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0333/2023

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel "Maarhäuser Weg / Hansestraße" in Köln-Porz-Gremberghoven

Beschlussvorlage Ausschuss 14.03.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 10.1

Anlage 3 Erläuterungsbericht

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Anlage 11 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 23_05_2023_ 0333_2023

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Anlage 8 Vorab-Auszug zu TOP 10.1, StEA, 16.03.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 6 Stellungnahme_der Verwaltung_zu Fragen vom 02.03.2023

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Anlage 5 Auszug Sitzung Wirtschaftsausschuss 02.03.2023

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Anlage 7 Auszug aus dem BP Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 10.03.2023

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Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen vom 16.03.2023, SteA

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Anlage 12- Auszug BP AKUG am 25.05.2023 - TOP 4.1.1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 13 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 10.1-10.1.2 StEA 31.08.2023

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Anlage 4 Visualisierung

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 10 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 25.04.2023

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Anlage 3 Erläuterungsbericht

25172 Zeichen

A  N  L  A  G  E   3 
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzep t zum vorhabenbezogenen  
Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Ein bundesweit tätiges Discountunternehmen plant am Standort Köln-Porz-Gremberghoven die 
Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funktion eines 
regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, die innerhalb des 
Unternehmens folgende Funktionen erfüllt: 
 Warenlagerung, -bereitstellung und –auslieferung 
 Filialbelieferung von ca. 80 – 100 Discountmärkten im Großraum Köln 
 Filial-, Mitarbeiter- und Geschäftsverwaltung 
 Filialexpansion- und Steuerung 
 Controlling 
 Waren- und Aktionsgeschäft 
 Wertstofflagerung und – recycling 
 Filialretouren. 
 
Derzeit gibt es deutschlandweit 39 Regionalgesellschaften. Zukünftig sollen im Logistikzentrum in 
Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden.  
 
 
2.  Verfahren 
 
Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes Nummer 74420/03 mit dem Arbeitstitel „Industriegebiet Gremberghoven“ 
und größten Teils im  Außenbereich. Geplant ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen 
mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum mit angegliedertem Verwaltungs -
/Bürotrakt sowie Stellflächen für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen festzusetzen. 
 
Auf der Grundlage einer ersten  Konzeptplanung wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sowie der Dienststellen in der Zeit vom 19.09. bis 28.10.2022 
durchgeführt. Im Ergebnis wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet und die  Begründung 
angepasst. Mit den vorliegenden Unterlagen sollen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 
sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen werden. 
 
 
3.  Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1  Abgrenzung des Plangebiets 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Gremberghoven im Südosten von Köln und umfasst die 
gesamte Fläche des Flurstücks 656, Flur 5, Gemarkung Heumar  in einer Größe von circa 13 ha 
nördlich der Hansestraße. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der 
Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der 
Hansestraße.

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3.2  Bestandssituation 
 
Das Plangebiet wird derzeit vollständig landwirtschaftlich genutzt. Sowohl parallel zur Bahntrasse 
als auch entlang der Hansestraße , befindet sich  eine Baumreihe, letztere i st durch den 
rechtsgültigen Bebauungsplan Nummer 74420/03 zum Erhalt festgesetzt.  
 
Nördlich des Maarhäuser Weg existiert bereits ein Logistikzentrum (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan (VEP) Nummer 75420/05 „Hansestraße“) Südlich der Hansestraße grenzen 
klassische Gewerbegebiete sowie vereinzelte Wohngebäude an . Jenseits der Bahngleise  im 
Nordosten liegen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
 
3.3  Erschließung 
 
Die äußeren öffentlichen Erschließstraßen sind Maarhäuser Weg und die Hansestraße sowie die 
Theodor-Heuss-Straße. Das Grundstück  ist damit gut an das örtliche und überört liche 
Verkehrsnetz angebunden. In rund 300 m Entfernung verläuft die Bundesautobahn 59 südlich des 
Plangebiets. Das Gebiet liegt im Nahbereich der Anschlussstelle  Köln - Gremberghoven zur 
Autobahn A 5 59 und der Anschlussstelle Köln - Rath zur A 59 (in Richtung A 3) . Über die 
Hansestraße und Theodor-Heuss-Straße besteht eine schnelle Anbindung an die angrenzenden 
Porzer Ortsteile (z.B. Eil, Porz-Zentrum). 
 
Das Plangebiet ist zudem über die Haltestelle „Fuggerstraße“ der Buslinie 154 sowie d ie 
Haltestelle „Maarhäuser Weg“ der Buslinien 151 und 154, die unmittelbar am Plangebiet liegt, an 
das Busnetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angeschlossen. Mit der Buslinie 154 
ist die Haltestelle der Deutschen Bahn "Porz-Steinstraße" sowie die gleichnamige Haltestelle der 
Stadtbahnlinie zu erreichen. Hier verkehrt die S -Bahn-Linie S12 in Richtung Köln -Zentrum und 
Troisdorf sowie die Stadtbahnlinie U7 in Richtung Köln-Zentrum und Zündorf.  
 
 
4.  Vorhandenes Planungsrecht 
 
4.1  Regionalplan 
 
Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans teilweise als „ Bereiche für gewerbliche und industrielle 
Nutzungen- GIB“ und teilweise als „Allgemeine Freiraum - und Agrarbereiche “ mit der 
Überlagerung „Regionale Grünzüge“ dargestellt. 
 
Mit Neuaufstellung des Regionalplanes soll zukünftig für das gesamte Plangebiet der Bereich für 
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) festgelegt werden. 
 
4.2  Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. 
Für die Errichtung eines Logistikzentrums soll im Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt 
werden, demnach kann der Bebauungsplan gemäß §  8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelt werden. 
 
4.3  Landschaftsplan (LP) 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet Darstellungen. Das Plangebiet liegt 
überwiegend innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 22 "Königsforst und 
vorgelagerte Freiräume"  mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung und Weiterentwicklung einer 
weitgehend naturnahen Landschaft).

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Gemäß Landschaftsgesetz NRW treten im Geltungsbereich eines Landschaftsplans 
widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten 
des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im 
Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 
 
4.4  Bebauungsplan 
 
Für einen Teilbereich entlang der Hansestraße besteht der Bebauungsplan Nummer 74420/03 
von 1992. In einem 65  m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße setzt de r Bebauungsplan ein 
Gewerbegebiet – GE fest. Dieser Streifen ist in einen GE  1 und GE 2 gegliedert. Innerhalb des 
GE 2 sind Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören zulässig. Innerhalb des GE  1 und GE  2 sind Einzelhandelsbetriebe, 
Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, 
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen. Zur freien Landschaft ist ein 10 m 
breiter Streifen mit Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. 
 
4.5  Sonstiges 
 
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Westhoven und Erker Mühle. 
Bei der weiteren Planung sind die Vorschriften der jeweiligen Wasserschutzzonenverordnungen 
zu berücksichtigen. 
 
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Köln -Bonn und im Schutzbereich des 
Köln-Bonn-Radars. Das gesamte Plangebiet liegt in der Nachtschutzzone des Köln/Bonner 
Flughafens. Das Plangebiet liegt zudem gemäß Fluglärmschutzverordnung im Lärmschutzbereich 
der Tagschutzzone 2 und im Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a LuftVG. 
 
 
5. Alternativenprüfung 
 
Bereits auf Flächennutzungsplanebene wurden alternative gewerbliche Flächen untersucht und 
bewertet. Große Gewerbeflächen, die für ein Logistikzentrum erforderlich sind, wurden andernorts 
nicht gefunden, um Alternative Standort zu untersuchen.  Für das Unternehmen  bietet der 
rechtsrheinische Standort die Möglichkeit, die (Filial) -Belieferung via Porz aussch ließlich 
rechtsrheinisch zu betreiben. Linksrheinisch gibt es dafür das Zentrallager Kerpen, das ebenso 
wie das Lager in Leverkusen an der Kapazitätsgrenze ist. Alternative Standorte im 
rechtsrheinischen Köln wurden geprüft, aber aufgrund mangelnder Flächengröße verworfen. Die 
Flächenverfügbarkeit stellte somit ein limitierendes Kriterium bei der Standortsuche dar. 
 
