AN/1017/2019
Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 AN/1017/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade Sehr geehrter Herr Kienitz, bitten setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheini- schen Uferpromenade, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- ausschusses am 04.07.2019: Der Beschlusstext wird folgendermaßen geändert/ergänzt: Punkt 1. des Beschlusstextes: Die Textpassage: „gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1)“ wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: „entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch“ Punkt 1. wird wie folgt ergänzt: Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. Punkt 2. des Beschlusstextes: Der Text wird wie folgt geändert: Der Rat stimmt der Fällung von Hecken und elf strauchartigen Bäumen zu. - 2 - Begründung: Im Dezember 2017 hat der Rat der Stadt Köln das Gestaltungshandbuch beschlossen. Darin wird für das Rheinufer folgendes festgehalten: „Ziel einer künftigen Entwicklung muss sein, das Rheinufer als einen kontinuierlichen Raum zu betrachten, die verwendeten Elemente aber stärker aus dem gestalterischen Repertoire der Innenstadt zu entwickeln. In der Gliede- rung wird daher die Unterteilung in Gehweg und Seitenstreifen aufgegriffen, was die lineare Ausbildung des Raumes unterstützt und einen Bezug zum Raumtyp der Ringe herstellt, der als ein ebenso herausragender urbaner Raum betrachtet wird. Mit den in ihrer Breite flexib- len Seitenstreifen besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Querschnitte auszufüllen, ohne die Kontinuität der Promenaden zu stören. Gleichzeitig können Anschlüsse an Nachbarflä- chen wesentlich unkomplizierter hergestellt werden. Zudem unterscheiden sich Ruhe und Bewegungszonen im Belag voneinander, wodurch typische Nutzungskonflikte minimiert wer- den.“ Die Oberflächengestaltung sollte sich daran orientieren und insbesondere die Prome- nade für Fußgänger und Radfahrer in einer einheitlichen Breite darstellen, damit diese als Kontinuität in den weiteren Abschnitten des Rheinufers fortgesetzt werden kann. Da für den Umbau des Rheinufers in diesem Bereich eine Bauzeit von mindestens 21 Mona- ten vorgesehen ist, muss der Fußgänger- und Radfahrerbereich entsprechend der Planung in Anlage 4 an der Rheinuferstraße entlanggeführt werden. Die bisher geplanten Breiten sind jedoch für die Abwicklung des hohen Fußgängeraufkommens und einen gegenläufigen Rad- verkehr nicht ausreichend und sollen daher auf 5 m festgelegt werden. Die Planungen für den Autoverkehr auf der Rheinuferstraße müssen dabei unter größtmöglicher Beibehaltung der Leistungsfähigkeit für die Bauphase angepasst werden. Der Baum in der sog. Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Ma- ritim-Hotel steht schon seit vielen Jahrzehnten dort und hat bisher niemanden gestört. Da er nach Auskunft der Verwaltung gesund ist, soll er auch dort stehen bleiben und nicht gefällt werden. Falls erforderlich könnte die Mauerabgrenzung vor der Fußgängerbrücke etwas zu- rückversetzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1017/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 04.07.2019 10:41