Mandari Insight

1907/2022

Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 06.09.2022, TOP 7.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2022 
 1907/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 06.09.2022 
 
Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern 
Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt (Vorlagen-Nr. 
AN/1006/2022) hat die Verwaltung die KölnBäder GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese führt 
hierzu Folgendes aus: 
 
„1. Wie ist die Lage bei den Kölner Bädern? 
 
Gibt es hier bereits ähnliche Rechte bzw. ist eine Gleichstellung von Frauen in diesem 
Rahmen geplant? 
 
In der Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH heißt es „Jeder Gast ist verpflichtet, 
stets eine der jeweiligen Nutzung angemessenen Bekleidung zu tragen.“  
 
Der Aufenthalt bzw. das Sonnenbaden auf der Liegewiese ist schon seit jeher ohne Bikini-
Oberteil erlaubt. Im Wasser und Gastronomiebereich muss das Bikini-Oberteil getragen 
werden. 
 
Falls es keine ähnlichen Rechte gibt und diese Gleichstellung auch nicht angedacht ist: 
Wird die Badebekleidung bei Badegästen kontrolliert und wenn ja, was passiert bei 
Missachtung der bestehenden Regelungen? 
 
Bisher ist mit „angemessener Bekleidung“ der Badeanzug/Bikini bei den Frauen und die 
Badehose bei den Männern gemeint. Im Betrieb ist dieses Thema bei den KölnBädern noch 
nicht aufgetreten, da nahezu alle Frauen ohnehin das Bikini-Oberteil auch auf der Liegewiese 
tragen.  
 
Falls eine Sanktionierung erfolgt: 
Dieser Fall ist in den letzten 10 Jahren bei den KölnBädern nicht einmal aufgetreten.  
 
Wie geht die Badeaufsicht bei non-binären, inter oder trans Personen vor? 
 
In dem Zusammenhang möchten die KölnBäder mitteilen, dass auf Wunsch von Rubicon e.V. 
das sog. „Trans*inter*only Schwimmen“ im Genovevabad eingeführt wurde. Eine 
Schwimmzeit, die nur für non-binäre, inter oder trans Personen angeboten wird und sich 
steigender Beliebheit erfreut. Weitere diesbezügliche Angebote konnten bisher in Köln nicht 
etabliert werden.

2 
 
 
 
2. Wäre es für die Kölner Bäder denkbar, dem Göttinger Beispiel zu folgen und – vor dem 
Hintergrund des Gleichstellungsgrundsatzes – Frauen das Recht einzuräumen, sich mit 
nacktem Oberkörper in Kölner Bädern aufzuhalten? 
 
Die KölnBäder wollen an der aktuellen Regelung festhalten, dass auf der Liegeweise ein Aufenthalt 
mit nacktem Oberkörper auch weiterhin möglich ist.“  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

05.09.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1907/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.09.2022
Erstellt
02.06.2022 16:43