6.  Städtebauliches Konzept 
 
Das geplante Gebäude des Logistikzentrums nimmt einen Großteil des Plangebietes ein 
(Bruttogrundfläche: circa 48.000 qm). Das Hauptgebäude wird mit einer abgestuften Bauhöhe 
geplant. Die geplante maximale Gesamthöhe des Gebäudes beträgt im Bereich des Hauptlagers 
circa 22,50  m exklusive Dachaufbauten . Auf diesem Teil des Gebäudes werden technische 
Aufbauten wie Kü hlanlage, Verdampfer, Treppenhaus errichtet (c irca 10% der gesamten 
Dachfläche). Die restlichen circa 90% des hohe n Lagerdachs wird eine  Photovoltaik-Anlagen 
geplant. Die niedrigeren Dachbereiche mit circa 15 m Höhe erhalten eine Dachbegrünung . Im 
Bereich des Verwaltungs- und Bürotraktes wird eine Dachterrasse für Beschäftigte vorgesehen. 
 
Die verkehrliche Erschließung für die Anlieferung mit Lastkraftwagen und den 
Personenkarftwagen der Mitarbeitenden erfolgt getrennt über die Hansestraße. Eine ergänzende 
Zufahrt bspw. für die Feuerwehr oder als Notfallausfahrt ist über den Maarhäuser Weg geplant .

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Die circa 200 Stellplätze sowie Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl sollen in einem 
begrünten Parkdeck untergebracht werden. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird vor dem 
Hintergrund des noch zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes im weiteren Verfahren  ermittelt. Ein 
Technikgebäude und Sprinklertank sind vorgesehen. Darin finden sich Nebenanlagen wi e 
Notstromaggregat und Sprinklertankpumpe. Der Sprinklertank ist mit c irca 10 - 12 m Höhe 
geplant. Zusätzlich wird es neben einem Pförtnergebäude auch ein Gebäude für LKW-Fahrende 
als Aufenthaltsbereich inklusive sanitären Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten wie 
Snack- und Kaffeeautomaten geben. E ine Versiegelung der Grundstücksfläche wird - wie für 
gewerbliche Nutzungen üblich - zu rund 80% geplant.  
 
Als Abschirmung des durch den Betrieb des Logistikzentrums entstehenden Lärms gegenüber 
den Immissionsorten an der Heumarer Straße (südlich des Plangebietes) werden im Bereich der 
Recycling-Anlage sowie zwischen den beiden Zufahrten an der Hansestraße begrünte 
Lärmschutzwände vorgesehen. 
 
Folgende Funktionen/ Abläufe liegen dem Planungskonzept zugrunde: 
Arbeitsabläufe: 
 Anlieferung, Lagerung und Kommissionierung von Waren des täglichen Bedarfs. 
 Die Entladung der Lieferfahrzeuge erfolgt n ach Aufforderung am vorgegebenen Lad etor. 
Hierzu rangieren die L astkraftwagen an das entsprechende Tor. Sämtliche 
Entladevorgänge finden unmittelbar in das Lager statt.  Alle Tore werden mit 
Torabdichtungen ausgestattet, so dass die im Inneren entstehenden Geräusche im 
Hinblick auf die Nachbarschaft nicht relevant sind. 
 Zur M inimierung der Rangiervorgänge werden st ationäre Vorschubüberladebrücken, 
vollhydraulisch, mit elektrischem Antrieb und automatischer Rückkehr eingebaut. 
 
Notwendige Maschinen, Apparate, Fördereinrichtungen, Betriebsfahrzeuge: 
 Diverse batteriebetriebene Stapler und Flurförderfahrzeuge. 
 Im Bereich der Entsorgung werden Kanalballenpressen betrieben; die  u.a. Kartonage, 
Plastik, PET zu kompakten Ballen pressen. Die einzelnen Ballen werden im angrenzenden 
Wertstofflager zwischengelagert und später abtransportiert.  
 Innerhalb des Logistikzentrums werden ebenfalls gekühlte un d tiefgekühlte Produkte 
gelagert, mittels Kälteanlage, die mi t natürlichen Kältemitteln ( Ammoniak) betrieben 
werden. Die Men ge des einges etzten Ammoniaks wird mit r und 4  Tonnen über den 
Grenzwert von 3  Tonnen hinaus gehen, sodass eine Genehmigung nach 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich wird. 
 
Notwendige Betriebszeit: 
 Betrieb des Logistikzentrums 7 Tage je Woche und 24 Stunden je Tag. 
 
Fahrzeugbewegungen: 
Lastkraftwagen: 
 Be- und Entladung von maximal 275 Lastkraftwagen je Tag (24 Stunden), 
 Insgesamt maximal 550 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), 
 65 Lastkraftwagen sowie 130 Ein - und Ausfahrten in der am stärksten ausgelasteten 
Stunde. 
 
Personenkraftwagen: 
 250 bis 300 Personenkraftwagen (24 Stunden), 
 Insgesamt 600 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), 
 130 Personenkraftwagen sowie 260 Ein- und Ausfahrten in der Spitzenstunde.

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Energieversorgung: 
Die Angaben zur Energieversorgung einschließlich evtl. Erzeugung und Speicherung von Energie 
im Plangebiet werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Das Unternehmen plant in der 
Immobilie zahlreiche energieeffiziente Eigenschaften. U nter anderem soll d as Gebäude 
vollständig mit LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Tageslichtkuppeln und Sichtfenster sorgen 
für eine gute Durchflutung mit Tageslicht und weite rer Energieeinsparung. Im Gebäudebetrieb 
kann auf fossile Energieträger verzichtet werden, da die Abwärme der Kälteanlagen genutzt wird 
um das Gebäude zu beheizen. Es werden lediglich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. 
Photovoltaik-Anlagen zur eige nen Stromversorgung werden auf den Dachflächen installiert.  
Zusätzlich wird das Gebäude mit Isopaneelfassaden und einer Dachdämmung ausgestattet. 
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Akkuladestationen für Elektrofahrräder (E-Bikes) ergänzen 
das Angebot. 
 
Begrünung: 
Das städtebauliche Konzept sieht umfassende Begrünungsmaßnahmen vor. Neben 
Dachbegrünung am Haupt - und den Nebengebäuden , wie das Pförtnergebäude und das 
Aufenthaltsgebäude für die Fahrer,  sollen Fassadenbegrünungen das Parkdeck und die 
Lärmschutzwände ergänzen.  Baumpflanzungen und die Anlage von natürlichen 
Retentionsbecken auf dem Grundstück tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei und 
minimieren den Eingriff durch das Vorhaben ökologisch und klimawirksam.  
 
 
7.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß §  2 Absatz 
4 BauGB erforderlich . D ie Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß §  2a BauGB 
dargestellt, der im weiteren Verfahren erarbeitet und Bestandteil der Begründung wird.  
 
7.1  Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom kann über die 
vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert  werden. Abstimmungen mit den 
Versorgungsunternehmen erfolgt im Laufe der weiteren Planung. 
 
7.2  Entwässerung 
 
Die Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser wird im weiteren Planverfahren im 
Rahmen eines Entwässerungskonzeptes durch einen Fachgutachter  geprüft. Geplant ist die 
Versickerung der Dach - und Hofflächen über die belebte Bodenzone in mehreren 
Versickerungsflächen im Plangebiet. 
 
Das im weiteren Planverfahren zu erstellende Entwässerungskonzept wird auch geeignete 
Maßnahmen zur Risikovorsorge im Starkregenfall vorschlagen. Bei Bedarf werden entsprechende 
Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen.  
 
