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V/0002/2024

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde

Vorlagen 23.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2159 Zeichen

V/0002/2024 
V/0002/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde wird gewählt: 
 
Frau Ingrid Senbert. 
 
Frau Senbert ist 65 Jahre alt und wohnt im Bezirk Kinderhaus/Coerde. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Bezirk Kinderhaus/Coerde ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson seit Februar 2023 va-
kant, da der bisherige Stellvertreter, Herr Thomas Rohde, am 28.02.2023 von der Bezirksvertretung 
Münster-Nord zum neuen Schiedsmann für diesen Bezirk gewählt worden ist.  
Eine bereits vorliegende Bewerbung für dieses Amt wurde im Sommer 2023 aus gesundheitlichen 
Gründen zurückgezogen. 
Frau Ingrid Senbert hat sich nun um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die 
Bezirksvertretung Münster-Nord, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
24.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0002/2024 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Senbert erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1399 Zeichen

Anlage A zur V/0002/2024 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0002/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2024
Erstellt
02.01.2024 11:27