V/0002/2024
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde
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Beschlussvorlage
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V/0002/2024 V/0002/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde Beratungsfolge 12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde wird gewählt: Frau Ingrid Senbert. Frau Senbert ist 65 Jahre alt und wohnt im Bezirk Kinderhaus/Coerde. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Im Bezirk Kinderhaus/Coerde ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson seit Februar 2023 va- kant, da der bisherige Stellvertreter, Herr Thomas Rohde, am 28.02.2023 von der Bezirksvertretung Münster-Nord zum neuen Schiedsmann für diesen Bezirk gewählt worden ist. Eine bereits vorliegende Bewerbung für dieses Amt wurde im Sommer 2023 aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen. Frau Ingrid Senbert hat sich nun um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 24.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0002/2024 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Senbert erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0002/2024 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0002/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 02.01.2024 11:27