1907/2022
Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2568 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 09.06.2022 1907/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 06.09.2022 Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt (Vorlagen-Nr. AN/1006/2022) hat die Verwaltung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt hierzu Folgendes aus: „1. Wie ist die Lage bei den Kölner Bädern? Gibt es hier bereits ähnliche Rechte bzw. ist eine Gleichstellung von Frauen in diesem Rahmen geplant? In der Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH heißt es „Jeder Gast ist verpflichtet, stets eine der jeweiligen Nutzung angemessenen Bekleidung zu tragen.“ Der Aufenthalt bzw. das Sonnenbaden auf der Liegewiese ist schon seit jeher ohne Bikini- Oberteil erlaubt. Im Wasser und Gastronomiebereich muss das Bikini-Oberteil getragen werden. Falls es keine ähnlichen Rechte gibt und diese Gleichstellung auch nicht angedacht ist: Wird die Badebekleidung bei Badegästen kontrolliert und wenn ja, was passiert bei Missachtung der bestehenden Regelungen? Bisher ist mit „angemessener Bekleidung“ der Badeanzug/Bikini bei den Frauen und die Badehose bei den Männern gemeint. Im Betrieb ist dieses Thema bei den KölnBädern noch nicht aufgetreten, da nahezu alle Frauen ohnehin das Bikini-Oberteil auch auf der Liegewiese tragen. Falls eine Sanktionierung erfolgt: Dieser Fall ist in den letzten 10 Jahren bei den KölnBädern nicht einmal aufgetreten. Wie geht die Badeaufsicht bei non-binären, inter oder trans Personen vor? In dem Zusammenhang möchten die KölnBäder mitteilen, dass auf Wunsch von Rubicon e.V. das sog. „Trans*inter*only Schwimmen“ im Genovevabad eingeführt wurde. Eine Schwimmzeit, die nur für non-binäre, inter oder trans Personen angeboten wird und sich steigender Beliebheit erfreut. Weitere diesbezügliche Angebote konnten bisher in Köln nicht etabliert werden. 2 2. Wäre es für die Kölner Bäder denkbar, dem Göttinger Beispiel zu folgen und – vor dem Hintergrund des Gleichstellungsgrundsatzes – Frauen das Recht einzuräumen, sich mit nacktem Oberkörper in Kölner Bädern aufzuhalten? Die KölnBäder wollen an der aktuellen Regelung festhalten, dass auf der Liegeweise ein Aufenthalt mit nacktem Oberkörper auch weiterhin möglich ist.“ Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1907/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.09.2022
- Erstellt
- 02.06.2022 16:43