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2460/2018

Eingabe nach § 24 GO- Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für parkende Autos

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.11.2018, TOP 5.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Petition Auerbachplatz anonymisiert

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
02-1600-44/18 
Vorlagen-Nummer 
 2460/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO- Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für 
parkende Autos 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt den Petenten für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis. 
 
Der Bezirksvertretung Lindenthal folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung. 
 
Die Nutzungszeiten als Parkfläche werden von aktuell täglich 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr auf 20.00 Uhr 
bis 9.00 Uhr angepasst. 
 
Fest installierte Geräte sind aufgrund der wechselnden Nutzungen und Aufbauten auf der Spielfläche 
nicht möglich, daher kann hier leider die in der Petition gewünschte Tischtennisplatte und ein Basket-
ballkorb nicht aufgestellt werden. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen der personellen Ressourcen Ordnungswidrigkeiten zu 
ahnden. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent reicht in der Anlage der beigefügten Petition 135 weitere Unterschriften ein. 
 
Der Auerbachplatz hat in Sülz eine zentrale Bedeutung, der für viele Nutzergruppen gleichermaßen 
attraktiv, interessant und anziehend ist. Als struktureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt des Stadt-
teiles gebührt ihm eine besondere Aufmerksamkeit. 
 
Neben der Bedeutung der zusätzlichen Spielfläche, spielen insbesondere die Nutzung des Platzes als 
Marktfläche, als Schützenfestplatz, als Trödelmarkt sowie auch als Parkfläche eine große Rolle. Hier 
treffen viele Nutzungen und Ansprüche aufeinander. 
 
Um einen für alle Nutzergruppen angemessenen Konsens auszuarbeiten, wurden in der Vergangen-
heit Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten geführt und in einem langen Prozess Regelungen 
ausgearbeitet, in denen alle Ansprüche angemessene Berücksichtigung finden. Dieser Prozess ist 
natürlicherweise auch anfällig für Probleme. Aber mittlerweile ist den Nutzergruppen die Aufteilung 
des Platzes bekannt.  
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel die Situation, besonders in den Nachmittagsstunden, nachhaltig und 
gezielt im Blick zu behalten, was auch mittlerweile Wirkung zeigt. 
 
Außer der "Multifläche“, die sich alle teilen, gibt es auf einem Teilstück auch noch einen kleinen fest-
installierten Spielplatz. Fest installierte Geräte sind aufgrund der wechselnden Nutzungen und Auf-
bauten auf der Spielfläche nicht möglich, daher kann hier leider die in der Petition gewünschte Tisch-
tennisplatte und ein Basketballkorb nicht aufgestellt werden. 
 
Im Bereich des Auerbachplatzes befinden sich in wenigen Minuten Fußweg einige öffentliche Spiel-
plätze, die für alle Altersgruppen ein abwechslungsreiches Angebot bieten. In unmittelbarer Nähe 
befinden sich die öffentlichen Spielplätze Euskichener Straße/Hollerather Straße, Rankestra-
ße/Curtiusstraße, Münstereifeler Platz und Münstereifeler Straße/Sülzburgstraße. Des Weiteren sind 
auch die Spielplätze De-Noel-Platz, Manderscheider Platz, Neuenhöfer Allee/Beethovenpark und 
Nikolausplatz in der näheren Umgebung. Die Ausstattung ist für Kleinkinder und Jugendliche geeig-
net, da das Angebot von der Kleinkindrutsche, über Bolzplatz, Basketball und TT-Platten reicht. 
 
Der Anpassung der Nutzungszeiten als Parkfläche, wie in der Petition gefordert, steht nichts entge-
gen. Die Anordnung von aktuell täglich 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr auf 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr kann jeder-
zeit erfolgen. 
 
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen (sogenanntes „Opportuni-
tätsprinzip“) der jeweiligen Außendienstkraft. Auch wenn natürlich bei den Kontrollen am Auerbach-
platz der Schutz der Kinder im Vordergrund steht, wird das vorgenannte Ermessen vernünftig nach 
sachlichen Gesichtspunkten ausgeübt. 
So ist es nachvollziehbar, dass jetzt während der Ferien, wo Kinder auch vormittags draußen spielen 
können, ein etwas anderer Maßstab angelegt wird als beispielsweise zu Schulzeiten. 
Hier wird dann auch regelmäßig nach dem jeweiligen Bedarf und dem Sinn von (Verkehrs-) Regelun-
gen geschaut. 
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Problematik am Auerbachplatz natürlich bekannt ist. 
Für die zweite Jahreshälfte sind dort Veränderungen geplant (neue Markierungen). 
 
Kontrollen am Auerbachplatz finden in personeller Abhängigkeit regelmäßig statt. Dabei festgestellte 
Parkverstöße werden konsequent geahndet. Dies spiegeln auch die mitgeteilten Zahlen wider.

