2672/2024
Beantwortungen von mündlichen Nachfragen mehrerer Fraktionen aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend TOP 8.11 "Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln" 1261/2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4116 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 21.11.2024 2672/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Beantwortungen von mündlichen Nachfragen mehrerer Fraktionen aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend TOP 8.11 "Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln" 1261/2024 Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln (Vorlagennummer 1261/2024) 1. Stefanie Ruffen (FDP) informiert sich, wie mit den 540 Kindern umgegangen werde, die sich nicht angemeldet haben. Zudem irritiere sie die Aussage, dass das Verfahren abgeschlossen sei, obwohl noch nicht alle Kinder versorgt wären. 2. Nathalie Binz (Stadtschulpflegschaft Köln) resümiert, dass das Land NRW Mehr- klassen dieses Jahr untersagt habe. Ihres Wissens nach habe es an der Lise-Meitner- Gesamtschule Ablehnungen im vorgezogenen Anmeldeverfahren gegeben. Jedoch habe sie erfahren, dass es dort doch noch verfügbare Schulplätze gäbe. Sie möchte eine Erklärung, wie es dazu gekommen sei. Die Situation könne durch eine Mehr- klasse geschaffen worden sein. 3. Dr. Klaus Zimmermann (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, wie sie die Zahlen interpretiere, dass sich mehr Kinder angemeldet haben als Schulplätze vorhanden sind. Könne es sich dabei um taktische bzw. mehrfache Anmeldungen handeln? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Wie wird mit den 540 Kindern umgegangen, die sich nicht angemeldet haben? Die 540 Kinder, die im Jahrgang 4 an einer Kölner Schule aktiv beschult wurden, aber noch nicht an eine weiterführende Schule angemeldet worden waren, unterlagen der Schulpflicht. Grundsätzlich liegt die Einhaltung der Schulpflicht bei den Erziehungsberechtigten. Sie melden ihr schulpflichtiges Kind zum Besuch einer weiterführenden Schule an der von ihnen gewählten Schulform und –art an. Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung und die Aufnahme. Anhand dieser Rückmeldung überprüft die Grundschule, ob alle Schülerin- nen und Schüler in eine weiterführende Schule aufgenommen worden sind. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in eine wei- terführende Schule aufgenommen worden sind, werden von der Grundschule auf ihre Anmeldepflicht hingewiesen. Erfolgt weiterhin keine Anmeldung, ergreift die Schule mit Unterstützung der Schulaufsichtsbehörde ordnungsbehördliche Maßnahmen. Der Schulträger ist für die Organisation des Anmeldeverfahrens zuständig; die Schul- pflichtüberwachung beim Wechsel an eine weiterführende Schule obliegt der abgeben- den Grundschule. 2 2. Situation Lise-Meitner-Gesamtschule in Bezug auf die Bildung einer Mehrklasse: Die Lise-Meitner-Gesamtschule bildete keine zusätzliche Mehrklasse, sondern nahm Kinder entsprechend ihrer 8-Zügigkeit auf. Ein Abweichen davon – insbesondere eine Aufforderung zur Mehrklassenbildung - wurde von der Stadt Köln nicht veranlasst, so dass auch keine Ungleichbehandlung durch Initiative des Schulträgers erfolgt ist. 3. Haben taktische oder Mehrfach-Anmeldungen dazu geführt, dass sich mehr Kin- der angemeldet haben als Schulplätze vorhanden sind? Mehrfachanmeldungen hat es nicht gegeben; sie sind im System unterbunden. Da im vorgezogenen Verfahren an einigen Gesamtschulen Anmeldeüberhänge ent- standen waren, mussten von diesen Schulen Ablehnungen ausgesprochen werden. Manche dieser Schüler*innen sind nicht an anderen Gesamtschulen, sondern im Ver- lauf des Anmeldeverfahrens (Anmeldezeiträume an Gymnasien, Real- und Hauptschu- len) an anderen Schulformen angemeldet worden. Bei der Auswertung der Anmeldezahlen kann nur die Anmeldesituation des jeweils vo- rausgegangenen Anmeldezeitraums dargestellt werden. So entsteht möglicherweise der Eindruck, dass es zu Mehrfach-Anmeldungen gekommen sei, die es jedoch nicht gegeben hat. Es handelt sich um Anmeldungen von teilweise denselben Schüler*innen in unterschiedlichen Anmeldezeiträumen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2672/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 30.08.2024 11:49