1395/2020
Einsatzkonzept Karneval Streetwork und Ordnungsdienst
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 AN/0364/2020 Vorlagen-Nummer 29.05.2020 1395/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Einsatzkonzept Karneval Streetwork und Ordnungsdienst AN/0364/2020 Anfrage der SPD Fraktion: die aktuelle Bilanz der Karnevalstage zeigt, dass sich das Feiergeschehen nicht mehr allein au f die Brauchtumsveranstaltungen im Bereich des Heumarkts und der Kölner Altstadt beschränkt, wo der Straßenkarneval eröffnet wird. Die Feiernden halten sich zunehmend im Bereich des Zülpicher Plat- zes auf, konsumieren dort ungehemmt Alkohol und zeigen dabei ein verstärktes Gewaltpotential. Die Einsatzkräfte von Stadtverwaltung und Polizei müssen sich im Rahmen ihrer Nachbereitung der Session bewusst sein, dass zukünftig ein noch breiter aufgestelltes Paket an präventiven und repres- siven Maßnahmen erforderlich sein wird, um sowohl in der Altstadt als auch im Bereich des Zülpicher Platzes zu einem friedlichen und gesunden Feiern zurückzukehren. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um folgende Informationen: 1. Wird die Verwaltung auch in Zukunft an den Karnevals-Veranstaltungen auf der Uniwiese bzw. am Zülpicher Platz festhalten? 2. Welche präventiven und deeskalierenden Maßnahmen, wie sie auch in Bezug auf große Sport-Events zur Anwendung kommen, wird die Verwaltung zukünftig an Karneval gegen die zunehmenden Gewaltexzesse unter Alkoholeinfluss ergreifen? 3. Noch immer gibt es für Minderjährige offensichtlich Möglichkeiten, Alkohol mit der Unter- stützung von Volljährigen zu beziehen. Welche zusätzlichen Initiativen wird die Verwaltung ergreifen, um die Einhaltung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkoholkäufe zu gewähr- leisten? 4. Welche Rolle haben die Schulen in Bezug auf Alkohol- und Gewaltprävention ihrer Schüle- rinnen und Schüler, da die Erfahrung zeigt, dass sich einige Innenstadtschulen der Situati- on entziehen, indem sie am 11.11. und Weiberfastnacht unterrichtsfrei geben oder Eltern- sprechtage ansetzen? 5. Ist aus der aktuellen Auswertung der Einsatzzahlen von Ordnungskräften und Streetwor- kern und aus den Berichten ersichtlich, mit welchen Einsatz - und Fachkräften in den Abend- und Nachtstunden eine Ansprache sinnvoll ist? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 2 Zu 1: Wird die Verwaltung auch in Zukunft an den Karnevals-Veranstaltungen auf der Uniwiese bzw. am Zülpicher Platz festhalten? 01-02: Die Stabsstelle Events veranstaltet zweimal jährlich seit 2018 am 11.11. sowie an Weiberfastnacht ein Konzertprogramm auf einer Bühne, die neben der Uni Mensa an der Zülpicher Straße aufgebaut wird. Sie ist Teil eines an dem von der Kölner Oberbürgermeisterin einberufenen „Runden Tisches“ verein- barten Maßnahmenprogramms und Sicherheitskonzeptes. So soll mit diesem zusätzlichen Pro- gramm versucht werden, zum einen den insbesondere von jungen Karnevalisten intensiv besuchten Hotspots auf der Zülpicher Straße zu entzerren. Zum anderen gilt es, mit diesem Programm und mit- tels einer angemessenen Infrastruktur (Sperrkonzept, Sanitäreinrichtungen) eine Struktur anzubieten, die mit dazu beiträgt, problematische Auswüchse, wie sie am 11. 