0333/2023
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel "Maarhäuser Weg / Hansestraße" in Köln-Porz-Gremberghoven
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Anlage 3 Erläuterungsbericht
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A N L A G E 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzep t zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 1. Anlass und Ziel der Planung Ein bundesweit tätiges Discountunternehmen plant am Standort Köln-Porz-Gremberghoven die Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funktion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, die innerhalb des Unternehmens folgende Funktionen erfüllt: Warenlagerung, -bereitstellung und –auslieferung Filialbelieferung von ca. 80 – 100 Discountmärkten im Großraum Köln Filial-, Mitarbeiter- und Geschäftsverwaltung Filialexpansion- und Steuerung Controlling Waren- und Aktionsgeschäft Wertstofflagerung und – recycling Filialretouren. Derzeit gibt es deutschlandweit 39 Regionalgesellschaften. Zukünftig sollen im Logistikzentrum in Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. 2. Verfahren Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 74420/03 mit dem Arbeitstitel „Industriegebiet Gremberghoven“ und größten Teils im Außenbereich. Geplant ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum mit angegliedertem Verwaltungs - /Bürotrakt sowie Stellflächen für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen festzusetzen. Auf der Grundlage einer ersten Konzeptplanung wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sowie der Dienststellen in der Zeit vom 19.09. bis 28.10.2022 durchgeführt. Im Ergebnis wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet und die Begründung angepasst. Mit den vorliegenden Unterlagen sollen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen werden. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Gremberghoven im Südosten von Köln und umfasst die gesamte Fläche des Flurstücks 656, Flur 5, Gemarkung Heumar in einer Größe von circa 13 ha nördlich der Hansestraße. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße. Seite 2 3.2 Bestandssituation Das Plangebiet wird derzeit vollständig landwirtschaftlich genutzt. Sowohl parallel zur Bahntrasse als auch entlang der Hansestraße , befindet sich eine Baumreihe, letztere i st durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nummer 74420/03 zum Erhalt festgesetzt. Nördlich des Maarhäuser Weg existiert bereits ein Logistikzentrum (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nummer 75420/05 „Hansestraße“) Südlich der Hansestraße grenzen klassische Gewerbegebiete sowie vereinzelte Wohngebäude an . Jenseits der Bahngleise im Nordosten liegen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. 3.3 Erschließung Die äußeren öffentlichen Erschließstraßen sind Maarhäuser Weg und die Hansestraße sowie die Theodor-Heuss-Straße. Das Grundstück ist damit gut an das örtliche und überört liche Verkehrsnetz angebunden. In rund 300 m Entfernung verläuft die Bundesautobahn 59 südlich des Plangebiets. Das Gebiet liegt im Nahbereich der Anschlussstelle Köln - Gremberghoven zur Autobahn A 5 59 und der Anschlussstelle Köln - Rath zur A 59 (in Richtung A 3) . Über die Hansestraße und Theodor-Heuss-Straße besteht eine schnelle Anbindung an die angrenzenden Porzer Ortsteile (z.B. Eil, Porz-Zentrum). Das Plangebiet ist zudem über die Haltestelle „Fuggerstraße“ der Buslinie 154 sowie d ie Haltestelle „Maarhäuser Weg“ der Buslinien 151 und 154, die unmittelbar am Plangebiet liegt, an das Busnetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angeschlossen. Mit der Buslinie 154 ist die Haltestelle der Deutschen Bahn "Porz-Steinstraße" sowie die gleichnamige Haltestelle der Stadtbahnlinie zu erreichen. Hier verkehrt die S -Bahn-Linie S12 in Richtung Köln -Zentrum und Troisdorf sowie die Stadtbahnlinie U7 in Richtung Köln-Zentrum und Zündorf. 4. Vorhandenes Planungsrecht 4.1 Regionalplan Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans teilweise als „ Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen- GIB“ und teilweise als „Allgemeine Freiraum - und Agrarbereiche “ mit der Überlagerung „Regionale Grünzüge“ dargestellt. Mit Neuaufstellung des Regionalplanes soll zukünftig für das gesamte Plangebiet der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) festgelegt werden. 4.2 Flächennutzungsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Für die Errichtung eines Logistikzentrums soll im Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, demnach kann der Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan (LP) Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet Darstellungen. Das Plangebiet liegt überwiegend innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 22 "Königsforst und vorgelagerte Freiräume" mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft). Seite 3 Gemäß Landschaftsgesetz NRW treten im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 4.4 Bebauungsplan Für einen Teilbereich entlang der Hansestraße besteht der Bebauungsplan Nummer 74420/03 von 1992. In einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße setzt de r Bebauungsplan ein Gewerbegebiet – GE fest. Dieser Streifen ist in einen GE 1 und GE 2 gegliedert. Innerhalb des GE 2 sind Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören zulässig. Innerhalb des GE 1 und GE 2 sind Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen. Zur freien Landschaft ist ein 10 m breiter Streifen mit Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. 4.5 Sonstiges Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Westhoven und Erker Mühle. Bei der weiteren Planung sind die Vorschriften der jeweiligen Wasserschutzzonenverordnungen zu berücksichtigen. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Köln -Bonn und im Schutzbereich des Köln-Bonn-Radars. Das gesamte Plangebiet liegt in der Nachtschutzzone des Köln/Bonner Flughafens. Das Plangebiet liegt zudem gemäß Fluglärmschutzverordnung im Lärmschutzbereich der Tagschutzzone 2 und im Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a LuftVG. 