Mandari Insight

AN/2301/2022

Änderungsantrag zu TOP 3.1.2 – „Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu" (AN/2224/2022)

Gem. Änderungsantrag (CDU) 08.12.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2465 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des 
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.12.2022 
 
AN/2301/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.12.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.2 – „Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem 
Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu" (AN/2224/2022) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.2 - Bezahlbare Mieten in Köln si-
chern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen 
treu" (AN/2224/2022) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 08.12.2022: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die GAG in Köln als Vermieterin mit hoher sozi-
aler Verantwortung überzeugend ihre Bereitschaft erklärt hat, die durch Mieterhöhun-
gen individuell entstehende Problemlagen zu prüfen und sozial angemessene Lösun-
gen zu entwickeln. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln unterstreicht daher insbesondere, dass für die GAG bei den 
regelmäßigen Mietanpassungen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen eine Rolle 
spielen, sondern auch bereits vorhandene Informationen über die soziale und finan-
zielle Situation des/der Bewohner*innen.  
Auch würdigt der Rat der Stadt Köln das bei Neuvermietungen der GAG angewende-
te „Leistbarkeitsprinzip“, wonach vom verfügbaren Haushaltseinkommen ca. 30 % für 
die Mietzahlung angesetzt wird (inklusive staatlicher Hilfen wie Wohngeld etc.) und 
eine kompetente Unterstützung bei der Beantragung dieser Hilfen erfolgt.  
 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, einen Zwischenbericht im Ausschuss für Soziales und 
Senioren über die aktuelle Anzahl an Stellen im Bereich des Wohngeldes (besetz-
te/vakante) vorzulegen, um daraus ableiten zu können, wie das beschriebene Vorge-

- 2 - 
 
hen der GAG praktisch umgesetzt werden kann. 
 
 
4. Der Rat der Stadt Köln appelliert an Land und Bund genügend Fördermittel für die 
Sanierung der Wohnungsbestände bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich. 
 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer     CDU- Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2301/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
08.12.2022
Erstellt
08.12.2022 13:32