7.3  Boden, Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren 
ermittelt; entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden festgelegt. Im Rahmen eines 
Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft 
beschrieben und bewertet und Minderungsmaßnahmen erarbeitet.

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Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden alle vorhandenen Bäume erfasst und bewertet. 
Ebenfalls wird geprüft, ob zum Erhalt festgesetzte Bäume von der Planung betroffen sind , die 
Berücksichtigung finden. 
 
7.4  Artenschutz 
 
Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Artenschutzprüfung ist in Arbeit. Die 
Kartierungen vor Ort sind mittlerweile abgeschlossen; es fand eine Erfassung der Brutvögel, der 
Fledermäuse, Reptilien, Amphibien  und der Haselmaus statt. In allen Fällen der genannten 
Artengruppen sind die Ergebnisse unspektakulär. Die Suche nach Vorkommen der Haselmaus 
war ohne Befund, womit ein häufig auftretender artenschutzrechtlich relevanter Sachverhalt für 
das Grundstück in Köln -Porz-Gremberghoven nicht zum Tragen kommt. Auch 
Fledermausquartiere konnten nicht identifiziert werden. 
 
7.5  Klima 
 
Die Klimaschutzleitlinien werden in der weiteren Planung beachtet , eine entsprechende 
Zustimmungserklärung der Vorhabenträgerin vom 23.11.2022 liegt vor.  
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem 
Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 
Maßnahmen zur Verbesserung des klimatischen Zustandes und zur Verringerung der Überhitzung 
wie Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächen durch die Wahl 
reflektierender Materialien und heller Farben, Baumpflanzungen und eine möglichst 
winddurchlässige Bepflanzung werden im weiteren Verfahren  geprüft bzw. bereist eingeplant . 
Vorgesehen sind mehrere Versickerungsmulden im Plangebiet, die bei Anstau mit Regenwasser 
durch Verdunstungskühlung positive Effekte auf das Kleinklima haben. 
 
Dachbegrünungen sind vorgesehen und werden soweit möglich umgesetzt. Die Umsetzbarkeit 
von Fassadenbegrünung wird unter Berücksichtigung lebensmittel - und brandschutzrechtlicher 
Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln näher geprüft. 
Passive Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung und alternative Formen 
klimaneutraler Mobilität werden geprüft. 
 
Das Vorhaben beinhaltet Maßnahmen der Klimawandelanpassung wie die Rückhaltung des 
Starkregens auf dem Grundstück, dementsprechend Verbesserung des Kleinklimas durch 
Verdunstungskühlung, Baum- und Strauchpflanzungen, Dachbegrünungen, Ausschluss fossiler 
Brennstoffe. Die Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit bzw. Kreislaufwirtschaft ist 
Bestandteil des Vorhabens, eine Orientierung an die Kriterien von Deutsche Gesellschaft für 
Nachhaltiges Baues ( DGNB-Kriterien) oder vergleichbaren Systemen ist vorgesehen. Eine 
Zertifizierung wird im weiteren Projektverlauf geprüft. 
 
Durch den Grundstückszuschnitt und die Flächenverfügbarkeit ist die Flexibilität in der Ausrichtung 
des Gebäudes eingeschränkt. Dennoch wird im weit eren Verfahren im Rahmen eines 
Energiekonzeptes geprüft, wie möglichst wenig Heiz -und Kühlenergie verbraucht wird. Im 
Gebäudebetrieb kann auf fossile Energieträger verzichtet werden, da die Abwärme der 
Kälteanlagen genutzt wird, um das Gebäude zu beheizen.  Es werden lediglich natürliche 
Kältemittel zum Einsatz kommen. Photovoltaik -Anlagen werden auf den Dachflächen installiert. 
So soll eigens Strom erzeugt werden. Die Immobilie wird zusätzlich mit Isopaneelfassaden und 
einer Dachdämmung ausgestattet. 
 
7.6  Bodenschutz 
 
Bei Entwicklung des Plangebietes wird es zu Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen 
kommen. Es wird im weiteren Verfahren aber untersucht, wie diese Beeinträchtigungen möglichst

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gering ausfallen werden. Die Belange des Bodenschutzes  werden im Rahmen eines 
Landschaftspflegerischen Fachbeitrags berücksichtigt. Die Eingriffe in den Boden werden 
bewertet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. 
 
7.7  Störfallschutz 
 
Das Logistikzentrum enthält Anlagenteile, die einer Genehmigung  nach Bundes-
immissionsschutzgesetzt ( BImSchG) unterliegen. Dazu gehört die Lagerung von mehr als 
100 Tonnen und Behandlung von mehr als 10  Tonnen pro Tag von Abfällen. Die se Menge stellt 
keine Anlage gemäß §  3 der 4.  Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dar 
(Industriebetrieb). Bei den Abfällen handelt es sich vor allem um Verpackungsabfälle (Pappe und 
Papier bzw. Kunststoff) sowie um Lebensmittelabfälle. Daneben fallen Abfälle auch beim Betrieb 
des Logistikzentrums selbst an, insbesondere Pappe und Papier bzw. Kunststofffolien. 
 
Die Lagerung von Feuerwerkartikeln erfolgt jährlich wiederkehrend in den letzten fünf 
Kalenderwochen des Jahres sowie in den ersten vier Kalenderwochen des Folgejahres. Die 
Lagerung von 49  Tonnen Netto -Explosivstoffmasse, Kl asse I und II pyrotechnischer 
Gegenstände, unterliegt der Genehmigungspflicht gemäß 4.  BImSchV. Gelagert werden 
ausschließlich Feuerwerksartikel in gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportverpackungen der 
Kategorie 1 und 2. Die Produkte werden vom Zentrallager in Form von individuell 
kommissionierten Lieferungen an die Filialen geschickt. Nach Ablauf des Feuerwerksverkaufs 
werden die Restanten aus den Filialen an das Zentrallager zurückgeführt, dort zu Transport -
einheiten verdichtet und an den Hersteller zurückgegeben. 
 
Die Angaben zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit werden im weiteren 
Bauleitplanverfahren entsprechend konkretisiert.  Geplant ist der Betrieb einer Ammoniak -
Kälteanlage mit einer Füllmenge von c irca 4 Tonnen NH3 gemäß 4.  BImSchV, Anhang 1. Die 
geplante Anlage stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. BImSchV dar. 
 
Das geplante Logistikzentrum ist weder Betriebsbereich noch Teil eines Betriebsbereichs im Sinne 
des § 3 Absatz 5a BImSchG und unterliegt damit nicht den Regelungen der Seveso-III-Richtlinie. 
Angemessene Sicherheitsabstände zwischen Betriebsbereichen und schutzbedürftigen Gebieten 
bzw. Nutzungen sind daher im Bebauungsplanverfahren nicht zu ermitteln. 
 