5. Alternativenprüfung Bereits auf Flächennutzungsplanebene wurden alternative gewerbliche Flächen untersucht und bewertet. Große Gewerbeflächen, die für ein Logistikzentrum erforderlich sind, wurden andernorts nicht gefunden, um Alternative Standort zu untersuchen. Für das Unternehmen bietet der rechtsrheinische Standort die Möglichkeit, die (Filial) -Belieferung via Porz aussch ließlich rechtsrheinisch zu betreiben. Linksrheinisch gibt es dafür das Zentrallager Kerpen, das ebenso wie das Lager in Leverkusen an der Kapazitätsgrenze ist. Alternative Standorte im rechtsrheinischen Köln wurden geprüft, aber aufgrund mangelnder Flächengröße verworfen. Die Flächenverfügbarkeit stellte somit ein limitierendes Kriterium bei der Standortsuche dar. 6. Städtebauliches Konzept Das geplante Gebäude des Logistikzentrums nimmt einen Großteil des Plangebietes ein (Bruttogrundfläche: circa 48.000 qm). Das Hauptgebäude wird mit einer abgestuften Bauhöhe geplant. Die geplante maximale Gesamthöhe des Gebäudes beträgt im Bereich des Hauptlagers circa 22,50 m exklusive Dachaufbauten . Auf diesem Teil des Gebäudes werden technische Aufbauten wie Kü hlanlage, Verdampfer, Treppenhaus errichtet (c irca 10% der gesamten Dachfläche). Die restlichen circa 90% des hohe n Lagerdachs wird eine Photovoltaik-Anlagen geplant. Die niedrigeren Dachbereiche mit circa 15 m Höhe erhalten eine Dachbegrünung . Im Bereich des Verwaltungs- und Bürotraktes wird eine Dachterrasse für Beschäftigte vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung für die Anlieferung mit Lastkraftwagen und den Personenkarftwagen der Mitarbeitenden erfolgt getrennt über die Hansestraße. Eine ergänzende Zufahrt bspw. für die Feuerwehr oder als Notfallausfahrt ist über den Maarhäuser Weg geplant . Seite 4 Die circa 200 Stellplätze sowie Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl sollen in einem begrünten Parkdeck untergebracht werden. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird vor dem Hintergrund des noch zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes im weiteren Verfahren ermittelt. Ein Technikgebäude und Sprinklertank sind vorgesehen. Darin finden sich Nebenanlagen wi e Notstromaggregat und Sprinklertankpumpe. Der Sprinklertank ist mit c irca 10 - 12 m Höhe geplant. Zusätzlich wird es neben einem Pförtnergebäude auch ein Gebäude für LKW-Fahrende als Aufenthaltsbereich inklusive sanitären Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten wie Snack- und Kaffeeautomaten geben. E ine Versiegelung der Grundstücksfläche wird - wie für gewerbliche Nutzungen üblich - zu rund 80% geplant. Als Abschirmung des durch den Betrieb des Logistikzentrums entstehenden Lärms gegenüber den Immissionsorten an der Heumarer Straße (südlich des Plangebietes) werden im Bereich der Recycling-Anlage sowie zwischen den beiden Zufahrten an der Hansestraße begrünte Lärmschutzwände vorgesehen. Folgende Funktionen/ Abläufe liegen dem Planungskonzept zugrunde: Arbeitsabläufe: Anlieferung, Lagerung und Kommissionierung von Waren des täglichen Bedarfs. Die Entladung der Lieferfahrzeuge erfolgt n ach Aufforderung am vorgegebenen Lad etor. Hierzu rangieren die L astkraftwagen an das entsprechende Tor. Sämtliche Entladevorgänge finden unmittelbar in das Lager statt. Alle Tore werden mit Torabdichtungen ausgestattet, so dass die im Inneren entstehenden Geräusche im Hinblick auf die Nachbarschaft nicht relevant sind. Zur M inimierung der Rangiervorgänge werden st ationäre Vorschubüberladebrücken, vollhydraulisch, mit elektrischem Antrieb und automatischer Rückkehr eingebaut. Notwendige Maschinen, Apparate, Fördereinrichtungen, Betriebsfahrzeuge: Diverse batteriebetriebene Stapler und Flurförderfahrzeuge. Im Bereich der Entsorgung werden Kanalballenpressen betrieben; die u.a. Kartonage, Plastik, PET zu kompakten Ballen pressen. Die einzelnen Ballen werden im angrenzenden Wertstofflager zwischengelagert und später abtransportiert. Innerhalb des Logistikzentrums werden ebenfalls gekühlte un d tiefgekühlte Produkte gelagert, mittels Kälteanlage, die mi t natürlichen Kältemitteln ( Ammoniak) betrieben werden. Die Men ge des einges etzten Ammoniaks wird mit r und 4 Tonnen über den Grenzwert von 3 Tonnen hinaus gehen, sodass eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich wird. Notwendige Betriebszeit: Betrieb des Logistikzentrums 7 Tage je Woche und 24 Stunden je Tag. Fahrzeugbewegungen: Lastkraftwagen: Be- und Entladung von maximal 275 Lastkraftwagen je Tag (24 Stunden), Insgesamt maximal 550 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), 65 Lastkraftwagen sowie 130 Ein - und Ausfahrten in der am stärksten ausgelasteten Stunde. Personenkraftwagen: 250 bis 300 Personenkraftwagen (24 Stunden), Insgesamt 600 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), 130 Personenkraftwagen sowie 260 Ein- und Ausfahrten in der Spitzenstunde. Seite 5 Energieversorgung: Die Angaben zur Energieversorgung einschließlich evtl. Erzeugung und Speicherung von Energie im Plangebiet werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Das Unternehmen plant in der Immobilie zahlreiche energieeffiziente Eigenschaften. U nter anderem soll d as Gebäude vollständig mit LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Tageslichtkuppeln und Sichtfenster sorgen für eine gute Durchflutung mit Tageslicht und weite rer Energieeinsparung. Im Gebäudebetrieb kann auf fossile Energieträger verzichtet werden, da die Abwärme der Kälteanlagen genutzt wird um das Gebäude zu beheizen. Es werden lediglich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. Photovoltaik-Anlagen zur eige nen Stromversorgung werden auf den Dachflächen installiert. Zusätzlich wird das Gebäude mit Isopaneelfassaden und einer Dachdämmung ausgestattet. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Akkuladestationen für Elektrofahrräder (E-Bikes) ergänzen das Angebot. Begrünung: Das städtebauliche Konzept sieht umfassende Begrünungsmaßnahmen vor. Neben Dachbegrünung am Haupt - und den Nebengebäuden , wie das Pförtnergebäude und das Aufenthaltsgebäude für die Fahrer, sollen Fassadenbegrünungen das Parkdeck und die Lärmschutzwände ergänzen. Baumpflanzungen und die Anlage von natürlichen Retentionsbecken auf dem Grundstück tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei und minimieren den Eingriff durch das Vorhaben ökologisch und klimawirksam. 7. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich . D ie Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt, der im weiteren Verfahren erarbeitet und Bestandteil der Begründung wird. 7.1 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom kann über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert werden. Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen erfolgt im Laufe der weiteren Planung. 7.2 Entwässerung Die Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser wird im weiteren Planverfahren im Rahmen eines Entwässerungskonzeptes durch einen Fachgutachter geprüft. Geplant ist die Versickerung der Dach - und Hofflächen über die belebte Bodenzone in mehreren Versickerungsflächen im Plangebiet. Das im weiteren Planverfahren zu erstellende Entwässerungskonzept wird auch geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge im Starkregenfall vorschlagen. Bei Bedarf werden entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. 