischen Gesamt-
kosten und wird der Vollständigkeit halber in diesem Berichtswesen mit berücksichtigt.  
Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages 
ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 72.656.200 EUR.  
 
Städtische Gesamtkosten 
Der von der Stadt zu finanzierende Betrag beläuft sich mit Stand zum 31.12.2016 auf insgesamt 
43.668.600 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über den § 7 des 
Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, auf 55.359.400 EUR.  
Im Vergleich zum Berichtswesen von April/Mai 2007 sind die Kosten von ursprünglich 
44.554.000 EUR um 885.400 EUR gesunken bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistun-
gen, die über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, jedoch um 
10.805.400 EUR angestiegen.  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
Projektkosten und Kosten für zusätzliche Leistungen, die nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-
Vertrages finanziert werden 
Die von der Stadt zu finanzierenden Projektkosten, die sich aus den nicht-zuwendungsfähigen Kosten 
(804.100 EUR), den nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten (4.956.200 EUR), den Kosten des zehn-
prozentigen Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten (4.045.900 EUR), sowie den Projektne-
benkosten (8.870.200 EUR) zusammensetzen, betragen 18.676.400 EUR  
Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 5.000.000 EUR, die ebenfalls über den § 7 
des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Es sind somit insgesamt 23.676.400 EUR über 
den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages zu finanzieren.  
Die Projektkosten in Höhe von 23.676.400 EUR werden über ein Annuitätendarlehen (Annahme: 1 % 
Tilgung p.a.) mit einer Laufzeit von 34 Jahren finanziert. Die Tilgung des Darlehens wird durch die 
Stadt Köln aus dem investiven Teil des Finanzplans verbunden mit einer Eigenkapitalzuführung an 
die KVB AG finanziert. 
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
Zinsaufwendungen  
Die für die oben genannte Darlehensaufnahme erforderlichen Zinsaufwendungen (Annahme: 6 % 
Zinsen p.a.) werden im Rahmen der Schuldendiensthilfe aus dem Ergebnisplan finanziert und betra-
gen auf Basis der derzeitigen Kostenermittlung mit Stand zum 30.06.2016 über 34 Jahre betrachtet

3 
 
insgesamt 24.992.100 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über den § 
7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, 31.682.900 EUR.  
Diese Berechnung erfolgte mit den zuvor genannten, rein prognostischen Werten (6 % Zinsen, 1 % 
Tilgung); tatsächlich fallen nur Zinsen in Höhe der für die jeweils aufgenommenen Darlehen verein-
barten Zinssätze an, die derzeit teils erheblich unter den Prognosewerten liegen. 
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
 
Kosten-Nutzen-Indikator 
Der aktuelle Kosten-Nutzen-Indikator der standardisierten Bewertung liegt unverändert bei 1,05 und 
basiert auf dem aktuellen Kostenänderungsantrag unter Berücksichtigung aller drei Baustufen der 
Nord-Süd Stadtbahn Köln.  
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass alle bisher bekannten bewertungsrelevanten Kostenände-
rungsanzeigen eingeflossen sind und weist darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des Kosten-
Nutzen-Indikators von 1,0 der volkswirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall wäre 
die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Da sich dieser Kosten-Nutzen-Indikator auf die Nord-Süd 
Stadtbahn Köln, 1. bis 3. Baustufe bezieht, bedeutet dies, dass kaum noch mögliche bewertungsrele-
vante Kostensteigerungen für alle Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln in die Bewertung einflie-
ßen können.  
 
Folgekosten 
Aus § 9 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages II ergibt sich, dass der KVB AG die Unterhaltung (In-
standsetzung, Wartung, Erneuerung und Betrieb) einschließlich der Verkehrssicherungspflicht bezo-
gen auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe obliegt. Der Ausgleich der Unterhaltungskosten ist 
durch die Stadt Köln in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Gewährung von Infra-
strukturbeihilfen dauerhaft zu regeln. Diesbezüglich wurde am 18.12.2008 ein entsprechender Be-
schluss des Rates der Stadt Köln unter TOP 9.19 „KVB: Regelung über die Finanzierung der Unter-
haltungskosten der Nord-Süd Stadtbahn“ (Session-Nummer: 5283/2008) gefasst, wonach der Aus-
gleich der Unterhaltungskosten im Rahmen der bestehenden Betrauungsregelung erfolgt.  
 
