2308/2019
Beantwortung der Anfragen der Bezirksvertretung 5 (Nippes) AN/0577/2019 Wohnraumanpassung und entsprechende Beratung im Stadtbezirk Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2308/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Beantwortung der Anfragen der Bezirksvertretung 5 (Nippes) AN/0577/2019 Wohnraumanpassung und entsprechende Beratung im Stadtbezirk Nippes Frage 1 Wie viele Beratungen wurden im Stadtbezirk Nippes in 2018 zur Umgestaltung von Woh- nungen oder zum Umzug in andere Wohnungen bei Senioren*innen durchgeführt? „wohn mobil“ hatte im Jahr 2018 insgesamt 350 Neuanfragen die Wohnraumanpassung betref- fend, bei denen mindestens ein Hausbesuch stattgefunden hat. 259 Neuanfragen erfolgten we- gen eines Wohnungswechsels. Die Anfragen beziehen sich auf das gesamte Stadtgebiet. Parallel dazu werden Beratungen fortgeführt, die aus dem Vorjahr übernommen wurden und noch nicht abgeschlossen waren. Für den Stadtbezirk Nippes wurden im Jahr 2018 32 Neuanfragen bezüglich der Wohnrauman- passung, bei denen mindestens ein Hausbesuch oder ein Termin im Büro stattgefunden hat, er- fasst. Für den Bereich Wohnungswechsel wurden 34 Neuanfragen mit Beratungen verbucht. Frage 2 Wie lange sind die aktuellen Wartezeiten für eine Beratung für Senioren*innen im Stadtbe- zirk Nippes Anrufer, die einen Beratungstermin wünschen, werden darauf hingewiesen, sich zu Anfang des Quartals telefonisch zu melden, da zu diesem Zeitpunkt die Terminvergabe für das Quartal er- folgt. Eine Wartezeit von 4 Wochen bis hin zu 6 Monaten ist abhängig vom Zeitpunkt des Anrufes möglich. Frage 3 Wie viele Beratungswünsche stehen auf der Warteliste für den Stadtbezirk Nippes? Im Stadtbezirk Nippes stehen zurzeit 20 Senioren und Seniorinnen, die auf einen Beratungster- min warten, für eine Wohnraumanpassung und 12 für den Bereich Wohnungswechsel auf der Warteliste. Frage 4 Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Beratungen, denn wir konnten vernehmen, dass sich manche entmutigte Senioren*innen nicht mehr in die Warteliste eintragen lassen. Durch „wohn mobil“ werden alle Seniorinnen und Senioren erfasst, die einen Beratungstermin er- halten oder auf die Warteliste gesetzt werden möchten. Eine darüber hinausgehende Dokumen- tation erfolgt nicht. Frage 5 Wie hoch ist der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen im Stadtbezirk Nippes und wie viele Wohnungen stehen tatsächlich zur Verfügung? In dem vom Rat im Februar 2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen hat die Verwaltung den künftigen Gesamtbedarf an Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Köln ermit- 2 telt. Eine Aufschlüsselung nach Stadtbezirken und Bedarfsgruppen erfolgte nicht. Die Zielzahl an jährlich neu zu fördernden preisgünstigen Wohnungen liegt nach den bestehen- den politischen Beschlüssen unverändert bei 1000. Auch diese Zielzahl bezieht sich unaufge- schlüsselt auf das Stadtgebiet Köln. In diesem Rahmen versucht die Verwaltung dennoch, dem bestehenden Ungleichgewicht an gefördertem Wohnraum innerhalb der Stadtbezirke und Stadt- teile entgegenzuwirken, etwa durch die Standortprüfung und gezielte Förderprogramme der letz- ten Jahre. Die Frage nach dem Bedarf an seniorengerechten bzw. preisgünstigen Wohnungen im Stadtbe- zirk Nippes kann die Verwaltung daher nicht beantworten. Der Anteil der preisgünstigen Mietwohnungen (insgesamt 38.623 Wohnungen) am Gesamtwoh- nungsbestand beträgt aktuell 6,9 %. Im Stadtbezirk Nippes liegt der Anteil mit 6,6 % (4.057 Woh- nungen) nur geringfügig darunter. Bis 1997 wurden noch besonders ausgestattete Altenwohnungen gefördert, die auch nur von diesem bestimmten Personenkreis bezogen werden durften bzw. dürfen. Die Schaffung reiner Seniorenwohnanlagen wird seitdem wohnungspolitisch nicht weiter verfolgt. Der tatsächlich noch gebundene Bestand dieser Wohnungen im Stadtbezirk Nippes kann von der Verwaltung auf Wunsch ermittelt werden. Seit 1998 werden mit öffentlichen Mitteln ausschließlich barrierefreie Wohnungen gefördert; diese Wohnungen sind für Seniorinnen und Senioren geeignet, stehen aber altersunabhängig allen Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Gefördert werden kann auch die nachhaltige und bewohnerorientierte bauliche Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbe- stand. Nachgefragt wird dieses Modell bis 2017 kaum. Ab dem Programmjahr 2018 erfolgte vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Neuausrichtung in der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Wie im Neubau von Mietwohnungen wird bei diesen Anträgen nun ebenfalls ein Tilgungsnachlass (Teilkostenerlass) angeboten. In 2018 führte dies zur Bewilligung von 365 Wohnungen, welche modernisiert und dem öffentlichen Wohnungsbau für weitere 20 Jahre preisgebunden zur Verfügung stehen. Er- freulicherweise geht der Trend auch in 2019 weiter, bisher liegen Anträge auf Modernisierung für ca. 650 Wohnungen vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2308/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 26.06.2019 14:03