2060/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung, Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.04.2018, hier: Hallen Kalk – Werkstattverfahren für die Katz? AN/0655/2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8413 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 19.06.2018 2060/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung, Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.04.2018, hier: Hallen Kalk – Werkstattverfahren für die Katz? AN/0655/2018 Anfragetext Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hatte mit Beschluss vom 30.03.2017 die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Planungsverfahrens für das Areal zwischen der Kalker Haupt- straße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beauftragt. Die Konzeptfindung erfolgte in einem gemeinsamen Dialog von drei interdisziplinären Planungsteams, der Öffentlichkeit und dem Begleit- gremium. Alle Einwohner*innen hatten die Möglichkeit, sich an drei aufeinander aufbauenden, öffentlichen Werkstätten an der Diskussion zu den Perspektiven des Areals zu beteiligen und ihre Ideen einzu- bringen. Die Planungsteams waren aufgefordert, diese Anregungen zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Diskussion und Bewertung der Arbeiten wurde von einem Begleitgremium fachlich unterstützt. Das Gremium bestand aus Experten aus den Bereichen Städtebau, Verkehrs-, Landschaftsplanung und Projektentwicklung sowie Vertretern der Verwaltung und Politik. So waren für die Stadtverwaltung unter anderem der Stadtentwicklungsdezernent Höing und die Lei- terin des Stadtplanungsamtes Anne Luise Müller im Begleitgremium. Am 08.07.2017 kam das Werkstattverfahren zu einem Ergebnis, welches noch heute im Internet ab- rufbar ist. Ebenfalls gab es vom 09. bis 20. Oktober 2017 eine Ausstellung der Ergebnisse. Die Stadt Köln spricht auf der entsprechenden Internetseite davon, dass damit "der Grundstein für die Entwick- lung eines neuen Stadtraumes geschaffen" worden sei. Tatsächlich aber scheint kaum etwas aus den Ergebnissen umgesetzt zu werden. Der Baustelle e.V. versucht seit Monaten, den beschlossenen Subkulturhof zumindest zwischenzunutzen und muss von Seiten der Verwaltung erfahren, dass dies eventuell bautechnisch gar nicht möglich sei. Die be- schlossene Gesamtschule in den ehemaligen MBE-Hallen wird nach Aussage von Brigitte Scholz (Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik) beim Stadtgespräch der Oberbürgermeisterin am 28.02.2018 nicht kommen, da sie fünfmal teurer sei, als eine normale Gesamtschule. Ja, sogar die Oberbürgermeisterin kritisiert, dass hier ein Gremium für viel Geld und mit viel Bürgerbeteiligung etwas beschlossen habe, dass nicht umsetzbar sei. Uns stellen sich daher die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir bitten: 1. Wie weit ist der Umsetzungsstand des Werkstattergebnisses? 2 2. Welche konkreten Punkte des Werkstattergebnisses können, sollen oder dürfen nicht umgesetzt werden und welche Alternativen gibt es hierfür? 3. Für wie verbindlich hält die Verwaltung das Werkstattergebnis? 4. Müsste es zu Änderungen am Ergebnis nicht eine erneute Bürgerbeteiligung oder gar neues Werk- stattverfahren geben? 5. Wie will die Verwaltung verhindern, dass die Umsetzung und Bebauung des Areals analog zum Gelände der Chemischen Fabrik Kalk völlig von den gemachten Planungen abweicht? Beantwortung der Verwaltung: Der aktuelle Sachstand ist der Beschlussvorlage 1423/2018 "Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung" zu entnehmen. Die Verwaltung nimmt im Einzelnen wie folgt Stellung: Zu 1. Als Ergebnis des Werkstattverfahrens wurde das Nutzungskonzept des Teams 1 unter der Leitung des Büros BeL Bernhardt und Leeser Sozietät für Architektur, Köln, zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die vorgesehenen Nutzungen und deren räumliche Einbindung ins Plangebiet wurden anschließend einer Prüfung unterzogen. Aus den resultierenden Erkenntnissen ergibt sich der Bedarf zur Anpas- sung und Überarbeitung des Nutzungskonzeptes. Zu 2. Die als Teil der Aufgabenstellung im Areal zu integrierende weiterführende Schule wurde von Team 1 innerhalb der Hallen 70 und 71, im Kern des Areals – abweichend von