7.3 Boden, Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren ermittelt; entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden festgelegt. Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft beschrieben und bewertet und Minderungsmaßnahmen erarbeitet. Seite 6 Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden alle vorhandenen Bäume erfasst und bewertet. Ebenfalls wird geprüft, ob zum Erhalt festgesetzte Bäume von der Planung betroffen sind , die Berücksichtigung finden. 7.4 Artenschutz Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Artenschutzprüfung ist in Arbeit. Die Kartierungen vor Ort sind mittlerweile abgeschlossen; es fand eine Erfassung der Brutvögel, der Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und der Haselmaus statt. In allen Fällen der genannten Artengruppen sind die Ergebnisse unspektakulär. Die Suche nach Vorkommen der Haselmaus war ohne Befund, womit ein häufig auftretender artenschutzrechtlich relevanter Sachverhalt für das Grundstück in Köln -Porz-Gremberghoven nicht zum Tragen kommt. Auch Fledermausquartiere konnten nicht identifiziert werden. 7.5 Klima Die Klimaschutzleitlinien werden in der weiteren Planung beachtet , eine entsprechende Zustimmungserklärung der Vorhabenträgerin vom 23.11.2022 liegt vor. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Maßnahmen zur Verbesserung des klimatischen Zustandes und zur Verringerung der Überhitzung wie Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächen durch die Wahl reflektierender Materialien und heller Farben, Baumpflanzungen und eine möglichst winddurchlässige Bepflanzung werden im weiteren Verfahren geprüft bzw. bereist eingeplant . Vorgesehen sind mehrere Versickerungsmulden im Plangebiet, die bei Anstau mit Regenwasser durch Verdunstungskühlung positive Effekte auf das Kleinklima haben. Dachbegrünungen sind vorgesehen und werden soweit möglich umgesetzt. Die Umsetzbarkeit von Fassadenbegrünung wird unter Berücksichtigung lebensmittel - und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln näher geprüft. Passive Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung und alternative Formen klimaneutraler Mobilität werden geprüft. Das Vorhaben beinhaltet Maßnahmen der Klimawandelanpassung wie die Rückhaltung des Starkregens auf dem Grundstück, dementsprechend Verbesserung des Kleinklimas durch Verdunstungskühlung, Baum- und Strauchpflanzungen, Dachbegrünungen, Ausschluss fossiler Brennstoffe. Die Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit bzw. Kreislaufwirtschaft ist Bestandteil des Vorhabens, eine Orientierung an die Kriterien von Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Baues ( DGNB-Kriterien) oder vergleichbaren Systemen ist vorgesehen. Eine Zertifizierung wird im weiteren Projektverlauf geprüft. Durch den Grundstückszuschnitt und die Flächenverfügbarkeit ist die Flexibilität in der Ausrichtung des Gebäudes eingeschränkt. Dennoch wird im weit eren Verfahren im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft, wie möglichst wenig Heiz -und Kühlenergie verbraucht wird. Im Gebäudebetrieb kann auf fossile Energieträger verzichtet werden, da die Abwärme der Kälteanlagen genutzt wird, um das Gebäude zu beheizen. Es werden lediglich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. Photovoltaik -Anlagen werden auf den Dachflächen installiert. So soll eigens Strom erzeugt werden. Die Immobilie wird zusätzlich mit Isopaneelfassaden und einer Dachdämmung ausgestattet. 7.6 Bodenschutz Bei Entwicklung des Plangebietes wird es zu Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen kommen. Es wird im weiteren Verfahren aber untersucht, wie diese Beeinträchtigungen möglichst Seite 7 gering ausfallen werden. Die Belange des Bodenschutzes werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags berücksichtigt. Die Eingriffe in den Boden werden bewertet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. 7.7 Störfallschutz Das Logistikzentrum enthält Anlagenteile, die einer Genehmigung nach Bundes- immissionsschutzgesetzt ( BImSchG) unterliegen. Dazu gehört die Lagerung von mehr als 100 Tonnen und Behandlung von mehr als 10 Tonnen pro Tag von Abfällen. Die se Menge stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dar (Industriebetrieb). Bei den Abfällen handelt es sich vor allem um Verpackungsabfälle (Pappe und Papier bzw. Kunststoff) sowie um Lebensmittelabfälle. Daneben fallen Abfälle auch beim Betrieb des Logistikzentrums selbst an, insbesondere Pappe und Papier bzw. Kunststofffolien. Die Lagerung von Feuerwerkartikeln erfolgt jährlich wiederkehrend in den letzten fünf Kalenderwochen des Jahres sowie in den ersten vier Kalenderwochen des Folgejahres. Die Lagerung von 49 Tonnen Netto -Explosivstoffmasse, Kl asse I und II pyrotechnischer Gegenstände, unterliegt der Genehmigungspflicht gemäß 4. BImSchV. Gelagert werden ausschließlich Feuerwerksartikel in gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportverpackungen der Kategorie 1 und 2. Die Produkte werden vom Zentrallager in Form von individuell kommissionierten Lieferungen an die Filialen geschickt. Nach Ablauf des Feuerwerksverkaufs werden die Restanten aus den Filialen an das Zentrallager zurückgeführt, dort zu Transport - einheiten verdichtet und an den Hersteller zurückgegeben. Die Angaben zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit werden im weiteren Bauleitplanverfahren entsprechend konkretisiert. Geplant ist der Betrieb einer Ammoniak - Kälteanlage mit einer Füllmenge von c irca 4 Tonnen NH3 gemäß 4. BImSchV, Anhang 1. Die geplante Anlage stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. BImSchV dar. Das geplante Logistikzentrum ist weder Betriebsbereich noch Teil eines Betriebsbereichs im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG und unterliegt damit nicht den Regelungen der Seveso-III-Richtlinie. Angemessene Sicherheitsabstände zwischen Betriebsbereichen und schutzbedürftigen Gebieten bzw. Nutzungen sind daher im Bebauungsplanverfahren nicht zu ermitteln. 