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AN/1246/2025

Änderungsantrag zu "Prüfantrag zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts – Einbindung,, Änderungsantrag CDU

Änderungsantrag BV1 (CDU) 02.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2025

Änderungsantrag (CDU BV1)

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Änderungsantrag (CDU BV1)

5239 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 
Günter Leitner ·  
Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221 -91305 
 
 
 
 
E-Mail: f raktion-bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1246/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
 
Änderungsantrag zu "Prüfantrag zur Weiterentwicklung des Kölner 
Suchthilfekonzepts – Einbindung, Beteiligung und Vernetzung" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Änderungsantrag 
auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung und die zuständigen Gremien, 
im weiteren Prozess zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts folgende Aspekte 
zu prüfen und in die Beratungen einzubeziehen: 
 
1. Einbindung der Bezirksvertretung 
Streiche: Wir bitten darum, die Bezirksvertretung Innenstadt formal und kontinuierlich in die 
Beratungs- und Beschlussfolge der relevanten städtischen Gremien einzubeziehen. Ziel ist 
es, die lokale Expertise, die Kenntnis der konkreten Problemlagen vor Ort sowie die 
Perspektive der betroffenen Quartiere systematisch zu berücksichtigen. 
Ersetze durch: „Wir bitten darum, die Bezirksvertretung Innenstadt formal und kontinuierlich 
in die Beratungsfolge der relevanten städtischen Gremien einzubeziehen. Ziel ist es, die 
lokale Expertise, die Kenntnis der konkreten Problemlagen vor Ort sowie die Perspektive der 
betroffenen Quartiere systematisch zu berücksichtigen.“ 
 
Streiche ersatzlos: 2. Beteiligungsformat nach dem Vorbild Runder Tisch Radverkehr 
Wir bitten, ein regelmäßiges und institutionell verankertes Beteiligungsformat – analog zum  
Modell des Runden Tischs Radverkehr – zu initiieren. Dieses „Runde Tisch Suchthilfe“ soll  
relevante Akteur*innen aus Verwaltung, Politik, Suchthilfe, Polizei, Anwohnerschaft,

Gewerbe, Wissenschaft sowie Betroffenen und deren Angehörigen zusammenbringen, um 
fortlaufend Maßnahmen zu diskutieren, zu bewerten und gemeinsam weiterzuentwickeln. 
 
3. Politische Vernetzung mit anderen Städten 
Wir regen an zu prüfen, wie die Stadt Köln sich – auch auf politischer Ebene – gezielt mit 
anderen Städten (wie Frankfurt, Zürich, Wien, Berlin etc.), die vor ähnlichen 
Herausforderungen in der Suchthilfe stehen, vernetzen kann. Ziel ist ein strukturierter 
Austausch zu Best-Practice-Modellen, innovative Ansätze sowie ein gemeinsames 
politisches Vorgehen im Dialog mit Land und Bund, etwa in Form von kommunalen Allianzen 
oder Städtetreffen. Dies ist insbesondere wichtig, da die sich die Entwicklung der 
unterschiedlichen Crack-Derivate sowie neuere Substanzen wie Fentanyl sicherlich für 
Großstädte vor weiteren Herausforderungen stellt. 
 
Wir danken der Verwaltung für die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Konzepts  
und halten eine zeitnahe Umsetzung und Rückmeldung zu den oben genannten Punkten für  
dringend erforderlich, um die Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahmen zu stärken. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung soll fortlaufend informiert und in die Beratungen einbezogen werden, 
damit die örtliche Perspektive gesichert bleibt. Entscheidungen und verbindliche Aufträge an 
die Verwaltung gehören jedoch in dieser Frage in die Gremien der Gesamtstadt. Die Materie 
hat gesamtstädtische Relevanz, daher liegt die Beschlusskompetenz beim Rat und den 
zuständigen Fachausschüssen. 
 
Angesichts der zeitkritischen Lage ist eine straffe Verfahrensführung erforderlich. Zusätzliche 
Beteiligungsformate würden neue Schnittstellen schaffen, die Abstimmungslast erhöhen und 
den Vollzug verzögern. Umsetzungsstärke entsteht durch klare Zuständigkeiten, kurze Wege 
und eindeutige Verantwortlichkeiten. 
 
Die Koordination soll deshalb zentral zwischen der Verwaltung auf der einen Seite und Rat, 
Gesundheitsausschuss, den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) 
sowie den Sozialausschuss erfolgen. Diese Gremien sollen die Verwaltung beauftragen, die 
erforderlichen Schritte schnellstmöglich zu planen und umzusetzen. Die Bezirksvertretung 
wird in der Beratungsfolge beteiligt, sie erhält regelmäßige Sachstandsberichte und kann 
Hinweise aus der lokalen Ebene einbringen. 
 
Auf die Einrichtung eines Runden Tisches wird bewusst verzichtet. Ein solches Format birgt 
das Risiko von Parallelstrukturen, längeren Entscheidungswegen und inhaltlicher 
Verwässerung. Die Konzentration auf die bestehenden, demokratisch legitimierten Gremien 
gewährleistet Transparenz, Verbindlichkeit und Tempo. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Günter Leitner      Mario Schmitz 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/1246/2025
Typ
Änderungsantrag BV1 (CDU)
Datum
02.09.2025
Erstellt
02.09.2025 11:20