7.8  Immissionsschutz 
 
Aufgrund der räumlichen Nähe zu schutzbedürftigen Nutzungen ( auch Wohngebäude, Büros) 
können schalltechnische Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher sicherzustellen, 
dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen  aufgrund des Anlagenlärms durch das geplante 
Logistikzentrum hervorgerufen werden. Zudem dürfen bereits bestehende gewerbliche Nutzungen 
nicht in ihrem aktuellen Betrieb durch die Ansiedlung des Logistikzentrums eingeschränkt werden. 
Aus schalltechnischer Sicht sind die Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm zu untersuchen 
und anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu bewerten. Neben 
den Geräuscheinwirkungen durch den Anlagenlärm ist die Zunahme des Verkehrslärms zu 
untersuchen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird daher eine schalltechnische 
Untersuchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende 
Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen durch einen anerkannten 
Fachgutachter erarbeitet. 
Eine bereits durchgeführte schalltechnische Machbarkeitsstudie (Konzept dB plus GmbH , Mai 
2022) kommt zu den folgenden Ergebnissen: 
 
Anlagenlärm: 
Am Tag werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 
6 dB unterschritten. Für den Beurteilungszeitraum Tag werden die Geräuschimmissionen 
aufgrund der Betriebstätigkeiten des Logistikzentrums somit als schalltechnisch verträglich

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eingestuft. Der Nachtzeitraum ist als deutlich kritischer zu beurteilen. Für die lauteste Nachtstunde 
werden Beurteilungspegel zwischen 31  dB(A) und 55 dB(A) ermittelt. Die Immissionsrichtwerte 
der TA  Lärm werden an zahlreichen Immissionsorten überschritten , vor allem entlang der 
Hansestraße und an der nächstgelegenen Wohnnutzung an der Heumarer Straße. Es wurde 
daher ein Schallschutzkonzept entwickelt, das vor allem akti ve Maßnahmen beinhaltet 
(Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von  circa 300 m). Unter Berücksichtigung des 
Schallschutzkonzepts lässt sich die schalltechnische Verträglichkeit des Planvorhabens  
nachweisen. 
 
Zunahme des Verkehrslärms: 
Das Planvorhaben befindet sich in einem gewerblich und industriell genutzten Gebiet. Ein Großteil 
der Verkehre wird wahrscheinlich über die Hansestraße zum Maarhäuser Weg und anschließend 
zur Bundesautobahn  59 geführt.  Entlang des Maarhäuser Wegs befinden sich keine 
schutzwürdigen Nutzungen mit der Schutzwürdigkeit eines reinen Wohngebietes (WR), einem 
allgemeinen Wohngebiet ( WA) oder einem Mischgebiet ( MI) gemäß Baunutzungsverordnung 
(BauNVO). Für Nutzungen innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten ist eine Zunahme des 
Verkehrslärms weitestgehend hinnehmbar. Eine Verkehrszunahme entlang der Theodor -Heuss-
Straße in südliche  Richtung (Stadtteil Eil) sowie nach Norden (Stadtteil Rath -Heumar) so llte 
vermieden werden, da sich in  den beiden Stadtteilen zahlreiche schutzwürdige Wohnnutzungen 
befinden. Da die Theodor -Heuss-Straße bzw. in  nördliche Richtung die Eiler Straße bereits im 
Status quo stark befahren sind, ist das Erreichen der Schwelle  zur Gesundheitsgefährdung von 
70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht nicht auszuschließen. Die Lärmkartierung Nordrhein-
Westfalen (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) gibt dazu einen ersten 
Anhaltspunkt. Für eine abschließende Beurteilung sind konkrete Verkehrszahlen notwendig , die 
im Rahmen einer zu erarbeitenden Verkehrsuntersuchung noch erhoben werden. 
 
7.9  Verkehrsuntersuchung / Mobilitätskonzept 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wird auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet , das 
Möglichkeiten aufzeigt die entstehenden Kfz -Verkehre zu minimieren und die vorhandenen 
Mobilitätsbedürfnisse durch alternative Mobilitätsangebote abzudecken. 
 
 
8.  Planverwirklichung 
 
Die Realisierung des Logistikzentrums ist kurzfristig vorgesehen. Begleitend zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag 
gemäß § 12 BauGB abgeschlossen werden.

Anlage 11 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 23_05_2023_ 0333_2023

3844 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.05.2023  
öffentlich 
4.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
RM De Bellis-Olinger beantragt für die CDU-Fraktion, die Vorlage heute ohne Votum 
in den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Sie sei etwas irritiert, dass nun of-
fensichtlich kein weiteres Fachgespräch mehr zur Vorlage „Frankfurter Straße“ statt-
finden werde; die Vorlage wurde zurückgezogen und sie bittet um Erklärung. Ihr sei 
bewusst, dass es im Rahmen des B-Planverfahrens noch ein Gutachten zu den ver-
kehrlichen Belangen gebe werde; dennoch habe sie ebenso wie die BV Porz Beden-
ken.  
 
RM Wahlen fragt zum besseren Verständnis nach, ob es in der Tat zwei verschiedene 
Verkehrsgutachten geben werde, eins von der Fa. Lidl und eins von der Verwaltung, 
und wann mit Ergebnissen zu rechnen sei. 
 
BG Egerer erklärt zur Vorlage „Frankfurter Straße“, dass diese nach der Abstimmung 
im Vorgespräch überholt sei und gänzlich überarbeitet bzw. aktualisiert werden 
müsse; insofern sei derzeit kein weiteres Fachgespräch hierzu geplant.  
 
Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, bestätigt, 
dass zwei verschiedene Verkehrsgutachten erarbeitet werden; eins beziehe sich auf 
den Bedarf für den vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße, das Gutachten der 
Fa. Lidl auf die geplante Ansiedlung. Letzteres sei aktuell noch in der Erstellung und 
werde von der Verwaltung betreut und abgenommen. In diesem Gutachten werde ge-
prüft, unter welchen Bedingungen der Ansiedlung aus verkehrlichen Gründen zuge-
stimmt werden kann, z.B. durch Umsetzung alternativer Maßnahmen.

2 
 
Auf Nachfrage von Frau De Bellis-Olinger stellt er klar, dass mittels des Gutachtens 
versucht werde nachzuweisen, dass die Ansiedlung der Fa. Lidl auch ohne den vier-
spurigen Ausbau der Frankfurter Straße möglich sei. Wie bereits von Herrn Egerer 
dargestellt, müssten die Planungen zur Frankfurter Straße zunächst im Hinblick auf 
eine mögliche Stadtbahntrasse und/oder einer Radschnellverbindung überarbeitet 
werden; zudem sei hier dann ein langwieriges Planfeststellungsverfahren anhängig.  
 
Zum Lkw-Verkehrsaufkommen könne er berichten, dass dieses sich nach aktualisier-
ten Angaben des Vorhabenträgers auf weniger als 500 Lkw pro Tag belaufen werden; 
beleuchtet werden müsse noch die Frage, zu welchen Zeiten welche Verkehre fahren.  
 
SE Wienke bittet um Mitteilung, ob eine Einbindung der Bahn für den Gütertransport 
bei der Ansiedlung von Lidl bereits mit geprüft wurde.  
 
Herr Dörkes entgegnet, dass er diesbezüglich kaum Chancen sieht, sagt jedoch zu, 
diesen Hinweis mitzunehmen. 
 
SE Götz weist auf weitere Ansiedlungen im Bereich Frankfurter Straße und Stein-
straße hin und bittet diese auch in die Betrachtungen mit einzubeziehen. 
 
Seniorenvertreterin Wedde fragt, ob es ausgeschlossen sei, dass ökonomische Inte-
ressen der Fa. Lidl bei der Rücknahme der Berücksichtigung der Stadtbahntrasse 
eine Rolle spielen.  
 
Herr Dörkes betont, dass es zwischen der Ansiedlung der Fa. Lidl und dem Ausbau 
einer Stadtbahn auf der Frankfurter Straße keinerlei Zusammenhang gebe. An Herrn 
Götz gerichtet weist er darauf hin, dass es bei Verkehrsgutachten selbstverständlich 
üblich sei, alle der Verwaltung bekannten Planungen zu berücksichtigen.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einvernehmlich ohne Votum in den  
Stadtentwicklungsausschuss.

Anlage 8 Vorab-Auszug zu TOP 10.1, StEA, 16.03.2023

6199 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 221 32834 
   
E-Mail:  louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 30.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 16.03.2023  
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
Herr Kienitz (CDU, stellvertretende Ausschussvorsitzender) übergibt die Sitzungslei-
tung wieder an Frau Pakulat (Ausschussvorsitzende). Abwesenheit von Frau Pakulat: 
17:40- 17:50 Uhr. 
 
