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2672/2024

Beantwortungen von mündlichen Nachfragen mehrerer Fraktionen aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend TOP 8.11 "Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln" 1261/2024

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024, TOP 8.11

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4116 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2024 
 2672/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
 
Beantwortungen von mündlichen Nachfragen mehrerer Fraktionen aus der Sitzung des 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 22.04.2024 betreffend TOP 8.11 
"Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln" 1261/2024 
Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in Köln (Vorlagennummer 1261/2024) 
 
1. Stefanie Ruffen (FDP) informiert sich, wie mit den 540 Kindern umgegangen werde, 
die sich nicht angemeldet haben. Zudem irritiere sie die Aussage, dass das Verfahren 
abgeschlossen sei, obwohl noch nicht alle Kinder versorgt wären.  
2. Nathalie Binz (Stadtschulpflegschaft Köln) resümiert, dass das Land NRW Mehr-
klassen dieses Jahr untersagt habe. Ihres Wissens nach habe es an der Lise-Meitner-
Gesamtschule Ablehnungen im vorgezogenen Anmeldeverfahren gegeben. Jedoch 
habe sie erfahren, dass es dort doch noch verfügbare Schulplätze gäbe. Sie möchte 
eine Erklärung, wie es dazu gekommen sei. Die Situation könne durch eine Mehr-
klasse geschaffen worden sein.  
3. Dr. Klaus Zimmermann (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, wie sie die Zahlen 
interpretiere, dass sich mehr Kinder angemeldet haben als Schulplätze vorhanden 
sind. Könne es sich dabei um taktische bzw. mehrfache Anmeldungen handeln?  
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Wie wird mit den 540 Kindern umgegangen, die sich nicht angemeldet haben? 
 
Die 540 Kinder, die im Jahrgang 4 an einer Kölner Schule aktiv beschult wurden, aber 
noch nicht an eine weiterführende Schule angemeldet worden waren, unterlagen der 
Schulpflicht.  
 
Grundsätzlich liegt die Einhaltung der Schulpflicht bei den Erziehungsberechtigten. Sie 
melden ihr schulpflichtiges Kind zum Besuch einer weiterführenden Schule an der von 
ihnen gewählten Schulform und –art an.  
Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung und die 
Aufnahme. Anhand dieser Rückmeldung überprüft die Grundschule, ob alle Schülerin-
nen und Schüler in eine weiterführende Schule aufgenommen worden sind.  
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in eine wei-
terführende Schule aufgenommen worden sind, werden von der Grundschule auf ihre 
Anmeldepflicht hingewiesen. Erfolgt weiterhin keine Anmeldung, ergreift die Schule mit 
Unterstützung der Schulaufsichtsbehörde ordnungsbehördliche Maßnahmen. 
Der Schulträger ist für die Organisation des Anmeldeverfahrens zuständig; die Schul-
pflichtüberwachung beim Wechsel an eine weiterführende Schule obliegt der abgeben-
den Grundschule.

2 
 
 
2. Situation Lise-Meitner-Gesamtschule in Bezug auf die Bildung einer Mehrklasse: 
 
Die Lise-Meitner-Gesamtschule bildete keine zusätzliche Mehrklasse, sondern nahm 
Kinder entsprechend ihrer 8-Zügigkeit auf. Ein Abweichen davon – insbesondere eine 
Aufforderung zur Mehrklassenbildung - wurde von der Stadt Köln nicht veranlasst, so 
dass auch keine Ungleichbehandlung durch Initiative des Schulträgers erfolgt ist.  
 
 
3. Haben taktische oder Mehrfach-Anmeldungen dazu geführt, dass sich mehr Kin-
der angemeldet haben als Schulplätze vorhanden sind? 
 
Mehrfachanmeldungen hat es nicht gegeben; sie sind im System unterbunden.  
Da im vorgezogenen Verfahren an einigen Gesamtschulen Anmeldeüberhänge ent-
standen waren, mussten von diesen Schulen Ablehnungen ausgesprochen werden. 
Manche dieser Schüler*innen sind nicht an anderen Gesamtschulen, sondern im Ver-
lauf des Anmeldeverfahrens (Anmeldezeiträume an Gymnasien, Real- und Hauptschu-
len) an anderen Schulformen angemeldet worden.  
Bei der Auswertung der Anmeldezahlen kann nur die Anmeldesituation des jeweils vo-
rausgegangenen Anmeldezeitraums dargestellt werden. So entsteht möglicherweise 
der Eindruck, dass es zu Mehrfach-Anmeldungen gekommen sei, die es jedoch nicht 
gegeben hat. Es handelt sich um Anmeldungen von teilweise denselben Schüler*innen 
in unterschiedlichen Anmeldezeiträumen. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2672/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.11.2024
Erstellt
30.08.2024 11:49