11. in 2017 zu verzeichnen waren, zu vermeiden. Das von der Stabsstelle Events kuratierte und organisierte Bühnenprogramm wird un- terstützt durch das Festkomitee des Kölner Karnevals, sowohl in Form einer Schirmherrschaft als auch mittels eines finanziellen Zuschusses. Zu 2: Welche präventiven und deeskalierenden Maßnahmen, wie sie auch in Bezug auf große Sport- Events zur Anwendung kommen, wird die Verwaltung zukünftig an Karneval gegen die zu- nehmenden Gewaltexzesse unter Alkoholeinfluss ergreifen? I/3: Neben den Sicherheitskonzepten der Polizeibehörden und der Karnevalsorganisationen hat die Stadt Köln eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die auch dem Ziel dienen, die vor zwei Jahren aufgetretenen Exzesse einzudämmen. Hierzu zählen das erweiterte Bühnenangebot, die größere An zahl an Toiletten, Müllentsorgungs - bzw. Müllvermeidungskonzepte und eine Erhö- hung der Präsenz von Ordnungskräften, die gezielt auf den Straßen eingesetzt werden. Hinzu kommen eine zielgenaue Öffentlichkeitsarbeit sowie die Übernahme der Rolle des fiktiven Ver- anstalters mit entsprechenden Maßnahmen für die Sicherheit der Besucher. In unterschiedlichen Zo- nen wird die erfolgreiche Kampagne "Mehr Spaß ohne Glas" fortgesetzt und ausgedehnt. Ebenfalls sind Werbefahnen und andere Werbemittel mit der Aufschrift „Respekt“ in der Stadt gut sichtbar und fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit anderen Personen und auch der Umwelt ein. Auch die Begrenzung der Menschenanzahl auf Plätzen dient der Entzerrung der jeweiligen Veranstal- tungen, der Sauberkeit und der Erhöhung des Kontrolldrucks. Damit soll entsprechend auch entge- gengewirkt werden, dass sich Jugendliche unbemerkt bis zur Besinnungslosigkeit betrinken, wodurch erfahrungsgemäß die Gefahr von Gewalttätigkeiten steigt. Zur Sicherstellung eines zielgenauen, koordinierten und effektiven Handelns wird das bewährte Koor- dinierungsgremium als zentrale Informations- und Entscheidungsplattform an den Karnevalstagen im Rathaus eingesetzt. Diese gesamten Maßnahmen einhergehend mit den Maßnahmen der Polizei und weiteren Akteuren erzielen die Wirkung, dass insgesamt (mit Stand 05.03.2020) für das Stadtgebiet Köln über die Kar- nevalstage in der Eingangsstatistik der Polizei Köln ein Rückgang der Vorgänge mit Karnevalsbezug zu verzeichnen ist (2418; Vorjahr 2668). Insbeso ndere bei den Körperverletzungsdelikten (491; Vor- jahr 520), dem Raub (35; Vorjahr 44), den Taschendiebstählen (305; Vorjahr 333) und im Bereich der Sexualdelikte (35; Vorjahr 53) sind Rückgänge feststellbar. In der von den Feierlichkeiten am stärksten belasteten Polizeiinspektion 1 (Innenstadt) bleiben die Vorgangszahlen im Vergleich zum Vorjahr auf nahezu identischem Niveau (1064; Vorjahr 1062). Wenngleich Beispiele für Gewaltexzesse das subjektive Sicherheitsempfinden enorm negativ beein- flussen, sprechen die Vorkehrungen, die getroffen werden, für eine objektiv richtige Richtung. 3 Zu 3: Noch immer gibt es für Minderjährige offensichtlich Möglichkeiten, Alkohol mit der Unter - stützung von Volljährigen zu beziehen. Welche zusätzlichen Initiativen wird die Verwal-tung ergreifen, um die Einhaltung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkoholkäufe zu ge- währleisten? 51: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie koordiniert im Rahmen des Aufgabenbereichs Suchtpräven- tion die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“. Die Kam pagne verfolgt das Ziel, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgegeben bzw. verkauft wird. Mit Plakataktionen sowie Flyerverteilungen werden die Gewerbetreibenden eindringlich auf die bestehenden Jugendschutzbestimmungen im Zusammen- hang mit dem Alkoholausschank bzw. –verkauf hingewiesen. Auch unterstützt die KVB diese Initiative indem die Kampagne dort ganzjährig sichtbar auf den Traffic-boards sichtbar ist. 32: Die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes suchen insbesondere in der karnevalsrelevan- ten Zeit betreffende Gewerbetreibende auf und leisten präventiv Aufklärungsarbeit. Die Gastronomen und Spirituosenhandelnden sollen so auf die Thematik sensibilisiert werden. Sie erhalten u.a. Kam- pagnenflyer, Ansteckbuttons, Aufkleber und Poster zur