Frau Pakulat (Ausschussvorsitzende) leitet zu Tagesordnungspunkte 10.1 über und 
bittet um Wortmeldungen. 
 
SE Krems (SDP) weist darauf hin, dass er darauf gespannt ist, wie sich das Verfahren 
weiterentwickeln wird. Er nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Wirtschaftsaus-
schusses und bringt ein, dass aus Sicht der SPD-Fraktion diskutiert werden sollte, ob 
eine Doppelnutzung des Standortes möglich ist. Er ist entgegen der vorliegenden Stel-
lungnahme der Verwaltung davon überzeugt, dass das Gelände von mehreren Nutze-
rInnen bewirtschaftet werden könnte. 
Er sieht Überarbeitungsbedarf und regt die Verwaltung an, im weiteren Verfahren über 
die genannten Punkte nachzudenken. Darüber hinaus spricht er die Verkehrssituation 
und mögliche Probleme durch den LKW-Verkehr an und regt an, in einem städtebauli-
chen Vertrag festgelegte Routen zu vereinbaren.  
 
Vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrssituation beantragt die SPD -Fraktion 
mündlich, die Angelegenheit zur Beratung in die Bezirksvertretung Kalk zu verweisen 
und merkt an, dass der Wiedervorlageverzicht in der Vorlage bei einer Zustimmung 
zum mündlichen Antrag der SPD-Fraktion entsprechend angepasst werden müsste.  
 
SE Jahn (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) kann sich ihrem Vorredner nur teilweise in 
seinen Ausführungen anschließen, begrüßt die Vorlage grundsätzlich und hebt die po-
sitiven Aspekte hervor. Sie möchte von der Verwaltung wissen, wie die Auswirkungen 
des Vorhabens in den angrenzenden Wohngebieten einzuschätzen ist. Sie lobt die 
gute Anbindung an die Autobahn und kann sich dem Vorschlag nicht anschließen, die

Bezirksvertretung Kalk in die Beratungsfolge einzubinden. Außerdem bittet sie die 
Verwaltung um eine Erläuterung, ob in dem Gebiet künftig eine Gleisanlage gebaut 
werden könnte. Weiterhin spricht sie die Ausnutzung des Grundstücks an und fragt, 
ob eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien angedacht ist. Sie spricht ferner 
die geplante Höhe des Gebäudes an, fragt wie die Planungen der Bürogebäude ange-
dacht sind und möchte wissen, wie die Gestaltung der Fassade geplant ist. Sie 
wünscht eine gestaltete Außenfassade. 
 
RM Roß-Belkner (CDU) begrüßt das Vorhaben und hebt die positiven Aspekte hervor 
und betont, dass das Logistikzentrum benötigt wird. Sie bringt ein, dass weitere Gut-
achten noch erstellt werden und zählt die die Vorteile des Vorhabens auf. Abschlie-
ßend und schlägt sie vor, die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien zu verwei-
sen.  
 
RM Sterck (FDP) weist auf die positiven Gesichtspunkte des Vorhabens hin und lobt 
die optimale Anbindung des Grundstücks an die Autobahn. Er regt den Ausbau der 
Frankfurter Straße an, damit der Verkehr künftig abgewickelt werden kann, um 
Schleichverkehre zu vermeiden und begrüßt die Vorlage und die künftige Schaffung 
von Arbeitsplätzen durch den Investor (Lidl GmbH). 
 
BG Haack (Dezernent für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regiona-
les) bedankt sich für die Anregungen. Er weist auf § 9 des Baugesetzbuches hin und 
auf die dort festgelegten Regelungen für einen Bebauungsplan. Des Weiteren weist er 
auf die gesetzlichen Regelungen zur Höhenentwicklung eines Gebäudes und die sich 
daraus ergebenden Anforderungen an den Brandschutz hin. 
 
BG Greitemann (Dezernent für Planen und Bauen) weist darauf hin, dass bei einer 
Ausnutzbarkeit eines Grundstückes für ein großes Logistikunternehmen auch die Ver-
kehre beachtet werden sollten, die auf dem Grundstück stattfinden und schließt sich 
dahingehend den Worten des RM Sterck (FDP) an. Er verweist darauf, dass es sich 
bei der vorliegenden Vorlage um ein Logistikunternehmen handele, welches Regio-
nallogistik zentralisieren möchte und hebt die wirtschaftliche Bedeutsamkeit für die 
Stadt Köln hervor. Er betont, dass es wichtig ist, die Verkehrsgutachten zur Frankfur-
ter Straße in die Betrachtungen einzubeziehen. Zudem zeigt er auf, dass es zum der-
zeitigen Zeitpunkt um den Einleitungsbeschluss gehe und die Anregungen von der 
Verwaltung mitgenommen werden. Bei den ausgewiesenen Flächen handele es sich 
um Kommissionierflächen, die von LKWs befahren werden müssen. Der Parkplatz für 
die Mitarbeitenden sei in einer staatlichen Garage geplant. Er spricht sich gegen eine 
Tiefgarage aus und erläutert die Gründe. Er weist darauf hin, dass die geplante Bau-
höhe von 22,5 m für ein Logistikunternehmen im normalen Rahmen liegt und lobt die 
effiziente Konzeption des Investors und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss 
der Vorlage zuzustimmen. Abschließend informiert er, dass die Klimaschutzleitlinien 
im weiteren Verfahren ebenfalls Beachtung und Umsetzung finden. 
 
RM Pakulat lobt die Entwicklung des Corporate Design der Lidl GmbH, wünscht sich 
eine gestaltete Fassade des künftigen Logistikzentrums und bittet die Verwaltung um 
weitere Informationen. 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den mündlichen Änderungsantrag der 
SPD-Fraktion abstimmen. 
 
Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Bezirksvertretung 
Kalk.

Abstimmungsergebnis 
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und 
der Fraktion VOLT mehrheitlich abgelehnt. 
 
Sodann lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlichen Antrag der CDU-Frak-
tion abstimmen:  
 
Beschluss  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach-
folgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4136 Zeichen

*Erweiterung der Beratungsfolge/ Änderung der Sitzungsdaten 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0333/2023 
Freigabedatum 
 01.02.2023/*13.03.2023/ 
*14.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser 
Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße 
und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 
656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzulei-
ten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Ge-
schäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen; 
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur 
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirt-
schaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 02.03.2023 
*Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 
*Verkehrsausschuss 25.04.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 07.10.2021 hat die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG einen 
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. 
 
Geplant ist am Standort Porz-Gremberghoven die Errichtung eines Logistikzentrums mit 
regionaler Geschäftsverwaltung für circa 250 bis 300 Mitarbeitende. 
Einen Großteil des circa 130.000 qm Plangebietes nimmt das Gebäude des Logistikzent-
rums ein (Bruttogrundfläche: ca. 48.000 qm). Diese wird sowohl eine Dachbegrünung als 
auch auf dem hohen Gebäudeteil des Lagers mit einer Photovoltaik-Anlage geplant. 
 
Die Fläche ist heute als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Areal wird im verbindlichen 
Flächennutzungsplan (FNP) als Gewerbegebiet dargestellt, wodurch die Fläche über erhebli-
ches Bebauungspotenzial verfügt. Circa 60m parallel zur Hansestraße liegt das Areal im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 74420/03 von 1992 der hier ein Gewerbegebiet 
(GE), gegliedert in GE 1 und GE 2 festsetzt. 
 
Die Erschließung erfolgt von der Hansestraße über getrennte Zufahrten für die LKW-
Anlieferung und für die PKWs der Mitarbeitenden. Die erforderlichen circa 250 Stellplätze für die 
Mitarbeitenden werden in einem begrünten Parkhaus nachgewiesen. 
 
Für das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprü-
fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht 
gemäß § 2a BauGB dargestellt.  
 