7.8 Immissionsschutz Aufgrund der räumlichen Nähe zu schutzbedürftigen Nutzungen ( auch Wohngebäude, Büros) können schalltechnische Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund des Anlagenlärms durch das geplante Logistikzentrum hervorgerufen werden. Zudem dürfen bereits bestehende gewerbliche Nutzungen nicht in ihrem aktuellen Betrieb durch die Ansiedlung des Logistikzentrums eingeschränkt werden. Aus schalltechnischer Sicht sind die Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm zu untersuchen und anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu bewerten. Neben den Geräuscheinwirkungen durch den Anlagenlärm ist die Zunahme des Verkehrslärms zu untersuchen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird daher eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen durch einen anerkannten Fachgutachter erarbeitet. Eine bereits durchgeführte schalltechnische Machbarkeitsstudie (Konzept dB plus GmbH , Mai 2022) kommt zu den folgenden Ergebnissen: Anlagenlärm: Am Tag werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten um mindestens 6 dB unterschritten. Für den Beurteilungszeitraum Tag werden die Geräuschimmissionen aufgrund der Betriebstätigkeiten des Logistikzentrums somit als schalltechnisch verträglich Seite 8 eingestuft. Der Nachtzeitraum ist als deutlich kritischer zu beurteilen. Für die lauteste Nachtstunde werden Beurteilungspegel zwischen 31 dB(A) und 55 dB(A) ermittelt. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden an zahlreichen Immissionsorten überschritten , vor allem entlang der Hansestraße und an der nächstgelegenen Wohnnutzung an der Heumarer Straße. Es wurde daher ein Schallschutzkonzept entwickelt, das vor allem akti ve Maßnahmen beinhaltet (Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von circa 300 m). Unter Berücksichtigung des Schallschutzkonzepts lässt sich die schalltechnische Verträglichkeit des Planvorhabens nachweisen. Zunahme des Verkehrslärms: Das Planvorhaben befindet sich in einem gewerblich und industriell genutzten Gebiet. Ein Großteil der Verkehre wird wahrscheinlich über die Hansestraße zum Maarhäuser Weg und anschließend zur Bundesautobahn 59 geführt. Entlang des Maarhäuser Wegs befinden sich keine schutzwürdigen Nutzungen mit der Schutzwürdigkeit eines reinen Wohngebietes (WR), einem allgemeinen Wohngebiet ( WA) oder einem Mischgebiet ( MI) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für Nutzungen innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten ist eine Zunahme des Verkehrslärms weitestgehend hinnehmbar. Eine Verkehrszunahme entlang der Theodor -Heuss- Straße in südliche Richtung (Stadtteil Eil) sowie nach Norden (Stadtteil Rath -Heumar) so llte vermieden werden, da sich in den beiden Stadtteilen zahlreiche schutzwürdige Wohnnutzungen befinden. Da die Theodor -Heuss-Straße bzw. in nördliche Richtung die Eiler Straße bereits im Status quo stark befahren sind, ist das Erreichen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht nicht auszuschließen. Die Lärmkartierung Nordrhein- Westfalen (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) gibt dazu einen ersten Anhaltspunkt. Für eine abschließende Beurteilung sind konkrete Verkehrszahlen notwendig , die im Rahmen einer zu erarbeitenden Verkehrsuntersuchung noch erhoben werden. 7.9 Verkehrsuntersuchung / Mobilitätskonzept Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wird auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet , das Möglichkeiten aufzeigt die entstehenden Kfz -Verkehre zu minimieren und die vorhandenen Mobilitätsbedürfnisse durch alternative Mobilitätsangebote abzudecken. 8. Planverwirklichung Die Realisierung des Logistikzentrums ist kurzfristig vorgesehen. Begleitend zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abgeschlossen werden.
Anlage 11 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 23_05_2023_ 0333_2023
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Anlage 11 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 öffentlich 4.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 RM De Bellis-Olinger beantragt für die CDU-Fraktion, die Vorlage heute ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Sie sei etwas irritiert, dass nun of- fensichtlich kein weiteres Fachgespräch mehr zur Vorlage „Frankfurter Straße“ statt- finden werde; die Vorlage wurde zurückgezogen und sie bittet um Erklärung. Ihr sei bewusst, dass es im Rahmen des B-Planverfahrens noch ein Gutachten zu den ver- kehrlichen Belangen gebe werde; dennoch habe sie ebenso wie die BV Porz Beden- ken. RM Wahlen fragt zum besseren Verständnis nach, ob es in der Tat zwei verschiedene Verkehrsgutachten geben werde, eins von der Fa. Lidl und eins von der Verwaltung, und wann mit Ergebnissen zu rechnen sei. BG Egerer erklärt zur Vorlage „Frankfurter Straße“, dass diese nach der Abstimmung im Vorgespräch überholt sei und gänzlich überarbeitet bzw. aktualisiert werden müsse; insofern sei derzeit kein weiteres Fachgespräch hierzu geplant. Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, bestätigt, dass zwei verschiedene Verkehrsgutachten erarbeitet werden; eins beziehe sich auf den Bedarf für den vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße, das Gutachten der Fa. Lidl auf die geplante Ansiedlung. Letzteres sei aktuell noch in der Erstellung und werde von der Verwaltung betreut und abgenommen. In diesem Gutachten werde ge- prüft, unter welchen Bedingungen der Ansiedlung aus verkehrlichen Gründen zuge- stimmt werden kann, z.B. durch Umsetzung alternativer Maßnahmen. 2 Auf Nachfrage von Frau De Bellis-Olinger stellt er klar, dass mittels des Gutachtens versucht werde nachzuweisen, dass die Ansiedlung der Fa. Lidl auch ohne den vier- spurigen Ausbau der Frankfurter Straße möglich sei. Wie bereits von Herrn Egerer dargestellt, müssten die Planungen zur Frankfurter Straße zunächst im Hinblick auf eine mögliche Stadtbahntrasse und/oder einer Radschnellverbindung überarbeitet werden; zudem sei hier dann ein langwieriges Planfeststellungsverfahren anhängig. Zum Lkw-Verkehrsaufkommen könne er berichten, dass dieses sich nach aktualisier- ten Angaben des Vorhabenträgers auf weniger als 500 Lkw pro Tag belaufen werden; beleuchtet werden müsse noch die Frage, zu welchen Zeiten welche Verkehre fahren. SE Wienke bittet um Mitteilung, ob eine Einbindung der Bahn für den Gütertransport bei der Ansiedlung von Lidl bereits mit geprüft wurde. Herr Dörkes entgegnet, dass er diesbezüglich kaum Chancen sieht, sagt jedoch zu, diesen Hinweis mitzunehmen. SE Götz weist auf weitere Ansiedlungen im Bereich Frankfurter Straße und Stein- straße hin und bittet diese auch in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Seniorenvertreterin Wedde fragt, ob es ausgeschlossen sei, dass ökonomische Inte- ressen der Fa. Lidl bei der Rücknahme der Berücksichtigung der Stadtbahntrasse eine Rolle spielen. Herr Dörkes betont, dass es zwischen der Ansiedlung der Fa. Lidl und dem Ausbau einer Stadtbahn auf der Frankfurter Straße keinerlei Zusammenhang gebe. An Herrn Götz gerichtet weist er darauf hin, dass es bei Verkehrsgutachten selbstverständlich üblich sei, alle der Verwaltung bekannten Planungen zu berücksichtigen. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einvernehmlich ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss.
