V/1121/2018
Adolf-Reichwein-Straße – Hs.-Nr. 32 bis Kepplerweg - Baubeschluss Kanalsanierung
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AUKB_V_1121_2018_Anlage_Plan
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Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 16/059A_174 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 06.12.2018 $GROI5HLFKZHLQ6WUDÀHHsnr. 32 bis KeplerwegKanalsanierung Stadtteil Kinderhaus-WestBezirk Nord 00043 1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 50 1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4011 / 615NHN + 54,105 m:HVWKRIIVWUDÀHD Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! /DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGASG DN 300Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A. RWSWMW 0ÅU]Petersen0ÅU]Stork PlanungsnummerBestandsnummerR 1R0272893R 2R 3R 4R 5R 6R0295613R 7R0272894R0272895R0272896R0272897R 8R0295614R0295615 Okt. 2018Petersen
Anlage A
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Anlage A zur V/1121/2018 Kurzüberblick Das Wohngebiet an der Adolf-Reichwein-Straße war durch das Starkregenereignis im Juli 2014 stark betroffen. Das Gutachten „Kinderhaus West“ hat für diesen Bereich hydraulischen Sanie- rungsbedarf festgestellt. Auf Grundlage des im Gutachten enthaltenen Sanierungskonzepts wurde die hydraulische Sanierung der Kanalisation in diesem Bereich geplant. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ablei- tung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet Sicherstellung der schadlosen Abführung von Regenwasser in Kinderhaus Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
AUKB_V_1121_2018_Adolf_Reichwein_strasse_Anlage_DIN_A_4
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Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 16/059 A_174 Maßstab Lageplan Längen Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Münster, den...........................2018 Tiefbauamt Plot 06.12.2018 Adolf-Reichwein-Straße - Hsnr. 32 bis Keplerweg Kanalsanierung Stadtteil Kinderhaus-West Bezirk Nord 00043 1 : 250 Höhen 1 : 500 1 : 50 Nächster Höhenbolzen: MB 4011 / 615 NHN + 54,105 m Westhoffstraße 130a Die genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen. Kabelpakete und Formsteine beachten! Lageplan mit Längsschnitt W DN 300 FH Telekommunikationsleitungen RWE - Leitungen Druckrohrleitung Mischwasserkanal Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal Stromleitungen Lichtwellenleiter Wasserleitung Fernwärmekanal GAS GAS GAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmt X Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l. v.r. bzw. v.l. oben v. oben nicht in Betrieb verschlossen Lage bekannt / unbekannt vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf Nummer der Anschlussuntersuchung neu ( R; S; M ) überprüfen bei Neubau an gepl. Kanal anschließen Fehlanschluss umklemmen erneuern offene Bauweise Liner verdämmen DN 200 12345_01 12345_02 12345_01 12345_01 12345_01 12345_01 L. v. 12345_01 A. RW SW MW März 2018 Petersen März 2018 Stork Planungsnummer Bestandsnummer R 1 R0272893 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R0295613 R 7 R0272894 R0272895 R0272896 R0272897 R 8 R0295614 R0295615 Okt. 2018 Petersen
Beschlussvorlage
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V/1121/2018 V/1121/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Adolf-Reichwein-Straße - Hs.-Nr. 32 bis Kepplerweg - Baubeschluss Kanalsanierung Optimierung der Entwässerungssituation im Stadtteil Kinderhaus in Folge des Starkregenereignisses am 28.07.2014 Beratungsfolge 22.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münste r aufgestellten Planung (Lageplan Nr. A-174 vom 06.12.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für diese Maßnahme Baukosten in Höhe von insgesamt ca. 320.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2019 2020 270.000 50.000 Investitionsmaßname 0012 Verbesserung von Kanälen / Hausanschlüssen Auszahlungen Saldo 320.000 Tiefbauamt 02.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1121/2018 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Voraussetzungen: Die hydraulische Kanalsanierungsmaßnahme ist eine der Maßnahmen aus dem Gutachten zur hy d- raulischen Netzberechnung in Kinderhaus-West. Beschreibung der Baumaßnahme Das Wohngebiet an der Adolf-Reichwein-Straße war durch das Starkregenereignis im Juli 2014 stark betroffen. Das Gutachten „Kinderhaus West“ hat für diesen Bereich hydraulischen Sanierungsbedarf festgestellt. Auf Grundlage des im Gutachten enthaltenen Sanierungskonzepts wurde die hydraul i- sche Sanierung der Kanalisation in diesem Bereich geplant. Entwässert wird das Gebiet im Trennsystem, Vorfluter ist der verrohrte Igelbach. Vorgesehen ist eine Vergrößerung der vorhandenen Kanäle DN 300/400 zu DN 500 mit einer Län ge von ca. 150 m im Bereich zwischen Haus Nr. 32 und Keplerweg. Zusätzlich wird eine neue Verbi n- dung DN 400 als Notüberlauf vom Endschacht bei Haus Nr. 2 zum verrohrten Igelbach im Keplerweg hergestellt. Bei Bedarf werden die Anschlussleitungen erneuert. Die betroffenen Kanäle stammen aus dem Jahr 1989 und weisen keinen baulichen Sanierungsbedarf auf. Die Fahrbahn wird im Anschluss an die Baumaßnahme wie vorhanden wieder hergestellt. Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksleitungen ist nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann daher in Qualität und Umfa ng nicht reduziert werden. Ausschreibung und Bau Die Arbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt. Die Ausschreibung hat bereits begonnen, die Veröffentlichung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Bau beginn ist für Herbst 2019 vorgese- hen. Die Bauzeit für die Kanalsanierung wird voraussichtlich 5 Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. - 3 - V/1121/2018 Genehmigungen/Vereinbarungen Die wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 8 WHG u nd nach § 58 LWG sind vorhanden, für den zusätzlichen Anschluss wird aufgrund der Funktion als Notüberlauf keine Genehmigung benötigt. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan A-174, 06.12.2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Adolf-Reichwein-Straße
- Westhoffstraße 130a
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/1121/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37