2642/2024
Information zur Planung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 03.09.2024 2642/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 Information zur Planung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) über die Verwertung und die Beseitigung der im ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das AWK soll über den Stand der Entwicklung der öffentlichen Abfallwirt- schaft informieren und zudem als internes Planungsinstrument dienen. Das AWK ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. Es dient dem Nachweis einer mindestens zehnjährigen Entsorgungssi- cherheit. Das bestehende AWK deckt den Zeitraum 2018 bis 2027 ab. Es wurde 2018 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen (0529/2018). Über die Umsetzung des AWK und der konkreten Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen wurde von 2020 bis 2022 jährlich ausführlich dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln berichtet (1564/2020, 1312/2021 und 1543/2022). Die ursprünglich für 2023 vorgesehene Aktualisierung des AWK wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung verschoben. Hintergrund dafür ist, dass sich derzeit einige strategisch be- deutsame Projekte in der Umsetzung befinden. Um die Ergebnisse dieser unten aufgeführten Projekte in der Fortschreibung des AWK berücksichtigen zu können, wurde die Bezirksregie- rung um Fristverlängerung bis 2025 gebeten. Diese wurde vor dem Hintergrund gewährt, dass weiterhin eine mindestens zehnjährige Entsorgungssicherheit gewährleistet ist, da die maß- geblichen mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragten Akteure Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) mit langfristigen Verträgen bis 2033 bzw. 2035 ausgestattet sind und für die anfallenden Abfälle entsprechende Entsorgungsanlagen vorhanden sind. Ziel der Stadt Köln ist es weiterhin, Abfälle zu vermeiden und möglichst viele Abfälle zur Ver- wertung zu erfassen und einer sinnvollen Verwertung zu zuführen. Die bestehenden AWK- Ziele insbesondere der Verringerung des Restabfallaufkommens und Ausbau der Bioabfall- sammlung werden daher weiterverfolgt. Der Sachstand der Projekte stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Zero Waste-Konzept: Ziel des Konzeptes war es, verbindliche Kennzahlen zur Erfolgs- messung (u.a. Rückgang der Restabfallfraktion sowie des Siedlungsabfalls in Summe pro Einwohner und Jahr) für die Jahre 2030, 2035 sowie 2040 festzulegen und ent- sprechende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu formulieren. Im Dezember 2023 wurde das 47 Maßnahmen umfassende Konzept durch den Rat der Stadt Köln zur 2 Umsetzung beschlossen. Für einen Teil der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauf- tragt, zum späteren Zeitpunkt ein Umsetzungs- sowie Finanzierungskonzept auszuar- beiten und dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Dies wird voraussichtlich noch in 2024 geschehen. Pilotprojekt „Biotonne für uns“: Das Projekt wird in Form von Analysen des Bioabfalls im Pilotgebiet sowie Bonituren und Chargenanalysen in der Verwertungsanlage (der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH) wissenschaftlich be- gleitet. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden für das Frühjahr 2025 erwartet. Auf Basis der Erkenntnisse könnte der Rat im Jahr 2025 über eine stadtweite Einführung der Pflichtbiotonne in 2026 ff. entscheiden. Hausmüllanalyse: Seit Januar 2024 führt die Stadt Köln eine stadtweite Hausmüllana- lyse (kombiniert mit der Bioabfallanalyse in den Pilotprojekten) durch, um aktuelle Er- kenntnisse über die Hausmüllzusammensetzung in Abhängigkeit der Siedlungsstruktur sowie des Trennverhaltens zu erhalten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen An- reizsysteme überprüft und Potentiale (aus dem Hausmüll) sowie entsprechende Maß- nahmen definiert werden. Die Ergebnisse der Analyse werden im Mai 2025 erwartet. Aufgrund der oben skizziert parallel durchgeführten Projekte, der dadurch entstehenden neuen empirischen Datenbestände sowie der damit verbundenen möglichen politischen Ent- scheidungen über Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen haben sich entsprechende zeitliche Verzögerungen ergeben, sodass die Ergebnisse, die maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung der Kölner Abfallwirtschaft der kommenden Jahre haben können, noch nicht vor- liegen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2642/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 12:34