Unglücksfall „Einsturz des historischen Archivs“ 
Die Entwicklung im Unglücksfall wird im Berichtswesen zur 2. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn Köln 
nicht berücksichtigt, da der Unglücksfall keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Bau 
der  2. Baustufe hat, da diese im Rahmen eines eigenen Bauverfahrens durchgeführt wird und mögli-
che finanzielle Auswirkungen ausschließlich die 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn Köln betreffen.  
Sofern sich in Zukunft wider Erwarten finanzielle Auswirkungen aus dem Unglücksfall auf die 
2. Baustufe ergeben sollten, werden diese selbstverständlich in den zukünftigen Berichten aufgeführt.  
 
Zukünftiges Berichtswesen 
Seit dem Berichtsstand 31.12.2013 haben sich keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben. Inso-
fern beabsichtigt die Verwaltung die politischen Gremien zukünftig nur noch zu informieren, wenn sich 
Veränderungen in den Berichtsständen ergeben. Dies schont Ressourcen sowohl in den Fachämtern 
als auch in den politischen Gremien. Die KVB AG wird der Verwaltung selbstverständlich weiterhin 
ein Berichtswesen im Rahmen des zwischen der Stadt und der KVB AG abgestimmten Turnus vorle-
gen, das fortlaufend verwaltungsintern ausgewertet wird. 
Anlage:  
Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten und der Schuldendiensthilfe für die Nord-Süd Stadt-
bahn Köln, 2. Baustufe zum Stand 31.12.2016

Anlage 1 - Ermittlung der städt Kosten NS-2 BS

6533 Zeichen

Anlage 1 Seite 1
A. Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige 
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige 
Kosten / Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
nachrichtlich: Kosten gem. eingereichtem und    
   bewilligtem GVFG-Finanzierungsantrag 
   i.R.d. 2. Kostenänderungsantrages vom 
  15.12.2006
67.673.375 EUR                   65.124.683 EUR                   2.548.692 EUR                         
 I. Kosten gem. eingereichtem und bewilligtem 
   2. GVFG-Finanzierungsantrag vom 30.08.2011 zzgl. 
   nicht-stadtbahnbedingter Mehrkosten mit 
   Stand zum 31.12.2016
58.785.985 EUR                   52.912.300 EUR                    5.873.685 EUR                          12.566.210 EUR                 12.452.808 EUR                        113.402 EUR                        46.219.776 EUR                  40.459.492 EUR                        5.760.284 EUR                          
   nachrichtlich:  Kosten für die über den § 7 des 
   Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanzierte IV-
   Vorleistung des Gustav-Heinemann-Ufers
5.000.000 EUR                      - EUR                                       5.000.000 EUR                          - EUR                                    - EUR                                           - EUR                                     5.000.000 EUR                     - EUR                                           5.000.000 EUR                          
II. zzgl. 10 % Eigenanteil der zwf. Kosten 5.291.230 EUR                          1.245.281 EUR                    4.045.949 EUR                          
 Zwischensumme (Summe I. - II.) 16.164.915 EUR                       1.358.683 EUR                    14.806.233 EUR                       
 Gesamtkosten  Zuwendung
(pauschal) 
 Eigenanteil  Kostenanteil 
Gesamtkosten  
 Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)  Kostenanteil Eigenanteil   Kostenanteil 
Gesamtkosten  
 Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)  Kostenanteil Eigenanteil  
III. zzgl. Projektnebenkosten 8.870.210 EUR                      - EUR                                       8.870.210 EUR                          - EUR                                    - EUR                                           - EUR                                     8.870.210 EUR                     - EUR                                           8.870.210 EUR                          
 Zwischensumme (Summe I. - III.) 25.035.125 EUR 1.358.683 EUR 23.676.443 EUR
 IV. zzgl. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen - EUR                                           
 Zwischensumme (Summe I. - IV.) 23.676.443 EUR
V. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen   
     für 23.676.443 EUR  bei einem Darlehen 
     mit 34 Jahren Laufzeit 
     und einem Zinssatz von 6 %
31.682.927 EUR
VI. Gesamtsumme Stadt Köln (I. - V.) 55.359.370 EUR
Zur Information: Gesamtkosten mit zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 72.656.195 EUR
Zur Information: Gesamtkosten ohne zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 67.656.195 EUR
Stadt Köln
Gesamtkosten davon anerkannte
zuwendungsfähige 
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
KVB AG

