2460/2018
Eingabe nach § 24 GO- Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für parkende Autos
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5939 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 02-1600-44/18 Vorlagen-Nummer 2460/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO- Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für parkende Autos Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt den Petenten für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis. Der Bezirksvertretung Lindenthal folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung. Die Nutzungszeiten als Parkfläche werden von aktuell täglich 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr auf 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr angepasst. Fest installierte Geräte sind aufgrund der wechselnden Nutzungen und Aufbauten auf der Spielfläche nicht möglich, daher kann hier leider die in der Petition gewünschte Tischtennisplatte und ein Basket- ballkorb nicht aufgestellt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen der personellen Ressourcen Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent reicht in der Anlage der beigefügten Petition 135 weitere Unterschriften ein. Der Auerbachplatz hat in Sülz eine zentrale Bedeutung, der für viele Nutzergruppen gleichermaßen attraktiv, interessant und anziehend ist. Als struktureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt des Stadt- teiles gebührt ihm eine besondere Aufmerksamkeit. Neben der Bedeutung der zusätzlichen Spielfläche, spielen insbesondere die Nutzung des Platzes als Marktfläche, als Schützenfestplatz, als Trödelmarkt sowie auch als Parkfläche eine große Rolle. Hier treffen viele Nutzungen und Ansprüche aufeinander. Um einen für alle Nutzergruppen angemessenen Konsens auszuarbeiten, wurden in der Vergangen- heit Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten geführt und in einem langen Prozess Regelungen ausgearbeitet, in denen alle Ansprüche angemessene Berücksichtigung finden. Dieser Prozess ist natürlicherweise auch anfällig für Probleme. Aber mittlerweile ist den Nutzergruppen die Aufteilung des Platzes bekannt. Die Verwaltung verfolgt das Ziel die Situation, besonders in den Nachmittagsstunden, nachhaltig und gezielt im Blick zu behalten, was auch mittlerweile Wirkung zeigt. Außer der "Multifläche“, die sich alle teilen, gibt es auf einem Teilstück auch noch einen kleinen fest- installierten Spielplatz. Fest installierte Geräte sind aufgrund der wechselnden Nutzungen und Auf- bauten auf der Spielfläche nicht möglich, daher kann hier leider die in der Petition gewünschte Tisch- tennisplatte und ein Basketballkorb nicht aufgestellt werden. Im Bereich des Auerbachplatzes befinden sich in wenigen Minuten Fußweg einige öffentliche Spiel- plätze, die für alle Altersgruppen ein abwechslungsreiches Angebot bieten. In unmittelbarer Nähe befinden sich die öffentlichen Spielplätze Euskichener Straße/Hollerather Straße, Rankestra- ße/Curtiusstraße, Münstereifeler Platz und Münstereifeler Straße/Sülzburgstraße. Des Weiteren sind auch die Spielplätze De-Noel-Platz, Manderscheider Platz, Neuenhöfer Allee/Beethovenpark und Nikolausplatz in der näheren Umgebung. Die Ausstattung ist für Kleinkinder und Jugendliche geeig- net, da das Angebot von der Kleinkindrutsche, über Bolzplatz, Basketball und TT-Platten reicht. Der Anpassung der Nutzungszeiten als Parkfläche, wie in der Petition gefordert, steht nichts entge- gen. Die Anordnung von aktuell täglich 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr auf 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr kann jeder- zeit erfolgen. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen (sogenanntes „Opportuni- tätsprinzip“) der jeweiligen Außendienstkraft. Auch wenn natürlich bei den Kontrollen am Auerbach- platz der Schutz der Kinder im Vordergrund steht, wird das vorgenannte Ermessen vernünftig nach sachlichen Gesichtspunkten ausgeübt. So ist es nachvollziehbar, dass jetzt während der Ferien, wo Kinder auch vormittags draußen spielen können, ein etwas anderer Maßstab angelegt wird als beispielsweise zu Schulzeiten. Hier wird dann auch regelmäßig nach dem jeweiligen Bedarf und dem Sinn von (Verkehrs-) Regelun- gen geschaut. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Problematik am Auerbachplatz natürlich bekannt ist. Für die zweite Jahreshälfte sind dort Veränderungen geplant (neue Markierungen). Kontrollen am Auerbachplatz finden in personeller Abhängigkeit regelmäßig statt. Dabei festgestellte Parkverstöße werden konsequent geahndet. Dies spiegeln auch die mitgeteilten Zahlen wider. 