Anlage 8 Vorab-Auszug zu TOP 10.1, StEA, 16.03.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 30.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 öffentlich 10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 Herr Kienitz (CDU, stellvertretende Ausschussvorsitzender) übergibt die Sitzungslei- tung wieder an Frau Pakulat (Ausschussvorsitzende). Abwesenheit von Frau Pakulat: 17:40- 17:50 Uhr. Frau Pakulat (Ausschussvorsitzende) leitet zu Tagesordnungspunkte 10.1 über und bittet um Wortmeldungen. SE Krems (SDP) weist darauf hin, dass er darauf gespannt ist, wie sich das Verfahren weiterentwickeln wird. Er nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Wirtschaftsaus- schusses und bringt ein, dass aus Sicht der SPD-Fraktion diskutiert werden sollte, ob eine Doppelnutzung des Standortes möglich ist. Er ist entgegen der vorliegenden Stel- lungnahme der Verwaltung davon überzeugt, dass das Gelände von mehreren Nutze- rInnen bewirtschaftet werden könnte. Er sieht Überarbeitungsbedarf und regt die Verwaltung an, im weiteren Verfahren über die genannten Punkte nachzudenken. Darüber hinaus spricht er die Verkehrssituation und mögliche Probleme durch den LKW-Verkehr an und regt an, in einem städtebauli- chen Vertrag festgelegte Routen zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrssituation beantragt die SPD -Fraktion mündlich, die Angelegenheit zur Beratung in die Bezirksvertretung Kalk zu verweisen und merkt an, dass der Wiedervorlageverzicht in der Vorlage bei einer Zustimmung zum mündlichen Antrag der SPD-Fraktion entsprechend angepasst werden müsste. SE Jahn (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) kann sich ihrem Vorredner nur teilweise in seinen Ausführungen anschließen, begrüßt die Vorlage grundsätzlich und hebt die po- sitiven Aspekte hervor. Sie möchte von der Verwaltung wissen, wie die Auswirkungen des Vorhabens in den angrenzenden Wohngebieten einzuschätzen ist. Sie lobt die gute Anbindung an die Autobahn und kann sich dem Vorschlag nicht anschließen, die Bezirksvertretung Kalk in die Beratungsfolge einzubinden. Außerdem bittet sie die Verwaltung um eine Erläuterung, ob in dem Gebiet künftig eine Gleisanlage gebaut werden könnte. Weiterhin spricht sie die Ausnutzung des Grundstücks an und fragt, ob eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien angedacht ist. Sie spricht ferner die geplante Höhe des Gebäudes an, fragt wie die Planungen der Bürogebäude ange- dacht sind und möchte wissen, wie die Gestaltung der Fassade geplant ist. Sie wünscht eine gestaltete Außenfassade. RM Roß-Belkner (CDU) begrüßt das Vorhaben und hebt die positiven Aspekte hervor und betont, dass das Logistikzentrum benötigt wird. Sie bringt ein, dass weitere Gut- achten noch erstellt werden und zählt die die Vorteile des Vorhabens auf. Abschlie- ßend und schlägt sie vor, die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien zu verwei- sen. RM Sterck (FDP) weist auf die positiven Gesichtspunkte des Vorhabens hin und lobt die optimale Anbindung des Grundstücks an die Autobahn. Er regt den Ausbau der Frankfurter Straße an, damit der Verkehr künftig abgewickelt werden kann, um Schleichverkehre zu vermeiden und begrüßt die Vorlage und die künftige Schaffung von Arbeitsplätzen durch den Investor (Lidl GmbH). BG Haack (Dezernent für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regiona- les) bedankt sich für die Anregungen. Er weist auf § 9 des Baugesetzbuches hin und auf die dort festgelegten Regelungen für einen Bebauungsplan. Des Weiteren weist er auf die gesetzlichen Regelungen zur Höhenentwicklung eines Gebäudes und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Brandschutz hin. BG Greitemann (Dezernent für Planen und Bauen) weist darauf hin, dass bei einer Ausnutzbarkeit eines Grundstückes für ein großes Logistikunternehmen auch die Ver- kehre beachtet werden sollten, die auf dem Grundstück stattfinden und schließt sich dahingehend den Worten des RM Sterck (FDP) an. Er verweist darauf, dass es sich bei der vorliegenden Vorlage um ein Logistikunternehmen handele, welches Regio- nallogistik zentralisieren möchte und hebt die wirtschaftliche Bedeutsamkeit für die Stadt Köln hervor. Er betont, dass es wichtig ist, die Verkehrsgutachten zur Frankfur- ter Straße in die Betrachtungen einzubeziehen. Zudem zeigt er auf, dass es zum der- zeitigen Zeitpunkt um den Einleitungsbeschluss gehe und die Anregungen von der Verwaltung mitgenommen werden. Bei den ausgewiesenen Flächen handele es sich um Kommissionierflächen, die von LKWs befahren werden müssen. Der Parkplatz für die Mitarbeitenden sei in einer staatlichen Garage geplant. Er spricht sich gegen eine Tiefgarage aus und erläutert die Gründe. Er weist darauf hin, dass die geplante Bau- höhe von 22,5 m für ein Logistikunternehmen im normalen Rahmen liegt und lobt die effiziente Konzeption des Investors und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage zuzustimmen. Abschließend informiert er, dass die Klimaschutzleitlinien im weiteren Verfahren ebenfalls Beachtung und Umsetzung finden. RM Pakulat lobt die Entwicklung des Corporate Design der Lidl GmbH, wünscht sich eine gestaltete Fassade des künftigen Logistikzentrums und bittet die Verwaltung um weitere Informationen. Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den mündlichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Bezirksvertretung Kalk. Abstimmungsergebnis Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Fraktion VOLT mehrheitlich abgelehnt. Sodann lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlichen Antrag der CDU-Frak- tion abstimmen: Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach- folgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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*Erweiterung der Beratungsfolge/ Änderung der Sitzungsdaten Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0333/2023 Freigabedatum 01.02.2023/*13.03.2023/ *14.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 656, Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzulei- ten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Ge- schäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirt- schaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschrän- kung zustimmen. Wirtschaftsausschuss 02.03.2023 *Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 *Verkehrsausschuss 25.