Die Klimaleitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln werden durch die Zustimmung vom 
24.11.2022 angewendet. Die voraussichtliche Einhaltung der Anforderungen ist positiv für den 
Klimaschutz zu bewerten. Der durch die Planung ausgelöste Individual- und Schwerlastver-
kehr wird jedoch zu einer Zunahme von Klimagasen führen. 
 
Folgende Umweltbelange eine Betroffenheit ab: Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Energieeffizi-
enz, Grundwasser/Versickerung, Lärm (Anlagenlärm, Flughafen, Straße). 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
2 Übersichtsplan 
3 Erläuterungsbericht 
4 Visualisierung

Anlage 1 Geltungsbereich

427 Zeichen

Maarhäuser Weg
Hansestraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 75419/03Maarhäuser Weg / Hansestraßein Köln - Porz - Gremberghoven
0 10050 200300 Meter

Anlage 6 Stellungnahme_der Verwaltung_zu Fragen vom 02.03.2023

4446 Zeichen

A N L A G E  6  
 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Maarhäuserweg / Hanse Straße" in Köln-Porz-Gremberghoven 
Vorlage 0333/2023 
hier:    Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Wirtschaftsausschusses  
vom 02.03.2023 -  
 
Der Wirtschaftsausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Votum 
als TOP 6.1 in der Sitzung am 02.03.2023 mit Beantwortung von Fragen zur weiteren 
Beschlussfassung empfohlen:  
 
Der Wirtschaftsausschuss bitte zur nächsten Ausschusssitzung folgende Punkte zu 
klären  
 
1. Ist die Planung einer Tiefgarage als Alternative zum Parkhaus möglich, um 
den Flächenverbrauch zu reduzieren? 
2. Ist eine mehrstöckige Bebauung möglich, um bessere Flächenausnutzung zu 
erreichen und ggf. anderen Nutzer/Unternehmen Flächen zur Verfügung zu 
stellen? 
3. Wie erfolgt die Planung / Bebauung im Wasserschutzgebiet und innerhalb des 
Bauschutzgebiets des Köln-Bonner Flughafens? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 1: 
Um die statischen Anforderungen für eine Unterbauung der Halle (Tiefgarage) zu 
erfüllen, müsste das Gebäude eine Vielzahl an Betonstützen und eine massive 
Erdgeschossplatte aus meterdickem Stahlbeton sowie zusätzliche 
Gründungsmaßnahmen in einer Stärke erhalten, die in wirtschaftlicher aber 
insbesondere auch in ökologischer Hinsicht unverhältnismäßig sind. Die statische 
Belastung ist bereits durch die geplante Nutzung enorm hoch. 
Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Grundwasserabsenkungen wären eine bauliche 
Konsequenz für eine Tiefgarage. Der zusätzliche Bodenaushub für eine Tiefgarage 
ist daher aus Wasser- und Bodenschutzgründen nicht zu empfehlen. 
Eine erste Umplanung von einer ebenerdigen großen Parkplatzanlage in ein 
mehrgeschossiges Parkdeck wurde zugunsten der Flächenreduzierung bereits 
vorgenommen. Gegebenenfalls lässt sich durch die Erhöhung des Parkdecks noch 
weitere Fläche einsparen. 
Der Funktionsablauf des Logitistikzentrums, mit Umfahrung des gesamten Gebäudes 
zur Anlieferung durch Lastkraftfahrzeuge, wird durch eine Zufahrt zur Tiefgarage im 
Anlieferungsbereich massiv gestört und könnte in diesem Bereich mit Personenkraft-
fahrzeuge der Mitarbeitenden Konfliktpunkte auslösen.

Zu 2: 
Die Höhe der Halle ist auf die betrieblichen Abläufe optimiert, ein Stapeln der Fläche 
über mehrere Geschosse ist nicht möglich. Auch stünde die Lage im 
Bauschutzbereich des Flughafens einer hohen Gebäudehöhe (maximale 
Gebäudehöhe 25,00 m) entgegen. 
Die Unterbringung mehrerer Nutzer ist aus Gründen des hausinternen 2-stufigen 
Sicherheitskonzepts betrieblich nicht möglich und würde zusätzliche Verkehre für das 
Gebiet erzeugen.  
 
Zu 3: 
Durch das Plangebiet verläuft diagonal die Grenze der Wasserschutzzone IIIB der 
Wassergewinnungsanlagen Erker Mühle im Norden und der Westhovener Aue im 
Süden. Die jeweiligen Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung werden 
maßgeblich für die Versickerungsvorgaben bei den im weiteren Verfahren zu 
erstellenden Untersuchungen berücksichtigt. In Abstimmung mit den 
Fachdienststellen wird ein Entwässerungskonzept gemäß § 44 Landeswassergesetz, 
ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 sowie ein Versickerungskonzept 
erstellt. 
Innerhalb des Plangebiets soll das anfallende Niederschlagswasser auf dem 
Grundstück versickert werden. Die Planung von natürlichen Retentionsbecken auf 
dem Grundstück, Dachbegrünung am Haupt- und den Nebengebäuden, 
Fassadenbegrünungen des Parkdecks und die Lärmschutzwände, sowie 
Baumplanzungen tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei und minimieren den 
Eingriff durch das Vorhaben ökologisch und klimawirksam. 
 
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich und im Anlagenschutzbereich des 
Flughafens Köln-Bonn sowie im Schutzbereich des Köln-Bonn-Radars. Die 
Hallenhöhe beeinträchtigt weder die Einflüge noch das Radar des Flughafens. 
Aufgrund der vorgesehenen Bauhöhen bestehen hinsichtlich des Bauschutzbereichs 
und des Anlagenschutzbereichs keine Bedenken. 
Im Bebauungsplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung zu den 
Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende 
Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Abstimmung 
mit den Fachdienststellen erarbeitet. 
Erste Maßnahmen aus einer schalltechnische Machbarkeitsstudie sind in der 
Planung berücksichtigt.

Anlage 5 Auszug Sitzung Wirtschaftsausschuss 02.03.2023

5250 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Zimmermann 
Telefon:  (0221) 221 31878 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  Birgit.Zimmermann@stadt-
koeln.de 
Datum: 07.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses  vom 02.03.2023  
öffentlich 
6.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
Frau Karadag stellt fest, dass das entscheidungsbefugte Gremium der Stadtentwick-
lungsausschuss ist. Sie hat Rückfragen zur Ausführung des Vorhabens und möchte 
wissen, ob statt des Parkhauses auch alternativ eine Tiefgarage geprüft wurde, um 
den Flächenverbrauch zu reduzieren. 
 
Her Rossmann merkt an, dass aufgrund der Knappheit der GE- und GI-Flächen 
grundsätzlich Ansiedlungen, die viele Arbeitsplätze schaffen, zu bevorzugen sind. Er 
weist auf den enormen Flächenbedarf in Höhe von 131.000 qm für das Logistikzent-
rum hin, das ausschließlich einem Nutzer zur Verfügung steht. Er kritisiert die lediglich 
eingeschossige Bebauung und bittet unter Hinweis auf die im Business Forum Indust-
rie geführten Debatten um Prüfung, ob eine bessere Flächenausnutzung durch eine 
mehrstöckige Bebauung erreicht werden kann. Diese kann dann auch mehreren Nut-
zern zur Verfügung stehen. Andere mit der jetzt geplanten Bebauung vergleichbare 
Vorhaben seien in der Vergangenheit durch die Stadtverwaltung mit der Begründung 
einer ineffizienten Flächenausnutzung abgelehnt worden. 
 
