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2060/2018

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung, Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.04.2018, hier: Hallen Kalk – Werkstattverfahren für die Katz? AN/0655/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8413 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 19.06.2018 
 2060/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung, Beantwortung der Anfrage der 
Fraktion DIE LINKE vom 26.04.2018,  
hier: Hallen Kalk – Werkstattverfahren für die Katz? AN/0655/2018 
Anfragetext 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hatte mit Beschluss vom 30.03.2017 die Verwaltung 
mit der Durchführung eines geeigneten Planungsverfahrens für das Areal zwischen der Kalker Haupt-
straße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beauftragt. Die Konzeptfindung erfolgte in einem 
gemeinsamen Dialog von drei interdisziplinären Planungsteams, der Öffentlichkeit und dem Begleit-
gremium.  
 
Alle Einwohner*innen hatten die Möglichkeit, sich an drei aufeinander aufbauenden, öffentlichen 
Werkstätten an der Diskussion zu den Perspektiven des Areals zu beteiligen und ihre Ideen einzu-
bringen. Die Planungsteams waren aufgefordert, diese Anregungen zu prüfen und nach Möglichkeit 
zu berücksichtigen.  
 
Die Diskussion und Bewertung der Arbeiten wurde von einem Begleitgremium fachlich unterstützt. 
Das Gremium bestand aus Experten aus den Bereichen Städtebau, Verkehrs-, Landschaftsplanung 
und Projektentwicklung sowie Vertretern der Verwaltung und Politik.  
 
So waren für die Stadtverwaltung unter anderem der Stadtentwicklungsdezernent Höing und die Lei-
terin des Stadtplanungsamtes Anne Luise Müller im Begleitgremium.  
 
Am 08.07.2017 kam das Werkstattverfahren zu einem Ergebnis, welches noch heute im Internet ab-
rufbar ist. Ebenfalls gab es vom 09. bis 20. Oktober 2017 eine Ausstellung der Ergebnisse. Die Stadt 
Köln spricht auf der entsprechenden Internetseite davon, dass damit "der Grundstein für die Entwick-
lung eines neuen Stadtraumes geschaffen" worden sei. 
 
Tatsächlich aber scheint kaum etwas aus den Ergebnissen umgesetzt zu werden. Der Baustelle e.V. 
versucht seit Monaten, den beschlossenen Subkulturhof zumindest zwischenzunutzen und muss von 
Seiten der Verwaltung erfahren, dass dies eventuell bautechnisch gar nicht möglich sei. Die be-
schlossene Gesamtschule in den ehemaligen MBE-Hallen wird nach Aussage von Brigitte Scholz 
(Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik) beim Stadtgespräch der Oberbürgermeisterin 
am 28.02.2018 nicht kommen, da sie fünfmal teurer sei, als eine normale Gesamtschule. Ja, sogar 
die Oberbürgermeisterin kritisiert, dass hier ein Gremium für viel Geld und mit viel Bürgerbeteiligung 
etwas beschlossen habe, dass nicht umsetzbar sei.  
 
Uns stellen sich daher die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:  
 
1. Wie weit ist der Umsetzungsstand des Werkstattergebnisses?

2 
 
2. Welche konkreten Punkte des Werkstattergebnisses können, sollen oder dürfen nicht umgesetzt 
werden und welche Alternativen gibt es hierfür?  
3. Für wie verbindlich hält die Verwaltung das Werkstattergebnis?  
4. Müsste es zu Änderungen am Ergebnis nicht eine erneute Bürgerbeteiligung oder gar neues Werk-
stattverfahren geben?  
5. Wie will die Verwaltung verhindern, dass die Umsetzung und Bebauung des Areals analog  
zum Gelände der Chemischen Fabrik Kalk völlig von den gemachten Planungen abweicht?  
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
Der aktuelle Sachstand ist der Beschlussvorlage 1423/2018 "Städtebauliches Werkstattverfahren 
Hallen Kalk Festlegung des Schulstandortes und Fortführung der städtebaulichen Planung" zu 
entnehmen. Die Verwaltung nimmt im Einzelnen wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. 
Als Ergebnis des Werkstattverfahrens wurde das Nutzungskonzept des Teams 1 unter der Leitung 
des Büros BeL Bernhardt und Leeser Sozietät für Architektur, Köln, zur Weiterbearbeitung empfohlen. 
Die vorgesehenen Nutzungen und deren räumliche Einbindung ins Plangebiet wurden anschließend 
einer Prüfung unterzogen. Aus den resultierenden Erkenntnissen ergibt sich der Bedarf zur Anpas-
sung und Überarbeitung des Nutzungskonzeptes.  
 