Anlage 1 Seite 2
B. Städtischer Haushalt: Schuldendiensthilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) 2006 – 2020 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe
Zins- und Tilgungsleistung Plan Ist Prognose Erklärung:
Hpl. 2006 - 2011 1.048.797 EUR                      Plan:
Ist: Ist-Abrechnung der Schuldendiensthilfe zum Berichtszeitpunkt
Zinsaufwand (konsumtiv) Plan Ist Prognose Prognose:
Hpl. 2012 1.326.000 EUR                      562.837 EUR                          600.000 EUR                             
Hpl. 2013 1.588.000 EUR                      498.829 EUR                          300.000 EUR                             Zinsaufwand: Ergebniswirksamer Aufwand im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2014 1.586.000 EUR                      348.124 EUR                          1.056.000 EUR                          Tilgung: Investive Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2015 749.709 EUR                         226.046 EUR                          777.000 EUR                             
Hpl. 2016 79.114 EUR                            213.396 EUR 16.000 EUR-                                
Hpl. 2017 313.162 EUR                         75.000 EUR                                
Hpl. 2018 572.462 EUR                         109.000 EUR                             
Hpl. 2019 755.361 EUR                         107.000 EUR                             
Hpl. 2020 813.749 EUR                         102.000 EUR                             
Tilgung (investiv) Plan Ist Prognose
Hpl. 2012 80.000 EUR                            - EUR                                       - EUR                                           
Hpl. 2013 135.000 EUR                         - EUR                                       - EUR                                           
Hpl. 2014 186.000 EUR                         - EUR                                       - EUR                                           
Hpl. 2015 80.000 EUR                            - EUR                                       80.000 EUR                                
Hpl. 2016 170.000 EUR                         - EUR 499.000 EUR                             
Hpl. 2017 240.000 EUR                         504.000 EUR                             
Hpl. 2018 250.000 EUR                         509.000 EUR                             
Hpl. 2019 270.000 EUR                         514.000 EUR                             
Hpl. 2020 270.000 EUR                         519.000 EUR                             
Unterjährig, unabhängig vom Berichtszeitraum aktualisierte Prognosewerte der KVB 
AG
Planwerte im städt. Haushalt analog der KVB-Planung

Anlage 1 Seite 3
C. Übersicht Kostenentwicklung in den Jahren 2007-2016 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe 
30.000.000 EUR
40.000.000 EUR
50.000.000 EUR
60.000.000 EUR
70.000.000 EUR
80.000.000 EUR
90.000.000 EUR
Dez. 06
Jun. 07
Dez. 07
Jun. 08
Dez. 08
Jun. 09
Dez. 09
Jun. 10
Dez. 10
Jun. 11
Dez. 11
Jun. 12
Dez. 12
Jun. 13
Dez. 13
Jun. 14
Dez. 14
Jun. 15
Dez. 15
Jun. 16
Dez. 16
Gesamtkosten inkl. nicht-stadtbahnbedingten Kosten und Projektnebenkosten zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Gesamtkosten inkl. nicht-stadtbahnbedingten Kosten zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Finanzierungssumme Stadt Köln

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.02.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3464/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.01.2018
Erstellt
09.11.2017 16:04