0899/2021
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Anlage 3a
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,00 80,00 130,00 180,00 230,00 280,00 330,00 380,00 31.01. 28./29.02. 04./31.3. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31 .08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr
Anlage 2b
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Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2) 159,82 100,00% 158,78 100 ,00% 135,07 100,00% 95,46 100,00% 146,31 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 63,89 39,98% 65,22 41,08% 5 7,63 42,67% 45,79 47,97% 47,48 32,45% Daseinsvorsorge 49,12 30,73% 46,25 29,13% 37,03 27,42% 25, 61 26,83% 31,30 21,39% Umwelt 19,33 12,09% 17,96 11,31% 20,44 15,13% 12,03 12,60% 1 4,05 9,60% Kulturelle Tätigkeiten 16,69 10,44% 17,81 11,22% 12,12 8, 97% 4,97 5,21% 8,07 5,52% Weitere Dienstleistungen 10,79 6,75% 11,54 7,27% 7,85 5,8 1% 7,06 7,40% 45,41 31,04% Summe 159,82 100,00% 158,78 100,00% 135,07 100,00% 95,46 10 0,00% 146,31 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 04.03.2021 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2017 2018 2019 2020 2021
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 00.05.01-2021-03-15 Vorlagen-Nummer 11.03.2021 0899/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.03.2021 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2021 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.172,20 Mio. EUR 265,00 Mio. EUR 1.437,20 Mio. EUR Stand: 04.03.2021 1.033,11 Mio. EUR 87,63 Mio. EUR 1.120,73 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 88,13 % 33,07 % 77,98 % In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu- er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Derzeit beruht bei der Mehrzahl der Unterneh- men die Höhe der Vorauszahlungen noch auf der nach Steuererklärung veranlagten Gewerbesteuer für 2018 oder 2019. Die Vorauszahlungen zielen jedoch auf die Steuerhöhe, die sich für den laufen- den Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Infolge der andauernden Einschränkungen für das Wirtschaftsleben durch die COVID-19-Pandemie ist in den kommenden Monaten mit vermehrten Herabsetzungen zu rechnen. Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2021 erreicht derzeit 88,13 % des Teilansatzes von 1.172,20 Mio. EUR. Für das Jahr 2021 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem An- satz 2020 um ca. 4,23 % berücksichtigt. Das Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um 31,50 Mio. EUR und damit um 2,96 % unterhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 09.03.2020 = 1.064,60 Mio. EUR). Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- 2 spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 04.03.2021 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2021. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un- terste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0899/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 05.03.2021 13:08