0094/2022
Fortsetzung der Humanitären Hilfen in 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 0094/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Fortsetzung der Humanitären Hilfen in 2022 Die bereits seit 2017 im öffentlichen Raum wahrnehmbare Verelendung von Zuwanderern aus den beiden EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien nimmt immer weiter zu. Davon betroffen sind aber auch zunehmend polnische Staatsbürger*innen. Der Rat hatte bereits im März 2018 die Verwaltung daher damit beauftragt, humanitäre Hilfen für Zu- wanderer zunächst bedarfsorientiert begrenzt auf die Bürger*innen aus den v.g. EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien zu implementieren. Seit Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit (01.01.2014) gab es in Köln eine Reihe von bewähr- ten Angeboten, die sich speziell an hilfebedürftige Menschen aus den Staaten der EU-Ost- Erweiterung richteten. Der Großteil der ausschließlich drittmittelgeförderten Projekte ist aufgrund befristeter Laufzeiten mitt- lerweile ausgelaufen, da diese Angebote leider von der Stadt nicht nachhaltig mit eigenen kommuna- len Mitteln fortgeführt werden konnten. Um die Lücke zu den seinerzeit bestehenden Angeboten zu schließen, stellt der Rat seit 2018 für Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Verelendung dieser Menschen im Rahmen der Be- schlüsse zum Haushalt Mittel für niederschwellige Hilfe- und Interventionsmaßnahmen unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereit. Für die Haushalts- jahre 2018 bis 2021 wurden dafür Haushaltsmittel in Höhe von 650.000 € pro Jahr veranschlagt. Zur Analyse der Situation und zur Beratung über geeignete Maßnahmen und Hilfestellungen wurde 2017 eine dezernats- und ämterübergreifende Expertenrunde der Verwaltung eingerichtet. Nach der Durchführung weiterer Expertengespräche, u. a. unter Beteiligung der Liga der Wohlfahrtsverbände, Trägern der Migrationsberatung sowie Herrn Prof. Thomas Münch, Hochschule Düsseldorf, erarbeite- te die Verwaltung auf der Basis dieser Gespräche einen Maßnahmenplan zur niederschwelligen hu- manitären Soforthilfe. Dieser Maßnahmenplan sieht neben der Bereitstellung einer 24-stündig nutzbaren Aufenthaltsmög- lichkeit mit elementarer existenzsichernder Versorgung (Lebensmittel-, Hygieneartikel und Beklei- dungsausgabe, Bereitstellung von Duschmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Wäschereinigung) die Unterbreitung von Beratungsangeboten, unterstützt von Sprachmittler*innen, den Einsatz von Street- worker*innen, die Absicherung medizinischer Notversorgung sowie die Schaffung von Arbeitsgele- genheiten für die Erwerbsfähigen aus der Zielgruppe vor. Die beschlossenen Maßnahmen werden seit 2018 erfolgreich umgesetzt. Über die Jahre ist es gelungen, das Vertrauen der Menschen aus den Staaten der EU-Ost- Erweiterung in die unterbreiteten Angebote zu erhöhen. Dies zeigt sich nicht nur in der ganzjährig relativ hohen Auslastung der Aufenthalts- und Versorgungsangebote. Besonders deutlich wird es bei der Nutzung der Beratungs- und Unterstützungsangebote. Hier sticht insbesondere die Gruppe der Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien hervor. Im Jahr 2021 konnte eine 2 gestiegene Nachfrage nach Beratungsgesprächen und Unterstützung bei der Klärung der eigenen Situation gerade bei dieser Zielgruppe festgestellt werden. Diese Gesamtentwicklung wurde bei der weiteren Haushaltplanung berücksichtigt. Der Maßnahmenplan des Dezernates V sieht u.a. die Weiterentwicklung der Strategien zur Bekämp- fung von drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit vor. Der hierzu im Oktober 2021 gestartete Prozess der Strategieentwicklung führte zur Bildung einer Task Force der Stadt-Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik mit verschiedenen Unterarbeits- gruppen (UAG), welche sich mit den in diesem Zusammenhang vorhandenen unterschiedlichen Fra- ge- und Problemstellungen befassen. Diese UAG setzen sich zu großen Teilen aus amts- und dezernatsübergreifenden Vertreter*innen der Verwaltung sowie Vertreter*innen der Träger der freien Wohlfahrtspflege zusammen. Neben des Ein- holens internationaler Expertise durch ein für März 2022 geplantes Kolloquium wird auch an Beteili- gungsformaten für Betroffene in Wohnungsnotfällen gearbeitet, um das Kölner Wohnungsnotversor- gungssystem zukunftssicher aufzustellen. Eine der ins Leben gerufenen UÁG befasst sich speziell mit der Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verelendung bei zugewanderten EU-Bürger*innen ohne Existenzsicherung. Um den Ergebnissen der UAG sowie den Erkenntnissen aus dem Kolloquium nicht vorzugreifen, hat sich die Verwaltung dafür entschieden, die bisherigen Maßnahmen zunächst für die Dauer des Jahres 2022 fortzuführen. Die zur Umsetzung der bisherigen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 907.052 € sind im Haushaltsplan 2022 im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen für das Jahr 2022 veranschlagt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0094/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 09:14