Mandari Insight

V/0206/2019

Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0078/2018 Dieselfahrverbote

Vorlagen 25.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 02.04.2019, TOP 3

Vorlage Nr. 206-2019, Anlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage Nr. 206-2019, Anlage

6722 Zeichen

Anlage zur V/0206/2019)

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0078/2018

Diesel-Fahrverbote in Münster DR Münster
verhindern Leostr. 16-8

48153 Münster
Tel. (0251) 80688623
martin.schiller@afd-muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen
Beschlussfassung nach 83 Absatz 1 Geschäftsordnung

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Der Rat stellt fest, dass auf Grund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung
Teilbereiche der Innenstadt von einem Fahrverbot für Diesel-PKW bedroht sind.

2. Der Rat lehnt Fahrverbote für Diesel-PKW als rechtlich unverhältnismäßig und praktisch
nicht durchführbar ab.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die
verantwortlichen Automobilunternehmen zu kundenfreundlichen und kostenlosen
Nachrüstungen für die betroffenen Diesel-PKW zu verpflichten.

4. Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, das
Verbandsklagerecht zu reformieren.

Begründung:

Zu Punkt 1: Mit Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden,
dass ein Fahrverbot für Diesel in deutschen Innenstädten verhängt werden kann.

Deutsche Kommunen dürfen ein eigenständiges Verbot für Diesel-PKW für das gesamte
Stadtgebiet oder Teilbereiche der Innenstadt aussprechen.

Grundlage dieses Urteils war die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere
Luft für Europa. Ferner wurde festgestellt, dass das Recht der Europäischen Union das
bundesdeutsche Recht verdrängt, wenn dies für die volle Durchsetzung des Unionsrecht
erforderlich ist.

Die EU-Richtlinie legt bestimmte Höchstwerte für Schadstoffe in der Luft fest. Für
Stickoxide (NOX) etwa liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft,

Das Diesel-Urteil hat die Deutsche Umweelthilfe ev. zum Anlass genommen eine Reihe
von Städten zu verklagen, die den Grenzwert für Stickoxide überschreiten. Die

- Verwaltungsgerichte haben für eine Reihe von Städten Fahrverbote für Diesel-PKW

|
|
|
|
|
|

ausgesprochen. |
AFD-Ratsgruppe Münster | Mitglieder |
Leostraße 16 B Marrtin Schiller (Sprecher) ) +49{251) 60688623 . www.afd-muenster.de |
48153 Münster Richard Frederik Mol |
;| 8 martin.schiller@afd-muenster.de N

Insgesamt haben Verwaltungsgerichte für 11 deutsche Städte Fahrverbote für Diesel- :
PKW ausgesprochen.

Die Stadt Münster überwacht seit vielen Jahren die Qualität der Luft in der Stadt. Die
Ergebnisse zeigen, dass bei der Stickstoffdioxidbelastung am Bült nach wie vor i
Überschreitungen auftreten. -

Daher besteht auch für die Stadt Münster aktuell die Gefahr von der Deutschen
Umweeithilfe e.V. verklagt zu werden. Mit der Folge, dass für den Bereich rund um den
Bült ein Fahrverbot für Diesel-PKW verhängt wird. j

Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr. Da hiervon der
gesamte Bereich von der Kreuzung B54 bis zum Bereich Mauritzstraße und
Warendorfer Straße hiervon betroffen wäre. Dies hätte einen Verkehrsinfarkt für die
Innenstadt von Münster zur Folge.

Ein Fahrverbot für die Stadt Münster gilt es daher mit allen möglichen Mitteln zu
vermeiden.

Zu Punkt 2: Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote als letztes Mittel zur

Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide genehmigt. Allerdings müssen diese dem
verfassungsgemäßen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie dürfen nur

das letzte Mittel sein. Ihre Anwendung darf nur für einen genau definierten Kreis von |
Personenkraftwagen und nur für ein fest umrandetes Gebiet gelten.

Die Kommunen sind verpflichtet die Einhaltung der Fahrverbote zu überwachen.

In der Praxis sind diese rechtlichen Vorgaben mit angemessenen Mitteln nicht
umsetzbar. Denn ein Fahrverbot für älter Diesel-PKW mit Euro5-Norm oder weniger
kommt einer Enteignung der betroffenen PKW-Besitzer gleich. Denn es zerstört das
Vertrauen in das Recht auf Eigentum.

Die Einhaltung eines PKW-Fahrverbotes muss überwacht werden. Dies kann durch den |
Einsatz von Ordnungspersonal erfolgen. Oder durch den Einsatz von technischen H
Mitteln, etwa Kameras, die den fließenden Verkehr im betroffenen Bereich permanent
überwachen.

Dies zeigt: Eine dauerhafte Überwachung eines Diesel-Fahrverbötes ist praktisch nicht
zu gewährleisten. Denn eine personelle Überwachung ist nur mit einem extrem hohen
Einsatz von Personal möglich. Entsprechend teuer wäre eine solche Form der
Überwachung. Eine technische Überwachung wirft eine Reihe von rechtlichen und
datenschutzrechtlichen Fragen auf. |

Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Einhaltung eines Fahrverbot für Diesel-
PKW mit vertretbaren Möglichkeiten nicht überwacht werden kann.