Auslage im Gastraum bzw. im Kundenbereich. Darüber hinaus werden ihnen die aktuellen Informationen zum Jugendschutzgesetz und die einschlä- gigen gesetzlichen Regelungen zur Verfügung gestellt. Um aber auch die unmittelbare Zielgruppe, nämlich die Kinder und Jugendliche, zu erreichen, werden – flankierend zu etwaigen Karnevals- und anderen Großveranstaltungen – Posts und Beiträge bei- spielsweise auf Facebook und Instagram veröffentlicht. Das Amt für öffentliche Ordnung konzipiert zu diesem Zweck jährlich Informations- und Aufklärungskampagnen, welche neben der Veröffentlichung mittels der gängigen SocialMedia-Kanäle auch in Plakatform in den City -Light-Anlagen im gesamten Stadtgebiet präsentiert werden. Anlassbezogene Pressemitteilungen des Amtes für öffentliche Or dnung weisen auf der städtischen Homepage zudem jährlich wiederkehrend auf die Risiken und Folgen des Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche hin und appellieren an die Vernunft aller Eltern und Betroffenen. Neben den präventiven Maßnahmen im Vorfe ld wird der Ordnungsdienst an den Karnevalstagen auch repressiv tätig. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes führen insbesondere in dieser Zeit intensive und weitreichende Jugendschutzkontrollen durch. So sind die betreffenden Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Erkenntnisse und Entwicklungen der letzten Jahre besonders darauf sensibili- siert, die gefährdeten Personengruppen im Kindes- und Jugendalter zu kontrollieren und festgestellte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz unmittelbar zu ahnden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz seitens des Betreibers einer Gaststätte/ Trinkhalle können auch zu einer Gewerbeuntersagung führen, die mit Zwangsmitteln bis hin zur Betriebsschließung füh- ren kann. Zu 4: Welche Rolle haben die Schulen in Bezug auf Alkohol- und Gewaltprävention ihrer Schülerin- nen und Schüler, da die Erfahrung zeigt, dass sich einige Innenstadtschulen der Si -tuation entziehen, indem sie am 11.11. und Weiberfastnacht unterrichtsfrei geben oder Elternsprech- tage ansetzen? Bezirksregierung Köln: Die Schulen haben eine wichtige Aufgabe in Bezug auf die Alkohol - und Gewaltprävention für ihre Schülerinnen und Schüler innen. Aus diesem Grund richtet sich die Schulaufsicht der Bezirksregie- rung Köln in jedem Jahr an die öffentlichen Schulen im Bezirk mit der Bitte an Weiberfastnacht die Schülerinnen und Schüler nicht vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen, sondern entweder den regulären Unterricht oder ein geeignetes schulisches Programm bis zum regulären Unterrichtsschluss durchzuführen. 4 Es sind der Schulaufsicht keine Fälle bekannt, in denen öffentliche Schulen der Stadt Köln an Weiber- fastnacht oder am 11.11. bewusst Elternsprechtage ansetzen oder unterrichtsfrei geben, um sich ih- rer Aufgabe bei der Alkohol- und Gewaltprävention zu entziehen. Es wird gebeten, die hier gemeinten öffentlichen Schulen der oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung zu benennen, damit dem Sachverhalt nachgegangen werden kann. Zu 5: Ist aus der aktuellen Auswertung der Einsatzzahlen von Ordnungskräften und Streetwor kern und aus den Berichten ersichtlich, mit welchen Einsatz - und Fachkräften in den Abend- und Nachtstunden eine Ansprache sinnvoll ist? 32: Bezugnehmend auf alle vergangenen Karnevalstage in Köln, lässt sich feststellen, dass der Kölner Straßenkarneval massiv durch das sich verändernde Feierverhalten Minderjähriger, Jugendlicher und junger Erwachsener geprägt wird. Durch den vermehrten Konsum von Alkohol lässt sich ein stetig aggressiver werdendes Verhalten bei benannten Personengruppen beobachten. Neben der Tendenz