Frau Roß-Belkner begrüßt stellvertretend für ihre Fraktion das Vorhaben. Sie erinnert 
daran, dass in der Vergangenheit durch restriktive Vorgaben Logistikvorhaben in die 
Region gedrängt wurde, es aber auch Logistikflächen in der Stadt geben müsse. Die 
Anregungen zur effizienteren Flächenausnutzung –Tiefgarage und mehrstöckige Be-
bauung – möge das zuständige Fachamt als Prüfauftrag mitnehmen. Ihre Fraktion sei 
bereit, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Herr Akter teilt die Kritik von Herrn Rossmann. Er würde ebenfalls einer höheren Be-
bauung und die Ausnutzung der Fläche durch mehrere Unternehmen den Vorzug ge-
ben. Zudem merkt er an, dass die Fläche im Wasserschutzgebiet und im Bauschutz-

gebiet des Köln-Bonner Flughafens liege. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob sich 
daraus Schwierigkeiten für die beabsichtigte Nutzung ergeben. 
 
Herr Jehle führt aus, dass die Stadt Köln die Entsiegelung von Flächen finanziell un-
terstützt. Vor diesen Hintergrund sei es bedenklich und widersprüchlich, wenn ein 
Parkhaus den Vorzug vor einer Tiefgarage erhalte. Er fordert eine ernsthafte Prüfung. 
 
Herr Kleinemeier, Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes teilt mit, dass das Parkhaus 
bereits die Weiterentwicklung ist, da ursprünglich eine ebenerdige Parkfläche vorge-
sehen gewesen sei. Die Anregung zu einer Tiefgarage nehme er mit. Er weist jedoch 
auf die damit verbundenen höheren Kosten für den Antragsteller hin. 
Er ergänzt in Bezug auf die Höhe der Bebauung, dass Logistikunternehmen zum ei-
nen spezielle Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Betriebe und zum an-
deren die Stadt Köln nur geringe Einflussmöglichkeiten habe, da sich das Grundstück 
nicht in ihrem Eigentum befindet. Es handele sich bei der Vorlage um einen vorha-
benbezogenen Bebauungsplan, für den die politische Zustimmung nötig sei. Er weist 
darauf hin, dass es in der Nachbarschaft bereits vergleichbare Gewerbebetriebe gebe, 
so dass aus seiner Sicht die vorgesehene Bebauung unproblematisch ist. Die von 
Herrn Akter genannten Punkte Wasserschutzgebiet und Bauschutzgebiet seien keine 
Ausschlusskriterien, sondern bedeuten lediglich einen erhöhten gutachterlichen Prüf-
aufwand, ob das geplante Vorhaben mit den Vorgaben vereinbar ist. Die ersten Prü-
fungen sind positiv verlaufen, im Hinblick auf das frühe Planungsstadium steht eine 
endgültige Entscheidung noch aus. 
 
Frau Karadag bittet um schriftliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zur 
nächsten Sitzung in der Beratungsfolge. 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße 
Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der 
Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar-
kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße 
in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die 
Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä-
chen für PKW und LKW festzusetzen; 
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der 
Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
Der Wirtschaftsausschuss hat die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien verwiesen.

Anlage 7 Auszug aus dem BP Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 10.03.2023

768 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 10.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 09.03.2023  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 
4.1.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
 
Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün hat die Angelegenheit zurückgestellt und bit-
tet um Erweiterung der Beratungsfolge um den Verkehrsausschuss.

Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen vom 16.03.2023, SteA

4404 Zeichen

A N L A G E  9  
 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Maarhäuserweg / Hanse Straße" in Köln-Porz-Gremberghoven 
Vorlage 0333/2023 
hier:    Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 16.03.2023  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne 
Votum als TOP 10.1 in die nachfolgenden Gremien verwiesen und bitte zur nächsten 
Ausschusssitzung folgende Punkte zu klären  
 
1. Wie wirkt sich die Planung auf das angrenzende Wohngebiet aus? 
 
2. Kann im Plangebiet künftig eine Gleisanlage gebaut werden? 
 
3. Ist eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien angedacht? 
 
4. Wie ist die Gestaltung der Fassade geplant? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 1: 
Im Bebauungsplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung zu den 
Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende 
Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Abstimmung 
mit den Fachdienststellen erarbeitet. 
Nach Vorabstimmung mit der Fachdienststelle wurden erste Maßnahmen aus einer 
schalltechnische Machbarkeitsstudie in der Planung (begrünte Lämschutzwände, 
elektrifizierte Parkplätze für LKW´s) berücksichtigt. 
 
Zu 2: 
Für den Bau einer Gleisanlage durch den Vorhabenträger besteht keinen logistischen 
Bedarf, da für eine Anlieferung über die Schiene die Güterverkehrsmenge, die im 
Logistikzentrum umschlagen wird, nicht ausreichend ist. Von den Lieferanten 
erreichen maximal 2-3 LKW pro Tag das Logistikzentrum und für diese Menge besteht 
seitens der Lieferanten kein Bedarf dies über den Schienenverkehr abzuwickeln. 
Für die rund 350 Mitarbeitende, abzüglich der Personen die mittels Fahrrad oder PKW 
zur Arbeitsstätte fahren, ist der Standort durch den vorhandenen öffentlichen 
Personennahverkehr bereits gut angebunden.  
Bei der Schienenstrecke handelt es sich um die 2 gleisige „ICE-Strecke Köln 
Hauptbahnhof - Flughafen Köln/Bonn“. Die angrenzende ICE -Trasse ist nicht ohne 
weiteres mit Güterzügen befahrbar, sodass der Bau einer zusätzlichen Gleisanlage 
technisch schwer realisierbar ist.  
Darüber hinaus liegen die Gleise in einer Troglage, sodass Böschungsbereiche 
seitens der Grundstückseigentümerin abgetragen werden müssen und auf

Grundstücksflächen von der Vorhabenträgerin verzichtet werden muss, die jedoch für 
die Planung des Logistikzentrums erforderlich sind. 
Privatrechtlich besteht weder der Zugriff auf das angrenzende Grundstück 
(Bahntrasse und Böschungsbereich) noch die Befugnis, Kompetenzen oder gar die 
Möglichkeit die Planung eines Bahngleises auf dem Grundstück der Vorhabenträgerin 
vorzunehmen. 
Infrastrukturprojekte dieser Art sind keine Aufgabe von privatwirtschaftlichen Akteuren, 
sondern sollten von Bahn, Bund und Land NRW forciert werden. 
 
Zu 3: 
Eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien z.B. DGNB oder vergleichbaren 
Zertifizierungen ist angedacht. Eine Abhängigkeit zum Generalunternehmer 
hinsichtlich Zertifizierung besteht. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Umsetzung 
der Klimaleitlinien und zur Einhaltung der städtischen Standards für 
Nichtwohngebäude (kfW Effizienzgebäude 40 oder besser). Im Rahmen des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekonzept Kriterien zur Nachhaltigkeit des 
Vorhabens erarbeiten. 
 
Zu 4: 
Die in der Visualisierung (Anlage 4) dargestellte abgestufte Farbgebung des 
Hauptbaukörpers von dunkelblau bis silbergrau/weiß wurde bewusst gewählt, da sie 
sich optisch am besten einfügt und mit dem Himmelskörper „verschmilzt“. Eine andere 
abgestufte Farbgestaltung in natur- und landschaftsnahen Farben wäre ebenfalls 
denkbar. Die Gestaltung der Fassade wird im weiteren Verfahren eng mit der 
Verwaltung abgestimmt und qualifiziert. Entsprechende Regelungen (Farbgestaltung / 
Materialien etc.) werden im Bebauungsplan und ggf. im Durchführungsvertrag 
verankert. 
Der Bürotrakt ist mit üppigen Glasfassaden sowie einer Außenterrasse für 
Mitarbeitenden ausgestattet. Für eine Tageslichtdurchflutung erhält das Gebäude 
zusätzlich Lichtbänder entlang der Gebäudehülle. 
Neben Dachbegrünung werden das Pförtnergebäude und das Aufenthaltsgebäude für 
die Fahrer sowie das Parkdeck und die Lärmschutzwände durch 
Fassadenbegrünungen ergänzt.