den Vorgaben der Aufgaben- stellung (östlich Neuerburgstraße) – vorgesehen. Bereits bei der Verkündung der Empfehlungen des Beratungs- und Begleitgremiums wurde der vorgeschlagene Schulstandort in den Bestandshallen 70 und 71 kritisch von der Verwaltung kommentiert. Die Entwicklung von Bestandsgebäuden für eine Schulnutzung stellte sich aufgrund mangelnder Ressourcen und notwendiger Prioritätensetzung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch die Stadt als nicht leistbar heraus. Ein alternativer Schulträger konnte für den Standort nicht gewon- nen werden. Auch das Team 2 Trint + Kreuder d.n.a. hatte im Werkstattverfahren einen von der Aufgabenstellung abweichenden Schulstandort an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vorge- schlagen, welcher durch das Begleitgremium als sinnvolle Alternative zu einer Umsetzung in den Hal- len 70 und 71 hervorgehoben wurde. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Standort weiter zu verfolgen (s. auch Vorlage 1423/2018). Mit der Entscheidung über den Schulstandort kann eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und zeitnahe Umsetzung einer im Werkstattverfahren als Schlüsselbaustein identifizierten Nutzung erreicht werden. Die vorgeschlagene Lage des Schulstandortes wird aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Möglichkeiten als vorteilhaft angesehen: Sie lässt eine unabhängige Entwicklung des Projektbausteins innerhalb der städtebaulichen Gesamtkonzeption zu und schafft parallel neue Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume im Bereich der Hallen 70/71 zur Umsetzung der weiteren Ziele des Werkstattverfahrens. Für die im empfohlenen Konzept an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vor- gesehenen Nutzungen (Dirt-Track, Pflanzstelle und Vision e.V.) werden aufgrund der Überlagerung durch die neue Schulplanung neue Standorte innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die Zielsetzung des Werkstattverfahrens, diese Nutzungen im Plangebiet zu erhalten, wird weiterverfolgt. Für den Dirt-Track der AbenteuerHallen ist aktuell ein Standort westlich der AbenteuerHallen im Innenhof zwi- schen den Hallen 59 und 70 vorgesehen. Dieser soll im Rahmen der Vertiefung in enger Abstimmung mit den AbenteuerHallen weiter konkretisiert werden. 3 Zu 3. Das Ergebnis des Werkstattverfahrens steckt für die Verwaltung den weiteren Handlungsrahmen ab. Die Ergebnisse einer solchen städtebaulichen Ideenwerkstatt lassen sich allerdings nicht 1:1 umset- zen, da der Planungsmaßstab ein sehr großer ist und notwendige Anpassungen der Nutzungskon- zepte die Regel sind. So wurde im Kontext des Werkstattverfahrens eine Nutzung des Areals für die Werkstätten der Bühnen Köln angeregt. Team 1 hat diese Idee in seine Konzeption aufgenommen. Eine Umsetzung der Werkstätten der Bühnen innerhalb des Werksareals wurde nach umfassenden Abstimmungen von Seiten der Bühnen aufgrund zeitlicher Zwänge ausgeschlossen. Die Werkstätten der Bühnen sind aus diesem Grund nicht weiter im Plangebiet vorzusehen. Insbesondere aufgrund der Nutzungsverschiebung des Schulstandortes und die nicht mehr im Plan- gebiet vorzusehende Werkstätten der Bühnen ergibt sich ein Anpassungsbedarf des empfohlenen städtebaulichen Konzeptes. In diese sollen auch die weiteren Empfehlungen des Werkstattverfahrens einfließen. Die Verwaltung wird im III. Quartal 2018 den Gremien eine Beschlussvorlage über Inhalte und Umfang der zu vergebenden vertiefenden Untersuchung vorlegen. Zu 4. Sobald die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vorliegt, wird die Verwaltung dieses der Öffentlichkeit vor Ort vorstellen und zur Diskussion einladen. Zu 5. Das Areal der "Hallen Kalk" befindet sich fast vollständig in städtischem Eigentum. Bezirksvertretung Kalk, Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss haben im Juni 2016 zur Sicherstel- lung vor unerwünschten Fehlentwicklungen bis zur Verabschiedung eines Entwicklungskonzeptes ein Verkaufs- sowie Vermietungs- und Verpachtungsmoratorium (AN/1160/2016; 2968/2016) beschlos- sen. Damit kann die Umsetzung des Konzeptes gesichert werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2060/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 07:13