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 07.10.2021 hat die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Geplant ist am Standort Porz-Gremberghoven die Errichtung eines Logistikzentrums mit regionaler Geschäftsverwaltung für circa 250 bis 300 Mitarbeitende. Einen Großteil des circa 130.000 qm Plangebietes nimmt das Gebäude des Logistikzent- rums ein (Bruttogrundfläche: ca. 48.000 qm). Diese wird sowohl eine Dachbegrünung als auch auf dem hohen Gebäudeteil des Lagers mit einer Photovoltaik-Anlage geplant. Die Fläche ist heute als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Areal wird im verbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) als Gewerbegebiet dargestellt, wodurch die Fläche über erhebli- ches Bebauungspotenzial verfügt. Circa 60m parallel zur Hansestraße liegt das Areal im Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 74420/03 von 1992 der hier ein Gewerbegebiet (GE), gegliedert in GE 1 und GE 2 festsetzt. Die Erschließung erfolgt von der Hansestraße über getrennte Zufahrten für die LKW- Anlieferung und für die PKWs der Mitarbeitenden. Die erforderlichen circa 250 Stellplätze für die Mitarbeitenden werden in einem begrünten Parkhaus nachgewiesen. Für das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprü- fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Die Klimaleitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln werden durch die Zustimmung vom 24.11.2022 angewendet. Die voraussichtliche Einhaltung der Anforderungen ist positiv für den Klimaschutz zu bewerten. Der durch die Planung ausgelöste Individual- und Schwerlastver- kehr wird jedoch zu einer Zunahme von Klimagasen führen. Folgende Umweltbelange eine Betroffenheit ab: Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Energieeffizi- enz, Grundwasser/Versickerung, Lärm (Anlagenlärm, Flughafen, Straße). Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2 Übersichtsplan 3 Erläuterungsbericht 4 Visualisierung
Anlage 1 Geltungsbereich
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Maarhäuser Weg Hansestraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 75419/03Maarhäuser Weg / Hansestraßein Köln - Porz - Gremberghoven 0 10050 200300 Meter
Anlage 6 Stellungnahme_der Verwaltung_zu Fragen vom 02.03.2023
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A N L A G E 6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Maarhäuserweg / Hanse Straße" in Köln-Porz-Gremberghoven Vorlage 0333/2023 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2023 - Der Wirtschaftsausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Votum als TOP 6.1 in der Sitzung am 02.03.2023 mit Beantwortung von Fragen zur weiteren Beschlussfassung empfohlen: Der Wirtschaftsausschuss bitte zur nächsten Ausschusssitzung folgende Punkte zu klären 1. Ist die Planung einer Tiefgarage als Alternative zum Parkhaus möglich, um den Flächenverbrauch zu reduzieren? 2. Ist eine mehrstöckige Bebauung möglich, um bessere Flächenausnutzung zu erreichen und ggf. anderen Nutzer/Unternehmen Flächen zur Verfügung zu stellen? 3. Wie erfolgt die Planung / Bebauung im Wasserschutzgebiet und innerhalb des Bauschutzgebiets des Köln-Bonner Flughafens? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Um die statischen Anforderungen für eine Unterbauung der Halle (Tiefgarage) zu erfüllen, müsste das Gebäude eine Vielzahl an Betonstützen und eine massive Erdgeschossplatte aus meterdickem Stahlbeton sowie zusätzliche Gründungsmaßnahmen in einer Stärke erhalten, die in wirtschaftlicher aber insbesondere auch in ökologischer Hinsicht unverhältnismäßig sind. Die statische Belastung ist bereits durch die geplante Nutzung enorm hoch. Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Grundwasserabsenkungen wären eine bauliche Konsequenz für eine Tiefgarage. Der zusätzliche Bodenaushub für eine Tiefgarage ist daher aus Wasser- und Bodenschutzgründen nicht zu empfehlen. Eine erste Umplanung von einer ebenerdigen großen Parkplatzanlage in ein mehrgeschossiges Parkdeck wurde zugunsten der Flächenreduzierung bereits vorgenommen. Gegebenenfalls lässt sich durch die Erhöhung des Parkdecks noch weitere Fläche einsparen. Der Funktionsablauf des Logitistikzentrums, mit Umfahrung des gesamten Gebäudes zur Anlieferung durch Lastkraftfahrzeuge, wird durch eine Zufahrt zur Tiefgarage im Anlieferungsbereich massiv gestört und könnte in diesem Bereich mit Personenkraft- fahrzeuge der Mitarbeitenden Konfliktpunkte auslösen. Zu 2: Die Höhe der Halle ist auf die betrieblichen Abläufe optimiert, ein Stapeln der Fläche über mehrere Geschosse ist nicht möglich. Auch stünde die Lage im Bauschutzbereich des Flughafens einer hohen Gebäudehöhe (maximale Gebäudehöhe 25,00 m) entgegen. Die Unterbringung mehrerer Nutzer ist aus Gründen des hausinternen 2-stufigen Sicherheitskonzepts betrieblich nicht möglich und würde zusätzliche Verkehre für das Gebiet erzeugen. Zu 3: Durch das Plangebiet verläuft diagonal die Grenze der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlagen Erker Mühle im Norden und der Westhovener Aue im Süden. Die jeweiligen Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung werden maßgeblich für die Versickerungsvorgaben bei den im weiteren Verfahren zu erstellenden Untersuchungen berücksichtigt. In Abstimmung mit den Fachdienststellen wird ein Entwässerungskonzept gemäß § 44 Landeswassergesetz, ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 sowie ein Versickerungskonzept erstellt. Innerhalb des Plangebiets soll das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden. Die Planung von natürlichen Retentionsbecken auf dem Grundstück, Dachbegrünung am Haupt- und den Nebengebäuden, Fassadenbegrünungen des Parkdecks und die Lärmschutzwände, sowie Baumplanzungen tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei und minimieren den Eingriff durch das Vorhaben ökologisch und klimawirksam. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich und im Anlagenschutzbereich des Flughafens Köln-Bonn sowie im Schutzbereich des Köln-Bonn-Radars. Die Hallenhöhe beeinträchtigt weder die Einflüge noch das Radar des Flughafens. Aufgrund der vorgesehenen Bauhöhen bestehen hinsichtlich des Bauschutzbereichs und des Anlagenschutzbereichs keine Bedenken. Im Bebauungsplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Abstimmung mit den Fachdienststellen erarbeitet. Erste Maßnahmen aus einer schalltechnische Machbarkeitsstudie sind in der Planung berücksichtigt.
