1858/2017
"Alternative Planungen für den "Altbau" der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8750 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 19.06.2017 1858/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 "Alternative Planungen für den "Altbau" der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule" Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten mit AN/0855/2017 um die Bean t- wortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung seit Juni 2016 unternommen, um die Errichtung einer Gesamtschule an der Schmiedegasse zu ermöglichen (wir bitten um eine aussagekräftige Aufzählung der Maßnahmen)? 2. Wie sieht der derzeitige Zeitplan für die Errichtung dieser Gesamtschule aus? 3. Ist der Bau der Schule in Modulbauweise geplant? 4. Gibt es weitere alternative Überlegungen, wie der Standort an der Paul -Humburg-Straße g e- nutzt werden kann? Antwort der Verwaltung Zu den Fragen 1 bis 3: Die Verwaltung hat im Juni 2016 die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ mit insgesamt 122 Maßnahmenvorschlägen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft bis 2025 ff. in die politischen Gremien eingebracht (Session 1906/2016). Unter M 63 wird das Planungsvorhaben zur Realisierung einer neuen weiterführenden Schul e Schmiedegasse in Weidenpesch skizziert. In der 19. Sitzung des Aktionsbündnisses Schulbau (16.01.2017) wurde vereinbart, die bau - und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Schulstandortes Schmied e- gasse in einem gesonderten Gespräch mit den betroffenen Fachämtern zu erörtern. In einem Abstimmungsgespräch vom 02.03.2017 ist folgender Sachstand festgehalten worden: Der Stadtentwicklungsausschluss hat in seiner Sitzung vom 22.01.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans unter dem Titel „Süd liche Schmiedegasse“ in Weidenpesch gefasst (Session 4265/2013) wie folgt gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss (1) beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das G e- biet südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Stra ße sowie nördlich und ös t- lich des Nordfriedhofs in Köln -Weidenpesch — Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch — aufzustellen mit dem Ziel, Gemeinbedarfsflächen mit den Zwec k- bestimmungen Schule, Spielplatz und Jugendeinrichtung sowie Misc hgebietsflächen und Grünflächen festzusetzen; (2) beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). (3) Der Trassenabschnitt der Planstraße 1, südlich der Schmiedegasse, ist in Hinblick auf e i- ne sichere Verkehrsführung für die zukünftigen Schüler als Fuß - und Radwegeverbindung beizubehalten. Als Ergebnis des Gesprächs und zum weiteren Vorgehen wurde folgendes festgehalten: Angesichts des drohenden Schulnotstandes ist der Schaffung zusätzlicher S chülerplätze 2 zur Erfüllung der Pflichtaufgabe höchste Priorität gegenüber den übrigen Zweckbesti m- mungen einzuräumen. Das B-Planverfahren wird nun vom zuständigen Fachamt initiiert und die hierfür erforderl i- chen Gutachten (Verkehr und Lärm) in Auftrag geben. Das Plangebiet für die Festsetzung Gemeinbedarf Schule wird auch die heutigen Grun d- stücke der Gewerbetreibenden umfassen Gem. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 schlägt die Verwaltung vor, an der Schmiedegasse eine Gesamtschule zu erri chten. Aufgrund der Grundstücksgröße (max. rd. 16.000qm) erscheinen 4 Züge Sek I und 4 Züge Sek II darstellbar. Es wird das Wertgutachten (Wertermittlung) erstellt; sodann werden die Verhandlungen mit den Eigentümern zum Ankauf oder Tausch der Grundstücke aufgenommen. Anschließend erfolgt die Übertragung vom allgemeinen Grundvermögen in das Sonde r- vermögen Voraussichtlicher Zeitplan: 3 Jahre B -Planverfahren bis Baureife, 3 Jahre Planungsphase – Ex- terne Vergabe (Planungsbeginn bereits parallel zum B -Planverfahren), 2 Jahre Bauzeit = 8 Jah- re bis Bezugsfertigkeit, bei günstigem Verlauf, parallelen Verfahrensprozessen und ohne Ve r- zögerungen (wie Vergabebeschwerden, Insolvenz etc.) Ein vorgezogener Start der Schule an einem Interimsstandort (z.B. Paul -Humburg-Str.) kann erst erfolgen, wenn Verlässlichkeit hinsichtlich des Zeitplans und der Fertigstellung besteht, d.h. das B-Planverfahren nahezu abgeschlossen und die Leistungsphasen 2 bzw. 3 erstellt wurden. Diese Voraussetzungen könnten frühestens in 4-5 Jahren gegeben sein. Dieser Zeitplan wurde den schulischen Vertreter*innen