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Kölner Sportstätten GmbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1474/2019 vom 09.05.2019

Stand: Am 21.05.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1474/2019 Freigabedatum 09.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Sportstätten GmbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entsendet an Stelle von Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein Herrn William Wolfgramm (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Be- dienstete(n) der Stadt Köln) in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 21.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Eigentümerin der Kölner Sportstätten GmbH (KSS). Bezüglich der Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der KSS in § 9 und § 10 u.a. Folgendes: § 9: Zusammensetzung des Aufsichtsrates: (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Köln entsandt. Unter Ihnen muss sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. ihm vorgeschlagene Dienstkraft befinden. …. Nach § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Ge- meinde dazuzählen. Auf der Grundlage von § 113 Abs. 2 GO NRW und gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der KSS wurde Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeisters vom Rat in seiner Sitzung am 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH entsandt. Frau Dr. Klein ist mit Ablauf des 30.04.2019 aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. An Stelle von Fr. Dr. Klein ist nun auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin unverzüglich ein/e Nachfolgerin zu entsenden.

Beratungsverlauf

  1. 21.05.2019

    Rat

    TOP 17.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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