AN/0504/2024
Ersetzungsantrag zu Top 3.1.4 - Fortsetzung der Schulstraßen (AN/0366/2024)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2024 AN/0504/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Ersetzungsantrag zu Top 3.1.4 - Fortsetzung der Schulstraßen (AN/0366/2024) Sehr geehrte Frau Reker, in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 informierte die Verwaltung über das anstehende Ende der vier Pilot-Schulstraßen. Um eine Fortsetzung der Schulstraßen zu ge- währleisten, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Rats am 21.03.2024 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung Konzepte vorzulegen, wie die Pilot- projekte in einen dauerhaften Zustand überführt werden können. 2. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen weitere Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende gesperrt werden (Wiener Modell). Dabei ist zu prüfen, wie die Absperrung der Schulstraßen am besten umgesetzt werden kann. 3. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen Schulstraßen zu identifizieren, die dauerhaft für den MIV gesperrt und umgestaltet werden können. Handwerker*innen, Pflegedienste und städtische Versorgungsfahr- zeuge müssen Ihre Ziele weiterhin erreichen können. Anwohner*innen erhalten eine - 2 - Sondergenehmigung für ihr Auto. Die Anordnung von Schulstraßen ist gemäß dem Schreiben des LMUNV NRW auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Hauptstraßen ausge- schlossen. 4. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen soll prioritär zunächst bei Grund- und Förderschulen, später dann bei allen Kölner Schulen erfolgen. 5. Es ist zu prüfen, ob in Schulstraßen während den Sperrungen eine Regelgeschwin- digkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. 6. Städtebauliche Konzepte sind straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzu- ziehen. 7. bei geplanten Schulneubauten Schulstraßen im Rahmen von entsprechenden städte- baulichen Konzepten im Sinne von Punkt 5 zu berücksichtigen. 8. Neben kurzzeitigen Sperrungen der direkten Schulanliegerstraßen während der Hol- und Bringzeiten in den Morgen- und Nachmittagsstunden sind auch Einrichtung von Querungshilfen in Form von Zebrastreifen und Fußgängerampeln auf den Zuwegun- gen der Schulen zu prüfen. Auch optische Hinweise auf den Gehwegen können als Orientierungshilfen für die Kinder aufgebracht werden, um sichere Wege zu markie- ren. 9. den Personalbedarf für eine zeitnahe Einrichtung von weiteren Schulstraßen zu er- mitteln und dem Verkehrsausschuss mitzuteilen. 10. Die bisherigen Maßnahmen, wie das Erstellen von Schulwegplänen, die jährlichen Elternbefragungen zur Schulwegsicherung sowie die Unterstützung des „Walking Bus“ fortzusetzen und zu intensivieren. 11. eine Kampagne, ähnlich wie die der Stadt Augsburg (Autofrei zur Schule) zu entwi- ckeln. Begründung: Durch das temporäre Sperren von Straßen zu Schulbeginn und -ende wird die Verkehrssi- cherheit auf dem Schulweg erhöht. Schulstraßen stellen die Basis für ein sicheres Schul- wegenetz dar. Mit den vier Pilot-Schulstraßen ist Köln deutschlandweit Vorreiter bei der Erprobung und Ein- richtung von Schulstraßen. Nun gilt es die Evaluierung auszuwerten und zu prüfen, wie diese auf weitere Schulen und Kitas übertragen werden kann. Rund 30 Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas) in Köln haben eine Schulstraße als Aktion/Veranstaltung durchgeführt und zahlreiche weitere ihr Interesse an einer Schulstraße bekundet. In sieben Bezirksvertre- tungen liegen bereits Beschlüsse zur Umsetzung von Schulstraßen vor. - 3 - Vor Kurzem hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen in einem Schreiben die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen auf- gezeigt. Da die infrage kommenden Straßen meistens in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen liegen, muss die Auswahl mit diesen abgestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Christian Joisten gez. Lucas Sickmöller SPD-Fraktionsvorsitzender Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0504/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 21.03.2024 12:05