Mandari Insight

AN/1351/2017

Ersetzungsantrag gemäß § 13 der GO des Rates

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 21.09.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 21.09.2017, TOP 3.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2821 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.09.2017 
 
AN/1351/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
 
Ersetzungsantrag gemäß § 13 der GO des Rates 
hier: TOP 3.1. AN/0993/2017 und AN 1049/2017 „GAG stärken …„ 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwic k-
lungsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Beschlussvorschlag unter TOP 3.1. wird wie folgt ersetzt: 
 
„Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, eine zusammenfassende Darstellung der 
bisher umgesetzten Maßnahmen und Beschlüsse (Satzungen) zur Schaffung von mehr 
öffentlich-gefördertem und preiswertem Wohnraum für Köln sowie ein e Wirkungsein-
schätzung vorzulegen.“ 
 
 
Begründung: 
 
Im Jahre 2014 wurde vom Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept Wohnen b e-
schlossen, mit der Leitaussage: „Köln nimmt die Herausforderung und die Chance des mö g-
lichen Einwohnerwachstums an. Hierfür sollen ausreichend neue Wohnungen gebaut und 
der vorhandene Wohnungsbestand gesichert und verbessert werden.“ 
 
Im Jahre 2016 hat der Rat die Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität beschlo s-
sen, mit dem Leitgedanken, hier besonders Haushalten eine bez ahlbare Wohnung zur Ve r-
fügung zu stellen, die ansonsten schwer eine Wohnung finden sowie eine ausgewogenen 
soziale Mischung in den Quartieren sicherzustellen.

- 2 - 
 
Ebenso hat der Rat in 2016 die Wohnungsbauoffensive beschlossen, mit dem Ziel, städt i-
sche Grunds tücke im Wege der Direktvergabe für öffentlich geförderte Wohnungen und 
Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. 
 
Am 4.4.2017 wurde ebenfalls vom Rat die Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells 
beschlossen, mit der Leitaussage, bei jedem neuen planbedürftigen Bauvorhaben ab 20 WE 
einen Anteil von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu schaffen.  
 
Bei der Umsetzung und Nutzung dieser Instrumente ist die GAG sicherlich ein wichtiger 
Partner, aber hier sind ebenso die Wohnungswirtschaft, d ie Genossenschaften sowie private 
Baugemeinschaften gefragt.  
 
Im Rahmen des SteK Wohnen wurden Ziele und Leitlinien und 22 Maßnahmen eines Han d-
lungsprogramms, wovon 11 prioritär umgesetzt werden sollen, beschlossen. Viele dieser 
Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.  
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1351/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
21.09.2017
Erstellt
21.09.2017 14:20