Anlage 5 Auszug Sitzung Wirtschaftsausschuss 02.03.2023
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Zimmermann Telefon: (0221) 221 31878 Fax: (0221) E-Mail: Birgit.Zimmermann@stadt- koeln.de Datum: 07.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2023 öffentlich 6.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 Frau Karadag stellt fest, dass das entscheidungsbefugte Gremium der Stadtentwick- lungsausschuss ist. Sie hat Rückfragen zur Ausführung des Vorhabens und möchte wissen, ob statt des Parkhauses auch alternativ eine Tiefgarage geprüft wurde, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Her Rossmann merkt an, dass aufgrund der Knappheit der GE- und GI-Flächen grundsätzlich Ansiedlungen, die viele Arbeitsplätze schaffen, zu bevorzugen sind. Er weist auf den enormen Flächenbedarf in Höhe von 131.000 qm für das Logistikzent- rum hin, das ausschließlich einem Nutzer zur Verfügung steht. Er kritisiert die lediglich eingeschossige Bebauung und bittet unter Hinweis auf die im Business Forum Indust- rie geführten Debatten um Prüfung, ob eine bessere Flächenausnutzung durch eine mehrstöckige Bebauung erreicht werden kann. Diese kann dann auch mehreren Nut- zern zur Verfügung stehen. Andere mit der jetzt geplanten Bebauung vergleichbare Vorhaben seien in der Vergangenheit durch die Stadtverwaltung mit der Begründung einer ineffizienten Flächenausnutzung abgelehnt worden. Frau Roß-Belkner begrüßt stellvertretend für ihre Fraktion das Vorhaben. Sie erinnert daran, dass in der Vergangenheit durch restriktive Vorgaben Logistikvorhaben in die Region gedrängt wurde, es aber auch Logistikflächen in der Stadt geben müsse. Die Anregungen zur effizienteren Flächenausnutzung –Tiefgarage und mehrstöckige Be- bauung – möge das zuständige Fachamt als Prüfauftrag mitnehmen. Ihre Fraktion sei bereit, der Vorlage zuzustimmen. Herr Akter teilt die Kritik von Herrn Rossmann. Er würde ebenfalls einer höheren Be- bauung und die Ausnutzung der Fläche durch mehrere Unternehmen den Vorzug ge- ben. Zudem merkt er an, dass die Fläche im Wasserschutzgebiet und im Bauschutz- gebiet des Köln-Bonner Flughafens liege. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob sich daraus Schwierigkeiten für die beabsichtigte Nutzung ergeben. Herr Jehle führt aus, dass die Stadt Köln die Entsiegelung von Flächen finanziell un- terstützt. Vor diesen Hintergrund sei es bedenklich und widersprüchlich, wenn ein Parkhaus den Vorzug vor einer Tiefgarage erhalte. Er fordert eine ernsthafte Prüfung. Herr Kleinemeier, Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes teilt mit, dass das Parkhaus bereits die Weiterentwicklung ist, da ursprünglich eine ebenerdige Parkfläche vorge- sehen gewesen sei. Die Anregung zu einer Tiefgarage nehme er mit. Er weist jedoch auf die damit verbundenen höheren Kosten für den Antragsteller hin. Er ergänzt in Bezug auf die Höhe der Bebauung, dass Logistikunternehmen zum ei- nen spezielle Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Betriebe und zum an- deren die Stadt Köln nur geringe Einflussmöglichkeiten habe, da sich das Grundstück nicht in ihrem Eigentum befindet. Es handele sich bei der Vorlage um einen vorha- benbezogenen Bebauungsplan, für den die politische Zustimmung nötig sei. Er weist darauf hin, dass es in der Nachbarschaft bereits vergleichbare Gewerbebetriebe gebe, so dass aus seiner Sicht die vorgesehene Bebauung unproblematisch ist. Die von Herrn Akter genannten Punkte Wasserschutzgebiet und Bauschutzgebiet seien keine Ausschlusskriterien, sondern bedeuten lediglich einen erhöhten gutachterlichen Prüf- aufwand, ob das geplante Vorhaben mit den Vorgaben vereinbar ist. Die ersten Prü- fungen sind positiv verlaufen, im Hinblick auf das frühe Planungsstadium steht eine endgültige Entscheidung noch aus. Frau Karadag bittet um schriftliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zur nächsten Sitzung in der Beratungsfolge. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar- kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656, Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä- chen für PKW und LKW festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen. Der Wirtschaftsausschuss hat die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Anlage 7 Auszug aus dem BP Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 10.03.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 10.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 09.03.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün hat die Angelegenheit zurückgestellt und bit- tet um Erweiterung der Beratungsfolge um den Verkehrsausschuss.
Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen vom 16.03.2023, SteA
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A N L A G E 9 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Maarhäuserweg / Hanse Straße" in Köln-Porz-Gremberghoven Vorlage 0333/2023 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Stadtentwicklungs- ausschusses vom 16.03.2023 Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Votum als TOP 10.1 in die nachfolgenden Gremien verwiesen und bitte zur nächsten Ausschusssitzung folgende Punkte zu klären 1. Wie wirkt sich die Planung auf das angrenzende Wohngebiet aus? 2. Kann im Plangebiet künftig eine Gleisanlage gebaut werden? 3. Ist eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien angedacht? 4. Wie ist die Gestaltung der Fassade geplant? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Im Bebauungsplanverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen auf das Plangebiet, zu den Auswirkungen auf die bestehende Wohnnachbarschaft und den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Abstimmung mit den Fachdienststellen erarbeitet. Nach Vorabstimmung mit der Fachdienststelle wurden erste Maßnahmen aus einer schalltechnische Machbarkeitsstudie in der Planung (begrünte Lämschutzwände, elektrifizierte Parkplätze für LKW´s) berücksichtigt. Zu 2: Für den Bau einer Gleisanlage durch den Vorhabenträger besteht keinen logistischen Bedarf, da für eine Anlieferung über die Schiene die Güterverkehrsmenge, die im Logistikzentrum umschlagen wird, nicht ausreichend ist. Von den Lieferanten erreichen maximal 2-3 LKW pro Tag das Logistikzentrum und für diese Menge besteht seitens der Lieferanten kein Bedarf dies über den Schienenverkehr abzuwickeln. Für die rund 350 Mitarbeitende, abzüglich der Personen die mittels Fahrrad oder PKW zur Arbeitsstätte fahren, ist der Standort durch den vorhandenen öffentlichen Personennahverkehr bereits gut angebunden. Bei der Schienenstrecke handelt es sich um die 2 gleisige „ICE-Strecke Köln Hauptbahnhof - Flughafen Köln/Bonn“. Die angrenzende ICE -Trasse ist nicht ohne weiteres mit Güterzügen befahrbar, sodass der Bau einer zusätzlichen Gleisanlage technisch schwer realisierbar ist. Darüber hinaus liegen die Gleise in einer Troglage, sodass Böschungsbereiche seitens der Grundstückseigentümerin abgetragen werden müssen und auf Grundstücksflächen von der Vorhabenträgerin verzichtet werden muss, die jedoch für die Planung des Logistikzentrums erforderlich sind. Privatrechtlich besteht weder der Zugriff auf das angrenzende Grundstück (Bahntrasse und Böschungsbereich) noch die Befugnis, Kompetenzen oder gar die Möglichkeit die Planung eines Bahngleises auf dem Grundstück der Vorhabenträgerin vorzunehmen. Infrastrukturprojekte dieser Art sind keine Aufgabe von privatwirtschaftlichen Akteuren, sondern sollten von Bahn, Bund und Land NRW forciert werden. Zu 3: Eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitskriterien z.B. DGNB oder vergleichbaren Zertifizierungen ist angedacht. Eine Abhängigkeit zum Generalunternehmer hinsichtlich Zertifizierung besteht. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Umsetzung der Klimaleitlinien und zur Einhaltung der städtischen Standards für Nichtwohngebäude (kfW Effizienzgebäude 40 oder besser). Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird ein Energiekonzept Kriterien zur Nachhaltigkeit des Vorhabens erarbeiten. Zu 4: Die in der Visualisierung (Anlage 4) dargestellte abgestufte Farbgebung des Hauptbaukörpers von dunkelblau bis silbergrau/weiß wurde bewusst gewählt, da sie sich optisch am besten einfügt und mit dem Himmelskörper „verschmilzt“. Eine andere abgestufte Farbgestaltung in natur- und landschaftsnahen Farben wäre ebenfalls denkbar. Die Gestaltung der Fassade wird im weiteren Verfahren eng mit der Verwaltung abgestimmt und qualifiziert. Entsprechende Regelungen (Farbgestaltung / Materialien etc.) werden im Bebauungsplan und ggf. im Durchführungsvertrag verankert. Der Bürotrakt ist mit üppigen Glasfassaden sowie einer Außenterrasse für Mitarbeitenden ausgestattet. Für eine Tageslichtdurchflutung erhält das Gebäude zusätzlich Lichtbänder entlang der Gebäudehülle. Neben Dachbegrünung werden das Pförtnergebäude und das Aufenthaltsgebäude für die Fahrer sowie das Parkdeck und die Lärmschutzwände durch Fassadenbegrünungen ergänzt.