zu Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Jugendschutzgesetz steigt auch die Tendenz zu Verstößen im Bereich des Strafrechts. Karneval 2020 verdeutlichte zudem, dass nicht nur die stark alkoholisierten Einzelpersonen und Gruppen über ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft verfügten. Neben ihnen suchten auch nichtalko- holisierte und unkostümierte Personen( -gruppen) Konfrontationen sowohl untereinander als auch gegenüber der Polizei, dem Ordnungsdienst und den Streetworkern. Mitarbeit ende des Ordnungs- dienstes konnten im Rahmen von Jugendschutzkontrollen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten feststel- len und ahnden und bei festgestellten Straftaten die Betroffenen den Polizeibehörden übergeben. Im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020“ ergreift der Ordnungsdienst der Stadt Köln eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes. Vor dem Hintergrund des zunehmen- den Aggressions- und Gewaltpotenzials unter den Feiernden wurde beispielsweise, neben den Be- schäftigtenzahlen des Außendienstes, auch die Schutz -ausrüstung der einzelnen Einsatzkräfte auf- gestockt und den äußeren Bedingungen angepasst. Die Außendienstmitarbeitenden werden zudem regelmäßig im Bereich Einsatz - und Lagetraining ausgebildet und auf eine Vielzahl von Gefahrenla- gen vorbereitet. Dabei stellt die deeskalierende Kommunikation einen exponierten Schulungsinhalt dar. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes erlernen während ihrer Ausbildung ebenfalls den Um- gang mit besonders uneinsichtigen und aggressiven Störendende n (besonders im Kindes - und Ju- gendalter). Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes stellen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit den ihnen zur Verfü- gung stehenden (Zwangs -)Mitteln Ordnungswidrigkeiten fest und verhindern durch ihr präventives Eingreifen mögliche Konflikte. Sofern die Gefahrenlage und Eskalationsstufe der Situation es bedingt, werden die Polizeibehörden als Unterstützung in Form der Amtshilfe hinzugezogen. 512/2 Streetwork: Zu Weiberfastnacht werden jedes Jahr viele jugendlichen Besucher/Innen erwartet, die teilweise be- reits schon bei der Anreise alkoholisiert sind. Dadurch steigt oft das Aggressionspotential während des Tages an, was erfahrungsgemäß ab den Mittagsstunden zu einem hohen Einsatzaufkommen der Kräfte der Polizei, der Streetworker sowie der Sanitäts- bzw. Rettungsdienste führt. Die Streetworker waren dieses Jahr an folgenden Einsatzorten präsent: die gesamten Altstadt, insbe- sondere die Bereiche Dom/Hauptbahnhof, Rheinufer zwischen Hohenzollernbrü- cke/Frankenwerft/Deutzerbrücke, Heumarkt/Alter Markt sowie im Bereich Zülpicher Platz/ Quartier Latäng, Roonstraße. Das Team Streetwork der Stadt Köln und der AWO war an Weiberfastnacht 2020 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr stationär mit zwei Pavillons am Fischmarkt und zudem mit 20 eingesetzten Street- work*innen auch mobil im Bereich Altstadt, Dom/Hauptbahnhof und Rheinufer unterwegs. Dieses Jahr gab es zum ersten Mal einen zweiten Standort, ebenfalls mit 2 Pavillons und 20 Streetwor- ker*innen im Bereich des Zülpicher Platzes und angrenzenden Seiten Straßen im Kwartier Latäng. In der Zeit von 10 bis 18 Uhr waren insgesamt 40 Streetworker in vier 4er Teams sowie an den 2 Streetworker-Pavillons im Rahmen der Notfallprävention im Einsatz. Im Rahmen der Kampagne „Kei- 5 ne Kurzen für Kurze“ hatten die Streetworker dabei verstärkt die Vermeidung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Blick. Die Streetworker waren somit An- sprechpartner für Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene, die offensichtlich zu viel Alkohol oder sons- tige Drogen konsumiert hatten, aber