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AN/1017/2019

Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade

Gem. Änderungsantrag (CDU) 04.07.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3901 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
 
Herrn  
Niklas Kienitz 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.07.2019 
 
AN/1017/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
bitten setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Umgestaltung der linksrheini-
schen Uferpromenade, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs-
ausschusses am 04.07.2019: 
 
Der Beschlusstext wird folgendermaßen geändert/ergänzt:  
 
 
Punkt 1. des Beschlusstextes: 
 
Die Textpassage: „gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1)“ wird gestrichen 
 
und durch folgende Formulierung ersetzt: 
 
„entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem 
Gestaltungshandbuch“  
 
Punkt 1. wird wie folgt ergänzt: 
 
Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m 
zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. 
Die überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien 
zur Kenntnis zu geben.  
 
Punkt 2. des Beschlusstextes: 
 
Der Text wird wie folgt geändert: 
 
Der Rat stimmt der Fällung von Hecken und elf strauchartigen Bäumen zu.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Im Dezember 2017 hat der Rat der Stadt Köln das Gestaltungshandbuch beschlossen. Darin 
wird für das Rheinufer folgendes festgehalten: „Ziel einer künftigen Entwicklung muss sein, 
das Rheinufer als einen kontinuierlichen Raum zu betrachten, die verwendeten Elemente 
aber stärker aus dem gestalterischen Repertoire der Innenstadt zu entwickeln. In der Gliede-
rung wird daher die Unterteilung in Gehweg und Seitenstreifen aufgegriffen, was die lineare 
Ausbildung des Raumes unterstützt und einen Bezug zum Raumtyp der Ringe herstellt, der 
als ein ebenso herausragender urbaner Raum betrachtet wird. Mit den in ihrer Breite flexib-
len Seitenstreifen besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Querschnitte auszufüllen, ohne 
die Kontinuität der Promenaden zu stören. Gleichzeitig können Anschlüsse an Nachbarflä-
chen wesentlich unkomplizierter hergestellt werden. Zudem unterscheiden sich Ruhe und 
Bewegungszonen im Belag voneinander, wodurch typische Nutzungskonflikte minimiert wer-
den.“ Die Oberflächengestaltung sollte sich daran orientieren und insbesondere die Prome-
nade für Fußgänger und Radfahrer in einer einheitlichen Breite darstellen, damit diese als 
Kontinuität in den weiteren Abschnitten des Rheinufers fortgesetzt werden kann. 
 
Da für den Umbau des Rheinufers in diesem Bereich eine Bauzeit von mindestens 21 Mona-
ten vorgesehen ist, muss der Fußgänger- und Radfahrerbereich entsprechend der Planung 
in Anlage 4 an der Rheinuferstraße entlanggeführt werden. Die bisher geplanten Breiten sind 
jedoch für die Abwicklung des hohen Fußgängeraufkommens und einen gegenläufigen Rad-
verkehr nicht ausreichend und sollen daher auf 5 m festgelegt werden. Die Planungen für 
den Autoverkehr auf der Rheinuferstraße müssen dabei unter größtmöglicher Beibehaltung 
der Leistungsfähigkeit für die Bauphase angepasst werden.  
 
Der Baum in der sog. Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Ma-
ritim-Hotel steht schon seit vielen Jahrzehnten dort und hat bisher niemanden gestört. Da er 
nach Auskunft der Verwaltung gesund ist, soll er auch dort stehen bleiben und nicht gefällt 
werden. Falls erforderlich könnte die Mauerabgrenzung vor der Fußgängerbrücke etwas zu-
rückversetzt werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1017/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
04.07.2019
Erstellt
04.07.2019 10:41