Zu Punkt 3: Um Fahrverbote zu vermeiden müssen alternative Lösungen gefunden
werden. Eine gangbare und sehr schnell mögliche Lösung ist die Hardware-
Nachrüstung von PKW mit Euro5 und Euro4-Norm. Die Stadt Münster fordert daher die
Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die betroffenen
Automobilunternehmen zu kostenlosen Hardware-Nachrüstungen für die betroffenen
Diesel-PKW zu verpflichten.

Zu 4: Das Verbandsklagerecht ist reformbedürftig. Denn es ermöglicht Vereinigungen .
wie der Deutschen Umwelthilfe e.V. Städte wegen Verstöße im Bereich Umweltschutz
und Luftreinhaltung zu verklagen.

Denn die DUH missbraucht die Möglichkeit des Verbandsklagerechtes zu eigennützigen
Zwecken. Sie hat das Klagen zu einem Geschäftsmodell im Bereich des
Umweltschutzes entwickelt. So hat sie etwa im Geschäftsjahr 2015 2,50 Millionen Euro
durch Klagen und Bußgelder eingenommen. Aber nur 170.000 Euro durch Beiträge der
Mitglieder.

Mit ihren massenhaften Klagen gegen Städte und Unternehmen schadet dieses
Verhalten dem Leben und den Wohlergehen von Millionen von Menschen. Hierbei
nimmt die DUH keine Rücksicht auf das Leben von Menschen, die darauf angewiesen
sind täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Die DUH gefährdet bewusst und
willkürlich die wirtschaftliche Lebensgrundlage dieser Menschen.

Die Autoindustrie gehört zu den weltweiten führenden Anbietern auf dem Weltmarkt. Die
Praxis der Deutschen Umwelthilfe die Konzerne und Städte wegen Verstößen im
Bereich Umweltschutz und Luftreinhaltung zu verklagen gefährdet diese Unternehmen
in ihrer Existenz. Dies hätte den Verlust von 800.000 Arbeitsplätzen und Steuerausfälle
in Milliardenhöhe zur Folge. Und hätte den Verlust einer der Schlüsselindustrien in
Deutschland zur Folge.

Daher ist das Verbandsklagerecht zu reformieren. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses
Rechtsinstrumentes durch egoistische Verbände zu verhindern. Der Rat der Stadt
Münster fordert daher von der Bundesregierung über den Deutschen Städtetag eine
Reform des Verbandsklagerechts. Mit dem Ziel einen Missbrauch dieses Instrumentes
zu verhindern.

Martin Schiller
Richard Mol

Anlage A

834 Zeichen

Anlage A zur V/0206/2019 
Kurzüberblick 
Ablehnung eines Ratsantrages bezüglich der Dieselfahrverbote. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0203 Straßenverkehrsabteilung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

2970 Zeichen

V/0206/2019 
V/0206/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0078/2018 Dieselfahrverbote 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
 
Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
1. Das Antragsanliegen wird nicht aufgegriffen. 
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0078/2018 (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.12.2018 eingebracht und an den Ausschuss für Per -
sonal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.  
 
Zu den im Antrag aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1.: Der Rat stellt fest, dass auf Grund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung Teilberei -
che der Innenstadt von einem Fahrverbot für Diesel-PKW bedroht sind. 
 
Eine Überschreitung des Grenzwertes für Feinstaub wurd e in Münster letztmalig 2008 an  der Luf t-
messstation an der Weseler Straße festgestellt. Darüber hinaus traten im Jahr 2017 erstmals in 
Münster an allen Luftmessstationen des Landes NRW, einschließlich des Verkehrs -Hot-Spots am 
Bült, keine Überschreitungen  des maßgeblichen Jahresgrenzwertes auf. Auch lassen die Im -
missionsdaten aus dem ersten Halbjahr 2018 keine Wende dieses positiven Trends im Bereich der 
Luftqualität in Münster erkennen. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für die begehrte Feststel -
lung. 
 
 
 
 
 
Ordnungsamt 
 
26.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schulze-Werner 
Telefon: 492 32 00 
SchuWe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0206/2019 
Zu 2.: Der Rat lehnt Fahrverbote für Diesel-PKW als rechtlich unverhältnismäßig und praktisch nicht 
durchführbar ab. 
 
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (BVerwG 7 C 30.70) muss ein 
Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge erlassen werden, falls es die einzig geeignete Maßnahme zur 
schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte ist. Die Grenzwerte werden in Mün s-
ter, wie unter zu 1. beschrieben, eingehalten. Unter diesen  Vorgaben ist die Einführung eines Fah r-
verbotes für Diesel -PKW unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig. Das Antragsbegehren  geht 
damit für den Bereich der Stadt Münster ins Leere. 
 
Zu 3.: Der  Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, die verantwortlichen 
Automobilunternehmen zu kundenfreundlichen und kostenlosen Nachrüstungen für die betroffenen 
Diesel-Pkw zu verpflichten.  
 
und 
 
Zu 4.: Der Rat fordert die Bundesregierung über den Deutschen Städtetag auf, das Verbandskla -
gerecht zu reformieren. 
 
Der erweiterte Kontext dieses Teilbereichs des Antrages ist als allgemeinpolitische Äußerung ohne 
direkten kommunalpolitischen Bezug zu werten.  
 
Zusammenfassend  kann   aus  Sicht  der  Verwaltung  nicht  empfohlen  werden,  einen  antragsge- 
mäßen Beschluss zu fassen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Leostraße 16
  • Warendorfer Straße
  • Mauritzstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0206/2019
Typ
Vorlagen
Datum
25.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37