3 
Genauso nachvollziehbar ist, dass die Zahlen der Sicherstellungen vergleichsweise gering sind. Vor 
einer Abschleppmaßnahme, welche einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum be-
deutet, ist stets eine Halteranfrage durchzuführen. 
In ganz vielen Fällen handelt es sich dann um Anwohner oder Besucher des benachbarten Cafés 
Balthasar, so dass zahlreiche Fahrzeuge schon dadurch weggesetzt werden. In den übrigen Fällen 
sind dann Sicherstellungsmaßnahmen genau zu überlegen und abzuwägen. 
Stehen Fahrzeuge zum Beispiel eher am Rand des Platzes und lösen zum Teil keine konkrete Behin-
derung aus, so wird sinnvoller- und richtigerweise überlegt, ob hier tatsächlich ein Abschleppvorgang 
vertretbar ist. 
Dies erklärt u.a. die geringe Anzahl an Abschleppvorgängen und ist auch zukünftig nicht unbedingt 
mit höheren Zahlen zu rechnen. 
Hier ist die begrenzte Personalstärke insbesondere abends und an den Wochenenden nur ein weite-
rer sachlicher Aspekt. 
 
Der Auerbachplatz liegt im neuen Anwohnerparkgebiet Sülz Nord II, das im Herbst 2018 eingerichtet 
und in die Bewirtschaftung übernommen wird. Die Einrichtung eines Anwohnerparkgebietes führt in 
der Regel zu einem Rückgang der Nachfrage um bis zu 30%, so dass damit zu rechnen ist, dass sich 
der Parkdruck rund um den Auerbachplatz künftig reduzieren wird. 
 
Anlagen

Petition Auerbachplatz anonymisiert

2583 Zeichen

Unterschriftenliste vom 05.04.2018
Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für parkende Autos
50935 Köln
AN: Bezirksvertretung Lindenthal
Petition:
Die auf dem Auerbachplatz ausgewiesene Kinderspielfläche wird auch außerhalb der erlaubten Parkzeiten 
regelmäßig durch Pkw beparkt und somit oftmals die Spielfläche für Kinder deutlich eingeschränkt.
Eine Einwohneranfrage (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? ktonr=243543) in der Sitzung der
Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.02.2018 hat ergeben, dass im Jahr 2016 insgesamt 2661 Parkverstöße (bei 36 
Abschleppvorgängen) und im Jahr 2017 insgesamt 3051 Parkverstöße (bei 45 Abschleppvorgängen) registriert 
wurden. Da es dabei nur um eine temporäre Kontrolle handelt, liegt die reale Zahl sicherlich noch wesentlich höher.
Daher fordern wir die Bezirksvertretung Lindenthal auf, folgendes zu beschließen:
• Die Nutzungsmöglichkeit als Kinderfreifläche muss Priorität besitzen. Daher ist sicherzustellen, ggfs. auch 
durch infrastrukturelle Massnahmen, dass die Kinderspielfläche außerhalb der Park- und Marktzeiten 
ausschließlich als Spielfläche komplett zur Verfügung steht.
• Die Nutzungszeiten als Parkfläche sind anzupassen von aktuell täglich 19 - 9 h auf 20 - 9 h. Die Uhrzeit ab 9 h 
macht deswegen Sinn, da der Platz nicht nur von schulpflichtigen Kindern sondern auch vormittags von Kita- 
Kindern etc. genutzt werden kann.
• Bei der Kontrolle von Parkverstößen ist die bisherige Kulanz zu minimieren (Aktuelles Beispiel: "Wenn an 
einem Schultag da noch um 10 h ein paar Autos stehen, drücken wir schon mal ein Auge zu, die Kinder sind 
dann ja alle in der Schule")
• Die Anzahl der Abschleppvorgänge sind deutlich anzuheben.
• Die Kinderspielfläche ist attraktiver zu gestalten für Kinder und für Jugendliche. Dies könnte u.a. durch die 
Aufstellung von Tischtennisplatten oder einem fest installierten Basketballkorb erfolgen.
Begründung:
Kinderspielflächen in Sülz sind rar. In den Augen der Antragssteller dieser Petition kann es nicht sein, dass der rare 
Spielraum für Kinder (und Jugendliche) auch noch wesentlich durch parkende Pkw blockiert wird.
Im Namen aller Unterzeichner/innen:
Nr. Nam e Straße Ort Datum Unterschrift Verm erk

r
Die Unterschriften wurden über die Petitionsplattform openPetition gesammelt.
Link zur Petitionsseite: https://www.openpetition.de/petition/online/kinderspielflaeche-auerbachplatz-fuer-kinder-und-nicht-fuer-parkende-autos 
Kontakt zu openPetition: info@ openpetition.de | openPetition gGmbH | Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin
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Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Neuenhöfer Allee
  • Greifswalder Straße 4
  • Münstereifeler Platz
  • Manderscheider Platz
  • Nikolausplatz
  • Auerbachplatz
  • Münstereifeler Straße
  • Hollerather Straße
  • Curtiusstraße
  • Sülzburgstraße
  • De-Noel-Platz
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
2460/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.09.2018
Erstellt
25.07.2018 13:15