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AN/0504/2024

Ersetzungsantrag zu Top 3.1.4 - Fortsetzung der Schulstraßen (AN/0366/2024)

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 21.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4595 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2024 
 
AN/0504/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
 
Ersetzungsantrag zu Top 3.1.4 - Fortsetzung der Schulstraßen (AN/0366/2024) 
Sehr geehrte Frau Reker, 
in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 informierte die Verwaltung über das 
anstehende Ende der vier Pilot-Schulstraßen. Um eine Fortsetzung der Schulstraßen zu ge-
währleisten, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. 
Die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Rats am 21.03.2024 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung Konzepte vorzulegen, wie die Pilot-
projekte in einen dauerhaften Zustand überführt werden können.  
 
2. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen 
weitere Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende gesperrt werden 
(Wiener Modell). Dabei ist zu prüfen, wie die Absperrung der Schulstraßen am besten 
umgesetzt werden kann.  
 
3. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen 
Schulstraßen zu identifizieren, die dauerhaft für den MIV gesperrt und umgestaltet 
werden können. Handwerker*innen, Pflegedienste und städtische Versorgungsfahr-
zeuge müssen Ihre Ziele weiterhin erreichen können. Anwohner*innen erhalten eine

- 2 - 
 
Sondergenehmigung für ihr Auto. Die Anordnung von Schulstraßen ist gemäß dem 
Schreiben des LMUNV NRW auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Hauptstraßen ausge-
schlossen. 
 
4. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen soll prioritär zunächst bei Grund- und 
Förderschulen, später dann bei allen Kölner Schulen erfolgen. 
 
5. Es ist zu prüfen, ob in Schulstraßen während den Sperrungen eine Regelgeschwin-
digkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. 
 
6. Städtebauliche Konzepte sind straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzu-
ziehen. 
 
7. bei geplanten Schulneubauten Schulstraßen im Rahmen von entsprechenden städte-
baulichen Konzepten im Sinne von Punkt 5 zu berücksichtigen. 
 
8. Neben kurzzeitigen Sperrungen der direkten Schulanliegerstraßen während der Hol- 
und Bringzeiten in den Morgen- und Nachmittagsstunden sind auch Einrichtung von 
Querungshilfen in Form von Zebrastreifen und Fußgängerampeln auf den Zuwegun-
gen der Schulen zu prüfen. Auch optische Hinweise auf den Gehwegen können als 
Orientierungshilfen für die Kinder aufgebracht werden, um sichere Wege zu markie-
ren. 
 
9. den Personalbedarf für eine zeitnahe Einrichtung von weiteren Schulstraßen zu er-
mitteln und dem Verkehrsausschuss mitzuteilen. 
 
10. Die bisherigen Maßnahmen, wie das Erstellen von Schulwegplänen, die jährlichen 
Elternbefragungen zur Schulwegsicherung sowie die Unterstützung des „Walking 
Bus“ fortzusetzen und zu intensivieren. 
 
11. eine Kampagne, ähnlich wie die der Stadt Augsburg (Autofrei zur Schule) zu entwi-
ckeln. 
 
 
Begründung:  
 
Durch das temporäre Sperren von Straßen zu Schulbeginn und -ende wird die Verkehrssi-
cherheit auf dem Schulweg erhöht. Schulstraßen stellen die Basis für ein sicheres Schul-
wegenetz dar. 
 
Mit den vier Pilot-Schulstraßen ist Köln deutschlandweit Vorreiter bei der Erprobung und Ein-
richtung von Schulstraßen. Nun gilt es die Evaluierung auszuwerten und zu prüfen, wie diese 
auf weitere Schulen und Kitas übertragen werden kann. Rund 30 Bildungseinrichtungen 
(Schulen und Kitas) in Köln haben eine Schulstraße als Aktion/Veranstaltung durchgeführt 
und zahlreiche weitere ihr Interesse an einer Schulstraße bekundet. In sieben Bezirksvertre-
tungen liegen bereits Beschlüsse zur Umsetzung von Schulstraßen vor.

- 3 - 
 
Vor Kurzem hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nord-
rhein-Westfalen in einem Schreiben die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf-
gezeigt.  
 
Da die infrage kommenden Straßen meistens in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen 
liegen, muss die Auswahl mit diesen abgestimmt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Christian Joisten    gez. Lucas Sickmöller 
SPD-Fraktionsvorsitzender    Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0504/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
21.03.2024
Erstellt
21.03.2024 12:05