 
Zu 2. 
Die als Teil der Aufgabenstellung im Areal zu integrierende weiterführende Schule wurde von Team 1 
innerhalb der Hallen 70 und 71, im Kern des Areals – abweichend von den Vorgaben der Aufgaben-
stellung (östlich Neuerburgstraße) – vorgesehen. Bereits bei der Verkündung der Empfehlungen des 
Beratungs- und Begleitgremiums wurde der vorgeschlagene Schulstandort in den Bestandshallen 70 
und 71 kritisch von der Verwaltung kommentiert. 
 
Die Entwicklung von Bestandsgebäuden für eine Schulnutzung stellte sich aufgrund mangelnder 
Ressourcen und notwendiger Prioritätensetzung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch 
die Stadt als nicht leistbar heraus. Ein alternativer Schulträger konnte für den Standort nicht gewon-
nen werden. 
 
Auch das Team 2 Trint + Kreuder d.n.a. hatte im Werkstattverfahren einen von der Aufgabenstellung 
abweichenden Schulstandort an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vorge-
schlagen, welcher durch das Begleitgremium als sinnvolle Alternative zu einer Umsetzung in den Hal-
len 70 und 71 hervorgehoben wurde. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Standort weiter zu verfolgen 
(s. auch Vorlage 1423/2018). 
 
Mit der Entscheidung über den Schulstandort kann eine wesentliche Voraussetzung für die Planung 
und zeitnahe Umsetzung einer im Werkstattverfahren als Schlüsselbaustein identifizierten Nutzung 
erreicht werden. Die vorgeschlagene Lage des Schulstandortes wird aufgrund der zwischenzeitlich 
gewonnenen Erkenntnisse und Möglichkeiten als vorteilhaft angesehen: Sie lässt eine unabhängige 
Entwicklung des Projektbausteins innerhalb der städtebaulichen Gesamtkonzeption zu und schafft 
parallel neue Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume im Bereich der Hallen 70/71 zur Umsetzung 
der weiteren Ziele des Werkstattverfahrens. 
 
Für die im empfohlenen Konzept an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vor-
gesehenen Nutzungen (Dirt-Track, Pflanzstelle und Vision e.V.) werden aufgrund der Überlagerung 
durch die neue Schulplanung neue Standorte innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die Zielsetzung 
des Werkstattverfahrens, diese Nutzungen im Plangebiet zu erhalten, wird weiterverfolgt. Für den 
Dirt-Track der AbenteuerHallen ist aktuell ein Standort westlich der AbenteuerHallen im Innenhof zwi-
schen den Hallen 59 und 70 vorgesehen. Dieser soll im Rahmen der Vertiefung in enger Abstimmung 
mit den AbenteuerHallen weiter konkretisiert werden.

3 
 
 
 
Zu 3. 
Das Ergebnis des Werkstattverfahrens steckt für die Verwaltung den weiteren Handlungsrahmen ab. 
Die Ergebnisse einer solchen städtebaulichen Ideenwerkstatt lassen sich allerdings nicht 1:1 umset-
zen, da der Planungsmaßstab ein sehr großer ist und notwendige Anpassungen der Nutzungskon-
zepte die Regel sind. So wurde im Kontext des Werkstattverfahrens eine Nutzung des Areals für die 
Werkstätten der Bühnen Köln angeregt. Team 1 hat diese Idee in seine Konzeption aufgenommen. 
Eine Umsetzung der Werkstätten der Bühnen innerhalb des Werksareals wurde nach umfassenden 
Abstimmungen von Seiten der Bühnen aufgrund zeitlicher Zwänge ausgeschlossen. Die Werkstätten 
der Bühnen sind aus diesem Grund nicht weiter im Plangebiet vorzusehen. 
 
Insbesondere aufgrund der Nutzungsverschiebung des Schulstandortes und die nicht mehr im Plan-
gebiet vorzusehende Werkstätten der Bühnen ergibt sich ein Anpassungsbedarf des empfohlenen 
städtebaulichen Konzeptes. In diese sollen auch die weiteren Empfehlungen des Werkstattverfahrens 
einfließen. Die Verwaltung wird im III. Quartal 2018 den Gremien eine Beschlussvorlage über Inhalte 
und Umfang der zu vergebenden vertiefenden Untersuchung vorlegen.  
 
 
Zu 4. 
Sobald die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vorliegt, wird die Verwaltung dieses der 
Öffentlichkeit vor Ort vorstellen und zur Diskussion einladen. 
 
 
Zu 5. 
Das Areal der "Hallen Kalk" befindet sich fast vollständig in städtischem Eigentum. Bezirksvertretung 
Kalk, Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss haben im Juni 2016 zur Sicherstel-
lung vor unerwünschten Fehlentwicklungen bis zur Verabschiedung eines Entwicklungskonzeptes ein 
Verkaufs- sowie Vermietungs- und Verpachtungsmoratorium (AN/1160/2016; 2968/2016) beschlos-
sen. Damit kann die Umsetzung des Konzeptes gesichert werden.  
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2060/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.06.2018
Erstellt
15.06.2018 07:13