0521/2022
Ungünstige Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer auf der Rheinuferstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3174 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 0521/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Ungünstige Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer auf der Rheinuferstraße hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.01.2022, TOP 7.2.8 (AN/0192/2022) Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wurde eine Synchronisation dieser Ampelanlage mit der Querung an der Schönhauser Straße – ma- ximale Rotphase für die Querung dauert 80 Sekunden - geprüft und wenn ja, was waren die Gründe, diese Synchronisation nicht umzusetzen? Frage 2: Wie können die ebenfalls sehr langen Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer an der Einmündung der Straße „An der Alteburger Mühle“ auf die Straße „Oberländer Ufer“ reduziert werden? Ist eine Synchronisation mit der Querung an der Schönhauser Straße möglich? Frage 3: Wie ist die Situation an den übrigen Querungen zwischen Südbrücke und Rodenkirchener Brücken?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Lichtsignalanlagen (LSA) auf der Rheinuferstraße sind für den motorisierten Individualverkehr (MIV) koordiniert geschaltet, um Lärm- und Schadstoffimmissionen möglichst gering zu halten. Dabei sollen querende Fuß- und Radverkehre nicht mit unzumutbaren Wartezeiten gestraft werden. Die Wartezeiten für querende Verkehre sind abhängig von mehreren Faktoren wie Dichte des auf der Rheinuferstraße fließenden Verkehrs, Schutzzeiten und notwendige Freigabezeiten für den MIV aus den Nebenstraßen. Eine Pauschalisierung der Wartezeiten zu anderen LSA kann nicht vorgenommen werden, da diese immer Knotenpunktspezifisch sind. Die Lichtsignalanlage Gustav-Heinemann-Ufer/Tacitusstraße wurde im Sommer 2021 signaltechnisch überarbeitet. Dabei wurden insbesondere die Belange der das Rheinufer querenden zu Fuß Gehen- den betrachtet. So wurde unter anderem die Grünzeit verlängert und die Wartezeit verkürzt. Diese Steuerung wurde am 02.09.2021 in Betrieb genommen. In der Folgezeit wurden immer wieder stich- probenartige Prüfungen im Hinblick auf die Wartezeit vorgenommen. Die Wartezeiten lagen immer im vertretbaren Rahmen. Um Störungen oder sonstige Einflüsse auszuschließen, wurde die Anlage am 25.01.2022 nochmals überprüft. Dabei wurden mehrere Messungen durchgeführt. Die Wartezeiten für zu Fuß Gehende lagen zwischen fünf und 52 Sekunden, der Mittelwert liegt bei 40 Sekunden. Diese Wartezeiten liegen im vertretbaren Rahmen. 2 Zu 2: Die Wartezeiten wurden bei einem Ortstermin auch an der LSA Gustav-Heinemann-Ufer/An der Alte- burger Mühle gemessen. Diese lagen im Mittel bei 45 Sekunden. Auch dies ist ein vertretbarer und zumutbarer Wert. Eine Reduzierung der Wartezeiten hätte starke Einbußen in den Grünzeiten für den Verkehr auf der Rheinuferstraße zur Folge, verbunden mit den bereits erwähnten Lärm- und Schad- stoffimmissionen. Zu 3: Die Wartezeiten an den signalisierten Knotenpunkten entlang dieses Teils der Rheinuferstraße liegen in etwa in ähnlichen Bereichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0521/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.02.2022
- Erstellt
- 11.02.2022 12:36