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2642/2024

Information zur Planung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 03.09.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 12.09.2024, TOP 5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4595 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 03.09.2024 
 2642/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 
 
Information zur Planung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt 
Köln 
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz 
(KrWG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) über die 
Verwertung und die Beseitigung der im ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden 
Abfälle zu erstellen. Das AWK soll über den Stand der Entwicklung der öffentlichen Abfallwirt-
schaft informieren und zudem als internes Planungsinstrument dienen. Das AWK ist alle fünf 
Jahre zu aktualisieren. Es dient dem Nachweis einer mindestens zehnjährigen Entsorgungssi-
cherheit. 
 
Das bestehende AWK deckt den Zeitraum 2018 bis 2027 ab. Es wurde 2018 durch den Rat 
der Stadt Köln beschlossen (0529/2018). Über die Umsetzung des AWK und der konkreten 
Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen wurde von 2020 bis 2022 jährlich ausführlich 
dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln berichtet (1564/2020, 
1312/2021 und 1543/2022). 
 
Die ursprünglich für 2023 vorgesehene Aktualisierung des AWK wurde in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung verschoben. Hintergrund dafür ist, dass sich derzeit einige strategisch be-
deutsame Projekte in der Umsetzung befinden. Um die Ergebnisse dieser unten aufgeführten 
Projekte in der Fortschreibung des AWK berücksichtigen zu können, wurde die Bezirksregie-
rung um Fristverlängerung bis 2025 gebeten. Diese wurde vor dem Hintergrund gewährt, dass 
weiterhin eine mindestens zehnjährige Entsorgungssicherheit gewährleistet ist, da die maß-
geblichen mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragten Akteure Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft 
Köln mbH (AVG) mit langfristigen Verträgen bis 2033 bzw. 2035 ausgestattet sind und für die 
anfallenden Abfälle entsprechende Entsorgungsanlagen vorhanden sind. 
 
Ziel der Stadt Köln ist es weiterhin, Abfälle zu vermeiden und möglichst viele Abfälle zur Ver-
wertung zu erfassen und einer sinnvollen Verwertung zu zuführen. Die bestehenden AWK-
Ziele insbesondere der Verringerung des Restabfallaufkommens und Ausbau der Bioabfall-
sammlung werden daher weiterverfolgt. 
 
Der Sachstand der Projekte stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 
 
 Zero Waste-Konzept: Ziel des Konzeptes war es, verbindliche Kennzahlen zur Erfolgs-
messung (u.a. Rückgang der Restabfallfraktion sowie des Siedlungsabfalls in Summe 
pro Einwohner und Jahr) für die Jahre 2030, 2035 sowie 2040 festzulegen und ent-
sprechende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu formulieren. Im Dezember 2023 
wurde das 47 Maßnahmen umfassende Konzept durch den Rat der Stadt Köln zur

2 
 
Umsetzung beschlossen. Für einen Teil der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauf-
tragt, zum späteren Zeitpunkt ein Umsetzungs- sowie Finanzierungskonzept auszuar-
beiten und dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Dies wird voraussichtlich noch in 2024 
geschehen. 
 
 Pilotprojekt „Biotonne für uns“: Das Projekt wird in Form von Analysen des Bioabfalls 
im Pilotgebiet sowie Bonituren und Chargenanalysen in der Verwertungsanlage (der 
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH) wissenschaftlich be-
gleitet. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden für das Frühjahr 2025 erwartet. Auf 
Basis der Erkenntnisse könnte der Rat im Jahr 2025 über eine stadtweite Einführung 
der Pflichtbiotonne in 2026 ff. entscheiden. 
 
 Hausmüllanalyse: Seit Januar 2024 führt die Stadt Köln eine stadtweite Hausmüllana-
lyse (kombiniert mit der Bioabfallanalyse in den Pilotprojekten) durch, um aktuelle Er-
kenntnisse über die Hausmüllzusammensetzung in Abhängigkeit der Siedlungsstruktur 
sowie des Trennverhaltens zu erhalten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen An-
reizsysteme überprüft und Potentiale (aus dem Hausmüll) sowie entsprechende Maß-
nahmen definiert werden. Die Ergebnisse der Analyse werden im Mai 2025 erwartet. 
 
Aufgrund der oben skizziert parallel durchgeführten Projekte, der dadurch entstehenden 
neuen empirischen Datenbestände sowie der damit verbundenen möglichen politischen Ent-
scheidungen über Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen haben sich entsprechende 
zeitliche Verzögerungen ergeben, sodass die Ergebnisse, die maßgeblichen Einfluss auf die 
Ausrichtung der Kölner Abfallwirtschaft der kommenden Jahre haben können, noch nicht vor-
liegen. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2642/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.09.2024
Erstellt
29.08.2024 12:34