auch bei folgenden Problemen: - karnevalsbedingten Partner- schaftsproblemen, „Entstressen“ bei Konflikten - Erschöpfungszuständen und - Diebstählen Stark alkoholisierte oder verletzte Jugendliche wurden zu den jeweiligen Versorgungzelten der Ret- tungsdienste begleitet oder Sanitäter direkt an den Standort gerufen. Bei Bedarf wurden in einigen Fällen Folgetermine für eine weitere Beratung mit den Jugendlichen vereinbart. Es fanden an Weiberfastnacht 2020 mit 40 StreetworkerInnen insgesamt 5.937 Kontakte statt, wovon hier 3.254 männliche und 2.638 weibliche Jugendliche waren. Alle Jugendliche standen unter Alkoholein- fluss (einige unter Drogeneinfluss). Die genaue Aufschlüsselung nach Themen bzw. Problembereichen ist aus den folgenden Listen diffe- renziert für die Bereiche Altstadt und Zülpicher Platz mit jeweils 20 Streetworkerinnen und Streetwor- kern folgend aufgeführt: Team 1: Altstadt/ Fischmarkt/Frankenwerft/ Rheinufer/ Dom/ Hauptbahnhof mit 20 Streetworkerinnen und Streetworker: Themenpunkte und Anzahl der Kontakte: Begleitung z.B. Sanitäter etc.: 20 Alkohol/Drogen: 2373 Gewalt: 16 Beziehungsprobleme: 48 Deeskalation: 17 Orientierungshilfe: 213 Sonstiges: 996 Zählerstand: Männlich: 1935 Weiblich: 1748 Gesamtzahl: 3683 Team 2: Zülpicher Platz/ Kwartier Latäng: mit 20 Streetworkerinnen und Streetworker Themenpunkte und Anzahl der Kontakte: Begleitung z.B. Sanitäter etc.: 15 Alkohol/Drogen: 1542 Gewalt: 28 Beziehungsprobleme: 62 Deeskalation: 37 Orientierungshilfe: 169 Sonstiges: 401 Zählerstand: Männlich: 935 Weiblich: 1319 Gesamtzahl: 2.254 In der Präventionsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist für Streetwork die verbale Kommunikation grundlegend. Aus den Erfahrungen von Streetwork bei Einsätzen an Weiberfastnacht seit 2009 ist in der Regel der Alkoholpegel ab ca. 17 Uhr so angestiegen, das eine nachhaltig ein- flussnehmende Kommunikation bei einem Teil der Jugendlichen nur noch begrenzt möglich ist und sich die Hilfe größtenteils auf die Versorgung in den Rettungszelten der medizinischen Hilfsdienste fokussiert. Insbesondere problematisch war die Situation am 20.02.2020 im Bereich Hohenstaufen- ring/Jahnstraße/REWE mit Jugendlichen dicht auf einen Platz gedrängt (geschätzt vorwiegend im Alter von ca. 14 Jahren bis ca. 20 Jahren). Ab ca. 15.30 Uhr wurde die Stimmung in diesem Bereich zunehmend aggressiver. Es kam zwischen Einzelnen und Gruppen zu Schlägereien, der Alkoholisierungsgrad der Jugendlichen stieg zusehends und sie wurden auch für Streetwork immer schlechter ansprechbar. Gegen 17 Uhr haben wir und aus diesem Teilbereich zur Eigensicherung nach und nach zurückgezogen, da auch eingesetzte Polizei- 6 wagen die Situation vor Ort augenscheinlich nicht beruhigen konnten. Kommunikation mit Streetwork war mit den immer stärker alkoholisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen kaum noch mög- lich. Außerdem hatten wir den Eindruck, dass sich dort auch kleinere Gruppen hoch aggressiver, nicht alkoholisierter Jugendlicher und junge Erwachsener aufhielten, die ausschließlich darauf aus waren Schlägereien und Randale anzuzetteln. Diese Jugendlichen ließen sich von Streetwork nicht anspre- chen, sondern reagierten dabei ebenfalls mit Aggressivität. Um den Sachverhalt und die Entwicklung am o.g. Hotspot am Ring in der Nähe der Diskothek „Das Ding“ .tatsächlich beurteilen und Interventionsoptionen und -strategien ausprobieren zu können, ist beabsichtigt (vorbehaltlich einer Genehmigung von 32), in 2021 mit dem Streetwork -Team im Zeit- raum von 12 Uhr bis 19:00 Uhr/21:00 Uhr (situations- und wetterbedingt) vor Ort zu sein. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1395/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 10:38