3 Genauso nachvollziehbar ist, dass die Zahlen der Sicherstellungen vergleichsweise gering sind. Vor einer Abschleppmaßnahme, welche einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum be- deutet, ist stets eine Halteranfrage durchzuführen. In ganz vielen Fällen handelt es sich dann um Anwohner oder Besucher des benachbarten Cafés Balthasar, so dass zahlreiche Fahrzeuge schon dadurch weggesetzt werden. In den übrigen Fällen sind dann Sicherstellungsmaßnahmen genau zu überlegen und abzuwägen. Stehen Fahrzeuge zum Beispiel eher am Rand des Platzes und lösen zum Teil keine konkrete Behin- derung aus, so wird sinnvoller- und richtigerweise überlegt, ob hier tatsächlich ein Abschleppvorgang vertretbar ist. Dies erklärt u.a. die geringe Anzahl an Abschleppvorgängen und ist auch zukünftig nicht unbedingt mit höheren Zahlen zu rechnen. Hier ist die begrenzte Personalstärke insbesondere abends und an den Wochenenden nur ein weite- rer sachlicher Aspekt. Der Auerbachplatz liegt im neuen Anwohnerparkgebiet Sülz Nord II, das im Herbst 2018 eingerichtet und in die Bewirtschaftung übernommen wird. Die Einrichtung eines Anwohnerparkgebietes führt in der Regel zu einem Rückgang der Nachfrage um bis zu 30%, so dass damit zu rechnen ist, dass sich der Parkdruck rund um den Auerbachplatz künftig reduzieren wird. Anlagen
Petition Auerbachplatz anonymisiert
2583 Zeichen
Unterschriftenliste vom 05.04.2018 Petition Kinderspielfläche Auerbachplatz für Kinder und nicht für parkende Autos 50935 Köln AN: Bezirksvertretung Lindenthal Petition: Die auf dem Auerbachplatz ausgewiesene Kinderspielfläche wird auch außerhalb der erlaubten Parkzeiten regelmäßig durch Pkw beparkt und somit oftmals die Spielfläche für Kinder deutlich eingeschränkt. Eine Einwohneranfrage (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? ktonr=243543) in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.02.2018 hat ergeben, dass im Jahr 2016 insgesamt 2661 Parkverstöße (bei 36 Abschleppvorgängen) und im Jahr 2017 insgesamt 3051 Parkverstöße (bei 45 Abschleppvorgängen) registriert wurden. Da es dabei nur um eine temporäre Kontrolle handelt, liegt die reale Zahl sicherlich noch wesentlich höher. Daher fordern wir die Bezirksvertretung Lindenthal auf, folgendes zu beschließen: • Die Nutzungsmöglichkeit als Kinderfreifläche muss Priorität besitzen. Daher ist sicherzustellen, ggfs. auch durch infrastrukturelle Massnahmen, dass die Kinderspielfläche außerhalb der Park- und Marktzeiten ausschließlich als Spielfläche komplett zur Verfügung steht. • Die Nutzungszeiten als Parkfläche sind anzupassen von aktuell täglich 19 - 9 h auf 20 - 9 h. Die Uhrzeit ab 9 h macht deswegen Sinn, da der Platz nicht nur von schulpflichtigen Kindern sondern auch vormittags von Kita- Kindern etc. genutzt werden kann. • Bei der Kontrolle von Parkverstößen ist die bisherige Kulanz zu minimieren (Aktuelles Beispiel: "Wenn an einem Schultag da noch um 10 h ein paar Autos stehen, drücken wir schon mal ein Auge zu, die Kinder sind dann ja alle in der Schule") • Die Anzahl der Abschleppvorgänge sind deutlich anzuheben. • Die Kinderspielfläche ist attraktiver zu gestalten für Kinder und für Jugendliche. Dies könnte u.a. durch die Aufstellung von Tischtennisplatten oder einem fest installierten Basketballkorb erfolgen. Begründung: Kinderspielflächen in Sülz sind rar. In den Augen der Antragssteller dieser Petition kann es nicht sein, dass der rare Spielraum für Kinder (und Jugendliche) auch noch wesentlich durch parkende Pkw blockiert wird. Im Namen aller Unterzeichner/innen: Nr. Nam e Straße Ort Datum Unterschrift Verm erk r Die Unterschriften wurden über die Petitionsplattform openPetition gesammelt. Link zur Petitionsseite: https://www.openpetition.de/petition/online/kinderspielflaeche-auerbachplatz-fuer-kinder-und-nicht-fuer-parkende-autos Kontakt zu openPetition: info@ openpetition.de | openPetition gGmbH | Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin Seite 4 / 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Neuenhöfer Allee
- Greifswalder Straße 4
- Münstereifeler Platz
- Manderscheider Platz
- Nikolausplatz
- Auerbachplatz
- Münstereifeler Straße
- Hollerather Straße
- Curtiusstraße
- Sülzburgstraße
- De-Noel-Platz
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2460/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 25.07.2018 13:15