Anlage 12- Auszug BP AKUG am 25.05.2023 - TOP 4.1.1
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 30.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.05.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit einstimmig – ohne Votum – in den Stadtentwicklungsausschuss. Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße i AN/0745/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in den Stadtent- wicklungsausschuss.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
0333/2023
Stand: 12.06.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: 12.06.2024
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans wurde am 25.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntge-
macht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgt in der Zeit vom 08.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024.
Nächste Schritte:
Derzeit wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der
Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorbereitet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede
stehenden Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher wer-
den zu gegebener Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung
über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).
Anlage 13 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 10.1-10.1.2 StEA 31.08.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 10.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 10.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfah- rens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln AN/0745/2023 10.1.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Grüne, der CDU-Fraktion, der Fraktion VOLT zu Top 10.1 (0333/2023): Beschluss über die Einlei- tung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln AN/1548/2023 Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar- kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656, Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä- chen für PKW und LKW festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Ergänzungen/ Änderungen fett) II Beschluss 1. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhaben- bezogener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Er- gänzungen darin: neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrü- nung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dachflächen erstrecken. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzun- gen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorga- ben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/o- der Tier) berücksichtigt werden. Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst. Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen. 2. Der zweite Beschlussteil des alten Punkt 2 wird zum neuen Punkt 3 und der bisherige Punkt 3 wird zu Punkt 4. Der neue Punkt 3 lautet: beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der CDU-Fraktion zugestimmt. Änderungsantrag, bzw. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT (Ergänzungen fett) III Beschluss: Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt: Der Stadtentwicklungsausschuss […] 4. beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung der Fassade im Rahmen des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin wird gebeten in der Sitzung des Gestaltungsbeirates drei Fassadenentwürfe inklusive Materialprobe zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungsentwürfe soll eine Holz-Fassade thematisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen/ Ergänzun- gen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemar- kung Heumar, Flur 5, Flurstück 656, Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflä- chen für PKW und LKW festzusetzen; 2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Ergän- zungen darin: neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrü- nung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dachflächen erstrecken. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzun- gen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorga- ben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/o- der Tier) berücksichtigt werden. Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst. Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen. 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen. Beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung der Fassade im Rahmen des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin wird gebeten in der Sitzung des Gestaltungsbeirates drei Fassadenent- würfe inklusive Materialprobe zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungs- entwürfe soll eine Holz-Fassade thematisieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung von RM Roß-Belkner (CDU) zu- gestimmt.
Anlage 4 Visualisierung
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Anlage 4.1 Anlage 4.2 Anlage 4.3
Anlage 2 Übersichtsplan
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LIDL - Logistikzentrum
Bruttogrundfläche: 44.000 qm
Gebäudehöhe : 21,50 m
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Grundstück
131.200 qm
Wertstofflager
ca. 3.200 qm
Zufahrt LKW
Zufahrt PKW
Haupteingang
Zu- und
Ausfahrt LKW
43 LKW-
Warteplätze
Lärmschutzwand
h= 4m; L= 93,3m
Lär
ms
chut
zw
and
h= 5m;
L=
107,4m
Lärmschutzwand
h= 3m; L= 51,8m
Lärmschutzwand
h= 2m; L= 59,9m
GEZEICHNET / DATUM
MASZSTAB
NACH VERGRÖSZERUNG AUF DIN A 3
Ersteller Bauteil ProjektEbene /
Schnitt
Plan-
inhalt
Leist.-
phasePlannr.
Plot
Index /
Status Land
LB/ 2023-01-18 Lidl Köln-Porz---
---
DE--PGP-a rdeP--- ----00
---GEZEICHNET / DATUM
MASZSTAB
NACH VERGRÖSZERUNG AUF DIN A 3
Ersteller Bauteil ProjektEbene /
Schnitt
Plan-
inhalt
Leist.-
phasePlannr.
Plot
Index /
Status Land
Grundstück 131.200 qm
versiegelte Fläche 101.115 qm
GRZ 0,77
Vorentwurf Lageplan, "Rechtecklager" STI/CLP
importierte Datei:
Foto google maps
Pdf Übersichtsplan Vermessungsbüro RLS
Phase 5 GmbH
Erkrather Strasse 230
40 233 Düsseldorf
04
03
02
01
Grund
stück
131.200
qm
N
Planung auf Grundlage Foto/ pdf-Datei
alle Maße ohne Gewähr!
Vorabzug vom 2023-01-23
Legende:
Umfahrung
Stellplätze
Gründach
Wandbegrünung
Terasse
Lagerdach
Verwaltung
PV-Anlagen
Gehweg
Versickerungsmulde
technische Dachanlagen
Treppenaufgang
Hallenangaben:
Bruttogrundfläche
Gebäudehöhe
Höhe abgestufter
Dachbereich
Fläche Verwaltung
Höhe Verwaltung
Parkhaus:
Fläche
Höhe
Aussenanlage:
LKW Warteplätze
Andienungsplätze
ca. 48.000 qm
22,50 m
ca. 14 m
ca. 3.000 qm
ca. 16 m
ca. 13.290 qm
(6 x 2.215 qm)
13,50 m
43
161
Anlage 2
Übersichtsplan
- unmaßstäblich -
Anlage 10 Vorab-Auszug Niederschrift VKA 25.04.2023
1166 Zeichen
Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 öffentlich 4.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 RM De Bellis-Olinger meldet seitens der CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bean- tragt die Beschlussfassung zu vertagen. Es handele sich zwar „lediglich“ um die Ein- leitung zum Bebauungsplanverfahren. Die Bedenken aus Porz zur Verkehrstauglich- keit des Umfelds müssen jedoch ernst genommen werden und ihre Fraktion wolle das angekündigte interfraktionelle Gespräch zur Frankfurter Straße (https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=98574) abwarten. RM Lorenz schließt sich für die SPD-Fraktion diesen Ausführungen vollumfänglich an. Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 23.05.2023 vertagt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0333/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 13:29