Anlage 12- Auszug BP AKUG am 25.05.2023 - TOP 4.1.1

1121 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 30.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 25.05.2023  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 
4.1.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit einstimmig – 
ohne Votum – in den Stadtentwicklungsausschuss. 
 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße i 
AN/0745/2023 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in den Stadtent-
wicklungsausschuss.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1295 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0333/2023
Stand: 12.06.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 12.06.2024 
 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans wurde am 25.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntge-
macht. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) erfolgt in der Zeit vom 08.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024. 
 
 
Nächste Schritte: 
Derzeit wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der 
Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorbereitet. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede 
stehenden Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher wer-
den zu gegebener Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung 
über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).

Anlage 13 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 10.1-10.1.2 StEA 31.08.2023

7038 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
 
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2023  
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
10.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Beschlussvorlage 
0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfah-
rens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / 
Hansestraße in Köln 
AN/0745/2023 
 
10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Grüne, der CDU-Fraktion, 
der Fraktion VOLT zu Top 10.1 (0333/2023): Beschluss über die Einlei-
tung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln 
AN/1548/2023 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße 
Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der 
Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar-
kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße 
in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die 
Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä-
chen für PKW und LKW festzusetzen;

2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der 
Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Ergänzungen/ Änderungen fett)  
 
II Beschluss 
1. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 
2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhaben-
bezogener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Er-
gänzungen darin: 
 neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrü-
nung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und 
sich über die gesamten Dachflächen erstrecken.  
 
 Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf 
zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch 
sinnvoll sind.  
 
 Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzun-
gen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorga-
ben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/o-
der Tier) berücksichtigt werden.  
 
 Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem 
Grundstück selbst.  
 
 Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, 
Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter 
Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben 
zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln 
vorzusehen.  
 
2. Der zweite Beschlussteil des alten Punkt 2 wird zum neuen Punkt 3 und 
der bisherige Punkt 3 wird zu Punkt 4. Der neue Punkt 3 lautet: 
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der CDU-Fraktion zugestimmt. 
 
Änderungsantrag, bzw. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 
der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT (Ergänzungen fett)  
 
III Beschluss:  
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
[…] 
 
4. beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung der Fassade im Rahmen 
des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin wird gebeten in der Sitzung 
des Gestaltungsbeirates drei Fassadenentwürfe inklusive Materialprobe 
zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungsentwürfe soll eine Holz-Fassade 
thematisieren. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen/ Ergänzun-
gen fett)  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße 
Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der 
Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar-
kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße 
in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die 
Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä-
chen für PKW und LKW festzusetzen; 
2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Ergän-
zungen darin: 
 neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrü-
nung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und 
sich über die gesamten Dachflächen erstrecken.  
 
 Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf 
zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch 
sinnvoll sind.  
 
 Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzun-
gen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorga-
ben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/o-
der Tier) berücksichtigt werden.  
 
 Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem 
Grundstück selbst.  
 
 Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, 
Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter 
Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben 
zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln 
vorzusehen. 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der 
Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne 
Einschränkung zustimmen. Beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung 
der Fassade im Rahmen des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin 
wird gebeten in der Sitzung des Gestaltungsbeirates drei Fassadenent-
würfe inklusive Materialprobe zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungs-
entwürfe soll eine Holz-Fassade thematisieren. 
  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung von RM Roß-Belkner (CDU) zu-
gestimmt.

Anlage 4 Visualisierung

34 Zeichen

Anlage 4.1

Anlage 4.2

Anlage 4.3

Anlage 2 Übersichtsplan

2016 Zeichen

LIDL - Logistikzentrum
Bruttogrundfläche: 44.000 qm
Gebäudehöhe :  21,50 m 
16
14
Ebe
ne 0
±0,00
44 P
KW S
TL
P
RAMPE
RAMPE
RAMPE
Ebene
 1
+1,37
5
20 P
KW S
TL
P
Fa
hrr
adstel
lp
lätze
V
O
R D A
C H
O
K
 + 0.5 0
430,317 m
124,09 m
104,09 m111040004 0,4,0,0990099 mm9 mm
111111112221212121222121244444444444,0909009090909090090999 m9 m9 m9 mm9 m9 mmmmmmmm
mmmmmm ,,33333333 3333333330333330 4444444477111177
9910100404 00
Grundstück 
131.200 qm
Wertstofflager
ca. 3.200 qm
Zufahrt LKW
Zufahrt PKW
Haupteingang
Zu- und 
Ausfahrt LKW
43 LKW-
Warteplätze
Lärmschutzwand
h= 4m; L= 93,3m
Lär
ms
chut
zw
and
h= 5m;
 L= 
107,4m
Lärmschutzwand
h= 3m; L= 51,8m
Lärmschutzwand
h= 2m; L= 59,9m
GEZEICHNET / DATUM
MASZSTAB
NACH VERGRÖSZERUNG AUF DIN A 3
Ersteller Bauteil ProjektEbene /
Schnitt 
Plan-
inhalt
Leist.-
phasePlannr.
Plot
Index /
Status Land
LB/ 2023-01-18 Lidl Köln-Porz---
---
DE--PGP-a rdeP--- ----00
---GEZEICHNET / DATUM
MASZSTAB
NACH VERGRÖSZERUNG AUF DIN A 3
Ersteller Bauteil ProjektEbene /
Schnitt 
Plan-
inhalt
Leist.-
phasePlannr.
Plot
Index /
Status Land
Grundstück          131.200 qm
versiegelte Fläche        101.115 qm
GRZ 0,77
Vorentwurf Lageplan, "Rechtecklager" STI/CLP
importierte Datei:
Foto google maps
Pdf Übersichtsplan Vermessungsbüro RLS
Phase 5 GmbH
Erkrather Strasse 230
40 233 Düsseldorf
04
03
02
01
Grund
stück 
131.200 
qm
N
Planung auf Grundlage Foto/ pdf-Datei 
alle Maße ohne Gewähr!
Vorabzug vom 2023-01-23
Legende:                 
Umfahrung
Stellplätze
Gründach
Wandbegrünung
Terasse
Lagerdach
Verwaltung
PV-Anlagen
Gehweg
Versickerungsmulde
technische Dachanlagen
Treppenaufgang
Hallenangaben:                 
Bruttogrundfläche
Gebäudehöhe
Höhe abgestufter 
Dachbereich 
Fläche Verwaltung 
Höhe Verwaltung
Parkhaus:                 
Fläche
Höhe
Aussenanlage:                 
LKW Warteplätze
Andienungsplätze
ca. 48.000 qm
      22,50 m
ca. 14 m
ca. 3.000 qm
ca. 16 m
ca. 13.290 qm
 (6 x 2.215 qm)
      13,50 m
    
      43
      161
Anlage 2
Übersichtsplan
- unmaßstäblich -

Anlage 10 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 25.04.2023

1166 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 25.04.2023  
öffentlich 
4.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 
0333/2023 
RM De Bellis-Olinger meldet seitens der CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bean-
tragt die Beschlussfassung zu vertagen. Es handele sich zwar „lediglich“ um die Ein-
leitung zum Bebauungsplanverfahren. Die Bedenken aus Porz zur Verkehrstauglich-
keit des Umfelds müssen jedoch ernst genommen werden und ihre Fraktion wolle das 
angekündigte interfraktionelle Gespräch zur Frankfurter Straße (https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=98574) abwarten.  
 
RM Lorenz schließt sich für die SPD-Fraktion diesen Ausführungen vollumfänglich an. 
 
 Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 23.05.2023 vertagt.

Beratungsverlauf (6)

02.03.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0333/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.03.2023
Erstellt
23.01.2023 13:29