der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule in einem gemeinsamen Gespräch (ebenfalls) am 02.03.2017 vorgestellt und gleichzeitig dafür g e- worben, sich offen für alle Vorschläge einer nahtlosen Folge nnutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße zu zeigen. Über Bau der Schule in Modulbauweise ist noch nicht entschieden worden. Zu Frage 4: Die Verwaltung bereit gegenwärtig eine Beschlussvorlage zur schulischen Folgenutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße in Longerich vor, die zeitnah in die politischen Gremien eingebracht werden wird. Die Vorlage enthält zwei Beschlussalternativen, zum einen die Erric h- tung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2018/19 am Schulstandort Paul -Humburg-Straße, zum a nderen die Zügigkeitserweiterung der Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße. Weitere Alternative Folgenutzungen des Standortes Paul -Humburg-Straße, z.B. die Realisi e- rung eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule, lassen sich mit Blick auf die Mindestzügi g- keiten neuer Schulen dieser Schulformen und im Abgleich mit den zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten nicht abbilden. Die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule hat m it Schulkonferenzbeschluss vom 23.11.2016 die Erweiterung ihrer Zügigkeit abgelehnt und den Vorschlag unterbreitet, den Standort Paul - Humburg-Straße zum Interimsstart einer neuen Gesamtschule zu nutzen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag geprüft (siehe ob en unter „zu den Fragen 1 bis 3“). Selbst bei einer optimie r- ten Bearbeitungs- und Bauzeit sind mindestens 8 Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kalkulieren. Dies würde bedeuten, dass die heute am Standort Paul -Humburg-Straße vorhandenen, teilwei- se in der Nut zungszeit begrenzten Containerräume, einschließlich der Container im Park, mi n- destens bis zum Schuljahr 2025/26 erhalten werden müssten. Ein kurzfristiger Abbau und eine bedarfsentsprechende erneute Zusetzung von Containerklassen erscheinen wirtschaftlich und angesichts des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet (Parkgelände) jedoch nicht tragfähig. Da sich die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule gegen eine Erweiterung ausgesprochen hat und sich die von der Schulkonferenz vorgeschlagene Alternative des Interi msstarts der Gesam t- schule Schmiedegasse nicht realisieren lässt, folgt die Verwaltung mit Beschlussalternative 1 einer weiteren Anregung der Schulleitung und schlägt als Folgenutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße die Errichtung einer Sekundarschule ab dem Schuljahr 2018/19 vor. Alternativ würde die Verwaltung nach wie vor die Ausweitung der Zügigkeit der Carl -von- Ossietzky-Gesamtschule unter Einbeziehung des Teilstandortes Paul -Humburg-Straße um 2 3 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekun darstufe II begrüßen und als Variante mit dem geringsten Baubedarf unterstützen. Dieser Vorschlag wurde bereits in der „Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 (Session 1500/2012, S. 40, Nr. 6.3) unterbreitet und wird in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (Session 1906/2016, S. 73, Maßnahme M64) erneut aufgegriffen. Der Raumbedarf einer dreizügigen Sekundarschule oder der zu erweiternden Gesamtschule wird durch die vorhandenen Räumlichkeiten ohne Einbeziehung der befr istet genehmigten Con- tainerklassen gedeckt. Erst mit Aufwachsen der Schule entsteht weiterer Raumbedarf, der durch den Ersatz der temporären Containereinheiten auf dem Schulgelände gedeckt werden könnte. Mit Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße im So mmer 2018 wird die Gesamtschule Ni p- pes aus dem bisherigen Interim an den endgültigen Standort umziehen. Das Schulgebäude Paul-Humburg-Straße wird damit zum Schuljahresbeginn für eine Folgenutzung zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung der Verwaltung ist e s mit Blick auf die stark steigenden Kinder - und Schülerzahlen und dem damit verbundenen weiter steigenden Nachfragedruck nach Schulplä t- zen zwingend notwendig, eine unmittelbare, adäquate schulische Nutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße vorzusehen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (5)
- Schmiedegasse
- Paul-Humburg-Straße
- Ossietzkystraße
- Straße G
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 1858/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27