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1024/2019

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Ergänzende Informationen zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vorlagen-Nr. 4240/2018)

Mitteilung Ausschuss 19.03.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2850 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2019 
 1024/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Ergänzende Informationen zur Vergabe eines öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags an die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste 
(Vorlagen-Nr. 4240/2018) 
Ergänzend zu der in den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Verkehrs- und Finanzausschusses 
sowie des Rates zu behandelnden Beschlussvorlage zur Direktvergabe von Personenverkehrsdiens-
ten an die KVB (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
In Vorbereitung der o. g. Beschlussvorlage hat die Verwaltung nochmals durch einen externen 
Rechtsgutachter (Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, Bremen) prüfen lassen, ob das für die Di-
rektvergabe erforderliche, sogenannte Kontrollkriterium, welches durch Art. 5 Abs. 2 der Verordnung 
(EG) Nr. 1370/2007 sowie § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorgegeben ist, eingehalten wird. Im Rahmen des 
Kontrollkriteriums wird geprüft, ob die Stadt die KVB ähnlich wie eine eigene Dienststelle kontrolliert. 
Das weitere externe Rechtsgutachten zu dieser Frage liegt inzwischen vor. 
 
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen sich seit der vorherigen Prüfung 
dieser Frage durch die Verwaltung nicht geändert hat. Zudem hat die Verwaltung die Zeit seit der 
vorherigen Prüfung des Kontrollkriteriums im Jahr 2016 genutzt, um punktuell erforderliche Anpas-
sungen zur weiteren Erhöhung der Rechtssicherheit für die Direktvergabe vorzunehmen. So sind die 
Weisungs- und Kontrollrechte der Stadt sowie die Berichtspflichten des Unternehmens präzisiert und 
gestärkt worden.  
 
Darüber hinaus arbeitet das Gutachten heraus, dass ein geschlossenes Abstimmungsverhalten der 
städtischen Vertreter im Aufsichtsrat bei der Umsetzung von Mehrheitsbeschlüssen des Rates den 
Steuerungs- und Kontrollanspruch der Stadt untermauert, und es gibt Hinweise, auf welche Weise ein 
derartiges Abstimmungsverhalten erreicht werden kann. Neben einer politischen Verständigung mit 
dem Ziel eines geschlossenen Stimmverhaltens zählt dazu auf Basis des geltenden Rechts als äu-
ßerstes Mittel auch die Möglichkeit, den Vertretern der Stadt im Aufsichtsrat für den Fall, dass ein 
Weisungsbeschluss nicht umgesetzt wird, die Abberufung aus dem Aufsichtsrat anzukündigen und 
die Abberufung gegebenenfalls auch zu vollziehen. 
 
Zu den im Vorfeld der Beratungen über die Direktvergabe von Personenverkehrsdienstleistungen an 
die KVB formulierten Fragen zum Kontrollkriterium besteht aus Sicht der Verwaltung Einvernehmen 
mit den im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen, dass diese Fragen nun-
mehr hinreichend beantwortet sind. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1024/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.03.2019
Erstellt
15.03.2019 08:49