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1474/2019

Kölner Sportstätten GmbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 17.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2367 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2019 
Freigabedatum 
09.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Sportstätten GmbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat entsendet an Stelle von Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein  
 
Herrn William Wolfgramm 
 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Be-
dienstete(n) der Stadt Köln) 
 
in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH. 
 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem 
von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Eigentümerin der Kölner Sportstätten GmbH (KSS). 
 
Bezüglich der Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der KSS in § 9 
und § 10 u.a. Folgendes: 
 
§ 9: Zusammensetzung des Aufsichtsrates: 
 
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Köln entsandt. Unter Ihnen muss 
sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. 
ihm vorgeschlagene Dienstkraft befinden.  
…. 
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Ge-
meinde dazuzählen. 
 
Auf der Grundlage von § 113 Abs. 2 GO NRW und gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der 
KSS wurde Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeisters 
vom Rat in seiner Sitzung am 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH entsandt.  
 
Frau Dr. Klein ist mit Ablauf des 30.04.2019 aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. An Stelle 
von Fr. Dr. Klein ist nun auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin unverzüglich ein/e Nachfolgerin zu 
entsenden.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
TOP 17.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1474/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.05.2019
Erstellt
24.04.2019 11:26